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Die Erfindung betrifft einen Meißelhalter für eine Straßenfräsmaschine oder dergleichen mit einem Basisteil, an dem ein Meißelschaft und ein Ansatz angeformt sind, wobei der Ansatz eine Meißelaufnahme aufweist, und wobei die Meißelaufnahme von einem aus Hartwerkstoff bestehenden, buchsenförmigen Einsatz gebildet ist.
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Ein derartiger Meißelhalter ist aus der
DE 196 30 642 A1 bekannt. Dabei ist in den Meißelhalter eine Durchgangsbohrung eingearbeitet, die einen Durchmessererweiternden Bohrungsabschnitt aufweist. In diesen Bohrungsabschnitt ist ein buchsenförmiger Einsatz aus Hartmetall eingesetzt. Dieser Einsatz bildet eine Meißelaufnahme, in die ein Rundschaftmeißel eingesetzt werden kann. Der Rundschaftmeißel weist einen Meißelkopf und einen daran angeschlossenen Meißelschaft auf. Der Meißelschaft trägt eine Spannhülse, die sich mit ihrem Außenumfang in der Meißelaufnahme des Einsatzes verspannt. Der Meißelkopf ist über eine Verschleißschutzscheibe gegenüber dem Einsatz abgestützt. Die Spannhülse bildet eine Drehlagerung, die den Rundschaftmeißel in Achsrichtung fixiert, wobei er jedoch um seine Mittellängsachse frei drehbar bleibt. Während des Betriebseinsatzes rotiert der Rundschaftmeißel, wobei sein Meißelkopf auf der Verschleißschutzscheibe entlangschleift. Dabei entsteht ein drehender Verschleiß. Die Verschleißschutzscheiben sind üblicherweise derart ausgelegt, dass sie über die gesamte Lebensdauer des Meißels eine sichere Abstützung des Meißelkopfes garantieren.
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Es ist Aufgabe der Erfindung, einen Meißelhalter für eine Straßenfräsmaschine der eingangs erwähnten Art zu schaffen, der mit geringem Teileaufwand ein gutes Rotationsverhalten des Meißels unterstützt und dessen stabile Abstützung garantiert.
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Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, dass die Meißelaufnahme als gestufte Bohrung ausgebildet ist, die einen ersten und einen zweiten Durchmesserbereich aufweist, wobei der erste Durchmesserbereich einen größeren Innendurchmesser als der zweite Durchmesserbereich aufweist.
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Mit den beiden Durchmesserbereichen werden Lagerabschnitte gebildet, die für die Abstützung des Schaftmeißels genutzt werden können. Der erste Durchmesserbereich kann dabei unmittelbar einen Abschnitt des Schaftmeißels aufnehmen, und mit diesem auch ohne Zwischenlage einer Verschleißschutzhülse eine Drehlagerung bilden. Hierdurch wird der Teileaufwand deutlich minimiert. Der zweite Durchmesserbereich kann ebenfalls zur Abstützung des Meißels verwendet werden, wobei er einen zweiten Schaftabschnitt des Meißels aufnimmt, der dann ein einfaches Sicherungselement trägt, das sich innerhalb des zweiten Durchmesserbereiches abstützt. Auf diese Weise wird eine Stützlänge zwischen dem ersten und dem zweiten Durchmesserbereich geschaffen, der eine kippstabile Abstützung des Schaftmeißels mit geringem Teileaufwand garantiert. Darüber hinaus wird durch die Durchmesserreduzierung auch eine massenoptimierte Auslegung sowohl des Einsatzes als auch des Schaftmeißels möglich, was zu einer Verringerung des Teileaufwandes beiträgt. Weiterhin wird mit dem gestuften Bohrungsquerschnitt die Meißelmontage auch im rauen Baustellenbetrieb und bei beengten Platzverhältnissen deutlich vereinfacht.
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Gemäß einer bevorzugten Erfindungsausgestaltung kann es vorgesehen sein, dass der erste Durchmesserbereich eine Einsetzöffnung für den zu montierenden Meißel bildet. Dabei kann der erste Durchmesserbereich unmittelbar oder über einen Verjüngungsabschnitt, beispielsweise eine konische Einführfase, in die Einsetzöffnung übergegen.
