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Montageplatte für Neiz- und Kühlmittelschläuche und deren Verwen-
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dung Die Erfindung betrifft eine i4ontaeplatte für Heiz- und iutihlmittelschläuche.
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bekennt ist eine Montageplatte für Fußböden aus einer Grundplatte
mit planparallelen Seiten und auf einer Seite angeordneten zylindrischen Nocken
zum Zwischenlegen eines zu fixierenden Heizschlauches (DT-AS 1 929 529). Diese Ilontageplatten
werden in einer Gebäude auf den tragenden Boden aus Beton, Holz oder dergleichen
oder auf eine Isolierschicht aufgelegt. Ein Heizschlauch, der mit seinen Enden an
den Vor- und Rücklauf einer Zentralheizung angeschlossen ist, wird nach einem bestimmten
Verlegeoild zwischen die Nocken eingelegt und von diesen in seiner Lanze gehalten.
Auf die Nocken werden Stahlblechplatten aufgelegt. Diese bilden die eigentliche
begehbare Bodenfläche. Bei der bekannten Montageplatte haben die zylindrischen Nocken
einen einheitlichen gleichen Durchmesser. Dieser Durchmesser bestimmt sich nach
zwei Gesichtspunkten und ist nach oben und nach unten begrenzt. Vom Gesichtspunkt
einer hohen I3elastbarkeit und einer großen Abstützung für die aufgelegten Stahlblechplatten
müssen die Nocken einen großen Durchmesser aufweisen. Nur dann werden die Stahlblechplatten
ausreichend abgestützt, und es wird verhindert, daß sie sich insbesondere bei punktförmiger
Belastung zwischen den einzelnen Nocken durchbiegen und entlang ihrer Kanten hochstehen.
Nocken mit großem Durchmesser schränken jedoch die freie Verlegbarkeit des Heizschlauches
ein. Der von den Nokken eingenommene Raum steht nicht mehr für den Schlauch zur
Verfügung. Dies gilt nicht so sehr für gerade Abschnitte des Schlauches, sondern
für Schleifen und Umkehrbögen. An den Stellen,
an denen der Schlauch
seine Verlegerichtung umkehrt, soll er entlang eines möglichst großen Bogens verlegt
werden. bei der bekannten Montageplatte muß man daher bei der E'estleguig des Durchmessers
der Nocken einen Kompromiß schließen. Darunter leidet entweder die Abstützung der
Stahlblechplatten oder die freie Verlegbarkeit des Heizschlauches.
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Hiervon ausgehend ergab sich die Aufgabe, eine Montageplatte für Fußböden
so auszubilden, daß sowohl die Stahlblechplatte optimal abgestützt wird als auch
der Heizschlauch optimal frei verlegt werden kann. Die Lösung für diese Aufgabe
ergibt sich nach der Hauptpatentanmeldung dadurch, daß die Nocken verschiedenen
Durchmesser haben. Dies bedeutet, daß die Zahl der Nocken bei gleicher Gesamtoberfläche
größer gewählt werden kann. Damit können die Nocken enger aneinandergerückt werden.
Die Stahlblechplatten werden an mehr Stellen abgestützt. Die freie Stützweite sinkt.
Das heißt, daß die Stärke der Stahlblechplatten bis auf etwa 1,2 mm herabgesenkt
werden kann. Trotz dieser stärkeren Abstützung der Stahlblechplatten hat sich die
Gesamtfläche der Nokken nicht erhöht. Das heißt, daß zwischen den einzelnen Nocken
genügend Raum zum freien und vielfältigen Verlegen des Heizschlauches frei bleibt.
Zum Beispiel kann man dem Verbindungsbogen zwischen einem Hin- und einem hergehenden
geraden Schlauchabschnitt einen Durchmesser geben, der über dem Abstand dieser beiden
Schlauchabschnitte liegt. Damit wird der Schlauch an der Außenphase des Verbindungsbogens
nicht so stark auf Zug beansprucht, wie dies bei einem kleineren Durchmesser der
Fall sein würde.
