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Die vorliegende Erfindung liegt auf dem Gebiet der Kraftfahrzeugtechnik und betrifft einen Montageträger zur Montage eines Kraftfahrzeug-Frontscheinwerfers, sowie ein zur Montage an die Karosserie eines Kraftfahrzeugs vorgesehenes Montagemodul mit einem solchen Montagetrager.
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Stand der Technik
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In praktisch allen Kraftfahrzeugen werden Frontscheinwerfer für Abblendlicht, Fernlicht oder dergleichen in einem in Fahrtrichtung vorn liegenden Fahrzeugbereich an der Karosserie befestigt. Typischer Weise wird der Frontscheinwerfer zu diesem Zweck an der Karosserie angeschraubt, wobei eine positionsgenaue Fixierung von großer Bedeutung ist. Einerseits trägt eine den Gegenverkehr nicht blendende, gute Fahrbahnausleuchtung zur Verkehrssicherheit bei. Andererseits sind in vielen Ländern gesetzliche Vorschriften zu beachten.
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Frontscheinwerfer sind im Wesentlichen wartungsfrei, mit Ausnahme, dass nicht mehr funktionsfähige Leuchtmittel gelegentlich ausgetauscht werden müssen. In einigen Kraftfahrzeugen weist das Scheinwerfergehäuse zu diesem Zweck einen hinteren Gehäuseteil auf, der beispielsweise über Metallklammern gesichert ist und bei Bedarf abgenommen werden kann, um einen Zugriff auf die Leuchtmittel zu ermöglichen. Meist steht hinter den verbauten Frontscheinwerfern nur relativ wenig Freiraum zur Verfugung, so dass es umständlich sein kann, den hinteren Gehäuseteil zu lösen und nach erfolgtem Leuchtmittelwechsel wieder am vorderen Gehäuseteil zu befestigten. Zudem sind die Leuchtmittel meist eher schlecht erreichbar, so dass der Austausch gewisse praktische Fertigkeiten erfordert. Bei einer alternativen Scheinwerferbauweise, die beispielsweise auch in Fahrzeugen der Anmelderin realisiert ist, sind für den Austausch von Leuchtmitteln im Scheinwerfergehäuse spezielle Serviceoffnungen vorgesehen, die normalerweise durch einen Deckel verschlossen sind. Es ist lediglich der Deckel einer Serviceöffnung aufzumachen, um Zugriff zu einem Leuchtmittel zu haben. Auch bei dieser Bauweise muss ein entsprechend großer Freiraum hinter den Scheinwerfern vorgesehen werden, um freien Zugang zu den Serviceöffnungen zu verschaffen.
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Aufgabenstellung
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Demgegenuber besteht die Aufgabe der vorliegenden Erfindung darin, herkömmliche Montageanordnungen für Frontscheinwerfer in vorteilhafter Weise weiterzubilden. Diese und weitere Aufgaben werden nach dem Vorschlag der Erfindung durch einen Montageträger für einen Kraftfahrzeug-Frontscheinwerfer, ein Montagemodul mit einem an einem solchen Montageträger angebrachten Kraftfahrzeug-Frontscheinwerfer, sowie durch ein Kraftfahrzeug mit solchen Montagemodulen mit den Merkmalen der nebengeordneten Patentansprüche gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind durch die Merkmale der Unteransprüche angegeben.
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Im Folgenden gemachte Richtungs- und Lageangaben wie ”längs”, ”quer”, ”oben”, ”unten”, ”vorn”, ”hinten” beziehen sich auf ein Kraftfahrzeug und dessen (Vorwärts-)Fahrtrichtung.
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Erfindungsgemäß ist ein Montageträger für einen Frontscheinwerfer eines Kraftfahrzeugs gezeigt.
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Der Montageträger umfasst zumindest eine Aufnahmevertiefung zur Aufnahme eines Scheinwerfergehauses des Frontscheinwerfers, welche insbesondere so ausgebildet sein kann, dass sie bezogen auf den Einbauzustand am Kraftfahrzeug von vorn, entgegen der Fahrtrichtung, zugänglich ist.
