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DE102011053057A1 - Pyrotechnischer Gegenstand - Google Patents

Pyrotechnischer Gegenstand Download PDF

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DE102011053057A1
DE102011053057A1 DE201110053057 DE102011053057A DE102011053057A1 DE 102011053057 A1 DE102011053057 A1 DE 102011053057A1 DE 201110053057 DE201110053057 DE 201110053057 DE 102011053057 A DE102011053057 A DE 102011053057A DE 102011053057 A1 DE102011053057 A1 DE 102011053057A1
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DE
Germany
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pyrotechnic article
pyrotechnic
article
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Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE201110053057
Other languages
English (en)
Inventor
Hans-Joachim Henkel
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
COMET FEUERWERK GMBH, DE
Original Assignee
FKW KELLER GmbH
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Publication date
Application filed by FKW KELLER GmbH filed Critical FKW KELLER GmbH
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Withdrawn legal-status Critical Current

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    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F42AMMUNITION; BLASTING
    • F42BEXPLOSIVE CHARGES, e.g. FOR BLASTING, FIREWORKS, AMMUNITION
    • F42B4/00Fireworks, i.e. pyrotechnic devices for amusement, display, illumination or signal purposes
    • F42B4/06Aerial display rockets
    • F42B4/08Aerial display rockets characterised by having vanes, wings, parachutes or balloons

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • General Engineering & Computer Science (AREA)
  • Burglar Alarm Systems (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft einen pyrotechnischern Gegenstand (10, 10´, 10´´, 10´´´), der insbesondere eine Feuerwerksrakete (10.1) enthält, mit einem Körper (30), der zumindest eine Treibladung (31) aufweist, und mit einem Leitelement (20) zur Stabilisierung einer Flugbahn des pyrotechnischen Gegenstandes (10, 10´, 10´´, 10´´´). Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass das Leitelement (20) hohl, insbesondere röhrenförmig, ausgestaltet ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen pyrotechnischen Gegenstand mit einem Körper, der zumindest eine Treibladung aufweist, und mit einem Leitelement zur Stabilisierung einer Flugbahn des pyrotechnischen Gegenstandes gemäß des Oberbegriffes des Anspruches 1. Der pyrotechnische Gegenstand kann eine Feuerwerksrakete sein oder enthalten.
  • Feuerwerksraketen sind pyrotechnische Gegenstände, die üblicherweise mit einer Treibladung und einer Effektladung in einem Körper versehen sind. Hierbei weist die Treibladung feste chemische Substanzen auf, die nach einer Zündung sich teilweise in zumindest eine gasförmige Substanz, die im Folgenden als Treibgas bezeichnet wird, umwandeln und von der Feuerwerksrakete ausgestoßen werden, so dass sich die Feuerwerksrakete nach dem Prinzip des Rückstoßes in die zum Ausstoß entgegengesetzte Richtung bewegt. Durch die Effektladung wird eine Flammenfärbung erzielt. Um die Flugbahn der Feuerwerksrakete zu stabilisieren, d. h. um zu verhindern, dass die Feuerwerksrakete sich in der Luft dreht (gemeint sind Loopings), weist die Feuerwerksrakete einen Leitstab auf. Der Leitstab ist aus massivem Holz gefertigt und wird seitlich an dem Körper angeklebt. Durch den Leitstab verlagert sich der Schwerpunkt der Feuerwerksrakete in etwa an die Stelle, an der das Treibgas ausgestoßen wird. Hierzu ist der Leitstab üblicherweise 70 bis 90 cm lang.
  • Nachteilig an dem Leitstab ist zum einen, dass auf Grund des geringen Durchmessers der Leitstab nicht als Fläche für Sicherheits- oder Produktinformationen genutzt werden kann.
  • Ein weiterer Nachteil ist, dass der Leitstab trotz seines geringen Volumens auf Grund seiner Länge viel Platz beansprucht, so dass bei Transport derartiger Feuerwerksraketen hohe Kosten entstehen.
  • Ein dritter Nachteil des Leitstabes ist seine Befestigung, die aufgrund der geringen Haftfläche die Gefahr birgt, dass der Leitstab sich von dem Körper löst.
  • Weiterhin nachteilig ist es, dass durch die seitliche Anbringung des Leitstabes sich der Schwerpunkt der Feuerwerksrakete seitlich von dem Schwerpunkt des Körpers ohne Leitstab befindet, so dass die Feuerwerksrakete auf einer bogenförmige Flugbahn fliegt.
  • Als weiterer Nachteil kann durch den Leitstab eine Feuerwerksrakete nicht direkt auf den Boden gestellt und gezündet werden. Vielmehr bedarf es hierfür einem Abschussbehälter.
  • Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen pyrotechnischen Gegenstand zur Verfügung zu stellen, der zumindest einen vorgenannten Nachteil überwindet, insbesondere einen pyrotechnischen Gegenstand mit einer zusätzlichen Fläche, die für Sicherheits- oder Produktinformationen geeignet ist, zur Verfügung zu stellen.
  • Zur Lösung der Aufgabe wird ein pyrotechnischer Gegenstand mit den Merkmalen des Anspruches 1, insbesondere aus dem kennzeichnenden Teil, vorgeschlagen. Vorteilhafte Weiterbildungen des pyrotechnischen Gegenstandes sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben. Dabei können die in den Ansprüchen und in der Beschreibung erwähnten Merkmale jeweils einzeln für sich oder in Kombination erfindungswesentlich sein.
  • Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass das Leitelement hohl, insbesondere röhrenförmig, ausgestaltet ist.
  • Dadurch, dass das Leitelement hohl ausgestaltet ist, kann das erfindungsgemäße Leitelement bevorzugt eine größere Oberfläche pro einem vergleichbaren Längenabschnitt des Leitelementes im Vergleich zu einem massiven Leitelement aufweisen. Hierdurch kann das Leitelement geeignet sein, Sicherheits- oder Produktinformationen gut lesbar auf dem Leitelement anzubringen. Das Leitelement kann insbesondere röhrenförmig ausgestaltet sein. Das heißt, dass das hohle Leitelement einen kreisförmigen Querschnitt aufweist. Andere Formen des Leitelementes, die mit einem ovalen oder vieleckigen, z. B. acht- oder viereckigen, insbesondere rechteckigen, insbesondere quadratischen, Querschnitt einhergehen, sind aber ebenfalls denkbar.
  • Das Leitelement kann vollständig röhrenförmig ausgebildet sein. Das Leitelement kann aus ein oder mehreren Röhren aufgebaut sein. Unter einer Röhre wird hierbei insbesondere ein gerader Kreiszylinder mit offenen Bodenflächen verstanden.
  • Der pyrotechnische Gegenstand kann zumindest eine Feuerwerksrakete sein oder enthalten. Der pyrotechnische Gegenstand ist dazu geeignet, dass der Körper mit dem Leitelement durch Zündung einer Treibladung davonfliegt, während das Leitelement die Flugbahn stabilisiert. Der Körper und das Leitelement sind stets verbunden. Der pyrotechnische Gegenstand kann wenigstens eine Effektladung enthalten, die während des Fluges ein Feuerwerk oder Knall verursacht. Die Treibladung und die Effektladung sind in dem Körper des pyrotechnischen Gegenstandes angeordnet. Insbesondere kann der pyrotechnische Gegenstand eine Feuerwerksrakete mit oder ohne eine Abschussvorrichtung sein. Der Körper kann einen zylinderförmigen Abschnitt enthalten. Hierbei sind die Grundflächen des Zylinders wahlweise offen oder geschlossen. Die Treibladung und eventuell die Effektladung können in dem zylinderförmigen Abschnitt angeordnet sein. In einer Alternative kann sich die Effektladung z. B. in einem kugelförmigen Abschnitt des Körpers befinden. Bei dem pyrotechnischen Gegenstand handelt es sich insbesondere um einen pyrotechnischen Gegenstand, der anlässlich eines Festes oder einer Veranstaltung, z. B. Silvester, gezündet wird, und nicht um eine Rakete, die ein Signal, z. B. ein Notrufsignal, aussendet. Der pyrotechnische Gegenstand ist insbesondere fallschirmlos ausgebildet.