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Die Nocken größeren und die Nocken kleineren Durchmessers sind zweckmäßig
jeweils entlang von geraden und einander parallelen Reihen angeordnet, die um einen
Nockenabstand gegeneinander versetzt sind. Anders ausgedrückt, stehen die Nocken
in benachbarten Reihen auf Lücke.
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Um den zwischen die Nocken eingelegten Heizschlauch optimal zu halten,
hat sich für die Abmessungen als zweckmäßig herausgestellt, daß der Abstand zwischen
an die Nocken größeren und die
Nocken kleineren Durchmessers angelegten
Begrenzungslinien etwa gleich dem Heizschlauchdurchmesser ist, der Durchmesser eines
größeren Nockens etwa gleich dem Dreifachen und der Durchmesser eines kleineren
Nockens etwa gleich dem Einfachen eines Heizschlauchdurchmessers ist. Ein zwischen
eine Reihe größerer und eine Reihe kleinerer Nocken eingelegter Heizschlauch liegt
daher abwechselnd an einem größeren und einem kleineren Nocken an.
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Vorteilhaft haben die Nocken eine leicht konische, sich nach oben
verjüngende Form. Dies erleichtert sowohl das Herausnehmen Ser Montageplatte aus
der zu ihrer Herstellung verwendeten Form als auch das Einlegen eines Heizschlauches
zwischen die einzelnen Nocken.
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In einer zweckmäßigen Ausgestaltung ist in den Nocken größeren Durchmessers
eine leicht konische Mittelöffnung mit sich nach oben verjüngendem Durchmesser vorgesehen.
Die Stahlblechplatten werden auf die Nocken aufgeklebt. Hierzu werden sie auf ihrer
Unterseite in einer Stärke von wenigen Millimetern mit einem Kleber beschichtet.
Beim Auflegen dieser mit Kleber beschichteten Stahlblechplatten auf die Nocken wird
der Kleber auf den Nockenoberflächen verdrängt und zur Seite gedrückt. Dabei läuft
er auch in die konischen Mittelöffnungen hinein. In diesen bilden sich wenige Millimeter
hohe Pfropfen aus erhärtetem Kleber. Infolge der Konizität der Mittelöffnungen bilden
diese an der Unterseite der Stahlblechplatten haftenden Pfropfen eine zusätzliche
Verankerung.
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In einer weiteren Ausgestaltung ist vorgesehen, daß im Umfang der
Nocken größeren Durchmessers sich nicht über deren gesamte Höhe erstreckende und
von der Grundplatte ausgehende Aussparungen vorgesehen sind. Diese Aussparungen
gehen von der Oberseite der Grundplatten aus und enden ein Stück unterhalb der Oberseite
des Nockens. Beim Einlegen des Heizschlauches zwischen die Nocken drückt sich dieser
mit dem äußeren Teil seines Umfanges in diese Aussparungen ein. Die über den Aussparungen
verbleibenden Nockenteile greifen über den in der Aussparung liegenden Heizschlauchabschnitt.
Damit werden die Heizschläuche auch vertikal
fixiert. Beim Verlegen
der Heizschläuche konnte es vorkommen, daß sich diese infolge ihrer Steifheit und
zum Ausgleich der horizontalen Bögen, in die sie gelegt wurden, in der Vertikalen
wellten. Dies wird nun durch die über sie greifenden Nockenwandteile verhindert.
Das Verlegen der Schläuche wird dadurch stark vereinfacht. Es ist nicht mehr nötig,
einen einmal verlegten und dabei in die Vertikale ausweichenden Schlauch erneut
nach unten zwischen die Nocken zu drücken.
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Zweckmäßig sind in jedem Nocken größeren Durchmessers vier um 90°
gegeneinander versetzte Aussparungen vorgesehen.
