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DE102011007942B4 - Montageplatte - Google Patents

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DE102011007942B4
DE102011007942B4 DE102011007942.4A DE102011007942A DE102011007942B4 DE 102011007942 B4 DE102011007942 B4 DE 102011007942B4 DE 102011007942 A DE102011007942 A DE 102011007942A DE 102011007942 B4 DE102011007942 B4 DE 102011007942B4
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door
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door leaf
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Gerhard Gutmann
Karl-Heinz Kästle
Rudolf Schnekenburger
Ulrich Rotenhagen
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Assa Abloy Sicherheitstechnik GmbH
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Abstract

Montageplatte für die Befestigung eines Türantriebs (5), vorzugsweise eines Türschließers (5), auf einem in einem ortsfesten Türrahmen (2) gelagerten Türflügel (1),dadurch gekennzeichnet,dass die Montageplatte (10) einen ersten Abschnitt für die Befestigung des Türantriebs (5) aufweist und einen zweiten Abschnitt für die Befestigung einer weiteren zwischen dem Türflügel (1) und dem ortsfesten Türrahmen (3) Kraft übertragenden Komponente aufweist und dass die Montageplatte (10) zur Montage an dem Türflügel (1) derartig ausgebildet ist,dass bei montierter Montageplatte (10) der erste Abschnitt der Montageplatte (10) im Bereich einer im oberen türachsennahen Bereich des Türflügels (1) vorgegebenen Lochanordnung anordenbar ist und die Befestigung der Montageplatte (10) in der vorgegebenen Lochanordnung im Türflügel ausschließlich im Bereich des ersten Abschnitts der Montageplatte (10) erfolgt unddass der zweite Abschnitt der Montageplatte (10), der zur Montage der weiteren Komponente dient, als Fortsetzung des ersten Abschnitts der Montageplatte (10) ausgebildet ist und sich in Richtung des türachsenfernen Bereichs erstreckt.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Montageplatte für die Befestigung eines Türantriebs, vorzugsweise eines Türschließers auf einem in einem ortsfesten gelagerten Türflügel, vorzugsweise einem Türflügel einer Normtür, z.B. Brand-, Feuer- und/oder Rauchschutztür.
  • Es sind bereits Montageplatten für Türschließer bekannt. Es handelt sich um Adapterplatten, die Befestigungslöcher aufweisen, mit denen die Adapterplatte in einer vorgegebenen Lochanordnung an dem Türflügel befestigt werden kann. In der Adapterplatte sind weitere Befestigungslöcher, meist Gewindelöcher vorgesehen, die in ihrer Anordnung den Befestigungslöchern des Türschließergehäuses entsprechen. In diesen Löchern wird die Adapterplatte mit dem Türschließergehäuse verschraubt. Die Adapterplatte erlaubt es somit, das Türschließergehäuse mit einem Lochbild A auf dem Türflügel, welches mit dem Lochbild B versehen ist, zu befestigen. Eine derartige Montageplatte ist z.B. aus der US 4,831,687 bekannt.
  • Aus der DE 10 2010 038 041 A1 ist eine Montageplatte für einen Türschließer bekannt, die Befestigungslöcher aufweist zur Befestigung der Montageplatte auf dem Türflügel und zur Befestigung des Türschließers auf der Montageplatte eine Rastnase aufweist, die in eine komplementäre Rastausnehmung im Boden des Türschließergehäuses eingreift.
  • In Brandschutztüren ist eine nach der Norm vorgegebene Lochanordnung ausgebildet, um das Türschließergehäuse zu befestigen. Die Lochanordnung ist im türachsennahen oberen Türflügelbereich ausgebildet. Zur Befestigung von weiteren Kraft übertragenden Beschlagkomponenten im türachsenfernen Bereich sind länderspezifisch zusätzlich Zulassungen erforderlich.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Möglichkeit zu schaffen, dass die nachträgliche Montage von weiteren Beschlagkomponenten außerhalb der vorgegebenen Lochanordnung erfolgen kann.