  • Das erfindungsgemäße Leitelement kann insbesondere aus Pappe oder Kunststoff gefertigt sein.
  • Es ist denkbar, dass das Leitelement so an dem Körper angeordnet ist, dass das Treibgas, das bei Entzünden der Treibladung entsteht, durch das Leitelement entweicht. Hierbei kann ein der Flugrichtung abgewandtes Ende des Leitelementes offen, insbesondere vollständig offen, ausgestaltet sein. Eine Düse, die an einem der Flugrichtung entgegengesetzt gelegenes Ende des Körpers angeordnet ist und durch die das Treibgas aus dem Körper entweicht, kann in dem Leitelement enden. Hierdurch kann erreicht werden, dass trotz des größeren Bauraumes, das das erfindungsgemäße hohle Leitelement im Vergleich zu einem massiven Leitelement einnimmt, das Leitelement trotzdem so weit von der Düse entfernt sein kann, dass das heiße Treibgas das Leitelement nicht beschädigt. Alternativ ist das Leitelement seitlich neben der Düse an dem Körper angeordnet.
  • Es kann sein, dass das Leitelement und der Körper gemeinsam rotationssymmetrisch ausgestaltet sind. Alternativ oder zusätzlich liegt der Schwerpunkt des Körpers auf der Längsachse des Leitelementes. Es kann auch sein, dass die Längsachse des Leitelementes im Wesentlichen identisch zu der Längsachse des zylinderförmigen Abschnittes des Körpers ist. Die Längsachse der Düse kann auf der Längsachse des Leitelementes liegen. Hierdurch kann erreicht werden, dass das Leitelement eine große Fläche aufweist und trotzdem so weit von der Düse entfernt ist, dass das heiße Treibgas das Leitelement nicht beschädigt. Als ein erwünschter Nebeneffekt wird eine möglichst gerade Flugbahn erreicht. Hierdurch kann der oben erwähnte Nachteil einer bogenförmigen Flugbahn vermieden werden.
  • Das Leitelement kann Flugmittel aufweisen. Die Flugmittel können der Verbesserung der Flugeigenschaften, insbesondere der Stabilisierung der Flugbahn, dienen. Die Flugmittel können als Luftöffnungen oder Flügel ausgebildet sein. Die Flugmittel können auf gleicher Höhe in Flugrichtung des pyrotechnischen Gegenstandes angeordnet sein. Es können auch mehrere Gruppen von Flugmitteln vorgesehen sein, wobei jeweils die Flugmittel einer Gruppe auf gleicher Höhe in Flugrichtung des pyrotechnischen Gegenstandes angeordnet sind. Die Flugmittel, insbesondere die Flugmittel einer Gruppe, können um den Umfang des Leitelementes bevorzugt gleichmäßig verteilt sein. Hierdurch kann eine möglichst gerade Flugbahn erreicht werden. Die Flugmittel, die auf der gleichen Höhe angeordnet sind, können einheitlich ausgestaltet sein. So können Flugmittel, die auf der gleichen Höhe angeordnet sind, zueinander gleich groß sein und/oder eine einheitliche Form aufweisen. Die Flugmittel können auf jeder beliebigen Höhe des Leitelementes angeordnet sein. Bevorzugt sind die Flugmittel jedoch an mindestens einem der Enden des Leitelementes angeordnet.
  • Mündet die Düse in dem Leitelement, so kann ein dem Körper zugewandtes Ende des Leitelementes erste Flugmittel, insbesondere als eine erste Gruppe von Flugmitteln, aufweisen. Die ersten Flugmittel können sich auf gleicher Höhe in Flugrichtung befinden und/oder gleichmäßig um de Umfang des Leitelementes verteilt sein. Bei den ersten Flugmitteln kann es sich um Luftöffnungen handeln. Hierdurch wird Luft in das Leitelement eingeführt, das am Ende des Leitelementes wieder entweicht. Die ersten Flugmittel können insbesondere einen Abstand d von einem der Flugrichtung abgewandten Ende des Körpers und/oder der Düse mit 0 mm ≤ d ≤ 10 mm aufweisen.
  • Das dem Körper abgewandte Ende des Leitelementes kann zweite Flugmittel, insbesondere als eine zweite Gruppe von Flugmitteln, aufweisen. Die zweiten Flugmittel dienen zur Stabilisierung der Flugbahn des pyrotechnischen Gegenstandes. Die zweiten Flugmittel können z. B. Luftöffnungen oder Flügel, die auch als Heckflossen bezeichnet werden können, sein. Die zweiten Flugmittel können sich auf gleicher Höhe in Flugrichtung befinden und/oder gleichmäßig um de Umfang des Leitelementes verteilt sein. Es kann vorgesehen sein, dass als Luftöffnungen ausgebildeten ersten Flugmittel insgesamt eine größere Fläche aufweisen als die als Luftöffnungen ausgebildeten zweiten Flugmittel.
  • Um die Herstellung zu vereinfachen und/oder um ein Lösen der Flugmittel von dem Leitelement zu verhindern, kann es sich bei den Flugmitteln bevorzugt um Luftöffnungen handeln. So ist es denkbar, dass der pyrotechnische Gegenstand, insbesondere das Leitelement, flügellos ausgebildet ist.
  • Eine Zündschnur zum Entzünden der Treibladung kann in dem pyrotechnischen Gegenstand vorgesehen sein. Die Zündschnur kann von außen durch den Benutzer angezündet werden. Hierzu benötigt der Benutzer insbesondere ein nicht zu dem pyrotechnischen Gegenstand gehörendes Anzündemittel, z. B. ein entzündetes Streichholz oder ein entflammtes Feuerzeug. Der pyrotechnische Gegenstand ist insbesondere frei von einem nur durch mechanische Betätigung des Benutzers zündbarer, in dem pyrotechnischen Gegenstand angeordneter Zündsatz. Die Zündschnur kann seitlich, insbesondere aus den als Luftöffnungen ausgebildeten Flugmitteln, herausgeführt sein. Insbesondere kann die Zündschnur aus den ersten als Luftöffnungen ausgebildeten Flugmitteln herausgeführt sein. Hierdurch kann die Zündschnur kurz gehalten werden. Alternativ kann die Zündschnur aus dem dem Körper abgewandten Ende des Leitelementes herausgeführt sein.
