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Die Erfindung bezieht sich auf eine Klärschlamm-Trocknungsanlage.
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Aus Gründen der Gewichts- und Volumenreduktion wird der in Kläranlagen anfallende Klärschlamm vor dem Transport zu einem Verwertungs- oder Entsorgungsort üblicherweise entwässert, insbesondere getrocknet.
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Herkömmlicherweise werden zur Klärschlammtrocknung unter anderem sogenannte Solar-Trockenhäuser oder Solar-Trockenzelte eingesetzt. Diese entsprechen in der Regel vom Aufbau her einem gewöhnlichen Gewächshaus. Sie haben also eine transparente Überdachung aus Glas, einem transparenten Kunststoff oder – aus Kostengründen bevorzugt – einer transparenten Folie. Der Boden eines solchen Trockenhauses oder -zeltes ist üblicherweise als Trockenbeet ausgebildet, auf dem der zu trocknende Klärschlamm ausgebreitet wird.
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Der Einsatz von Solar-Trockenhäusern oder -zelten hat den Vorteil, dass die Trocknung durch Sonnenenergie erfolgt, und somit keine – kostenverursachende – Nutzenergie aufgewendet werden muss. Nachteiligerweise haben solche Trockenhäuser oder -zelte aber in der Regel eine vergleichsweise geringe Effizienz. Insbesondere nimmt der Trocknungsprozess in einem Solar-Trockenhaus oder -zelt üblicherweise eine vergleichsweise lange Trockenzeit in Anspruch.
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Dies liegt zum einen daran, dass die zur Trocknung benötigte Sonnenenergie nur zeitweise, und auch dann oft nur mit stark fluktuierender Intensität zur Verfügung steht, so dass der Trocknungsprozess ungleichmäßig abläuft und häufig unterbrochen wird. Zum anderen liegt dies daran, dass die zur Trocknung benötigte, erwärmte Luft konvexionsbedingt nach oben steigt, so dass sich die wärmste Luft gerade nicht am Boden des Trockenhauses oder -zeltes, und somit nicht am Ort des zu trocknenden Klärschlammes befindet. Des Weiteren bilden sich in einem Trockenhaus oder -zelt häufig Feuchtezonen, in denen die Trocknung trotz Warmezufuhr aufgrund der vollständig oder nahezu gesättigten Umgebungsluft gehemmt wird. Trocknungsverzögernd wirkt schließlich auch der Effekt, dass sich der Klärschlamm im Zuge der Trocknung oberflächlich aufhellt (ergraut), und hierdurch mit fortschreitender Trocknung zunehmend weniger Strahlungswärme absorbiert.
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Zwar kann diesen trocknungsverzögernden Effekten durch Umwälzung der erwärmten Luft und/oder durch Wendung und Durchmischung des zu trocknenden Klärschlamm entgegengewirkt werden. Die hierzu notwendigen Trocknungsanlagen zur Luftumwälzung bzw. Klärschlammwendung sind in der Regel aber teuer und energieaufwändig im Betrieb. Zudem kommt es im Zuge der Luftumwälzung und/oder Klärschlammwendung in der Regel zu einer starken Staubaufwirbelung, die eine schnelle Verschmutzung des Transparentdaches und eine entsprechende Minderung der nutzbaren Strahlungsleistung zur Folge hat.
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Ein weiterer Nachteil von Trockenhäusern und -zelten besteht in dem vergleichsweise hohen Platzaufwand solcher Trocknungsanlagen. Dieser schlägt aufgrund des Umstandes besonders stark zu Buche, dass Solartrocknungsanlagen häufig nur vergleichsweise kleine Nutzungszyklen haben. Sie können insbesondere in der Regel nicht während des ganzen Jahres, sondern nur während der Sommermonate effektiv genutzt werden. In der übrigen Zeit stellen Solartrocknungsanlagen eine nutzlose Platzverschwendung dar.