  • Diese Aufgabe löst die Erfindung mit dem Gegenstand des Hauptanspruchs 1 sowie mit dem Gegenstand des nebengeordneten Anspruchs 10. Bei der erfindungsgemäßen Lösung gemäß dem Hauptanspruch 1 handelt es sich um eine Montageplatte zur Befestigung eines Türantriebs, vorzugsweise eines Türschließers auf einem in einem ortsfesten Türrahmen gelagerten Türflügel, vorzugsweise ein Türflügel einer Brandschutztür. Bei der erfindungsgemäßen Lösung gemäß dem Hauptanspruch 10 handelt es sich um eine Türanordnung umfassend
    • - eine Tür mit einem ortsfesten Türrahmen und einem darin gelagerten Türflügel,
    • - einen Türantrieb und eine weitere zwischen dem Türflügel und dem ortsfesten Türrahmen kraftübertragende Komponente, und
    • - eine Montageplatte zur Montage an dem Türflügel für die Befestigung des Türantriebs und der weiteren Komponente.
  • Dabei ist wesentlich, dass die Montageplatte einen ersten Abschnitt für die Befestigung des Türantriebs und einen zweiten Abschnitt für die Befestigung einer weiteren Komponente aufweist, wobei diese weitere Komponente als in der Öffnungs- und/oder Schließstellung des Türflügels Kraft übertragende Komponente ausgebildet ist. Diese Komponente ist somit in der betreffenden Türflügelstellung zwischen dem Türflügel und dem ortsfesten Türrahmen Kraft übertragend. Vorzugsweise ist vorgesehen, dass die Montageplatte zur Montage an dem Türflügel derartig ausgebildet ist, dass bei montierter Montageplatte der erste Abschnitt der Montageplatte im Bereich einer vorgegebenen Lochanordnung im oberen türachsennahen Bereich des Türflügels angeordnet ist und sich der zweite Abschnitt der Montageplatte in Richtung des türachsenfernen Bereichs des Türflügels erstreckt.
  • Es wird damit eine gemeinsame Montageplatte für den Türantrieb und die weitere Komponente geschaffen, wobei die Befestigung in der vorgegebenen Lochanordnung, z.B. Normlochanordnung, im Türflügel ausschließlich im Bereich des ersten Abschnitts der Montageplatte erfolgt und der zweite Abschnitt, der zur Montage der weiteren Komponente dient, als Fortsetzung des ersten Abschnitts ausgebildet ist und sich in Richtung des türachsenfernen Bereichs erstreckt. Dieser zweite Abschnitt kann bei bevorzugten Ausführungen einstückig mit dem ersten Abschnitt ausgebildet sein. Es sind jedoch auch Ausführungen vorgesehen, bei denen der erste Abschnitt und der zweite Abschnitt aus zwei separaten Teilen ausgebildet sind, die über eine Verbindungseinrichtung miteinander verbunden sind. Diese Verbindungseinrichtung kann eine Verschraubung aufweisen. Sie kann jedoch auch alternativ oder zusätzlich zu der Verschraubung auch eine komplementäre formschlüssige Verbindung aufweisen. Die Verbindung kann auch als Schweiß- oder Klebeverbindung zwischen den beiden Abschnitten ausgebildet sein.
  • Bei bevorzugten Ausführungen ist vorgesehen, dass die Montageplatte in dem ersten Abschnitt Gewindelöcher zur Schraubbefestigung des Türantriebs, insbesondere zur Schraubbefestigung des Gehäuses des Türantriebs, und im zweiten Abschnitt Gewindelöcher zur Schraubbefestigung der weiteren Komponente aufweist. Es kann vorgesehen sein, dass die Montageplatte in dem ersten Abschnitt Befestigungslöcher für Befestigungsschrauben aufweist, die in die vorgegebene Bohrlochanordnung in dem Türflügel eingreifen. Die Bohrlochanordnung in dem Türflügel kann vorzugsweise als Gewindebohrlochanordnung ausgebildet sein, d.h. die einzelnen Bohrlöcher können als Gewindebohrungen ausgebildet sein.
  • Bei bevorzugten Ausführungen kann auch vorgesehen sein, dass die Montageplatte zumindest abschnittsweise auf den Türflügel aufklebbar ausgebildet ist. Die Klebeverbindung kann anstelle oder zusätzlich zu der Schraubbefestigung auf dem Türflügel erfolgen. Dies bedeutet, die Befestigung der Montageplatte kann vorzugsweise unter Nutzung der vorgegebenen Lochanordnung aber auch alternativ ohne Nutzung der Lochanordnung erfolgen, beispielsweise ausschließlich durch Verkleben der Montageplatte auf dem Türflügel.
