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DE102011009495A1 - Auftraggerät für eine Flüssigkeit - Google Patents

Auftraggerät für eine Flüssigkeit Download PDF

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DE102011009495A1
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Abstract

Es wird ein Auftraggerät (10) für eine Flüssigkeit (14) beschrieben, mit einem für die Flüssigkeit (14) vorgesehnen Gehäuse (12), an dessen Gehäuseöffnung (16) eine federnde Ventileinrichtung (18) vorgesehen ist, und mit einem an der Gehäuseöffnung (16) angebrachten Gehäusevorderteil (20), aus dem ein Applikator (28) für die Flüssigkeit (14) vorsteht, der zur Öffnungs-Betätigung der Ventileinrichtung (18) vorgesehen ist. Der Ventileinrichtung (18) ist eine Halteeinrichtung (34) zugeordnet, mittels welcher der Applikator (28) im Applikator (10) unverlierbar angeordnet ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Auftraggerät für eine Flüssigkeit mit einem für die Flüssigkeit vorgesehnen Gehäuse, an dessen Gehäuseöffnung eine federnde Ventileinrichtung vorgesehen ist, und mit einem an der Gehäuseöffnung angebrachten Gehäusevorderteil, aus dem ein Applikator für die Flüssigkeit vorsteht, der zur Öffnungs-Betätigung der Ventileinrichtung vorgesehen ist.
  • Ein derartiges Auftraggerät ist beispielsweise aus der DE 20 2006 015 711 U1 bekannt. Bei diesem bekannten Auftraggerät besteht der Applikator aus einem nicht kapillaren, dichten, formstabilen Material mit einem aus dem Gehäusevorderteil vorstehenden Auftragabschnitt und einem mit diesem materialeinstückig ausgebildeten, axial fluchtenden Stiftabschnitt, dessen innenseitiges Stirnende an der Ventileinrichtung anliegt. Infolge von nicht zu vermeidenden Abmessungstoleranzen des sich durch das Gehäusevorderteil hindurch erstreckenden Stiftabschnittes des Applikators und/oder des Gehäusevorderteils ist im Extremfall ein ungewolltes Herausfallen des Applikators aus dem Gehäusevorderteil nicht ausschließbar.
  • Aus der DE 1 823 083 U1 ist ein Auftraggerät der eingangs genannten Art bekannt, bei welchem der Applikator aus einem die Flüssigkeit kapillar fördernden Material besteht.
  • Ein Auftraggerät mit einem Applikator aus einem die Flüssigkeit kapillar fördernden Material ist beispielsweise auch aus der DE 33 03 341 A1 bekannt.
  • Ein Auftraggerät der eingangs genannten Art, bei welchem der Applikator zwei unterschiedliche Bereiche aufweist, die sich jeweils vom innenseitigen Stirnende des Applikators bis zu dessen Auftragende erstrecken, wobei der eine Bereich weich, kapillar fördernd und der zweite Bereich formstabil hart und zum Betätigen der Ventileinrichtung vorgesehen ist, ist aus der DE 20 2004 020 008 U1 bekannt.
  • Allen diesen bekannten Auftraggeräten ist gemeinsam, dass der Applikator mit seinem innenseitigen Stirnende der Ventileinrichtung einfach zugeordnet ist, d. h. an der Ventileinrichtung einfach anliegt, so dass bei entsprechenden Abmessungstoleranzen des Applikators und/oder des Gehäusevorderteils ein Herausfallen aus dem Gehäusevorderteil nicht zuverlässig zu vermeiden ist, was einen Produktionsausschuss darstellt.