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Besonders bevorzugt kann es vorgesehen sein, dass der erste und der zweite Durchmesserbereich mittels einer gerundeten oder konusförmigen Verjüngung ineinander übergeleitet sind. Auf diese Weise wird zum einen ein spannungsoptimierter Übergang geschaffen. Zum anderen bietet diese Verjüngung die Möglichkeit, ein Sicherungselement aufgleiten zu lassen, und dieses radial nach innen zu komprimieren, um ihm eine Spannwirkung aufzugeben, die nachher zur Fixierung des Schaftmeißels genutzt werden kann. Hierdurch kann die Meißelmontage weiter vereinfacht werden.
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Besonders für den Bereich der Straßenfräsanwendungen hat es sich gezeigt, dass eine Meißelhaltergestaltung von Vorteil ist, bei der der Innendurchmesser des ersten Durchmesserbereiches zwischen 16 mm und 24 mm gewählt ist. Dieser Durchmesserbereich ist für die anstehenden Belastungen ausreichend dimensioniert, und er kann insbesondere die quer zur Mittellängsachse des Schaftmeißels wirkenden Querkräfte, die eine Lochleibung bewirken, zuverlässig aufnehmen, ohne dass Materialdeformierungen zu befürchten sind.
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Für derartige Straßenanwendungen hat sich auch gezeigt, dass der Innendurchmesser des zweiten Durchmesserbereiches zwischen 12 mm und 20 mm betragen sollte.
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Hierbei wird eine belastungsoptimierte Abtragung der Biegekräfte im Meißelschaft sichergestellt.
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Das Durchmesserverhältnis: Durchmesser des ersten Durchmesserbereiches zu Durchmesser des zweiten Durchmesserbereiches ist bevorzugt im Bereich zwischen 1,1 und 1,4 gewählt, sodass zu starke Querschnittsreduzierungen und der damit einhergehenden Gefahr des Kerbspannungsbruches Rechnung getragen ist.
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Gemäß einer möglichen Erfindungsvariante kann es vorgesehen sein, dass der Einsatz eine sich radial zur Mittellängsachse des Einsatzes erstreckende Auflagefläche aufweist, die ringförmig um die Eintrittsöffnung des ersten Durchmesserbereiches umläuft. Die Auflagefläche kann zur unmittelbaren Auflage des Meißelkopfes eines Schaftmeißels genutzt werden, wobei auch auf die Zwischenlage einer Verschleißschutzscheibe verzichtet werden kann. Dann schleift der Meißelkopf während des Betriebseinsatzes direkt auf dem Einsatz. Dadurch, dass der Meißelkopf üblicherweise aus einem weicheren Material als der Einsatz besteht, wird der gewünschte schnellere Verschleiß des Schaftmeißels gegenüber dem Meißelhalter entstehen.
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Besonders bevorzugt weist der Einsatz eine Stoßfläche auf, mit der er an einem Anschlag des Ansatzes derart abgestützt ist, dass die Auflagefläche bündig in eine an die Auflagefläche anschließende Ringfläche des Ansatzes übergeht. Diese Ringfläche kann insbesondere radial zur Mittellängsachse des Einsatzes angeordnet sein.
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Wenn vorgesehen ist, dass die Meißelaufnahme als Durchgangsbohrung in den Einsatz eingearbeitet ist, und in einen Bohrungsabschnitt des Ansatzes mündet, der eine Austreiböffnung bildet, und dass der Innendurchmesser des zweiten Durchmesserbereiches kleiner ist als der Innendurchmesser des Bohrungsabschnittes, dann kann zum einen durch die Austreiböffnung und die Durchgangsbohrung des Einsatzes der Schaftmeißel einfach demontiert werden. Zum anderen kann auch der Einsatz durch die Austreiböffnung hindurch im Schadensfall demontiert werden.
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Die Erfindung wird im Folgenden anhand eines in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispieles näher erläutert. Es zeigen:
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1 einen Schaftmeißel in Seitenansicht und teilweise im Schnitt;
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2 in Seitenansicht eine Kombination bestehend aus einem Meißelhalter und dem in 1 gezeigten Schaftmeißel;
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3 ein Detail der Darstellung gemäß 2 im Vertikalschnitt;
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4 ein Sicherungselement in Draufsicht;
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5 das Sicherungselement gemäß 4 in Seitenansicht und im Schnitt V-V gemäß 4;
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6 das Sicherungselement gemäß den 4 und 5 in perspektivischer Darstellung;
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7 eine weitere Ausgestaltungsvariante eines Sicherungselementes in Draufsicht;
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8 das Sicherungselement gemäß 7 entlang dem in 7 mit VIII-VIII markierten Schnittverlauf;
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9 und 10 das Sicherungselement gemäß den 7 und 8 in Perspektive; und
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11 einen Einsatz zur Montage in den Meißelhalter gemäß den 2 und 3 in Seitenansicht und im Vertikalschnitt.
