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Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung und ein Verfahren zum Behandeln von Behältnissen. Aus dem Stand der Technik sind unterschiedlichste Vorrichtungen und Verfahren zum Behandeln von Behältnissen bekannt.
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Dabei ist es auch bekannt, um chargenabhängige Informationen auf Kunststoffbehältnissen, wie z. B. PET-Getränkeflaschen, aufzubringen, die zu druckenden Zeichen mit einer Lasercodiereinrichtung direkt in die Außenwandung des Behältnisses einzubrennen. Hierdurch wird die Oberfläche des Behältnisses örtlich aufgeschmolzen und es entsteht eine reliefartige, mit dem menschlichen Auge lesbare, Struktur. Diese Kennzeichnungen umfassen beispielsweise Mindesthaltbarkeitsdaten, aber auch Chargenbezeichnungen oder Informationen zu eingesetzten Produktionsmitteln.
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In bestimmten Branchen, wie beispielsweise der Getränke-, Kosmetik-, Haushalts- oder Pharmaindustrie sind bestimmte chargenabhängige Daten unverzichtbar für die Marktfähigkeit des Produktes, wie z. B. das Mindesthaltbarkeitsdatum bei Getränkeflaschen. Daher ist es nötig, die ordnungsgemäß erfolgte Kennzeichnung zu überprüfen und nicht oder falsch kodierte Behältnisse aus dem Produktstrom zu entfernen.
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Aus der
DE 2008 028 376 A1 sind eine Vorrichtung und ein Verfahren zum Erkennen bekannt, ob tatsächlich eine Markierung auf dem Behältnis aufgebracht wurde. Der Offenbarungsgehalt dieser Druckschrift wird hiermit durch Bezugnahme auf die vorliegende Anmeldung vollständig zur Offenbarung gemacht. Bei höheren Ansprüchen an die Produktsicherheit genügt die Erkennung des Vorhandenseins einer Kennzeichnung nicht mehr.
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Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zu Grunde, die Aufbringung und Erfassung von Markierungen, insbesondere von lasererzeugten Markierungen, zu verbessern. Dies wird erfindungsgemäß durch eine Vorrichtung und ein Verfahren nach den unabhängigen Ansprüchen erreicht. Vorteilhafte Ausführungsformen und Weiterbildungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
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Eine erfindungsgemäße Vorrichtung zum Behandeln von Behältnissen weist eine Transporteinrichtung auf, welche die Behältnisse entlang eines vorgegebenen Transportpfades transportiert. Weiterhin weist die Vorrichtung eine Markierungseinrichtung auf, welche an einem Bereich der Außenwandung der Behältnisse wenigstens eine Markierung aufbringt, sowie auch eine Erfassungseinrichtung, welche berührungslos wenigstens denjenigen Bereich des Außenwandung des Behältnisses erfasst, an dem die Markierung aufgebracht wurde, wobei die Erfassungseinrichtung zur Aufnahme eines ortsaufgelösten Bildes dieses Bereiches der Außenwandung, der mit der Markierung versehen wurde, geeignet ist.
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Weiterhin weist die Vorrichtung eine Fülleinrichtung auf, welche die Behältnisse mit einer Flüssigkeit befüllt.
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Erfindungsgemäß ist die Erfassungseinrichtung in der Transportrichtung der Behältnisse vor der Fülleinrichtung angeordnet.
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Bei höheren Ansprüchen an die Produktsicherheit genügt die Erkennung des Vorhandenseins einer Kennzeichnung nicht mehr. Vielmehr wird hier vorgeschlagen, die Information z. B. mittels Kameratechnik auszulesen und auf diese Weise auch inhaltlich zu verifizieren. Im Gegensatz zum Stand der Technik wird vorgeschlagen, nicht die bereits befüllten Behältnisse zu markieren, sondern die noch leeren und bevorzugt auch unverschlossenen Behältnisse. Im Stand der Technik ist eine Lasercodiereinrichtung oder auch eine sonstige Markierungseinrichtung in der Produktionsanlage üblicherweise nach dem Befüllen und Verschließen der Behälter positioniert. In diesen Fällen kann der Behälterinhalt speziell bei transparenten oder transluzenten Behältern die maschinelle Lesbarkeit der Markierung stark beeinträchtigen bis unmöglich machen. Hinzu kommt, dass derartige Markierungen von PET-Flaschen in der Praxis üblicherweise im Schulterbereich der Behältnisse aufgebracht werden.