  • In Kenntnis dieser Gegebenheiten liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Auftraggerät der eingangs genannten Art zu schaffen, wobei ein Herausfallen des Applikators aus dem Gehäusevorderteil – auch bei entsprechenden Abmessungstoleranzen – zuverlässig verhindert wird.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruches 1, d. h. dadurch gelöst, dass der Ventileinrichtung eine Halteeinrichtung zugeordnet ist, mittels welcher der Applikator im Auftraggerät unverlierbar angeordnet ist. Dabei kann die Halteeinrichtung an der Ventileinrichtung vorgesehen sein. D. h. die Halteeinrichtung kann mit der Ventileinrichtung materialeinstückig ausgebildet oder – durch geeignete Ausbildung z. B. mit einem Klemmring – zwischen der Ventileinrichtung und dem Gehäusevorderteil eingeklemmt sein.
  • Mit Hilfe der der Ventileinrichtung zugeordneten Halteeinrichtung ergibt sich der Vorteil, dass auch bei Abmessungstoleranzen des Applikators und/oder des Gehäusevorderteils der Applikator zuverlässig im Auftraggerät beweglich aber unverlierbar festgehalten wird, um die federnde Ventileinrichtung mittels des Applikators zu öffnen.
  • Als vorteilhaft hat es sich erwiesen, wenn der Applikator an seinem innenseitigen Endabschnitt, vom innenseitigen Stirnende durch einen Widerlagerabschnitt beabstandet, mit einer Hinterschneidung und die Halteeinrichtung mit einem federnd in die Hinterschneidung eingreifenden Haltebereich ausgebildet ist. Dabei kann die Hinterschneidung als um den Applikator umlaufende Rinne ausgebildet sein. Desgleichen ist es beispielsweise möglich, anstelle einer Rinne Stege o. dgl. vorzusehen.
  • Die Hinterschneidung des Applikators weist vorzugsweise eine axiale Abmessung auf, die größer ist als die axiale Abmessung des Haltebereiches der Halteeinrichtung. Durch diese axiale Abmessungs-Differenz zwischen der Hinterschneidung und dem Haltebereich kann der Applikator beispielsweise beim Ersatz eines gebrauchten oder beschädigten Applikators durch einen ungebrauchten neuen Applikator entlang dieser Abmessungsdifferenz kraftfrei bewegt werden, so dass das Loslösen eines gebrauchten oder beschädigten Applikators vom Auftraggerät, d. h. das Herausziehen des Applikators aus dem Gehäusevorderteil im Bedarfsfall relativ kraftsparend möglich ist. Entsprechend kraftsparend ist es auch möglich, einen neuen Applikator durch das Gehäusevorderteil in das Auftraggerät einzusetzen und mit Hilfe der an der Ventileinrichtung vorgesehenen Halteeinrichtung im Auftraggerät unverlierbar anzubringen.
  • Um das Einsetzen eines Applikators in das Auftraggerät bzw. das Entfernen eines gebrauchten oder beschädigten Applikators aus dem Auftraggerät heraus komfortabel zu gestalten, ist es zweckmäßig, wenn der Widerlagerabschnitt des Applikators mit einer sich zum innenseitigen Stirnende des Applikators hin verjüngenden ersten Fasenfläche und mit einer sich zur Hinterschneidung hin verjüngenden zweiten Fasenfläche ausgebildet ist. Diese Fasenflächen sind am Applikator vorzugsweise – wie die Hinterschneidung – umlaufend vorgesehen.
  • Die erste Fasenfläche weist vorzugsweise einen Fasenwinkel auf, der kleiner ist als der Fasenwinkel der zweiten Fasenfläche. So dass einerseits das durch die endseitige erste Fasenfläche unterstützte Einsetzen eines Applikators in das Auftraggerät in optimaler Weise möglich ist, und durch die Ausbildung der zweiten Fasenfläche mit einem kleineren Fasenwinkel das unverlierbare Festhalten des Applikators im Auftraggerät nicht beeinträchtigt wird.
  • Bei dem erfindungsgemäßen Auftraggerät weist die Halteeinrichtung vorzugsweise einen Haltekragen auf, wobei der Haltebereich der Halteeinrichtung einen nach innen gerichteten Haltebund aufweist. Der Haltekragen besteht zweckmäßigerweise aus einem duktilen Material, um den Applikator federnd festzuhalten.
