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Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung von zahntechnischen Primär- und Sekundärteilen sowie eine zur Durchführung des Verfahrens geeignete Vorrichtung.
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Ein solches Verfahren ist aus der Praxis bekannt. Ein als Blank bezeichneter Rohling wird durch einen Fräskopf derart bearbeitet, dass aus diesem Rohling ein länglicher Grundkörper mit üblicherweise kreisrundem Querschnitt erzeugt wird, aus dem dann in weiteren Bearbeitungsschritten das Primärteil eines Zahnersatzes hergestellt werden soll. Als Zahnersatz kommen dabei Kronen in Frage, darunter auch Teleskop- sowie Konuskronen und Doppelkronen, es kommen aber auch Brücken in Frage. Bei der Herstellung von Kronen oder Brücken wird üblicherweise ein Primärteil verwendet, welches bei der Implantatversorgung eines Patienten auf ein sogenanntes Abutment montiert wird, ansonsten auf einen als Stift bezeichneten und entsprechend zugeschliffenen Teil eines natürlichen Zahns des Patienten. Bei der späteren Anwendung im Mund des Patienten wird auf diesem Primärteil ein Sekundärteil angeordnet, welches beispielsweise eine Krone oder Brücke sein kann.
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Bei der erwähnten Herstellung des Grundkörpers aus einem Blank sind am Umfang des grundsätzlich kreisrunden Querschnitts des Grundkörpers stets noch Verbindungsstege vorgesehen, wo der bereits hergestellte Grundkörper mit dem ihn noch umgebenden Rest des Blanks verbunden ist. Diese Verbindungsstege sind erforderlich, um den soweit fertig gestellten Grundkörper zu halten, damit er, bis auf dieses Stege, ringsum bearbeitet werden kann.
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Später wird der Grundkörper aus dem übrigen Blank herausgetrennt und im Bereich der durchgetrennten Verbindungsstege muss der Grundkörper nachbearbeitet werden.
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Das Primärteil bzw. dessen zunächst hergestellter Grundkörper ist grundsätzlich länglich ausgestaltet und weist zwei gegenüberliegende Enden auf. Das später im Mund des Patienten zum Kiefer hin ausgerichtete Ende wird im Rahmen des vorliegenden Vorschlags als erstes Ende bezeichnet und von diesem ersten Ende her wird der Grundkörper ausgehöhlt, so dass das dann fertig gestellte Primärteil auf einen Stift bzw. auf eine Implantatschraube aufgesteckt werden kann.
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Die Passgenauigkeit zwischen dem Sekundärteil und dem Primärteil ist dabei wesentlich, ebenso wie die Passgenauigkeit des Primärteils zu der zugehörigen Implantatschraube bzw. dem zugehörigen Stift: Um beispielsweise die problemlose Entnahme einer Brücke zu ermöglichen, müssen zwei Primärteile in absolut paralleler Ausrichtung zueinander auf die zugeordneten Stifte bzw. Implantatschrauben aufgesetzt werden bzw. von diesen abgenommen werden können. Aus diesem Grund ist keine großserienmäßige Herstellung vorkonfektionierter Primärteile und Sekundärteile möglich, da diese stets an die individuelle, bei dem jeweiligen Patienten vorgegebenen Bedingungen angepasst sein müssen, um die gewünschte Parallelität sicherzustellen.
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Die oben geschilderte Verfahrensweise zur Herstellung des Primärteils, der separaten Herstellung des Sekundärteils und der anschließenden Hochzeit beider Elemente ist vergleichsweise aufwendig.
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Aus der
DE 11 2004 000 561 B4 ist ein Verfahren zur Herstellung eines aus einem Keramik-Material bestehenden Rohlings bekannt. Aus dem Rohling wird dann spanabhebend eine zahnmedizinische Rekonstruktion erzeugt, die insofern dem oben genannten Sekundärteil entspricht. Bei der Herstellung der zahnmedizinischen Rekonstruktion bleiben an deren Umfangsfläche zunächst noch Verbindungsstege zum übrigen Rohling stehen, so dass diese Herstellungsweise von Sekundärteilen der eingangs geschilderten Herstellung von Primärteilen insofern gleicht. Eine Herstellung von Primärteilen wird in dieser Druckschrift nicht angesprochen.