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Bei den Behältnissen kann es sich beispielsweise um Kunststofffbehältnisse aber auch um Behältnisse aus anderen Materialien wie etwa Glas handeln. Unter Markierung wird dabei bevorzugt jede Markierung verstanden, welche auf einer Oberfläche des Behältnisse angebracht werden kann, wie beispielsweise eine Laserdruckmarkierung oder auch eine Tintenstrahldruck-Markierung oder dergleichen.
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Im Falle von Getränkeflaschen entsteht beim Füllvorgang oft grobporiger Schaum oberhalb des Füllspiegels, so dass sich, bedingt durch das Schwappen der Flüssigkeitsoberfläche und durch den variierenden Füllpegel, hinter der Kennzeichnung abwechselnd Flüssigkeit, Schaum oder Gas befinden kann. Je nach produzierter Sorte kann die abgefüllte Flüssigkeit transparent oder trüb, hell oder dunkel oder unterschiedlich farbig sein. Abhängig hiervon wird das Licht beispielsweise einer Auflicht- oder einer Dunkelfeldbeleuchtung stark unterschiedlich zur Kamera gestreut, so dass keine verlässlichen Kontraste für die Bildverarbeitung entstehen. Damit eignet sich die Erfindung insbesondere für Flüssigkeitsbehältnisse (d. h. mit Flüssigkeiten zu befüllende Behältnisse) und insbesondere für Getränkebehältnisse.
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Daneben kann dadurch, dass die Überprüfung der Markierung bzw. deren Erfassung vor dem Befüllen erfolgt, auch Füllgut gespart werden. Bei einem nicht korrekten Druck der Behältnisse kann nämlich eine Befüllung des Behältnisses unterbleiben.
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Bevorzugt erfolgt ein Markieren der Behältnisse in einem Bereich, in der Maschine, in dem die Behältnisse vereinzelt geführt werden und besonders bevorzugt mit fester Zuordnung zur (Führungs)maschine (bzw. zu einem Behandlungselement, welches das Behältnis behandelt). Beispielsweise kann das Markieren in einer Einlaufschnecke oder einem Einlaufstern erfolgen. Allgmein erfolgt daher eine Markierung der Behältnisse in einem Bereich, in dem diese bereits identifizierbar bzw. individualisierbar sind und/oder späteren und/oder früheren Behandlungsorganen (welche diese Behältnisse später behandeln werden oder diese früher behandelt haben) zugeordnet werden können. So kann bevorzugt schon vor dem Befüllen das zukünftige Behandlungsorgan aufgedruckt und bevorzugt auch werden.
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Diese variablen Daten könnten beispielsweise Informationen über ein bestimmtes Füllorgan, Verschließorgan, bei einer Blockvariante auch einen Teller des Etikettierers bzw. Palette enthalten. Damit ist es auch möglich den Druck zu kontrollieren, wenn dieser (absichtlich) für den Konsumenten zunächst ”unsichtbar” aufgebracht wird.
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Beispielsweise wäre es möglich, dass eine Markierung in einem vorgegebenen Bereich des Behältnisses aufgebracht wird und anschließend auf diesen Bereich des Behältnisses ein Etikett angebracht wird. In diesem Falle ist die Markierung für den Konsumenten nicht mehr sichtbar. Gleichwohl erlauben heutige Inspektionsverfahren eine Inspizierung der Markierung durch das darüber angeordnete Etikett.
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Auch bei derartigen Markierungen ist die Lesbarkeit mit den Mitteln der industriellen Bildverarbeitung relativ gering, insbesondere wenn hinter der Markierung ein Flüssigkeitspegel mit samt Schaum schwappt. Vorteilhaft handelt es sich bei den Behältnissen um Kunststoffbehältnisse und besonders bevorzugt um Einwegbehältnisse.