  • Der Applikator des erfindungsgemäßen Auftraggerätes kann aus einem die Flüssigkeit kapillar fördernden Material, wie einem Faserdocht o. dgl., bestehen. Desgleichen ist es möglich, dass der Applikator aus einem nicht kapillaren, dichten, formstabilen Material besteht. Der dichte, formstabile Applikator ist zweckmäßigerweise mit mindestens einem Kapillar-Längsschlitz ausgebildet, um die Flüssigkeit zu dem aus dem Gehäusevorderteil vorstehenden Auftragabschnitt des Applikators zu transportieren. Der mindestens eine Kapillar-Längsschlitz kann an der Außenfläche des Applikators oder in seinem Inneren ausgebildet sein.
  • Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung in Verbindung mit der anliegenden Zeichnung.
  • Es zeigen:
  • 1 teilweise aufgeschnitten einen Abschnitt einer Ausbildung des Auftraggerätes, und
  • 2 in einem größeren Maßstab eine Ausbildung des Applikators des Auftraggerätes gemäß 1 in Kombination mit einer zugehörigen, abgeschnitten gezeichneten Halteeinrichtung.
  • 1 zeigt teilweise aufgeschnitten abschnittweise eine Ausbildung des Auftraggerätes 10. Das Auftraggerät 10 weist ein abgeschnitten gezeichnetes Gehäuse 12 auf, in welchem sich eine Flüssigkeit 14 befindet. Bei der Flüssigkeit 14 handelt es sich beispielsweise um eine pigmentierte Schreib-, Mal- oder Zeichenflüssigkeit, um einen Lack für kosmetische Anwendungen o. dgl.
  • An der Gehäuseöffnung 16 des Gehäuses 12 ist eine federnde Ventileinrichtung 18 vorgesehen. Die Ventileinrichtung 18 ist an der Gehäuseöffnung 16 mittels eines Gehäusevorderteils 20 festgelegt. Zu diesem Zwecke ist das Gehäuse 12, der Gehäuseöffnung 16 zugeordnet, mit einem Außengewindeabschnitt 22 und das Gehäusevorderteil 20 mit einem zugehörigen Innengewindeabschnitt 24 ausgebildet.
  • Das Gehäusevorderteil 20 ist mit einem zentralen Durchgangsloch 26 ausgebildet, durch das sich ein Applikator 28 des Auftraggerätes 10 hindurch erstreckt. Der Applikator 28 weist eine derartige Länge auf, das er mit einem Auftragabschnitt 30 aus dem Gehäusevorderteil 20 vorsteht. Der Applikator 28 ist zur Betätigung, d. h. zur Öffnung der federnden Ventileinrichtung, vorgesehen. Wird auf den Applikator ein Druck ausgeübt, der in das Auftraggerät hinein gerichtet ist, so wird die Ventileinrichtung 18 geöffnet. Im drucklosen Zustand des Applikators 28 ist die Ventileinrichtung 18 dicht verschlossen.
  • Um ein ungewolltes Auslaufen von Flüssigkeit 14, die sich vor der Ventileinrichtung 18 befindet, aus dem Auftraggerät 10 heraus zu verhindern, kann eine Flüssigkeits-Auslaufsicherung 32 vorgesehen sein. Die Flüssigkeits-Auslaufsicherung 32 kann mit dem Gehäusevorderteil 20 und/oder mit der Ventileinrichtung materialeinstückig z. B. mit Kapillarschlitzen o. dgl. ausgebildet sein. Eine andere Möglichkeit besteht darin, die Flüssigkeits-Auslaufsicherung 32 durch ein offenporiges Schwämmchen gebildet ist.
  • Der Ventileinrichtung 18 ist eine Halteeinrichtung 34 zugeordnet, mittels welcher der Applikator 28 im Auftraggerät 10 unverlierbar angeordnet ist. Dabei kann die Halteeinrichtung 34 mit der Ventileinrichtung 18 materialeinstückig ausgebildet oder zwischen der Ventileinrichtung und dem Gehäusevorderteil 20, der Ventileinrichtung zugeordnet, festgeklemmt sein.