  • Die Zündschnur kann von außen, d. h. von einer Umgebung des pyrotechnischen Gegenstandes bis zu der Treibladung geführt sein. Die Zündschnur endet in diesem Fall in der Treibladung. Alternativ kann zusätzlich zur Zündschnur ein Zündelement vorgesehen sein, das zusammen mit der Zündschnur eine Zündung der Treibladung von außen ermöglicht. Hierbei kann das Zündelement die Verbindung zur Treibladung und die Zündschnur die Verbindung nach außen herstellen. Das Zündelement kann der Treibladung die Zündung bzw. den Zündfunken zuführen. Hierzu kann das Zündelement in der Düse angeordnet sein und/oder in der Treibladung enden. Das Zündelement kann die Zündschnur berühren oder in der unmittelbaren Umgebung der Zündschnur berührungsfrei enden. Das Zündelement kann beispielsweise aus Holz oder Fasern gefertigt sein. Bei dem Zündelement kann es sich auch um einen mit Schwarzpulver versehenen Baumwollfaden oder einen Sicherheitszünder handeln. Das Zündelement kann sich in Richtung der Zündschnur aufteilen, auffächern, aufspleißen oder aufsplittern. Durch das Hinzunehmen eines Zündelementes kann eine einfachere Herstellung des pyrotechnischen Gegenstandes erreicht werden.
  • Pro vergleichbaren Längenabschnitt des Leitelementes kann das erfindungsgemäße Leitelement im Vergleich zu einem Leitstab nach dem Stand der Technik ein größeres Gewicht aufweisen. Dies gilt insbesondere, wenn das Leitelement einen großen Umfang und damit eine große Fläche, die für Sicherheitsinformationen geeignet ist, aufweist. Hierdurch kann das erfindungsgemäße Leitelement kürzer als der Leitstab nach dem Stand der Technik ausgebildet werden, so dass hierdurch Platz und/oder Gewicht beim Transport gespart wird und ein kostengünstiger Transport des pyrotechnischen Gegenstandes durchgeführt werden kann.
  • Weiterhin hat sich experimentell herausgestellt, dass ein Leitelement, durch das das Treibgas entweichen kann und das Luftöffnungen an dem Körper zugewandten Ende aufweist, kürzer ausgestaltet werden kann als ein Leitstab nach dem Stand der Technik. Hierdurch kann ebenfalls Platz beim Transport gespart werden.
  • Es kann sein, dass die Länge LL des Leitelementes in folgender Beziehung zur Länge LK des Körpers steht: 0,5 LK ≤ LL ≤ 2,5 LK, bevorzugt 0,6 LK ≤ LL ≤ 2,0 LK.
  • Insbesondere kann es sein, dass sowohl die Länge des Leitelementes als auch die Flugmittel signifikant zur Stabilität der Flugbahn beitragen. Die Länge des Leitelementes kann in diesem Fall mindestens die Hälfte der Länge des Körpers betragen. Es ist auch denkbar, dass das Leitelement so ausgestaltet ist, dass zwingend die ersten Flugmittel vorhanden sein müssen, um einen Flug des Körpers mit dem Leitelement nach Zünden der Treibladung und/oder die Stabilität der Flugbahn zu erreichen.
  • Das Leitelement kann sich entgegen der Flugrichtung an den Körper, insbesondere unmittelbar und/oder gerade, anschließen. Es kann vorgesehen sein, dass sich das Leitelement und der Körper in Flugrichtung nicht überlappen.
  • Zumindest ein Teil des Körpers kann denselben Querschnitt wie zumindest ein Teil des Leitelementes, insbesondere der sich an den Körper anschließende Teil des Leitelements, aufweisen. Hierbei kann insbesondere der Teil des Körpers mit dem größten Querschnitt denselben Querschnitt wie zumindest ein Teil des Leitelementes aufweisen. Hierdurch wird ein großer Abstand des Leitelements zu der Düse und/oder eine maximale Größe der Oberfläche des Leitelementes erreicht. Insbesondere kann ein dem Leitelement zugewandtes Ende des Körpers denselben Querschnitt wie ein dem Körper zugewandtes Ende des Leitelementes aufweisen. Hierdurch gehen der Körper und das Leitelement kantenlos ineinander über. Bei dem Teil des Körpers, das denselben Querschnitt wie zumindest ein Teil des Leitelementes aufweist, kann es sich um den zylindrischen Abschnitt des Körpers handeln. Inbesondere weist der zylindrische Abschnitt denselben Durchmesser wie eine Röhre des Leitelementes, die sich insbesondere an den zylindrischen Anschnitt unmittelbar anschließt, auf.
  • Es ist denkbar, dass der Körper und das Leitelement materialeinheitlich und monolithisch ineinander übergehen. Hiezu kann vorgesehen sein, dass zumindest das sich an den Körper anschließende Ende des Leitelementes mit dem dem Leitelement zugewandten Ende des Körpers materialeinheitlich und monolithisch ist. Das mit dem dem Leitelement zugewandten Ende des Körpers und das sich an den Körper anschließende Ende des Leitelementes können so ein gemeinsames Bauteil bilden. Hierdurch wird ein Lösen des Leitelementes vom Körper verhindert. So ist es beispielsweise denkbar, dass das dem Körper zugewandte Ende des Leitelement, insbesondere eine sich an den Körper anschließende Röhre des Leitelementes, monolithisch und materialeinheitlich mit einer äußeren, zylinderförmigen Hülle des Körpers, die den zylinderförmigen Abschnitt des Körpers nach außen bildet und die zumindest die Treibladung umschließt, ist.
  • Es kann vorgesehen sein, dass das ganze Leitelement nur einen konstant großen Querschnitt aufweist. Alternativ oder zusätzlich kann das ganze Leitelement nur aus einer Röhre gebildet sein.
  • Das ganze Leitelement kann denselben Querschnitt wie ein Teil des Körpers aufweisen und/oder materialeinheitlich und monolithisch mit dem dem Leitelement zugewandten Ende des Körpers sein. Insbesondere kann das Leitelement nur eine Röhre sein, die sich an den Körper, insbesondere dem zylindrischen Abschnitt des Körpers, anschließt. Hierbei kann das Leitelement, d.h. die Röhre, denselben Durchmesser wie der zylindrische Abschnitt des Körpers aufweisen und/oder materialeinheitlich und monolithisch in den zylindrischen Abschnitt übergehen. Für Ausführungsformen, bei der das Leitelement nur als eine Röhre, die denselben Querschnitt wie ein Teil des Körpers aufweist, ausgestaltet ist, kann insbesondere vorgesehen sein, dass die Länge des Leitelementes LL in etwa doppelt so groß wie die Länge des Körpers LK ist. So kann gelten 1,5 LK ≤ LL ≤ 2,5 LK, bevorzugt 1,8 LK ≤ LL ≤ 2,2 LK.
  • Es ist denkbar, dass der pyrotechnische Gegenstand in seiner Länge veränderbar ist. Insbesondere kann die Länge des Leitelementes veränderbar sein. Es kann vorgesehen sein, dass zumindest ein Teil des Leitelementes gegenüber dem Körper und/oder einem weiteren Teil des Leitelementes längsverschiebbar ist. Durch die veränderbare Länge kann der pyrotechnische Gegenstand während eines Transportes in der Länge verkürzt sein und somit einen verkürzten Zustand (Transportzustand) einnehmen, so dass der pyrotechnische Gegenstand ein geringes Frachtvolumen einnimmt. Hierdurch können die Transportkosten reduziert werden. Während eines Fluges hingegen kann der pyrotechnische Gegenstand verlängert sein und somit einen verlängerten Zustand (Gebrauchszustand) einnehmen, so dass eine stabile Flugbahn ermöglicht wird. Insbesondere wird vor einer Zündung der pyrotechnische Gegenstand in den verlängerten Zustand überführt. Hierbei sind das Leitelement und der Körper stets unabhängig von der aktuellen Länge verbunden. Der pyrotechnische Gegenstand kann so ausgestaltet sein, dass der pyrotechnische Gegenstand reversibel von dem verkürzten zu dem verlängerten Zustand und zurück bewegt werden kann.
