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Die Erfindung betrifft ein zur Herstellung der Konstruktion einer Walze einer Faserbahnmaschine bestimmtes Verfahren nach dem Oberbegriff von Patentanspruch 1. Weiter betrifft die Erfindung eine für eine Faserbahnmaschine bestimmte Walzenmantelkonstruktion nach dem Oberbegriff von Patentanspruch 13 und eine Faserbahnmaschinen-Walze nach dem Oberbegriff von Patentanspruch 14.
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Zur Behandlung und zum Lenken des Laufs der Faserstoffbahn in Faserbahnmaschinen werden allgemein verschiedenartige Walzen eingesetzt. Im typischen Fall bestehen der Walzenkörper und der Walzenmantel aus Metall, und oft hat der Walzenmantel eine Beschichtung/einen Bezug. In letzter Zeit hat man wegen ihrer positiven Eigenschaften zunehmend Polymerbeschichtungen/-bezüge eingesetzt, und Polymere eignen sich auch zur Herstellung von Walzenteilen oder der ganzen Walze.
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Die Dauerhaftigkeit und die Festigkeitseigenschaften von Polymerkonstruktionen hat man bekanntlich durch Einbetten passender Verstärkungsmaterialien wie Glasfasern, Carbonfasern u. dgl. in den Matrixwerkstoff zu verbessern versucht. Auch Füllstoffe können eingesetzt werden. Besonders die Oberfläche in Nipkontakt stehender Polymerwalzen und/oder polymerbeschichteter Walzen ist einer beträchtlichen dynamischen Belastung ausgesetzt. Das hat erhebliche Auswirkungen auf die Standzeit der Beschichtung, und es hat sich der Bedarf ergeben, die Dauerhaftigkeit der Polymerbeschichtung namentlich unter dynamischer Belastung zu verbessern.
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Die Bildung einer faserverstärkten Oberfläche oder überhaupt einer faserverstärkten Struktur auf der Walze hat man typisch durch Wickeln von Fasern, Fasermatte oder anderem Fasergebilde um die Walze oder den Kern bewerkstelligt. Typisches Ziel ist es, wenigstens für jede eventuelle separate Schicht zumindest in Walzenlängs- und -umfangsrichtung eine gleichmäßige Struktur zu schaffen.
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In der Schrift
EP 0363887 A2 ist eine aus Carbonfaserverbundstoff gebildete Walze beschrieben, bei der das Einbringen der Carbonfaser in den Verbundstoff durch Aufwickeln auf die herzustellende Walze erfolgt. Bei der in der Schrift beschriebenen Walze werden die Wickelwinkel so gewählt, dass wenigstens zwei Schichten der Walze verschiedenen Wickelwinkel haben. Auch in der Schrift
DE 3527912 A1 ist ein carbonfaserverstärkter Walzenmantel beschrieben, bei dem die Herstellung der Carbonfaserschicht durch Umwickeln des Walzenkerns mit Carbonfaser geschieht.
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In der Schrift
EP 1001081 A2 ist eine beschichtete Walze beschrieben, die für Nipkontakt mit einer anderen Walze im Zusammenhang mit der Papierbehandlung bestimmt ist. Der Belag der Walze besteht aus in Matrixmaterial eingefügten Fasern. Die Fasern werden gegenüber der Walze so orientiert, dass eine bestimmte Wirkung erzielt wird.
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In der Schrift
EP 1041197 A1 ist das Beschichten einer harten Metallwalze mit einer elastischen Oberflächenschicht beschrieben. Die Oberflächenschicht umfasst eine untere Verbindungsschicht und ein äußere funktionale Schicht. Zur Bildung der besagten Verbindungsschicht werden Fasern so in einem Winkel zur Walzenlängsachse um die Walze gewickelt, dass die nebeneinander befindlichen Faserbänder eine einheitliche, zusammenhängende Fläche bilden, in der die Faserbänder aneinander anliegend alle im gleichen Winkel verlaufen, und erst danach wird auf entsprechende Weise eine zweite Schicht gebildet, nun aber mit einem zum erstgenannten Winkel entgegengesetzten Wickelwinkel.