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1 zeigt einen Schaftmeißel 10 mit einem Meißelschaft 11 und einem daran angeformten Meißelkopf 12. Der Meißelschaft 11 ist als Stufenschaft ausgebildet, und weist einen ersten zylindrischen Abschnitt 11.1 auf, der über einen stumpfkegelförmigen Übergangsabschnitt 11.2 in einen zweiten zylindrischen Abschnitt 11.3 übergeht. Im Bereich des zweiten zylindrischen Abschnittes 11.3 ist eine Sicherungsaufnahme 11.4 in Form einer umlaufenden Nut vorgesehen. Endseitig ist diese Sicherungsaufnahme 11.4 von einem Bund 11.5 begrenzt. Der erste zylindrische Abschnitt 11.1 schließt über einen Rundungsübergang unmittelbar an eine Stützfläche 12.5 des Meißelkopfes 12 an. Die Stützfläche 12.5 ist dabei ringförmig ausgebildet und wird von einem bundförmigen Stützabschnitt 12.1 gebildet. Der Meißelkopf 12 geht ausgehend von dem Stützabschnitt 12.1 über eine Verjüngung 12.2 mit konkaver Geometrie in eine Ableitfläche 12.3 über. Die Ableitfläche 12.3 ist vorliegend stumpfkegelförmig ausgebildet, kann aber auch beispielsweise zylindrisch oder konkav gestaltet sein. An seinem, dem Meißelschaft 11 abgewandten, Ende trägt der Meißelkopf 12 ein Schneidelement 13 in einer Schneidelement-Aufnahme 12.4. Das Schneidelement 13 besteht aus einem Hartwerkstoff, beispielsweise aus Hartmetall, und ist in die Schneidelement-Aufnahme 12.4 eingelötet.
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In 1 sind die Bauteilerstreckungen des Schaftmeißels 10 in Richtung der Mittellängsachse M des Schaftmeißels 10 aufgetragen. Im Einzelnen weist der Meißelkopf 12 inklusive dem Schneidelement 13 eine Kopflänge A auf, die im Bereich zwischen 35 mm und 60 mm liegt. Der erste zylindrische Abschnitt 11.1 weist eine Erstreckung B in Richtung der Mittellängsachse M des Meißelschaftes ≤ 30 mm auf. Vorliegend ist eine Erstreckung von 15 mm gewählt. Die Länge des Übergangsabschnittes ist mit C markiert, und sollte < 10 mm betragen. Vorliegend ist eine Erstreckung von ca. 3 mm gewählt. Die Länge des zweiten zylindrischen Abschnittes 11.3 ist mit D aufgetragen, und weist eine Erstreckung in Richtung der Mittellängsachse M im Bereich zwischen 10 und 40 mm auf. Die Länge des Endabschnittes E, umfassend die Sicherungsaufnahme 11.4 und den Bund 11.5, sollte minimal 3 mm betragen. Vorliegend ist ein Maß von 7 mm gewählt, wobei die Nutbreite F der Sicherungsaufnahme 11.4 ca. 3 mm beträgt.
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In der 1 ist weiterhin der Außendurchmesser a der Stützfläche 12.5, der Durchmesser b des ersten zylindrischen Abschnittes 11.1 und der Durchmesser c des zweiten zylindrischen Abschnittes 11.3 vermaßt. Dabei beträgt der Durchmesser b des ersten zylindrischen Abschnitte 11.1 im Bereich zwischen 18 mm und 30 mm. Der Durchmesser c des zweiten zylindrischen Abschnittes 11.3 ist im Bereich zwischen 14 mm und 25 mm gewählt. Der Außendurchmesser a der Stützfläche 12.5 beträgt vorliegend zwischen 30 mm und 46 mm, und ist besonders bevorzugt im Bereich zwischen 40 mm und 44 mm gewählt.
