DE102011003266A1 - Leuchte mit mindestens einer LED-Retrofitlampe und Bausatz für eine derartige Leuchte - Google Patents
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Abstract
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Leuchte (32) mit mindestens einer LED-Retrofitlampe (10), wobei die mindestens eine LED-Retrofitlampe (10) mindestens eine LED (26a, 26b) umfasst, länglich ausgebildet ist und ein erstes (14) und ein zweites Ende (16) aufweist, wobei am ersten Ende (14) zwei Anschlüsse (L, N) für eine Stromversorgung vorgesehen sind und am zweiten Ende (16) zwei Anschlüsse (22a, 22b), die elektrisch miteinander verbunden sind, wobei die Leuchte (32) weiterhin umfasst: eine erste Abschlusskappe (36) zum Abschließen des zweiten Endes (16) der mindestens einen LED-Retrofitlampe (10); und eine zweite Abschlusskappe (34) zum Abschließen des ersten Endes (14) der mindestens einen LED-Retrofitlampe (10), wobei die zweite Abschlusskappe (34) einen ersten und einen zweiten Anschluss zum Koppeln mit einer Spannungsquelle umfasst, wobei der erste Anschluss mit dem ersten Anschluss (L) des ersten Endes (14) und der zweite Anschluss mit dem zweiten Anschluss (N) des ersten Endes (14) gekoppelt ist. Sie betrifft überdies einen Bausatz für eine derartige Leuchte (32).
Description
- Technisches Gebiet
- Die vorliegende Erfindung betrifft eine Leuchte mit mindestens einer LED-Retrofitlampe, wobei die mindestens eine LED-Retrofitlampe mindestens eine LED umfasst, länglich ausgebildet ist und ein erstes und ein zweites Ende aufweist, wobei am ersten Ende zwei Anschlüsse für eine Stromversorgung vorgesehen sind und am zweiten Ende zwei Anschlüsse, die elektrisch miteinander verbunden sind. Sie betrifft überdies einen Bausatz für eine derartige Leuchte.
- Stand der Technik
- Vor einiger Zeit sind so genannte LED-Retrofitlampen auf den Markt gekommen, die ausgelegt sind, Leuchtstofflampen zu ersetzen. Neben einigen anderen sind LED-Retrofitlampen der Anmelderin unter der Bezeichnung OSRAM-SubstiTUBE bekannt. Dabei kann beispielsweise eine T8-Lampe in einer Leuchte mit einer G13-Fassung betrieben werden.
- Darstellung der Erfindung
- Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Einsatzmöglichkeiten von LED-Retrofitlampen zu erweitern.
- Diese Aufgabe wird gelöst durch eine Leuchte mit den Merkmalen von Patentanspruch 1 sowie durch einen Bausatz mit den Merkmalen von Patentanspruch 21.
- Der vorliegenden Erfindung liegt die Erkenntnis zugrunde, dass die Einsatzmöglichkeiten von LED-Retrofitlampen signifikant erweitert werden können, wenn Möglichkeiten bereitgestellt werden, eine LED-Retrofitlampe zu einer Leuchte zu erweitern. Dies ist insbesondere deshalb auf einfache Weise möglich, da die LED-Retrofitlampe nur über die zwei Anschlüsse am ersten Ende mit elektrischer Leistung versorgt wird, während die zwei Anschlüsse am zweiten Ende, anders als bei einer Leuchtstofflampe, elektrisch miteinander verbunden, insbesondere kurzgeschlossen, sind. Auf dieser Basis wird eine erste Abschlusskappe zum Abschließen des zweiten Endes der mindestens einen LED-Retrofitlampe bereitgestellt sowie eine zweite Abschlusskappe zum Abschließen des ersten Endes der mindesten einen LED-Retrofitlampe. Dabei dient die erste Abschlusskappe insbesondere der Ästhetik, indem sie die beiden Anschlüsse der LED-Retrofitlampe verdeckt. Die zweite Abschlusskappe umfasst hingegen einen ersten und einen zweiten Anschluss zum Koppeln mit einer Spannungsquelle, wobei der erste Anschluss mit dem ersten Anschluss des ersten Endes und der zweite Anschluss mit dem zweiten Anschluss des ersten Endes der LED-Retrofitlampe gekoppelt ist. Es kann vorgesehen werden, dies als Leuchte bereitzustellen oder als Bausatz für eine derartige Leuchte.
