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Die Erfindung betrifft eine Steuerungseinrichtung eines Geräuschübertragungssystems nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
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Aus der
DE 103 10 487 A1 ist ein Geräuschübertragungssystem eines Kraftfahrzeugs bekannt, um in einem Innenraum des Kraftfahrzeugs einen definierten, von der Brennkraftmaschine in den Innenraum des Kraftfahrzeugs zu übertragenden Geräuschpegel einzustellen. Nach der
DE 103 10 487 A1 umfasst das Geräuschübertragungssystem eine Ansauggeräuschübertragungseinrichtung, die über ein erstes rohrartiges Verbindungselement mit einem zu einer Brennkraftmaschine führenden Luftansaugrohr und über ein zweites rohrartiges Verbindungselement mit einem Fahrzeuginnenraum des Kraftfahrzeugs koppelbar ist.
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Aus der
DE 103 10 487 A1 ist es weiterhin bekannt, dem ersten rohrartigen Verbindungselement, über welches die Ansauggeräuschübertragungseinrichtung mit dem zur Brennkraftmaschine führenden Luftansaugrohr koppelbar ist, eine schaltbare Absperreinrichtung zuzuordnen. Hierbei ist nach diesem Stand der Technik bei geschlossener Absperreinrichtung die Ansauggeräuschübertragungseinrichtung im Wesentlichen vom Ansauggeräusch der Brennkraftmaschine abgekoppelt, wohingegen bei geöffneter Absperreinrichtung die Ansauggeräuschübertragungseinrichtung an das Ansauggeräusch der Brennkraftmaschine angekoppelt ist.
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Obwohl mit dem aus dem Stand der Technik bekannten Geräuschübertragungssystem bereits ein Innenraumgeräuschpegel im Innenraum des Kraftfahrzeugs eingestellt werden kann, besteht Bedarf an einer Steuerungseinrichtung eines Geräuschübertragungssystems, mit welchem automatisch eine neuartige Beeinflussung des Innenraumgeräuschpegels möglich ist.
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Hiervon ausgehend liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zu Grunde eine neuartige Steuerungseinrichtung eines Geräuschübertragungssystems zu schaffen.
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Diese Aufgabe wird durch eine Steuerungseinrichtung gemäß Patentanspruch 1 gelöst.
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Das erfindungsgemäße Steuerungseinrichtung dient der automatischen Betätigung eines Geräuschübertragungssystems eines Kraftfahrzeugs, wobei das Geräuschübertragungssystem eine Ansauggeräuschübertragungseinrichtung aufweist, die über ein erstes rohrartiges Verbindungselement, dem eine erste schaltbare Absperreinrichtung zugeordnet ist, mit einem zu einer Brennkraftmaschine führenden Luftansaugrohr und über ein zweites rohrartiges Verbindungselement mit einem Fahrzeuginnenraum koppelbar ist, wobei das Geräuschübertragungssystem eine mit der Ansauggeräuschübertragungseinrichtung zusammenwirkende Resonatoreinrichtung aufweist, die über ein drittes rohrartiges Verbindungselement, dem eine zweite schaltbare Absperreinrichtung zugeordnet ist, mit dem zu einer Brennkraftmaschine führenden Luftansaugrohr koppelbar ist, und wobei die Steuerungseinrichtung die erste schaltbare Absperreinrichtung und/oder die zweite schaltbare Absperreinrichtung automatisch betätigt. Die Steuerungseinrichtung ermählicht automatisch eine neuartige Beeinflussung des Innenraumgeräuschpegels.
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Nach einer vorteilhaften Weiterbildung sind in der Steuerungseinrichtung Kennfelder hinterlegt, auf Basis derer die Steuerungseinrichtung die erste schaltbare Absperreinrichtung und/oder die zweite schaltbare Absperreinrichtung automatisch betätigt, nämlich öffnet oder schließt. Eine derartige kennfeldbasierte Betätigung der Absperreinrichtungen ist besonders einfach und daher bevorzugt.
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Vorzugsweise sind die Kennfelder abhängig von einer Karosseriebauform des Kraftfahrzeugs. Dies erlaubt eine automatische Betätigung der Absperreinrichtungen abgestimmt auf die jeweilige Karosseriebauform des Kraftfahrzeugs.