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In 2 ist ein Meißelhalter 40 gezeigt, der zur Aufnahme des Schaftmeißels 10 gemäß 1 Verwendung findet. Der Meißelhalter 40 weist einen Basisteil auf, an den ein Ansatz 41 und ein Steckansatz 42 einteilig angeformt sind. Wie 2 zeigt, ist der Ansatz 41 mit einer zylindrischen Innenaufnahme 44 versehen, in die ein Einsatz 20, bestehend aus Hartwerkstoff, insbesondere aus Hartmetall, eingesetzt ist. Der Einsatz 20 ist in Form einer Buchse ausgebildet, und weist eine zylindrische Außengeometrie auf, die derart auf den Innendurchmesser der Innenaufnahme 44 angepasst ist, dass sich bei der Montage des Einsatzes 20 in den Meißelhalter 40 ein Presssitz ergibt (Übermaßpassung). Der Einsatz 20 weist eine gestufte Bohrung auf, die einen ersten Durchmesserbereich 21 und einen zweiten Durchmesserbereich 23 aufweist. Die beiden Durchmesserbereiche 21, 23 sind über eine Verjüngung 22 ineinander übergeführt. Die Verjüngung 22 weist dabei eine stumpfkegelförmige Geometrie auf.
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In 11 ist die Gestaltung des Einsatzes 20 näher detailliert. Wie diese Zeichnung zeigt, wird die Außengeometrie des Einsatzes 20 von einer Passfläche 24 gebildet, die, wie vorstehend beschrieben, mit der Innenaufnahme 44 einen Passsitz bildet. Quer zur Mittellängsachse des Einsatzes 20 besitzt der Einsatz 20 eine untere Stoßfläche 25, die im montierten Zustand an einer Gegenfläche der Innenaufnahme 44 anschlägt, wie dies 3 zeigt. Dadurch wird eine exakte Zuordnung des Einsatzes 20 zu dem Meißelhalter 40 ermöglicht. Der Einsatz 20 schließt dabei, der Stoßfläche 25 abgewandt, mit einer Auflagefläche 26 bündig an eine angrenzende Stirnfläche des Meißelhalters 40 an, wie dies 3 ebenfalls veranschaulicht. Der erste Durchmesserbereich 21 des Einsatzes 20 weist einen Durchmesser b' auf, und der zweite Durchmesserbereich 23 einen Durchmesser c'. Dabei sind die Durchmesser b' und c' angepasst auf die Durchmesser b und c des ersten bzw. zweiten zylindrischen Abschnittes 11.1 bzw. 11.3 des Meißelschaftes 22 ausgelegt. Hierbei wird mit geringem Spiel die Zuordnung des Schaftmeißels 10 zu dem Einsatz 20 derart gewährleistet, dass der Schaftmeißel 10 frei drehbar um seine Mittellängsachse M bleibt. Die Erstreckung des ersten Durchmesserbereiches 21 in Richtung der Mittellängsachse M beträgt B', wobei, wie 3 deutlich erkennen lässt, diese Erstreckung B' größer ist als die Erstreckung b des ersten zylindrischen Abschnittes 11.1.
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Die Erstreckung des zweiten Durchmesserbereiches 23 ist in 7 mit D' und die Erstreckung des Verjüngungsbereiches mit C' markiert. Dabei ist die Erstreckung D' so gewählt, dass der Meißelschaft 11 vollständig innerhalb des Einsatzes 20 aufgenommen ist, wie 3 erkennen lässt.