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Die Ränder oder Kanten der Montageplatten verlaufen zweckmäßig mitten
durch die Nocken größeren Durchmessers,und diese weisen entlang ihrer Mittellinie
abwechselnd Vor- und Rücksprünge zum Eingriff mit Nocken einer benachbarten Montageplatte
auf. Damit können Montageplatten beliebig in parallelen Reihen oder auch versetzt
zueinander angeordnet werden.
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Die Montageplatten bestehen aus einem Kunststoff-Hartschaum.
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In einer Ausführungsform bestehen sie aus einem auf eine Dichte bis
zu maximal 150 bis 300 kg/m3 geschäumten Polystyrol. In einer weiteren Ausführungsform
bestehen sie aus einem Polyurethan-Hartschaum. Eine dritte Ausführungsform zeichnet
sich dadurch aus, daß die Montageplatten aus einer ihre Oberfläche bildenden tiefgezogenen
Kunststoffolie bestehen, die im Gebiet der Nocken mit einem Füllmaterial, insbesondere
einem Kunststoffhartschaum, ausgefüllt ist.
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Die zunehmenden Anforderungen an die Temperierung und Klimatisierung
von Räumen haben dazu geführt, daß deren Erwärmung vom Boden her nicht mehr ausreicht.
Damit stellt sich die Aufgabe, Schläuche für Heiz- und/oder Kühlmittel an sämtlichen
einen Raum begrenzenden Flächen, wie Boden, Wände und Decke, zu fixieren. Mit der
in der Hauptpatentanmeldung vorgeschlagenen Montageplatte wird diese Aufgabe nach
der Erfindung dadurch gelöst, daß diese an den genannten Flächen, wie Boden, Wänden
und Dekken, angebracht wird und dort zur Fixierung der Heiz- und/oder
Kühlmittelschläuche
dient. Versuche haben gezeigt, daß in die Aussparungen der Nocken eingelegte Schläuche
durch die diese Aussparungen begrenzenden Vorsprünge und durch die auf die Nokken
aufgelegten und mit diesen verklebten oder verschraubten Blechplatten auch dann
gehalten werden, wenn die Platten an Wänden senkrecht verlaufen oder unter einer
Decke über Kopf angeordnet sind. Mit dieser erfindungsgemäßen Verwendung der in
der Hauptpatentanmeldung vorgeschlagenen Montageplatte kann man damit ohne zusätzliche
Bauelemente Schläuche an sämtlichen einen Raum begrenzenden Flächen fixieren. Für
Fertigung, Transport, Lagerung und Montage bietet dies wesentliche Kostenersparnisse.
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Bei Verwendung der Monategeplatten zum Belegen von Böden werden aus
Stahlblech bestehende Blechplatten verwendet. Diese weisen die für begehbare und
belastbare Flächen erforderliche Festigkeit auf. Bei Anbringen der Montageplatten
an Wänden und Decken fällt eine entsprechende Belastung der Blechplatten weg. In
diesem Fall werden nach der Erfindung Leichtmetallplatten, zum Beispiel Aluminiumplatten
oder Platten aus anderen Leichtmetalllegierungen, verwendet. Ebenso sieht die Erfindung
die Verwendung von Preßspan-, Holzfaser- und aus anderen nagelbaren Werkstoffen
bestehenden Platten vor. An Wänden und Decken dienen diese Platten nicht mehr zur
Aufnahme von Lasten. Sie decken lediglich noch die Nocken ab und sollen eine Unterlage
für einen Wand- oder Deckenbelag, wie Tapeten, Kacheln, Farbe usw., bilden.