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Bei den durch Wickeln hergestellten Mänteln von Faserbahnmaschinen-Walzen, namentlich in Verbindung mit den Oberflächenschichten oder Belägen, besteht besonders das Risiko des Entstehens von Dickenunterschieden, wenn nebeneinander befindliche Faserbänder sich teilweise überlagern. Bei der Herstellung der Walze führt das zu einem Bedarf an Zwischenschleifen, wodurch sich die Zahl der Arbeitsgänge des Herstellungsprozesses erhöht und sich die Fertigung komplizierter und zeitraubender gestaltet.
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Aufgabe dieser Erfindung ist es, den in der Branche herrschenden Stand der Technik durch Angeben eines zur Herstellung der Konstruktion einer Faserbahnmaschinen-Walze bestimmten Verfahrens, bei dem die Probleme des Stands der Technik minimiert sind, zu verbessern.
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Gelöst wird diese Aufgabe auf die in den Patentansprüchen 1, 13 und 14 dargelegte Weise.
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Bei dem zur Herstellung der Konstruktion einer Faserbahnmaschinen-Walze bestimmten erfindungsgemäßen Verfahren wird/werden auf die als Kern der Konstruktion dienende Unterlage Faserverstärkungsband gewickelt und gleichzeitig Matrixmaterial in die so sich bildende Konstruktion eingetragen und eine oder mehrere Faserverstärkungsbandschichten auf der Unterlage gebildet und die Menge der aufzuwickelnden Schichten und/oder die Überlappung der Bandwindungen und/oder die Verdünnung, d. h. Dickenreduktion des Bandes an dessen Rand so gewählt, dass eine oder mehrere Faserverstärkungsschichten im Bereich des Nutzbelags der Walze eine im Wesentlichen gleichmäßig dicke Faserverstärkungsschicht bilden.
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Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung wird bei dem Verfahren wenigstens die erste Schicht durch Leiten des Faserverstärkungsbandes in eine erste Wickelrichtung und mit einer ersten Steigung, die kleiner ist als die Bandbreite und zu einer Überdeckung der Bandwindungen führt, gebildet, wobei bei dem Verfahren das Band im Überlappungsbereich in Dickenrichtung reduziert, d. h. verdünnt ist.
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Nach einer bevorzugte Ausführungsform wird bei dem Verfahren die gesamte Belagsdicke aus einer (einzigen) Faserverstärkungsbandschicht gebildet.
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Bei dem zur Herstellung der Konstruktion einer Faserbahnmaschinen-Walze dienenden Verfahren nach einer anderen bevorzugten Ausführungsform der Erfindung wird auf die als Kern der Konstruktion dienende Unterlage Faserverstärkungsband als Walzenkonstruktionskomponente gewickelt und gleichzeitig Matrixmaterial in die so entstehende Konstruktion eingebracht. Weiter wird bei dem Verfahren eine erste Schicht durch Leiten von Faserverstärkungsband in eine erste Wickelrichtung und danach wenigstens eine folgende Schicht durch Leiten von Faserverstärkungsband in die besagte erste Wickelrichtung gebildet.
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Eine auf diese Weise gebildete Konstruktion hat eine sehr gleichmäßige Dicke, sodass sich bei der Fertigung ein Zwischenschleifen zwischen dem Aufbringen der einzelnen Schichten erübrigt.
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Bei dem Verfahren nach einer bevorzugten Ausführungsform erfolgt die Bildung der besagten ersten Schicht durch Wickeln des Faserverstärkungsbandes mit einer ersten Steigung und die Bildung wenigstens einer folgenden Schicht durch Wickeln des Faserverstärkungsbandes mit der besagten ersten Steigung.
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Auf diese Weise lassen sich noch wirksamer abrupte Dickenschwankungen vermeiden, und man erhält eine noch gleichmäßigere Oberfläche.