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Der Montagetrager umfasst weiterhin eine Schwenkhalterung für ein oder mehrere korrespondierend ausgebildete Halterungselemente des Frontscheinwerfers, durch die der Frontscheinwerfer am Montageträger um eine Schwenkachse in zwei gegensatzliche Schwenkrichtungen verschwenkbar angebracht werden kann. Die insbesondere am Scheinwerfergehause angeformten Halterungselemente können zu diesem Zweck in Wirkverbindung mit der Schwenkhalterung gebracht werden. Dabei ist die Schwenkhalterung so ausgebildet, dass der Frontscheinwerfer zwischen einer ersten Schwenkstellung und zumindest einer zweiten Schwenkstellung relativ zum Montageträger verschwenkbar ist. Die erste Schwenkstellung entspricht einer (wahlfrei) bestimmbaren Schwenkstellung des Fronscheinwerfers relativ zum Montageträger, welche zum bestimmungsgemäßen Gebrauch bzw. Betatigung des Frontscheinwerfers geeignet ist. Die erste Schwenkstellung wird hier und im Weiteren als ”Arbeitsstellung” bezeichnet, wobei der Begriff im Sinne vorliegender Erfindung lediglich hinsichtlich einer Lageänderung des Frontscheinwerfers entlang der beiden Schwenkrichtungen zu verstehen ist. So kann die Schwenkhalterung insbesondere so ausgebildet sein, dass der Frontscheinwerfer bei einer unveränderten Schwenkstellung im Rahmen gewisser Montagetoleranzen insbesondere senkrecht zu den Schwenkrichtungen bewegbar ist.
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Demgegenüber entspricht die zweite Schwenkstellung einer von der Arbeitsstellung verschiedenen Schwenkstellung, welche in der Regel für den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Frontscheinwerfers nicht geeignet ist, wobei aber ein oder mehrere Serviceöffnungen, die jeweils einem oder mehreren Leuchtmitteln zugeordnet sind und zum Austausch von Leuchtmitteln dienen, von außen her räumlich zugänglich sind, so dass ein manueller Austausch von Leuchtmitteln bei dem durch den Montageträger am Fahrzeug montierten Frontscheinwerfer möglich ist. Die zweite Schwenkstellung wird hier und im Weiteren als ”Servicestellung” bezeichnet, wobei der Begriff wiederum lediglich hinsichtlich einer Lageänderung des Frontscheinwerfers in den beiden Schwenkrichtungen zu verstehen ist. Im Unterschied zur Servicestellung können in Arbeitsstellung die Serviceöffnungen vom Montageträger verdeckt sein, so dass sie räumlich nicht zugänglich sind und ein Austausch von Leuchtmitteln in Arbeitsstellung nicht durchführbar ist.
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Zudem umfasst der erfindungsgemäße Montageträger eine (zerstörungsfrei) losbare Festlegungseinrichtung, welche so ausgebildet ist, dass der Frontscheinwerfer in seiner Arbeitsstellung am Montagetrager schwenk- bzw. drehfest festlegbar ist. Die Festlegungseinrichtung dient somit einer Festlegung bzw. Fixierung des Frontscheinwerfers in einer bestimmten Schwenkposition relativ zum Montageträger. Hier und im Weiteren wird die Festlegungseinrichtung zur einfacheren Bezugnahme als ”Arbeitsstellungs-Festlegungseinrichtung” bezeichnet.
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Das erfindungsgemäße Montageträger ermöglicht somit in vorteilhafter Weise einen einfachen und bequemen Austausch von Leuchtmitteln, indem der Frontscheinwerfer relativ zum Montageträger in Servicestellung verschwenkt wird. Andererseits kann der Frontscheinwerfer nach erfolgtem Leuchtmittelwechsel in einfacher Weise wieder in Arbeitsstellung fixiert werden. Da das Verschwenken des Frontscheinwerfers relativ zum Montageträger im Kraftfahrzeug relativ wenig Freiraum hinter dem Montageträger benötigt, kann in besonders vorteilhafter Weise die Abmessung des Kraftfahrzeugs in Fahrzeuglängsrichtung im Vergleich zu einem in herkömmlicher Weise im Kraftfahrzeug montierten Frontscheinwerfer mit Serviceöffnungen verringert werden. Durch die kürzere Fahrzeuglänge können in vorteilhafter Weise Fahrzeuggewicht und Fertigungskosten eingespart werden. Andererseits ist es aber auch möglich, den gewonnenen Bauraum für anderweitige Fahrzeugkomponenten zu nutzen, beispielsweise fur in der Fahrzeugfrontstruktur angeordnete Aggregate der Motor- und Ladeluftkühlung.
