DE102011003476B4 - Klimaboden - Google Patents
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Abstract
Trockenbauplatte als Kühl- oder Heizplattenelement, bei der in einer Oberseite der Platte (1) mehrere Nuten (10) zur Aufnahme von flexiblen Heizungsrohren (30) angeordnet sind, und in der Oberseite oder einer Unterseite zumindest ein Schlitz (20, 20') angeordnet ist, der mindestens so tief in die Platte (1) hineinragt wie die Nuten (10) und derart tief, dass eine Sollbruchstelle definiert wird, dadurch gekennzeichnet, dass die Platte (1) eine Gipsfaserplatte ist, die durch schichtweises Auftragen dünner Schichten einer Maische aus Gips, Zellulosefasern und Wasser und anschließendem Pressen hergestellt ist, und das schichtweise Auftragen durch Aufspritzen der Maische auf eine rotierende Walze erfolgt.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Trockenbauplatte gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1, sowie ein Verfahren zu deren Herstellung gemäß Anspruch 8.
- Fußboden- und Wandheizungen erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Manche Heizungssysteme können in der warmen Jahreszeit auch zur Kühlung verwendet werden. Insbesondere für die Gebäuderenovierung sind Systeme mit vorgefertigten Modulen bekannt, bei denen die Heizungsrohre in vorgefertigte Nuten von Trockenestrichplatten eingelegt werden. Häufig müssen derartige Platten verhältnismäßig dünn sein, da beim "Nachrüsten" von Fußbodenheizungen die Dicke der Heizungsmodule nicht beliebig groß werden kann, ohne dass größere Umbauten notwendig werden.
- Dünne Trockenestrichplatten (z.B. Trockenbauplatten wie z.B. Gipsfaserplatten) brechen sehr leicht, wenn sie sehr dünn (z.B. 15 mm oder dünner) sind. Es sind jedoch auch stabilere Platten verfügbar. Diese sind jedoch schwerer zu handhaben bei der Montage und in der Fertigung. Bei der Installation von derartigen Systemen ist der Zuschnitt aufwändig. Es muss ein Verlegeplan für die Heizungsplatten erstellt werden, nach dessen Maßgabe die Platten auf der Baustelle zugeschnitten werden. Eine gattungsgemäße Trockenbauplatte zeigt z.B. die Publikation
DE 31 09 866 A1 . - Die der vorliegenden Erfindung zugrunde liegende Aufgabe besteht darin, Trockenbauplatten für ein Fußboden- bzw. Wandheizungssystem zur Verfügung zu stellen, die sehr dünne Bodenaufbauten ermöglichen und mit denen eine sehr einfache und flexible Montage an der Baustelle möglich ist ohne die Notwendigkeit die Platten vorab zuzuschneiden und aufwändige Verlegepläne zu zeichnen.
- Diese Aufgabe wird durch eine Trockenbauplatte gemäß Anspruch 1 sowie ein Herstellungsverfahren gemäß Anspruch 8 gelöst. Unterschiedliche Beispiele der vorliegenden Erfindung sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
- Es wird eine Trockenbauplatte als Kühl- oder Heizplattenelement beschrieben. Gemäß der Erfindung sind in einer Oberseite der Platte mehrere Nuten zur Aufnahme von flexiblen Heizungsrohren angeordnet. Des Weiteren ist in der Oberseite oder in einer Unterseite zumindest ein Schlitz angeordnet, der mindestens so tief in die Platte hineinragt wie die Nuten und derart tief, dass eine Sollbruchstelle definiert wird. Dadurch werden Zuschnittarbeiten vor der Verlegung der Platten vermieden und die Platten können bei Bedarf an der Baustelle durch definiertes Brechen geteilt werden.
- Die Nuten können zumindest teilweise parallel zu einer Längskante der Platte verlaufen, wobei jeweils zwei benachbarte Nuten zumindest in einem Endbereich der Platte durch eine bogenförmige, insbesondere halbkreisförmige, Ausnehmung verbunden sind. Ein Heizungsrohr kann daher von einer Nut über die bogenförmige Ausnehmung in eine parallel dazu verlaufende Nut geführt werden. Auf diese Art wird eine mäanderförmige Verlegung der Heizungsrohre möglich. Der die Sollbruchstelle bildende Schlitz verläuft in rechtem Winkel zu den Nuten oder zwischen zwei Nuten parallel zu diesen. Die Platte kann folglich durch Brechen in der Länge gekürzt oder in der Breite z.B. halbiert werden.