- Auf diese Weise kann der Kunde nach dem Kauf entscheiden, ob er das Produkt als Retrofitlampe oder als eigene Leuchte verwenden will. Dies wird insbesondere dadurch ermöglicht, dass alle LEDs der LED-Retrofitlampe nur über das erste Ende der LED-Retrofitlampe mit elektrischer Leistung versorgt werden. Da die Verdrahtung der LEDs intern erfolgt, braucht das zweite Ende der Retrofitlampe nicht mit einer Stromversorgung gekoppelt zu werden. Diese Vorgehensweise ist mit den bekannten Leuchtstoffröhren nicht möglich. Dadurch braucht das zweite Ende der LED-Retrofitlampe nicht verkabelt zu werden. Es genügt eine elektrisch passive Abschlusskappe zum Abschließen dieses zweiten Endes. Überdies kann bei der erfindungsgemäßen Vorgehensweise der Einsatzbereich erweitert werden, da mangels elektrischer Entladungen – im Vergleich zu einer Leuchtstoffröhre – die elektrischen Störungen minimiert sind.
- Eine bevorzugte Ausführungsform zeichnet sich dadurch aus, dass in einer der Abschlusskappen, bevorzugt in der ersten Abschlusskappe, eine Steuereinheit zum Steuern der Helligkeit der mindestens einen LED-Retrofitlampe angeordnet ist. Dabei kann die Steuereinheit insbesondere einen Ein-/Ausschalter und/oder einen Bewegungsmelder und/oder einen Helligkeitssensor und/oder eine Fernsteuerung und/oder eine Kontroll-LED und/oder eine Sicherung, insbesondere eine interne Schraubsicherung, umfassen. Dadurch lassen sich eine Vielzahl von Funktionen, insbesondere Komfortfunktionen, für eine derartige Leuchte realisieren. Eine Einschränkung des Funktionsumfangs im Vergleich zu fest installierten Leuchten ist nahezu nicht vorhanden.
- Bevorzugt umfasst die mindestens eine LED-Retrofitlampe einen transparenten Bereich, der die mindestens eine LED abdeckt, wobei der transparente Bereich aus Kunststoff gefertigt ist. Der Vorteil dieser Lösung besteht darin, dass die LED-Retrofitlampe nahezu unzerbrechlich ist, ganz im Gegensatz zu einer Leuchtstoffröhre, die aus Glas gefertigt ist. Dadurch lassen sich erfindungsgemäße Leuchten auch in Bereichen einsetzen, die herkömmlichen Leuchtstofflampen wegen der Zerstörungsgefahr verschlossen sind, beispielsweise Turnhallen, Werkstätten, Lebensmittelhandel und dergleichen.
- Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform umfasst die zweite Abschlusskappe einen Standfuß. Der Standfuß kann dann beispielsweise ein zusätzliches Netzgerät umfassen sowie einen Anschluss an eine Steckdose. Auf diese Weise kann eine erfindungsgemäße Leuchte bei geringstem Aufwand zu einer Stehleuchte modifiziert werden.
- Es ist weiterhin bevorzugt, wenn die erste und/oder die zweite Abschlusskappe eine Aufhängevorrichtung für eine Wand- und/oder eine Deckenmontage umfasst/umfassen. Dies erlaubt die Ausbildung einer erfindungsgemäßen Leuchte als Wand- oder Deckenleuchte, insbesondere Pendelleuchte.
