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DE102011009290A1 - Anschlussklemme für Leiterplatten - Google Patents

Anschlussklemme für Leiterplatten Download PDF

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DE102011009290A1
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conductor
leg spring
leg
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Dipl.-Ing. Schrader Andreas
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Phoenix Contact GmbH and Co KG
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Phoenix Contact GmbH and Co KG
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Abstract

Dargestellt und beschrieben ist eine Anschlussklemme zum Verbinden wenigstens eines elektrischen Leiters (2) mit einer Leiterplatte (3), mit einem Isolierstoffgehäuse (4), mit einem Kontakteinsatz (5) und mit einer Schenkelfeder (6), wobei das Isolierstoffgehäuse (4) eine Leitereinführungsöffnung (7) zum Einführen eines elektrischen Leiters (2), eine Betätigungsöffnung (8) zum Einführen eines Betätigungswerkzeuges (9) und einen den Kontakteinsatz (5) und die Schenkelfeder (6) aufnehmenden Aufnahmeraum (10) aufweist, wobei der Kontakteinsatz (5) aus einem elektrisch leitfähigen Materialstreifen ausgestanzt und geformt ist, und wobei die Schenkelfeder (6) zwei Schenkel (11, 12) aufweist, aus einem Metallstreifen ausgestanzt und geformt ist und schwenkbar im Isolierstoffgehäuse (4) angeordnet ist. Mit der Anschlussklemme ist eine einfache und sichere Kontaktierung eines anzuschließenden Leiters (2) dadurch möglich, dass der Kontakteinsatz (5) derart ausgebildet ist, dass er eine Grundfläche (13) und zwei um etwa 90 Grad abgewinkelte Laschen (14, 15) aufweist, dass die erste Lasche (14) in Steckrichtung (S) des anzuschließenden elektrischen Leiters (2) verläuft und ihre Innenseite (16) dem anzuschließenden elektrischen Leiter (2) als Anlage- und Kontaktfläche dient, wobei die erste Lasche (14) zusammen mit dem ersten Schenkel (11) der Schenkelfeder (6) eine Klemmstelle (17) für den anzuschließenden elektrischen Leiter (2) bildet, und dass die zweite Lasche (15) senkrecht zur Steckrichtung (S) des anzuschließenden elektrischen Leiters (2) und beabstandet zur ersten Lasche (14) angeordnet ist und ihre Innenseite (18) dem zweiten Schenkel (12) der Schenkelfeder (6) als Anlagefläche dient.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Anschlussklemme zum Verbinden wenigstens eines elektrischen Leiters mit einer Leiterplatte, mit einem Isolierstoffgehäuse, mit mindestens einem Kontakteinsatz und mit mindestens einer Schenkelfeder, wobei das Isolierstoffgehäuse mindestens eine Leitereinführungsöffnung zum Einführen eines elektrischen Leiters, mindestens eine Betätigungsöffnung zum Einführen eines Betätigungswerkzeuges und einen den Kontakteinsatz und die Schenkelfeder aufnehmenden Aufnahmeraum aufweist, wobei der Kontakteinsatz aus einem elektrisch leitfähigen Materialstreifen ausgestanzt und geformt ist und die Schenkelfeder aus einem Metallstreifen ausgestanzt und geformt ist, zwei Schenkel aufweist und schwenkbar im Isolierstoffgehäuse angeordnet ist.
  • Derartige Anschlussklemmen dienen als Bindeglied in der Leiterplattenanschlusstechnik zur zuverlässigen Versorgung der industriellen Elektronik und wirtschaftlichen Verdrahtung auf gedruckten Schaltungen. In der Praxis werden solchen Anschlussklemmen häufig als Printklemmen bezeichnet.
  • Solche Printklemmen sind aus dem Stand der Technik hinreichend bekannt und können beispielsweise dem Produktkatalog "Leiterplattenanschluss COMBICON 2005", Seiten 12 und 13, der Phoenix Contact GmbH & Co KG, Blomberg entnommen werden, wobei es Printklemmen mit Federkraftanschlusstechnik, Schraubanschlusstechnik und so genannter Schnellanschlusstechnik gibt.