  • Um die Länge variieren zu können, kann der pyrotechnische Gegenstand zumindest teilweise auseinanderziehbar ausgestaltet sein. Der pyrotechnische Gegenstand ist bevorzugt zumindest teilweise ineinander schiebbar. Hierbei kann zumindst ein Teil des hohlen Leitelements, das im Folgenden als Aufnahmeelement bezeichnet wird, dazu dienen, in dem verkürzten Zustand einen weiteren Teil des pyrotechnischen Gegenstandes zu verdecken. Das heißt, das Aufnahmeelement kann einen anderen Teil des pyrotechnischen Gegenstandes in sich aufnehmen. Durch das erfindungsgemäß hohle Leitelement kann somit als zusätzlicher Vorteil eine Verkürzung des pyrotechnischen Gegenstandes während des Transportes erreicht werden. Der Teil des pyrotechnischen Gegenstandes, der in dem verkürzten Zustand verdeckt ist, wird im Folgenden als Bauelement bezeichnet. Das Bauelement kann zumindest ein Teil des Körpers und/oder ein weiterer Teil des Leitelementes sein. Insbesondere kann das Bauelement eine Röhre des Leitelementes und/oder zumindest ein Teil des zylinderförmigen Abschnittes des Körpers sein. Das Bauelement kann aber auch den ganzen zylinderförmigen Abschnitt oder den ganzen Körper umfassen. Das Aufnahmeelement, das das Bauelement in dem verkürzten Zustand verdeckt, kann als eine erste Röhre ausgebildet sein. So kann vorgesehen sein, dass das Leitelement zumindest eine erste Röhre mit einem so großen Durchmesser aufweist, dass die erste Röhre über das Bauelement des pyrotechnischen Gegenstandes schiebbar ist. Hierdurch wird der pyrotechnische Gegenstand von dem verlängerten in den verkürzten Zustand überführt. Der pyrotechnische Gegenstand ist somit teleskopartig verlänger- bzw. verkürzbar. Hierbei ist ebenfalls denkbar, dass das Leitelement mehrere, z. B. drei oder vier, Teile aufweist, die jeweils ineinanderschiebbar sind, wobei jeweils von zwei benachbarten Teilen eines als Aufnahmeelement und eines als Bauelement fungiert.
  • Bei der Erfindung kann es ferner vorgesehen sein, dass das Aufnahmeelement und das Bauelement zueinander mittels einer mechanischen Führung geführt sind. Hierdurch wird die translatorische Bewegungsrichtung des Aufnahmeelementes und des Bauelementes zueinander vorgegeben. Die Führung kann durch einen Formschluss zwischen dem Aufnahmeelement und dem Bauelement erreicht werden. Bevorzugt ist die Führung dadurch ausgebildet, dass das Aufnahmeelement einen Vorsprung aufweist, der zu dem Bauelement ausgerichtet ist und/oder das Bauelement einen Vorsprung aufweist, der zum Aufnahmeelement ausgerichtet ist. Hierbei kann der Vorsprung des Bauelementes an dem Aufnahmeelement und/oder der Vorsprung des Aufnahmeelementes an dem Bauelement anliegen, um ein Spiel zu verhindern. Der Vorsprung kann vollständig oder nur teilweise den Umfang des Aufnahmeelementes bzw. des Bauelements bedecken. Der Vorsprung des Aufnahmeelementes kann flächig an dem Bauelement und/oder der Vorsprung des Bauelementes flächig an dem Aufnahmeelement anliegen, um die Führung zu verbessern und/oder die Haftreibung zu erhöhen.
  • Das Aufnahmenelement und das Bauelement können so form- und/oder kraftschlüssig durch Haltemittel aneinander anliegen, dass der pyrotechnische Gegenstand in einer gewünschten Länge verharrt. Die gewünschte Länge kann der verkürzte und/oder der verlängerte Zustand sein. Bevorzugt verharrt der pyrotechnische Gegenstand entgegen der Schwerkraft des Körpers zumindest in dem verlängerten Zustand, um eine Zündung in dem verlängerten Zustand zu ermöglichen. Das Verharren kann durch eine Klemmung erreicht werden. Beispielsweise kann der Vorsprung des Aufnahmeelementes das Bauelement einklemmen, so dass der Vorsprung gleichzeitig als Haltemittel dient.
  • Es kann vorgesehen sein, dass ein Anschlag zwischen dem Aufnahmeelement und dem Bauelement vorhanden ist. Insbesondere kann die Führung durch einen Anschlag begrenzt werden. Der Anschlag verhindert, dass der pyrotechnische Gegenstand auseinander fällt, wenn der pyrotechnische Gegenstand auseinandergezogen wird. Die Lage des Anschlages bestimmt die Länge des pyrotechnischen Gegenstandes in dem verlängerten Zustand. Der Anschlag kann zwei Anschlagelemente aufweisen, die im verlängerten Zustand des pyrotechnischen Gegenstandes formschlüssig aneinander liegen. Die beiden Anschlagelemente können sich beispielsweise ineinander verhaken. Der Anschlag kann an einem Ende der Führung vorgesehen sein. Der Anschlag kann dadurch ausgebildet sein, dass der Vorsprung des Bauelementes als ein erstes Anschlagselement auf den Vorsprung des Aufnahmeelementes als ein zweites Anschlagselement trifft. Zusätzlich kann ein weiterer Anschlag vorgesehen sein, der die Länge des pyrotechnischen Gegenstandes in dem verkürzten Zustand bestimmt.
  • Sind mehr als zwei ineinanderschiebbare Teil in dem pyrotechnischen Gegenstand vorgesehen, so können die vorangehenden Ausführungen in Bezug auf die Führung, den Anschlag und/oder das Verharren im gewünschten Zustand jeweils auf benachbarte verschiebbare Teile, die als Aufnahme- und Bauelement fungieren, angewendet werden.
  • Das hohe Leitelement kann eine Standfläche aufweisen, die im Vergleich zum Leitstab nach dem Stand der Technik wesentlich vergrößert ist. Dieses trifft insbesondere zu, wenn das Aufnahmeelement des Leitelementes, insbesondere die erste Röhre, ein der Flugrichtung abgewandtes Ende des Leitelementes bildet. Eine Kippkante wird in diesem Fall nach außen verlagert. So kann als ein Nebeneffekt das Leitelement eine Standfläche aufweisen, mit der das Leitelement direkt auf einem Untergrund aufgestellt werden kann. Hierdurch kann eine zusätzliche Abschussvorrichtung entfallen. Insbesondere kann die erste Röhre auf einem Untergrund aufgestellt werden und von dort abgeschossen werden. Insbesondere gilt für einen Radius rR der ersten Röhre, die die Standfläche bildet, im Vergleich zu einem Radius rK des zylinderförmigen Abschnitts des Körpers: 1,5 rK ≤ rR ≤ 2,0 rK.
  • Durch den großen Querschnitt des Aufnahmeelements, kann pro vergleichbaren Längenabschnitt des Leitelementes das erfindungsgemäße Leitelement im Vergleich zu einem Leitstab nach dem Stand der Technik ein besonders großes Gewicht aufweisen. Für einen pyrotechnischen Gegenstand mit variabler Länge gilt daher insbesondere, dass die Länge LL des Leitelementes in folgender Beziehung zur Länge LK des Körpers steht: 0,5 LK ≤ LL ≤ 1,0 LK, bevorzugt 0,6 ≤ LL ≤ 0,67 LK.
