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Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Vermittlung von Kontakten zwischen mobilen Endgeräten.
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Mittlerweile verfügt eine ganze Reihe von Personen über Smartphones, in die eine GPS-Einheit integriert ist. Die GPS-Einheit kann beispielsweise dazu benutzt werden, in fremden Städten, die Lage bestimmter der Person unbekannter Orte zu finden, wie beispielsweise Hotel, Restaurants oder Apotheken.
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Darüber hinaus sind Mitfahrzentralen bekannt, die als Internetplattform ausgebildet sind, auf der Interessenten eine Mitfahrgelegenheit anbieten können unter Angabe von Abfahrtsort, Zielort und voraussichtlicher Abfahrtszeit sowie der Angabe von Kontaktdaten, so dass andere Interessenten, die einen gleichen Weg nehmen wollen, sich mit dieser Person in Verbindung setzen können, um gemeinsam einen Pkw zu benutzen und damit Fahrkosten zu sparen.
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Nachteilig an den Mitfahrzentralen ist, dass gleiche Bewegungsprofile nur unzureichend erkennbar sind.
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Es ist daher Aufgabe der Erfindung, ein Verfahren zur Vermittlung von Kontakten zwischen Personen zur Verfügung zu stellen, das den oben genannten Nachteil vermeidet.
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Die Aufgabe wird durch die Merkmale des Hauptanspruchs gelöst, bevorzugte Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
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Die Aufgabe wird mit Hilfe von den Teilnehmern des erfindungsgemäßen Verfahrens zugeordneten mobilen Endgeräten gelöst. Unter mobilen Endgeräten werden hier Smartphones und/oder i-Phones und/oder tablets und/oder PCs und/oder iPads und/oder Auto-Navigationsgeräte und/oder intelligente GPS-Einheiten usw. verstanden. Der Begriff ist sehr weit auszulegen.
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Den mobilen Endgeräten werden Kennungen zugeordnet, die in einer Identifikationsnummer oder einfach der Mobilfunknummer bestehen können. Die erfindungsgemäß verwendeten mobilen Endgeräte sind mit einer Ortungseinheit versehen, die insbesondere als GPS-Einheit ausgebildet sein kann. Die Ortungseinheit ermöglicht es, den Ort des mobilen Endgerätes im Rahmen der üblichen Messgenauigkeit des GPS-Signals auf der Erdoberfläche zu bestimmen. Erfindungsgemäß werden mittels der Ortungseinheit Bewegungsdaten bestimmt. Unter Bewegungsdaten wird hier die Kombination aus räumlichen durch GPS ermittelten Ortsdaten und dem Zeitpunkt verstanden, zu dem die räumlichen Ortsdaten bestimmt wurden.
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Erfindungsgemäß werden die Bewegungsdaten verschiedener Endgeräte miteinander verglichen, wobei die Art des Vergleiches unterschiedlich sein kann. Vorzugsweise werden in einem Einzelvergleich die Bewegungsdaten jeweils zweier mobiler Endgeräte miteinander verglichen. Das Einzelvergleichsergebnis wird bewertet, und bei einem positiven Bewertungsergebnis wird die Kennung des einen Endgerätes an das andere Endgerät des Vergleichs übermittelt, so dass ein Kontakt zwischen dem Benutzer des einen Endgerätes und dem Benutzer des anderen Endgerätes hergestellt wird. Der gesamte Vergleich umschließt vorzugsweise die Endgeräte aller Teilnehmer des erfindungsgemäßen Verfahrens und alle denkbaren Einzelvergleiche zwischen den mobilen Endgeräten der Teilnehmer.
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Das erfindungsgemäße Verfahren macht von der Tatsache Gebrauch, dass Menschen in ihrem alltäglichen Leben sich zwar individuell verhalten und ein individuelles Bewegungsprofil aufweisen, in speziellen Lebensbereichen hingegen ein vergleichbares oder ähnliches Bewegungsmuster aufweisen.
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Das erfindungsgemäße Verfahren ermittelt aus den individuellen Bewegungsprofilen der mobilen Endgeräte Bewegungsmuster, die vorzugsweise nur einen Teil der Bewegungsdaten des Endgerätes betreffen.
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Beispielsweise kann ein solches, vorzugsweise periodisches Bewegungsmuster die morgendliche Fahrt vom Wohnort zur Arbeitsstätte und die abendliche Fahrt von der Arbeitsstätte zum Wohnort sein. Es kann sich dabei aber auch um ein vorzugsweise periodisches Freizeitverhalten wie der regelmäßige Besuch der Heimspiele des Lieblingsfußballclubs, das eigene Fußballspielen in einem bestimmten Fußballverein o. Ä. handeln.