  • Bei besonders bevorzugten Ausführungen ist vorgesehen, dass die Montageplatte mit ihrem ersten Abschnitt mit dem Türflügel über Verschraubung und/oder Verklebung verbindbar ist und aber mit ihrem zweiten Abschnitt ausschließlich über Verklebung mit dem Türflügel verbindbar ausgebildet ist.
  • Die Montageplatte kann bei bevorzugten Ausführungen so ausgebildet sein, dass die Montageplatte außer dem ersten Abschnitt und dem zweiten Abschnitt noch mindestens einen weiteren Abschnitt aufweist, der zwischen dem ersten Abschnitt und dem zweiten Abschnitt angeordnet ist. Dieser weitere Abschnitt kann auch an den zweiten Abschnitt türachsenfern anschließen oder an den ersten Abschnitt türachsennah anschließen.
  • Bei speziellen Ausführungen ist vorgesehen, dass die Montageplatte derart ausgesteift und/oder vorgeformt und/oder vorgespannt ausgebildet ist, dass bei Befestigung der Montageplatte auf dem Türflügel über eine Befestigungseinrichtung ausschließlich im Bereich ihres ersten Abschnitts die Montageplatte im Bereich ihres zweiten Abschnitts flächig oder punktförmig oder linienförmig auf der Fläche des Türflügels aufliegt oder mit minimalem Abstand zur Fläche des Türflügels angeordnet ist. Bei diesen Ausführungen ist vorzugsweise ausschließlich im Bereich des ersten Abschnitts die Montageplatte mit dem Türflügel verbunden, vorzugsweise über Schraubverbindung und/oder Klebeverbindung. Im Bereich des zweiten Abschnitts kann die Montageplatte ohne Verbindung mit dem Türflügel ausgebildet sein. Ihr stabiler Halt wird erreicht durch die Aussteifung und/oder Vorformung und/oder Vorspannung der Montageplatte.
  • Bei Ausführungen mit ausgesteifter Montageplatte kann vorgesehen sein, dass die Aussteifung der Montageplatte dadurch ausgebildet ist, dass die Montageplatte Versteifungsrippen aufweist und/oder als Profil mit einem Querschnitt in Form eines L, U, T oder E oder mit einem Querschnitt in Form einer anderen mehrschenkeligen Konfiguration ausgebildet ist. Vorzugsweise kann die Aussteifung durch entsprechende Längsrippen und/oder eine durchgehend verstärkte Plattendicke der Montageplatte erreicht werden.
  • Bei Ausführungen mit vorgeformter und/oder vorgespannter Montageplatte kann vorgesehen sein, dass die Vorformung und/oder Vorspannung der Montageplatte derart ausgebildet ist, dass die Montageplatte in nicht montierter Stellung gekrümmt und/oder winkelig ausgebildet und in montierter Stellung vorzugsweise eben oder vorzugsweise im wesentlichen eben auf der Fläche des Türflügels federnd aufliegend ausgebildet ist. Durch entsprechende Vorspannung kann erreicht werden, dass die Montageplatte in ihrer montierten Position permanent unter Zugbelastung auf dem Türblatt aufliegt. Es erfolgt Biegung auf die Montageplatte.
  • Zusätzlich oder alternativ kann vorgesehen sein, dass die Montageplatte an ihrem zweiten Abschnitt einen in ihrer montierten Position den Türflügel umgreifenden Bereich aufweist.
  • Bei bevorzugten Ausführungen ist vorgesehen, dass die weitere Komponente, für dessen Befestigung der zweite Abschnitt der Montageplatte vorgesehen ist, als Gegeneinrichtung ausgebildet ist, die mit einer am ortsfesten Türrahmen angeordneten, vorzugsweise elektrisch schaltbaren Antriebseinrichtung zusammenwirkt.
  • Bei diesen Ausführungen kann vorgesehen sein, dass die am ortsfesten Türrahmen angeordnete Arretiereinrichtung als elektrisch schaltbarer Türöffner mit einer elektrisch blockierbaren und freigebbaren Türöffnerfalle ausgebildet ist und dass die auf dem Türflügel angeordnete Gegeneinrichtung eine federnde Schlossfalle aufweist, die beim Schließen der Tür überdrückbar ist.