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Wie vorstehend erwähnt wurde, ist im Bereich des Meißelschaftes 11 eine Sicherungsaufnahme 11.4 in Form einer umlaufenden Nut vorgesehen. In dieser Nut ist ein Sicherungselement 30 aufgenommen, das in den 4 bis 6 näher detailliert ist. Wie diese Zeichnungen zeigen, besitzt das Sicherungselement 30 einen teilringförmig umlaufenden Spannteil 32, an den sich radial außenliegend der Befestigungsabschnitt 33 anschließt, der vorliegend in Form einer Fase als Querschnittsreduzierung ausgebildet ist. Die Querschnittsreduzierung ist von Ausnehmungen 34 unterbrochen, wobei die Ausnehmungen 34 sich bis hinein in den Spannteil 32 erstrecken. Auf diese Weise sind krallenförmige, zueinander beabstandete, radial außenliegende Halteabschnitte 39 in Form von Bogenbereichen gebildet. Diese konvexen Bogenbereiche dienen zur Verspannung des Sicherungselementes 30 in dem zweiten Durchmesserbereich 23 des Einsatzes 20, wie 3 zeigt. Der Spannteil 32 umgibt eine Lageraufnahme 31, die zusammen mit dem Nutgrund der Sicherungsaufnahme 11.4 ein Drehlager bildet. Diese Lageraufnahme 31 mündet in einen Schlitz, der eine Einführöffnung 36 bildet. Dabei wird die Einführöffnung 36 von zwei Rändern 35 begrenzt, die in Einführfasen 37 münden. Dabei sind die Einführfasen 37 so angeordnet, dass sie die Einführöffnung 36 erweitern.
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Wie 5 erkennen lässt, weist die Lageraufnahme 31 einen Innendurchmesser 38.1 auf, und der Befestigungsabschnitt 33 definiert einen Außendurchmesser 38.2. Das Sicherungselement 30 weist eine Gesamthöhe 38.4, die kleiner ist als die Breite der nutförmigen Sicherungsaufnahme 11.4. Der Befestigungsabschnitt 33 erstreckt sich über eine Abschnittshöhe 38.5 und legt einen Neigungswinkel β fest.
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In den 7 bis 10 ist eine weitere Ausgestaltungsvariante eines Sicherungselementes 30 gezeigt. In diesen Figuren verweisen gleiche Bezugszeichen auf entsprechende, bereits mit Bezug auf die 4 bis 6 beschriebene Elemente, und es kann zur Vermeidung von Wiederholungen auf die vorstehenden Ausführungen verwiesen werden. Das Sicherungselement 30 weist wieder eine Lageraufnahme 31 auf, die über eine Einführöffnung 36 radial zugänglich ist. Die Einführöffnung 36 ist mit einem Rand 35 begrenzt, wobei der Rand 35 in Einführfasen 37 übergeht. Im Unterschied zu der Ausgestaltung nach den 4 bis 6 ist das Sicherungselement 30 in Form eines Stanz-Biegeteils gefertigt, bei dem für die Ausbildung des gegenüber dem Spannteils 32 abgewinkelten Befestigungsabschnittes 33 keine spanende Bearbeitung oder dergleichen Umformarbeit erforderlich ist. Dementsprechend wird zur Fertigung des Sicherungselementes 30 zunächst ein scheibenförmiger Querschnitt ausgestanzt, und dieser dann in der in 8 ersichtlichen Gestaltung in einem Biegeschritt verformt.
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Wie 8 erkennen lässt, ist der Außendurchmesser des Sicherungselementes 30 konzentrisch zu der die Lageraufnahme 31 bildenden Wand (Innendurchmesser 38.1) angeordnet. Zur Erreichung dieser Konzentrität kann die Außenkontur des Sicherungselementes 30 entweder nachbearbeitet werden oder es wird die Stanzmatritze bereits so ausgestaltet, dass nach dem abschließenden Biegeschritt die Konzentrität erreicht ist.
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8 lässt weiter erkennen, dass die Dicke d des Sicherungselementes 30 sowohl im Bereich des Spannteils 32 als auch im Bereich des Befestigungsabschnittes 33 in etwa gleich gewählt ist. Der Befestigungsabschnitt 33 bildet an seiner Unterseite eine konvexe Wölbung mit dem Radius R, sodass sich eine gegenüber der Mittellängsachse des Sicherungselementes 30 geneigte Fläche ergibt, die eine Montage des Sicherungselementes 30 in dem Einsatz 20 des Meißelhalters 40 erleichtert, wie dies nachstehend noch näher erläutert wird.
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Im Bereich seiner Oberseite ist das Sicherungselement 30 konkav eingewölbt. Auf diese Weise entstehen linienförmige oder schmale bandförmige Auflagebereiche 38.7, die zum besseren Rotationsverhalten des Sicherungselementes 30 gegenüber dem Schaftmeißel 10 dienen, wie dies nachstehend noch näher erläutert wird. Die Ausnehmungen 34 sind wieder teilkreisförmig in den Befestigungsabschnitt 33 eingearbeitet und erstrecken sich dabei in den Bereich des Spannteils 32.