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Bei einer vorteilhaften Ausgestaltung des erfindungsgemaßen Montageträgers ist die Schwenkhalterung so ausgebildet, dass der Frontscheinwerfer durch die Halterungselemente am Montagetrager unverlierbar angebracht werden kann. Der Frontscheinwerfer kann zu diesem Zweck beispielsweise mittels eines Rastmechanismus an der Schwenkhalterung verrastet werden, wobei die Schwenkhalterung und die am Frontscheinwerfer ausgebildeten Halterungselemente so ausgebildet sind, dass die Halterungselemente in Rasteingriff mit der Schwenkhalterung bringbar sind. Durch diese Maßnahme kann eine besonders zuverlässige und sichere Führung des Frontscheinwerfers beim Verschieben zwischen Arbeits- und Servicestellung erreicht werden. Ein unverwünschtes Lösen des Frontscheinwerfers vom Montageträger beim Verschwenken kann dadurch verhindert werden. Zudem kann der Frontscheinwerfer in besonders einfacher Weise am Montageträger (schwenkbar) angebracht werden.
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Bei einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Montageträgers ist die Schwenkhalterung dazu ausgebildet, die Halterungselemente des Frontscheinwerfers in Arbeitsstellung festzulegen. Durch diese Maßnahme kann eine für die Anwendung besonders praktische, einfache und zuverlässige Positionierung des Frontscheinwerfers in Arbeitsstellung sichergestellt werden. Zum Festlegen der Halterungselemente durch die Schwenkhalterung in Arbeitsstellung kann beispielsweise ein Rastmechanismus vorgesehen sein.
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Bei einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Montagetragers verfügt dieser über eine Festlegungseinrichtung, im Weiteren zur einfacheren Bezugnahme als ”Servicestellungs-Festlegungseinrichtung” bezeichnet, durch die der Frontscheinwerfer in Servicestellung schwenkfest am Montagetrager festlegbar ist. Diese Maßnahme ermöglicht eine Fixierung des Frontscheinwerfers in Servicestellung, so dass ein Austausch von Leuchtmitteln in besonders komfortabler Art und Weise möglich ist, da der Frontscheinwerfer in Servicestellung nicht festgehalten werden muss und die den Austausch vornehmende Person dadurch beide Hände frei hat. Insbesondere kann zu diesem Zweck die Schwenkhalterung dazu ausgebildet sein, die Halterungselemente des Frontscheinwerfers in Servicestellung festzulegen. Zum Festlegen der Halterungselemente in Servicestellung durch die Schwenkhalterung kann beispielsweise ein Rastmechanismus vorgesehen sein. Dies ermöglicht eine besonders einfache Gestaltung der Servicestellungs-Festlegungseinrichtung.
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Bei einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Montageträgers ist die Schwenkhalterung in Form einer oder mehrerer gekrümmter Linearführungen für die Halterungselemente ausgebildet. Dabei haben die Linearführungen beispielsweise jeweils einen kreisbogenförmig gekrümmten Verlauf, um den Frontscheinwerfer um eine gemeinsame Schwenkachse verschwenken zu können. Die Linearführungen können insbesondere als Lineargleitführungen, die Halterungselemente als korrespondierend ausgebildete Gleitelemente verkörpert sein. Diese Maßnahme ermöglicht einen in der industriellen Serienfertigung besonders einfach und kostengünstig zu realisierenden Schwenkmechanismus zum Verschwenken des Frontscheinwerfers relativ zum Montageträger.
