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DE102011050153B4 - Befestigungsanordnung - Google Patents

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DE102011050153B4
DE102011050153B4 DE102011050153.3A DE102011050153A DE102011050153B4 DE 102011050153 B4 DE102011050153 B4 DE 102011050153B4 DE 102011050153 A DE102011050153 A DE 102011050153A DE 102011050153 B4 DE102011050153 B4 DE 102011050153B4
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Abstract

Befestigungsanordnung (1), insbesondere zur Festlegung eines Bauteils (2) an einem Karosserieabschnitt (3) eines Kraftfahrzeuges, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungsanordnung (1) aus einem aus Kunststoff gefertigten Grundkörper (4), mit den Grundkörper (4) im Karosserieabschnitt (3) fixierenden Spreizschenkeln (7, 8), einem im oder am Grundkörper (4) angeordneten metallischen Eingriffsmittel (5) sowie aus einem das Eingriffsmittel (5) und den Grundkörper (4) durchgreifenden, das Bauteil (2) am Grundkörper (4) und/oder Karosserieabschnitt (3) fixierenden, Befestigungsmittel (6) besteht.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf eine Befestigungsanordnung, insbesondere zur Festlegung eines Bauteils an einem Karosserieabschnitt eines Kraftfahrzeuges, nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Befestigungsanordnungen sind in verschiedenen Ausführungen aus dem Stand der Technik bekannt.
  • Die DE 101 62 469 C1 betrifft eine Befestigungsanordnung mit einem Dichtring und einem im Querschnitt gesehen etwa U-förmigen Befestigungsschenkel, welcher eine Dichthaube entlang ihrem Umfang umgreift.
  • Die DE 197 03 865 C2 betrifft eine Befestigungsvorrichtung für Einbauteile an Karosserieteilen eines Kraftfahrzeugs, mit einem Befestigungselement mit einem an ein Loch im Karosserieteil angepassten Schaft und einem scheibenförmigen Kopf am Übergang zwischen Schaft und Kopf.
  • Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine verbesserte Befestigungsanordnung bereitzustellen.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Befestigungsanordnung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
  • Weitere vorteilhafte Merkmale beinhalten die Unteransprüche.
  • Die erfindungsgemäße Befestigungsanordnung ist dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungsanordnung aus einem aus Kunststoff gefertigten Grundkörper, mit den Grundkörper im Karosserieabschnitt fixierenden Spreizschenkeln, einem im oder am Grundkörper angeordneten metallischen Eingriffsmittel sowie aus einer das Eingriffsmittel und den Grundkörper durchgreifenden, das Bauteil am Grundkörper bzw. Karosserieabschnitt fixierenden, Befestigungsmittel besteht. Der aus Kunststoff gefertigte Grundkörper kann über die Spreizschenkel, welche beispielsweise in eine entsprechende Ausnehmung am Karosserieteil eingreifen, im Sinne einer Vormontage am Karosserieteil fixiert werden. Beispielsweise können zwei Spreizschenkel vorgesehen sein, welche jeweils eine radial nach außen gewandte Anlagefläche aufweisen, wobei jeder Spreizschenkel über ein durch Materialverjüngung gebildetes Gelenk verfügt. Die Spreizschenkel weisen Vorsprünge auf, welche entsprechende Bereiche am Karosserieteil hintergreifen. Die Spreizschenkelanordnung entspricht im Wesentlichen der Spreizschenkelanordnung von aus dem Stand der Technik bekannten Spreiznieten. Bevorzugt, jedoch keinesfalls zwingend, bilden der Grundkörper und das metallische Eingriffsmittel eine bauliche Einheit welche im Zuge einer Vormontage gemeinsam verbaut werden kann. Die Befestigungsanordnung ermöglicht es, die Vorteile des Kunststoffkörpers bzw. Kunststoff-Clips, insbesondere Formfreiheit, mit denen des metallischen Eingriffsmittels, insbesondere Haltekraft und Drehmoment, zu kombinieren.
