DE102011053946A1 - Auszugsführung - Google Patents
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Abstract
Eine Auszugsführung (1), insbesondere für ein Haushaltsgerät oder Möbel, umfasst mindestens eine metallische Schiene (2) und mindestens einen Formkörper (3) aus Kunststoff, wobei die mindestens eine metallische Schiene (2) verschiebbar an dem Formkörper (3) gelagert ist. Dadurch kann eine effektiv herstellbare Auszugsführung bereitgestellt werden, die auch dauerhaft bei extremen Umgebungsbedingungen eingesetzt werden kann.
Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft eine Auszugsführung, insbesondere für Haushaltsgeräte oder Möbel, mit mindestens einer metallischen Schiene und mindestens einem Formkörper aus Kunststoff.
- Für Kühlgeräte gibt es innenliegende Schubkästen, die hinter einer Tür angeordnet sind und an seitlichen Leisten aus Kunststoffmaterial geführt sind. Die Schubkästen können innerhalb der starren Leisten leicht verkanten und sind teilweise schwergängig gelagert. Der Einsatz von herkömmlichen Auszugsführungen ist nur begrenzt möglich, da bei den kalten Temperaturen viele Schmierstoffe nur noch eine niedrige Viskosität aufweisen.
- Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Auszugsführung zu schaffen, die effektiv und kostengünstig herstellbar ist und auch bei kühlen Temperaturen eingesetzt werden kann.
- Diese Aufgabe wird mit einer Auszugsführung mit den Merkmalen des Anspruches 1 gelöst.
- Erfindungsgemäß umfasst die Auszugsführung mindestens eine metallische Schiene und mindestens einen Formkörper aus Kunststoff, wobei der mindestens eine Formkörper an einer metallischen Schiene gelagert ist. Die metallische Schiene ist als beispielsweise Führungsschiene oder Mittelschiene einer Auszugsführung ausgestaltet. Dadurch kann auf Wälzkörper und Wälzkörperkäfige verzichtet werden, die zum Einsatz unter extremen Temperaturbedingungen aufwändig in der Herstellung sind. Durch die Reibpaarung Kunststoff und Metall kann eine leichtgängige Führung durch eine günstig gewählte Reibpaarung erhalten werden.
- Für eine stabile Längsführung der Auszugsführung erstreckt sich der Formkörper über mehr als 60 %, insbesondere mehr als 80 %, der Länge der metallischen Schiene. Der Formkörper und die Schiene können beispielsweise etwa die gleiche Länge aufweisen.
- Damit der Formkörper nicht aus der Schiene gehoben werden kann, umgreift die mindestens eine metallische Schiene den Formkörper oder der Formkörper die mindestens eine metallische Schiene. Dabei kann die metallische Schiene im Wesentlichen u-förmig ausgebildet sein und an den beiden Schenkeln des U nach innen gerichtete Stege aufweisen. Zudem kann die Schiene zu einer mittleren vertikalen Ebene symmetrisch ausgebildet sein, so dass die Schiene sowohl auf einer rechten als auch auf einer linken Seite eingesetzt werden kann.
- Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung weist der Formkörper mehrere leistenförmige Auswölbungen auf, die an gerundeten Kontaktflächen der Schiene anliegen. Dadurch können auf den Formkörper wirkende Kräfte auf die gerundeten Kontaktflächen abgetragen werden. Die Auswölbungen können sich auf der zu den Kontaktflächen gerichteten Seite im Querschnitt im Wesentlichen kreisförmig erstrecken, so dass an jeder Auswölbung eine im Wesentlichen linienförmige Kontaktfläche vorgesehen ist, die für eine leichtgängige Führung sorgt und nur eine geringe Schrägstellung des Formkörpers innerhalb der Schiene ermöglicht.
- Für eine effektive Herstellung der Auszugsführung kann integral mit dem Formkörper ein Anschlag zur Begrenzung des Einfahr- und/oder des Ausfahrweges ausgebildet sein. Der Formkörper kann dabei beispielsweise einstückig im Spritzguss- und/ oder Extrusionsverfahren hergestellt sein.
- In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist die metallische Schiene als stationäre Führungsschiene ausgebildet, an der Befestigungsmittel festgelegt sind, um die Schiene an einem Korpus festzulegen. Der Formkörper ist dann als Laufschiene verschiebbar ausgebildet und umfasst vorzugsweise mindestens einen Halter zur Fixierung eines Schubelementes, insbesondere eines Schubkastens.