  • Alternativ kann vorgesehen sein, dass die am ortsfesten Türrahmen angeordnete Arretiereinrichtung als Elektrohaftmagnet ausgebildet ist, und dass die auf dem Türflügel gelagerte Gegeneinrichtung als Gegenplatte ausgebildet ist, die nur in der Schließlage des Türflügels, wenn der Elektrohaftmagnet in Sperrstellung geschaltet ist, an dem Elektrohaftmagneten haftet und eine Bewegung des Türflügels blockiert. Es können auch Ausführungen vorgesehen sein, bei denen anstelle eines Elektro-Haftmagneten ein Elektro-Hubmagnet vorgesehen ist, d.h. es kann vorgesehen sein, dass die am ortsfesten Türrahmen angeordnete Arretiereinrichtung als Elektro-Hubmagnet ausgebildet ist und dass die auf dem Türflügel gelagerte Gegeneinrichtung als Hakenriegeleinrichtung ausgebildet ist, die nur in der Schließlage des Türflügels, wenn der Elektro-Hubmagnet in Sperrstellung geschaltet ist, mit dem Elektro-Hubmagneten zusammenwirkt und eine Bewegung des Türflügels blockiert.
  • Alternativ kann auch vorgesehen sein, dass die an dem ortsfesten Türrahmen angeordnete Arretiereinrichtung als Elektromotor-Schloss ausgebildet ist und dass die auf dem Türflügel angeordnete Gegeneinrichtung als über ein Schloss oder eine Handhabe betätigbarer Riegel ausgebildet ist oder als ein Schließblech ausgebildet ist, in das ein elektrisch betätigter Riegel des Elektromotor-Schlosses in der Schließlage des Türflügels eingreift, wenn das Elektromotor-Schloss in Sperrstellung geschaltet ist.
  • Im nachfolgenden werden bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand von Figuren näher erläutert.
  • Dabei zeigt
    • 1 eine schematische Frontansicht einer Türeinrichtung
    • 2 eine vergrößerte Ansicht des oberen Bereichs der Türeinrichtung in 1
    • 3 eine schematische Seitenansicht entlang Pfeil III in 2
    • 4 eine schematische Schnittdarstellung eines Schnitts entlang Linie IV-IV in 2
    • 5 eine schematische Frontansicht auf die Montageplatte in 1
  • Bei dem in den Figuren dargestellten Ausführungsbeispiel handelt es sich um eine Fluchtwegtüreinrichtung mit einem Türflügel 1, der über Bänder 3 in einem ortsfesten Türrahmen 2 gelagert ist. Der Türflügel 1 ist als Anschlagschwenkflügel mit der Türachse A ausgebildet. Er ist über einen Gleitarmtürschließer 5 in Schließrichtung angetrieben. Der Gleitarmtürschließer 5 weist ein Türschließergehäuse 5g auf, das auf dem Türflügel 1 montiert ist. In dem Türschließergehäuse 5g kann eine herkömmliche Türschließermechanik gelagert sein, das heißt eine Schließerfeder, die mit einer in dem Türschließergehäuse 5g gelagerten Schließerwelle 5w zusammenwirkt. Zwischen der Schließerfeder und der Schließerwelle kann eine hydraulische Kolben-Zylinder-Einrichtung geschaltet sein, die ebenfalls im Türschließergehäuse 5g aufgenommen ist. Die Schließerwelle 5w ist mit einem kraftübertragenden Gleitarm 5k drehfest verbunden. Das freie Ende des Gleitarms 5k weist einen als Rolle oder Gleitstein ausgebildeten Gleiter 5kg auf, der in einer am Türrahmen 2 montierten Gleitschiene 5s linear verschiebbar geführt ist.