- Der die Sollbruchstelle bildende Schlitz kann in rechtem Winkel zu den Nuten derart angeordnet sein, dass der Schlitz zwischen den parallel zueinander verlaufenden Nuten und den bogenförmigen Ausnehmungen verläuft. Der Schlitz trennt also einen Bereich der Platte mit parallel verlaufenden Nuten von einem Bereich bogenförmiger (und/oder kreisförmiger) Ausnehmungen (als Rohrführungsbereich bezeichnet), welche die Nuten verbinden. Ein Vorteil einer derartigen Trockenbauplatte liegt darin, dass der abgebrochene Teil dem Rohrführungsbereich der Trockenbauplatte entspricht und als sogenannte Rohrführungsplatte bzw. Umlenkplatte verwendet werden kann. Es entsteht somit ein großer Preis-, Planungs- und Verlegevorteil. Der Schlitz
20 ist über seine ganze Schlitzbreite auf der Seite des Rohrführungsbereichs angeordnet. Der die Sollbruchstelle bildende Schlitz geht also "auf Kosten" des Rohrführungsbereichs mit den bogenförmigen Ausnehmungen und nicht auf den verbleibenden Bereich mit den parallelen Nuten10 . - In Richtung der Längskante (d.h. in Längrichtung) der Platte kann auf die bogenförmige Ausnehmung folgend zumindest eine kreisförmige Ausnehmung angeordnet sein, deren Durchmesser dem Abstand zwischen zwei benachbarten Nuten entspricht. Zwei parallele Tangenten an die kreisförmige Ausnehmung fluchten also mit den oben genannten parallel verlaufenden Nuten. Entlang den halbkreis- oder kreisförmigen Ausnehmungen kann das Heizungsrohr um 180° oder um 90° gebogen werden.
- Die Nuten sowie die Ausnehmungen weisen eine Nutentiefe auf, die zumindest 75 Prozent der Dicke der Platte beträgt, wobei die Nuten insbesondere einen annähernd quadratischen Querschnitt aufweisen (bei Heizungsrohren mit kreisrundem Querschnitt). Die Dicke der Platten beträgt 15 mm oder weniger. D.h. die Nuttiefe wäre demnach mindestens 12 mm, üblicherweise werden Rohre mit 12 mm Außendurchmesser verwendet. Bei Platten mit einer Dicke von 10 mm können Rohre mit 8 mm Außendurchmesser vorgesehen sein.
- Erfindungsgemäß ist die Trockenbauplatte eine Gipsfaserplatte, die hauptsächlich aus Gips und Zellulosefasern besteht.
- Die Erfindung wird im nachfolgend anhand von Abbildungen näher erläuternd. Die Erfindung ist nicht auf die in den Abbildung gezeigten Beispiele beschränkt, vielmehr wird Wert darauf gelegt, das zugrunde liegende Prinzip näher zu erläutern. In den Abbildungen zeigt:
-
1 eine Trockenbauplatte als Kühl- bzw. Heizplattenelement gemäß einem Beispiel der vorliegenden Erfindung in perspektivischer Darstellung; -
2 eine schematische Skizze eines Schnitts durch die Platte in rechtem Winkel zu deren Längsrichtung; -
3 eine Draufsicht und eine Seitenansicht einer Ausführungsform des Kühl- bzw. Heizplattenelement; und -
4 eine Draufsicht und eine Seitenansicht einer alternativen Ausführungsform des Kühl- bzw. Heizplattenelements. - In den Abbildungen beziehen sich gleiche Bezugszeichen auf gleiche oder ähnliche Komponenten mit gleicher oder ähnlicher Bedeutung.