- In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist der Formkörper als Laufschiene einer mindestens dreigliedrigen Auszugsführung ausgeführt. Dabei gleitet der Formkörper auf der mindestens einen Mittelschiene der Auszugsführung. Die Mittelschiene ist hierbei als metallische Schiene ausgeführt. Die Mittelschiene wird beispielsweise über Wälzkörper in Wälzkörperkäfigen in einer ebenfalls metallischen stationären Führungsschiene gelagert. Auch in dieser Ausgestaltung umfasst der Formkörper Halter zur Fixierung eines Schubelementes, insbesondere eines Schubkastens.
- In einer weiteren Ausgestaltung ist der Formkörper als Mittelschiene einer mindestens dreigliederigen Auszugsführung ausgestaltet. Dieser Formkörper gleitet in einer metallischen, als Führungsschiene ausgeführten Schiene. Auf dem Formkörper gleitet eine weitere metallische, als Laufschiene zur Koppelung mit einem Schubelement ausgeführte Schiene.
- Durch den Einsatz einer metallischen Schiene als stationäre Führungsschiene ergibt sich eine höhere Tragfähigkeit der Auszugsführung gegenüber einer nur aus Formkörpern aufgebauten Auszugsführung.
- Besonders geeignet ist die erfindungsgemäße Auszugsführung für Kühl- und/oder Gefriergeräte da auch bei tiefen Temperaturen eine Leichgängigkeit gewährleistet werden kann. Weiterhin eignet sie sich für Dampfgargeräte da auf Schmiermittel weitestgehend oder vollständig verzichtet werden kann. Auch für den Einsatz in Geschirrspülgeräten eignet sich die erfindungsgemäße Auszugsführung, da kein Schmiermittel benötigt wird, das beim bestimmungsgemäßen Betrieb ausgewaschen werden könnte.
- Ein Einsatz der erfindungsgemäßen Auszugsführung, abhängig vom Einsatzbereich des für den Formkörper verwendeten Kunststoffs in weiteren Haushaltsgeräten wie beispielsweise Backöfen ist ebenfalls denkbar. Auch eine Verwendung in Möbeln ist denkbar.
- Die erfindungsgemäße Auszugsführung ist besonders zum Einsatz unter extremen Umgebungsbedingungen geeignet, hier sind insbesondere niedrige Temperaturen oder hohe Luftfeuchtigkeit zu nennen. Auch zum Einsatz in wasserdampfhaltiger Atmosphäre bei erhöhten Temperaturen und wie sie beispielsweise in Dampfgarern oder Autoklaven herrschen, ist die erfindungsgemäße Auszugsführung besonders geeignet.
- Die Erfindung wird nachfolgend anhand zweier Ausführungsbeispiele mit Bezug auf die beigefügten Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
-
1 eine perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen Auszugsführung in einer eingefahrenen Position; -
2A und2B zwei Ansichten der Auszugsführung der1 in einer ausgefahrenen Position; -
3 eine Vorderansicht der Auszugsführung der1 ; -
4 eine Rückansicht der Auszugsführung der1 ; -
5 eine perspektivische Ansicht einer weiteren erfindungsgemäßen Auszugsführung in einer eingefahrenen Position; -
6 eine Ansicht der Auszugsführung der5 in einer ausgefahrenen Position; -
7 eine Seiten der Auszugsführung der5 ; -
8 eine Rückansicht der Auszugsführung der5 -
9 eine Seiten der Auszugsführung der5 . - Eine Auszugsführung
1 umfasst eine metallische Schiene2 , an der ein Formkörper3 aus Kunststoff verschiebbar gelagert ist. Die Schiene2 besteht vorzugsweise aus gebogenem Stahlblech, während der Formkörper3 als Spritzgussteil oder Extrusionsteil hergestellt sein kann, das günstige Reibwerte zu der metallischen Oberfläche der Schiene2 besitzt. Der Formkörper3 ist weitgehend formschlüssig in der Schiene2 aufgenommen und besitzt etwa dieselbe Länge wie die Schiene2 . - Die Schiene
2 ist über Befestigungsmittel5 an einem Korpus eines Haushaltsgerätes oder einen Möbels fixierbar. Hierfür sind die als Winkel ausgebildeten Befestigungselemente mit einer Platte50 versehen, die an dem Korpus festlegbar ist, und einer winkelförmig angeordneten Halteplatte51 , auf der eine Unterseite der Schiene2 fixiert ist. Auch andere Befestigungselemente5 können zur Fixierung der Schiene2 eingesetzt werden. - Die Schiene