  • Der Gleitarmtürschließer 5 ist als aufliegender Türschließer ausgebildet. Das Türschließergehäuse 5g ist aufliegend auf dem Türflügel 1 in dem oberen türachsennahen Bereich in der Position des im Türflügel vorgesehenen Normlochbilds unter Zwischenschaltung einer Montageplatte 10 montiert. Die Montageplatte 10 weist einen türachsenfernen Abschnitt auf, auf dem eine federnde Schlossfalle 6 montiert ist, die mit einem elektrisch schaltbaren Türöffner 7 zusammenwirkt, der in der am ortsfesten Türrahmen montierten Gleitschiene 5s gelagert ist, und zwar in einer Position die Schlossfalle 6 von oben her übergreifend (siehe 3 und 4). Anstelle der federnden Schlossfalle 6 kann auch eine Hakenriegeleinrichtung vorgesehen sein. Der Türöffner 7 ist als Fluchttüröffner ausgebildet, zum Beispiel mit einem Aufbau wie in DE 42 29 239 C1 beschrieben. Der Türöffner 7 ist in der Gleitschiene 5s außerhalb des Bewegungsbereichs des Gleiters des Gleitarms 5k aufgenommen, und zwar in einer Position, die über den Bewegungsweg des Gleiters hinaus angeordnet ist, und zwar mit Abstand zu der Endposition, die der Gleiter in Schließlage der Tür einnimmt.
  • Die Gleitschiene 5s ist in dem in den 3 und 4 dargestellten Fall als Profilkörper ausgebildet, der eine obere Profilkammer und eine untere Profilkammer aufweist. Die andere Profilkammer ist nach unten offen und nimmt als Führung den Gleiter des Gleitarms 5k auf. Die obere Profilkammer ist zur Aufnahme von weiteren Komponenten des Gleitarmtürschließers ausgebildet, z.B. für eine elektrische Feststelleinrichtung, die mit dem Gleiter des Gleitarms 5k zusammenwirkt, um den Gleiter in einer Offenstellung in Anschlag zu halten, zwecks Feststellung des Türflügels in einer Offenlage. Im dargestellten Fall ist in der oberen und in der unteren Profilkammer der Türöffner 7 aufgenommen, und zwar in einem Verlängerungsabschnitt der Gleitschiene außerhalb des Bewegungswegs des Gleiters. Die Gleitschiene weist in dem in den 3 und 4 dargestellten Fall noch eine Abdeckblende 5a auf, die als Abdeckgehäuse auf den Profilkörper der Gleitschiene 5s aufgesteckt ist, um den Profilkörper über seine gesamte Länge optisch abzudecken.
  • Der elektrische Türöffner 7 ist über ein Terminal 8 gesteuert, das ortsfest in der Wand angrenzend an den vertikalen Holm des ortsfesten Türrahmens 2 installiert ist. Das Terminal 8 weist eine elektrische Steuerungseinrichtung mit einem Nottaster 8a auf. Ferner weist das Terminal einen Schlüsselschalter 8b auf.
  • Die Montageplatte 10, auf der das Türschließergehäuse 5g montiert ist, ist gegenüber herkömmlichen Montageplatten zur türachsenfernen Seite hin verlängert. In diesem Verlängerungsabschnitt ist die federnde Schlossfalle 6 montiert. Die Montageplatte 10 weist Befestigungslöcher 10a auf, die mit dem Normbohrloch im oberen türachsennahen Bereich des Türflügels 1 fluchten und zur Befestigung auf dem Türflügel 1 Befestigungsschrauben aufnehmen, die zur Befestigung der Montageplatte 10 auf dem Türflügel 1 in die Normbohrlöcher des Türflügels eingeschraubt sind. Für die Befestigung des Türschließergehäuses 5g auf der Montageplatte 10 weist die Montageplatte separate Gewindelöcher 10ga auf, in die die Befestigungsschrauben des Türschließergehäuses 5g zur Befestigung des Türschließergehäuses auf der Montageplatte eingeschraubt sind. In dem türachsenfernen Endbereich des Verlängerungsabschnitts sind Gewindebohrungen 10gb ausgebildet, in denen in dem dargestellten Ausführungsbeispiel die Schlossfalle 6 über Befestigungsschrauben verschraubt ist. Die Montageplatte 10 ist in dem dargestellten Fall in ihrem türachsennahen Abschnitt, in dem die Bohrlöcher für die Befestigung des Türschließergehäuses ausgebildet sind, in den Normbohrlöchern mit dem Türflügel verschraubt. In dem Verlängerungsabschnitt der Montageplatte sind bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel keine Befestigungsbohrungen zur Befestigung der Montageplatte am Türflügel vorgesehen, sondern lediglich Gewindelöcher 10gb, um darin die Schlossfalle 6 oder irgendeine andere Komponente auf der Montageplatte 10 zu montieren. Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist die Montageplatte 10 in dem Verlängerungsabschnitt mit dem Türflügel verklebt. Die Verklebung kann so ausgebildet sein, dass sie ausschließlich in dem türachsenfernen Abschnitt der Montageplatte, auf dem die Schlossfalle montiert ist, sich erstreckt. Die Klebeverbindung kann jedoch auch sich in weitere Abschnitte der Montageplatte erstrecken, und zwar auch bis in den türachsennahen Bereich, in dem die Befestigung der Montageplatte durch Verschraubung im Normbohrbild des Türflügels erfolgt. Über eine Abdeckhaube, die sich über die gesamte Länge der Montageplatte 10 erstreckt, sind die auf der Montageplatte montierten Komponenten, d.h. das Türschließergehäuse 5g und sie Schlossfalle 6 abgedeckt.
