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Die Erfindung betrifft eine Haspel zum Transport eines Seils, insbesondere eines Drahtseils, mit einem Aufnahmekörper, um den sich das Seil winden lässt, mit von dem Aufnahmekörper vorstehenden Seitenwandungen, zwischen denen sich das Seil auf dem Aufnahmekörper anordnen lässt, und mit einer Verschlussplatte, die sich zum Schließen des Raums zwischen den Seitenwandungen und dem Aufnahmekörper an den Seitenwandungen anordnen lässt.
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Eine solche Haspel ist durch Benutzung bekannt. Damit das Seil beim Transport nicht beschädigt wird, wird die Haspel mit Blechen verschlossen, die zur Anpassung an die Form der Seitenwandungen gebogen sind. Dazu werden die Bleche auf die äußeren Ränder der Seitenwandungen aufgelegt und sowohl mit den Seitenwandungen als auch untereinander verschweißt.
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Zwar werden die Seile durch die Haspel nach außen hin geschützt und dadurch ein sicherer Transport ermöglicht, nachteilig ist aber, dass das Verschließen der Haspel mit den Blechen und auch das Abnehmen der Bleche, zu dem die Schweißnähte mit einem Winkelschleifer aufgetrennt werden müssen, aufwendig und teuer sind.
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Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass das Seil beim Elektroschweißen zum Verschließen der Haspel durch einen Stromfluss über das Seil, durch Funkenflug beim Schweißen oder beim Auftrennen der Schweißnähte mit dem Winkelschleifer beschädigt wird.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Haspel zu schaffen, mit der diese Nachteile vermieden werden.
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Eine diese Aufgabe lösende Haspel ist gekennzeichnet durch eine Einrichtung, durch die sich die Verschlussplatte mittels einer lösbaren Verbindung an den Seitenwandungen befestigen lässt.
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Die Seitenwandungen und die, vorzugsweise aus Blech gebildete, Verschlussplatte werden mechanisch unter Form- und/oder Kraftschluss verbunden. Die eingangs genannten Probleme durch das Schweißen bei der Befestigung der Verschlussplatte treten nicht auf und das Verschließen und wieder Öffnen der Haspel wird erheblich vereinfacht und lässt sich schneller durchführen als bei der bekannten Haspel.
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Zweckmäßigerweise weist der Aufnahmekörper die Form eines Zylinders und die Seitenwandungen weisen im Ganzen die Form einer, vorzugsweise runden, Scheibe auf. Die Seitenwandungen sind vorzugsweise an je einer der ebenen Flächen des Zylinders angeordnet derart, dass sie bezogen auf den Zylinder radial vorstehen, und weisen, vorzugsweise je eine Seitenwand und Verstrebungen auf. Die Verstrebungen sind mit der jeweiligen Seitenwand verbunden sind und halten und verstärken diese.
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In einer Ausgestaltung der Erfindung umfasst die Befestigungseinrichtung einen Ansatz, der an zumindest einer der Seitenwandungen und/oder an der Verschlussplatte gebildet ist und eine Bewegung der Verschlussplatte in Richtung parallel zur Drehachse der Haspel verhindert, also die Verschlussplatte in der Richtung hält, indem er an der Verschlussplatte bzw. an einer der Seitenwandungen anliegt.
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Für die Anordnung des Ansatzes bestehen mehrere Möglichkeiten.
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In der bevorzugten Ausführungsform bilden die Außenränder der Seitenwandungen eine Auflagefläche für die Verschlussplatte und auf jeder der Außenränder ist der Ansatz derart angeordnet, dass die Verschlussplatte zwischen den Ansätzen auf den Außenrändern aufgelegt werden kann. Die Ansätze halten die Verschlussplatte in der Drehachsenrichtung.
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Ferner ist vorstellbar, den Ansatz an der Verschlussplatte vorzusehen, sodass dieser zur Verhinderung der Bewegung seitlich gegen die Seitenwandung anliegt.
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Schließlich könnte der Ansatz je nach Anordnung an der Seitenwandung oder an der Verschlussplatte auch in eine in der Verschlussplatte oder der Seitenwandung vorgesehene Ausnehmung eingreifen.
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Während es vorstellbar wäre, mehrere einzelne Ansätze vorzusehen, ist der Ansatz in einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung durch eine Leiste gebildet. Die Leiste erstreckt sich vorzugsweise umlaufend über die gesamte Seitenwandung bzw. über die gesamte Länge der Verschlussplatte.
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In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung weist die Befestigungseinrichtung ein Mittel zum Festspannen der Verschlussplatte an den Seitenwandungen auf.