2 ist im Querschnitt U-förmig ausgebildet und umfasst zwei Schenkel20 , die über einen ebenen Boden21 miteinander verbunden sind. Jeder Schenkel weist endseitig auf der zum Boden21 abgewandten Seite einen nach innen gekrümmten Steg23 auf, wie dies in4 gezeigt ist. An dem Übergang von dem Boden21 zu den Schenkeln20 sind gerundete Kontaktflächen22 zur Führung des Formkörpers3 ausgebildet. Ferner bildet zumindest ein Schenkel20 an dem Übergang zu dem Steg23 eine weitere Kontaktfläche24 aus. - Der leistenförmige Formkörper
3 ist weitgehend formschlüssig oder mit nur geringem Spiel in der Schiene2 geführt. Integral mit dem Formkörper3 sind leistenförmige Auswölbungen33 ausgebildet, die an den gekrümmten Kontaktflächen22 und24 der Schiene2 anliegen. Die Auswölbungen33 sind im Querschnitt auf der zu den Kontaktflächen22 und24 gerichteten Seite im Wesentlichen kreisförmig ausgebildet und sorgen somit für eine sichere Führung in unterschiedliche Richtungen. Im dem dargestellten Ausführungsbeispiel sind lediglich drei Auswölbungen33 an dem Formkörper3 ausgebildet, wobei natürlich auch vier Auswölbungen33 ausgebildet sin können. - An der Oberseite des Formkörpers
3 , die aus dem Spalt zwischen den nach innen gerichteten Stegen23 herausragt, ist ein leistenförmiger Vorsprung30 mit einer Nut vorgesehen, der als Halter für einen auf dem Formkörper montierbaren Schubkasten dient. An der Nut30 ist eine federnde Klinke31 vorgesehen, die mit einem Rastmittel an der Unterseite des Schubelementes zusammenwirkt. Auf diese Weise kann ein Schubelement, insbesondere ein Schubkasten, auf einfache Weise an dem Formkörper3 montiert werden. - Integral mit dem Formkörper
3 ist ein Anschlag32 ausgebildet, der plattenförmig ausgebildet ist und die Schiene2 stirnseitig überdeckt. An dem Formkörper ist ein weiterer Anschlag ausgebildet, der verhindert, dass der Formkörper3 in Auszugsrichtung über eine gewisse Wegstrecke hinwegbewegt wird. Dieser Anschlag wirkt mit einer Aussparung zusammen, die in der Schiene2 eingebracht sein kann. - In dem dargestellten Ausführungsbeispiel der
1 bis4 ist die Auszugsführung1 aus einer metallischen Schiene2 und einem Formkörper3 gebildet. Es ist auch möglich, zwei metallische Schienen2 und40 mit einem Formkörper3‘ zu koppeln, wie dies in den5 bis9 gezeigt, wobei die gleichen Bauteile mit demselben Bezugszeichen bezeichnet sind. Dadurch kann die Auszugsführung auch als Vollauszug ausgebildet werden. - Bei der gezeigten Auszugführung
1‘ ist an oder in einer metallischen Schiene2 eine Mittelschiene40 angeordnet, die über Führungselemente aus Kunststoff, Wälzkörper oder andere Elemente verschiebbar gelagert ist. Wie bei dem vorangegangenen Ausführungsbeispiel ist der Formkörper3‘ mit einem Schubelement, wie einem Schubkasten, gekoppelt. Zudem kann statt einer Mittelschiene40 aus Metall ein weiterer Formkörper aus Kunststoff als Mittelschiene eingesetzt werden. - Der leistenförmige Formkörper
3‘ ist weitgehend formschlüssig oder mit nur geringem Spiel an der Mittelschien40 geführt. Hierfür sind integral mit dem Formkörper3‘ sind leistenförmige Schenkel33‘ ausgebildet, die einen verdickten Kopfabschnitt41 der Mittelschiene U-förmig umgreifen. Ferner weist die Mittelschiene40 einen verdickten Fußabschnitt42 auf, der in der U-förmig ausgebildeten Schien2 aufgenommen ist. Die Schenkel33‘ sorgen für eine sichere Führung des linear beweglichen Formkörpers3‘ senkrecht zur Bewegungsrichtung. - An der Oberseite des Formkörpers
3‘ , sind Vorsprünge30‘ und30‘‘ ausgebildet, an denen eine Aufnahme31‘‘ zur Fixierung eines Schubelementes ausgebildet sind. Die Vorsprünge30‘ und30‘‘ können für eine rastende oder klemmende Verbindung mit einem Schubelement sorgen, so dass auf einfache Weise eine Montage erfolgen kann. - Integral mit dem Formkörper