  • Eine Ausführungsform sieht vor, dass das Eingriffsmittel in der Art einer Blechmutter ausgebildet sein kann. Eine Blechmutter, auch Karosserie- oder Schnappmutter genannt, ist eine Mutter, die aus einem U-förmigen Blech besteht und mit einer Durchgangs- und einer Gewindebohrung versehen ist. Die Blechmutter kann beispielsweise über eine entsprechende Öffnung in den Grundkörper geschoben werden. Ferner ist denkbar, dass die Blechmutter über einen am Grundkörper ausgeformten bzw. vorgesehenen Steg geschoben und somit am Grundkörper fixiert werden kann. Dabei sind der Steg bzw. die Blechmutter so zueinander ausgebildet, dass der Steg im Sinne einer Klemmverbindung auf dem Steg haltert. Beispielsweise kann die Blechmutter am unteren Halteabschnitt einen abgewinkelten Teilbereich aufweisen, welcher sich beim Aufschieben der Blechmutter auf den Steg, an einen unterhalb des Stegs verlaufenden Bodenbereich am Grundkörper abstützen kann, um eine besonders effektive Fixierung der Blechmutter am Steg zu gewährleisten. Der abgewinkelte Teilbereich dient somit im Sinne einer zusätzlichen Verschiebesicherung. Beispielsweise kann der am Grundkörper ausgeformte Steg zumindest geringfügig vertieft zur Oberfläche des Grundkörpers ausgebildet sein, wodurch es beim Aufschieben der Blechmutter, bezogen auf den Oberflächenverlauf, zu einer im Wesentlichen bündigen Anordnung der Blechmutter am Grundkörper kommt. Das Befestigungsmittel durchgreift die Durchgangsbohrung und kann über die Gewindebohrung mit dem Eingriffsmittel verschraubt werden. Dies hat den Vorteil, dass in den aus Kunststoff hergestellten Grundkörper kein Gewinde geschnitten werden muss bzw. weitere separate Sicherungsmittel wie Muttern oder Sicherungsringe verbaut werden müssen.
  • Eine andere Ausführungsform sieht vor, dass das Eingriffsmittel im Sinne einer flächigen Blechverstärkung in der Art eines einfachen Blechstreifens ausgebildet sein kann. Beispielsweise kann der Blechstreifen in eine entsprechende Öffnung im Grundkörper geschoben oder in eine entsprechende Ausnehmung im Grundkörper eingelegt werden.
  • Vorzugsweise kann das Eingriffsmittel auch bei dieser Ausführungsform eine Ausnehmung mit zumindest einem Innengewindegang aufweisen.
  • Eine weitere Ausführungsform sieht vor, dass das Eingriffsmittel in der Art einer Hülse ausgebildet sein kann, welche zumindest bereichsweise in eine entsprechende Öffnung des Grundkörpers eingeschoben oder eingelegt werden kann. Die Hülse kann entsprechende Gewindegänge aufweisen, welche mit entsprechenden Gewindegängen am Befestigungsmittel zusammenwirken.
  • Beispielsweise kann das Befestigungsmittel mit einem Außengewinde versehen sein, wobei das Außengewinde im Sinne einer Verbindungsanordnung mit dem zumindest einen Innengewindegang im Eingriffsmittel zusammenwirkt. Beispielsweise weist das Befestigungsmittel am Kopfbereich entsprechende Formelemente zum formschlüssigen Kontakt mit Werkzeugen zum Drehen des Befestigungsmittels, insbesondere Schlitz, Sechskant (Außen- oder Innen-) oder andere auf.
  • Das Befestigungsmittel kann beispielsweise aus Metall, einer Metalllegierung oder Aluminium bestehen.
  • Beispielsweise kann das Eingriffsmittel form- und/oder kraftschlüssig im oder am Grundkörper gehalten werden. Im Sinne einer einfacheren Vormontage kann das Eingriffsmittel bevorzugt ortsfest, beispielsweise über eine Klemmwirkung, mit dem Grundkörper verbunden sein.
  • Eine weitere Ausführungsform sieht vor, dass am Grundkörper Begrenzungsabschnitte vorgesehen sind, welche an entsprechenden End- oder Begrenzungsabschnitten am Bauteil und/oder Karosserieabschnitt anliegen und/oder eingreifen. Beispielsweise dienen die Begrenzungsabschnitte dazu, den Grundkörper nachdem er über die Spreizschenkel mit dem entsprechenden Karosserieteil verbunden wurde, gegen Verdrehen zu sichern.
  • Vorzugsweise kann das Eingriffsmittel in Einbaulage bündig mit der Oberseite des Grundkörpers abschließen, wobei das Eingriffsmittel mit einer Kontaktfläche unmittelbar am Bauteil anliegt.
  • Bevorzugt, jedoch keinesfalls zwingend, kann der Grundkörper einteilig ausgebildet und beispielsweise mittels eines Spritzguss- oder Spritzgießverfahren hergestellt sein.
  • Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung, in der unter Bezugnahme auf die einzige Zeichnung ein Ausführungsbeispiel der Erfindung beschrieben ist. Dabei können die in den Ansprüchen und in der Beschreibung erwähnten Merkmale jeweils einzeln für sich oder in beliebiger Kombination erfindungswesentlich sein.
    • 1 zeigt eine Befestigungsanordnung 1, insbesondere zur Festlegung eines Bauteils 2 an einem Karosserieabschnitt 3 eines Kraftfahrzeuges.
