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Bei der Erfindung wird ausgegangen von einem Radzentralverschluss für ein Kraftfahrzeug, gemäß Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
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Ein gattungsbildender Radzentralverschluss ist aus der
DE 42 05 579 C2 bekannt. In
9 ist ein Radzentralverschluss für ein Kraftfahrzeug gezeigt, der eine Nabe aufweist, auf der ein Rad anordenbar ist. Der Zentralverschluss besitzt ferner eine Zentralmutter, die auf ein Außengewinde der Nabe geschraubt ist. Die Zentralmutter besitzt ein erstes Formschlussmittel für ein Werkzeug, d. h., dass an dem Formschlussmittel ein Werkzeug zum Lösen und Festschrauben der Zentralmutter angesetzt werden kann. Ferner weist der Radzentralverschluss eine Haltemutter auf, die als Sicherungsmutter für die Zentralmutter vorgesehen ist. Die Haltemutter ist in ein Innengewinde der Nabe eingeschraubt und ein tellerförmiges Abdeckteil der Haltemutter deckt die Zentralmutter teilweise ab. Außerdem besitzt die Haltemutter ein zweites Formschlussmittel für ein Werkzeug, d. h., wie bereits oben im Zusammenhang mit dem ersten Formschlussmittel beschrieben, dass daran ein Werkzeug zum Lösen und Festschrauben der Haltemutter angesetzt werden kann.
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Aufgabe der Erfindung ist es, einen Radzentralverschluss der eingangs genannten Art anzugeben, der hinsichtlich seiner Funktion weiter optimiert ist.
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Gelöst wird diese Aufgabe mit einem Radzentralverschluss für ein Kraftfahrzeug, der die in Anspruch 1 genannten Merkmale aufweist. Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
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Die mit der Erfindung hauptsächlich erzielten Vorteile sind darin zu sehen, dass das erfindungsgemäß ausgebildete Abdeckelement eine Diebstahlsicherung für das auf dem Radzentralverschluss anordenbare Rad bildet, da das Abdeckelement das erste Formschlussmittel an der Zentralmutter so abdeckt, dass das Ansetzen eines Werkzeugs zum Lösen der Zentralmutter zumindest erschwert, wenn nicht gar verhindert wird.
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Bevorzugt ist das Abdeckelement, welches an der Haltemutter ausgebildet ist, in Scheiben- oder Ringform ausgeführt, so dass das erste Formschlussmittel umlaufend abgedeckt wird, so dass ein Ansetzen eines Werkzeugs an dem ersten Formschlussmittel nahezu unmöglich wird.
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Nach einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, das zweite Formschlussmittel mit einer individuellen Passform auszustatten. D. h., dass das zweite Formschlussmittel individuell hergestellt bzw. codiert ist, so dass es lediglich mit einem individuell hergestellten, codierten und passenden Werkzeug, betätigt werden kann. Das zweite Formschlussmittel und das entsprechende Werkzeug sind also etwa nach Art eines Schloß-Schlüssel-Systems ausgestaltet, so dass lediglich ein Werkzeug zu einer bestimmten Haltemutter passt. Dies erhöht weiterhin den Schutz gegen Diebstahl des auf der Nabe angeordneten Rades. Vorzugsweise wird ein Satz Haltemuttern für ein Kraftfahrzeug mit einer gemeinsamen individuellen Passform hergestellt sein, so dass lediglich ein Werkzeug genügt, damit sämtliche Haltemuttern mit einem einzigen Werkzeug gelöst und festgeschraubt werden können.
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Nach einer Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, das Außen- und Innengewinde der Nabe gegensinnig orientiert auszubilden. Somit ist entweder das Innen- oder das Außengewinde als Rechtgewinde und das entsprechend andere Gewinde als Linksgewinde ausgebildet. Somit übernimmt die Haltemutter eine zweite Funktion, nämlich die Zentralmutter gegen ungewolltes Lösen zu sichern.