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Aus der
EP 0 455 845 A1 ist ein Rohlingkörper zur Herstellung eines Zahnrestaurations-Passkörpers bekannt. Aus dem stabförmigen Rohlingkörper wird der Grundkörper derart herausgearbeitet, dass seine Hochachse, also die durch das erste und das zweite Ende des Grundkörpers verlaufende Achse, quer zur Längsachse des stabförmigen Rohlingkörpers verläuft. Aus dem stabförmigen Rohlingkörper wird zudem ein Halter herausgearbeitet, der seitlich und materialeinheitlich an die Umfangsfläche des Grundkörpers anschließt, so dass der Grundkörper an seinen beiden Enden bearbeitet werden kann. Anschließend wird der Halter von dem Grundkörper abgetrennt. Die anschließende Nachbearbeitung der Stelle, wo der Halter an die Umfangsfläche des Zahnrestaurations-Passkörpers anschließt, ist genauso erforderlich wie die Nachbearbeitung des Grundkörpers eines Primärteils an dessen ersten Ende bei dem eingangs genannten Stand der Technik. Der Zahnrestaurations-Passkörper ist zahnförmig ausgestaltet, entspricht also dem Sekundärteil des eingangs geschilderten, aus der Praxis bekannten Standes der Technik. Eine Herstellung von Primärteilen wird in dieser Druckschrift nicht angesprochen.
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Aus der
EP 0 064 601 A2 ist ein Verfahren zur Herstellung von Zahnersatzteilen bekannt, bei dem Primär- und Sekundärteile im Wachsausschmelzverfahren gießtechnisch hergestellt werden. Die Aushöhlung am ersten Ende des Grundkörpers wird durch Funkenerosion geschaffen.
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Die
WO 97/30 654 betrifft einen implantierbaren Zahnersatz, Abutment dafür, sowie ein Verfahren zur Herstellung von Abutments. Das vorschlagsgemäße Primärteil wird gegebenenfalls auf ein Abutment statt auf einen Stift eines natürlichen Zahns montiert, falls
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein gattungsgemäßes Verfahren dahingehend zu verbessern, dass dieses möglichst wirtschaftlich durchgeführt werden kann und innerhalb kurzer Zeit die Herstellung der Kombination von Sekundär- und Primärteil ermöglicht, sowie eine Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens zu schaffen.
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Diese Aufgabe wird durch ein Verfahren mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst sowie eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 8.
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Die Erfindung schlägt mit anderen Worten vor, den Fräsvorgang bei der Herstellung des Grundkörpers anders durchzuführen, nämlich sowohl die cirkumferente Umfangsfläche als auch das dem ersten Ende gegenüberliegende, zweite Ende des Grundkörpers direkt mit der gewünschten Kontur herzustellen, also der Kontur, die dem späteren Primärteil bereits entspricht. Lediglich an dem ersten Ende ist also der Grundkörper noch mit dem übrigen Rohling, beispielsweise dem bereis oben erwähnten Blank, verbunden. Anschließend wird der Grundkörper mittels eines Aufnahmeteils gehalten, welches den Grundkörper umfasst, ähnlich wie dies von der Hochzeit zwischen Sekundärteil und Primärteil bekannt ist, so dass durch diese Halterung des Grundkörpers das erste Ende nun zur weiteren Bearbeitung zugänglich ist. Zugunsten eines möglichst rationellen und schnellen Arbeitsablaufs ist dabei vorschlagsgemäß vorgesehen, dass dieses Aufnahmeteil mittels einer programmierbaren Handhabungsmaschine bewegt wird und somit automatisch auf den Grundkörper aufgesetzt und auch weiterhin gehalten wird, so dass mittels dieser programmierbaren Handhabungsmaschine zunächst das Aufnahmeteil auf den Grundkörper aufgesetzt wird. Anschließend kann der Grundkörper bzw. der Rohling, aus dem der Grundkörper herausgearbeitet wurde, losgelassen werden, so dass der in dem Aufnahmeteil gehaltene Grundkörper nun mittels der Handhabungsmaschine und mittels des von dieser Handhabungsmaschine gehaltenen Aufnahmeteils seinerseits gehalten wird.
