DE102011003789A1 - Verfahren zur Herstellung einer Geschirrspülmaschine und Geschirrspülmaschine - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung einer Geschirrspülmaschine, insbesondere einer Haushaltsgeschirrspülmaschine, mit einem um eine Beschickungsöffnung (5) der Geschirrspülmaschine wenigstens teilweise umlaufenden Türdichtungselement (7), das in ein Dichtbett (6) eingesetzt wird. Erfindungsgemäß wird vor dem Einsetzen des Türdichtungselements (7) in einem Auftragsschritt zumindest in einem Teilbereich einer dem Türdichtungselement (7) zugewandten. Oberfläche des Dichtbetts (7) ein Flüssiglack (27), insbesondere ein Acrylharzlack, als Korrosionsschutzschicht aufgetragen und in einem Aushärteschritt der Flüssiglack (27) ausgehärtet.
Description
- Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung einer Geschirrspülmaschine, insbesondere eine Haushaltsgeschirrspülmaschine, sowie eine Geschirrspülmaschine mit einem um eine Beschickungsöffnung der Geschirrspülmaschine wenigstens teilweise umlaufenden Türdichtungselement, das in ein Dichtbett eingesetzt wird.
- Der Spülbehälter einer Geschirrspülmaschine kann z. B. aus einem, die Boden-, Seiten- und Deckwände bildenden, kastenförmigen Behältermantel ausgeführt sein. Dessen Rückseite wird z. B. mit einem als Rückwand dienenden Blechteil geschlossen. In der Vorderseite des Behältermantels kann demgegenüber ein Dichtbett für die Türdichtung der Geschirrspülmaschine eingeformt sein. Üblicherweise ist der Behältermantel mit dem darin integrierten Dichtbett aus einem hochwertigen CrNi-Stahlblech hergestellt, um innerhalb des Dichtbettes eine Spaltkorrosion zu vermeiden.
- Aus der
DE 10 2005 062 478 A1 ist eine Geschirrspülmaschine bekannt, bei der die Türdichtung für die Gerätetür in einem aus Stahlblech hergestellten Dichtbett eingesetzt ist. Gemäß diesem Stand der Technik ist das Dichtbett als ein vom Spülbehälter separates Rahmenteil ausgebildet. Das Rahmenteil ist mittels Schweißverbindung mit der Frontseite des Behältermantels des Spülbehälters verbunden. Zur Reduzierung der Materialkosten ist der Behältermantel des Spülbehälters aus einem kostengünstigeren Cr-Stahl hergestellt. Demgegenüber ist das damit verbundene frontseitige Rahmenteil aus hochwertigem CrNi-Stahl hergestellt. - Die in der obigen
DE 10 2005 062 478 A1 gezeigte mehrteilige Ausführung des Spülbehälters bestehend aus dem Behältermantel und dem frontseitigen Rahmenteil, in dem das Dichtbett integriert ist, ist fertigungstechnisch aufwändig. Außerdem ist bei der Fertigung des Spülbehälters für das frontseitige Rahmenteil nach wie vor der Einsatz von kostspieligem CrNi-Stahl erforderlich, um eine Korrosionsbeständigkeit im Dichtbett der Türdichtung zu gewährleisten. - Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, ein Verfahren zur Herstellung einer Geschirrspülmaschine sowie eine Geschirrspülmaschine bereitzustellen, durch welche fertigungstechnisch einfach sowie mit reduzierten Material- und Fertigungskosten eine Korrosionsbeständigkeit im Bereich des Dichtbettes der Türdichtung für die Gerätetür erreicht wird.
- Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass vor dem Einsetzen des Türdichtungselements in einem Auftragsschritt zumindest in einem Teilbereich einer dem Türdichtungselement zugewandten Oberfläche des Dichtbetts ein Flüssiglack, insbesondere ein Acrylharzlack, als Korrosionsschutzschicht aufgetragen wird und in einem Aushärteschritt der Flüssiglack ausgehärtet wird.
- Die Aushärtung kann beispielsweise durch Infrarottrocknung mittels eines Infrarotstrahlers erfolgen. Für den gewünschten Korrosionsschutz ist es ausreichend, die mit dem Türdichtungselement in Kontakt befindliche und damit gegenüber Spaltkorrosion besonders anfällige Oberfläche des Dichtbetts mit Flüssiglack zu behandeln. Dabei kann bereits durch das Auftragen einer Flüssiglackschicht mit einer Materialstärke in einem Bereich von 1 bis 5 μm, insbesondere 2 bis 3 μm, ein ausreichender Korrosionsschutz erreicht werden. Entsprechend gering ist der erforderliche Materialeinsatz, um den notwendigen Korrosionsschutz zu erreichen.