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Nach einer Ausführungsform wird bei dem Verfahren die besagte Unterlage in einer ersten Richtung rotiert und gleichzeitig die erste Schicht Faserverstärkungsmaterial auf die Unterlage geleitet.
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Nach einer anderen Ausführungsform wird bei dem Verfahren die folgende Schicht Faserverstärkung als Band, beginnend am gleichen Ende wie beim Aufbringen der ersten Schicht, durch Rotieren der besagten Unterlage wieder in der ersten Richtung auf die Unterlage geleitet.
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Nach einer weiteren Ausführungsform wird bei dem Verfahren die folgende Schicht Faserverstärkungsmaterial, beginnend am entgegengesetzten Ende wie die beim Aufbringen der ersten Schicht, durch Rotieren der besagten Unterlage in der entgegengesetzten Richtung wie beim Auftragen der ersten Schicht auf die Unterlage geführt.
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Bevorzugt erfolgt das Aufwickeln des Faserverstärkungsbandes mit einer Steigung, die gleichgroß wie oder kleiner als die Breite des Bandes ist. Dabei kommen aufeinander folgende Windungen teilweise übereinander zu liegen.
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Nach einer bevorzugten Ausführungsform wird das Faserverstärkungsband mit einer Steigung von P = W/(N + 0,5) auf die Unterlage gewickelt; dabei bedeutet W die Bandbreite und N eine ganze Zahl ≥ 1.
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Nach einer weiteren Ausführungsform der Erfindung werden das erste und wenigstens ein folgendes Band gleicher Steigung mit ihren Anfangsstellen so gegeneinander versetzt aufgewickelt, dass der Winkelabstand 1/(2Y) × 360° beträgt, wobei Y die Anzahl der unmittelbar übereinander befindlichen Schichten bedeutet.
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Gegenstand der Erfindung ist auch ein nach irgendeiner der vorangehend beschriebenen Verfahrensweisen hergestellte Mantelkonstruktion einer Faserbahnmaschinen-Walze.
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Gegenstand der Erfindung ist weiter eine Faserbahnmaschinen-Walze, die wenigstens einen Walzenmantel und an beiden Enden je einen Achszapfen aufweist, wobei der Walzenmantel aus einer durch Wickeln aus Matrixmaterial und Faserverstärkungsband hergestellten Konstruktion besteht. Kennzeichnend für die Erfindung ist, dass die Überlappung der Faserbandwindungen und/oder der -schichten und/oder die Dickenreduktion am Bandrand so beschaffen ist, dass die aus einer oder mehreren Faserverstärkungsbandschichten gebildete Faserverstärkungsschicht im Bereich des Nutzbelags der Beschichtung wesentlich gleichmäßige Dicke hat.
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Nach einer Ausführungsform der Erfindung umfasst die Walzenmantelkonstruktion wenigstens zwei aus Faserverstärkungsband in die Konstruktion eingebrachte übereinander befindliche Schichten, wobei die Faserverstärkungsbänder der Schichten wesentlich in gleicher Richtung gewickelt sind.
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Bevorzugt sind die Faserverstärkungsbänder der Schichten wesentlich mit gleicher Steigung aufgewickelt.
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Auf diese Weise erhält man eine Faserverstärkungskonstruktion von sehr gleichmäßiger Dicke und damit auch von gleichmäßig starker Struktur.
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Nach einer bevorzugten Ausführungsform bildet die Konstruktion den Nutzbelag der Walze, wobei die Walze einen Walzenmantel, bevorzugt einen Walzenmantel aus Metall umfasst und der Nutzbelag aus Faserverstärkung und der Polymermatrix besteht.
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Nach einer anderen Ausführungsform bildet die besagte Konstruktion den Walzenmantel.
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Die für die Erfindung charakteristischen zusätzlichen Merkmale gehen aus den Patentansprüchen und der folgenden Beschreibung der in den Zeichnungen gezeigten Ausführungsformen hervor.