  • Bei der Federkraftanschlusstechnik sind grundsätzlich zwei Konzepte bekannt, die Zugfedertechnik und die Schenkelfedertechnik, die für hohe Klemmsicherheit sorgen. Der Anschluss eines starren Leiters oder eines mit einer Aderendhülse versehenen flexiblen Leiters mit einer Schenkelfeder ist schnell und einfach, da der Leiter direkt in die Klemmstelle eingeführt werden kann und dort selbständig kontaktiert wird, indem der Leiter vom Klemmschenkel der Schenkelfeder gegen die Stromschiene bzw. den Kontaktbereich des Kontakteinsatzes gedrückt wird. Die Anschlusstechnik mit einer Schenkelfeder wird daher auch als ”plug'n play” bzw. ”Push In” Technik bezeichnet. Bei einer Klemme mit Zugfedertechnik muss dagegen zunächst die Zugfeder mittels eines Werkzeugs gespannt und dadurch der Klemmraum geöffnet werden, bevor der Leiter eingesteckt werden kann.
  • Bei einer Anschlussklemme mit Schraubanschlusstechnik muss zum Einführen des Leiters die Klemmstelle zwar nicht geöffnet werden, hier ist jedoch ein Werkzeug, nämlich ein Schraubendreher, erforderlich, um die Schraube zu betätigen, und damit den Leiter einzuklemmen. Anschlussklemmen mit Schnellanschlusstechnik, auch IDC-Verbindungstechnik (Insulation Displacement Connection) genannt, dienen zum Anschluss nicht abisolierter Leiter, wozu im Gehäuse ein Schneidmetall angeordnet ist, zwischen dessen einander gegenüberliegenden Schneidkanten der Leiter eingeschoben wird, so dass die Isolierung durch die Schneidkanten durchtrennt und der eigentliche Leiter kontaktiert wird.
  • Derartige Printklemmen stellen im Rahmen der Automatisierungstechnik u. a. die Verbindung zwischen der Peripherie (beispielsweise Sensor, Aktor) und dem Bereich der Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik her. Bei Printklemmen handelt es sich dabei um Massenprodukte, die bei niedrigen Herstellungskosten eine effektive und sichere Funktion gewährleisten müssen. Außerdem soll das Anschließen und ggf. auch das Lösen eines elektrischen Leiter möglichst schnell durchgeführt werden können, wobei in zunehmendem Maße die Anschlussklemmen eine möglichst kleine Bauform aufweisen sollen.
  • Aus der DE 43 32 969 C1 ist eine Anschlussklemme mit einer Zugfeder bekannt, bei der innerhalb des Gehäuses ein exzenterförmiges Spannorgan zum Spannen der Zugfeder angeordnet ist. Nachteilig ist bei dieser Ausführung, dass für den Monteur nur schwer erkennbar ist, in welcher Stellung sich das Spannorgan befindet, d. h. ob die Klemmstelle geöffnet ist oder nicht. Außerdem wird mit dem Spannorgan ein zusätzliches Bauteil benötigt, was den Aufwand bei der Herstellung der Anschlussklemme erhöht. Eine ähnliche Anschlussklemme in Form eines Steckverbinders mit einer Zugfeder und einem Spannorgan ist auch aus der DE 203 15 605 U1 bekannt, wobei die Baugröße im Vergleich zu Anschlussklemme gemäß der DE 43 32 969 C1 dadurch verringert ist, dass mindestens zwei Zugfedern im Gehäuse angeordnet sind.