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Das nun frei zugängliche erste Ende ermöglicht es, anschließend den Grundkörper mittels einer automatischen Trenneinrichtung an dem ersten Ende vom übrigen Rohling zu trennen. Als letzter Bearbeitungsschritt wird nun der Grundkörper ausgehöhlt, so dass nun aus dem Grundkörper das Primärteil geworden ist. Diese Aushöhlung erfolgt mittels einer programmierbaren Bearbeitungsmaschine automatisch, beispielsweise mittels einer CNC-gesteuerten Fräsmaschine, so dass beispielsweise eine als Bohrung bezeichnete Aushöhlung in einem vorbestimmten Winkel präzise in den Grundkörper eingebracht werden kann, so dass der Verlauf dieser Bohrung die spätere Parallelität sicherstellt, mit welcher dieses Primärteil im Vergleich zu einem zweiten, im Mund des Patienten befindlichen Primärteils von entsprechenden Zahnstiften abgehoben werden kann.
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Die vorschlagsgemäße, weitestgehend automatische Bearbeitung des Rohlings und des Grundkörpers ermöglicht eine schnelle und somit wirtschaftliche Herstellung des Primärteils. Dadurch, dass die Halterung des Rohlings und des Grundkörpers automatisch, nämlich maschinell erfolgt, ist stets sichergestellt, dass die Ausrichtung des Grundkörpers bzw. Rohlings im Raum präzise definiert ist, so dass dementsprechend lagerichtig die Aushöhlung des Grundkörpers erfolgen kann. Durch die maschinelle Handhabung und Bearbeitung des Rohlings und des Grundkörpers ist zudem sichergestellt, dass diese Arbeiten innerhalb kürzester Zeit und somit besonders wirtschaftlich durchgeführt werden können.
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Vorteilhaft kann vorgesehen sein, dass als Aufnahmeteil, mittels welchem der noch nicht ganz fertig bearbeitete Grundkörper gehalten wird, bevor er ausgehöhlt wird, das Sekundärteil verwendet wird, welches zuvor bereits angefertigt worden ist. Diese Anfertigung kann vorzugsweise ebenfalls automatisch erfolgen, so dass durch diese automatische Herstellung des Sekundärteils auch dessen Ausrichtung im Raum präzise bekannt ist und dementsprechend das Sekundärteil präzise auf den Grundkörper geführt werden kann. Die sogenannte Hochzeit erfolgt in diesem Fall also bereits vor der endgültigen Fertigstellung des Primärteils, nämlich wenn das Primärteil noch nicht ausgehöhlt ist. Dadurch, dass als Aufnahmeteil zur Halterung des Grundkörpers bereits das fertig gestellte Sekundärteil verwendet wird, wird ein zusätzlicher Handhabungsschritt erübrigt. Dies wirkt sich einerseits vorteilhaft auf die Taktzeiten aus, mit welchen die Herstellung von Zahnersatzteilen erfolgen kann. Zudem wird durch jede eingesparte Handhabung bzw. Übergabe eines Bauteils von einem zum anderen Handhabungs- oder Bearbeitungsgerät eine potentielle Fehlerquelle minimiert, die zu Fehlstellungen des zu bearbeitenden oder zu handhabenden Bauteils führen könnte, so dass hierdurch die Präzision und Qualität der hergestellten Zahnersatzteile verbessert wird.
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Vorteilhaft kann vorgesehen sein, dass ein stabförmiger Rohling anstelle des erwähnten quaderförmigen Blanks verwendet wird. Da die Grundkörper bzw. Primärteile ohnehin einen im Wesentlichen kreisrunden Querschnitt aufweisen, muss zur Fertigstellung des Primärteils aus dem Rohling weniger Material abgetragen werden, so dass die Bearbeitungszeit verkürzt werden kann und auch das Einsammeln sowie Aufbereiten der Bearbeitungsspäne vereinfacht und erleichtert wird. Da die Menge derartiger Bearbeitungsspäne reduziert wird, insbesondere bei Verarbeitung hochwertiger und dementsprechend aufbereitungswürdiger Materialien, z. B. Goldlegierungen, stellt die Reduzierung des damit verbundenen Aufwandes eine verbesserte Wirtschaftlichkeit bei der Herstellung der Zahnersatzteile sicher.