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Im Folgenden werden die Erfindung und ihr Funktionieren unter Bezugnahme auf die beigefügten schematischen Zeichnungen beschrieben. Es zeigen:
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1 schematisch eine Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens;
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2 schematisch eine Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens, das zur Herstellung der Mantelkonstruktion einer Faserbahnmaschinen-Walze eingesetzt wird;
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3 schematisch eine Form der Konstruktion der erfindungsgemäßen Walze;
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4 schematisch eine andere Form der Konstruktion der erfindungsgemäßen Walze;
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5 schematisch eine Ausführungsform des erfindungsgemäßen Querschnitts des Nutzbelags einer Faserbahnmaschinen-Walze;
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6 schematisch eine andere Ausführungsform des erfindungsgemäßen Querschnitts des Nutzbelags einer Faserbahnmaschinen-Walze.
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1 zeigt schematisch eine bevorzugte Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens, das zur Bildung der Mantelkonstruktion 12 einer Faserbahnmaschinen-Walze eingesetzt wird. Die Konstruktion umfasst vorzugsweise Faserverstärkungsband 14 und damit verbundenes Matrixmaterial. Das Band ist vorzugsweise 5–25 cm, typisch ca. 15 cm breit. Das Band kann aus gewebten Fasern oder aus mattenartigem nonwoven Fasernetz oder einer Kombinationen derselben bestehen, wobei die Faser aus einem an sich bekannten Fasermaterial, wie Glas- oder Carbonfaser o. dgl. bestehen kann. Das Matrixmaterial kann aus einer in faserverstärkten Konstruktionen an sich bekannten Matrix, wie Epoxidharz, Polyesterharz o. dgl. bestehen.
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Die Walzenkonstruktion 12 umfasst typisch wenigstens zwei, typisch aber eine noch größere Zahl Faserverstärkungsschichten. In 1 ist die Bildung zweier aufeinander folgender Faserverstärkungsschichten zu sehen. Die Bildung erfolgt auf die Unterlage 20. Die Unterlage kann je nach Fall zum Beispiel aus einer Form bestehen, wenn der Walzenkörper hergestellt wird, oder aus einem bereits früher hergestellten Walzenkörper, wenn zum Beispiel der Nutzbelag der Walze hergestellt wird. In 1 ist die Unterlage sehr schematisch als Körper mit zylindrischer Außenfläche dargestellt. In 1 ist die Bildung der Faserverstärkungskonstruktion 12 durch Darstellung des Randes 121 des ersten Faserverstärkungsbandes und des Randes 122 des zweiten Faserverstärkungsbandes und deren Wickeln um die Unterlage gezeigt. Im Folgenden werden diese Rand-Bezugszahlen auch für die Bänder benutzt.
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Bei dem Verfahren zur Herstellung der Konstruktion der Faserbahnmaschinen-Walze wird nach einer bevorzugten Ausführungsform auf die als Kern der zu bildenden Konstruktion 12 dienende Unterlage 20 Faserverstärkungsband 121 gewickelt, das Matrixmaterial enthält und auf das gleichzeitig Matrixmaterial aufgebracht wird. Das Wickeln ist so zu verstehen, dass entweder das Band auf die stationäre Unterlage aufgewickelt wird oder aber die Unterlage rotiert und das Band gleichzeitig auf die Oberfläche der Unterlage 20 geleitet wird. Im typischen Fall umfasst die so herzustellende Konstruktion 12 mehrere übereinander zu bildende Schichten. Die Bildung der ersten Schicht erfolgt durch Leiten von Faserverstärkungsband 121 so, dass es sich in einer ersten Richtung windet, die in 1 durch den Pfeil D angegeben ist. Die beispielartige Anfangsstelle des die erste Schicht bildenden Bandes 121 ist mit der Bezugszahl 16 belegt. An der Anfangsstelle 16 befindet sich das Faserverstärkungsband 121 in einer bestimmten Position, sowohl in Richtung der Längsachse C als auch auf dem Umfang der zu bildenden Konstruktion in einer bestimmten Winkelstellung α0. Die erste Schicht wird mit der ersten Wickelrichtung und mit einer bestimmten Steigung P auf die Unterlage aufgebracht. Anders gesagt, das Band kommt in Längsrichtung der Unterlage 20 mit jeder Windung um die Strecke P voran. Auf die erste Schicht wird wenigstens eine folgende Faserverstärkungsband/Matrix-Schicht aufgebracht. Zur Bildung der folgenden Schicht wird das zweite Faserverstärkungsband 122 so auf das erste Faserverstärkungsband geleitet, dass es sich in der gleichen besagten ersten Richtung D wie das erste Faserverstärkungsband 121 windet. Die Bildung der Schichten erfolgt dabei so, dass die Menge der sich kreuzenden Faserverstärkungsbänder minimiert wird. Zusätzlich zu dem Umstand, dass die beiden übereinander befindlichen Schichten die gleiche Wickelrichtung D haben, ist es von Vorteil, dass auch die Steigung P der diese besagten Schichten bildenden Faserverstärkungsbänder 121, 122 die gleiche ist.