  • Zur Justierung kann die Position des Türöffners 7 relativ zur Position der Schlossfalle 6 verstellbar ausgebildet sein. Es kann vorgesehen sein, dass in Richtung der Türbreite der Türöffner 7 in der Gleitschiene 5s verstellbar ist. In Türöffnungsrichtung, d.h. in Richtung senkrecht zur Türöffnung kann eine Verstellung der Position der Schlossfalle 6 durch Unterlegbleche bei der Montage der Schlossfalle vorgesehen sein. Zusätzlich oder alternativ kann eine Türöffnerfallen-Verstellung, z.B. mit Aufschraubstück oder Excenter vorgesehen sein.
  • Bei einem gegenüber den 1 bis 5 abgewandelten Ausführungsbeispiel kann anstelle des Gleitarmtürschließers 5 ein elektromechanischer oder elektrohydraulischer Gleitarmtürantrieb vorgesehen sein, über den der Türflügel sowohl zum Öffnen oder auch zum Schließen antreibbar ist. Der Gleitarmtürantrieb ist in gleicher Wiese wie der Gleitarmtürschließer 5 mit seinem Antriebsgehäuse auf dem Türflügel 1 über die Montageplatte 10 montiert. Seine Antriebswelle ist mit dem in der Gleitschiene 5s geführten Gleitarm 5k verbunden.
  • Bei einem weiteren abgewandelten Ausführungsbeispiel ist anstelle des elektrisch schaltbaren Türöffners 7 in der Gleitschiene 5s ein elektromotorisches Schloss gelagert. Anstelle der Schlossfalle 6 ist auf dem Türflügel, und zwar auf dem Verlängerungsabschnitt der Montageplatte 10 in diesem Falle ein Schließblech montiert, in das ein elektromotorischer Riegel des in der Gleitschiene angeordneten elektromotorischen Schlosses in der Schließstellung der Tür eingreift.
  • Bei einem weiteren abgewandelten Ausführungsbeispiel ist anstelle des in der Gleitschiene 5s gelagerten elektrischen Türöffners ein Elektrohaftmagnet türrahmenseitig angeordnet. Er ist vorzugsweise in einem Gehäuse gelagert, in dem auch die Gleitschiene 5s angeordnet ist. Dieses Gehäuse bildet somit ein gemeinsames Gehäuse für die Gleitschiene und für den Elektrohaftmagneten. Der Elektrohaftmagnet ist in der gleichen Position wie der elektrische Türöffner in den 1 bis 4 montiert. Er wirkt mit einer Gegenplatte zusammen, die anstelle der federnden Schlossfalle 6 flügelseitig montiert ist. Diese in der Schließstellung mit dem Haftmagneten zusammenwirkende Gegenplatte ist in gleicher Weise wie die Schlossfalle in den 1 bis 4 auf dem Verlängerungsabschnitt der Montageplatte 10 montiert.
  • Bei der in den Figuren dargestellten Türeinrichtung handelt es sich, wie eingangs erwähnt, um eine Fluchttürverriegelung. Im Normalbetriebszustand der Fluchttüreinrichtung ist der Türflügel geschlossen, d.h. der Türflügel ist in Schließstellung wie in den 1 bis 4 dargestellt. Der in der Gleitschiene angeordnete elektrische Türöffner 7 ist in Sperrstellung geschaltet. Die in der Sperrstellung festgestellte Türöffnerfalle hält die mit ihr in Eingriff stehende Schlossfalle 6 in ihrer vom Türflügel abgewandten vertikalen geraden Anschlagfläche in Anschlag, wie in 4 gezeigt. Im Notfall wird der elektrische Türöffner 7 durch Betätigung des Nottasters in seine Freigabestellung geschaltet. Die Türöffnerfalle wird damit freigegeben, sodass die Schlossfalle 6 nicht mehr durch die Türöffnerfalle des Türöffners gesperrt ist und der Türflügel 1 geöffnet werden kann.