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Bevorzugte Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen und der nachfolgenden Beschreibung. Ausführungsbeispiele der Erfindung werden, ohne hierauf beschränkt zu sein, an Hand der Zeichnung näher erläutert. Dabei zeigt:
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1 eine schematisierte Darstellung eines Geräuschübertragungssystems zusammen mit einer Brennkraftmaschine und einem Luftfilter;
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2 Kennfelder zur Betätigung der Absperreinrichtungen des Geräuschübertragungssystems bei einer Coupebauform des Kraftfahrzeugs; und
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3 Kennfelder zur Betätigung der Absperreinrichtungen des Geräuschübertragungssystems bei einer Cabrioletbauform des Kraftfahrzeugs.
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Die hier vorliegende Erfindung betrifft ein Geräuschübertragungssystem 10 eines Kraftfahrzeugs.
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Mit dem Geräuschübertragungssystem 10 können in einem Innenraum des Kraftfahrzeugs definierte Innenraumgeräuschpegel eingestellt werden, um einem Insassen unterschiedliche, von einer Brennkraftmaschine des Kraftfahrzeugs abhängige Geräusche zu vermitteln.
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Das Geräuschübertragungssystem 10 verfügt über eine Ansauggeräuschübertragungseinrichtung 11, die über ein erstes rohrartiges Verbindungselement 12 mit einem Luftansaugrohr 13 und über ein zweites rohrartiges Verbindungselement 14 mit einem nicht gezeigten Innenraum des Kraftfahrzeugs koppelbar ist. Das Luftansaugrohr 13 führt von einer Luftfiltereinrichtung 15 zu einer Brennkraftmaschine 16, nämlich zu einem Luftansaugsystem 17 der Brennkraftmaschine 16.
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Die Ansauggeräuschübertragungseinrichtung
11 wird auch als Soundsymposer bezeichnet und kann, wie aus der
DE 103 10 487 A1 bekannt, aufgebaut sein.
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Gemäß 1 ist dem ersten rohrartigen Verbindungselement 12, über welches die Ansauggeräuschübertragungseinrichtung 11 mit dem Luftansaugrohr 13 koppelbar ist, eine erste schaltbare Absperreinrichtung 18 zugeordnet. Bei geöffneter erster Absperreinrichtung 18 ist die Ansauggeräuschübertragungseinrichtung 11 an Ansauggeräusche der Brennkraftmaschine, nämlich an Ansauggeräusche im Luftansaugrohr 13, angekoppelt, wohingegen dieselbe bei geschlossener erster Absperreinrichtung 18 von diesen Ansauggeräuschen im Wesentlichen abgekoppelt ist.
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Das Geräuschübertragungssystem 10 verfügt zusätzlich zur Ansauggeräuschübertragungseinrichtung 11 über eine mit der Ansauggeräuschübertragungseinrichtung 11 zusammenwirkende Resonatoreinrichtung 19, wobei es sich bei der Resonatoreinrichtung 19 vorzugsweise um einen Helmholtzresonator handelt.
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Die Resonatoreinrichtung 19 ist auf eine definierte Frequenz abgestimmt, die auch also Abstimmfrequenz bezeichnet wird. So kann die Resonatoreinrichtung 19 beispielsweise auf eine Frequenz von 240Hz abgestimmt sein, insbesondere dann, wenn diese Frequenz in einem definierten Drehzahlbereich der Brennkraftmaschine von einer Schwingungsordnung derselben, beispielsweise der dritten Motorschwingungsordnung, stark angeregt wird.
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Die Resonatoreinrichtung 19 ist über ein drittes rohrartiges Verbindungselement 20 mit dem zur Brennkraftmaschine 16 führenden Luftansaugrohr 13 koppelbar, ebenso wie die Ansauggeräuschübertragungseinrichtung 11 über das erste rohrartige Verbindungselement 12. Dabei ist das dritte rohrartige Verbindungselement 20 zur Funktion der Resonatoreinrichtung 19 hinsichtlich dessen Länge und Durchmesser auf die Volumengröße der Resonatoreinrichtung 19 abgestimmt.