  • Aus der DE 103 01 577 A1 ist eine Reihenklemme zur Montage auf Tragschienen in Schaltschränken bekannt, die ein Gehäuse mit einem darin angeordneten U-förmigen Kontaktteil und zwei Federelementen aufweist. In den Federelementen ist jeweils eine erste, rechteckige Ausnehmung ausgebildet, durch die sich ein Schenkel des U-förmigen Kontaktteils erstreckt. Eine zweite Ausnehmung in den Federelementen wird jeweils derart von einer Schraube durchdrungen, dass das Federelement beim Anziehen der Schraube entlang des Schenkels des U-förmigen Kontaktteils gleitet, wodurch ein in die erste, rechteckige Ausnehmung eingesteckter Leiter gegen den Schenkel des U-förmigen Kontaktteils gedrückt und dadurch der elektrische Kontakt hergestellt wird. Ähnlich einer Zugfederklemme wird auch hier ein eingesteckter Leiter durch den Rand der Ausnehmung gegen das Kontaktteil gezogen, wozu jedoch die Schraube angezogen werden muss. Ein Nachteil dieser Reihenklemme besteht darin, dass keine schnelle direkte Klemmung des elektrischen Leiters, wie bei der Schenkelfedertechnologie bekannt, erfolgen kann.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Anschlussklemme der eingangs genannten Art zu schaffen, mit der bei möglichst geringer Baugröße eine einfache und sichere Kontaktierung eines anzuschließenden Leiters möglich ist.
  • Erfindungsgemäß wird dieses Problem durch eine Anschlussklemme mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen und der nachfolgenden Beschreibung.
  • Die erfindungsgemäße Anschlussklemme zum Verbinden eines elektrischen Leiters mit einer Leiterplatte zeichnet sich zunächst durch einen besonders ausgestalteten Kontakteinsatz aus. Der Kontakteinsatz weist dabei eine Grundfläche und zwei um etwa 90 Grad abgewinkelte Laschen auf, wobei die erste Lasche in Steckrichtung des anzuschließenden elektrischen Leiters und die zweite Lasche senkrecht zur Steckrichtung des anzuschließenden Leiters und beabstandet zur ersten Lasche angeordnet ist. Die Innenseite der ersten Lasche dient dabei dem anzuschließenden elektrischen Leiter als Anlage- und Kontaktfläche, wobei die erste Lasche bzw. deren Innenseite zusammen mit dem ersten Schenkel der Schenkelfeder eine Klemmstelle für den anzuschließenden elektrischen Leiter bildet. Die Innenseite der zweiten Lasche dient dem zweiten Schenkel der Schenkelfeder als Anlagefläche. Wird ein elektrischer Leiter durch die Leitereinführungsöffnung in das Isolierstoffgehäuse eingesteckt, so kann der Leiter vom ersten Schenkel der Schenkelfeder gegen die Innenseite der ersten Lasche gedrückt werden, wodurch der elektrische Leiter mit dem als Stromschiene fungierenden Kontakteinsatz elektrisch leitend verbunden wird.
  • Vorzugsweise ist in der zweiten Lasche des Kontakteinsatzes eine Gewindebohrung ausgebildet, in die eine Schraube mittels eines durch die Betätigungsöffnung einsteckbaren Schraubendrehers eingeschraubbar ist. Wird die Schraube in die Gewindebohrung weiter eingeschraubt, so führt dies dazu, dass das Ende der Schraube gegen den an der Innenseite der zweiten Lasche anliegenden zweiten Schenkel der Schenkelfeder drückt, wodurch die Schenkelfeder verschwenkt wird. Dies führt dazu, das der erste Schenkel der Schenkelfeder den eingesteckten Leiter gegen die Innenseite der ersten Lasche drückt. Bei dieser bevorzugten Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Anschlussklemme resultiert die Kraft, mit der ein eingesteckter Leiter gegen die Innenseite der ersten Lasche gedrückt wird, nicht primär aus einer Auslenkung des ersten Schenkels der Schenkelfeder, sondern aus einer Auslenkung des zweiten Schenkels der Schenkelfeder aufgrund des Einschraubens der Schraube in die Gewindebohrung.