- Weiterhin bevorzugt kann die erste und/oder zweite Abschlusskappe einen Wandmontagefuß, bevorzugt mit einem Gelenk, umfassen. In Kombination mit Abspannschnüren oder -drähten kann daher der Winkel, den die Leuchte zur Wand einnimmt, auf einfache Weise variiert werden. Dadurch lässt sich die Beleuchtung eines gewünschten Bereichs optimieren.
- Die mindestens eine LED-Retrofitlampe kann am ersten Ende eine erste Endkappe und am zweiten Ende eine zweite Endkappe aufweisen, aus denen die jeweiligen Anschlüsse hervorragen, wobei die erste Abschlusskappe ausgebildet ist, über die zweite Endkappe zu schnappen und/oder die zweite Abschlusskappe ausgebildet ist, über die erste Endkappe zu schnappen. Durch einen Schnappverschluss wird auf einfachste Weise eine zuverlässige Montage der jeweiligen Abschlusskappe am jeweiligen Ende der LED-Retrofitlampe ermöglicht. Die jeweilige Abschlusskappe wird lediglich über die jeweilige Endkappe geschoben, bis in der vorgesehenen Position ein federgelagerter Schnappmechanismus die Abschlusskappe auf der dem Mittelteil der Retrofitlampe zugewandten Seite der Endkappe fixiert. Die jeweilige Abschlusskappe wird also soweit über die jeweilige Endkappe geschoben, bis sie einrastet.
- Alternativ oder zusätzlich kann die erste und/oder die zweite Abschlusskappe ausgelegt sein, mittels einer Schraubklemmung an der mindestens einen LED-Retrofitlampe befestigt zu werden. In diesem Zusammenhang ist es besonders bevorzugt, wenn die mindestens eine LED-Retrofitlampe am ersten Ende eine erste Endkappe und am zweiten Ende eine zweite Endkappe aufweist, aus denen die jeweiligen Anschlüsse hervorragen, sowie einen Mittenteil, wobei die erste Endkappe über mindestens eine Durchgangsbohrung mittels einer Schraube am Mittenteil befestigt ist und/oder die zweite Endkappe über mindestens eine Durchgangsbohrung mittels einer Schraube am Mittenteil befestigt ist, wobei die erste und/oder die zweite Abschlusskappe mindestens eine Durchgangsbohrung aufweist/aufweisen, die mit der mindestens einen Durchgangsbohrung der jeweiligen Endkappe zur Befestigung der jeweiligen Abschlusskappe übereinander bringbar sind/ist. Bei dieser Vorgehensweise kann der Mechanismus, der zur Befestigung der jeweiligen Endkappe am Mittenteil dient, auch zur Befestigung der jeweiligen Abschlusskappe dienen. Der zusätzliche Materialaufwand zur Befestigung der jeweiligen Abschlusskappen kann daher minimal ausfallen.
- Bevorzugt ist die mindestens eine LED-Retrofitlampe ausgelegt, eine Leuchtstofflampe, insbesondere eine Leuchtstofflampe vom Typ T8, zu ersetzen.
- Bevorzugt ist weiterhin in der ersten und/oder der zweiten Abschlusskappe eine Zugentlastung vorgesehen. Weiterhin kann in der zweiten Abschlusskappe ein Schalter zum reversiblen Koppeln des ersten und des zweiten Anschlusses mit einer Spannungsquelle vorgesehen sein. Dadurch kann auf besonders einfache Weise ein Ein- und Ausschalten einer erfindungsgemäßen Leuchte realisiert werden.
- Eine bevorzugte Weiterbildung zeichnet sich dadurch aus, dass sie mindestens eine erste und eine zweite LED-Retrofitlampe sowie mindestens eine Kopplungsvorrichtung zum Koppeln der zumindest ersten und zweiten LED-Retrofitlampe umfasst. Auf diese Weise kann die Stabilität sowie die erzielbare Helligkeit verbessert werden.