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Alternativ werden zur Klärschlammtrocknung auch sogenannte Bandtrockner eingesetzt. Bei einem solchen Bandtrockner wird der zu trocknende Klärschlamm auf einem luftdurchlässigen Förderband durch einen Warmluftstrom bewegt. Bandtrockner zeichnen sich im Vergleich zu Solartrocknungsanlagen durch einen sehr geringen Platzbedarf und eine hohe Trocknungseffizienz aus. Insbesondere können mittels eines Bandtrockners also große Mengen an Klärschlamm in vergleichsweise kurzer Zeit getrocknet werden. Allerdings ist der Betrieb eines Bandtrockners üblicherweise mit einem hohen Energieaufwand verbunden. In der Regel wird die zur Erzeugung des Warmluftstroms nötige Energie durch ein Blockheizkraftwerk, Abwärme oder eine Heizung zur Verfügung gestellt.
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Aus 103 36 685 A1 ist eine Vorrichtung zur Klärschlammtrocknung bekannt. Die Vorrichtung umfasst eine Klärschlammtrocknungseinheit, die einen beheizbaren Boden umfasst. Der zu trocknende Klärschlamm wird auf dem Boden ausgebreitet und zur gleichmäßigen Trocknung mittels einer Wendeeinrichtung gewendet. Zur Beheizung sind in den Boden Hohlräume in Form von Rohren eingebracht, die von einem Fluid durchströmbar sind. Das Fluid wird seinerseits in räumlich von der Klärschlammtrocknungseinheit getrennten Solarkollektoren solarthermisch erwärmt. Zur Erwärmung der den Klärschlamm umgebenden Luft unter Nutzung der Sonnenenergie können der Boden und der darauf gelagerte Klärschlamm zusätzlich mit einer strahlungsdurchlässigen Hülle abgedeckt sein.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine besonders effektive, insbesondere durchsatzstarke, gleichwohl aber rational betreibbare Klärschlamm-Trocknungsanlage anzugeben. Die Klärschlamm-Trocknungsanlage soll dabei vorzugsweise auch einfach und mit möglichst geringem Aufwand realisierbar sein.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch die Merkmale des Anspruchs 1. Danach umfasst die (Klärschlamm-)Trocknungsanlage eine Solarthermieeinheit zur Erwärmung eines Luftstroms unter Wirkung von Sonneneinstrahlung. Die Trocknungsanlage umfasst des Weiteren eine (Klärschlamm-)Trocknungseinheit, welcher der in der Solarthermieeinheit erwärmte Luftstrom zur Klärschlammtrocknung zugeführt ist. Erfindungsgemäß ist hierbei die Klärschlamm-Trocknungseinheit räumlich getrennt von der Solarthermieeinheit angeordnet.
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Ein wesentlicher Vorteil der räumlichen Trennung der eigentlichen Klärschlammtrocknung von der solarthermischen Warmlufterzeugung besteht darin, dass hierdurch der für die eigentliche Trocknung benötigte Raum stark konzentriert werden kann. Nur ein Bruchteil der von der Trocknungsanlage eingenommenen Gesamtfläche kommt also tatsächlich mit dem zu trocknenden Klärschlamm in Berührung.
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Durch Konzentration des in der Solarthermieeinheit erzeugten Warmluftstroms auf diese vergleichsweise kleine Trocknungsfläche kann eine hohe Trocknungseffizienz bewirkt werden. Insbesondere wird hierdurch ermöglicht, den Klärschlamm in einem kontinuierlichen Verfahren, d. h. im Durchlauf zu trocknen, wodurch wiederum auf vergleichsweise einfache Weise ein hoher Massendurchsatz an zu trocknendem Klärschlamm erreicht werden kann. Effizienzsteigernd wirkt dabei zusätzlich, dass die Trocknung aufgrund der räumlichen Trennung zwischen Trocknung und solarthermischer Warmlufterzeugung zwangsweise in einem bewegten Luftstrom erfolgt, wodurch der Bildung von Feuchtezonen und stationären Warmluftzonen fernab des zu trocknenden Klärschlamms entgegengewirkt wird.