  • Bei der bevorzugten Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Anschlussklemme handelt es sich somit um eine schraubenbetätigte Schenkelfederklemme, die Vorteile beider Anschlusstechniken aufweist. Zum einen weist sie das für den Monteur gewohnte Prinzip des Anschließens durch Einschrauben einer Schraube auf, zum anderen ermöglicht sie auch das direkte Anschließen eines starren Leiters oder eines mit einer Aderendhülse versehenen flexiblen Leiters, wenn die Schraube zumindest teilweise eingeschraubt ist, so dass die Klemmstelle zwischen dem ersten Schenkel der Schenkelfeder und der Innenseite der ersten Lasche nicht, jedenfalls nicht vollständig, geöffnet ist. Ist die Klemmstelle vollständig geöffnet, d. h. die Schraube nicht so weit in die Gewindebohrung eingeschraubt, dass der zweite Schenkel der Schenkelfeder ausgelenkt wird, so können mit der erfindungsgemäßen Anschlussklemme darüber hinaus auch flexible Leiter in die Klemme eingesteckt und durch Einschrauben der Schraube angeschlossen werden. Im Unterschied zu Zugfederklemmen ist dabei ein Öffnen der Klemmfeder durch Spannen der Zugfeder mittels eines Werkzeugs nicht erforderlich.
  • Darüber hinaus sind sowohl der Kontakteinsatz als auch die Schenkelfeder einfach geformt, so dass sie schnell und kostengünstig durch Ausstanzen und Umbiegen hergestellt werden können. Der Kontaktansatz muss dabei lediglich so starr ausgeführt sein, dass er die von der Klemmfeder aufgebrachten Klemmkräfte aufnehmen kann. Ausreichend ist hierfür – wie zuvor bereits ausgeführt – das einfache Abbiegen zweier Laschen, so dass vorzugsweise auf die Ausbildung einer geschlossenen Kammer als Kontakteinsatz verzichtet werden kann, was eine geringe Baugröße der Anschlussklemme ermöglicht. Auch die Schenkelfeder ist im Vergleich zu einer Zugfeder relativ einfach ausgeformt, da sie lediglich zwei Schenkel und einen die beiden Schenkel miteinander verbindenden, vorzugsweise etwa U-förmigen Verbindungsbereich aufweist. Im nicht ausgelenkten Zustand der Schenkelfeder sind dabei die beiden Schenkel vorzugsweise etwa senkrecht zueinander angeordnet.
  • Ein weiterer Vorteil der schraubenbetätigten Schenkelfederklemme besteht darin, dass die Anpresskraft, mit der der eingesteckte Leiter vom ersten Schenkel gegen die erste Lasche gedrückt wird, über die Schraube stufenlos einstellbar ist. Durch das Einschrauben der Schraube in die Gewindebohrung ist darüber hinaus eine zuverlässige Klemmung eines eingesteckten Leiters im gesamten zulässigen Leiterquerschnittsbereich gewährleistet.
  • Um eine ausreichende Führung und Befestigung der Schraube zu gewährleisten, ist vorgesehen, dass die zweite Lasche auf der Außenseite, angrenzend an die Gewindebohrung, einen Gewindedurchzug aufweist. Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung sind dabei die Länge der Schraube, die Länge des Gewindedurchzugs, die Abmessungen der Schenkelfeder und die Abmessungen des Kontakteinsatzes derart aufeinander abgestimmt, dass die Schraube unabhängig vom Durchmesser des anzuschließenden Leiters bis zum Anschlag am oberen Rand des Gewindedurchzugs in die Gewindebohrung eingeschraubt werden kann. Dadurch ist eine definierte Endposition vorgegeben und es wird ein zu starkes Zusammendrücken der Schenkelfeder auch bei einem eingesteckten Leiter mit einem großen Querschnitt zuverlässig verhindert.
  • Ein weiterer wesentlicher Vorteil der schraubenbetätigten Schenkelfederklemme besteht darin, dass – im Unterschied zu herkömmlichen Schenkelfederklemmen – zum Lösen eines angeschlossenen elektrischen Leiters der Klemmschenkel der Schenkelfeder nicht mit Hilfe eines Betätigungswerkzeugs vom Leiter abgehoben und damit die Schenkelfeder weiter zusammengedrückt werden muss. Bei der erfindungsgemäßen Anschlussklemme muss hierzu lediglich die Schraube so weit aus der Gewindebohrung herausgedreht werden, bis die Schenkelfeder so weit zurückschwenkt, dass der erste Schenkel den eingesteckten Leiter nicht mehr gegen die erste Lasche drückt. Auch hierdurch ist eine Reduzierung der Baugröße der Anschlussklemme möglich, da auf eine relativ große, das Verschwenken eines Betätigungswerkzeugs ermöglichende Betätigungsöffnung verzichtet werden kann; der Durchmesser der Betätigungsöffnung wird alleine durch den Durchmesser der Schraube bestimmt.