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Am Beispiel der in der Zeichnung gezeigten Ausführungsformen wird
die Erfindung nun weiter beschrieben. In der Zeichnung ist: Fig. 1 eine perspektivische
Teildarstellung einer AusfUhrungsform einer Montageplatte, Fig. 2 eine perspektivische
Teildarstellung einer zweiten Ausftlhrungsform, Fig. 3 eine Aufsicht auf eine Montageplatte
zur Darstellung der zur Verrastung benachbarter Platten dienenden Vor-und
Rücksprünge,
Fig.4 eine perspektivische Darsteilung mehrerer verlegtor und miteinender verrasteter
platten mit der @@ @@@@@@ @i ner platte beim Sintegen in bereits im Ver@@@@ @@@@@@@
und miteinander verrastete platten, Fig.5 eine schematisierte Aufsicht auf mehrere
montageplatten mit eingelegten Neizschläuchen, Fig.6 ein senkrechter Schnitt durch
eine Montageplatte, Fig.7 ein senkrechter Schnitt durch eine Montageplatte in ciner
anderen Ausführungsform und Fig.8 eine vereinfachte perspektivische Darstellung
eines Raumes, der an Boden, Wänden und Decke mit Heiz- und/oder Kühlmittelschläuche
haltenden Montageplatten belegt ist.
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Die in Fig. 1 gezeigte Montageplatte 2, oestelit aus der lUiL"-platte
24 mit den an diese angeformten breiten Nocken 26 mit den Auflageflächen 28 und
den schmalen Nocken 30 mit den Auflageflächen 32. Die Montageplatte 22 besteht aus
Nartschaum 34 In den breiten Nocken 26 größeren Durchmessers sind konische Mittelöffnungen
36 vorgesehen. An ihrem Umfang befinden sich die Aussparungen 38. An ihren oberen
Enden werden sie durch Vorsprünge 40 bildende Teile der Oberseiten der locken begrenzt.
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Die in Fig. 2 gezeigte Ausführungsform der rlontageplatte 22 besteht
aus einer tiefgezogenen Folie 42. Im Gebiet der Nocken 20 und 30 ist sie mit Füllmaterial
44 ausgefüllt. Im dargestellen Beispiel weist diese Ausführungsform der Montageplatte
22 keine Mittelöffnungen 36 und Aussparungen 38 auf.
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Fig. 3 zeigt die Aufsicht auf die Ecke einer Montageplatte 24.
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Zur besseren Übersicht sind nur die breiten Nocken 26 mit den Auflageflächen
28 dargestellt. Die Ränder 46 der Montageplatten laufen durch die Mittellinien der
Nocken. Die dort entlang ihrer Mittellinien geschnittenen Nocken weisen Vorsprünge
48 und Rücksprünge 50 auf. Vor- und Rücksprünge benachbarter Platten verrasten miteinander.
Dadurch werden im Verbund liegende
Montageplatten miteinander verriegelt.
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In Fig. 5 werden schematisch vier Montageplatten 22 gezeigt.
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Zwei Sclllauchschleifen sind zwischen die Nocken eingelegt. Beide
Schleifen enthalten gerade Schlauchabschnitte 58. Die beiden geraden Abschnitte
58 der oberen Schleife sind durch einen Bogen 60 miteinander verbunden. Dessen Durchmesser
60 liegt über dem Abstand der geraden Schlauchabschnitte 58. Dies ist möglich, da
im Gebiet der schmalen, im einzelnen nicht vollständig eingezeichneten Nocken 30
genügend freier Haum zum Verlegen des Schlauches in beliebiger Form und damit auch
entlang eines großen Kreisbogens besteht. Die beiden Schlauchabschnitte 58 der unteren
Schleife sind durch einen geschwungenen Bogen 62 miteinander verbunden. Auch im
Gebiet der geraden Schlauchabschnitte 58, die im wesentlichen parallel zu Zimmerwänden
verlaufen, sind zahlreiche Verlegebilder möglich. Zum Beispiel können die Schlauchabschnitte
58 zum Erhöhen der Schlauchdichte wellenförmig oder schräg in dem zwischen den schmalen
Nocken 30 freibleibenden Kaum geführt werden.