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Die konzentrierte Trocknungsfläche ermöglicht des Weiteren, vergleichsweise kleine Trocknungsanlagen zur Wendung oder Auflockerung des zu trocknenden Klärschlamms einzusetzen, die aufgrund ihrer kompakten Größe vergleichsweise unaufwändig zu realisieren sind. Schließlich wirken sich aufgrund der räumlichen Trennung der Trocknung von der solarthermischen Warmlufterzeugung auch eine etwaige Staubaufwirbelung sowie die Aufhellung des Klärschlamms während des Trocknungsprozesses nicht effizienzschädigend aus.
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Ein positiver Nebeneffekt des erfindungsgemäßen räumlichen Trennungsprinzips ist ferner, dass die für die solarthermische Warmlufterzeugung benötigte Fläche anderweitig genutzt werden kann, zumal sie nicht mit Klärschlamm verunreinigt wird. Insbesondere kann diese Fläche in Zeiten vergleichsweiser geringer Sonneneinstrahlung, z. B. während der Nacht oder im Winter, als Abstellfläche zwischengenutzt werden. Um den Nutzungszyklus der Trocknungsanlage, d. h. den Zeitanteil, in dem die Anlage effektiv genutzt werden kann, zu vergrößern, umfasst die Trocknungsanlage in bevorzugter Ausführung zusätzlich eine Wärmespeichereinheit, die von dem Luftstrom durchströmt ist. Die Wärmespeichereinheit kann hier wahlweise in der Solarthermieeinheit integriert oder der Solarthermieeinheit und der Klärschlammtrocknungseinheit zwischengeordnet sein. Durch die Wärmespeichereinheit wird insbesondere ermöglicht, einen während des Tages anfallenden Überschuss an eingestrahlter Sonnenenergie zwischenzuspeichern, und die gespeicherte Wärmeenergie zur Fortsetzung des Trocknungsprozesses während der Abend- und Nachtzeit heranzuziehen.
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Erfindungsgemäß ist die Solarthermieeinheit durch mindestens ein Transparentdachhaus oder zumindest durch einen Teil eines solchen gebildet. Insbesondere wird ein übliches Gewächshaus als Solarthermieeinheit eingesetzt. Anstelle eines festen Hauses mit einem aus Glas oder transparentem Kunststoff gebildetem Transparentdach wird in einer aufgrund ihres besonders geringen Herstellungsaufwandes bevorzugten Bauform ein Transparentdachzelt als Solarthermieeinheit herangezogen, bei der das Transparentdach durch eine hochtransparente Kunststofffolie gebildet ist. Für eine besonders gute Ausnutzung der Strahlungsleistung ist das Transparentdach des Hauses oder Zelts innenseitig insbesondere mit einer infrarot-reflektierenden Folie oder Schicht versehen, die die Emission von Wärmestrahlung aus der Solarthermieeinheit reduziert. Der Boden des Transparentdachhauses oder -zelts ist zur Verbesserung der Strahlungsabsorption vorzugsweise mit einem hochabsorbierenden Belag, insbesondere einem schwarzen Anstrich versehen. Optional sind in dem Transparentdachhaus oder -zelt Einbauten (insbesondere aus schwarz gestrichenem Metall) angeordnet, die die Wärmeübertragung auf die durch die Solarthermieeinheit strömende Luft durch Bereitstellung einer vergleichsweise großen Oberfläche verbessern.
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In einer zweckmäßigen und besonders effektiven Variante der Trocknungsanlage ist als Klärschlammtrocknungseinheit ein Bandtrockner vorgesehen, dem die in der Solarthermieeinheit erwärmte Luft zugeführt ist. Der erwärmte Luftstorm wird hierbei in dem Bandtrockner insbesondere im Gegenstrom zu dem zu trocknenden Klärschlamm geführt.
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Die Wärmespeichereinheit ist in einer einfach und preisgünstig realisierbaren, gleichwohl aber effektiven Ausführungsvariante durch mindestens einen Flüssigkeitsbehälter gebildet, der in dem solarthermisch erwärmten Luftstrom angeordnet ist und von diesem Luftstrom umströmt wird. Der oder jeder Flüssigkeitsbehälter enthält als Wärmespeichermedium vorzugsweise Wasser.