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Bei einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung des erfindungsgemaßen Montageträgers verfügt die Linearführung uber einen Anschlag (z. B. ein Endanschlag) für das Halterungselement, durch den die Arbeitsstellung des Frontscheinwerfers vorgegeben ist. Somit ist des denkbar einfach, durch Verschwenken des Frontscheinwerfers bis zu diesem Anschlag den Frontscheinwerfer in Arbeitsstellung zu bringen. Gleichermaßen ist es möglich, für die Servicestellung einen entsprechenden Anschlag (z. B. der andere Endanschlag) für ein Halterungselement vorzusehen. Der Frontscheinwerfer kann somit in entsprechender Weise durch einfaches Verschwenken bis zu dem anderen Anschlag in Servicestellung gebracht werden.
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Bei einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Montagetragers ist die Schwenkhalterung so ausgebildet ist, dass sie ein Verschwenken des Frontscheinwerfers in einem Winkelbereich von 50° bis 90°, insbesondere zwischen 60° und 70°, ermöglicht. Dadurch kann bei im Fahrzeug verbautem Montageträger die Rückseite des Frontscheinwerfers in eine beispielsweise schräg nach oben weisende Position gebracht werden, in der die Serviceöffnungen für den gewünschten Zweck gut zugänglich und die Leuchtmittel insbesondere unter Sichtkontrolle gewechselt werden können.
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Bei einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Montageträgers ist die Schwenkhalterung so ausgebildet, dass sich eine Schwenkachse zum Verschwenken des Frontscheinwerfers durch einen Randbereich einer Streuscheibe des Frontscheinwerfers erstreckt. Durch diese Lage der Schwenkachse kann ein für den gewünschten Zweck besonders vorteilhaftes ”Herausdrehen” des Frontscheinwerfers aus dem Montageträger um eine vorne liegende Schwenkachse erreicht werden. Anderweitig angeordnete Schwenkachsen sind jedoch gleichermaßen realisierbar und können erfindungsgemäß vorgesehen sein.
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Bei einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung des erfindungsgemaßen Montagetragers verfügt dieser über eine Scheinwerfer-Zentriereinrichtung zur Zentrierung des Frontscheinwerfers in Arbeitsstellung. Durch diese Maßnahme ist eine einfache Möglichkeit geschaffen, den Frontscheinwerfer in einer bestimmten Schwenklage, welche der Arbeitsstellung entspricht, auszurichten.
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Bei einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Montageträgers verfügt dieser über eine Träger-Zentriereinrichtung zur Zentrierung des Montageträgers in einer Montageposition zur Montage an einer Fahrzeugkarosserie. Durch diese Maßnahme ist eine technisch einfach zu realisierende Möglichkeit geschaffen, den Montageträger an der Karosserie zu positionieren. Damit kann einerseits der Frontscheinwerfer in eine für Ausleuchtung der Fahrbahn gewünschte Position gebracht werden. Andererseits kann ein gewünschtes Fugenmaß zu angrenzenden Karosseriebauteilen, wie ein seitlich des Montageträgers befindlicher Kotflugel und eine auf dem Montagetrager zu liegen kommende Motorhaube eingestellt werden.
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Darüber hinaus erstreckt sich die Erfindung auf ein Montagemodul, das einen wie oben beschriebenen Montageträger und einen am Montagetrager angebrachten Frontscheinwerfer umfasst.
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Ferner erstreckt sich die Erfindung auf ein Kraftfahrzeug, das mit solchen Montagemodulen versehen ist.
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Es versteht sich, dass die verschiedenen Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Gegenstände einzeln oder in beliebigen Kombinationen realisiert sein können. Insbesondere sind die vorstehend genannten und nachstehend zu erläuternden Merkmale nicht nur in den angegebenen Kombinationen, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung einsetzbar, ohne den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
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Ausführungsbeispiel
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Die Erfindung wird nun anhand eines Ausführungsbeispiels näher erlautert, wobei Bezug auf die beigefügten Zeichnungen genommen wird. Es zeigen:
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1 eine Perspektivdarstellung eines Ausführungsbeispiels des erfindungsgemäßen Montageträgers;
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2 eine Perspektivdarstellung eines Frontscheinwerfers zur Montage am Montageträger von 1;
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3 eine Perspektivdarstellung des erfindungsgemäßen Montagemoduls mit dem Montageträger von 1 und dem Frontscheinwerfer von 2 in Arbeitsstellung;
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4 eine Perspektivdarstellung des Montagemoduls von 3 mit dem Frontscheinwerfer in Servicestellung;
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5 eine Perspektivdarstellung einer Fahrzeugfrontstruktur zur Veranschaulichung der Montage des Montageträgers von 1;
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6 eine Detailansicht der Fahrzeugfrontstruktur von 5 mit teilweise dargestelltem Montageträger;
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7 eine weitere Detailansicht der Fahrzeugfrontstruktur von 5 mit vollständig dargestelltem Montagemodul;
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8A–8D Schnittdarstellungen der Fahrzeugfrontstruktur von 7 gemäß Schnittlinie A-A (8A), Schnittlinie B-B (8B), Schnittlinie C-C (8C), sowie Schnittlinie D-D (8D).