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Das erfindungsgemäße Verfahren ermöglicht es den Benutzern von mobilen Endgeräten, einen Kontakt untereinander herzustellen, wenn die Benutzer an dem erfindungsgemäßen Verfahren als Teilnehmer teilnehmen und als Teilnehmer in Lebensbereichen ein vergleichbares oder identisches Bewegungsmuster aufweisen. Somit können die Benutzer der mobilen Endgeräte beispielsweise ihre morgendliche Fahrt zur und abendliche Rückfahrt von der Arbeitsstätte als Teilnehmer des Verfahrens gemeinsam gestalten, indem sie gemeinsam ein Kraftfahrzeug benutzen. Es ist jedoch auch denkbar, dass die Benutzer einfach zusammengebracht werden, weil sie ähnliche Interessen haben, wie beispielsweise der sonnabendliche Besuch der Heimspiele desselben Fußballvereins o. Ä.
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Vorzugsweise werden die Bewegungsdaten der mobilen Endgeräte mit deren Kennung an einen zentralen Server übermittelt, und dort können aus den Bewegungsdaten der Endgeräte die jeweiligen Bewegungsprofile der mobilen Endgeräte und damit indirekt die die Endgeräte vorzugsweise ständig bei sich tragenden Benutzer ermittelt werden. Aus diesen Bewegungsprofilen können periodische Bewegungsmuster in numerischen Verfahren rechnerisch ermittelt werden.
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Die Bewegungsprofile und ermittelten Bewegungsmuster werden mit der zugehörigen Kennung des mobilen Endgerätes in einer Datenbank gespeichert und vorzugsweise ständig oder zeitweise mit den neuen Bewegungsprofilen und Bewegungsmustern verglichen. Unter einem neuen Bewegungsprofil wird hier das Bewegungsprofil eines neuen Teilnehmers des erfindungsgemäßen Verfahrens, aber auch ein verändertes Bewegungsprofil eines bereits bekannten Teilnehmers verstanden.
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Aus den Bewegungsprofilen werden vorzugsweise periodische Bewegungsmuster extrahiert, wie beispielsweise die werktägliche Fahrt zur und von der Arbeit, der sonnabendliche Besuch einer Sportveranstaltung o. Ä. Wenn ein Vergleich periodischer Bewegungsmuster verschiedener Endgeräte positiv bewertet wird, kann die Kennung des einen mobilen Endgerätes automatisch oder nach Freigabe durch den Teilnehmer an das andere Endgerät mit positiv bewertetem, also ähnlichem Bewegungsmuster übermittelt werden.
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Dem Teilnehmer des erfindungsgemäßen Verfahrens ist es bevorzugt möglich, Parameterwerte festzulegen, die die Bewertung des Vergleichsergebnisses bestimmen. Das können beispielsweise noch akzeptable Entfernungen vom Wohnort oder noch akzeptable Entfernungen von der Arbeitsstätte sein sowie noch akzeptable Zeitintervalle. Diese Parameterwerte werden bei einem Vergleich des Bewegungsprofiles mit anderen Bewegungsprofilen berücksichtigt, und ein Vergleich wird nur dann positiv bewertet, wenn sich die periodischen Bewegungsmuster noch innerhalb der Parameterwerte befinden.
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Zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens werden vorzugsweise Smartphones mit GPS-Einheit verwendet. Es wird eine Smartphone-App zur Verfügung gestellt, die auf das Smartphone heruntergeladen werden kann. Automatisch oder auf ausdrückliche Nachfrage erklärt sich der Teilnehmer des Verfahrens damit einverstanden, dass seine Bewegungsdaten vom Smartphone vorzugsweise an einen zentralen Server übermittelt werden, um dort ausgewertet zu werden. Die als den Bewegungsdaten errechneten Bewegungsprofile des Teilnehmers werden gespeichert, und er kann sich damit einverstanden erklären, dass seine Bewegungsprofile mit den Bewegungsprofilen anderer Teilnehmer verglichen werden. Bei positiver Bewertung des Vergleiches kann eine Übermittlung der Kennung des Endgerätes automatisch oder auf ausdrückliches Einverständnis hin erfolgen.
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Die Erfindung wird anhand eines Ausführungsbeispiels in zwei Figuren beschrieben. Dabei zeigen:
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1 Schematische Anordnung zur Durchführung des erfindungsgemäßen Vermittlungsverfahrens,
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2 Flussdiagramm des erfindungsgemäßen Vermittlungsverfahrens.