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Der oder jeder Flüssigkeitsbehälter wird in einer zweckmäßigen Ausbildung im Wesentlichen gebildet durch eine Wand, die zumindest teilweise aus profiliertem Blech, insbesondere Wellblech oder Trapezblech, besteht. Ein solcher Flüssigkeitsbehälter ist einerseits einfach und preisgünstig herstellbar. Andererseits gewährleistet die profilierte Blechwand einen effektiven Wärmeübergang zwischen dem Luftstrom und der in dem Behälter aufgenommenen Flüssigkeit.
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In zweckmäßiger Ausgestaltung umfasst die Wärmespeichereinheit eine Vielzahl von säulenartig gestalteten Flüssigkeitsbehältern, die in dichter Staffelung zueinander angeordnet sind, so dass der zwischen benachbarten Behältern gebildete freie Abstand klein im Verhältnis zu dem Durchmesser der Flüssigkeitsbehälter ist. „Klein” bedeutet in diesem Sinne, dass der Abstand zwischen benachbarten Flüssigkeitsbehältern wesentlich kleiner ist als der Durchmesser des einzelnen Flüssigkeitsbehälters. In bevorzugter Ausbildung ist der Abstand zwischen zwei Flüssigkeitsbehältern insbesondere kleiner als 1/5, vorzugsweise kleiner als 1/10 des Behälterdurchmessers. Beispielsweise hat jeder Flüssigkeitsbehälter einen mittleren Durchmesser von 80 cm, wobei zwischen je zwei benachbarten Flüssigkeitsbehältern ein freier Abstand von 2 bis 5 cm gebildet ist. Zur Verbesserung des thermischen Kontakts zwischen dem Luftstrom und den Behältern sind letztere bevorzugt mit einer konturierten Außenwand versehen und derart dicht gestaffelt, dass benachbarte Behälter miteinander verzahnt sind. Auf diese Weise wird der Luftstrom auf einem mäanderförmigen Strömungsweg zwischen den Behältern hindurchgeführt.
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In einer zweckmäßigen Weiterbildung der Trocknungsanlage umfasst diese zusätzlich Mittel, die einer Ungleichmäßigkeit des Strömungsprofils des zu erwärmenden Luftstroms entgegenwirken, und die den Luftstrom somit „homogenisieren”. Bei diesen Mitteln zur Homogenisierung des Luftstroms handelt es sich insbesondere um Luftleitbleche (wobei das Wort „Blech” unabhängig von dem verwendeten Material allgemein für flache Leitelemente verwendet wird) oder sonstige Luftleitstrukturen. Zusätzlich oder alternativ umfassen die Mittel zur Homogenisierung des Luftstroms eine Strömungsbarierre mit örtlich variierendem Strömungswiderstand, die den Luftstrom im Bereich von Strömungspfaden mit kurzem Strömungsweg und/oder hohem Druckgradienten zugunsten von Strömungspfaden mit längerem Strömungsweg und/oder geringerem Druckgradienten einschränkt. Durch die Mittel zur Homogenisierung des Luftstroms wird dabei konkret bewirkt, dass der Luftstrom in etwa gleichem Maße durch das Zentrum und die Peripherie der Solarthermieeinheit und der – ggf. vorhandenen – Wärmespeichereinheit fließt. Durch die Luftstrom-Homogenisierungsmittel wird somit insbesondere der Bildung von Wärmezonen entgegengewirkt, in denen die eingestrahlte bzw. zwischengespeicherte Wärme aufgrund von zu geringer Durchströmung nur in unzureichendem Maße abgeführt wird.
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Optional umfasst die Trocknungsanlage zusätzlich zu der Solarthermieeinheit eine (Hilfs-)Heizung, mit der der Luftstrom weiter erwärmt werden kann. Diese Heizung wird insbesondere mit einem fossilen Brennstoff, Bio-Masse oder Faulgas betrieben und kommt dann zum Einsatz, wenn die Sonneneinstrahlung und die ggf. in der Wärmespeichereinheit gespeicherte Wärme zur hinreichenden Erwärmung des Luftstroms nicht ausreicht. Die Heizung oder zumindest ein Luftwärmetauscher derselben ist vorzugsweise stromab der Solarthermieeinheit und der ggf. vorhandenen Wärmespeichereinheit angeordnet.