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Während es vorstellbar wäre, die Verschlussplatte mit Hilfe von Gurten festzuspannen, ist zweckmäßigerweise ein, vorzugsweise lösbares, Mittel zur Befestigung des vorderen Endes der Verschlussplatte an deren hinterem Ende vorgesehen. Zu ihrer Befestigung wird die Verschlussplatte vollständig um die Haspel gelegt, so dass sie seitlich durch den Ansatz gehalten ist. Wird die Verschlussplatte nun in dieser Position um den Aufnahmekörper herum an den Seitenwandungen festgespannt, ist das zu transportierende Seil nach außen hin geschützt und die Verschlussplatte sitzt fest und unbeweglich an den Seitenwandungen.
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Zweckmäßigerweise ist das Mittel zur Befestigung des vorderen Endes der Verschlussplatte an deren hinteren Ende durch eine am vorderen und ein am hinteren Ende der Verschlussplatte befestigte Öse sowie eine durch die Öse führbare und die Ösen verbindende Stange, vorzugsweise eine Gewindestange gebildet. Ist die Verschlussplatte vollständig um die Haspel gelegt oder die Plattensegmente unter gegenseitigem Eingreifen der Haken um die Haspel angeordnet, lässt sich durch die Ösen mit der Stange eine besonders einfache Befestigung der Verschlussplatte bzw. der Plattensegmente an der Haspel erreichen.
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Alternativ kann das Befestigungsmittel auch durch einen Gummistrang gebildet sein. In diesem Fall sind an den jeweiligen Enden der Verschlussplatte Halteeinrichtungen vorgesehen, in die sich der Gummistrang einklemmen oder gegen die er sich verspannen lässt.
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In einer Weiterbildung der Erfindung ist die Verschlussplatte durch mehrere Plattensegmente gebildet. Während es vorstellbar wäre, jedes der Plattensegmente einzeln an den Seitenwandungen zu befestigen, sind die Plattensegmente in einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung, vorzugsweise durch lösbare Verbindungen, miteinander verbindbar. Die Plattensegmente lassen sich sukzessive unter Drehung der Haspel auf den Seitenwandungen anbringen und die Haspel lässt sich so nach und nach verschließen. Umgekehrt lassen sich die Plattensegmente auch einzeln nacheinander abnehmen.
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Als besonders vorteilhaft hat es sich erwiesen, die Plattensegmente an ihren Enden mit, vorzugsweise in entgegengesetzte Richtungen gerichteten, Haken zu versehen. Zur Verbindung der Plattensegmente zu der Verschlussplatte greifen die Haken jeweils benachbarter Plattensegmente ineinander. Die Haken sind vorzugsweise durch eine Biegung der Plattensegmente an ihren Enden gebildet. Sind die Plattensegmente durch Bleche gebildet, sind diese an den Enden zweckmäßigerweise abgekantet.
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Zweckmäßigerweise ist zur Halterung der Verschlussplatte bzw. der Plattensegmente an den Seitenwandungen eine die Seitenwandungen verbindende Stange oder vorstehende Zapfen angeordnet. Die Verschlussplatte bzw. eines der Plattensegmente lässt sich mit einem der Haken an der Stange oder den Zapfen einhängen und wird auf diese Weise an der Haspel gehalten.
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Die Anmeldung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen beschrieben.
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Es zeigen:
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1 eine erfindungsgemäße Haspel in isometrischer Darstellung,
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2 die Haspel nach 1 teilweise im Schnitt,
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3 die Haspel nach 1 in Seitenansicht,
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4 Details der Haspel nach 1 im Schnitt,
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5 weitere Details der Haspel nach 1 im Schnitt,
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6 schematisch Teile weiterer erfindungsgemäßer Haspeln, und
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7 ein Detail der erfindungsgemäßen Haspel.
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Eine in den 1 bis 3 gezeigte erfindungsgemäße Haspel 1 weist einen hohlzylindrischen Aufnahmekörper 2 auf, um den ein zu transportierendes, hier nicht gezeigtes Drahtseil gewickelt werden kann. An den Enden des Aufnahmekörpers 2 sind Wandungen vorgesehen, die radial von dem Aufnahmekörper 2 vorstehend und Seitenwände 3, in radialer Richtung angeordnete Verstrebungen 17 und einen konzentrisch zu dem Aufnahmekörper 2 an den Enden der Verstrebungen 17 angeordneten Ring 16 umfassen. Wie insbesondere 1 zu entnehmen ist, ist durch den inneren Hohlraum des Aufnahmekörpers 2 konzentrisch eine Achse 23 angeordnet, die mit durch die Verstrebungen 17 mit den Seitenwandungen verbunden ist.
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Wie 2 zeigt, ist zwischen den Seitenwänden 3 und dem Aufnahmekörper 2 ein Aufnahmeraum 4 für das Drahtseil gebildet. Dieser Aufnahmeraum 4 ist durch eine Anschlussplatte 6 nach außen hin abschließbar, die, wie insbesondere 3 zu entnehmen ist, aus mehreren aus Blech gebildeten Plattensegmente 9 bis 14 zusammengesetzt ist.