  • Auch im Falle eines in der Länge variierbaren pyrotechnischen Gegenstandes kann es sein, dass das Leitelement nur eine Röhre aufweist, die der ersten Röhre entspricht. Das Leitelement kann alternativ zumindest zwei, insbesondere konzentrische, Röhren mit unterschiedlichen Durchmessern aufweisen. Hierbei kann es sein, dass sich die Röhre mit dem geringsten Durchmesser an den Körper anschließt. Die Röhre mit dem größten Durchmesser kann das der Flugrichtung abgewandte Ende des Leitelementes und gegebenenfalls die Standfläche bilden.
  • Weist das Leitelement mehr als eine Röhre auf, so kann eine sich an den Körper anschließende Röhre des Leitelementes materialeinheitlich und monolithisch mit einem Teil des Körpers sein, wobei das Leitelement insbesondere monolithisch mit einer äußeren Hülle des zylinderförmigen Abschnitts des Körpers ist. Insbesondere kann die sich an den Körper anschließende Röhre denselben Durchmesser wie die äußere Hülle des Körpers aufweisen. Die erste Röhre kann die zweiten Flugmittel und/oder die sich an den Körper anschließende Röhre die ersten Flugmittel aufweisen.
  • Möchte der Benutzer den in der Länge veränderbaren, pyrotechnischen Gegenstand entzünden, so kann vorgesehen sein, dass der Benutzer zunächst den pyrotechnischen Gegenstand in den verlängerten Zustand überführt, insbesondere den pyrotechnischen Gegenstand auseinanderzieht. Der pyrotechnische Gegenstand verbleibt im verlängerten Zustand aufgrund eines Kraft- oder/und Formschlusses, der durch Haltemittel erzeugbar ist. Alternativ kann vorgesehen sein, dass sich der pyrotechnische Gegenstand durch das Treibgas nach der Zündung von selber auseinanderzieht. In diesem Fall entfällt der erste Schritt des Auseinanderziehens und/oder es wird auf eine Klemmung verzichtet.
  • Der pyrotechnische Gegenstand kann eine insbesondere standsichere Abschussvorrichtung aufweisen. Die Abschussvorrichtung verbleibt bevorzugt auf dem Untergrund, wenn der Körper mit dem Leitelement nach der Zündung losfliegt. Vor der Zündung der Treibladung ist es vorgesehen, die Abschussvorrichtung auf den Untergrund zu stellen, wobei die Abschussvorrichtung das Leitelement formschlüssig hält. Die Abschussvorrichtung kann bereits mit dem Leitelement verbunden sein, wenn ein Benutzer den pyrotechnischen Gegenstand kauft. Alternativ können die Abschussvorrichtung und das Leitelement voneinander getrennt sein und erst vor der Zündung von dem Benutzer zusammengesetzt werden.
  • Es kann ausreichen, dass die Abschussvorrichtung von unten in das hohle, nach unten offene Leitelement eingreift. So kann die Abschussvorrichtung z. B. ein Stab oder ein Stück Draht sein. Zusätzlich oder alternativ kann die Abschussvorrichtung das Leitelement in Längsrichtung zumindest teilweise umschließen. Es kann auch vorgesehen sein, dass die Abschussvorrichtung das ganze Leitelement und einen Teil des Körpers oder den ganzen Körper in Längsrichtung umschießt. Hierbei verbleibt die Abschussvorrichtung in Flugrichtung bevorzugt offen. Außerhalb des Körpers und des Leitelementes wird hierdurch ein Druckaufbau innerhalb der Abschussvorrichtung vermieden. Überdeckt die Abschussvorrichtung eine Öffnung, insbesondere eine als Luftöffnung ausgebildetes Flugmittel, aus der die Zündschnur herausgeführt ist, so kann eine Seitenwand oder ein Boden der Abschussvorrichtung ebenfalls eine Öffnung aufweisen, aus der die Zündschnur geführt ist. Die Öffnung in der Seitenwand kann schlitzartig ausgeführt sein, um eine Bewegung der Zündschnur beim Verlängern des pyrotechnischen Gegenstandes zuzulassen. Die Abschussvorrichtung selber ist bevorzugt frei von pyrotechnischen Substanzen, d. h. die Abschussvorrichtung enthält insbesondere keinen am Boden verbleibenden Zündsatz, der sich durch eine ausschließlich mechanische Betätigung des Benutzers entzünden lässt.
  • Die Erfindung betrifft weiterhin einen feuerwerksbatterieähnlichen, pyrotechnischen Gegenstand. Hierbei weist der pyrotechnische Gegenstand eine Vielzahl von pyrotechnischen Einheiten, insbesondere Feuerwerksraketen, aus jeweils einem Leitelement und einem Körper auf. Je eine pyrotechnische Einheit befindet sich vor der Zündung in einer Abschussvorrichtung. Die Abschussvorrichtungen sind, insbesondere stoffschlüssig, untereinander verbunden. Die Abschussvorrichtungen können untereinander eine Batterievorrichtung als ein zusammenhängendes, insbesondere monolithisches, Bauteil bilden. Die pyrotechnischen Einheiten sind so untereinander durch mindestens eine Zündschnur verbunden, dass alle pyrotechnischen Einheiten in nur einem Zündvorgang gezündet werden können. Insbesondere kann die Zündschnur in mehrere Zündschnurstücke unterteilt sein, die jeweils von einer Treibladung zu einer weiteren, insbesondere benachbarten, Treibladung oder von einem Zündelement zu einem weiteren, inbesondere benachbarten, Zündelement führen. Die Zündschnurstücke können in jeweils einer Seitenwand, einem Boden oder über einem oberen Ende der Abschussvorrichtungen angeordnet sein.
  • Weitere, die Erfindung verbessernde Maßnahmen ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung zu den Ausführungsbeispielen der Erfindung, welche in den Figuren schematisch dargestellt sind. Sämtliche aus den Ansprüchen, der Beschreibung oder der Zeichnung hervorgehende Merkmale und/oder Vorteile, einschließlich konstruktiver Einzelheiten, räumlicher Anordnung und Verfahrensschritte, können sowohl für sich als auch in den verschiedensten Kombinationen erfindungswesentlich sein. Es zeigen:
  • 1 einen Längsschnitt durch ein erstes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen pyrotechnischen Gegenstandes,
  • 2 einen Längsschnitt durch ein zweites Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen pyrotechnischen Gegenstandes,
  • 3 eine teilweise geschnittene Darstellung durch ein drittes Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen pyrotechnischen Gegenstandes,
  • 4 eine teilweise geschnittene Darstellung eines vierten Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen pyrotechnischen Gegenstandes in einem verlängerten Zustand,
  • 5 der pyrotechnische Gegenstand aus 4 in einem verkürzten Zustand und
  • 6 ein Schnitt durch einen Ausschnitt A aus 4
  • Technische Merkmale mit gleicher Funktion und Wirkungsweise sind in den 1 bis 6 mit denselben Bezugszeichen versehen.