  • Der von Hand in Öffnungsrichtung geschwenkte Türflügel wird aus seiner Öffnungsposition unter Wirkung des Türschließers durch die Schließerfeder, die beim Öffnen der Tür gespannt wird, automatisch wieder geschlossen. Die federnde Schlossfalle 6 wird über ihre zum Türflügel gewandte Schräge an der Türöffnerfalle oder einem mit dem Türöffnergehäuse oder einem anderen rahmenfesten Anschlag überdrückt, wenn der Türflügel 1 in die Schließlage gelangt. Der in Normalbetriebszustand in Sperrstellung stehende Türöffner hält dann wieder über die arretierte Türöffnerfalle den Türflügel in seiner Schließlage.
  • Bei den dargestellten Ausführungsbeispielen ist von besonderem Vorteil, dass über die gemeinsame Montageplatte 10 das Gehäuse des Türantriebs 5 und der Gegeneinrichtung 6 als aufliegende gemeinsame Baueinheit zusammengefasst sind, wobei die Montageplatte 10 diese zwei Komponenten also Kraft übertragend verbindet. Es sind auch abgewandelte denkbar, bei denen auf der Montageplatte 10 nicht nur zwei, sondern drei oder mehr Komponenten montiert sind und somit die Baueinheit als eine entsprechend erweiterte flügelseitig aufliegende Baueinheit ausgebildet ist.
  • Bei den dargestellten Ausführungsbeispielen sind auch rahmenseitig die Komponenten zu einer Baueinheit zusammengefasst, nämlich die Gleitschiene 5s und die Arretiereinrichtung 7. In dem dargestellten Fall ist die Arretiereinrichtung 7 in der Gleitschiene 5s tragend in einer Kammer der Gleitschiene aufgenommen. Es kann aber auch vorgesehen sein, dass die Gleitschiene und die Arretiereinrichtung lediglich auf einer gemeinsamen Trägerplatte oder gemeinsamen Montageplatte montiert sind, die die Gleitschiene und die Arretiereinrichtung zu einer rahmenseitigen Baueinheit Kraft übertragend zusammenfasst. Auch in dieser rahmenseitigen Baueinheit können noch weitere Komponenten aufgenommen sein.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Türflügel
    2
    Türrahmen
    3
    Band
    5
    Türschließer
    5w
    Türschließerwelle
    5g
    Türschließergehäuse
    5k
    Kraft übertragendes Gestänge / Gleitarm
    5kg
    Gleiter des Kraft übertragenden Gestänges
    5s
    Gleitschiene
    5a
    Abdeckblende
    6
    Schlossfalle
    7
    Türöffner
    8
    Türterminal
    8a
    Nottaster
    8b
    Schlüsselschalter
    10
    Montageplatte
    10a
    Befestigungslöcher
    10ga
    Gewindelöcher zur Befestigung des Türschließergehäuses
    10gb
    Gewindelöcher zur Befestigung der weiteren Komponenten

Claims (15)

  1. Montageplatte für die Befestigung eines Türantriebs (5), vorzugsweise eines Türschließers (5), auf einem in einem ortsfesten Türrahmen (2) gelagerten Türflügel (1), dadurch gekennzeichnet, dass die Montageplatte (10) einen ersten Abschnitt für die Befestigung des Türantriebs (5) aufweist und einen zweiten Abschnitt für die Befestigung einer weiteren zwischen dem Türflügel (1) und dem ortsfesten Türrahmen (3) Kraft übertragenden Komponente aufweist und dass die Montageplatte (10) zur Montage an dem Türflügel (1) derartig ausgebildet ist, dass bei montierter Montageplatte (10) der erste Abschnitt der Montageplatte (10) im Bereich einer im oberen türachsennahen Bereich des Türflügels (1) vorgegebenen Lochanordnung anordenbar ist und die Befestigung der Montageplatte (10) in der vorgegebenen Lochanordnung im Türflügel ausschließlich im Bereich des ersten Abschnitts der Montageplatte (10) erfolgt und dass der zweite Abschnitt der Montageplatte (10), der zur Montage der weiteren Komponente dient, als Fortsetzung des ersten Abschnitts der Montageplatte (10) ausgebildet ist und sich in Richtung des türachsenfernen Bereichs erstreckt.