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Die Anfangsstelle des Faserverstärkungsbandes der zweiten Schicht trägt die Bezugszahl 18. Diese Anfangsstelle ist in einer anderen Winkelposition als die Anfangsstelle 16 des ersten Faserverstärkungsbandes angeordnet. In dem in 1 gezeigten Sonderfall, in dem zwei Schichten übereinander gebildet werden, beträgt der Winkelabstand zwischen der ersten 16 und der zweiten 18 Anfangsstelle α = 90°.
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Allgemeiner kann nach einer bevorzugten Ausführungsform der vorteilhafte Winkelabstand so definiert werden, dass das erste und wenigstens ein folgendes Band mit ihrer Anfangsstelle so gegeneinander versetzt sind, dass der Winkelabstand α = 1/(2Y) × 360° beträgt, wobei Y die Anzahl der unmittelbar übereinander befindlichen Schichten ist.
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In 2 ist schematisch eine Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens gezeigt, das zur Bildung der Mantelkonstruktion 12 einer Faserbahnmaschinen-Walze 10 eingesetzt wird. Als Unterlage 20 dient bei der Ausführungsform von 2 der Walzenkern 103. In der Zeichnung ist das eine Ende der Faserbahnmaschinen-Walze 10 dargestellt. Die Walze umfasst das zylindrische Kernteil 103, das hier als Unterlage 20 für die auf deren Oberfläche zu bildende Konstruktion 12 dient. Am Ende des Walzenkerns ist auf an sich bekannte Weise ein Achszapfen 101 einschließlich Zubehörteilen angeordnet. Das Band hat hier die Breite W, und die Steigung P ist hier wesentlich kleiner als die Bandbreite. Die zu wählende Steigung ist bevorzugt kleiner als oder in gewissen Fällen gleichgroß wie die Breite W des Bandes. Allgemein lässt sich die passende Steigung P nach der Formel P = W/(N + 0,5) bestimmen, worin W die Bandbreite und N eine ganze Zahl ≥ 1 ist. In 2 dient die auf der Walzenoberfläche gebildete Konstruktion 12 also als Nutzbelag der Walze 10.
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Besonders über die gegenseitige Lage der Ränder der Bänder 121, 122, ..., 12N zueinander kann Einfluss auf die Gleichmäßigkeit der zu bildenden Konstruktion 12 genommen werden. Die Position der Ränder ist sowohl durch die Bandbreite wie auch durch die gewählte Steigung P bestimmt. Ist die gewählte Steigung höchstens gleich der Bandbreite, so führt das zu einer gewissen Überlappung der Bandränder, womit hier die Position des Bandrandes relativ zur Breite des vorangehenden Bandes gemeint ist. Zum Beispiel bei 1/3 Überdeckung befindet sich der Rand um 1/3 Bandbreite vom Rand des vorangehenden Bandes auf diesem, bei ½ Überdeckung in der Mitte des vorangehenden Bandes.