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Dem dritten rohrartigen Verbindungselement 20, über welche die Resonatoreinrichtung 19 mit dem Ansaugrohr 13 koppelbar ist, ist eine zweite Absperreinrichtung 21 zugeordnet, die ebenso wie die erste Absperreinrichtung 18, die dem ersten rohrartigen Verbindungselement 12 zugeordnet ist, schaltbar ausgebildet ist.
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Dann, wenn die zweite schaltbare Absperreinrichtung 21 geöffnet ist, ist die Resonatoreinrichtung 19 an Ansauggeräusche im Ansaugrohr 13 gekoppelt, wohingegen die Resonatoreinrichtung 19 bei geschlossener zweiter Absperreinrichtung 21 von Ansauggeräuschen im Ansaugrohr 13 im Wesentlichen abgekoppelt ist.
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Über die Ansauggeräuschübertragungseinrichtung 11 ist ein Innenraumgeräuschpegel im Innenraum des Kraftfahrzeugs direkt bzw. unmittelbar beeinflussbar. Über die vorzugsweise als Helmholtzresonator ausgeführte Resonatoreinrichtung 19 ist der Innenraumgeräuschpegel im Innenraum des Kraftfahrzeugs indirekt bzw. mittelbar über die Ansauggeräuschübertragungseinrichtung 11 beeinflussbar.
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Die beiden schaltbaren Absperreinrichtungen 18 und 21, nämlich die mit der Ansauggeräuschübertragungseinrichtung 11 zusammenwirkende erste Absperreinrichtung 18 und die mit der Resonatoreinrichtung 19 zusammenwirkende zweite Absperreinrichtung 21, sind derart ansteuerbar und damit schaltbar, dass in einer ersten Schaltstellungskombination die erste schaltbare Absperreinrichtung 18 geschlossen und die zweite schaltbare Absperreinrichtung 21 geöffnet ist.
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In der ersten Schaltstellungskombination ist demnach die Ansauggeräuschübertragungseinrichtung 11 bei geschlossener Absperreinrichtung 18 vom Ansauggeräusch im Ansaugrohr 13 im Wesentlichen abgekoppelt, wohingegen die Resonatoreinrichtung 19 bei geöffneter, zweiter Absperreinrichtung 21 an das Ansauggeräusch im Ansaugrohr 13 angekoppelt ist.
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In einer zweiten Schaltstellungskombination der beiden schaltbaren Absperreinrichtungen 18 und 21 ist sowohl die erste schaltbare Absperreinrichtung 18 als auch die zweite schaltbare Absperreinrichtung 21 geschlossen, wobei dann sowohl die Ansauggeräuschübertragungseinrichtung 11 als auch die Resonatoreinrichtung 19 vom Ansauggeräusch im Ansaugrohr 19 im Wesentlichen abgekoppelt sind.
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In einer dritten Schaltstellungskombination der beiden schaltbaren Absperreinrichtungen 18 und 21 sind beide schaltbaren Absperreinrichtungen 18 und 21 geöffnet, sodass dann sowohl die Ansauggeräuschübertragungseinrichtung 11 als auch die Resonatoreinrichtung 19 an Ansauggeräusche im Ansaugrohr 13 angekoppelt sind.
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In einer vierten Schaltstellungskombination, in welcher die erste schaltbare Absperreinrichtung 18 geöffnet und die zweite schaltbare Absperreinrichtung 21 geschlossen ist, ist die Ansauggeräuschübertragungseinrichtung 11 an das Ansauggeräusch im Ansaugrohr 13 angekoppelt, wohingegen die Resonatoreinrichtung 19 von diesem Ansauggeräusch im Ansaugrohr 13 im Wesentlichen abgekoppelt ist.