-
1 zeigt eine Trockenbauplatte1 als Kühl- bzw. Heizplattenelement für eine Fußbodenheizung gemäß einem Beispiel der vorliegenden Erfindung in perspektivischer Darstellung. - Gemäß einem Beispiel der Erfindung sind in einer Oberseite der Platte
1 mehrere Nuten10 zur Aufnahme von flexiblen Heizungsrohren30 (siehe2 ) angeordnet. In der Oberseite (oder alternativ in einer Unterseite) ist zumindest ein Schlitz20 angeordnet, der eine Sollbruchstelle der Platte1 definiert. Zu diesem Zweck ragt der Schlitz20 mindestens so tief in die Platte1 hinein wie die Nuten10 . Der Schlitz20 ist des Weiteren deutlich schmäler als die Nuten10 . Der Schlitz20 ist normalerweise weniger als halb so schmal wie die Nuten, z.B. schmäler als 3 mm oder schmäler als 2 mm. Die Schlitztiefe ist derart, dass eine Sollbruchstelle definiert wird, d.h. die Platten können bei Bedarf an der Baustelle durch definiertes Brechen geteilt werden. Im Allgemeinen reicht hierfür der durch einen Menschen per Hand aufbringbare Druck. Die Platten sollen dafür plan aufgelegt werden und sollten bis zur Sollbruchstelle auf dem Untergrund aufliegen, sodass die abzubrechende Seite übersteht. Durch einen kurzen Druck auf die Platte bricht diese an der vorgesehenen Stelle. - Die Nuten
10 verlaufen im Wesentlichen parallel zu einer Längskante der Platte1 , wobei jeweils zwei benachbarte Nuten10 im Randbereich der Platte1 durch eine bogenförmige (z.B. halbkreisförmige) Ausnehmung15 verbunden sind, sodass ein Heizungsrohr30 von einer Nut10 in die dazu benachbarte Nut geführt werden kann und in der bogenförmigen Ausnehmung im Wesentlichen um 180° gebogen wird. Auf diese Art wird eine mäanderförmige Verlegung der Heizungsrohre30 möglich. Der Bereich mit den bogen- und kreisförmigen Ausnehmungen wird auch als Rohrführungsbereich der Platte bezeichnet. Genau dieser Rohrführungsbereich kann an dem die Sollbruchstelle bildenden Schlitz20 abgebrochen werden, wodurch sich ein großer Preis-, Planungs- und Verlegevorteil ergibt. Eine gerade Nut10 geht z.B. direkt in eine halbkreisförmige Ausnehmung15 über, die schließlich wiederum in der benachbarten geraden Nut10 mündet. - Zumindest ein Schlitz
20 , der die erwähnte Sollbruchstelle bildet, verläuft in rechtem Winkel zu den Nuten10 . Alternativ oder zusätzlich kann ein Schlitz20' (siehe2 und3 , in1 nicht dargestellt) zwischen zwei Nuten10 parallel zu diesen verlaufen. Die Platte1 kann folglich durch Brechen in der Länge gekürzt werden. - Der Schlitz
20 verläuft in rechtem Winkel zu den Nuten10 an einer Stelle, sodass der Schlitz20 in Längsrichtung zwischen den parallel zueinander verlaufenden Nuten10 und den bogenförmigen Ausnehmungen15 verläuft. Die Sollbruchstelle trennt also den geraden Teil der Nut10 von dem bogenförmigen (halbkreisförmigen) Teil15 . Die bogenförmigen Ausnehmungen15 können also von dem Rest der Platte1 (mit den Längsnuten10 ) weg gebrochen werden. Auf der anderen Seite des Schlitzes20 folgt in Richtung der Längskante der Platte1 (d.h. in Längsrichtung) auf jede bogenförmige Ausnehmung15 zumindest eine kreisförmige (oder auch halbkreisförmige, siehe z.B.4 ) Ausnehmung16 , deren Durchmesser dem Abstand zwischen zwei benachbarten Nuten10 entspricht, das heißt zwei parallele Tangenten an die kreisförmige Ausnehmung16 fluchten mit den Nuten10 . -