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Bevorzugt wird weiter ein Ausführungsbeispiel, bei dem zwischen dem Innengewinde und der Haltemutter ein Sicherungselement angeordnet ist. Dieses Sicherungselement dient dazu, das notwendige Drehmoment, welches zum Lösen der Haltemutter aufzubringen wäre, zu erhöhen. Somit kann auch die Haltemutter gegen ein ungewolltes Lösen gesichert werden. Als Sicherungselemente kommen beispielsweise ein so genannter O-Ring oder allgemein ein Kunststoffring in Frage, der somit zwischen dem Innengewinde der Nabe und dem Außengewinde der Haltemutter eingebracht ist.
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Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispiels mit Bezug auf die Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
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1 ausschnittweise in Schnittdarstellung einen Radzentralverschluss für ein Kraftfahrzeug,
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2 in einer Perspektive einen Ausschnitt des Radzentralverschlusses nach 1 und
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3 den Radzentralverschluss in einer Stirnansicht.
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In 1 ist ein Radzentralverschluss 1 für ein nicht näher dargestelltes Kraftfahrzeug gezeigt. Der Radzentralverschluss 1 weist eine in einer Drehlagereinrichtung 2 gelagerte, vorzugsweise einteilige, Nabe 3 auf, die mit einem inneren Achsstummel 4 in der Drehlagereinrichtung 2 drehbar gelagert ist. An den Achsstummel 4 schließt sich eine Mitnehmerscheibe 5 der Nabe 3 an. An einer dem Achsstummel 4 abgewandten Stirnfläche 6 weist die Mitnehmerscheibe 5 ein oder mehrere bolzenartige Mitnehmer 7 (siehe auch 2) auf, die an der Mitnehmerscheibe 5, beispielsweise durch die die Mitnehmer 7 durchgreifende Schraubverbindungen, befestigt sind und die in entsprechende Ausnehmungen 8 an einer Radfelge 9 eingreifen. An der der Stirnfläche 6 zugewandt liegenden Seite schließt sich ein weiterer bzw. zweiter Achsstummel 10 der Nabe 3 an, der eine Zentralöffnung 11 an der Radfelge 9 durchgreift.
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Von dem hier nicht vollständig gezeigten Rad ist lediglich die Radfelge 9 gezeigt, wohingegen der auf der Radfelge in üblicher Weise angeordnete Reifen nicht dargestellt ist. Zur Befestigung des Rades bzw. der Radfelge 9 auf dem Achsstummel 10 weist der Radzentralverschluss 1 eine Zentralmutter 12 auf, die ein Innengewinde 13 aufweist, welches mit einem Außengewinde 14 am freien Ende 15 des Achsstummels 10 zusammenwirkt, d. h. auf das freie Ende 15 des Achsstummels 10 aufgeschraubt ist.
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Neben dem Außengewinde 14 weist der Achsstummel 10 im Bereich seines freien Endes 15 noch ein Innengewinde 16 auf, in das eine Haltemutter 17 mit ihrem Außengewinde 18 eingeschraubt wird. Die Haltemutter 17 weist also einen ringförmigen bzw. rohrförmigen Gewindeabschnitt 19 auf, der das Außengewinde 18 der Haltemutter 17 trägt. An den Gewindering 19 schließt sich noch ein scheiben- bzw. ringförmiges Abdeckelement 20 an, welches den im Übrigen hohlen und dünnwandigen Achsstummel 10 verschließt und an der Zentralmutter 12 anliegen kann, wobei das Abdeckelement 20 eine radiale Erstreckung aufweist, so dass es eine äußere, den Mantel des Achsstummels 10 bildende Kegelfläche 21 überragend auch die Zentralmutter 12 zumindest teilweise von außen her noch mit abdeckt. Die Haltemutter 17 mit ihrem in den Achsstummel 10 hineinragenden Gewindering bzw. -stutzen 19 versteift den Achsstummel 10.