  • Ein weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen Anschlussklemme im Vergleich zu einer herkömmlichen Schraubklemme besteht darin, dass ein ungewolltes Lösen der Schraube aufgrund von Vibrationen durch den von dem zweiten Schenkel der Schenkelfeder auf das untere Ende der Schraube wirkenden Gegendruck verhindert wird.
  • Zur elektrischen Verbindung der Anschlussklemme mit mindestens einer Leiterbahn einer Leiterplatte weist der Kontakteinsatz vorzugsweise mindestens einen Kontaktstift auf, der durch eine entsprechende Öffnung im Gehäuse aus dem Gehäuse herausragt. Der Kontaktstift bzw. die Kontaktstifte können dabei entweder in Steckrichtung oder senkrecht zur Steckrichtung verlaufen, so dass wahlweise sowohl ein vertikaler als auch ein horizontaler Anschluss eines Leiters an eine Leiterplatte möglich ist. Unabhängig davon sind bei der erfindungsgemäßen Anschlussklemme die Leitereinführungsöffnung und die Betätigungsöffnung auf derselben Seite des Isolierstoffgehäuses angeordnet, so dass das Anschließen eines elektrischen Leiters einfach von einer Seite möglich ist. Die Anschlussklemme kann somit auch als Frontanschlussklemme oder Frontklemme bezeichnet werden.
  • Im Einzelnen gibt es nun eine Vielzahl von Möglichkeiten, die erfindungsgemäße Anschlussklemme auszugestalten und weiterzubilden. Hierzu wird sowohl auf die dem Patentanspruch 1 nachgeordneten Patentansprüche als auch auf die nachfolgende Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele in Verbindung mit der Zeichnung verwiesen. In der Zeichnung zeigen
  • 1 eine perspektivische Darstellung einer erfindungsgemäßen Anschlussklemme mit einer Leiterplatte,
  • 2 den Kontakteinsatz der erfindungsgemäßen Anschlussklemme mit einer Schraube und einer Schenkelfeder, für den vertikalen Anschluss eines elektrischen Leiters an eine Leiterplatte, und
  • 3 den Kontakteinsatz der erfindungsgemäßen Anschlussklemme mit einer Schraube und einer Schenkelfeder, für den horizontalen Anschluss eines elektrischen Leiters an eine Leiterplatte.
  • 1 zeigt eine perspektivische Darstellung einer bevorzugten Ausgestaltung einer erfindungsgemäßen Anschlussklemme 1 zum Verbinden eines elektrischen Leiters 2 mit einer Leiterplatte 3. Die Anschlussklemme 1 besteht aus einem Isolierstoffgehäuse 4, einem darin angeordneten und gehaltenen Kontakteinsatz 5 und einer zumindest teilweise innerhalb des Kontakteinsatzes 5 angeordneten Schenkelfeder 6. Zum Anschließen eines abisolierten elektrischen Leiters 2 weist das Isolierstoffgehäuse 4 eine Leitereinführungsöffnung 7 zum Einführen des Leiters 2 und eine Betätigungsöffnung 8 zum Einführen eines Schraubendrehers 9 als Betätigungswerkzeug auf. Zur Aufnahme des Kontakteinsatzes 5 und der Schenkelfeder 6 ist innerhalb des Isolierstoffgehäuses 4 ein entsprechender Aufnahmeraum 10 ausgebildet.