- Auf diese Weise kann bei der Herstellung des Dichtbettes auf den Einsatz von kostspieligem CrNi-Stahl gänzlich verzichtet werden und anstelle dessen ein kostengünstiger, jedoch korrosionsanfälliger Cr-Stahl verwendet werden. Vorzugsweise wird ausnahmslos nur der Oberflächenbereich des Dichtbetts mit dem Flüssiglack versehen, bei dem es tatsächlich zu einer Spaltkorrosion kommen kann. Die anderen Stahlblech-Bereiche des Dichtbetts verbleiben demgegenüber ohne die erfindungsgemäße Oberflächenbehandlung.
- Das Dichtbett kann im Querschnitt in etwa nutförmig gestaltet sein, und zwar mit zwei seitlichen Nutwänden und einem Dichtgrund. Zur Vermeidung von Spaltkorrosion kann der Korrosionsschutz zumindest auf den Dichtgrund, bevorzugt jedoch auch auf die beiden seitlichen Nutwände aufgebracht werden.
- Wie oben angegeben, ist es nicht mehr erforderlich, das Dichtbett aus kostspieligem, korrosionsfestem CrNi-Stahlblech herzustellen. Das Dichtbett kann daher im Unterschied zum oben angegebenen Stand der Technik materialeinheitlich und/oder einstückig mit dem Behältermantel des Spülbehälters ausgebildet werden, wobei zur Bildung dieser Bauteileinheit der Einsatz von kostengünstigem Cr-Stahl ausreichend ist. Entsprechend kann bei der Herstellung des Spülbehälters gänzlich auf den Einsatz von CrNi-Stahl verzichtet werden.
- Der Dichtgrund und eine in Geräteseitenrichtung äußere Nutwand des Dichtbettes kann als eine nach außen abgestufte Ausprägung unmittelbar im Behältermantel des Spülbehälters ausgebildet werden. Die innere Nutwand des Dichtbettes kann demgegenüber durch eine separate Blechleiste ausgebildet sein, die mit dem Behältermantel des Spülbehälters verschweißt ist. Bei einer solchen Konstruktion ergibt sich daher zwischen dem Dichtgrund und der, durch die Blechleiste gebildeten inneren Nutwand eine Verbindungsfuge oder ein Kapillarspalt, in dem sich nachteilig Feuchtigkeit sammeln kann. Um hier die Gefahr von Spaltkorrosion zu vermeiden, kann die Korrosionsschutzschicht insbesondere die in den Dichtbett-Innenraum offene Verbindungsfuge überdecken.
- Als Kapillarspalt im Sinne der Erfindung ist ein Spalt zwischen den Blechteilenden mit sehr geringer Spaltbreite zu verstehen. Durch die im Vergleich zu größeren Spaltbreiten stark im Vordergrund tretenden Oberflächeneffekte tritt im Kapillarspalt verstärkt die Kapillarität auf, bei der der Flüssiglack aufgrund seiner Oberflächenspannung sich im Kapillarspalt quasi verstemmt und nicht mehr herausfließen kann bis die Aushärtung abgeschlossen ist.
- Die Korrosionsschutzschicht kann, wie bereits oben erwähnt, bevorzugt in flüssiger Form als ein Speziallack in dem Dichtbett appliziert werden. Der noch flüssige Speziallack kann dabei ohne weiteres durch Kapillarwirkung in die oben erwähnte Verbindungsfuge zwischen der Blechleiste und dem Behältermantel einfließen. Dadurch ist gewährleistet, dass der Dichtbettraum korrosionsfest versiegelt ist.