- Dabei kann die Kopplungsvorrichtung ausgelegt sein, zumindest die erste und die zweite LED-Retrofitlampe rein mechanisch zu koppeln. Besonders bevorzugt ist dabei die Kopplungsvorrichtung federelastisch, insbesondere als Metall- oder Kunststoffclip, ausgebildet, so dass die Kopplungsvorrichtung quer zur Längsachse der ersten und der zweiten LED-Retrofitlampe auf die erste und die zweite LED-Retrofitlampe aufsetzbar ist.
- Alternativ kann die Kopplungsvorrichtung auch ausgelegt sein, zumindest die erste und die zweite LED-Retrofitlampe mechanisch und elektrisch zu koppeln. Dabei kann vorgesehen sein, dass die Kopplungsvorrichtung die zweite Abschlusskappe für die erste LED-Retrofitlampe und die zweite Abschlusskappe für die zweite LED-Retrofitlampe umfasst. Auf diese Weise brauchen bestimmte Elemente zur Stromversorgung, beispielsweise ein Netzgerät oder ein Kabel samt Netzstecker, nur einmal vorgesehen werden. In diesem Zusammenhang ist es besonders bevorzugt, wenn die Kopplungsvorrichtung selbst mindestens eine Lichtquelle, insbesondere mindestens eine LED, umfasst. Dies kann so realisiert werden, dass nahezu kein Übergang zwischen der Kopplungsvorrichtung und den beiden LED-Retrofitlampen erkennbar ist. Diese mindestens eine LED der Kopplungsvorrichtung kann jedoch auch unabhängig von den LED-Retrofitlampen betrieben werden und auf diese Weise Sonderfunktionen, wie beispielsweise Notbeleuchtung, Orientierungs- oder Dekobeleuchtung, wahrnehmen.
- Besonders bevorzugt ist dabei die Kopplungsvorrichtung zumindest bereichsweise aus einem transparenten oder milchigen Material gefertigt. In dieses Material wird Licht der mindestens eine LED der Kopplungsvorrichtung eingekoppelt. Die Versorgung erfolgt über die bereits innerhalb der Kopplungsvorrichtung vorgesehene Stromversorgung.
- Weitere bevorzugt Ausführungsformen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
- Die im Zusammenhang mit einer erfindungsgemäßen Leuchte beschriebenen bevorzugten Ausführungsformen und deren Vorteile gelten entsprechend, soweit anwendbar, für einen erfindungsgemäßen Bausatz.
- Kurze Beschreibung der Zeichnung(en)
- Im Nachfolgenden werden nunmehr Ausführungsbeispiele der vorliegenden Erfindung unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen näher beschrieben. Es zeigen:
-
1 in schematischer Darstellung eine aus dem Stand der Technik bekannte LED-Retrofitlampe; -
2 ein erstes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Leuchte, wobei die Leuchte als Pendelleuchte realisiert ist; -
3 ein zweites Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Leuchte, wobei die Leuchte zur Wandmontage ausgebildet ist; -
4a ein drittes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Leuchte, wobei die Leuchte als Stehleuchte ausgebildet ist; -
4b zeigt das in4a mit A gekennzeichnete Detail in vergrößerter Darstellung; -
5 ein viertes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Leuchte, wobei die zweite Abschlusskappe einen Ein-/Ausschalter umfasst, mit geschlossener zweiter Abschlusskappe (5a ) und mit geöffneter zweiter Abschlusskappe (5b ); -
6a ein fünftes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Leuchte, wobei die Leuchte zur Decken- oder Wandmontage ausgebildet ist; -
6b eine detaillierte Darstellung entlang des Schnitts AA von6a durch eine Abschlusskappe der in6a dargestellten Ausführungsform; -
7 ein sechstes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Leuchte, bei dem zwei LED-Retrofitlampen in einer Kopplungsvorrichtung miteinander gekoppelt sind; und -
8 ein siebtes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Leuchte, bei dem zwei LED-Retrofitlampen lediglich mechanisch durch einen Clip miteinander gekoppelt sind. - Bevorzugte Ausführung der Erfindung
- Im Nachfolgenden werden für gleiche und gleich wirkende Elemente in den unterschiedlichen Figuren dieselben Bezugszeichen verwendet. Diese werden der Übersichtlichkeit halber nur einmal eingeführt.