  • 2 zeigt die erfindungsgemäße Anschlussklemme 1 gemäß 1 ohne das den Kontakteinsatz 5 und die Schenkelfeder 6 aufnehmende Isolierstoffgehäuse 4. Wie aus der Figur ersichtlich ist, weist die Schenkelfeder 6 zwei Schenkel 11, 12 auf, die im nicht ausgelenkten Zustand etwa senkrecht zueinander angeordnet sind. Der aus einem leitfähigen Materialstreifen ausgestanzte und abgebogene Kontakteinsatz 5 weist eine Grundfläche 13 und zwei im Wesentlichen senkrecht dazu abgewinkelte Laschen 14, 15 auf. Die erste Lasche 14 verläuft dabei in Steckrichtung S des anzuschließenden elektrischen Leiters 2 während die zweite Lasche 15 senkrecht zur Steckrichtung S des Leiters 2 und damit auch senkrecht sowie beabstandet zur ersten Lasche 14 angeordnet ist.
  • Dabei dient die Innenseite 16 der ersten Lasche 14 als Anlage- und Kontaktfläche für einen einzusteckenden elektrischen Leiter 2, so dass das Ende des ersten Schenkels 11 der Schenkelfeder 6 und die Innenseite 16 eine Klemmstelle 17 für den Leiter 2 bilden. Die Innenseite 18 der zweiten Lasche 15 dient als Anlagefläche für den zweiten Schenkel 12 der Schenkelfeder 6. In der zweiten Lasche 15 des Kontakteinsatzes 5 ist darüber hinaus eine Gewindebohrung ausgebildet, in die eine Schraube 19 eingeschraubt ist. Auf der Außenseite der zweiten Lasche 15 ist dabei angrenzend an die Gewindebohrung ein Gewindedurchzug 20 ausgebildet. Die Schraube 19 ist dabei derart innerhalb des Isolierstoffgehäuses 4 angeordnet, dass ihr Schraubenkopf 21 durch die Betätigungsöffnung 8 hindurch mit der Spitze eines Schraubendrehers 9 betätigbar ist, so dass die Schraube 19 in die Gewindebohrung weiter eingeschraubt oder aus der Gewindebohrung weiter herausgeschraubt werden kann.
  • Zur elektrischen Verbindung des Kontakteinsatzes 5 mit einer Leiterplatte 3 bzw. den auf einer Leiterplatte 3 angeordneten Leiterbahnen weist der Kontakteinsatz 5 bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel zwei Kompaktstifte 22 auf, die in korrespondierende Öffnungen 23 in der Leiterplatte 3 eingesteckt und dort gegebenenfalls verlötet werden können. Während sich bei dem Ausführungsbeispiel des Kontakteinsatzes 5 gemäß 2 die beiden Kontaktstifte 22 in bzw. parallel zur Steckrichtung S des anzuschließenden elektrischen Leiters 2 erstrecken, verlaufen die Kontaktstifte 22 bei dem in 3 dargestellten Ausführungsbeispiel des Kontakteinsatzes 5 senkrecht zur Steckrichtung S des Leiters 2. Bei einer Anschlussklemme 1 mit einem Kontakteinsatz 5 gemäß 2 erfolgt der Anschluss eines elektrischen Leiters 2 somit senkrecht zur Leiterplatte 3 während bei einer Anschlussklemme 1 mit einem Kontakteinsatz 5 gemäß 3 der Anschluss des elektrischen Leiters 2 parallel zur Leiterplatte 3 erfolgt.
  • Aus 1 ist außerdem ersichtlich, dass im Isolierstoffgehäuse 4 ein Lagerzapfen 24 ausgebildet ist, an dem die Schenkelfeder 6 mit ihrem etwa U-förmigen Verbindungsbereich 25, der die beiden Schenkel 11, 12 miteinander verbindet, schwenkbar gelagert ist. Um diesen Lagerzapfen 24 kann die Schenkelfeder 6 durch Betätigen der Schraube 19 verschwenkt werden.