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Die Zentralmutter 12 weist an ihrer der Radfelge 9 zugewandten Seite einen Konus 22 auf, der mit einem die Zentralöffnung 11 umgebenden komplementären Element 23 an der Radfelge 9 zusammenwirkt. An ihrer dem Konus 22 abgewandten Seite besitzt die Zentralmutter 12 noch ein erstes Formschlussmittel 24, das als Außenmehrkant ausgebildet ist oder – wie gezeigt – am Umfang 25 verteilt zumindest eine Vertiefung 26 und eine Erhebung 27 aufweist, wobei vorzugsweise mehrere Vertiefungen 26 und Erhebungen 27 abwechselnd der Reihe nach angeordnet sind. Das erste Formschlussmittel 24 dient dazu, an der Zentralmutter 12 ein hier nicht gezeigtes Betätigungswerkzeug ansetzen zu können, so dass die Zentralmutter 12 mit Hilfe dieses Werkzeugs von dem Achsstummel 10 abgeschraubt oder daran festgeschraubt werden kann. Dabei sind die Vertiefungen 26 und Erhöhungen 27 so ausgebildet, dass das nicht gezeigte Werkzeug in axialer Richtung (Pfeil 28) auf das erste Formschlussmittel 24 aufgesteckt werden kann, es also ein komplementäres Formschlussmittel aufweist.
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Wie insbesondere die 2 und 3 zeigen, ist das Abdeckelement 20 der Haltemutter 17 mit einem Durchmesser versehen, so dass aus der axialen Richtung 28 betrachtet die Teile (Vertiefungen 26, Erhebungen 27) des ersten Formschlussmittels 24 zumindest teilweise abgedeckt werden, so dass ein Aufstecken des Werkzeugs in Pfeilrichtung 28 verhindert oder zumindest erschwert wird. Damit ist für das auf der Nabe 3 angeordnete Rad eine Diebstahlsicherung geschaffen.
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Damit sich Zentralmutter 12 und Haltemutter 17 nicht ungewollt von dem Achsstummel 10 der Nabe 3 lösen, ist vorgesehen, das Außengewinde 14 des Achsstummels 10 beispielsweise als Links- oder Rechtsgewinde und das Innengewinde 16 des Achsstummels 10 als entsprechend gegensinniges Rechts- oder Linksgewinde auszuführen. Mithin werden Zentralmutter 12 und Haltemutter 17 in unterschiedlichen Drehrichtungen auf die Nabe 3 auf- und wieder davon abgeschraubt.
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Damit auch die Haltemutter 17 über ein passendes Werkzeug betätigt werden kann, weist sie ein zweites Formschlussmittel 29 auf, das bevorzugt an der dem Gewindering 19 abgewandten Stirnfläche 30 des Abdeckelements 20 ausgebildet oder darin eingebracht ist. So kann ein geeignetes Werkzeug an das zweite Formschlussmittel 29 angesetzt werden, damit die Haltemutter 17 auf dem Achsstummel 10 auf- und davon wieder abgeschraubt werden kann. Das zweite Formschlussmittel 29 umfasst zumindest eine, vorzugsweise mehrere Vertiefungen und/oder Erhebungen für das entsprechend komplementär ausgebildete Werkzeug.
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Wie 1 zeigt, kann zwischen dem Innengewinde 16 am Achsstummel 10 und dem Außengewinde 18 an der Haltemutter 17 noch ein Sicherungselement 31 angeordnet sein, welches insbesondere als Ring ausgebildet und die den Gewindestutzen 19 eingesetzt ist. Insbesondere ist das Sicherungselement 31 als O-Ring oder als einfacher bzw. allgemeiner Kunststoffring ausgebildet, so dass es als Verliersicherung für die Haltemutter 17 dient, die somit nur mit einem erhöhten Drehmoment von dem Achsstummel 10 abgeschraubt werden kann. Ein ungewolltes Lösen der Haltemutter 17 kann somit erschwert bzw. verhindert werden.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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