  • In 1 ist ein erfindungsgemäßer pyrotechnischer Gegenstand 10, der als eine Feuerwerksrakete 10.1 ausgebildet ist, in einem Längsschnitt dargestellt. Der pyrotechnische Gegenstand 10 weist einen Körper 30 und ein Leitelement 20 auf. Der Körper 30 ist in einen zylinderförmigen Abschnitt 36 und in eine Spitze 35 unterteilt. In einer nicht dargestellten Alternative fehlt die Spitze 35, d. h. dass der Körper 30 dem zylinderförmigen Abschnitt 36 entspricht. Der Abschnitt 36 enthält pyrotechnische Substanzen, nämlich eine Treibladung 31 und eine Effektladung 32. Die Treibladung 31 weist feste chemische Substanzen auf, die sich nach einer Zündung teilweise in Treibgas umwandeln, das den Körper 30 verlässt. Hierzu weist der Abschnitt 36 des Körpers 30 eine Düse 34 auf, durch die das Treibgas entweichen kann. Die Düse 34 ist in einem Pfropfen 33 aus Ton oder Lehm angeordnet. Eine Zündschnur 11 führt durch die Düse 34 zu der Treibladung 31. Wird die Zündschnur 11 durch einen Benutzer entzündet, so entzündet sich zeitversetzt die Treibladung 31. Dadurch, dass das Treibgas in Richtung eines Pfeils 14 strömt, bewegt sich der pyrotechnische Gegenstand 10 nach dem Prinzip des Rückstoßes in eine entgegengesetzte Flugrichtung 15, die der Längsrichtung des pyrotechnischen Gegenstandes entspricht. Zeitversetzt zu der Treibladung 31 entzündet sich die Effektladung 32 und bewirkt ein Feuerwerk und/oder Knall. Der Pfropfen 33 mit der Düse 34, die Treibladung 31 und teilweise die Effektladung 32 sind in einer inneren, insbesondere feuerfesten Hülle 37 des Abschnitts 36 angeordnet. Der Abschnitt 36 weist eine äußere, rohrförmige Hülle 38 auf, die die innere Hülle 37 und die übrige Effektladung 32 umgibt.
  • Um die Flugbahn des pyrotechnischen Gegenstandes 10 in die vorgesehene Flugrichtung 15 zu stabilisieren, weist der pyrotechnische Gegenstand 10 ein hohles, röhrenförmiges Leitelement 20 auf, das sich an den Körper 30 entgegen der Flugrichtung 15 anschließt. Das hohle Leitelement 20 weist so einen genügend großen Umfang bzw. eine genügend große Fläche auf, um Produktinformationen, insbesondere Sicherheitsinformationen, auf dem Leitelement 20 abzubilden.
  • Das Leitelement 20 weist nur eine Röhre auf. Das Leitelement 20 ist materialeinheitlich und monolithisch mit der äußeren Hülle 38 des Körpers 30. Das heißt, dass das Leitelement 20 und die äußere Hülle 38 ein gemeinsames Bauteil aus Pappe bilden. Das Leitelement 20 und die äußere Hülle 38 weisen denselben Durchmesser auf. Der Körper 30 und das Leitelement 20 liegen auf einer gemeinsamen Längsachse 50 und sind zusammen rotationssymmetrisch.
  • Die Düse 34 mündet in das Leitelement 20, so dass das Treibgas, das durch die Zündung der Treibladung 31 entsteht, das Leitelement 20 in Richtung des Pfeils 14 durchquert. Das Leitelement 20 weist erste Luftöffnungen 23 als erste Flugmittel und zweite Luftöffnungen 24 als zweite Flugmittel auf. Die ersten und zweiten Luftöffnungen 23, 24 dienen zur Verbesserung der Flugeigenschaften. Die ersten Luftöffnungen 23 sind an einem dem Körper 30 zugewandten Ende 20´´ des Leitelementes 20 angeordnet. Die zweiten Luftöffnungen 24 sind an einem dem Körper 30 abgewandten Ende 20´ des Leitelementes 20 angeordnet. Die ersten und die zweiten Luftöffnungen 23, 24 sind jeweils gleichmäßig um den Umfang des Leitelementes 20 verteilt. Die ersten Luftöffnungen 23 befinden sich auf einer einheitlichen Höhe des pyrotechnischen Gegenstandes 10. Die zweiten Luftöffnungen 24 befinden sich ebenfalls auf einer einheitlichen Höhe des pyrotechnischen Gegenstandes 10.
  • Durch die ersten Luftöffnungen 23 strömt Luft gemäß einem Pfeil 16 in das Leitelement 20. Durch die zweiten Luftöffnungen 24 strömt Luft und Treibgas aus dem Leitelement 20 gemäß einem Pfeil 17. Dadurch wird die Flugbahn stabilisiert. Zusätzlich strömt die Luft und das Treibgas aus dem offenen, der Flugrichtung 15 abgewandtem Ende 20´ des Leitelementes 20. Die Zündschnur 11 wird aus einer der ersten Luftöffnungen 23 aus dem Leitelement 20 herausgeführt, so dass ein Benutzer die Zündschnur 11 entzünden kann. Die Zündschnur führt bis zur Treibladung 31. Die Länge des Leitelementes 20 ist in 1 verkürzt dargestellt. Das Leitelement 20 ist doppelt so lang wie der Körper 30 und damit deutlich kürzer als ein vergleichbarer Leitstab nach dem Stand der Technik.
  • 2 stellt ein zweites Ausführungsbeispiel für einen erfindungsgemäßen pyrotechnischen Gegenstand 10´ in einem Längsschnitt dar. Im Folgenden wird nur auf die Unterschiede zu dem ersten Ausführungsbeispiel des in 1 dargestellten pyrotechnischen Gegenstandes 10 eingegangen.
  • Der pyrotechnische Gegenstand 10´ weist eine Feuerwerksrakete 10.1 ohne Spitze 35 und eine Abschussvorrichtung 41 auf. Die Abschussvorrichtung 41 umgibt den Körper 30 und das Leitelement 20 in Flugrichtung 15 durch eine röhrenförmige Seitenwand 46 vollständig. Ferner weist die Abschussvorrichtung 41 einen Boden 43 auf.
  • Anstelle einer Zündschnur, die in der Treibladung 31 endet, weist der pyrotechnische Gegenstand 10´ ein Zündelement 51 auf, das von der Treibladung 31 durch die Düse 34 in das Leitelement 20 führt. Ein in das Leitelement 20 hineinragende Ende 51.1 des Zündelementes 51 befindet sich in unmittelbarer Nähe zu einer Zündschnur 11, die seitlich von außen durch eine Öffnung 47 in der Seitenwand 46 und durch die ersten Luftöffnungen 23 in das Leitelement 20 hineingeführt ist. Die Zündschnur 11 ist in der Öffnung 47 durch ein Fixiermittel 48 fixiert. Entzündet ein Benutzer von außen die Zündschnur, so wandert ein Zündfunken entlang der Zündschnur 11 in das Leitelement 20, wo der Zündfunken auf das Zündelement 51 übergeht, wodurch die Treibladung 31 entzündet wird.
  • In 3 ist ein drittes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen pyrotechnischen Gegenstandes 10´´, der feuerwerksbatteriemäßig ausgestaltet ist, dargestellt. Der pyrotechnische Gegenstand 10´´ weist beispielhaft fünf der in 2 dargestellten pyrotechnischen Gegenstände 10´ auf, von denen die drei links abgebildeten pyrotechnischen Gegenstände 10´ in einem Längsschnitt und die beiden rechts abgebildeten pyrotechnischen Gegenstände 10´ in einer Draufsicht dargestellt sind. Die Abschussvorrichtungen 41 aller pyrotechnischen Gegenstände 10´ sind im Bereich des Bodens 43 untereinander monolithisch und materialeinheitlich verbunden und bilden eine gemeinsame Batterievorrichtung 40.