2 zeigt einen Querschnitt durch einen Teil einer Trockenbauplatte gemäß einem Beispiel der Erfindung. Die Nuten10 weisen eine Nutentiefe t0 – t1 auf, die zumindest 75 Prozent der Dicke t0 der Platte1 beträgt. Damit ist der Anteil von mit Wasser durchströmter Querschnittsfläche größer als bei herkömmlichen Platten, was eine hohe Ansprechzeit der Heizung und eine gute Regelbarkeit zur Folge hat. Die Dicke t0 der Platte1 beträgt z.B. 18 mm, 15 mm oder weniger. Beispielsweise werden bei einer Plattenstärke (Dicke t0) von 15 mm Heizungsrohre mit einem Außendurchmesser von 12 mm verwendet, die Nuten10 sind also mindestens 12,3 mm tief. Gemäß einem anderen Beispiel werden bei einer Plattenstärke t0 von 10 mm Heizungsrohre mit einem Außendurchmesser von 8 mm verwendet. Am Nutboden verbleibt also Material mit einer Dicke t1 von maximal 25 Prozent der Dicke t0, bei den obigen Beispielen also 3 mm bzw. 2 mm, am Boden der die Sollbruchstellen definierenden Schlitze20 ,20' ebenso viel oder noch weniger.3 zeigt eine Platte1 ähnlich wie die aus den1 und2 in Draufsicht sowie die dazugehörenden Seitenansichten. -
4 zeigt eine Platte1 ähnlich wie die aus3 in Draufsicht sowie die dazugehörenden Seitenansichten. Im Unterschied zu dem Beispiel aus3 ist der Rohrführungsbereich mit den bogenförmigen Ausnehmungen15 und16' schmäler gestaltet. Statt den kreisförmigen Ausnehmungen16 sind an der der Sollbruchstelle abgewandten Seite des Rohrführungsbereichs nur halbkreisförmige Ausnehmungen16' angeordnet, wobei ein Durchmesser der Ausnehmungen16' genau entlang der Plattenkante verläuft. - Die Trockenbauplatte
1 ist eine Gipsfaserplatte, die hauptsächlich aus Gips und Zellulosefasern besteht. Bei der erfindungsgemäßen Gestaltung der Trockenbauplatte ist es vorteilhaft, wenn die Gipsfaserplatte eine verhältnismäßig hohe Festigkeit aufweist. Gipsfaserplatten werden hergestellt durch Mischen einer zähen Masse (Maische) aus Wasser, Gips und Zellulosefasern (z.B. aus Altpapier) und anschließendem Pressen in eine plattenförmige Form. - Damit ein Bruch an den Sollbruchstellen glatt verläuft (mit einer herkömmlichen Platte wäre die Sollbruchstelle nicht oder nicht so leicht möglich, da diese unkontrolliert splittern oder brechen würde) kann eine Gipsfaserplatte verwendet werden, bei der vor dem Pressen die Maische nicht einfach in eine Form gegossen wird, sondern schichtweise in dünnen Schichten in einer Form gespritzt, bis die gewünschte Dicke erreicht ist. Dies lässt sich realisieren durch Aufspritzen der Maische auf eine rotierende Walze. Anschließend werden die Schichten gepresst. Dabei entsteht, ähnlich wie bei einem Laminat eine Gipsfaserplatte, die sich für die oben erläuterte erfindungsgemäße Gestaltung gut eignet und entlang der Sollbruchstellen glatte Brüche ermöglicht.
