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DE202005006755U1 - Vorrichtung zur Verschlussausrichtung - Google Patents

Vorrichtung zur Verschlussausrichtung Download PDF

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DE202005006755U1 DE202005006755U DE202005006755U DE202005006755U1 DE 202005006755 U1 DE202005006755 U1 DE 202005006755U1 DE 202005006755 U DE202005006755 U DE 202005006755U DE 202005006755 U DE202005006755 U DE 202005006755U DE 202005006755 U1 DE202005006755 U1 DE 202005006755U1
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    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65CLABELLING OR TAGGING MACHINES, APPARATUS, OR PROCESSES
    • B65C9/00Details of labelling machines or apparatus
    • B65C9/06Devices for presenting articles in predetermined attitude or position at labelling station
    • B65C9/067Devices for presenting articles in predetermined attitude or position at labelling station for orienting articles having irregularities, e.g. holes, spots or markings, e.g. labels or imprints, the irregularities or markings being detected

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Abstract

Etikettiermaschine zur Verbesserung der optischen Anmutungsqualität von mit einem Verschluss verschlossenen oder mit einem Deckel versehenen Behältern (1) wie Verkaufsverpackungen z.B. Gläsern, Flaschen, Kartons oder dergleichen,
wobei der Verschluss oder der Deckel eine optisch wahrnehmbare Gestaltung aufweist, wobei die Behälter (1) mit mindestens einem Etikett (12) ausgestattet werden, dadurch gekennzeichnet, dass die Etikettiermaschine derart ausgestaltet ist, dass die optischen Merkmale (15) des Behälterverschlusses (13) und/oder des Behälterdeckels vor der Etikettierung des Behälters (1) erfasst und ausgewertet werden, worauf der Behälter (1) zur nachfolgenden Etikettierung derart ausgerichtet wird, dass das mindestens eine Etikett (12) nach erfolgter Etikettierung in gewünschter Weise zum optischen Merkmal (15) des Behälterverschlusses (13) und/oder des Behälterdeckels ausgerichtet ist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Ausrichtung der Verschlüsse von Behältern vor einer Etikettierung dieser Behälter gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1. Vorteilhafte Weiterbildungen sind in den Unteransprüchen angegeben.
  • Vorteilhafte Ausgestaltung der Verkaufsverpackungen sind wesentlich für die Absatzzahlen und somit entscheidend für den Markterfolg eines Erzeugnisses.
  • Zur Erreichung einer vom Verbraucher positiv beurteilten optischen Anmutungsqualität ist es dabei beispielweise bekannt, Verkaufsverpackungen oder Behälter wie z. B. Flachen, Gläser oder dergleichen mit farblich ansprechend gestalteten Etiketten zu versehen.
  • Ebenfalls ist es dabei bekannt, die Verkaufsverpackungen mit bedruckten Verschlüssen, beispielsweise mit einen Firmenemblem versehenen Schraubverschlüssen oder Kronenkorken zu verschließen.
  • Um die Qualität der optischen Anmutungen von Verkaufsverpackungen zu erhöhen, wurden in der Vergangenheit bereits zahlreiche Vorschläge veröffentlicht, welche sich damit befassen den zu etikettierenden Behälter vor der Etikettierung auszurichten.
  • Dabei befassen sich alle bekannten Lösungen damit, dass der Behälter zur nachfolgenden Etikettierung anhand von Merkmalen ausgerichtet wird, welche am Behälter selbst angeordnet sind. Durch die Ausrichtung des Behälters soll erreicht werden, dass die Etiketten auf gewünschte Weise zu dem Ausrichtmerkmal oder einem anderen Merkmal des Behälters orientiert aufgebracht werden.
  • Dazu ist es zum Beispiel seit geraumer Zeit bekannt, Behälter, welche vorzugsweise eine Glasmarke, also ein in den aus Glas bestehenden Behälter bereits während seines Fertigungsprozesses eingeprägtes Merkmal aufweisen, anhand einer an ihrem Boden angebrachten Kerbe auszurichten.
  • Ebenfalls wurde es z. B. durch die EP 1205388 bekannt, Behälter mittels eines Systems zur optischen Bildverarbeitung auszurichten. Durch diese Erfindung wurde es ermöglicht, Behälter allein anhand der bei diesen originär vorhandenen Merkmalen zu deren optischen Gestaltung wie z. B. einer Glasmarke auszurichten, so dass auf die Anbringung spezieller Ausrichtmerkmale verzichtet werden konnte.
  • Allen bekannten Ausgestaltungen ist gemeinsam, dass die Ausrichtung des Behälters zur Etikettierung nach Merkmalen erfolgt, die sich auf dem Behälter selbst befinden.