  • Befindet sich die Schenkelfeder 6 in der in den 2 und 3 dargestellten, nicht ausgelenkten Position, so ist die Klemmstelle 17 zwischen dem freien Ende 26 des ersten Schenkels 11 der Schenkelfeder 6 und der ersten Lasche 14 bzw. deren Innenseite 16 vollständig geöffnet, so dass ein elektrischer Leiter 2 durch die Leitereinführungsöffnung 7 in die Klemmstelle 17 eingesteckt werden kann. Wird nun die Schraube 19 mittels des Schraubendrehers 9 weiter in die Gewindebohrung eingeschraubt, so führt dies dazu, dass das untere Ende der Schraube 19 gegen den zweiten Schenkel 12 der Schenkelfeder 6 drückt, was zu einem Verschwenken der Schenkelfeder 6 um den Lagerzapfen 24 – im dargestellten Ausführungsbeispiel entgegengesetzt zum Uhrzeigersinn – führt. Dies führt dann dazu, dass das freie Ende 26 des ersten Schenkels 11 der Schenkelfeder 6 den eingesteckten elektrischen Leiter 2 gegen. die Innenseite 16 der ersten Lasche 14 des Kontakteinsatzes 5 drückt, wodurch die elektrische Kontaktierung des elektrischen Leiters 2 bewirkt wird.
  • Soll ein eingesteckter elektrischer Leiter 2 wieder aus der Anschlussklemme 1 entfernt werden, so muss dazu lediglich die Schraube 19 etwas herausgeschraubt werden, so dass die Schenkelfeder 6 wieder in die in 2 dargestellte Ausgangslage zurückschwenkt, wobei der erste Schenkel 11 bzw. dessen freies Ende 26 den elektrischen Leiter 2 wieder freigibt.
  • Ist die Klemmstelle 17 – wie in den 2 und 3 dargestellt und wie zuvor beschrieben worden ist – vollständig geöffnet, so kann sowohl ein starrer Leiter 2 als auch ein flexibler Leiter in die Anschlussklemme 1 eingesteckt werden. Zum Kontaktieren des Leiters 2 muss dann nur die Schraube 19 in die Gewindebohrung weiter eingeschraubt werden.
  • Darüber hinaus bietet die erfindungsgemäße Anschlussklemme 1 jedoch auch die Möglichkeit, einen starren Leiter 2 oder einen flexiblen Leiter mit einer Aderendhülse direkt anzuschließen, wenn nämlich vor dem Einstecken des elektrischen Leiters 2 die Schraube 19 bereits so weit in die Gewindebohrung eingeschraubt ist, dass der Leiter 2 beim Einstecken in die Kontaktstelle 17 von dem ersten Schenkel 11 der Schenkelfeder 6 gegen die Innenseite 16 der ersten Lasche 14 gedrückt wird. Dadurch, dass das freie Ende 26 des ersten Schenkels 11 der Schenkelfeder 6 in Richtung auf die erste Lasche 14 abgebogen ist, erfolgt dabei eine automatische Führung des einzusteckenden Leiters 2 in die Klemmstelle 17.
  • Der 1 ist schließlich noch entnehmbar, dass an einer Seite des Isolierstoffgehäuses 4 mehrere Rastzapfen 27 und auf der gegenüberliegenden Seite des Isolierstoffgehäuses 4 korrespondierende Rastausnehmungen ausgebildet sind. Dadurch ist es auf einfache Art und Weise möglich, mehrere Anschlussklemmen 1 zu einem gemeinsamen Anschlussblock miteinander zu verrasten. Darüber hinaus ist aus 1 ersichtlich, dass die Leitereinführungsöffnung 7 und die Betätigungsöffnung 8 auf derselben Seite des Isolierstoffgehäuses 4 angeordnet sind, so dass ein einfacher Anschluss eines elektrischen Leiters 2 aus einer Richtung erfolgen kann.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 4332969 C1 [0007, 0007]
    • DE 20315605 U1 [0007]
    • DE 10301577 A1 [0008]
  • Zitierte Nicht-Patentliteratur
    • ”Leiterplattenanschluss COMBICON 2005”, Seiten 12 und 13 [0003]

Claims (10)