- Im obigen Fall erfolgt das Applizieren der Korrosionsschutzschicht nach dem Zusammenbau bzw. der Formgebung des Dichtbettes. Die Korrosionsschutzschicht kann in diesem Fall bevorzugt mittels einer Sprüheinrichtung zunächst in flüssiger Form in das Dichtbett eingebracht werden. Hierbei ist ein lagerichtiges Aufbringen der Korrosionsschutzschicht innerhalb des Dichtbettes von großer Bedeutung, um optisch nachteilhafte Spuren des Speziallackes außerhalb des Dichtbettes zu vermeiden. Vor diesem Hintergrund eignet sich insbesondere eine sogenannte Signiersprüheinrichtung, die den Speziallack vernebelungsfrei in das Dichtbett einsprühen kann. Zusätzliche Abdeckmaßnahmen außerhalb des Dichtbettes sind daher nicht erforderlich. Das Einbringen des Speziallackes erfolgt bevorzugt durch eine robotergeführte Signiersprühpistole. Anschließend wird der aufgebrachte Speziallack durch Infrarottrocknung getrocknet.
- Alternativ dazu kann die Korrosionsschutzschicht auch bereits vor dem Zusammenbau bzw. der Formgebung des Dichtbetts bzw. des Spülbehälters bereits auf die noch ebenflächige Mantelplatine aufgebracht werden. Für ein lagerichtiges Aufbringen der Korrosionsschutzschicht eignet sich insbesondere ein Siebdruckverfahren oder ebenfalls ein. Signiersprühverfahren. Der im zusammengebauten bzw. gefomten Zustand das Dichtbett innenseitig begrenzende Blechstreifen kann hierbei zumindest in Teilbereichen mit der Korrosionsschutzschicht versehen werden.
- Nachfolgend ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der beigefügten Figuren beschrieben.
- Es zeigen:
-
1 in einer vergrößerten Schnittdarstellung den Türdichtungsbereich einer Geschirrspülmaschine; -
2 eine Ansicht entsprechend der1 , anhand der ein Verfahren zur Aufbringung der Korrosionsschutzschicht veranschaulicht ist; und -
3 einen Ausschnitt aus einer Mantelplatine sowie einer zugeordneten Blechleiste, auf der vor einer Formgebung auf den, das Dichtbett bildenden Bereich eine Korrosionsschutzschicht aufgetragen ist. - In der
1 ist ein frontseitiger Türdichtungsbereich einer im vorliegenden Ausführungsbeispiel als Haushaltsgeschirrspülmaschine ausgebildeten Geschirrspülmaschine gezeigt. Die Geschirrspülmaschine weist einen Spülbehälter1 auf, der aus einer in der3 beispielhaft gezeigten ebenflächigen Mantelplatine3 hergestellt ist. Die Mantelplatine3 wird in einem Biegeprozess so geformt, dass ein kastenförmiger Behältermantel, bestehend aus Boden-, Deck- und Seitenwänden, entsteht. - Die Rückseite des Behältermantels wird im vorliegenden Ausführungsbeispiel durch ein als Rückwand dienendes Blechteil verschlossen. Die Vorderseite des Behältermantels bildet demgegenüber eine Beschickungsöffnung
5 , die in bekannter Weise von einem gummiartigen Türdichtungselement7 umzogen ist. Das Türdichtungselement7 ist in1 gepunktet im unverformten Zustand dargestellt. In der1 ist die frontseitige Blechteilgeometrie einer seitlichen Behälterwand9 des Spülbehälters1 gezeigt, die ein nutförmiges Dichtbett6 aufweist, in welches das Türdichtungselement7 eingesetzt ist. - Zur Bildung des Dichtbetts
6 weist die Behälterwand9 zur Frontseite hin eine in der Geräteseitenrichtung x nach außen abgestufte Ausprägung aus. Diese bildet einen um eine Biegekante11 nach außen abgewinkelten Dichtgrund13 des Dichtbettes6 , der über eine weitere äußere Biegekante15 in eine äußere, zur Behälterwand9 parallelen Nutwand17 des Dichtbettes6 übergeht. Die Nutwand17 ist zur Frontseite hin bis zu einem nach außen abgewinkelten Frontflansch19 verlängert. - Die in der Gehäuseseitenrichtung x innere Nutwand
21 wird durch eine separate Blechleiste22 gebildet, die mittels Punktschweißung an der Innenseite der Behälterwand9 festgelegt ist. Im so gebildeten nutförmigen Dichtbett6 ist die Türdichtung7 eingesetzt, die bei geschlossener Geschirrspülmaschine in Dichtkontakt mit der gestrichelt angedeuteten Innentür23 einer Gerätetür ist. Der Behältermantel des Spülbehälters1 ist außerdem in an sich bekannter Seite frontseitig an einem umlaufenden Frontrahmen25 befestigt. - In dem, in der