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3 zeigt in schematisierter Form eine erfindungsgemäße Walzenkonstruktion an Hand zweier übereinander befindlicher Bandschichten 31, 32. Beide Schichten wurden durch Aufwickeln von Bändern 121, 122 auf die (in 3 nicht gezeigte) Unterlage 20 hergestellt. Breite und Steigung der Bänder wurden hier so gewählt, dass sich eine 1/3 überlappte Konstruktion ergibt. Die Gesamtdicke der einzelnen Schicht 31, 32 variiert dabei so, dass die Überdeckung 35 eine doppelte Bandschicht und der Bereich zwischen den Überdeckungen eine einfache Bandschicht bildet.
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Die Anfangsstelle (Bezugszahl 16 in 1) des Bandes 121 der ersten Schicht 31 ist bekannt, sodass die Anfangsstelle (Bezugszahl 18 in 1) des Bandes der zweiten Schicht 32 relativ zur ersten Anfangsstelle so angeordnet wurde, dass das Band 122 der zweiten Schicht 32 das erste Band mit 2/3 Überlappung deckt. Dabei bleibt die Gesamtdicke der Schichten über die Bandverbindungsstellen 33 der Bänder übereinander befindlicher Schichten hinweg wesentlich unverändert und es kommt zu keinen Dickenunterschieden obwohl die Ränder der Bänder sich stoßnahtartig nebeneinander befinden (?). Bei einer Überlappung dieses Typs wird bevorzugt Band eingesetzt, das über seine gesamte Breite W wesentlich gleiche Dicke hat.
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In 4 ist die Wicklung eines Bandes 121 gezeigt, das eine solche Überdeckung 35 hat, dass der Rand der zweiten 42 und der dritten 43 Bandwindung noch auf die erste Windung 41, der Rand der dritten 43 und der vierten 44 Bandwindung auf die zweite Windung 42 usw. zu liegen kommt. Dabei entstehen in der Bandschicht Bereiche 45 mit drei übereinander befindlichen Bändern und Bereiche 46 mit zwei übereinander befindlichen Bändern. Bei einer solchen Anordnung ist es vorteilhaft, dass das Band an seinen Rändern 122 dickenreduziert ist, in diesem Fall um 50% der Dicke über die Länge des Bereichs 45. Dabei befinden sich in der Mitte des Bereichs 45 volldickes Band und ober- und unterhalb davon um 50% dickenreduzierte Bänder. Auf diese Weise erhält man in einem Wickelgang einen Bezug, in dem die Faserverstärkungsbänder überlappt sind und gleichzeitig eine wesentlich gleichmäßig dicke Faserverstärkungsschicht gebildet wird. Je nach zu verwirklichendem Verfahren wird die Dickenreduktion so gewählt, dass unter Berücksichtigung der gewählten Überlappung und der übereinander befindlichen Schichten im Bereich des Nutzbelags der Walze eine wesentlich gleichmäßige Faserverstärkungsschicht entsteht. Bevorzugt beträgt die Breite des dickenreduzierten Bereichs an beiden Rändern des Bandes W/[2 × (N + ½)], worin W die Bandbreite und N eine ganze Zahl ≥ 1 bedeutet.
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6 zeigt schematisch noch eine weitere Ausführungsform des erfindungsgemäßen Querschnitts des Nutzbelags einer Faserbahnmaschinen-Walze mit einem Beispiel des Aufwickelns eines (einzigen) Bandes 121. Bei der Ausführungsform von 6 ist die Überdeckung 35 so gewählt, dass lediglich der Rand der zweiten Bandwindung auf der ersten Bandwindung 41, der Rand der dritten Windung 43 auf der zweiten Bandwindung 42 usw. aufliegt. Dabei befindet sich nur im Mittelbereich des Bandes eine darauf befindliche Bandschicht und die Überlappung des Bandes reicht von seinen Rändern bis in den Mittenbereich. Bei einer solchen Anordnung ist von Vorteil, dass sich das Band vom Mittenbereich zu den Rändern 122 hin in Dickenrichtung verdünnt.