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In den Figuren sind auf das Kraftfahrzeug bezogene Richtungen anhand der in der Fahrzeugtechnik gängigen Bezeichnungen angegeben. In einem Dreiachsensystem dargestellt sind die zum Fahrzeugheck gerichtete Fahrzeuglängsrichtung (x), die Fahrzeugquerrichtung (y) und die Fahrzeughochrichtung (z). Zur weiteren Orientierung ist in den perspektivischen Darstellungen die Fahrtrichtung (negative x-Richtung) mit einem Pfeil 4 veranschaulicht.
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Sei zunächst 1 betrachtet, worin der Montageträger 2 anhand einer perspektivischen Darstellung von vorn gezeigt ist. Demnach umfasst der Montagetrager 2, welcher zum Einbau und zur Aufnahme des in 2 separat gezeigten Kraftfahrzeug-Frontscheinwerfers 3 ausgebildet ist, einen hier beispielsweise aus Blech bestehenden Basiskörper 5, der bereichsweise mit Kunststoff umspritzt ist. Sämtliche Kunststoffumspritzungen sind der Einfachheit halber mit der Bezugszahl 6 bezeichnet. Beispielsweise sind untere als auch obere bzw. randseitige Kunststoff-Randleisten am Montageträger 2 vorgesehen.
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Der Basiskörper 5 formt eine taschenartige Aufnahmevertiefung 7 für den Frontscheinwerfer 3. Eine Rückwand 8 weist im Bereich der Aufnahmevertiefung 7 ein Durchgangsloch 9 fur einen Kabeldurchtritt auf, das mit Kunststoff umspritzt ist.
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An den Basiskörper 5 ist im Bereich der Aufnahmevertiefung 7 ein plattenförmiger erster Tragerabschnitt 10 angeformt, der zur Erhöhung der Stabilität durch Rippen 11 abgestützt ist. Der erste Trägerabschnitt 10 ist mit einer kreisbogenförmig gekrümmten, ersten Führungsschiene 12 versehen, die eine als Gleitführung für ein Führungselement des Frontscheinwerfers 3 dienende, erste Führungsnut 13 formt.
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An den Basiskorper 5 ist weiterhin ein plattenförmiger zweiter Tragerabschnitt 14 angeformt. Der zweite Trägerabschnitt 14 ist mit einer kreisbogenförmig gekrümmten, zweiten Führungsschiene 15 versehen, die gleichermaßen eine als Gleitführung fur ein Führungselement des Frontscheinwerfers 3 dienende, zweite Führungsnut 16 formt. Die zweite Führungsschiene 15 und die zweite Führungsnut 16 sind in Entsprechung zur ersten Fuhrungsschiene 13 und ersten Führungsnut 13 ausgebildet, wobei durch die beiden kreisbogenförmigen Führungsnuten 13, 16 eine durch deren Mittelpunkte 17 sich erstreckende gemeinsame Mittel- bzw. Drehachse 18 definiert ist. Die beiden Führungsschienen 12, 15 bzw. Führungsnuten 13, 16 können gedanklich zu Vollkreise ergänzt werden. Diese sind in 1 durch gestrichelte Linien schematisch dargestellt.