  1. Anschlussklemme zum Verbinden wenigstens eines elektrischen Leiters (2) mit einer Leiterplatte (3), mit einem Isolierstoffgehäuse (4), mit mindestens einem Kontakteinsatz (5) und mit mindestens einer Schenkelfeder (6), wobei das Isolierstoffgehäuse (4) mindestens eine Leitereinführungsöffnung (7) zum Einführen des elektrischen Leiters (2), mindestens eine Betätigungsöffnung (8) zum Einführen eines Betätigungswerkzeuges (9) und einen den Kontakteinsatz (5) und die Schenkelfeder (6) aufnehmenden Aufnahmeraum (10) aufweist, wobei der Kontakteinsatz (5) aus einem elektrisch leitfähigen Materialstreifen ausgestanzt und geformt ist, und wobei die Schenkelfeder (6) aus einem Metallstreifen ausgestanzt und geformt ist, zwei Schenkel (11, 12) aufweist und schwenkbar im Isolierstoffgehäuse (4) angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Kontakteinsatz (5) derart ausgebildet ist, dass er eine Grundfläche (13) und zwei um etwa 90 Grad abgewinkelte Laschen (14, 15) aufweist, dass die erste Lasche (14) in Steckrichtung (S) des anzuschließenden elektrischen Leiters (2) verläuft und ihre Innenseite (16) dem anzuschließenden elektrischen Leiter (2) als Anlage- und Kontaktfläche dient, wobei die erste Lasche (14) zusammen mit dem ersten Schenkel (11) der Schenkelfeder (6) eine Klemmstelle (17) für den anzuschließenden elektrischen Leiter (2) bildet, und dass die zweite Lasche (15) senkrecht zur Steckrichtung (S) des anzuschließenden elektrischen Leiters (2) und beabstandet zur ersten Lasche (14) angeordnet ist und ihre Innenseite (18) dem zweiten Schenkel (12) der Schenkelfeder (6) als Anlagefläche dient.
  2. Anschlussklemme nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass in der zweiten Lasche (15) eine Gewindebohrung ausgebildet ist, in die eine Schraube (19) mittels eines durch die Betätigungsöffnung (8) einsteckbaren Schraubendrehers (9) einschraubbar ist.
  3. Anschlussklemme nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Lasche (15) auf der Außenseite, angrenzend an die Gewindebohrung einen Gewindedurchzug (20) aufweist.
  4. Anschlussklemme nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Länge der Schraube (19), die Länge des Gewindedurchzugs (20), die Abmessungen der Schenkelfeder (6) und die Abmessungen des Kontakteinsatzes (5) derart aufeinander abgestimmt sind, dass die Schraube (19) unabhängig von dem Durchmesser des anzuschließenden Leiters (2) bis zum Anschlag am oberen Rand des Gewindedurchzugs (20) in die Gewindebohrung eingeschraubt werden kann.
  5. Anschlussklemme nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Kontakteinsatz (5) mindestens einen Kontaktstift (22) zur Verbindung mit der Leiterplatte (3) aufweist.
  6. Anschlussklemme nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass im Isolierstoffgehäuse (4) ein Lagerzapfen (24) für die Schenkelfeder (6) angeordnet ist.
  7. Anschlussklemme nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Schenkel (11, 12) der Schenkelfeder (6) im nicht ausgelenkten Zustand etwa senkrecht zueinander angeordnet sind und über einen etwa U-förmigen Verbindungsbereich (25) miteinander verbunden sind.
  8. Anschlussklemme nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das freie Ende (26) des ersten Schenkels (11) der Schenkelfeder (6) in Richtung auf die erste Lasche (14) abgebogen ist.
  9. Anschlussklemme nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Leitereinführungsöffnung (7) und die Betätigungsöffnung (8) auf derselben Seite des Isolierstoffgehäuses (4) angeordnet sind.
  10. Anschlussklemme nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Isolierstoffgehäuse (4) Rastelemente, insbesondere mehrere Rastzapfen (27) auf einer Seite des Isolierstoffgehäuses (4) und korrespondierende Rastausnehmungen auf der gegenüberliegenden Seite des Isolierstoffgehäuses (4) ausgebildet sind, so dass das Isolierstoffgehäuse (4) mit einem benachbarten Isolierstoffgehäuse (4) verrastbar ist.
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