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Die obigen vier Schaltstellungskombinationen der beiden schaltbaren Absperreinrichtungen
18 und
21 sind in der nachfolgenden Tabelle zusammen gefasst:
| Schaltstellungs kombination | schaltbare Absperreinrichtung 18 der Ansauggeräuschübertragungsein richtung 11 | schaltbare Absperreinrichtung 21 der Resonatoreinrichtung 19 |
| AUF | ZU | AUF | ZU |
| 1 | X | | | X |
| 2 | | X | | X |
| 3 | X | | X | |
| 4 | | X | X | |
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Die obige erste Schaltstellungskombination, in welcher die erste Absperreinrichtung 18 geschlossen und die zweite Absperreinrichtung 21 geöffnet ist, dient der Bereitstellung eines ersten, relativen leisen Innenraumgeräuschpegels im nicht gezeigten Innenraum des Kraftfahrzeugs, wobei dieser erste Innenraumgeräuschpegel als Komfortgeräuschpegel bezeichnet werden kann. Die obige zweite Schaltstellungskombination, in welcher beide Absperreinrichtungen 18, 21 geschlossen sind, dient der Bereitstellung eines zweiten Innenraumgeräuschpegels, der höher als der erste Innenraumgeräuschpegel ist, wobei der zweite Innenraumgeräuschpegel als Zwischengeräuschpegel bezeichnet werden kann. Die obige dritte Schaltstellungskombination, in welcher beide Absperrelemente 18, 21 geöffnet sind, dient der Bereitstellung eines dritten Innenraumgeräuschpegels, der höher als der zweite Innenraumgeräuschpegel und damit auch höher als der erste Innenraumgeräuschpegel ist, wobei dieser dritte Innenraumgeräuschpegel auch als Sportgeräuschpegel bezeichnet werden kann. Die obige vierte Schaltstellungskombination, in welcher die erste Absperreinrichtung 18 geöffnet und die zweite Absperreinrichtung 21 geschlossen ist, dient der Bereitstellung eines vierten Innenraumgeräuschpegels, der höher als der dritte Innenraumgeräuschpegel und damit auch höher als der zweite und erste Innenraumgeräuschpegel ist, wobei dieser vierte Innenraumgeräuschpegel auch als Rennsportinnenraumgeräuschpegel bezeichnet werden kann. Die beiden schaltbaren Absperreinrichtungen 18, 21 sind vorzugsweise als Klappen ausgeführt, die zwischen einer geöffneten Klappenstellung und einer geschlossenen Klappenstellung unabhängig voneinander überführt werden können.
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Wie oben bereits ausgeführt, greift das erste rohrartige Verbindungselement 12, über welches die Ansauggeräuschübertragungseinrichtung 11 mit dem Luftansaugrohr 13 koppelbar ist, sowie das dritte rohrartige Verbindungselemente 20, über welches die Resonatoreinrichtung 19 mit dem Ansaugrohr 13 koppelbar ist, jeweils an dem von der Luftfiltereinrichtung 15 zur Brennkraftmaschine 16, nämlich zum Luftansaugsystem 17 der Brennkraftmaschine 16, führenden Luftansaugrohr 13 an, nämlich stromabwärts der Luftfiltereinrichtung 15 und stromaufwärts einer dem Luftansaugrohr 13 zugeordneten Drosselklappe 22. Wie 1 entnommen werden kann, greifen dabei das erste rohrartige Verbindungselement 12 und das dritte rohrartige Verbindungselement 20 an einer auf eine Durchströmungsrichtung 23 des Luftansaugrohrs 13 bezogenen gleichen Axialposition an dem Luftansaugrohr 13 an.
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Die Axialposition, an welcher das erste rohrartige Verbindungselement 12 und das dritte rohrartige Verbindungselement 20 an dem Luftansaugrohr 13 angreifen, ist durch eine relativ hohe, vorzugsweise maximale, Druckschwingungsamplitude bezogen auf die Abstimmfrequenz der Resonatoreinrichtung 19 gekennzeichnet.
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Das erste rohrartige Verbindungselement 12 und das dritte rohrartige Verbindungselement 20 greifen an dieser Axialposition des Luftansaugrohrs 13 mit einem Umfangsversatz am Luftansaugrohr 13 an, der insbesondere zwischen 90° und 270° beträgt.
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Das Geräuschübertragungssystem 10 der 1 umfasst demnach eine Ansauggeräuschübertragungseinrichtung 11 und eine Resonatoreinrichtung 19. Die Ansaugübertragungseinrichtung 11 ist über ein erstes rohrartiges Verbindungselement 12 mit dem Luftansaugrohr 13 koppelbar, wohingegen die Resonatoreinrichtung 19 über ein drittes rohrartiges Verbindungselement 20 mit dem Luftansaugrohr 13 koppelbar ist. Die Ansauggeräuschübertragungseinrichtung 11 ist über ein zweites rohrartiges Verbindungselement 14 mit dem Innenraum des Kraftfahrzeugs koppelbar.