1 gezeigten Ausführungsbeispiel ist sowohl der Spülbehälter1 als auch die daran materialeinheitlich und einstückig angeformte stufenförmige Ausprägung aus einem korrosionsanfälligen, jedoch kostengünstigeren Cr-Stahlblech hergestellt. Um innerhalb des Dichtbettes6 die Gefahr von Spaltkorrosion zu vermeiden, weist das Dichtbett6 an seiner, der Türdichtung7 zugewandten Oberfläche eine Korrosionsschutzschicht27 auf, die als ein Flüssiglack, etwa einem Acrylharzlack mit geringer Materialstärke im Bereich von 2 bis 3 μm aufgetragen ist. - Die Korrosionsschutzschicht
27 ist in der1 mit übertrieben großer Materialstärke dargestellt. Demzufolge überdeckt die Korrosionsschutzschicht27 sowohl die seitlichen Nutwände17 ,21 als auch den Dichtgrund13 . Wie aus der1 weiter hervorgeht, ist auch die besonders korrosionsanfällige Verbindungsfuge29 zwischen dem Dichtgrund13 und der dazu rechtwinklig ausgerichteten Nutwand21 ebenfalls von der Korrosionsschutzschicht27 überdeckt. - Die erfindungsgemäße Korrosionsschutzschicht
27 kann in unterschiedlicher Weise in das Dichtbett6 eingebracht werden. Gemäß der2 erfolgt das Applizieren der Korrosionsschutzschicht27 nach der Fertigstellung des Spülbehälters1 und des Dichtbetts6 . Dabei wird eine robotergeführte Signiersprühpistole31 mit ihrer Eintragsdüse in das Dichtbett6 eingefahren und der Flüssiglack aufgetragen. Der Flüssiglack wird darauffolgend in einem Aushärteschritt getrocknet und damit ausgehärtet. - Anhand der
3 ist eine weitere Variante zum Aufbringen der Korrosionsschutzschicht27 gezeigt, die im Unterschied zur2 bereits vor einer Formgebung des Spülbehälters1 und damit des Dichtbetts6 auf die noch ebenflächige Mantelplatine3 aufgetragen wird. Das Aufbringen der mit Kreuzschraffur dargestellten Korrosionsschutzschicht27 erfolgt dabei gemäß der3 ausschließlich in dem, das Dichtbett6 bildenden Bereich der Mantelplatine3 . Die in der3 noch als separates Bauteil vorgehaltene Blechleiste22 , welche im geformten und zusammengebauten Zustand auch die Nutwand21 bildet, wird an ihrer, in Zusammenbaulage der Türdichtung7 zugewandten Oberfläche ebenfalls mit der Korrosionsschutzschicht27 versehen. Erst nach Aufbringen der Korrosionsschutzschicht27 wird der Biege- und Fügeprozess zur Herstellung des Spülbehälters1 und damit auch des Dichtbetts6 gestartet, bei dem zunächst die Mantelplatine3 um die gestrichelt angedeuteten Biegeachsen zu einem Behältermantel gebogen wird und anschließend die stufenförmige Ausprägung in die Vorderseite des Behältermantels eingeformt wird. - Bezugszeichenliste
-
- 1
- Spülbehälter
- 3
- Mantelplatine
- 5
- Beschickungsöffnung
- 7
- Türdichtungselement
- 9
- Behälterwand
- 11
- Biegekante
- 13
- Dichtgrund
- 15
- Biegekante
- 17
- äußere Nutwand
- 19
- Frontflansch
- 21
- innere Nutwand
- 22
- Blechleiste
- 23
- Innentür
- 25
- Frontrahmen
- 27
- Korrosionsschutzschicht
- 29
- Verbindungsfuge bzw. Kapillarspalt
- 31
- Signiersprühpistole
- x
- Geräteseitenrichtung
- y
- Bautiefenrichtung
- ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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- Zitierte Patentliteratur
-
- DE 102005062478 A1 [0003, 0004]
Claims (13)
- Verfahren zur Herstellung einer Geschirrspülmaschine, insbesondere einer Haushaltsgeschirrspülmaschine, mit einem um eine Beschickungsöffnung (
5 ) der Geschirrspülmaschine wenigstens teilweise umlaufenden Türdichtungselement (7 ), das in ein Dichtbett (6 ) eingesetzt wird, dadurch gekennzeichnet, dass vor dem Einsetzen des Türdichtungselements (7 ) in einem Auftragsschritt zumindest in einem Teilbereich einer dem Türdichtungselement (7 ) zugewandten Oberfläche des Dichtbetts (7 ) ein Flüssiglack (27 ), insbesondere ein Acrylharzlack, als Korrosionsschutzschicht aufgetragen wird und in einem Aushärteschritt der Flüssiglack (27 ) ausgehärtet wird. - Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass in einem Formgebungsschritt zumindest Teilbereiche des Dichtbetts (
6 ), insbesondere zusammen mit zumindest einer Behälterwand (9 ) eines Spülbehälters, aus einer Mantelplatine (3 ) geformt werden. - Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Auftragsschritt und der Aushärteschritt zum Auftragen und Aushärten des Flüssiglacks (
27 ) zeitlich vor dem Formgebungsschritt erfolgen, wobei der Flüssiglack (27 ) zumindest auf einen Teilbereich eines das Dichtbett (6 ) bildenden Bereichs der Mantelplatine (3 ) aufgetragen wird. - Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Auftragsschritt und der Aushärteschritt zeitlich nach dem Formgebungsschritt erfolgen.
- Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zur Ausbildung des Dichtbetts (
6 ) eine Blechleiste (22 ) unter Bildung einer Verbindungsfuge oder eines Kapillarspalts (29 ) mit einer Behälterwand (9 ) eines Spülbehälters verbunden wird. - Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Dichtbett (
6 ) zumindest teilweise, insbesondere vollständig, aus einem Cr-Stahlblech hergestellt wird. - Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Flüssiglack (
27 ) mit einer Materialstärke im Bereich von 1 bis 5 μm, insbesondere 2 bis 3 μm, aufgetragen wird. - Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Dichtbett (
6 ) nutförmig mit zwei Seitenwänden (17 ,21 ) und einem Dichtgrund (13 ) ausgebildet ist, wobei zumindest auf den Dichtgrund (13 ) Flüssiglack (27 ) aufgetragen wird. - Verfahren nach Anspruch 8 unter Rückbeziehung auf Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Dichtgrund (
13 ) und eine in Geräteseitenrichtung (x) äußere Nutwand (17 ) des Dichtbetts (6 ) als eine nach außen abgestufte Ausprägung in Behälterwand (9 ) ausgebildet wird und eine innere Nutwand (21 ) des Dichtbetts (6 ) durch die mit der Behälterwand (9 ) verbundene separate Blechleiste (22 ) gebildet wird. - Verfahren nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Flüssiglack (
27 ) unter Ausnutzung von Kapillarkräften in den Kapillarspalt (29 ) eingebracht wird und im Kapillarspalt (29 ) ausgehärtet wird. - Geschirrspülmaschine, insbesondere hergestellt nach einem Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, mit einer von einer Gerätetür (
23 ) verschließbaren Beschickungsöffnung (5 ), die zumindest teilweise von einem Türdichtungselement (7 ) umzogen ist, die in einem Dichtbett (6 ) eingesetzt ist, dadurch gekennzeichnet, dass auf der dem Türdichtungselement (7 ) zugewandten Seite des Dichtbetts (6 ) zumindest in Teilbereichen ein ausgehärteter Flüssiglack (27 ), insbesondere ein Acrylharzlack, als Korrosionsschutzschicht aufgetragen ist. - Geschirrspülmaschine nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Dichtbett (
6 ) nutförmig mit zwei Seitenwänden (17 ,21 ) und einem Dichtgrund (13 ) ausgebildet ist, wobei zumindest auf den Dichtgrund (13 ) Flüssiglack (27 ) aufgetragen wird. - Geschirrspülmaschine nach einem der Ansprüche 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Dichtbett eine Verbindungsfuge oder einen Kapillarspalt (
29 ) aufweist, wobei zumindest im Bereich der Verbindungsfuge oder des Kapillarspalts (29 ) Flüssiglack aufgetragen ist.
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| R081 | Change of applicant/patentee |
Owner name: BSH HAUSGERAETE GMBH, DE Free format text: FORMER OWNER: BSH BOSCH UND SIEMENS HAUSGERAETE GMBH, 81739 MUENCHEN, DE Effective date: 20150409 |
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| R005 | Application deemed withdrawn due to failure to request examination |