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Nachfolgend wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand einer Zeichnung näher erläutert. Darin zeigen:
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1 in einem schematischen horizontalen Längsschnitt eine Klärschlammtrocknungsanlage mit einer Solarthermieeinheit in Form eines Transparentdachzeltes, mit einer Wärmespeichereinheit in Form von mehreren, luftumströmten Wasserbehältern sowie mit einer Klärschlammtrocknungseinheit in Form eines Bandtrockners,
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2 in einem schematischen vertikalen Längsschnitt die Klärschlammtrocknungsanlage gemäß 1,
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3 in einem Querschnitt III-III gemäß 1 und 2 die dortige Klärschlammtrocknungsanlage,
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4 in einem Querschnitt IV-IV gemäß 1 und 2 die dortige Klärschlammtrocknungsanlage,
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5 in einem Querschnitt V-V gemäß 1 und 2 die dortige Klärschlammtrocknungsanlage, und
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6 in einer Detaildarstellung VI gemäß 1 einen Ausschnitt der Wärmespeichereinheit.
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Einander entsprechende Teile und Größen sind in allen Figuren stets mit gleichen Bezugszeichen versehen.
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Die in den 1 bis 6 dargestellte (Klärschlamm-)Trocknungsanlage 1 umfasst eine Solarthermieeinheit 2, eine (Klärschlamm-)Trocknungseinheit 3 sowie eine der Solarthermieeinheit 2 und der Trocknungseinheit 3 zwischengeordnete Wärmespeichereinheit 4.
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Die Solarthermieeinheit 2 wird im Wesentlichen gebildet durch ein (Transparentdach-)Zelt 5, genauer gesagt durch einen von der Trocknungseinheit 3 abgewandten Flächenabschnitt 6 des Zeltes 5.
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Das Transparentdachzelt 5 entspricht vom Aufbau her im Wesentlichen einem gewöhnlichen Folien-Gewächshaus. Das Zelt 5 wird dabei gebildet durch ein (nicht näher dargestelltes) Stützgerüst, über das als Transparentdach eine doppelte Folienbahn mit einer Innenfolie 7 und einer Außenfolie 8 gespannt ist. Die Innenfolie 7 ist hierbei infrarot-reflektierend ausgebildet, um die Abstrahlung von Wärme aus dem Zelt 5 zu minimieren. In den Folienzwischenraum ist zur Stabilisierung des Folienabstandes Druckluft einleitbar. Das durch die doppelte Folienbahn gebildete Transparentdach ist mit anderen Worten aufblasbar. Im dargestellten Beispiel hat das Transparentdach eine tonnengewölbeartige Form. Andere Zeltformen sind aber ebenfalls möglich.
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Nach unten hin wird das Zelt 5 durch einen Betonboden 9 (2) abgeschlossen. Zur Optimierung des Wärmeeintrags ist der Betonboden 9 zumindest in dem Flächenabschnitt 6 mit einer hochabsorbierenden, insbesondere schwarzen Farbe gestrichen.
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An einer von der Trocknungseinheit 3 abgewandten Stirnseite 10 ist in das Zelt 5 eine – hier torartige – Einlassöffnung 11 für einen Luftstrom L eingebracht. Anstelle der einzigen, großen Einlassöffnung 11 können auch mehrere, kleinere Einlassöffnungen vorgesehen sein.
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In einem von der Stirnseite 10 abgewandten, und somit an die Trocknungseinheit 3 angrenzenden Flächenabschnitt 12 des Zeltes 5 ist die Wärmespeichereinheit 4 angeordnet. Wie insbesondere der 1 zu entnehmen ist, ist die Wärmespeichereinheit 4 im Wesentlichen aus mehreren säulenförmigen Behältern 13 gebildet, die mit Wasser W als Wärmespeichermedium gefüllt sind. Jeder Behälter 13 besteht im Wesentlichen aus einer näherungsweise hohlzylindrischen Wand 14 (6) aus Trapezblech, so dass jeder Behälter 13 eine gezahnte Außenkontur aufweist.