  • Die Zündschnur 11 ist in fünf Zündschnurstücke 11.1, 11.2 unterteilt. Ein Zündschnurstück 11.1 wird für den Benutzer zugänglich nach außen geführt. Die übrigen Zündschnurstücke 11.2 werden von einem Zündelement 51 eines pyrotechnischen Gegenstandes 10´ zu einem Zündelement 51 des benachbarten pyrotechnischen Gegenstandes 10´ geführt. Das Zündschnurstück 11.2 verläuft hierbei durch eine der ersten Luftöffnungen 23, danach durch eine Öffnung 47 in der Seitenwand 46, danach durch eine Öffnung 47 der Seitenwand 46 des benachbarten pyrotechnischen Gegenstandes 10´ und zuletzt durch eine der ersten Luftöffnungen 23 des benachbarten pyrotechnischen Gegenstandes 10´.
  • In 4 und 5 ist ein viertes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen pyrotechnischen Gegenstandes 10´´´, der einer Feuerwerksrakete 10.1 entspricht, dargestellt. Hierbei ist der pyrotechnischen Gegenstandes 10´´´ in seiner Länge L veränderbar. In der 4 ist der pyrotechnischen Gegenstandes 10´´´ in einem verlängerten Zustand II (Gebrauchszustand) dargestellt. Das heißt, dass der pyrotechnische Gegenstand 10´´´ so weit wie möglich auseinandergezogen ist. In 5 in einem verkürzten Zustand I (Transportzustand) dargestellt. Das heißt, dass der pyrotechnische Gegenstand 10´´´ so weit wie sinnvoll ineinander geschoben ist. In den 4 und 5 sind der Körper 30 – soweit sichtbar – in einem Längsschnitt und das Leitelement 20 in einer ungeschnittenen Seitenansicht dargestellt. Im Folgenden wird nur auf die Unterschiede zu dem pyrotechnischen Gegenstand 10 aus 1 eingegangen.
  • Das Leitelement 20 des pyrotechnischen Gegenstandes 10´´´ ist aus einer ersten Röhre 21 und einer zweiten Röhre 22, die konzentrisch zueinander sind, aufgebaut. Die erste Röhre 21 bildet das der Flugrichtung 15 abgewandte Ende 20´ des Leitelementes 20, während sich die zweite Röhre 22 an den Körper 30 anschließt. Die zweite Röhre 22 des Leitelementes 20 ist in diesem Ausführungsbeispiel materialeinheitlich und monolithisch mit der äußeren Hülle 38 des Körpers 30. Das heißt, dass die zweite Röhre 22 und die äußere Hülle 38 ein gemeinsames Bauteil aus Pappe bilden. Die zweite Röhre 22 und die äußere Hülle 38 weisen denselben Durchmesser auf. Auch die erste Röhre 21 ist aus Pappe hergestellt.
  • Damit der pyrotechnische Gegenstand 10 in der Länge L variabel ist, weist die erste Röhre 21 einen so großen Durchmesser auf, dass sich die erste Röhre 21 über die zweite Röhre 22 und teilweise über den zylindrischen Abschnitt 36 des Körpers 30 schieben lässt. Somit dient die erste Röhre 21 als ein Aufnahmeelement 12. Die zweite Röhre 22 und ein Teil 36´ des Abschnittes 36 zusammen dienen als ein Bauelement 13.
  • Während eines Transportes von einer Produktionsstätte des pyrotechnischen Gegenstandes 10´´´ zu dem Benutzer befindet sich der pyrotechnische Gegenstand 10´´´ in dem verkürzten Zustand I. Hierdurch nimmt der pyrotechnische Gegenstand 10´´´ weniger Platz als in dem verlängerten Zustand II ein, so dass pro Volumeneinheit mehr pyrotechnische Gegenstände 10´´´ transportiert werden können. Hierdurch reduzieren sich die Transportkosten. Vor einer Zündung kann der Benutzer den pyrotechnischen Gegenstand 10´´´ teleskopartig auf einfache Art und Weise auseinanderziehen und so in den verlängerten Zustand II überführen. Im verlängerten Zustand II erfüllt das Leitelement 20 seine Funktion und sorgt für eine stabile Flugbahn.
  • Der pyrotechnische Gegenstand 10´´´, der in den 4 und 5 dargestellt ist, weist keine zusätzliche Abschussvorrichtung auf. Vielmehr ist der Durchmesser der ersten Röhre 21 so groß, dass der pyrotechnische Gegenstand 10´´´, hier die Feuerwerksrakete, mit der ersten Röhre 21 auf einen Untergrund 19 stabil aufstellbar und in dieser Position entzündbar ist. Das der Flugrichtung 15 abgewandte Ende 21´ der ersten Röhre 21 bildet hierbei eine Standfläche.
  • In dem verkürzten Zustand I nimmt der pyrotechnischen Gegenstandes 10´´´ die kürzeste Länge L ein. In dem verkürzten Zustand I befindet sich das der Flugrichtung 15 abgewandte Ende 22´ der zweiten Röhre 22 und das der Flugrichtung 15 abgewandte Ende 21´ der ersten Röhre 21 auf einer gleichen Ebene, das heißt, gleich weit von der Spitze 35 entfernt. Ein Anschlag für die Einnahme des verkürzten Zustandes I ist nicht vorgesehen. Ein weiteres Einschieben würde jedoch die Länge L des pyrotechnischen Gegenstandes 10 nicht verkürzen.
  • In dem verlängerten Zustand II nimmt der pyrotechnische Gegenstandes 10´´´ die längste Länge L an. 6 stellt einen ein Längsschnitt durch den in der 1 dargestellten Ausschnitt A dar. In dem verlängerten Zustand II liegen die erste und die zweite Röhre 21, 22, an einem Anschlag 18, der in den 6 dargestellt ist, an. Weiterhin wird in 6 dargestellt, wie die erste und die zweite Röhre 21, 22 insbesondere teleskopartig mittels einer mechanischen Führung zueinander geführt sind.
  • Das der Flugrichtung 15 zugewandte Ende 21´´ der ersten Röhre 21 ist über den gesamten Umfang nach innen gebogen bzw. umgebördelt und bildet so einen ersten Vorsprung 25. Der erste Vorsprung 25 weist eine Fläche 26 auf, mit der die erste Röhre 21 an der zweiten Röhre 22 anliegt. Die Fläche 26 bildet somit eine Führung, durch die eine translatorische Bewegung der zweiten Röhre 22 relativ zur ersten Röhre 21 nur in und entgegen der Flugrichtung 15 möglich ist. Zugleich liegt die Fläche 26 derart eng an der zweiten Röhre 22 an, dass die Fläche 26 die zweite Röhre 22 einklemmt. Hierdurch verharren die erste und die zweite Röhre 21, 22 relativ zueinander, so dass der pyrotechnische Gegenstand 10 in seinem jeweiligen Zustand I, II verbleibt. Insbesondere verbleibt der pyrotechnische Gegenstand 10 in dem verlängerten Zustand entgegen der Schwerkraft, die auf den Körper 30 wirkt, wenn der pyrotechnische Gegenstand 10 zur Zündung auf dem Untergrund 19 aufgestellt ist. Die zweite Röhre 22 weist an dem der Flugrichtung 15 abgewandten Ende 22´ einen zweiten Vorsprung 27 auf. Der zweite Vorsprung 27 ist als eine Kante ausgebildet und zu der ersten Röhre 21 gerichtet. Befindet sich der pyrotechnische Gegenstand 10 in dem verlängerten Zustand II, so liegt der zweite Vorsprung 27 an dem ersten Vorsprung 25 an und verhindert, dass die erste Röhre 21 von der zweiten Röhre 22 getrennt werden kann. Somit dienen die beiden Vorsprünge 25, 27 als ein erstes und zweites Anschlagelement für den Anschlag 18. Die Zündschnur 11 ist so dünn, dass durch ein Aufeinandertreffen der Zündschnur 11 und des Vorsprunges 25 das Auseinanderziehen nicht behindert wird. Alternativ weist der Vorsprung 25 eine Aussparung für die Zündschnur auf.