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Fig. 6 zeigt einen Vertikalschnitt durch zwei breite Nocken 26 und
einen dazwischenliegenden schmalen Nocken 30. Man sieht, wie sich ein Schlauchabschnitt
58 mit seinem links liegenden Bereich in eine Aussparung 38 hineingelegt hat und
der Vorsprung 40 diesen Bereich übergreift. Damit wird der Schlauch 58 vertikal
fixiert. Seitlich nach rechts kann er nicht ausweichen, da er dort - hinter der
Zeichenebene - an einem schmalen Nocken 30 anliegt. Eine Blechplatte 64 liegt auf
den Nocken auf. Ihre Unterseite ist mit einem Kleber 66 beschichtet. Beim Aufdrücken
der Blechplatte 64 auf die Nocken wird der Kleber 56 teilweise in die Mittelöffnungen
36 hineingedrückt. Es bilden sich Pfropfen 68 aus. Diese an der Blechplatte 64 anhaftenden
Pfropfen bilden zusätzliche Verankerungen.
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Die Figuren 6 und 7 zeigen im Boden der Montageplatte befindliche
recHeckfdrmige Einsparungen 69. Diese befinden sich zwischen den breiten Nocken
26. Sie entstehen durch beim Aufschäumen in ihre Form eingelegte Verdrängerplatten.
Diese Verdrängerplatten
drücken das Granulat in die die breiten
Nocken bildenden Form hohlräume.
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Bei der in Fig. 6 gezeigten Ausführungsform werden die Stahlblechplatten
64 durch den Kleber 66 gehalten. Die Festigkeit der Nocken 26 hat sich jedoch als
so hoch herausgestellt, daß die Blechplatten 64 auch geschraubt werden können. Fig.
7 zeigt diese Ausführungsform. In die Blechplatten 64 sind Löcher 70 eingestanzt.
Beim Stanzen dieser Löcher werden eine Vertiefung 71 und eine Absenkung oder ein
Vorsprung 72 ausgebildet. Bei der Montage eines Fußbodens zum Beispiel werden die
Blechplatten 64 nach dem Auflegen auf die Montageplatte 22 mit den Füßen an- und
festgetreten. Dabei drucken sich die Absenkungen oder Vorsprünge 72 in die Auflageflächen
der Nocken ein. Ohne Verkleben oder Verschrauben sind sie damit schon seitlich fixiert.
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Blechschrauben 73, die sich ihr Gewinde selbst schneiden, werden anschließend
durch die Löcher 70 in die Nocken eingeschraubt.
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Nach der Darstellung in Fig. 7 haben die breiten Nocken 26 keine Mittelöffnungen
36 und die Schrauben 73 sind genau mittig in die Nocken 26 hineingeschraubt. Fig.
7 zeigt, daß die Schrauben 73 jedoch auch bei Verwendung von Nocken mit Mittelöffnungen
36 genügend Material zum Einschrauben vorfinden würden. Ein Kitt 74 wird auf die
Stahlblechplatten 64 aufgetragen. Ein Bodenbelag 75, zum Beispiel Kunststoffplatten,
werden auf den Kitt t4 aufgelegt. Der Kitt 74 selbst dringt in die Vertiefungen
71 und die mit und im Schraubenkopf gebildeten Vertiefungen und Spalte ein. Dadurch
werden er und der Bodenbelag 75 zusätzlich gegen seitliches Verrutschen gesichert.
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Fig. 8 zeigt einen Raum 76, dessen Boden, Wände und Decke mit Montageplatten
22 belegt ist. Zwischen und in die Nocken dieser Montageplatten sind Schläuche eingelegt.
Diese führen je nach der Jahreszeit und der Steuerung durch eine Klimaanlage ein
Heiz- oder Kühlmittel. Die die Schläuche fixierenden Montageplatten sind ihrerseits
mit Platten 64 abgedeckt. Die auf dem Boden aufliegenden Platten 64 bestehen zweckmäßig
aus Stahlblech. Die an den Wänden und der Decke angebrachten Platten bestehen vorzugsweise
aus einer Leichtmetallegierung, wie Aluminium
oder einer Aluminiumlegierung
oder aus Holzfasern, Preßspan oder ähnlichen Werkstoffen.
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L E E R S E I T E