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Zur Montage des Sicherungselementes 30 auf dem Schaftmeißel 10 wird dieses mit den Einführfasen 37 zunächst auf den Nutgrund der Sicherungsaufnahme 11.4 aufgesetzt. Anschließend kann durch einen radialen Druck der Meißelschaft 11 mit in die Lageraufnahme 31 hineingeschoben werden, wobei dann die Drehlagerung zwischen dem Nutgrund der Sicherungsaufnahme 11.4 und der Lageraufnahme 31 gebildet ist. Beim Einschieben des Meißelschaftes 11 weitet sich das Sicherungselement 30 radial auf, und nachdem der Meißelschaft 11 die Ränder 35 passiert hat, schnappt das Sicherungselement 30 wieder in seine Ursprungsform zurück, sodass der Meißelschaft 11 in der Lageraufnahme 31 einrastet. Auf diese Weise wird eine unverlierbare Verbindung des Sicherungselementes 30 mit dem Schaftmeißel 10 erreicht. Die Einheit bestehend aus Schaftmeißel 10 und Sicherungselement 30 kann nun in den Einsatz 20 des Meißelhalters 40 eingeschoben werden. Hierzu wird die zum freien Ende des Meißelschaftes 11 weisende Befestigungsabschnitt 33 an die Verjüngung 22 angesetzt. Aufgrund der geneigten Ausführung des Befestigungsabschnittes 33 wird beim Einschieben des Schaftmeißels 10 das Sicherungselement 30 radial nach innen komprimiert, und kann so in den zweiten Durchmesserbereich 23 eingeschoben werden. Hierbei verspannt sich das Sicherungselement 30 an der Innenwandung des zweiten Durchmesserbereiches 23. Die Verformung des Sicherungselementes 30 ist derart, dass die freie Drehbarkeit des Meißelschaftes 11 erhalten bleibt. Das Sicherungselement 30 stützt sich mit seinen Halteabschnitten 39 im Bereich des Befestigungsabschnittes 33 zuverlässig in dem zweiten Durchmesserbereich 23 ab. Die Einsetzbewegung des Schaftmeißels 10 in den Einsatz 20 wird mit der Stützfläche 12.5 des Meißelkopfes 12 begrenzt. Diese schlägt an der Auflagefläche 26 des Einsatzes 20 an, wie dies die 3 zeigt.
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Während des Betriebseinsatzes dreht sich der Schaftmeißel 10 in der Lageraufnahme 31. Dabei schleift der Meißelkopf 12 mit seiner Stützfläche 12.5 auf der Auflagefläche 26 des Einsatzes 20. Da der Einsatz 20 aus einem Hartwerkstoff besteht, und der Meißelkopf aus einem relativ dazu weicheren Material gefertigt ist, entsteht am Meißelhalter 40 kein bzw. nur geringer Verschleiß. Zudem gleitet der Meißelschaft 11 mit seinem ersten zylindrischen Abschnitt 11.1 an der zugeordneten Innenfläche des ersten Durchmesserbereiches 21. Da der Einsatz 20 auch hier aus einem Hartwerkstoff und der Meißelschaft 11 aus einem weicheren Werkstoff bestehen, wird nur ein geringer Verschleiß des Einsatzes 20 und damit des Meißelhalters 40 bewirkt.
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Das Sicherungselement 30 gemäß den 7 bis 10 stützt sich mit seinen Auflagebereichen 38.6 und 38.7 linienförmig oder ringförmig mit geringer Radialerstreckung gegenüber den Nutwänden der Sicherungsaufnahme 11.4 ab, wodurch ein gutes Drehverhalten erreicht ist.
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Nachdem der Schaftmeißel 10 verschlissen ist, kann er demontiert werden. Hierzu wird mittels eines geeigneten Austreibwerkzeuges eine Austreibkraft in das freie Ende des Meißelschaftes 11 im Bereich des Bundes 11.5 eingebracht. Dabei schiebt sich der Schaftmeißel 10 mit seinem Sicherungselement 30 über den zweiten Durchmesserbereich 23, bis es im Bereich des ersten Durchmesserbereiches 21 radial auffedert. Dann kann der Schaftmeißel 10 frei entnommen werden.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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