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Bei der Verwendung mehrerer stabförmiger Rohlinge mit unterschiedlich großen Umfängen kann der vorbeschriebene Vorteil der Verwendung stabförmiger Rohlinge noch verstärkt werden: Aus dieser Mehrzahl unterschiedlich großer stabförmiger Rohlinge kann jeweils der Rohling ausgesucht werden, dessen Umfangsabmessungen denen des herzustellenden Primärteils möglichst ähnlich sind, so dass auf diese Weise der erforderliche Materialabtrag vom Rohling minimiert werden kann.
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Dabei kann vorteilhaft vorgesehen sein, dass mehrere stabförmige Rohlinge mit den unterschiedlich großen Umfängen in einem gemeinsamen Halter gehalten sind. Die automatische Bearbeitungsmaschine, beispielsweise eine CNC-gesteuerte Fräsmaschine, kann derart gesteuert werden, dass bereits verarbeitete Rohlinge nicht erneut zur Bearbeitung angefahren werden, sondern dass in der Anlagensteuerung dieser Bearbeitungsmaschine abgespeichert ist, welche Rohling mit welchem Umfang an welcher Position des gemeinsamen Halters noch zur Bearbeitung zur Verfügung stehen, so dass dementsprechend der jeweils geeignete Rohling zur nächsten Bearbeitung, also zur Herstellung des nächsten Primärteils, angefahren wird. Die Abstände der Rohlinge an dem gemeinsamen Halter zueinander sind so groß, dass die Bearbeitung mittels der Bearbeitungsmaschine problemlos möglich ist.
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Alternativ zur Anordnung mehrerer Rohling an einem gemeinsamen Halter kann vorgesehen sein, dass mehrere stabförmige Rohlinge mit den unterschiedlich großen Umfangsabmessungen einzeln gelagert sind. Aufgrund der automatisierten maschinellen Herstellung des Primärteils kann eine Anlagensteuerung vorgesehen sein, die in Abhängigkeit von den bekannten Abmessungen des herzustellenden Primärteils den jeweils am besten geeigneten Rohling bzw. das Lager mit den am besten geeigneten Rohlingen auswählt, so dass eine Halteeinrichtung automatisch dieses Lager anfahren kann, den geeigneten Rohling aus diesem Lager erfasst und in die Bearbeitungsposition bringt, in welcher die materialabtragende Bearbeitung des Rohlings zur Herstellung des Grundkörpers erfolgt. Dies kann in ähnlicher Weise erfolgen wie es beispielsweise von automatischen Zeichnungsplottern bekannt ist, bei denen Zeichenstifte mit unterschiedlicher Strichstärke oder unterschiedlichen Farben automatisch erfasst bzw. gewechselt werden.
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Vorteilhaft wird aus dem Rohling ein Grundkörper hergestellt, der keine exakt kreisrunde Querschnitts-Umfangskontur aufweist, sondern eine davon abweichende Außenkontur. Beispielsweise in Form einer Tropfenform, einer Linsenform oder eines Polygons, oder in dem die Umfangskontur des Grundkörper-Querschnitts eine oder mehrere Rippen aufweisen. In diesem Fall weist das Sekundärteil eine zu dieser Umfangskontur komplementäre Ausnehmung auf, so das Sekundärteil auf den Grundkörper bzw. auf das Primärteil aufgesetzt werden kann und das Primärteil verdrehsicher in dem Sekundärteil gehalten ist. Insbesondere wenn das Sekundärteil als Aufnahmeteil auf den noch nicht ausgehöhlten Grundkörper aufgesetzt wird, stellt diese Verdrehsicherung zwischen Grundkörper und Sekundärteil sicher, dass bei einer anschließenden Aushöhlung des Grundkörpers z. B. mittels eines Bohrers, Fräsers oder dergleichen der Grundkörper definiert gehalten werden kann und zuverlässig ausgeschlossen werden kann, dass sich der Grundkörper in dem Sekundärteil dreht.
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Zur Durchführung des vorgeschlagenen Verfahrens kann vorteilhaft eine Vorrichtung verwendet werden, die eine den Rohling haltende erste Halteeinrichtung aufweist sowie eine den Grundkörper aus dem Rohling erzeugende Bearbeitungsmaschine, die den Grundkörper materialabtragend erzeugt, beispielsweise durch einen Fräser, eine Lasereinrichtung, ein Wasserstrahlschneidwerk oder dergleichen. Weiterhin weist die Vorrichtung eine zweite Halteeinrichtung auf, die das Sekundärteil hält sowie eine Trenneinrichtung, welche den Grundkörper an dem ersten Ende von dem übrigen Rohling trennt, wenn der Grundkörper im Aufnahmeteil gehalten ist. Weiterhin weist die Vorrichtung eine Bearbeitungsmaschine auf, welche den Grundkörper aushöhlt, nämlich von seinem ersten Ende her, und schließlich weist die Vorrichtung eine programmierbare Steuerung auf, welche zur Steuerung der vorgenannten Elemente der Gesamtvorrichtung ausgestaltet ist.