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Die Behälter 13 sind hierbei in mehreren Reihen derart dicht gestaffelt, dass die vorspringenden Partien des Trapezblechs benachbarter Behälter 13 stets zahnradartig ineinander greifen (s. 7). Hierdurch ist der zwischen benachbarten Behältern 13 gebildete Abstand stets wesentlich kleiner als der Durchmesser der Behälter 13. In bevorzugter Dimensionierung haben die Behälter 13 jeweils einen Durchmesser von etwa 80 cm, während der zwischen je zwei benachbarten Behältern 13 gebildete Abstand im Durchschnitt etwa 2 bis 5 cm beträgt.
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Der über den Behältern 13 gebildete Raumbereich innerhalb des Zeltes 5 ist durch eine Folienschürze 15 abgesperrt, um eine Umgehung der Behälter 13 durch den Luftstrom L zu verhindern. Dem gleichen Zweck dienen zwei trapezförmige Leitbleche 16, die von beiden Seiten des Zeltes 5 in den zwischen den jeweils äußeren Behältern 13 gebildeten Zwischenraum eingreifen.
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In einem oberen Bereich einer das Zelt 5 von der Trocknungseinheit 3 trennenden Stirnseite 17 (2 und 5) sind eine oder mehrere Auslassöffnungen 18 eingebracht, durch die der Luftstrom L aus dem Zelt 5 in einen Dachbereich 19 der Trocknungseinheit 3 eintreten kann.
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Zur Trocknung von Klärschlamm K (5) umfasst die Trocknungseinheit 3 einen Bandtrockner 20. Der Bandtrockner 20 ist zur Einleitung des erwärmten Luftstroms L über eine Öffnung 21 mit dem Dachraum 19 verbunden.
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Der Öffnung 21 ist optional ein (Luft-)Wärmetauscher 22 zu geordnet, der zusammen mit einem Blockheizkraftwerk 23 eine (Hilfs-)Heizung 24 für die Trocknungsanlage 1 bildet. Das Blockheizkraftwerk 23 ist mit dem Wärmetauscher 22 über einen Heizkreislauf 25 verbunden, in dem ein flüssiges Wärmeübertragungsmedium, insbesondere Wasser W zirkuliert.
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In einem unteren Bereich des Bandtrockners 20 ist ein Gebläse 26 zur Abführung des Luftstroms L angeordnet.
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Im Betrieb der Trocknungsanlage 1 wird durch das Gebläse 26 der Luftstrom L erzeugt, im Rahmen dessen Außenluft durch die Einlassöffnung 11 in das Zelt 5 eintritt. In der Solarthermieeinheit 2 nimmt der Luftstrom L unter Einwirkung des auf das Zelt 5 einstrahlenden Sonnenlichts Wärme auf. Nach Durchströmen des Flächenabschnitts 6 wird der erwärmte Luftstrom L in der Wärmespeichereinheit 4 zwischen den Behältern 13 hindurchgeleitet. Durch die Verzahnung der benachbarten Behälter 13 wird hierbei, wie insbesondere aus 7 ersichtlich ist, ein mäanderartiger Strömungsweg des Luftstroms L erzwungen. Durch die Folienschürze 15 und die Leitbleche 16 wird hierbei verhindert, dass der Luftstrom L die Behälter 13 in nennenswerten Maß umgeht. Insbesondere durch die dichte Packung der Behälter 13 und die mäanderförmige Stromführung tritt der Luftstrom L in intensiven thermischen Kontakt mit den Wänden 14 der Behälter 13 und tauscht hierdurch mit dem in den Behältern 13 aufgenommenen Wasser W Wärme aus. Das als Wärmespeichermedium wirkende Wasser W gleicht hierdurch Temperaturschwankungen des Luftstroms L, wie sie infolge der fluktuierenden Strahlungsintensität des Sonnenlichts regelmäßig auftreten, aus.