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Vorteilhaft handelt es sich bei der Markierung um eine maschinell bzw. computergestützt auswertbare Markierung, beispielsweise eine maschinenlesbare Markierung. Es wäre jedoch auch möglich, mittels entsprechenden Bildaufnahmemitteln nahezu beliebige Symbole oder Zeichenfolgen auszuwerten. Die auf dem Behältnis aufgebrachten Symbole sind daher nicht auf bestimmte Schrifttypen, etwa nach DIN OCR A oder B beschränkt. Diese Markierung kann dabei für das Behältnis typische Informationen, beispielsweise ein Haltbarkeitsdatum, tragen oder auch für ein derartiges Haltbarkeitsdatum charakteristische Symbolfolgen, wie etwa einen Barcode oder dergleichen. Ein weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen Vorgehensweise besteht darin, dass die Behältnisse zum Zeitpunkt des Erfassens der Markierung noch trocken sind und auch hierdurch die Erfassung der Markierung erleichtert wird. Doch auch das Aufbringen der Markierung selbst ist bei trockenen Behältnissen leichter durchzuführen, was einen weiteren Vorteil der erfindungsgemäßen Vorgehensweise darstellt.
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Vorteilhaft handelt es sich bei dem Behältnis um ein Einweg-Kunststoffbehältnis, insbesondere um ein PET-Behältnis, wie insbesondere eine PET-Flasche.
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Bevorzugt weist die Erfassungseinrichtung eine Bildaufnahmeeinrichtung, wie etwa eine Kamera oder einen CCD-Chip, auf, welcher zur Aufnahme eines ortsaufgelösten Bildes desjenigen Bereiches der Außenwandung, der mit der Markierung versehen wurde, geeignet ist.
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Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform ist die Transporteinrichtung geeignet, um die Behältnisse einbahnig zu bewegen. Beispielsweise kann es sich bei der Transporteinrichtung um ein Transportband handeln, auf dem die Behältnisse stehend transportiert werden. Es wäre jedoch auch eine Behandlung mittels sogenannten Neckhandling-Sternen möglich, welche die Behältnisse unterhalb ihres Tragringes greifen und sie so transportieren.
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Vorteilhaft erfolgt während der Bewegung sowohl die Markierung bzw. Codierung und unmittelbar im Anschluss die Kontrolle der Codierung, so dass sich die Orientierung der Behältnisse um ihre Längsachse dazwischen nicht ändert. Bevorzugt ist ein zeitlicher Abstand zwischen dem Aufbringen der Markierung auf dem Behältnis und dem Erfassen der Markierung kleiner als 2 Sekunden, bevorzugt kleiner als 1 Sekunde, besonders bevorzugt kleiner als 0,5 Sekunden. Besonders bevorzugt findet sowohl die Markierung, als auch die Erfassung der Markierung während des Transportes der Behältnisse mit ein und demselben Transportmittel statt und, wie erwähnt, beides vor dem Befüllen des Behältnisses. Vorteilhaft transportiert die Transporteinrichtung die Behältnisse vereinzelt und bevorzugt mit einem vorgegebenen Mindestabstand zwischen den Behältnissen.
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Vorzugsweise weist die Vorrichtung eine Vergleichseinrichtung auf, welche das ortsaufgelöste Bild mit wenigstens einem Referenzbild und/oder Referenzwert vergleicht. Anhand dieses Referenzbildes kann einerseits festgestellt werden, ob die Markierung ordnungsgemäß aufgebracht wurde und andererseits kann auf diese Weise auch eine Information aus der Markierung ausgelesen werden.
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Zusätzlich oder alternativ können jedoch auch OCV (Optical Character Verification) oder insbesondere OCR (Optical Character Recognition) Vefahren zum Einsatz kommen, um die Markierung zu Erfassen bzw. auszulesen. Daneben ist auch ein Auslesen von 1D sowie 2D-Codes (Data Matrix, QR, Aztec-Code) und dergleichen möglich.
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Zusätzlich kann auch eine Vorrichtung vorhanden sein, welche das bloße Vorhandensein einer Markierung überprüft, beispielsweise über die entstehende Wärmeentwicklung auf der Oberfläche des Behältnisses.