3‘ ist ein Anschlag35 ausgebildet, in der eingefahrenen Position der Auszugsführung1‘ an einem Anschlag43 der Mittelschiene40 anliegt. An dem Formkörper3‘ ist ein weiterer Anschlag ausgebildet, der verhindert, dass der Formkörper3‘ in Auszugsrichtung über eine gewisse Wegstrecke hinwegbewegt wird. Zudem sind an der Mittelschiene40 und der Schiene2 ebenfalls Anschläge vorgesehen, die den Schiebeweg begrenzen. - Bezugszeichenliste
-
- 1
- Auszugsführung
- 1‘
- Auszugsführung
- 2
- Metallische Schiene
- 3
- Formkörper
- 3‘
- Formkörper
- 5
- Befestigungsmittel
- 20
- Schenkel
- 21
- Boden
- 22
- Kontaktflächen
- 23
- Steg
- 24
- Kontaktfläche
- 30
- Nut
- 31
- Klinke
- 32
- Anschlag
- 33
- Auswölbung
- 40
- Mittelschiene
- 41
- Kopfabschnitt
- 42
- Fußabschnitt
- 43
- Anschlag
- 50
- Platte
- 51
- Halteplatte
Claims (14)
- Auszugsführung (
1 ,1‘ ), insbesondere für Haushaltsgeräte oder Möbel, mit mindestens einer metallischen Schiene (2 ,40 ) und mindestens einem Formkörper (3 ,3‘ ) aus Kunststoff, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine Formkörper (3 ,3‘ ) an der mindestens einen metallischen Schiene (2 ,40 ) verschiebbar gelagert ist. - Auszugsführung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Formkörper (
3 ,3‘ ) sich über mehr als 60 %, insbesondere mehr als 80 % der Länge der metallischen Schiene (2 ) erstreckt. - Auszugsführung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine metallische Schiene (
2 ) den Formkörper (3 ) umgreift. - Auszugsführung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schiene (
2 ) im Wesentlichen u-förmig ausgebildet ist und an den beiden Schenkeln (20 ) des U nach innen gerichtete Stege (23 ) aufweist. - Auszugsführung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schiene (
2 ) zu einer mittleren vertikalen Ebene symmetrisch ausgebildet ist. - Auszugsführung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Formkörper (
3 ) mehrere leistenförmige Auswölbungen (33 ) aufweist, die an gerundeten Kontaktflächen (22 ) der Schiene (2 ) anliegen. - Auszugsführung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Auswölbungen (
33 ) sich auf der zu den Kontaktflächen (22 ) gerichteten Seite im Querschnitt im Wesentlichen kreisförmig erstrecken. - Auszugsführung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass integral mit dem Formkörper (
3 ) ein Anschlag (32 ) zur Begrenzung des Einfahr- und/oder des Ausfahrweges ausgebildet ist. - Auszugsführung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Formkörper (
3 ,3‘ ) einstückig im Spritzguss- oder Extrusionsverfahren hergestellt ist. - Auszugsführung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an der metallischen Schiene (
2 ) Befestigungsmittel (5 ) festgelegt sind, mittels denen die Schiene (2 ) an einem Korpus festlegbar ist. - Auszugsführung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Formkörper (
3 ) mindestens ein Halter (30 ,31 ) zur Fixierung eines Schubelementes, insbesondere eines Schubkastens, ausgebildet ist. - Auszugsführung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zwei metallische Schienen (
2 ,40 ) und ein Formkörper (3‘ ) vorgesehen sind, die jeweils relativ zueinander verschiebbar gelagert sind. - Auszugsführung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Formkörper (
3‘ ) eine metallische Schiene (40 ) U-förmig umgreift. - Haushaltsgerät oder Möbel, dadurch gekennzeichnet, dass eine Auszugsführung gemäß einem der vorherigen Ansprüche montiert ist.
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| DE102011053946A1 true DE102011053946A1 (de) | 2013-03-28 |
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