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Vorteilhaft kann die beschriebene Vorrichtung auch derart weitergebildet sein, dass sie zur Herstellung des Sekundärteils ausgestaltet ist und eine dazu geeignete materialabtragende Bearbeitungsmaschine aufweist. Auf diese Weise wird wiederum ein Übergabeschritt vermieden und damit die Präzision bei der Herstellung des Zahnersatzteils verbessert, da auf ein- und derselben Vorrichtung sowohl der Grundkörper bzw. das Primärteil wie auch das Sekundärteil hergestellt werden, so dass bei der Übergabe der einzelnen Primär- und Sekundärteile sowie bei deren Hochzeit ein möglichst hohes Maß an Genauigkeit bei der Positionierung dieser einzelnen Teile sichergestellt werden kann.
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Eine wirtschaftlich vorteilhafte Ausgestaltung der Vorrichtung kann vorteilhaft darin liegen, dass zur Erzeugung des Grundkörpers sowie zur Schaffung seiner Aushöhlung dieselbe Bearbeitungsmaschine vorgesehen ist, beispielsweise dieselbe Fräsmaschine. Hierdurch wird nicht nur der erforderliche Platzbedarf der vorgeschlagenen Vorrichtung reduziert, sondern auch der technische Aufwand der Vorrichtung verringert, so dass diese letztlich wirtschaftlicher hergestellt und betrieben werden kann.
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Das vorschlagesgemäße Verfahren wird anhand der rein schematischen Darstellungen nachfolgend näher erläutert. Dabei zeigt
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1 mehrere stabförmige Rohlinge mit unterschiedlich großen Umfängen, die in einem gemeinsamen Halter gehalten sind,
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2 einen Rohling mit aufgesetztem Aufnahmeteil,
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3 eine Brücke mit zwei Sekundär- und Primärteilen, und
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4 in mehreren Schritten die Bearbeitung eines Rohlings zu einem Grundkörper und zu einem Primärteil.
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In 1 ist ein Halter 1 dargestellt, der drei unterschiedlich ausgestaltete Rohlinge 2 trägt. Jeder der Rohlinge 2 ist jeweils als zylinderförmiger Stab ausgestaltet, wobei die drei Rohlinge 2 drei unterschiedliche Durchmesser aufweisen. Alternativ zur Anordnung in einem gemeinsamen Halter 1 können die Rohlinge 2 separat vorliegen und von einer ersten Halteeinrichtung erfasst und aus einem Lager geholt und in eine Bearbeitungsstellung gebracht und dort gehalten werden, in welcher sie für eine programmierbare Bearbeitungsmaschine zugänglich sind.
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Dass dieser unbearbeitete, zylindrische Rohling 2 in die Bearbeitungsstellung gebracht ist, stellt gemäß 4 einen ersten Bearbeitungsschritt 1 bei der Herstellung eines Primärteils dar.
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Aus dem zylindrischen Rohling 2 wird ein Grundkörper hergestellt, wie er aus 2 ersichtlich und dort mit 3 gekennzeichnet ist. Der Grundkörper 3 ist in den Zeichnungen zur besseren optischen Unterscheidung von dem restlichen, noch mit dem Grundkörper 3 verbundenen, zylindrischen Anteil des Rohlings 2 als Kegelstumpf dargestellt. Er weist ein erstes Ende 5 auf, welches an den unbearbeiteten Anteil des Rohlings 2 anschließt, sowie ein gegenüberliegendes freies, zweites Ende 4. Der Grundkörper 3 stellt den materialabtragend bearbeiteten Anteil desselben Rohlings 2 dar.