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Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform handelt es sich bei der Markierungseinrichtung um eine Lasereinrichtung, welche die Markierung auf der Außenwandung des Behältnisses durch Bestrahlung dieser Außenwandung aufbringt. Vorteilhaft findet durch dieses Aufbringen ein kurzes lokales Aufschmelzen der Außenoberfläche des Behältnisses statt.
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Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform weist die Vorrichtung eine Positionserfassungseinrichtung auf, welche eine Position der Behältnisse in deren Transportrichtung erfasst. Bei dieser Positionserfassungseinrichtung kann es sich beispielsweise um eine Lichtschranke handeln.
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Falls die Behältnisse mittels einzelner Greifelemente gefördert werden, kann es sich bei der Positionserfassungseinrichtung auch um einen Drehgeber handeln, mit dessen Hilfe die Position der Greifklammern (und damit auch der von diesen gehaltenen Behältnisse) bestimmt werden kann.
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Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform ist eine Steuerungseinrichtung vorgesehen, welche die Erfassungseinrichtung in Abhängigkeit von einem Ausgangssignal der Positionserfassungseinrichtung steuert. Dies ist insbesondere dann bedeutsam, wenn die Erfassungseinrichtung selbst keine kontinuierlichen Bilder aufnimmt.
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Wie oben erwähnt, kann die Kontrolle der Kennzeichnung berührungslos mittels einer elektronischen Kamera erfolgen, deren Optik auf den kodierten Ausschnitt der Behälterwandung gerichtet ist. Diese Bildaufnahmeeinrichtung, z. B. eine Kamera, wird dabei vorteilhaft getriggert, beispielsweise durch eine Lichtschrankenanordnung, d. h. allgemein die besagte Positionserfassungseinrichtung. Vorteilhaft handelt es sich hierbei um eine klarglasfähige Lichtschranke, deren Strahl durch die hindurchfahrenden Behältnisse unterbrochen wird.
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Es ist weiterhin denkbar, dass auch die Markierungseinrichtung von einem Ausgangssignal dieser und/oder dem Ausgangssignal einer weiteren Positionserfassungseinrichtung gesteuert wird.
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Es wäre jedoch auch denkbar, dass in der Transporteinrichtung eine Triggerung über eine Nullspur eines Drehgebers erfolgt, der mit der Sternachse gekoppelt ist und für jede Behälterposition einen ortsgenauen Triggerimpuls abgibt.
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Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform weist die Vorrichtung eine Beleuchtungseinrichtung auf, welche die Behältnisse wenigstens zeitweise beleuchtet. Insbesondere beleuchtet die Beleuchtungseinrichtung die Behältnisse während der Erfassung der Markierung. Bei der Beleuchtungseinrichtung kann es sich beispielsweise um eine permanent beleuchtende Beleuchtungseinrichtung handeln, es wäre jedoch auch die Verwendung einer Blitzlampe denkbar, welche die Behältnisse zumindest während der Erfassung der Markierung beleuchtet. Vorteilhaft kann daher auch die Beleuchtungseinrichtung von einem Ausgangssignal der oben erwähnten Positionserfassungseinrichtung (oder einem Ausgangssignal einer weiteren Positionserfassungseinrichtung) gesteuert werden. Besonders bevorzugt beleuchtet die Beleuchtungseinrichtung nur einen Teilbereich der Behältnisse, insbesondere jenen Teilbereich, in dem die Markierung aufgebracht wurde.
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Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform ist die Beleuchtungseinrichtung derart ausgestaltet, dass sie die Behältnisse mit schräg von oben einfallendem Auflicht beleuchtet. Auf diese Weise können Reflexe der Beleuchtungseinrichtung auf der Behälteroberfläche vermieden werden. Es wäre jedoch auch möglich, dass das Licht der Beleuchtungseinrichtung sehr flach eingestrahlt wird, beispielsweise nahezu parallel zur Behälteroberfläche, um somit als Dunkelfeldbeleuchtung eingesetzt zu werden. In diesem Falle streut die Markierung bzw. Codierung aufgrund der raueren Oberfläche diffus und erscheint so im Kamerabild hell vor dunklem Hintergrund.