-
1 zeigt in schematischer Darstellung eine aus dem Stand der Technik bekannte LED-Retrofitlampe10 . Diese weist einen länglichen Mittenteil12 sowie ein erstes Ende14 und ein zweites Ende16 auf. Am ersten Ende14 ist eine Endkappe18 , am zweiten Ende16 eine Endkappe20 vorgesehen. Am ersten Ende14 ist ein erster Anschluss L und ein zweiter Anschluss N für eine Stromversorgung vorgesehen. Anschlüsse22a und22b am zweiten Ende16 dienen lediglich der Halterung der LED-Retrofitlampe10 in einer Fassung. In dem in1 dargestellten Ausführungsbeispiel ist am ersten Ende14 ein erstes EVG24 zum Betreiben von beispielhaft dargestellten LEDs26a ,26b vorgesehen. Am zweiten Ende16 ist ein weiteres EVG28 zum Betreiben von beispielhaft dargestellten LEDs26c ,26d vorgesehen. Das zweite EVG28 ist über eine interne Verdrahtung, die vorliegend nur der Übersichtlichkeit halber extern verlaufend dargestellt ist, mit den Anschlüssen L und N gekoppelt, ebenso wie das EVG24 . Über den LEDs26a bis26d ist ein transparenter Bereich30 aus Kunststoff vorgesehen. -
2 zeigt ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Leuchte32 . Diese umfasst eine LED-Retrofitlampe10 , wobei mit dem ersten Ende14 eine Abschlusskappe34 und mit dem zweiten Ende16 eine Abschlusskappe36 gekoppelt ist. In den Abschlusskappen34 ,36 sind Aufhängevorrichtungen vorgesehen, so dass die Leuchte32 mittels Abspannschnüren38 ,40 als Pendelleuchte an einer Decke montiert werden kann. Ein mit dem ersten Ende14 über ein Kabel42 gekoppelter Stecker44 dient der Stromversorgung der Leuchte32 . -
3 zeigt ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Leuchte, bei der die Abschlusskappe34 für eine Wandmontage ausgelegt ist. Zu diesen Zweck weist sie einen Wandmontagefuß48 mit einem Gelenk46 auf. Ein weiterer Wandmontagefuß50 ist über einen Abspanndraht52 mit der Abschlusskappe36 gekoppelt. - In
4a ist ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Leuchte32 dargestellt, wobei die Abschlusskappe34 einen Standfuß54 umfasst. In4b ist die Abschlusskappe34 mit samt dem Standfuß54 in detaillierterer Darstellung abgebildet. In der Abschlusskappe34 kann eine Steuereinheit60 vorgesehen sein, die einen Ein-/Ausschalter und/oder einen Bewegungsmelder und/oder einen Helligkeitssensor und/oder eine Fernsteuerung und/oder eine Kontroll-LED umfassen kann. Dies gilt auch für die Abschlusskappen34 der anderen Ausführungsformen. -
5a zeigt einen detailliertere Darstellung einer Ausführungsform der Abschlusskappe34 mit einem Ein-/Ausschalter56 .5b zeigt die Abschlusskappe34 von5a in geöffneter Darstellung. Durch Betätigung des Schalters56 können über einen Federmechanismus58 Kabel mit den Anschlüssen L und N der LED-Retrofitlampe10 reversibel gekoppelt werden. Dadurch kann die LED-Retrofitlampe10 mittels des Schalters56 ein- und ausgeschaltet werden. -
6a zeigt eine Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Leuchte32 , bei der die Abschlusskappe34 über das Ende14 der LED-Retrofitlampe geschnappt ist. Die Schnappvorrichtung62 , die Teil der Abschlusskappe34 ist, ist in6b detaillierter dargestellt. Sie umfasst zwei federnde Vorsprünge64 , die für einen sicheren Halt der Schnappvorrichtung62 und eine Aufhängevorrichtung66 für eine Deckenmontage. Für die Abschlusskappe36 kann derselbe Mechanismus vorgesehen sein. -
7 zeigt eine erfindungsgemäße Leuchte32 , bei der über eine Kopplungsvorrichtung68 eine erste LED-Retrofitlampe10a und eine zweite LED-Retrofitlampe10b miteinander gekoppelt sind. Die Kopplungsvorrichtung68 bildet demnach die Abschlusskappen34 für die erste LED-Retrofitlampe10a und die zweite LED-Retrofitlampe10b . Die Kopplungsvorrichtung68 ist aus einem transparenten oder milchigen Material gefertigt und umfasst ihrerseits eine Vielzahl von LEDs70a ,70b . - Bei der in
8 dargestellten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Leuchte32 sind zwei LED-Retrofitlampen10a ,10b über einen federelastischen Kunststoffclip72 miteinander gekoppelt. - In einer nicht dargestellten Ausführungsform werden die Abschlusskappen
34 ,36 mittels einer Schraubklemmung am jeweiligen Ende14 ,16 einer LED-Retrofitlampe10 befestigt.