  • Dadurch ergibt sich, dass die Etiketten lediglich in einer Orientierung zu einem Behältermerkmal aufgebracht werden können. Die Aufbringung der Etikettenausstattung erfolgt also z. B. in Orientierung zu einer Glasmarke oder aber auch in Ausrichtung zu einer von Herstellungsprozesses des Behälters stammenden Guss- oder Blasformennaht, wobei die Etiketten dabei in der Regel nicht auf die Naht aufgebracht werden sollen.
  • Dieses ist, da sich dadurch nur beschränkte Möglichkeiten zur optischen Gestaltung von Verkaufverpackungen wie beispielsweise Behältern ergeben, als Nachteil anzusehen.
  • Zur Beseitigung dieses Nachteils schlägt die vorliegende Erfindung ein Verfahren zur Behälterausrichtung gemäß dem kennzeichnenden Teil des Anspruches 1 vor. Vorteilhafte Weiterbildungen sind Bestandteil der Unteransprüche. Eine Etikettiermaschine zur Ausübung des Verfahrens ist Gegenstand des Anspruches 10.
  • Bislang ist es nicht bekannt, die Etikettierung oder Ausstattung eines Behälters nach den optischen Merkmalen des Verschlusses, mit dem dieser Behälter verschlossen ist auszurichten.
  • Durch diese Vorgehensweise ergeben sich zahlreiche neue und überaus vorteilhafte Gestaltungsmöglichkeiten für die Ausstattung von Behältern.
  • So wird es z. B. ermöglicht, die Etikettenausstattung einer Bierflasche orientiert nach den optischen Merkmalen eines Kronenkorkens, welcher z. B. mit dem Namen des Herstellers, dem Markennamen des Produktes oder ähnlichem versehen ist, aufzubringen.
  • Das erfindungsgemäß erzielte Erscheinungsbild der Flasche bietet eine völlig neue, deutlich verbesserte Wahrnehmungs- und Anmutungsqualität.
  • Im Zusammenhang mit der vorliegenden Anmeldung ist unter dem Begriff "optisches Merkmal" jegliche, für den Menschen wahrnehmbare optische Gestaltung zu verstehen, welche mindestens eine bestimmte Orientierung oder Ausrichtung dieser Gestaltung zum Betrachter und/oder zu der weiteren Behälterausstattung als besonders vorteilhaft, ansprechend oder wünschenswert erscheinen läßt.
  • Dabei kann es sich beispielsweise um farblich gestaltete Schriftzüge, bildliche Darstellungen usw. handeln. Derartige Ausgestaltungen sind beispielsweise bedruckte Kronenkorken wie sie zum Verschließen von Bierflaschen verwendet werden, oder aber auch mit bildlichen Darstellungen von Früchten versehene Schraubverschlüsse wie sie zum Verschließen von Marmeladengläsern verwendet werden.
  • Ebenfalls kann es sich dabei um geprägte Verschlüsse handeln, welche durch die Prägung ebenfalls mit einem optischen Merkmal versehen wurden.
  • Ebenfalls kann es sich bei einem optischen Merkmal auch um eine, für den Menschen unter normalen Bedingungen unsichtbare Markierung oder Gestaltung handeln, welche z.B. erst unter dem Einfluss von UV-Licht sichtbar wird, und somit zwar nicht für den Verbraucher wahrnehmbar ist, welche ab der doch für die Ermittlung und Auswertung der Orientierung des Behälters verwendbar ist.
  • Im Zusammenhang mit der vorliegenden Anmeldung ist unter dem Begriff "Etikettierung" jegliches Ausstatten von Behältern aller Art zu verstehen, wobei das Ausstatten in bekannter Weise vorzugsweise nach dem Füllen und Verschließen des Behälters erfolgt.
  • Das Anwendungsgebiet der vorliegenden Erfindung erstreckt sich auf sämtliche bekannten Verfahren zur Ausstattung von Behältern. Beispielhaft, aber die Anwendungsgebiete der vorliegenden Erfindung nicht einschränkend seien nachfolgend einige Etikettierverfahren genannt:
    • – Sleeve-Etikettierung Bei diesem Verfahren wird ein Etikett aus einem elastischen und/oder wärmeschrumpfbaren Folienschlauch hergestellt und auf dem Behälter positioniert und befestigt.
    • – Rollfeed-Etikettierung Bei diesem Verfahren wird das Etikett aus einem gedruckten Kunststoffband hergestellt, an seiner Anfangs- und Endkante mit Leim versehen und auf dem Behälter platziert, wobei das Etikett den Umfang des Behälters vollständig oder aber auch nur teilweise umschließen kann.
    • – Einzelblatt-Etikettierung Bei diesem Verfahren werden aus einzelnen (Papier)Blättern bestehende Etiketten einem Magazin entnommen, mit Leim versehen und auf dem Behälter platziert.