  • Wie aus 2 deutlich ersichtlich ist, ist der Applikator 28 an seinem innenseitigen Endabschnitt 36 mit einer Hinterschneidung 38 ausgebildet, die vom innenseitigen Stirnende 40 des Applikators 28 durch einen Widerlagerabschnitt 42 beabstandet ist. Der Widerlagerabschnitt 42 des Applikators 28 ist mit einer ersten Fasenfläche 44 und mit einer zweiten Fasenfläche 46 ausgebildet, die um den Widerlagerabschnitt 42 umlaufen. Die erste Fasenfläche 44 verjüngt sich zum innenseitigen Stirnende 40 hin. Die zweite Fasenfläche 46 verjüngt sich zur Hinterschneidung 38 hin. Die erste Fasenfläche 44 weist einen Fasenwinkel „a1” auf, der kleiner ist als der Fasenwinkel „a2” der zweiten Fasenfläche 46.
  • Die Halteeinrichtung 34 für den Applikator 28 ist von einem Haltekragen 48 aus einem duktilen Material gebildet, der bei der gezeichneten Ausbildung des Auftraggerätes 10 von der Ventileinrichtung 18 (siehe 1) wegsteht. Der Haltekragen 48 ist innenseitig mit einem Haltebund 50 ausgebildet, der einen Haltebereich 52 der Halteeinrichtung 34 bildet. Der Haltebereich 52 weist eine axiale Abmessung „I1” auf, die kleiner ist als die axiale Abmessung „I2” der im Applikator 28 ausgebildeten Hinterschneidung 38. Die Hinterschneidung 38 ist an ihrem einen Ende durch eine Schulter 54 begrenzt, die der zweiten Fasenfläche 46 gegenüberliegt.
  • Wird auf den Applikator 28 in das Auftraggerät 10 hineingerichtet ein Druck ausgeübt, so kann bei einer Ausbildung des Auftraggerätes 10 die Schulter 54 am Haltebereich 52 der Halteeinrichtung 34 zur Anlage kommen, um bei einem weiteren Druck auf den Applikator mittels der Halteeinrichtung 34 das Ventil 18 zu öffnen. Desgleichen ist es möglich, dass die Halteeinrichtung 34 zum unverlierbaren Halten des Applikators 28 im Auftraggerät 10 dient und die Ventileinrichtung 18 direkt mittels des Applikators 28 geöffnet wird. In diesem Falle ist der axiale Abstand zwischen der Ventileinrichtung 18 und der innenseitigen Stirnfläche 40 des Applikators 28 kleiner als die axiale Differenz δ = (I2 – I1) zwischen der Schulter 54 und dem Haltebereich 50 der Halteeinrichtung. Des weiteren ist es möglich, dass der Applikator 28 mit seiner innenseitigen Stirnfläche 40 jederzeit, d. h. auch im nicht durch Druck beaufschlagten Zustand, an der Ventileinrichtung 18 anliegt.
  • Sobald auf den Applikator 28 kein Druck mehr ausgeübt wird, federt die Ventileinrichtung 18 automatisch in ihre Verschlussstellung zurück.
  • Wenn der Applikator 28 aus einem nicht kapillaren, dichten, formstabilen Material besteht, ist es zweckmäßig, wenn er mit mindestens einem Kapillar-Längsschlitz 56 ausgebildet ist. In 2 sind zwei sich diametral gegenüberliegenden Kapillar-Längsschlitze 56 gezeichnet, die sich vom Widerlagerabschnitt 42 bis zum Auftragabschnitt 30 des Applikators 28 erstrecken. Beispielsweise ist es auch möglich, dass der mindestens eine Kapillar-Längsschlitz 56 im Innern des Applikators 28 ausgebildet ist.