Claims (15)
- Leuchte (
32 ) mit mindestens einer LED-Retrofitlampe (10 ), wobei die mindestens eine LED-Retrofitlampe (10 ) mindestens eine LED (26a ,26b ) umfasst, länglich ausgebildet ist und ein erstes (14 ) und ein zweites Ende (16 ) aufweist, wobei am ersten Ende (14 ) zwei Anschlüsse (L, N) für eine Stromversorgung vorgesehen sind und am zweiten Ende (16 ) zwei Anschlüsse (22a ,22b ), die elektrisch miteinander verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Leuchte (32 ) weiterhin umfasst: – eine erste Abschlusskappe (36 ) zum Abschließen des zweiten Endes (16 ) der mindestens einen LED-Retrofitlampe (10 ); und – eine zweite Abschlusskappe (34 ) zum Abschließen des ersten Endes (14 ) der mindestens einen LED-Retrofitlampe (10 ), wobei die zweite Abschlusskappe (34 ) einen ersten und einen zweiten Anschluss zum Koppeln mit einer Spannungsquelle umfasst, wobei der erste Anschluss mit dem ersten Anschluss (L) des ersten Endes (14 ) und der zweite Anschluss mit dem zweiten Anschluss (N) des ersten Endes (14 ) gekoppelt ist. - Leuchte (
32 ) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass in einer der Abschlusskappen (34 ;36 ), bevorzugt in der ersten Abschlusskappe (36 ), eine Steuereinheit (60 ) zum Steuern der Helligkeit der mindestens einen LED-Retrofitlampe (10 ) angeordnet ist. - Leuchte (
32 ) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinheit (60 ) einen Ein-/Ausschalter und/oder einen Bewegungsmelder und/oder einen Helligkeitssensor und/oder eine Fernsteuerung und/oder eine Kontroll-LED und/oder eine Sicherung, insbesondere eine interne Schraubsicherung, umfasst. - Leuchte (
32 ) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Abschlusskappe (34 ) einen Standfuß (54 ) umfasst. - Leuchte (
32 ) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die erste (36 ) und/oder die zweite Abschlusskappe (34 ) eine Aufhängevorrichtung (66 ) für eine Wand- oder eine Deckenmontage umfasst/umfassen. - Leuchte (
32 ) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die erste (36 ) und/oder die zweite Abschlusskappe (34 ) einen Wandmontagefuß (48 ), bevorzugt mit einem Gelenk (46 ), umfasst/umfassen. - Leuchte (
32 ) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine LED-Retrofitlampe (10 ) am ersten Ende (14 ) eine erste Endkappe (18 ) und am zweiten Ende (16 ) eine zweite Endkappe (20 ) aufweist, aus denen die jeweiligen Anschlüsse (L, N,22a ,22b ) hervorragen, wobei die erste Abschlusskappe (36 ) ausgebildet ist, über die zweite Endkappe (20 ) zu schnappen und/oder die zweite Abschlusskappe (34 ) ausgebildet ist, über die erste Endkappe (18 ) zu schnappen. - Leuchte (
32 ) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die erste (36 ) und/oder die zweite Abschlusskappe (34 ) ausgelegt ist, mittels einer Schraubklemmung an der mindestens einen LED-Retrofitlampe (10 ) befestigt zu werden. - Leuchte (