    • – Etikettierung von Verschlusssicherungen oder Steuermarken Bei diesem Verfahren werden schmale Papierstreifen ganz oder teilweise über den Verschluss des Behälters geklebt, so dass ein Öffnen des Behälters sicher angezeigt wird.
  • Im Nachfolgenden wird die vorliegende Erfindung anhand eines Ausführungsbeispieles näher erläutert.
  • Im Einzelnen zeigt die
  • 1 in einer vereinfachten Draufsicht ein Ausführungsbeispiel einer Vorrichtung zur Ausführung des erfindungsgemäßen Verfahrens, und die
  • 2 das selbe Ausführungsbeispiel in einer vereinfachten Seitenansicht.
  • Weiterbildungen, Vorteile und Anwendungsmöglichkeiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen und der Zeichnung. Dabei bilden alle beschriebenen und/oder bildlich dargestellten Merkmale für sich oder in beliebiger Kombination den Gegenstand der Erfindung, unabhängig von ihrer Zusammenfassung in den Ansprüchen oder deren Rückbeziehung. Gleichzeitig wird der Inhalt der Ansprüche zu einem Bestandteil der Beschreibung gemacht.
  • Im Rahmen des üblichen Herstellungsprozesses von Getränken, werden die Behälter 1 unmittelbar nach dem Füllen verschlossen. Während des Verschließvorganges werden die Verschlüsse mit der Verschlussseite, ansonsten aber ungeordnet auf die Behälter aufgebracht. Dieses bedeutet, dass die Verschlüsse der Behälter nach dem Verschließen eine völlig ungeordnete Ausrichtung zu ihrer Transportrichtung haben.
  • Dieses gilt unabhängig davon, ob es sich bei den Verschlüssen um Schraubverschlüsse oder Kronenkorken handelt.
  • Nach dem Verschließen werden die Behälter 1 durch bekannte Transportanlagen, beispielsweise Transportkettenförderer, zu den nächsten Behandlungsstationen transportiert.
  • Eine dieser Behandlungsstationen stellt in der Regel die Etikettierung der Behälter 1 dar.
  • Bei bekannten Etikettiermaschinen laufen die verschlossenen Behälter in die Etikettiermaschine ein, ohne dass die Orientierung bzw. Ausrichtung des optischen Merkmals des Verschlusses zur Transportrichtung oder zu der Position an der die Etikettierung beginnt, erfasst wird.
  • Folglich ist es ebenfalls unbekannt, den verschlossenen Behälter vor der Etikettierung so auszurichten, dass die Etikettenausstattung nach dem Etikettiervorgang in gewünschter Weise zum Verschluss 13 ausgerichtet ist.
  • Wie die 1 zeigt, werden die verschlossenen Behälter 1 der Etikettiermaschine 14 mittels eines Transporteurs 8 zugeführt, wobei das optische Merkmal 15 des Verschlusses nicht ausgerichtet oder orientiert ist.
  • Erfindungsgemäß ist vorgesehen, die aktuelle Ausrichtung des optischen Merkmals des Verschlusses vor dem Beginn der Etikettierung zu erfassen, auszuwerten und zur Drehung des Behälters in die erforderliche Orientierung zur Transportrichtung zu verwenden.
  • Um die Behälter 1 um ihre Hochachse in gewünschter Weise drehen zu können, sind – in an sich bekannter Weise – motorisch, angetriebene Drehteller 16 vorgesehen.
  • Für die Erfassung der Ausrichtung des optischen Merkmals kann beispielsweise eine berührungslos arbeitende Kamera 18 mit einem zugeordneten System zur rechnerunterstützten Bildauswertung oder -verarbeitung (nicht dargestellt) vorgesehen sein.
  • Ebenfalls können aber auch andere Systeme wie z. B. einfache optische Sensoren, welche z.B. auf (Farb)Markierungen der Verschlüsse reagieren und damit ebenfalls die Ausrichtung der Behälter 1 ermöglichen, vorgesehen sein.
  • Des Weiteren können aber auch andere Systeme wie z. B. einfache mechanische Taster, welche z.B. auf bestimmte Erhebungen von geprägten Verschlüssen reagieren und damit ebenfalls die Ausrichtung der Behälter 1 ermöglichen, vorgesehen sein.
  • Des Weiteren können die Elemente, welche die Ausrichtung des optischen Merkmals erfassen, auch in und/oder an den bekannten und an Etikettiermaschine vorgesehenen Zentrierelementen oder Niederhaltern 17 angeordnet sein.