  • Bezugszeichenliste
  • 10
    Auftraggerät
    12
    Gehäuse (von 10 für 14)
    14
    Flüssigkeit (in 12)
    16
    Gehäuseöffnung (von 12)
    18
    Ventileinrichtung (an 16)
    20
    Gehäusevorderteil (an 12)
    22
    Außengewindeabschnitt (von 12 bei 16)
    24
    Innengewindeabschnitt (von 20)
    26
    zentrales Durchgangsloch (in 20 für 28)
    28
    Applikator (von 10)
    30
    Auftragabschnitt (von 28)
    32
    Flüssigkeits-Auslaufsicherung (in 20)
    34
    Halteeinrichtung (von 10 für 28)
    36
    innenseitiger Endabschnitt (von 28)
    38
    Hinterschneidung (bei 36)
    40
    innenseitiges Stirnende (von 28)
    42
    Widerlagerabschnitt (von 28 bei 36)
    44
    erste Fasenfläche (von 42 bei 36)
    46
    zweite Fasenfläche (von 42 bei 38)
    48
    Haltekragen (von 34)
    50
    Haltebund (an 48)
    52
    Haltebereich (von 34)
    54
    Schulter (von 28 bei 38)
    56
    Kapillar-Längsschlitz (in 28)
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 202006015711 U1 [0002]
    • DE 1823083 U1 [0003]
    • DE 3303341 A1 [0004]
    • DE 202004020008 U1 [0005]

Claims (9)

  1. Auftraggerät für eine Flüssigkeit, mit einem für die Flüssigkeit (14) vorgesehnen Gehäuse (12), an dessen Gehäuseöffnung (16) eine federnde Ventileinrichtung (18) vorgesehen ist, und mit einem an der Gehäuseöffnung (16) angebrachten Gehäusevorderteil (20), aus dem ein Applikator (28) für die Flüssigkeit (14) vorsteht, der zur Öffnungs-Betätigung der Ventileinrichtung (18) vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Ventileinrichtung (18) eine Halteeinrichtung (34) zugeordnet ist, mittels welcher der Applikator (28) im Auftraggerät (10) unverlierbar angeordnet ist.
  2. Auftraggerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Applikator (28) an seinem innenseitigen Endabschnitt (36), vom innenseitigen Stirnende (40) durch einen Widerlagerabschnitt (42) beabstandet, mit einer Hinterschneidung (38) und die Halteeinrichtung (34) mit einem federnd in die Hinterschneidung (38) eingreifenden Haltebereich (52) ausgebildet ist.
  3. Auftraggerät nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Hinterschneidung (38) des Applikators (28) eine axiale Abmessung (I2) besitzt, die größer ist als die axiale Abmessung (I1) des Haltebereiches (52) der Halteeinrichtung (34).
  4. Auftraggerät nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Widerlagerabschnitt (42) des Applikators (28) mit einer sich zum innenseitigen Stirnende (40) des Applikators hin verjüngenden ersten Fasenfläche (44) und mit einer sich zur Hinterschneidung (38) hin verjüngenden zweiten Fasenfläche (46) ausgebildet ist.
  5. Auftraggerät nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass erste Fasenfläche (44) Fasenwinkel (a1) aufweist, der kleiner ist als der Fasenwinkel (a2) der zweiten Fasenfläche (46).
  6. Auftraggerät nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Halteeinrichtung (34) einen Haltekragen (48) mit einem Haltebereich (52) aufweist, wobei der Haltebereich (52) der Halteeinrichtung (34) einen nach innen gerichteten Haltebund (50) aufweist.
  7. Auftraggerät nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Applikator (28) aus einem die Flüssigkeit (14) kapillar fördernden Material besteht.
  8. Auftraggerät nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Applikator (28) aus einem nicht kapillaren, dichten, formstabilen Material besteht.
  9. Auftraggerät nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der dichte formstabile Applikator (28) mit mindestens einem Kapillar-Längsschlitz (56) ausgebildet ist.
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