32 ) nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine LED-Retrofitlampe (10 ) am ersten Ende (14 ) eine erste Endkappe (18 ) und am zweiten Ende (16 ) eine zweite Endkappe (20 ) aufweist, aus denen die jeweiligen Anschlüsse (L, N,22a ,22b ) hervorragen, sowie einen Mittenteil (12 ), wobei die erste Endkappe (18 ) über mindestens eine Durchgangsbohrung mittels einer Schraube am Mittenteil (12 ) befestigt ist und/oder die zweite Endkappe (20 ) über mindestens eine Durchgangsbohrung mittels einer Schraube am Mittenteil (12 ) befestigt ist, wobei die erste (36 ) und/oder die zweite Abschlusskappe (34 ) mindestens eine Durchgangsbohrung aufweist/aufweisen, die mit der mindestens einen Durchgangsbohrung der jeweiligen Endkappe (18 ,20 ) zur Befestigung der jeweiligen Abschlusskappe (34 ,36 ) übereinander bringbar sind/ist. - Leuchte (
32 ) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in der ersten (36 ) und/oder zweiten Abschlusskappe (34 ) eine Zugentlastung vorgesehen ist. - Leuchte (
32 ) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie mindestens eine erste (10a ) und eine zweite LED-Retrofitlampe (10b ) sowie mindestens eine Kopplungsvorrichtung (68 ;72 ) zum Koppeln zumindest der ersten (10a ) und der zweiten LED-Retrofitlampe (10b ) umfasst. - Leuchte (
32 ) nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Kopplungsvorrichtung (68 ) ausgelegt ist, zumindest die erste (10a ) und die zweite LED-Retrofitlampe (10b ) mechanisch und elektrisch zu koppeln. - Leuchte (
32 ) nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Kopplungsvorrichtung (68 ) die zweite Abschlusskappe (34 ) für die erste LED-Retrofitlampe (10a ) und die zweite Abschlusskappe (34 ) für die zweite LED-Retrofitlampe (10b ) umfasst. - Leuchte (
32 ) nach einem der Ansprüche 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Kopplungsvorrichtung (68 ) selbst mindestens eine Lichtquelle (70a ,70b ), insbesondere mindestens eine LED (70a ,70b ), umfasst. - Bausatz für eine Leuchte (
32 ) mit – mindestens einer LED-Retrofitlampe (10 ), wobei die mindestens eine LED-Retrofitlampe (10 ) mindestens eine LED (26a ,26b ) umfasst, länglich ausgebildet ist und ein erstes (14 ) und ein zweites Ende (16 ) aufweist, wobei am ersten Ende (14 ) zwei Anschlüsse (L, N) für eine Stromversorgung vorgesehen sind und am zweiten Ende (16 ) zwei Anschlüsse (22a ,22b ), die elektrisch miteinander verbunden sind, – eine erste Abschlusskappe (36 ) zum Abschließen des zweiten Endes (16 ) der mindestens einen LED-Retrofitlampe (10 ); und – eine zweite Abschlusskappe (34 ) zum Abschließen des ersten Endes (14 ) der mindestens einen LED-Retrofitlampe (10 ), wobei die zweite Abschlusskappe (34 ) einen ersten und einen zweiten Anschluss zum Koppeln mit einer Spannungsquelle umfasst, wobei der erste Anschluss mit dem ersten Anschluss (L) des ersten Endes und der zweite Anschluss mit dem zweiten Anschluss (N) des ersten Endes gekoppelt ist.
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