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Es wäre jedoch auch eine Durchlicht-Inspektion denkbar, d. h. eine flächige Beleuchtung, welche (aus Sicht der Erfassungseinrichtung) hinter dem markierten Behältnis angeordnet ist und eine Beobachtungseinrichtung, welche durch die codierte Behältnisoberfläche blickt, wobei eine hintere Wandung auf die Beleuchtungseinrichtung gerichtet ist und die Codierung insofern als Abdunklung wahrnimmt.
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Vorteilhaft handelt es sich bei der Beleuchtungseinrichtung um eine LED-Beleuchtungseinrichtung. Dabei kann die Geometrie dieser Beleuchtungseinrichtung auf die jeweiligen Zwecke, d. h. auf eine optimale Bildererfassung, angepasst sein.
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Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform gibt die Erfassungseinrichtung ein Signal aus, welches für die beobachtete Markierung auf dem Behältnis charakteristisch ist.
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Die vorliegende Erfindung ist weiterhin auf ein Verfahren zum Behandeln von Behältnissen gerichtet, wobei die Behältnisse mit wenigstens einer Transporteinrichtung entlang eines vorgegebenen Transportpfades transportiert werden und während dieses Transportes auf einer Außenoberfläche der Behältnisse mittels einer Markierungseinrichtung wenigstens eine Markierung (bevorzugt berührungslos) aufgebracht wird und nach dem Aufbringen der Markierung dieser Bereich der Außenoberfläche des Behältnisses, auf dem die Markierung aufgebracht wurde, mittels einer Erfassungseinrichtung bevorzugt berührungslos erfasst wird und wobei die Behältnisse mit einer Flüssigkeit befüllt werden.
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Erfindungsgemäß erfolgt die Erfassung der Markierung vor dem Befüllen der Behältnisse.
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Es wird daher auch verfahrensseitig vorgeschlagen, dass ein Bild des Bereiches vor dem Befüllen der Behältnisse aufgenommen wird.
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Vorteilhaft wird das aufgenommene Bild mit einem Referenzbild verglichen. Daneben ist es auch hier möglich, neben oder anstelle eines Vergleiches die Auswertung der Markierung wie oben beschrieben durchzuführen, beispielsweise ein Auslesen der Markierung oder der Schrift.
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Vorteilhaft wird die Markierung dauerhaft an dem Behältnis angebracht.
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Bei einem weiteren vorteilhaften Verfahren erfolgt das Anbringen der Markierung dadurch, dass die Markierungseinheit den Bereich der Außenoberfläche mit Strahlung, insbesondere mit Laserlicht, beaufschlagt und so dieser Bereich zumindest lokal geschmolzen wird. Es wäre jedoch auch denkbar, dass die Markierung mittels einer Tintenstrahldruckeinheit auf dem Behältnis aufgebracht wird. Vorteilhaft wird die Markierung auf einer gekrümmten Oberfläche des Behältnisses aufgebracht und insbesondere auf einer rotationsellipsoid-förmig (z. B. kugelförmig) gekrümmten Oberfläche.
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Bei einem weiteren vorteilhaften Verfahren erfolgt die Erfassung des Bildes unmittelbar vor dem Befüllen des Behältnisses. Dabei kann ein zeitlicher Abstand zwischen dem Erfassen des Bildes bzw. der Markierung und dem Befüllen kleiner sein als 5 Sekunden, bevorzugt kleiner als 2 Sekunden. Insbesondere befinden sich bevorzugt zwischen der Erfassungseinrichtung, und der Fülleinrichtung keine weiteren Behandlungseinrichtungen zum Behandeln der Behältnisse. Die Behältnisse werden daher bevorzugt von der Erfassungseinrichtung zu der Fülleinrichtung ohne eine weitere Behandlung der Behältnisse selbst transportiert.
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Vorteilhaft handelt es sich bei der Markierung um eine solche Markierung, welche die jeweiligen Behältnisse eindeutig gegenüber anderen Behältnissen identifiziert. Vorteilhaft ist die Markierung automatisch auslesbar und/oder auch mit dem menschlichen Auge erfassbar.