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Sowohl der Ansauggeräuschübertragungseinrichtung 11 als auch der Resonatoreinrichtung 19 ist jeweils eine schaltbare Absperreinrichtung 18 bzw. 21 zugeordnet, wobei die der Ansauggeräuschübertragungseinrichtung 11 zugeordnete Absperreinrichtung 18 dem ersten rohrartigen Verbindungselement 12 zugeordnet ist, und wobei die der Resonatoreinrichtung 19 zugeordnete Absperreinrichtung 21 dem dritten rohrartigen Verbindungselement 20 zugeordnet ist.
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Abhängig von der Schaltstellung der Absperreinrichtungen 18, 21 kann im Fahrzeuginnenraum des Kraftfahrzeugs ein unterschiedlicher Innenraumgeräuschpegel eingestellt werden.
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Zur automatischen Betätigung der Absperreinrichtungen 18, 21 umfasst das Geräuschübertragungssystem 10 eine Steuerungseinrichtung 24. Die Steuerungseinrichtung 24 betätigt automatisch die erste schaltbare Absperreinrichtung 18 und/oder die zweite schaltbare Absperreinrichtung 21 zur Einstellung des Innenraumgeräuschpegels.
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In der Steuerungseinrichtung 24 sind vorzugsweise Kennfelder hinterlegt, auf Basis derer die Steuerungseinrichtung 24 die erste schaltbare Absperreinrichtung 18 und/oder die zweite schaltbare Absperreinrichtung 21 automatisch betätigt, nämlich öffnet oder schließt. Diese Kennfelder sind abhängig von einer Drehzahl der Brennkraftmaschine und/oder abhängig von einer Last der Brennkraftmaschine und vorzugsweise abhängig von einer Karosseriebauform des Kraftfahrzeugs.
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Abhängig von einer fahrerseitigen Betätigung eines im Fahrzeuginnenraum verbauten Bedienelements 25 bestimmt die Steuerungseinrichtung 24 mindestens ein Kennfeld zum automatischen Betätigen der ersten schaltbaren Absperreinrichtung 18 und/oder mindestens ein Kennfeld zum automatischen Betätigen der zweiten schaltbaren Absperreinrichtung 21. Auf diesbezügliche Details wird nachfolgend unter Bezugnahme auf 2 und 3 für zwei unterschiedliche Karosseriebauformen eines Kraftfahrzeugs eingegangen.
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So zeigt 2 insgesamt vier Kennfelder 26, 27, 28 und 29 zum automatischen Betätigen der ersten schaltbaren Absperreinrichtung 18 und der zweiten schaltbaren Absperreinrichtung 21, wie dieselben vorzugsweise bei einer Coupebauform oder auch Limousinenbauform eines Kraftfahrzeugs zum Einsatz kommen. Jedes der Kennfelder ist von der Drehzahl n der Brennkraftmaschine und der Last L der Brennkraftmaschine abhängig.
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In einem ersten, vorzugsweise unbetätigten, Betätigungszustand des fahrerseitig betätigbaren Bedienelements 25 dient ein erstes Kennfeld 26 dem automatischen Betätigen der ersten schaltbaren Absperreinrichtung 18 und ein zweites Kennfeld 27 dem automatischen Betätigen der zweiten schaltbaren Absperreinrichtung 21.
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Das erste Kennfeld 26 zum automatischen Betätigen der ersten schaltbaren Absperreinrichtung 18 schließt permanent die erste Absperreinrichtung 18.
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Das zweite Kennfeld 27 zum automatischen Betätigen der zweiten schaltbaren Absperreinrichtung 21 öffnet oder schließt automatisch die zweite Absperreinrichtung 21 abhängig von der Drehzahl n der Brennkraftmaschine, nämlich derart, dass das zweite Kennfeld 27 bei relativ geringer Last L der Brennkraftmaschine, die kleiner als ein Grenzwert L1 ist, die zweite Absperreinrichtung 21 über den gesamten Drehzahlbereich der Brennkraftmaschine öffnet.