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1 stellt das erfindungsgemäße Vermittlungsverfahren von Kontakten zwischen mobilen Endgeräten schematisch und anhand von drei Smartphones 1, 2, 3 dar. Jedes der drei Smartphones 1, 2, 3 enthält jeweils eine Ortungsfunktion in Form einer GPS-Einheit. Die GPS-Einheit ermöglicht es, die Position jedes der beiden Smartphones 1, 2, 3 auf der Erdoberfläche oder zumindest im Kartengebiet der GPS-Einheit bis auf die übliche Messgenauigkeit zu bestimmen. Durch die Smartphones 1, 2, 3 wird ständig oder in vorgegebenen Zeitabständen oder zu vorgegebenen Zeitpunkten die Position des jeweiligen Benutzers bestimmt, um aus der Menge an Zeitpunkt- und Ortskoordinaten ein Bewegungsprofil des Benutzers ermitteln zu können
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Es ist vorgesehen, das erfindungsgemäße Verfahren dem Benutzer in Form einer Smartphone-App zur Verfügung zu stellen. Die auf das Smartphone 1, 2, 3 heruntergeladene App greift auf die Ortsdaten der GPS-Einheit zu und speichert die Ortsdateen zusammen mit den zugehörigen Zeitdaten als Bewegungsdaten. Die Speicherung der Bewegungsdaten kann automatisch erfolgen oder es wird eine Abfrage beim Herunterladen der App mit einer Einverständniserklärung des Benutzers zur Datenspeicherung und Übermittlung eingeholt.
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In jedem der drei Smartphones 1, 2, 3 werden somit aus der Bewegung der Endgeräte über die Zeit Bewegungsdaten ermittelt gemäß 2, Schritt A. Die jeweiligen Bewegungsdaten können in einem Zwischenspeicher des jeweiligen Smartphones 1, 2, 3 zwischengespeichert werden. Die Bewegungsdaten können dann in vorgegebener Periode aus dem Zwischenspeicher des Smartphones 1, 2, 3 an einen zentralen Server 4 übermittelt werden. Es ist auch denkbar, die Bewegungsdaten sofort nach ihrer Bestimmung an den Server 4 zu übermitteln. Die Übermittlung der Bewegungsdaten erfolgt zusammen mit einer Kennung des Smartphones 1, 2, 3.
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Die Erfindung entfaltet sich vor allem dann, wenn möglichst viele Smartphones 1, 2, 3 an dem erfindungsgemäßen Verfahren teilnehmen. Auf dem Server 4 werden die Bewegungsdaten aller teilnehmenden Smartphones 1, 2, 3, nach Kennungen geordnet, zumindest vorübergehend gespeichert. In Schritt B werden aus den auf dem Server 4 abgelegten Bewegungsdaten Bewegungsprofile für jede der Kennungen rechnerisch ermittelt. Dafür sind herkömmliche Softwarelösungen verwendbar.
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In Schritt C werden aus den Bewegungsprofilen vorzugsweise periodisch wiederkehrende Bewegungsmuster bestimmt.
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Beispielsweise kann ein Bewegungsprofil darin bestehen, dass der erste Teilnehmer des Verfahrens mit seinem Smartphone 1 an Werktagen um acht Uhr von seinem Wohnort zu seinem Arbeitsplatz fährt und um 17:00 Uhr den Rückweg antritt und beispielsweise jeden Sonnabend zwischen 12:00 und 14:00 Uhr von seinem Wohnort aus in einen Sportverein fährt und anschließend wieder zurückfährt. Damit weist das Bewegungsprofil zwei periodisch wiederkehrende Bewegungsmuster auf.
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Das Bewegungsprofil wird mit dem Bewegungsprofil anderer Smartphones 2, 3 verglichen. Beispielsweise könnte das zweite Smartphone 2 einem zweiten Teilnehmer zugeordnet sein, der ebenfalls an dem erfindungsgemäßen Verfahren teilnimmt und der jeden Morgen um 08:30 Uhr von einem benachbarten Wohnort zum gleichen Arbeitsplatz fährt.
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Des Weiteren könnte ein dritter Teilnehmer des erfindungsgemäßen Verfahrens jeden Tag um 08:00 Uhr von einem vom Wohnort des ersten Teilnehmers weit entfernten anderen Wohnort zu einer anderen Arbeitsstelle fahren, aber am Wochenende zur gleichen Zeit in denselben Sportverein fahren wie der erste Teilnhemer.