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Bedarfsweise, insbesondere wenn bei vergleichsweise schwacher Sonneneinstrahlung und/oder kurzen Sonnenperioden die verzögernde Wirkung der Energiespeichereinheit 4 unerwünscht ist, kann die Folienschürze 15 optional zum Dach des Zelts 5 hin angehoben werden, wodurch der Luftstrom L gezielt an den Behältern 13 vorbeigeleitet wird.
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Nach Durchströmen des Flächenabschnitts 12 des Zelts 5 tritt der Luftstrom L in jedem Fall durch die in der Stirnseite 17 vorgesehenen Auslassöffnungen 18 in den Dachbereich 19 der Trocknungseinheit 3 über. Durch in den Auslassöffnungen 18 angeordnete lamellenartige Leitbleche 27 variierender Dichte und Anstellung bildet die Stirnseite 17 dabei eine Strömungsbarierre, die dem Luftstrom L einen örtlich variierenden Strömungswiderstand entgegensetzt. Die Dichte und/oder Anstellung der Leitbleche 27 nimmt hierbei, wie in 1 schematisch angedeutet ist, von der der Öffnung 21 zugewandten Seite der Stirnseite 17 zu der der Öffnung 21 abgewandten Seite hin ab. Die Stirnseite 17 setzt dem Luftstrom L hierdurch einen Strömungswiderstand entgegen, der umso größer ist, je kürzer der zwischen der Einlassöffnung 11 und der Öffnung 21 gebildete Strömungsweg der Luftströmung L ist. Dies dient der Homogenisierung des Luftstroms L in den Flächenabschnitten 6 und 12 des Zelts 5. Hierdurch wird insbesondere verhindert, dass der Luftstrom L an den beiden Seiten des Zeltes 5 aufgrund des unterschiedlich langen Strömungsweges und des unterschiedlich hohen Druckgradienten eine stark verschiedene Strömungsgeschwindigkeit und einen stark verschiedenen Luftdurchsatz annimmt. Durch die Homogenisierung des Luftstroms L wird somit eine gleichmäßige Energieaufnahme über die gesamte Zeltfläche, und eine besonders effektive Erwärmung des Luftstroms L erzielt. Zur Homogenisierung des Luftstroms L dienen ferner auch die Folienschürze 15 und die Leitbleche 16.
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Durch die Öffnung 21 gelangt der Luftstrom L in den Bandtrockner 20. Gleichzeitig wird aus einem dem Bandtrockner 20 vorgeschalteten Dosierer 28 abgepresster, feuchter Klärschlamm K auf ein Förderband 29 des Bandtrockners 20 aufgebracht und innerhalb des Bandtrockners 20 durch den erwärmten Luftstrom L geführt. Beim Durchlaufen des Bandtrockners 20 wird der Klärschlamm K dabei sukzessive getrocknet. Trockener Klärschlamm K wird auf der von dem Dosierer 28 abgewandten Seite des Bandtrockners 20 über ein weiteres Förderband 30 ausgeworfen.
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Die (Hilfs-)Heizung 24 wird nur dann zugeschaltet, wenn die durch Sonneneinstrahlung in das Zelt 5 eingetragene Energie zu einer für die Trocknung des Klärschlamms K hinreichenden Erwärmung des Luftstroms L nicht ausreicht. Bei hinreichend starker Sonneneinstrahlung bleibt sie dagegen vollständig inaktiv.
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An die von dem Zelt 5 abgewandte Seite der Trocknungseinheit 3 schließt sich optional ein weiteres (Transparentdach-)Zelt 5' an, das in der Zeichnung lediglich gestrichelt angedeutet ist. Das Zelt 5' ist spiegelbildlich zu dem Zelt 5 ausgebildet ist, und entspricht hinsichtlich Aufbau und Wirkungsweise ansonsten dem Zelt 5. Insbesondere umfasst das Zelt 5' weitere Solarthermieeinheit und eine weitere Wärmespeichereinheit, die nicht explizit dargestellt sind. Zur strömungstechnischen Anbindung des Zelts 5' an die Trocknungseinheit 3 ist in dieser Ausführungsform auch die Trocknungseinheit 3 spiegelsymmetrisch ausgebildet.