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Bei einem weiteren vorteilhaften Verfahren werden die Behältnisse vereinzelt transportiert. Als Transportmittel kann dabei, wie oben erwähnt, ein Transportstern dienen.
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Bei einem weiteren vorteilhaften Verfahren handelt es sich bei den Behältnissen um Kunststoffbehältnisse und insbesondere um Einweg-Kunststoffbehältnisse. Besonders diese Behältnisse sind für das erfindungsgemäße Verfahren geeignet, da die Markierung dauerhaft auf diesen aufgebracht werden kann. Vorteilhaft wird die Markierung in einem Schulterbereich der Behältnisse aufgebracht bzw. in einen Bereich, der näher an der Mündung als am Boden der Behältnisse liegt.
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Weitere Vorteile und Ausführungsformen ergeben sich aus der beigefügten Zeichnung: Darin zeigt:
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1 eine schematische Darstellung einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Behandeln von Behältnissen.
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1 zeigt eine schematische Darstellung einer erfindungsgemäßen Vorrichtung 1. Dabei ist eine Transporteinrichtung 2 vorgesehen, welche die Behältnisse 10 entlang eines Transportpfades T antreibt. Das Bezugszeichen 24 kennzeichnet (grob schematisch) eine Antriebseinrichtung für die Transporteinrichtung. Anders als bei der hier gezeigten Darstellung kann es sich bei dieser Antriebseinrichtung auch um einen Wellenantrieb handeln, der beispielsweise einen drehbaren Träger zur Rotation antreibt. Das Bezugszeichen 4 kennzeichnet eine Markierungseinrichtung, welche auf dem Behältnis bzw. auf dessen Oberfläche eine Markierung anbringt. Bei dieser Markierungseinrichtung handelt es sich hier um einen Laser, der in das Behältnis die Markierung eingraviert. Diese Markierungseinrichtung ist dabei vorteilhaft auf die Position der Behältnisse getriggert.
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In der Transportrichtung T nach der Markierungseinrichtung 4 ist eine Erfassungseinrichtung 6 vorgesehen, welche den oberen Bereich der Behältnisse 10 erfasst und dabei insbesondere die Markierung 7 erfasst bzw. ausliest. Diese Erfassungseinrichtung 6 gibt an eine Auswerteeinheit 20 ein Signal ab, welches für das aufgenommene Bild charakteristisch ist. Das Bezugszeichen 22 kennzeichnet eine Speichereinrichtung, welche das aufgenommene Bild speichert. Das Bezugszeichen 26 kennzeichnet eine Vergleichseinrichtung, welche das von der Erfassungseinrichtung erfasste Bild mit wenigstens einem Referenzbild vergleicht. Auf Basis dieses Vergleichs kann bestimmt werden, ob die Markierung ordnungsgemäß aufgebracht wurde und im Gegensatz zum Stand der Technik nicht nur, ob überhaupt eine Markierung aufgebracht wurde. Falls beispielsweise die Behältnisse mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum markiert werden sollen, kann in der Speichereinrichtung ein entsprechendes Bild (welches z. B. ein bestimmtes Datum zeigt) hinterlegt sein. Es wäre dabei auch möglich, dass für die Auswertung des erfassten Bildes nicht das gesamte Bild ausgewertet wird sondern nur bestimmte Abschnitte daraus.
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Auch wäre es denkbar, dass die Erfassungseinrichtung nicht nur ein Bild der Oberfläche aufnimmt sondern (besonders bevorzugt in kurzen zeitlichen Abständen) mehrere derartiger Bilder. Auf diese Weise kann die Sicherheit der Auswertung erhöht werden, in dem schlechte Bilder einer ordnungsgemäßen Markierung ausgesondert werden.
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Dabei kann die Auswerteeinheit 20 bevorzugt nicht nur feststellen, dass eine Markierung angebracht wurde, sondern sie kann diese Markierung auch auslesen bzw. prüfen, ob die Markierung vorgegebenen Kriterien entspricht.