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Die drei oben beschriebenen Bewegungsprofile werden miteinander verglichen. Dazu werden die Bewegungsprofile zunächst analysiert, indem periodische Bewegungsmuster aus ihnen ermittelt werden, gemäß Schritt C.
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Beim ersten Teilnehmer werden somit zwei periodische Bewegungsmuster ermittelt, nämlich das periodische werktägliche Hin- und Zurückfahren vom Wohnort zum Arbeitsplatz und das sonnabendliche Hin- und Zurückfahren zum/vom Sportverein. Beim zweiten Teilnehmer wird nur ein periodisches Bewegungsmuster ermittelt, nämlich die werktägliche Hin- und Rückfahrt zur/von der Arbeit. Der dritte Teilnehmer weist ebenfalls ein einziges periodisches Bewegungsmuster auf, nämlich die sonnabendliche Fahrt zum Sportverein.
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Der rechnerische Vergleich des Bewegungsprofils des ersten Teilnehmers mit dem des zweiten Teilnehmers ergibt damit zumindest Ähnlichkeit hinsichtlich der werktäglichen Fahrt vom Wohnort zum gleichen Arbeitsplatz und wieder zurück.
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Die App weist zur Festlegung des für den Teilnehmer tolerierbaren Ähnlichkeitsbereiches eingebbare Parameterwerte auf. So können die Teilnehmer beispielsweise die für sie jeweils noch akzeptable Entfernung von ihrem Wohnort als Parameter eingeben sowie die noch akzeptable Entfernung von ihrem Arbeitsplatz. Die Entfernungsangaben legen die noch akzeptable Entfernung fest, in die das Bewegungsmuster eines anderen Teilnehmers fallen muss, damit der Vergleich der Bewegungsmuster als noch positiv bewertet wird, siehe Schritt D der 2.
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In dem oben beschriebenen Beispiel würde bei einem Vergleich der Bewegungsprofile des ersten und zweiten Teilnehmers das erste periodische Bewegungsmuster mit dem periodischen Bewegungsmuster des zweiten Teilnehmers noch als ähnlich und damit positiv bewertet werden E+, wenn der erste Teilnehmer den Wohnortparameter so weit gesetzt hat, dass der Wohnort des zweiten Teilnehmers noch in den als akzeptabel annehmbaren Bereich fällt. Ist das der Fall, wird die Kennung des ersten Smartphones 1 an das zweite Smartphone 2 versendet E+, vorzugweise mit einem Hinweis auf das ähnliche periodische Bewegungsmuster und einer Aufforderung an den zweiten Teilnehmer, sich mittels der Kennung mit dem ersten Teilnehmer in Verbindung zu setzen.
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Der Benutzer des dritten Endgerätes 3 weist zwar auch ein periodisches Bewegungsmuster auf, nämlich die sonnabendliche Fahrt zum selben Sportverein, jedoch ist die Entfernung der Wohnorte voneinander zu weit, als dass sich bei einem Vergleich D der drei Bewegungsprofile Ähnlichkeiten ergeben würden, die zu einem positiven Vergleichsergebnis führen könnten E–.
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Daher wird die Kennung des ersten Smartphones 1 und des zweiten Smartphones 2 nicht an das dritte Smartphone 3 versendet, weil der Vergleich des dritten mit den anderen beiden Bewegungsprofilen negativ ausfällt.
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Das erfindungsgemäße Verfahren ermöglicht es also Teilnehmern, Benutzer von Smartphones 1, 2, 3 zu ermitteln, die zumindest in einigen Lebensbereichen vergleichbare periodische Bewegungsmuster aufweisen, und einen Kontakt zwischen diesen Teilnehmern herzustellen. Dadurch ist es den Teilnehmern möglich, beispielsweise gemeinsam einen Pkw zu benutzen, um damit von dem Wohnort zur Arbeitsstätte und zurück zu fahren; es können auch einfach Personen mit gleichgelagerten Interessen zusammengebracht werden.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Smartphone
- 2
- Smartphone
- 3
- Smartphone
- 4
- Server
- A
- Bestimmung von Bewegungsdaten
- B
- Ermittlung eines Bewegungsprofils aus den Bewegungsdaten
- C
- Ermittlung eines periodischen Bewegungsmusters
- D
- Vergleich der periodischen Bewegungsmuster
- E+
- positives Vergleichsergebnis
- E–
- negatives Vergleichsergebnis