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Bei relativ hoher Last der Brennkraftmaschine, die größer als der Grenzwert L1 ist, betätigt hingegen das zweite Kennfeld 27 die zweite Absperreinrichtung 21 derart, dass dann, wenn die Drehzahl der Brennkraftmaschine kleiner als ein unterer Grenzwert n1 oder größer als ein oberer Grenzwert n2 ist, die zweite Absperreinrichtung 21 geschlossen ist, und dann, wenn die Drehzahl der Brennkraftmaschine größer als der untere Grenzwert n1 und kleiner als der obere Grenzwert n2 ist, die zweite Absperreinrichtung 21 geöffnet ist.
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Kennfeldbereiche, in welchen die jeweilige Absperreinrichtung geschlossen ist, sind jeweils schraffiert, wohingegen Kennfeldbereiche, in welchen die jeweilige Absperreinrichtung geöffnet ist, nicht schraffiert sind.
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In einem zweiten, vorzugsweise betätigten, Betätigungszustand des fahrerseitig betätigbaren Bedienelements 25 dient ein drittes Kennfeld 28 dem automatischen Betätigen der ersten schaltbaren Absperreinrichtung 18 und ein viertes Kennfeld 29 dem automatischen Betätigen der zweiten schaltbaren Absperreinrichtung 21.
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Das dritte Kennfeld 28 zum automatischen Betätigen der ersten schaltbaren Absperreinrichtung 18 öffnet permanent die erste Absperreinrichtung 18.
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Das vierte Kennfeld 29 zum automatischen Betätigen der zweiten schaltbaren Absperreinrichtung 21 öffnet oder schließt automatisch die zweite Absperreinrichtung 21 abhängig von der Drehzahl n der Brennkraftmaschine und unabhängig von der Last L der Brennkraftmaschine. Das vierte Kennfeld 29 betätigt die zweite Absperreinrichtung 21 derart automatisch, dass dann, wenn die Drehzahl der Brennkraftmaschine kleiner als ein unterer Grenzwert n3 oder größer als ein oberer Grenzwert n4 ist, die zweite Absperreinrichtung 21 geschlossen ist, und dass dann, wenn die Drehzahl der Brennkraftmaschine größer als der untere Grenzwert n3 und kleiner als der obere n4 Grenzwert ist, die zweite Absperreinrichtung 21 geöffnet ist.
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Der Grenzwert n3 kann dem Grenzwert n1 und der Grenzwert n4 kann dem Grenzwert n2 entsprechen. Diese Grenzwerte können aber auch unterschiedlich sein.
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3 zeigt insgesamt vier Kennfelder 30, 31, 32 und 33 zum automatischen Betätigen der ersten schaltbaren Absperreinrichtung 18 und der zweiten schaltbaren Absperreinrichtung 21, wie dieselben vorzugsweise bei einer Cabrioletbauform eines Kraftfahrzeugs zum Einsatz kommen. Jedes der vier Kennfelder 30, 31, 32 und 33 ist wiederum von der Drehzahl n der Brennkraftmaschine und der Last L der Brennkraftmaschine abhängig.
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Bei einer Cabrioletbauform des Kraftfahrzeugs schließt in einem ersten, insbesondere unbetätigten, Betätigungszustand des Bedienelements 25 ein erstes Kennfeld 30 zum automatischen Betätigen der ersten schaltbaren Absperreinrichtung 18 die erste Absperreinrichtung 18 permanent. Ein zweites Kennfeld 31 zum automatischen Betätigen der zweiten schaltbaren Absperreinrichtung 21 öffnet oder schließt in dem ersten Betätigungszustand des Bedienelements 25 automatisch die zweite Absperreinrichtung 21 abhängig von der Drehzahl der Brennkraftmaschine. Im ersten Betätigungszustand des Bedienelements 25 sind demnach die Kennfelder 30, 31 aktiv.
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Das zweite Kennfeld 31 zum automatischen Betätigen der zweiten schaltbaren Absperreinrichtung 21 öffnet bei relativ geringer Last der Brennkraftmaschine, die kleiner als ein Grenzwert L5 ist, die zweite Absperreinrichtung 21 über den gesamten Drehzahlbereich der Brennkraftmaschine, wohingegen das zweite Kennfeld 31 bei relativ hoher Last der Brennkraftmaschine, die größer als der Grenzwert L5 ist, die zweite Absperreinrichtung 21 derart betätigt, dass dann, wenn die Drehzahl der Brennkraftmaschine kleiner als ein Grenzwert n5 ist, die zweite Absperreinrichtung 21 geschlossen ist, und dann, wenn die Drehzahl der Brennkraftmaschine größer als der Grenzwert n5 ist, die zweite Absperreinrichtung 21 geöffnet ist.