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In 2 ist der Frontscheinwerfer 3 anhand einer perspektivischen Darstellung von schräg hinten gezeigt. Demnach umfasst der Frontscheinwerfer 3 ein unregelmäßig geformtes Scheinwerfergehäuse 19 und eine vorn angeordnete Streuscheibe 20. Das Scheinwerfergehause 19 ist beispielsweise als Spritzgussbauteil ausgebildet. Auf seiner Rückseite verfügt das Scheinwerfergehäuse 19 über eine Mehrzahl Serviceoffnungen 21, welche Zugang zu einem Innen- bzw. Hohlraum 22 des Scheinwerfergehäuses 19 schaffen und dem Einsetzen, Entfernen bzw. Austausch von nicht gezeigten Leuchtmitteln dienen. Die Leuchtmittel konnen im Hohlraum 22 in bestrombare Fassungen gesteckt werden. Jedem Leuchtmittel ist hier eine separate Serviceöffnung 21 zugeordnet, wobei es sich versteht, dass eine Serviceöffnung 21 auch mehreren Leuchtmitteln zugeordnet sein kann. Die Serviceöffnungen 21 können mit einem beispielsweise klappbaren Deckel versehen sein, was hier nicht naher dargestellt ist.
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Das Scheinwerfergehause 19 verfugt auf seiner Rückseite weiterhin über zwei schräg nach hinten unten abstehende, erste Gehauselaschen 23, an deren Enden jeweils Halte- bzw. Gleitzapfen 24 angeformt sind. Die Gleitzapfen 24 sind korrespondierend zu den Führungsnuten 13, 16 ausgebildet und können mit diesen in Rasteingriff gebracht werden. Wie in 2 dargestellt, weisen die Gleitzapfen 24 zu diesem Zweck jeweils eine endständige Verdickung 25 auf. Die Gleitzapfen 24 können in den Führungsnuten 13, 16 gleitbar verrastet werden.
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Auf der Rückseite des Scheinwerfergehäuses 19 ist ferner eine nach hinten abstehende zweite Gehäuselasche 25 angeformt. Die zweite Gehäuselasche 25 weist ein endständiges Laschenloch 26 sowie einen nach unten hin wegstehenden Zentrierpin 27 auf.
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In 3 ist das erfindungsgemäße Montagemodul 1, bestehend aus dem Montageträger 2 von 1 und dem daran montierten Frontscheinwerfer 3 von 2, gezeigt. Der Frontscheinwerfer 3 ist am Montagetrager 2 unverlierbar befestigt, wobei die Gleitzapfen 24 jeweils in den Führungsnuten 13, 16 gleitbar verrastet sind, wodurch eine Schwenkmechanismus zum Verschwenken des Frontscheinwerfers 3 gebildet wird. Der Frontscheinwerfer 3 kann somit um die Drehachse 18 verschwenkt werden, wobei die Gleitzapfen 24 in den Führungsnuten 13, 16 gleiten. In 3 befindet sich der Frontscheinwerfer 3 in einer Schwenkstellung, die als Arbeitsstellung zum Betatigen des Frontscheinwerfers 3 dient. Zur dreh- bzw. schwenkfesten Festlegung des Frontscheinwerfers 3 in Arbeitsstellung kommt die zweite Gehäuselasche 25 auf einem Bügel 28 des Montageträgers 2 zu liegen, der mit einer zum Laschenloch 26 fluchtenden Bügelöffnung 29 versehen ist. Durch eine die Laschen- und Bügelöffnung 26, 29 durchsetzende Schraube (nicht dargestellt) kann der Frontscheinwerfer 3 in Arbeitsstellung lösbar am Montageträger 2 befestigt werden. Gleichzeitig kann durch den Zentrierpin 27, der in eine Zentrieroffnung 30 des Bugels 28 greifen kann, eine Zentrierung des in Arbeitsstellung befindlichen Frontscheinwerfers 3 relativ zum Montagetrager 2 bewirkt werden. Dabei ist eine Ausrichtung des in den Fuhrungsschienen 12, 15 geführten Frontscheinwerfers 3 im Rahmen gewisser Montagetoleranzen möglich. Die Arbeitsstellung des Frontscheinwerfers 3 ist hier beispielsweise durch den einen Endanschlag der beiden Führungsnuten 13, 16 fur die darin geführten Gleitzapfen 24 definiert.