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Nach einer Ausgestaltung, besonders wenn mehr als zwei übereinander befindliche Schichten gewickelt werden, können die einzelnen Wickelschichten mit unterschiedlicher Steigung ausgeführt werden. Dabei ist es von Vorteil, jede Steigung so zu wählen, dass sie das Vielfache einer anderen Steigung ist, bevorzugt ein Vielfaches der benutzten kleinsten Steigung dergestalt, dass die Steigung P = W/(N + 0,5) ist, worin W die Bandbreite und N eine ganze Zahl ≥ 1 bedeutet. Dabei wird die Anfangsstelle der größeren gleichgerichteten Steigungen bevorzugt zwischen die kleineren Steigungen gelegt; z. B. mit 150-mm-Band würde die 3 × 20 mm Steigung in den Positionen 0°, +90°, +180° und die 2 × 60 mm Steigung in den Positionen +45°, +135° beginnen.
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5 zeigt einen Schnitt durch den auf die Oberfläche des Mantels 103 einer Faserbahnmaschinen-Walze 10 aufgebrachten Nutzbelag 102. Zur Bildung dieses Nutzbelags wurde zuunterst eine erste Schicht Faserverstärkungsband in einer ersten Richtung und darauf dann wenigstens eine folgende Schicht Faserverstärkungsband gleichfalls in der besagten ersten Richtung gewickelt. Diese bilden die Grundkonstruktion 102.1 des Nutzbelags. Auf diese Grundkonstruktion wurde, gleichfalls aus Faserverstärkungsmaterial und Matrixmaterial, die Zwischenkonstruktion 102.2 aufgebracht. Diese Zwischenschicht besteht aus einer auf passende Weise verwirklichten Faserverstärkungskonstruktion. Eine bevorzugte Methode besteht darin, Faserverstärkungsband mit sehr kleiner Steigung und großer Überdeckung zu wickeln, sodass mehrere Bänder über relativ lange Strecken miteinander überlappt sind. Auf diese Weise erhält man eine relativ dicke Zwischenschicht. Auf die Zwischenschicht ist die Deckkonstruktion 102.3 aufgebracht, deren Herstellung durch Wickeln von Faserverstärkungsband in der ersten Richtung und danach wenigstens einer folgenden Schicht Faserverstärkungsband in der besagten ersten Richtung erfolgt. Auf diese Weise entsteht die Deckkonstruktion 102.3 des Nutzbelags.
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Hier umfasst die erste Schicht sowohl der Deckkonstruktion wie auch der Grundkonstruktion mit einer ersten Steigung gewickeltes Band und die folgende Schicht gleichfalls mit der besagten ersten Steigung gewickeltes Band. Die Deck- und die Grundkonstruktion entsprechen bevorzugt der in 3 gezeigten Konstruktion.
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Es ist zu anzumerken, dass vorangehend nur einige der vorteilhaftesten Ausführungsformen der Erfindung vorgestellt wurden. Es versteht sich somit, dass die Erfindung nicht auf die oben beschriebenen Ausführungsformen beschränkt ist, sondern im durch die Patentansprüche gesetzten Rahmen auf vielerlei Weise verwirklicht werden kann. In Verbindung mit den verschiedenen Ausführungsformen beschriebene Merkmale können im Rahmen des Grundgedankens der Erfindung auch in Verbindung mit anderen Ausführungsformen genutzt werden und/oder es können aus den beschriebenen Merkmalen verschiedenartige Gesamtheiten zusammengestellt werden sofern dies erwünscht ist und die technischen Voraussetzungen dafür gegeben sind
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- EP 0363887 A2 [0005]
- DE 3527912 A1 [0005]
- EP 1001081 A2 [0006]
- EP 1041197 A1 [0007]