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In einem zweiten, insbesondere betätigten, Betätigungszustand des Bedienelements 25 sind ein drittes Kennfeld 32 zum automatischen Betätigen der ersten schaltbaren Absperreinrichtung 18 und ein viertes Kennfeld 33 zum automatischen Betätigen der zweiten schaltbaren Absperreinrichtung 21 aktiviert und die Kennfelder 30, 31 deaktiviert, wobei das dritte Kennfeld 32 die erste Absperreinrichtung 18 und das vierte Kennfeld 33 die zweite Absperreinrichtung 21 jeweils individuell abhängig von der Drehzahl der Brennkraftmaschine automatisch öffnet oder schließt.
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Das dritte Kennfeld 32 zum automatischen Betätigen der ersten schaltbaren Absperreinrichtung 18 betätigt unabhängig von der Last der Brennkraftmaschine die erste Absperreinrichtung 18 derart, dass dann, wenn die Drehzahl der Brennkraftmaschine kleiner als ein Grenzwert n6 ist, die erste Absperreinrichtung 18 geöffnet ist, und dann, wenn die Drehzahl der Brennkraftmaschine größer als der Grenzwert n6 ist, die erste Absperreinrichtung 18 geschlossen ist.
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Das vierte Kennfeld 33 zum automatischen Betätigen der zweiten schaltbaren Absperreinrichtung 21 betätigt unabhängig von der Last der Brennkraftmaschine die zweite Absperreinrichtung 21 derart automatisch, dass dann, wenn die Drehzahl der Brennkraftmaschine kleiner als ein unterer Grenzwert n7 oder größer als ein oberer Grenzwert n8 ist, die zweite Absperreinrichtung 21 geschlossen ist, und dann, wenn die Drehzahl der Brennkraftmaschine größer als der untere Grenzwert n7 und kleiner als der obere Grenzwert n8 ist, die zweite Absperreinrichtung 21 geöffnet ist.
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Der Grenzwert n5 kann dem Grenzwert n7 und der Grenzwert n6 kann dem Grenzwert n8 entsprechen. Diese Grenzwerte können aber auch unterschiedlich sein.
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Ferner ist es möglich dass bei einer Karosseriebauform mit Schiebedach oder Panoramadach für eine Fahrt bei geschlossenem Schiebedach oder Panoramadach und für eine Fahrt bei geöffnetem Schiebedach oder Panoramadach unterschiedliche Kennfelder in der Steuerungseinrichtung 24 hinterlegt sind, welche die Steuerungseinrichtung 24 anhängig vom Zustand des Schiebedach oder Panoramadach automatisch aktiviert. So können die Kennfelder fürs geschlossene Schiebedach oder Panoramadach den Kennfeldern der Coupebauform und die Kennfelder fürs geöffnete Schiebedach oder Panoramadach den Kennfeldern der Cabrioletbauform entsprechen.
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Bezugszeichenliste
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- 10
- Geräuschübertragungssystem
- 11
- Ansauggeräuschübertragungseinrichtung
- 12
- Verbindungselement
- 13
- Ansaugrohr
- 14
- Verbindungselement
- 15
- Luftfiltereinrichtung
- 16
- Brennkraftmaschine
- 17
- Ansaugsystem
- 18
- Absperreinrichtung
- 19
- Resonatoreinrichtung
- 20
- Verbindungselement
- 21
- Absperreinrichtung
- 22
- Drosselklappe
- 23
- Strömungsrichtung
- 24
- Steuerungseinrichtung
- 25
- Betätigungselement
- 26
- erstes Kennfeld
- 27
- zweites Kennfeld
- 28
- drittes Kennfeld
- 29
- viertes Kennfeld
- 30
- erstes Kennfeld
- 31
- zweites Kennfeld
- 32
- drittes Kennfeld
- 33
- viertes Kennfeld
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 10310487 A1 [0002, 0002, 0003, 0017]