  • Die Befestigungsanordnung 1 besteht im Wesentlichen aus einem aus Kunststoff gefertigten Grundkörper 4, einem im oder am Grundkörper 4 angeordneten metallischen Eingriffsmittel 5 sowie aus einer das Eingriffsmittel 5 und den Grundkörper 4 durchgreifenden, das Bauteil 2 am Grundkörper 4 bzw. Karosserieabschnitt fixierenden, Befestigungsmittel 6. Der Grundkörper 4 wird über am Grundkörper 4 angeformte Spreizschenkel 7, 8, welche mit radial nach außen abweisenden Eingriffsflächen 9, 10 versehen sind, in einer Ausnehmung 11 der Haltestruktur 3 fixiert. Die Eingriffsflächen 9, 10 hintergreifen dabei den Rand 12 der Ausnehmung 11 und fixieren den Grundkörper 4 somit am Karosserieabschnitt 3.
  • Der Grundkörper 4 weist ferner einen Begrenzungsabschnitt 13 auf, welcher an einem Begrenzungsabschnitt 14 der Haltestruktur 3 anliegt und den Grundkörper 4 vor Verdrehen sichert. In den Grundkörper 4 ist das Eingriffsmittel 5, hierbei in der Art einer Blechmutter ausgebildet, integriert. Das Eingriffsmittel 5 ist in einer entsprechenden Ausnehmung 15 innerhalb des Grundkörpers 4 angeordnet.
  • Das Eingriffsmittel 5 schließt mit der Kontaktfläche 16 in Einbaulage bündig mit der Oberseite 17 des Grundkörpers 4 ab bzw. liegt ebenso wie der Grundkörper 4 in Einbaulage an der Innenseite 18 des Bauteils 2 an. Das Eingriffsmittel 5 weist eine erste Durchgangsbohrung 19 und ein Gewindeloch 20 auf, in welches der Gewindeabschnitt 21 des Befestigungsmittels 6, hierbei eine Schraube, eingreift.
  • Das Befestigungsmittel 6 weist Auflageflächen 22 auf, welche sich in Einbaulage an der Außenseite 23 des Bauteils 2 abstützen. Mit der hier dargestellten Befestigungsanordnung 1 können sowohl die Vorteile des Kunststoff-Grundkörpers 4 (Formfreiheit, Gewicht, Kosten, Montageverhalten) als auch die Vorteile des metallischen Eingriffsmittels 3 (Haltekraft, Robustheit, Drehmoment) miteinander kombiniert werden.

Claims (10)

  1. Befestigungsanordnung (1), insbesondere zur Festlegung eines Bauteils (2) an einem Karosserieabschnitt (3) eines Kraftfahrzeuges, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungsanordnung (1) aus einem aus Kunststoff gefertigten Grundkörper (4), mit den Grundkörper (4) im Karosserieabschnitt (3) fixierenden Spreizschenkeln (7, 8), einem im oder am Grundkörper (4) angeordneten metallischen Eingriffsmittel (5) sowie aus einem das Eingriffsmittel (5) und den Grundkörper (4) durchgreifenden, das Bauteil (2) am Grundkörper (4) und/oder Karosserieabschnitt (3) fixierenden, Befestigungsmittel (6) besteht.
  2. Befestigungsanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Eingriffsmittel (5) in der Art einer Blechmutter ausgebildet ist.
  3. Befestigungsanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Eingriffsmittel (5) im Sinne einer flächigen Blechverstärkung in der Art eines Blechstreifens ausgebildet ist.
  4. Befestigungsanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Eingriffsmittel (5) in der Art einer Hülse ausgebildet ist.
  5. Befestigungsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Eingriffsmittel (5) zumindest eine Ausnehmung mit zumindest einem Innengewindegang aufweist.
  6. Befestigungsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Befestigungsmittel (6) mit einem Außengewinde (21) versehen ist, wobei das Außengewinde (21) im Sinne einer Verbindungsanordnung mit dem zumindest einen Innengewindegang im Eingriffsmittel (5) zusammenwirkt.
  7. Befestigungsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Eingriffsmittel (5) form- und/oder kraftschlüssig im oder am Grundkörper (4) gehalten wird.
  8. Befestigungsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass am Grundkörper (4) Begrenzungsabschnitte (13) vorgesehen sind, welche an entsprechenden End- oder Begrenzungsabschnitten (14) am Bauteil (2) und/oder Karosserieabschnitt (3) anliegen und/oder eingreifen.
  9. Befestigungsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Eingriffsmittel (5) in Einbaulage bündig mit der Oberseite (17) des Grundkörpers (4) abschließt, wobei das Eingriffsmittel (5) mit einer Kontaktfläche (16) unmittelbar am Bauteil (2) und/oder Karosserieabschnitt (3) anliegt.
  10. Befestigungsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper (4) einteilig ausgebildet ist.
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