  • Bezugszeichenliste
  • 10
    pyrotechnischer Gegenstand
    10´
    pyrotechnischer Gegenstand
    10´´
    pyrotechnischer Gegenstand
    10´´´
    pyrotechnischer Gegenstand
    10.1
    Feuerwerksrakete
    11
    Zündschnur
    11.1
    Zündschnurstück
    11.2
    Zündschnurstück
    12
    Aufnahmeelement
    13
    Bauelement
    14
    Pfeil
    15
    Flugrichtung
    16
    Pfeil, Luftströmungsrichtung
    17
    Pfeil, Luftströmungsrichtung
    18
    Anschlag
    19
    Untergrund
    20
    Leitelement
    20´
    Ende von 20
    20´´
    Ende von 20
    21
    erste Röhre von 20
    21´
    Ende von 21
    21´´
    Ende von 21
    22
    zweite Röhre von 20
    22´
    Ende von 22
    23
    erste Luftöffnungen
    24
    zweite Luftöffnungen
    25
    erster Vorsprung
    26
    Fläche von 25
    27
    zweiter Vorsprung
    30
    Körper
    31
    Treibladung
    32
    Effektladung
    33
    Pfropfen
    34
    Düse
    35
    Spitze
    36
    Abschnitt von 30
    36´
    Teil von 36
    37
    innere Hülle
    38
    äußere Hülle
    40
    Batterievorrichtung
    41
    Abschussvorrichtung
    43
    Boden von 40
    46
    Seitenwand
    47
    Öffnung in 46
    48
    Fixiermittel
    50
    Längsachse
    51
    Zündelement
    51.1
    Ende von 51
    L
    Länge
    I
    verkürzter Zustand
    II
    verlängerter Zustand

Claims (15)

  1. Pyrotechnischer Gegenstand (10, 10´, 10´´, 10´´´), der insbesondere eine Feuerwerksrakete (10.1) enthält, mit einem Körper (30), der zumindest eine Treibladung (31) aufweist, und mit einem Leitelement (20) zur Stabilisierung einer Flugbahn des pyrotechnischen Gegenstandes (10, 10´, 10´´, 10´´´), dadurch gekennzeichnet, dass das Leitelement (20) hohl, insbesondere röhrenförmig, ausgestaltet ist.
  2. Pyrotechnischer Gegenstand (10, 10´, 10´´, 10´´´) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Leitelement (20) derart an dem Körper (30) angeordnet ist, dass ein Treibgas, das bei Entzünden der Treibladung (31) entsteht, durch das hohle Leitelement (20) entweicht.
  3. Pyrotechnischer Gegenstand (10, 10´, 10´´, 10´´´) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Leitelement (20) und der Körper (30) gemeinsam rotationssymmetrisch ausgebildet sind.
  4. Pyrotechnischer Gegenstand (10, 10´, 10´´, 10´´´) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Leitelement (20) Flugmittel (23, 24), insbesondere Luftöffnungen (23, 24), aufweist, die insbesondere gleichmäßig um den Umfang des Leitelementes (20) verteilt sind und/oder sich auf gleicher Höhe in Flugrichtung (15) des pyrotechnischen Gegenstandes (10, 10´, 10´´, 10´´´) befinden.
  5. Pyrotechnischer Gegenstand (10, 10´, 10´´, 10´´´) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein dem Körper (30) zugewandtes Ende (20´´) des Leitelementes (20) erste Flugmittel (23) aufweist und/oder ein dem Körper (30) abgewandte Ende (20´) des Leitelementes (20) zweite Flugmittel (24) aufweist.
  6. Pyrotechnischer Gegenstand (10, 10´, 10´´, 10´´´) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der pyrotechnische Gegenstand (10, 10´, 10´´, 10´´´) flügellos ausgebildet ist.
  7. Pyrotechnischer Gegenstand (10, 10´, 10´´, 10´´´) nach einem der vorhergehenden Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Teil des Körpers (30) denselben Querschnitt ein sich an den Körper anschließender Teil des Leitelementes (20) aufweist.
  8. Pyrotechnischer Gegenstand (10, 10´, 10´´, 10´´´) nach einem der vorhergehenden Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, dass der Körper (30) und das Leitelement (20) materialeinheitlich und monolithisch ineinander übergehen.
  9. Pyrotechnischer Gegenstand (10, 10´, 10´´, 10´´´) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der pyrotechnische Gegenstand (10, 10´, 10´´, 10´´´) auseinanderziehbar ist.
  10. Pyrotechnischer Gegenstand (10, 10´, 10´´, 10´´´) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Leitelement (20) zumindest ein Aufnahmeelement (12, 21) mit einem so großen Querschnitt aufweist, dass das Aufnahmeelement (12, 21) über ein Bauelement (13) des pyrotechnischen Gegenstandes (10, 10´, 10´´, 10´´´) schiebbar ist, wobei insbesondere das Bauelement (13) ein Teil des Körpers und/oder ein Teil des Leitelementes ist.
  11. Pyrotechnischer Gegenstand (10, 10´, 10´´, 10´´´) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Aufnahmeelement (12, 21) gegenüber dem Bauelement (13) mittels einer Führung geführt ist, wobei insbesondere die Führung durch einen Anschlag (18) begrenzt ist.
  12. Pyrotechnischer Gegenstand (10, 10´, 10´´, 10´´´) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Leitelement (20) zwei Röhren (21, 22) mit unterschiedlichen Durchmessern aufweist, wobei insbesondere eine Röhre (22) mit dem geringeren Durchmesser sich an den Körper (30) anschließt und die andere Röhre (21) mit dem größeren Durchmesser das der Flugrichtung (15) abgewandte Ende (20´) des Leitelementes (20) bildet.
  13. Pyrotechnischer Gegenstand (10, 10´, 10´´, 10´´´) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der pyrotechnische Gegenstand (10, 10´, 10´´, 10´´´) eine Abschussvorrichtung (41) aufweist, wobei insbesondere die Abschussvorrichtung (41) das Leitelement (20) formschlüssig hält.
  14. Pyrotechnischer Gegenstand (10, 10´, 10´´, 10´´´) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Abschussvorrichtung (41) in das Leitelement (20) von unten eingreift und/oder dass die Abschussvorrichtung (41) das Leitelement (20) zumindest teilweise umschließt, wobei insbesondere die Abschussvorrichtung (41) das Leitelement (20) vollständig und das Körper (30) zumindest teilweise umschließt.
  15. Pyrotechnischer Gegenstand (10, 10´, 10´´, 10´´´) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der pyrotechnische Gegenstand (10, 10´, 10´´, 10´´´) eine Vielzahl von Körpern (30) mit daran befestigten Leitelementen (20), die jeweils in einer Abschussvorrichtung (41) angeordnet sind, enthält, wobei der pyrotechnische Gegenstand (10, 10´, 10´´, 10´´´) durch nur einen Zündvorgang entzündbar ist und die Abschussvorrichtungen (41) untereinander zu einer Batterievorrichtung (40) verbunden sind.
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Cited By (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE102017131207A1 (de) * 2017-12-22 2019-06-27 Steffen Gutowski Explosivstoffhaltige Vorrichtung und Verfahren zu dessen Herstellung
DE102019111296A1 (de) * 2019-05-02 2020-11-05 Weco Pyrotechnische Fabrik Gmbh Feuerwerksrakete sowie Kappe und Raketenmantel für eine Feuerwerksrakete

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