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4 zeigt demgegenuber anhand einer perspektivischen Ansicht von schräg hinten eine Situation, bei der die Verschraubung des Frontscheinwerfer 3 am Montageträger 2 gelöst und der Frontscheinwerfer 3 in Servicestellung nach oben verschwenkt ist. Dabei werden die in Arbeitsstellung vom Basiskörper 5 des Montageträgers 2 verdeckten Serviceöffnungen 21 nach oben geschwenkt und sind nun unverdeckt und räumlich zugänglich, so dass Leuchtmittel ausgetauscht werden können. Der Frontscheinwerfer 3 kann in Servicestellung verrastet werden, zu welchem Zweck in den Führungsnuten 13, 16 für die Gleitzapfen 24 ein nicht näher dargestellter Rastmechanismus ausgebildet ist. Die Arbeitsstellung des Frontscheinwerfers 3 ist hier beispielsweise durch den anderen Endanschlag der beiden Führungsnuten 13, 16 für die darin geführten Gleitzapfen 24 definiert. In 4 ist für die Serviceöffnungen 21 jeweils ein klappbarer Deckel 31 dargestellt. Für einen Leuchtmittelwechsel genügt es den Deckel 31 beispielsweise manuell zu öffnen, um Zugriff zu dem zugehörigen Leuchtmittel zu haben. Nach erfolgtem Leuchtmittelwechsel kann der Frontscheinwerfer 3 in einfacher Weise wieder in seine Arbeitsstellung verschwenkt und durch die Verschraubung mit dem Bügel 28 am Montageträger 2 schwenkfest fixiert werden.
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5 veranschaulicht den Einbau des erfindungsgemäßen Montageträgers 2 bzw. Montagemodul 1 in die Karosserie der Frontstruktur 32 eines Kraftfahrzeugs. Die Frontstruktur 32 des Fahrzeuges weist eine gemeinhin als Schlossquertrager 33 bezeichnete mittlere Frontstruktur auf, der seitlich an den vorderen Enden von Längsträgern 34 befestigt ist. Nach vorn, in Fahrtrichtung 4 dem vorderen Ende der Längsträger 34 vorgelagert, sind Deformationselemente 35 (Crashboxen) vorgesehen, die eine lastpfadübertragende Verbindung zwischen den Langsträgern 34 und einem Stoßfängerquerträger 36 bilden. Des Weiteren sind in 5 eine Fahrzeugstirnwand 37, eine Federbeinaufnahme 38 als auch der seitlich an den noch einzubauenden Frontscheinwerfer angrenzende Kotflügel 39 gezeigt. Ferner erstreckt sich zwischen dem Kotflugel 39 und dem vorn liegenden Endabschnitt des Langsträgers 34 eine Radeinbaustrebe 40. Am oberen Endabschnitt des Kotflugels 39 ist eine Wasserrinne 41 ausgebildet. Zudem weist der Kotflügel 39 an seinem in Fahrtrichtung vorn und oben liegenden Endabschnitt einen oberen Befestigungspunkt 42 sowie einen unteren Befestigungspunkt 42' für das Montagemodul 1 auf, an denen das Montagemodul 1 abgestützt und positioniert werden kann. Weiterhin sind an außeren Enden des Schlossquerträgers 36 als auch in etwa mittig an einer Frontstütze 43 Karosseriebefestigungspunkte 42 für das Montagemodul 1 vorgesehen.
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Der Montageträger 2 weist an seinen Außenecken einzelne Trägerbefestigungspunkte 44 auf, die vorliegend als Durchgangsoffnungen für separate Befestigungsmittel, etwa für toleranzausgleichende Schraubverbindungen vorgesehen sind. Daneben sind am Montageträger 2 zwei Befestigungslaschen 45, 46 vorgesehen (siehe 1), mit denen sich der Montageträger 2 an angrenzenden Karosseriebauteilen abstützt. Eine obere erste Befestigungslasche 45 dient als Längen- und Weitenanschlag an der Wasserrinne 41 des Kotflügels 39. Eine untere zweite Befestigungslasche 46 ist mit einem Zentrierpin 47 versehen und dient fur eine Zentrierung zum Kotflügel und zur Stoßfängerverkleidung (nicht gezeigt).