Claims (10)
- Trockenbauplatte als Kühl- oder Heizplattenelement, bei der in einer Oberseite der Platte (
1 ) mehrere Nuten (10 ) zur Aufnahme von flexiblen Heizungsrohren (30 ) angeordnet sind, und in der Oberseite oder einer Unterseite zumindest ein Schlitz (20 ,20' ) angeordnet ist, der mindestens so tief in die Platte (1 ) hineinragt wie die Nuten (10 ) und derart tief, dass eine Sollbruchstelle definiert wird, dadurch gekennzeichnet, dass die Platte (1 ) eine Gipsfaserplatte ist, die durch schichtweises Auftragen dünner Schichten einer Maische aus Gips, Zellulosefasern und Wasser und anschließendem Pressen hergestellt ist, und das schichtweise Auftragen durch Aufspritzen der Maische auf eine rotierende Walze erfolgt. - Trockenbauplatte gemäß Anspruch 1, bei der die Nuten (
10 ) zumindest teilweise parallel zu einer Längskante der Platte (1 ) verlaufen, jeweils zwei benachbarte Nuten (10 ) zumindest an einem Ende der Platte durch eine bogenförmige, insbesondere halbkreisförmige, Ausnehmung (15 ) verbunden sind, sodass ein Heizungsrohr (30 ) von einer Nut über die bogenförmige Ausnehmung (15 ) in eine parallel dazu verlaufende Nut (10 ) geführt werden kann, und der eine Sollbruchstelle bildende Schlitz (20 ,20' ) in rechtem Winkel zu den Nuten (10 ) verläuft oder zwischen zwei Nuten parallel zu diesen verläuft. - Trockenbauplatte gemäß Anspruch 2, bei der der eine Sollbruchstelle bildende Schlitz (
20 ) in rechtem Winkel zu den Nuten (10 ) verläuft derart, dass der Schlitz in Längsrichtung zwischen den parallel zueinander verlaufenden Nuten (10 ) und den bogenförmigen Ausnehmungen (15 ) verläuft. - Trockenbauplatte gemäß Anspruch 2 oder 3, in der in Richtung der Längskante auf die bogenförmige Ausnehmung folgend zumindest eine kreisförmige Ausnehmung (
16 ) angeordnet ist, deren Durchmesser dem Abstand zwischen zwei benachbarten Nuten (10 ) entspricht, sodass zwei Tangenten an die kreisförmige Ausnehmung (16 ) mit den Nuten (10 ) fluchten. - Trockenbauplatte gemäß Anspruch 2, 3 oder 4, bei der der eine Sollbruchstelle bildende Schlitz (
20 ) derart quer zu den Nuten (10 ) verläuft, dass ein Rohrführungsbereich mit bogen- oder kreisförmigen Ausnehmungen, die eine Umlenkung eines Heizungsrohres ermöglichen, von einem Plattenbereich mit den parallel Nuten (10 ) durch den Schlitz (20 ) getrennt wird. - Trockenbauplatte gemäß einem der Ansprüche 1 bis 5, bei der die Nuten (
10 ) eine Nutentiefe aufweisen, die zumindest 80 Prozent der Dicke der Platte (1 ) beträgt, wobei die Nuten insbesondere einen annähernd quadratischen Querschnitt aufweisen. - Trockenbauplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 6, die eine Dicke von 18 mm oder weniger aufweist.
- Verfahren zur Herstellung einer Trockenbauplatte als Kühl- oder Heizplattenelement, wobei das Verfahren aufweist: Herstellen einer Platte (
1 ) aus Gips und Zellulosefasern durch schichtweises Auftragen dünner Schichten einer Maische aus Gips, Zellulosefasern und Wasser und anschließendem Pressen, wobei das schichtweise Auftragen durch Aufspritzen der Maische auf eine rotierende Walze erfolgt; Erzeugen mehrerer Nuten (10 ) in einer Oberseite der Platte (1 ) zur Aufnahme von flexiblen Heizungsrohren (30 ), und Erzeugen von zumindest einem Schlitz (20 ,20' ) in der Oberseite oder einer Unterseite der Platte (1 ), der mindestens so tief in die Platte (1 ) hineinragt wie die Nuten (10 ) und derart tief, dass eine Sollbruchstelle definiert wird. - Verfahren gemäß Anspruch 8, wobei die Nuten (
10 ) zumindest teilweise parallel zu einer Längskante der Platte (1 ) verlaufen, jeweils zwei benachbarte Nuten (10 ) zumindest an einem Ende der Platte durch eine bogenförmige, insbesondere halbkreisförmige, Ausnehmung (15 ) verbunden sind, sodass ein Heizungsrohr (30 ) von einer Nut über die bogenförmige Ausnehmung (15 ) in eine parallel dazu verlaufende Nut (10 ) geführt werden kann, und der eine Sollbruchstelle bildende Schlitz (20 ,20' ) in rechtem Winkel zu den Nuten (10 ) verläuft oder zwischen zwei Nuten parallel zu diesen verläuft. - Verfahren gemäß Anspruch 8 oder 9, wobei die Nuten (
10 ) eine Nutentiefe aufweisen, die zumindest 80 Prozent der Dicke der Platte (1 ) beträgt, wobei die Nuten insbesondere einen annähernd quadratischen Querschnitt aufweisen.
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