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Das Bezugszeichen 16 kennzeichnet eine Beleuchtungseinrichtung, welche den Bereich des Behältnisses, der von der Erfassungseinrichtung 6 erfasst wird, beleuchtet. Das Bezugszeichen 5 kennzeichnet eine Bildaufnahmeeinrichtung, wie beispielsweise einen CCD-Chip, der ein ortsaufgelöstes Bild der Markierung 7 aufnimmt. Bevorzugt handelt es sich dabei um eine großflächige und besonders bevorzugt um eine diffuse Beleuchtung. Daneben oder zusätzlich kann auch eine ultraviolette Beleuchtung eingesetzt werden.
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Das Bezugszeichen 14 kennzeichnet eine erste Positionserfassungseinrichtung, welche eine Position des Behältnisses erfasst. In Abhängigkeit von dieser Position kann beispielsweise die Markierungseinrichtung 4 getriggert werden und eine Markierung 7 auf dem Behältnis aufbringen.
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Das Bezugszeichen 18 kennzeichnet eine zweite Positionserfassungseinrichtung, die hier ebenfalls als Lichtschranke ausgebildet sein kann und deren Ausgangssignal beispielsweise als Triggerung für die Erfassungseinrichtung 6 dienen kann.
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Für die hier beschriebene Vorgehensweise ist eine konstante Umgebung für die Kontrolle der Codierung bzw. Markierung 7 gegeben und auch das Rücklesen mittels einer geeigneten Kamera ist problemlos möglich. Dabei kann auch eine Klarschrift mittels OCR/OCV-Verfahren vorgenommen werden. Die Transportgeschwindigkeit der Behältnisse liegt zwischen 0,2 m/s und 5 m/s, bevorzugt zwischen 0,4 m/s und 2,5 m/s und bevorzugt zwischen 0,5 m/s und 1,5 m/s.
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Das Bezugszeichen 12 kennzeichnet eine Fülleinrichtung, welche die bereits markierten Behältnisse mit einer Flüssigkeit und insbesondere einem Getränk befüllt. Stromabwärts der Befüllungseinrichtung 12 kann eine Verschließeinrichtung 28 vorgesehen sein, welche die Behältnisse mit Verschlüssen und insbesondere mit Schraubverschlüssen verschließt.
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Die Fülleinrichtung kann dabei ebenfalls eine Transporteinrichtung aufweisen, welche die Behältnisse während des Füllvorgangs transportiert. Diese Transporteinrichtung ist dabei vorteilhaft als drehbarer Träger ausgeführt. Daneben weist die Fülleinrichtung bevorzugt eine Vielzahl von Füllelementen auf, welche die Behältnisse 10 mit der Flüssigkeit befüllen. Es wäre auch möglich, dass die hier beschriebene Markierungseinrichtung 4 und/oder die Erfassungseinrichtung 6 bereits auf der Transporteinrichtung der Fülleinrichtung 12 angeordnet sind, so dass unmittelbar vor dem Befüllen die Markierung auf den noch leeren Behältnissen aufgebracht wird.
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In Transportrichtung der Behältnisse 10 vor der Markierungseinrichtung kann eine Umformungseinrichtung, insbesondere aber nicht ausschließlich eine Streckblasmaschine vorgesehen sein, welche die Behältnisse aus Kunststoffvorformlingen erzeugt.
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Die Anmelderin behält sich vor, sämtliche in den Anmeldungsunterlagen offenbarten Merkmale als erfindungswesentlich zu beanspruchen, sofern sie einzeln oder in Kombination gegenüber dem Stand der Technik neu sind.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Vorrichtung
- 2
- Transporteinrichtung
- 4
- Markierungseinrichtung
- 5
- Bildaufnahmeeinrichtung
- 6
- Erfassungseinrichtung
- 7
- Markierung
- 10
- Behältnisse
- 12
- Fülleinrichtung
- 14
- erste Positionserfassungseinrichtung
- 16
- Beleuchtungseinrichtung
- 18
- zweite Positionserfassungseinrichtung
- 20
- Auswerteeinheit
- 22
- Speichereinrichtung
- 24
- Antriebseinrichtung für die Transporteinrichtung
- 26
- Vergleichseinrichtung
- 28
- Verschließeinrichtung
- T
- Transportpfad, Transportrichtung
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
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Zitierte Patentliteratur
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Zitierte Nicht-Patentliteratur
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