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Der Rohling 2 wird im Bereich seines unbearbeiteten Anteils gehalten, nämlich mittels der erwähnten ersten Halteeinrichtung. Der Grundkörper 3 kann aus dem Rohling 2 herausgearbeitet werden, wobei sowohl die kegelstumpfförmige Umfangsfläche als auch das freie, zweite Ende 4 fertig bearbeitet werden, also die Oberflächengestaltung erhalten, die das fertiggestellte Primärteil aufweisen soll.
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Die Bearbeitung, um aus dem Rohling 2 den Grundkörper 3 herauszuarbeiten, stellt gemäß 4 einen zweiten Bearbeitungsschritt II bei der Herstellung eines Primärteils dar. Dabei ist in 4 dargestellt, dass der Grundkörper 3 eine vom Kreisrund abweichende Querschnitts-Umfangskontur aufweisen kann: beispielhaft ist eine Rippe 12 dargestellt, die sich über die Höhe des Grundkörpers 3 erstreckt.
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In 2 ist dargestellt, dass auf den Grundkörper 3 ein Aufnahmeteil 6 aufgesetzt ist. Das Aufnahmeteil 6 wird mittels einer elektronisch gesteuerten zweiten Halteeinrichtung gehalten und an den Grundkörper 3 herangeführt sowie auf den Grundkörper 3 aufgesetzt. Anschließend kann die erste Halteeinrichtung, die den Rohling 2 zunächst gehalten hat, den Rohling 2 freigeben, da der bearbeitete Anteil des Rohlings 2, nämlich der Grundkörper 3, nun mitsamt dem Aufnahmeteil 6 von der zweiten Halteeinrichtung gehalten ist.
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Das Aufsetzen des Aufnahmeteils 6 stellt gemäß 4 einen dritten Bearbeitungsschritt III bei der Herstellung eines Primärteils dar. Das Aufnahmeteil 6 gemäß 4 weist eine vom Kreisrund abweichende Querschnitts-Innenkontur auf, die zu der Querschnitts-Umfangskontur des Grundkörpers 3 komplementär ist, so dass der Grundkörper 3 verdrehsicher in dem Aufnahmeteil 6 gehalten ist.
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Als nächstes kann der Grundkörper 3 vom übrigen Rohling 2 abgetrennt werden, nämlich an dem ersten Ende 5. Dies ist gemäß 4 als vierter Bearbeitungsschritt IV dargestellt. Eine Trennvorrichtung, z. B. in Form einer Zange, einer Trennscheibe, einer Säge oder dergleichen trennt in Richtung des Pfeils den Grundkörper 3 vom übrigen Rohling 2.
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Das erste Ende 5 liegt nun zur Bearbeitung frei. In 4 ist als fünfter Bearbeitungsschritt V dargestellt, dass in Richtung des Pfeils der Grundkörper 3 ausgehöhlt werden kann. Der Grundkörper 3 der 2 ist allein aufgrund der Friktionskräfte kraftschlüssig verdrehsicher im Aufnahmeteil 6 gehalten, während beim Ausführungsbeispiel der 4 die Rippe 12 eine zusätzliche, formschlüssige Verdrehsicherung schafft. Die Aushöhlung kann vorzugsweise mittels derselben Bearbeitungsmaschine erzeugt werden, die zuvor die Außenflächen des Grundkörpers 3 erzeugt hat.
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Im Ergebnis wird ein Primärteil 7 geschaffen, wie es in Schritt VI von 4 dargestellt ist oder auch aus 3 ersichtlich ist. Die Form, die Größe und die Lage der Aushöhlung richtet sich nach den individuellen Gegebenheiten, z. B. ob das Primärteil 7 für eine Krone oder Brücke vorgesehen ist, und wie die physiologischen Gegebenheiten des zu versorgenden Patienten beschaffen sind.
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Die in den 2 und 4 ersichtlichen Aufnahmeteile 6 sind rein schematisch dargestellt. Als Aufnahmeteil 6 kann vorzugsweise ein bereits fertig gestelltes Sekundärteil verwendet werden, wie es aus 3 ersichtlich und dort mit 8 gekennzeichnet ist.
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In 3 ist eine Brücke 11 dargestellt, wobei zwei Primärteile 7 verwendet werden, deren Aushöhlungen mit jeweils einem Zahnstift zusammenwirken und so ausgerichtet sind, dass zwei parallele Bewegungslinien beim Aufsetzen auf bzw. beim Abziehen von den beiden Zahnstiften resultieren.