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Eine Montage des vormontiertem Montagemoduls 1, bestehend aus Montageträger 2 und angebrachtem Frontscheinwerfer 3, an der Frontstruktur 32 erfolgt mittels der dafür vorgesehenen Befestigungspunkte 42, 44. Im Zuge der karosserieseitigen Befestigung des Montagemoduls 1 wird im Montageprozess auf die Einhaltung vorgegebener Fugengeometrien bzw. Fugen- oder Spaltmaße geachtet. Dies erfolgt beispielsweise mit Hilfe einer Einbau- oder Fugenlehre, mittels derer ein lichter Abstand zwischen dem äußeren Rand der Scheinwerferstreuscheibe 20 mit den angrenzenden Karosseriekomponenten Kotflügel 39 und Motorhaube kontrolliert werden kann.
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6 zeigt einen vergrößerten Ausschnitt eines in Endmontagestellung an der Frontstruktur 32 befestigten Montagetragers 2. 7 zeigt einen vergrößerten Ausschnitt eines in Endmontagestellung an der Frontstruktur 32 befestigten Montagemoduls 1.
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In den 8A–8D sind verschiedene Schnittdarstellungen gemäß den in 7 angegebenen Schnittlinien gezeigt, wobei jeweils die durchgezogenen Linien einer Stellung des Frontscheinwerfers 3 in Arbeitsstellung und die gestrichelten Linien einer Stellung des Frontscheinwerfers 3 in Servicestellung entsprechen. In den Figuren ist jeweils der Schwenkkreis um die Drehachse 18 angegeben. Zudem ist eine Stoßfängerverkleidung 50 erkennbar. 8A zeigt einen Schnitt gemäß Schnittlinie A-A senkrecht zur Drehachse 18. 8B zeigt einen Schnitt gemäß Schnittlinie B-B senkrecht zur Drehachse 18. 8C zeigt einen Schnitt gemäß Schnittlinie C-C senkrecht zur Drehachse 18. 8D zeigt einen Schnitt gemaß Schnittlinie D-D. In 8D ist eine weitere Motorraumkomponente 48 abgebildet, beispielsweise Luftfilter, Sicherungskasten, Batterie oder dergleichen. Der fur einen Leuchtmittelwechsel erforderliche Freiraum 49 hinter dem Montagemodul 1 beträgt hier beispielsweise ca. 70 mm, wobei gegenüber einer herkommlichen Montage des Frontscheinwerfers 3 ca. 25 mm Freiraum zur Verfügung steht. Um dieses Längenmaß kann die Fahrzeuglänge reduziert oder anderweitig für Motorraumkomponenten verwendet werden.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Montagemodul
- 2
- Montageträger
- 3
- Frontscheinwerfer
- 4
- Fahrtrichtung
- 5
- Basiskörper
- 6
- Kunststoffumspritzung
- 7
- Aufnahmevertiefung
- 8
- Rückwand
- 9
- Durchgangsloch
- 10
- erster Tragerabschnitt
- 11
- Rippe
- 12
- erste Führungsschiene
- 13
- erste Führungsnut
- 14
- zweiter Trägerabschnitt
- 15
- zweite Führungsschiene
- 16
- zweite Fuhrungsnut
- 17
- Mittelpunkt
- 18
- Drehachse
- 19
- Scheinwerfergehäuse
- 20
- Streuscheibe
- 21
- Serviceöffnung
- 22
- Hohlraum
- 23
- erste Gehauselasche
- 24
- Gleitzapfen
- 25
- zweite Gehäuselasche
- 26
- Laschenloch
- 27
- Zentrierpin
- 28
- Bügel
- 29
- Bügelöffnung
- 30
- Zentrieröffnung
- 31
- Deckel
- 32
- Frontstruktur
- 33
- Schlossquerträger
- 34
- Längsträger
- 35
- Deformationselement
- 36
- Stoßfangerquertrager
- 37
- Fahrzeugstirnwand
- 38
- Federbeinaufnahme
- 39
- Kotflügel
- 40
- Radeinbaustrebe
- 41
- Wasserrinne
- 42, 42'
- Karosseriebefestigungspunkt
- 43
- Frontstütze
- 44
- Tragerbefestigungspunkt
- 45
- erste Befestigungslasche
- 46
- zweite Befestigungslasche
- 47
- Zentrierpin
- 48
- Motorraumkomponente
- 49
- Freiraum
- 50
- Stoßfängerverkleidung