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In den 1, 2 und 4, die einen Ausschnitt IV aus 2 vergrößert darstellt, ist gezeigt, dass auf äußeren Rändern 16 der Seitenwandungen über den Umfang der Wandungen umlaufend und auf der äußeren Seite der Seitenwandungen Leisten 5 angeordnet sind. Die Verschlussplatte 6 wird zum Verschluss der Haspel 1 zwischen den Leisten 5 auf die äußeren Ränder 16 der Seitenwandungen aufgelegt. Eine Bewegung der Verschlussplatte 6 in Richtung parallel zur Drehachse 15 der Haspel 1 (gezeigt durch den Doppelpfeil p) wird durch die Leisten 5 verhindert.
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Zur Befestigung der Plattensegmente 9 bis 14 ist an den Leisten 5 eine in den 1, 3 und 4 gezeigte Stange 15 vorgesehen. Wie in 4a zu erkennen ist, ist die Stange 15 durch Bohrungen in den Ansätzen 5 geführt und durch Muttern 24 gehalten, die auf ein Gewinde der Stangen 15 aufgeschraubt sind.
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Die Plattensegmente 9 bis 13 sind, wie beispielhaft in 5b, die einen Ausschnitt Vb aus 3 vergrößert darstellt, für die Plattensegmente 10 und 11 gezeigt, an ihren Enden in jeweils entgegengesetzter Richtung zu Haken 7, 8 gebogen. Um die Plattensegmente 9 bis 13 zur Bildung der Verschlussplatte 6 miteinander zu verbinden, werden die Plattensegmente 10 bis 14 so auf den Seitenwandungen angeordnet, dass die Haken 7, 8 ineinandergreifen.
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Wie den 3 und 5a, die einen Ausschnitt Va aus 3 vergrößert darstellt, zu entnehmen ist, ist das Plattensegment 14 nur an einem seiner Enden mit dem Haken 7 versehen und liegt mit dem anderen Ende auf dem Plattensegment 9 auf.
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Um die Plattensegmente 9 und 14 gegeneinander festspannen zu können, ist an den Enden der Segmente 9 und 14 jeweils eine in 7 gezeigte Öse 19, 20 vorgesehen, über die sich die Plattensegmente 9 und 14 und somit auch die übrigen Plattensegmente 10 bis 13 mittels einer Gewindestange 21 und Muttern 22 gegeneinander verspannen lassen.
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Um die Haspel 1 zu verschließen, wird zunächst das Plattensegment 9 auf den äußeren Rand 16 der Seitenwandungen aufgelegt und mit seinem Haken 7 an der Stange 15 aufgehängt. Anschließend werden die Plattensegmente 10 bis 14 sukzessiv unter Drehung der Haspel 1, die dazu auf ein hier nicht gezeigtes Gestell drehbar aufgebockt wird, an den Seitenwandungen 3 angebracht, wobei die jeweiligen Haken 7, 8 der Plattensegmente 9 bis 14, wie in 5 gezeigt, ineinandergesteckt werden. Sind alle Plattensegmente 9 bis 14 an der Haspel 1 angebracht, werden die Plattensegmente 9 und 14 mit der Gewindestange 21 durch die Muttern 22 an den Ösen 19, 20 gegeneinander festgespannt. Die Haspel 1 ist dann nach außen geschlossen.
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Um die Haspel 1 wieder zu öffnen und die Plattensegmente abzunehmen, wird die Gewindestange 21 aus den Ösen 19, 20 entnommen und die Plattensegmente 10 bis 14 nach und nach wieder von der Haspel 1 abgenommen.
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In 6 sind weitere Ausführungsbeispiele für die Gestaltung der Seitenwandungen und der Anordnung des Ansatzes an den Seitenwandungen sowie die entsprechende Anordnung der Verschlussplatte daran gezeigt.
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Bei dem Ausführungsbeispiel nach 6a sind Leisten 5a an einer Innenseite einer Verschlussplatte 6a derart angeordnet, dass sie an Seitenwandungen 3a einer Haspel 1a innen anliegen. Die Verschlussplatte 6b liegt auf einem äußeren Rand 16a der Seitenwand 3a auf.
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Das Ausführungsbeispiel nach 6b unterscheidet sich von demjenigen nach 6b dadurch, dass auf einem äußeren Rand 16b einer Seitenwandung 3b eine Nut vorgesehen ist, in die auf einer Innenseite einer Verschlussplatte 6b angebrachte Leiste 5b eingreifen kann.
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Ist die Verschlussplatte 6a, 6b durch mehrere Plattensegmente gebildet, ist die Leiste 5a, 5b auf allen Plattensegmenten vorgesehen.