  • Ist die aktuelle Orientierung des optischen Merkmals ermittelt und ausgewertet, so wird in geeigneter Weise an den motorisch angetriebenen Drehteller 16 bzw. die diesem zugeordnete Steuereinrichtung übermittelt, um welchen Winkelbetrag der auf dem Drehteller befindliche Behälter gedreht werden muss, damit die zur Etikettierung erforderliche Ausgangorientierung erricht wird. Da ebenfalls vorgesehen ist, dass die Drehung der Drehteller in beide möglichen Richtungen erfolgen kann, ist es sinnvoll, ebenfalls die Drehrichtung zu ermitteln mit zu übertragen, wobei es von besonderem Vorteil ist, die Behälter auf kürzestem Wege in die gewünschte Orientierung zu drehen, da durch diese Vorgehensweise eine besonders schnelle Ausrichtung der Behälter 1 erfolgen kann, was sich wiederum vorteilhaft auf die Auslegung der Etikettiermaschine 14 auswirkt.
  • Ebenfalls ist aber auch eine Drehung des Behälters auf längstem Wege ausführbar.
  • Die in den Figuren dargestellte Montageposition der mindestens einen Kamera 18 ist als ein, den Erfindungsumfang nicht beschränkendes Beispiel zu verstehen.
  • Ist die Ausrichtung des Behälters 1 erfolgt, so gelangt dieser im dargestellten Ausführungsbeispiel zu einer Behandlungsposition, an welcher der Behälter 1 mittels einer Etikettierstation 19 mit mindestens einem Etikett versehen wird.
  • Bei der Etikettierstation 19 handelt es sich je nach angewendetem Etikettierverfahren um die dazugehörige technische Ausbildung.
  • Erfindungsgemäß ist es ebenfalls vorgesehen, dass an mindestens einer weiteren Etikettierstation weitere Etiketten auf den Behälter 1 aufbringbar sind, wobei diese in der selben Orientierung zum optischen Merkmal 15 des Verschlusses 13 aufgebracht werden können wie die zuvor aufgebrachten Etiketten, oder aber auch – nach einer weiteren Ausrichtung des Behälters 1 mittels des Drehtellers 16 – in einer zweiten, abgeänderten Orientierung.

Claims (10)

  1. Etikettiermaschine zur Verbesserung der optischen Anmutungsqualität von mit einem Verschluss verschlossenen oder mit einem Deckel versehenen Behältern (1) wie Verkaufsverpackungen z.B. Gläsern, Flaschen, Kartons oder dergleichen, wobei der Verschluss oder der Deckel eine optisch wahrnehmbare Gestaltung aufweist, wobei die Behälter (1) mit mindestens einem Etikett (12) ausgestattet werden, dadurch gekennzeichnet, dass die Etikettiermaschine derart ausgestaltet ist, dass die optischen Merkmale (15) des Behälterverschlusses (13) und/oder des Behälterdeckels vor der Etikettierung des Behälters (1) erfasst und ausgewertet werden, worauf der Behälter (1) zur nachfolgenden Etikettierung derart ausgerichtet wird, dass das mindestens eine Etikett (12) nach erfolgter Etikettierung in gewünschter Weise zum optischen Merkmal (15) des Behälterverschlusses (13) und/oder des Behälterdeckels ausgerichtet ist.
  2. Etikettiermaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die optisch wahrnehmbare Gestaltung als Gesamtheit zur Auswertung der Orientierung des Behälters herangezogen wird.
  3. Etikettiermaschine nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Erfassung der optischen Gestaltung berührungslos erfolgt.
  4. Etikettiermaschine nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Erfassung der optischen Gestaltung durch mindestens eine Kamera erfolgt
  5. Etikettiermaschine nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Auswertung der optischen Gestaltung durch ein System zur Bildanalyse erfolgt 6. Etikettiermaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausrichtung des Behälters (1) zur nachfolgenden Etikettierung anhand eines körperlich wahrnehmbaren Merkmals einer Prägung des Verschlusses (13) auf mechanischem Wege erfolgt.
  6. Etikettiermaschine nach einem der vorhergehnden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass weitere Etiketten (12) ebenfalls an mindestens einer weiteren Etikettierstation (19) auf die Behälter (1) aufbringbar sind, wobei diese entweder die selbe Orientierung oder eine andere Orientierung zum optischen Merkmal (15) des Verschlusses (13) aufweisen wie die zuvor aufgebrachten Etiketten.
  7. Etikettiermaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Etikettiermaschine in Rundläufer- oder Linearbauweise ausgebildet ist.
  8. Etikettiermaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Kamera oder der mindestens eine Sensor derart angeordnet ist, dass die Erfassung und Auswertung der augenblicklichen Orientierung des optischen Merkmals des Verschlusses vor dem Beginn der Etikettierung erfolgen kann.
  9. Etikettiermaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Kamera (18) oder der mindestens eine Sensor oberhalb der Bewegungsebene der Verschlüsse (13) angeordnet ist.
  10. Etikettiermaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Kamera (18) oder der mindestens eine Sensor in und/oder an dem Zentrierelement (17) angeordnet ist.
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