  2. Montageplatte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Montageplatte (10) zumindest abschnittsweise auf den Türflügel (1) aufklebbar ausgebildet ist.
  3. Montageplatte nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Montageplatte (10) mit ihrem ersten Abschnitt mit dem Türflügel (1) über Verschraubung und/oder Verklebung verbindbar und mit ihrem zweiten Abschnitt, vorzugsweise nur über Verklebung mit dem Türflügel (1) verbindbar ausgebildet ist.
  4. Montageplatte nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Montageplatte (10) derart ausgesteift und/oder vorgeformt und/oder vorgespannt ausgebildet ist, dass bei Befestigung der Montageplatte (10) auf dem Türflügel (1) über eine Befestigungseinrichtung ausschließlich im Bereich ihres ersten Abschnitts die Montageplatte (10) im Bereich ihres zweiten Abschnitts flächig oder punktförmig oder linienförmig auf der Fläche des Türflügels (1) aufliegt oder mit minimalem Abstand zur Fläche des Türflügels angeordnet ist.
  5. Montageplatte nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Aussteifung der Montageplatte (10) dadurch ausgebildet ist, dass die Montageplatte (10) Versteifungsrippen aufweist und/oder als Profil mit einem Querschnitt in Form eines L, U, T oder E oder mit einem Querschnitt in Form einer anderen mehrschenkeligen Konfiguration ausgebildet ist.
  6. Montageplatte nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorformung und/oder Vorspannung der Montageplatte (10) derart ausgebildet ist, dass die Montageplatte (10) in nicht montierter Stellung gekrümmt und/oder winkelig ausgebildet und in montierter Stellung eben auf der Fläche des Türflügels (1) federnd aufliegend ausgebildet ist.
  7. Montageplatte nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Montageplatte (10) an ihrem zweiten Abschnitt einen in ihrer montierten Position eine Kante des Türflügels (1) umgreifenden Fortsatz aufweist oder dass die Montageplatte (10) an ihrem zweiten Abschnitt in ihrer montierten Position mit einem eine Kante des Türflügels (1) umgreifenden Bauteil zusammenwirkt.
  8. Montageplatte nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Montageplatte (10) außer dem ersten Abschnitt und dem zweiten Abschnitt noch mindestens einen weiteren Abschnitt aufweist, der zwischen dem ersten Abschnitt und dem zweiten Abschnitt angeordnet ist oder an dem zweiten Abschnitt türachsenfern anschließt oder an dem ersten Abschnitt türachsennah anschließt.
  9. Montageplatte nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Abschnitt und der zweite Abschnitt der Montageplatte (10) oder der erste Abschnitt und der zweite Abschnitt und der mindestens weitere Abschnitt der Montageplatte (10) einstückig miteinander verbunden sind oder als separate Teile ausgebildet sind, die permanent oder lösbar miteinander verbunden sind.
  10. Türanordnung umfassend - eine Tür mit einem ortsfesten Türrahmen (2) und einem darin gelagerten Türflügel (1), - einen Türantrieb (5) und eine weitere zwischen dem Türflügel und dem ortsfesten Türrahmen kraftübertragende Komponente, und - eine Montageplatte (10) zur Montage an dem Türflügel (1) für die Befestigung des Türantriebs (5) und der weiteren Komponente, wobei die Montageplatte (10) nach einem der vorangehenden Ansprüche ausgebildet ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Montageplatte (10) an dem Türflügel (1) montiert ist, indem bei montierter Montageplatte (10) der erste Abschnitt der Montageplatte (10) im Bereich einer im oberen türachsennahen Bereich des Türflügels (1) vorgegebenen Lochanordnung angeordnet ist und die Befestigung der Montageplatte (10) in der vorgegebenen Lochanordnung im Türflügel ausschließlich im Bereich des ersten Abschnitts der Montageplatte (10) erfolgt, und indem der zweite Abschnitt der Montageplatte (10), der zur Montage der weiteren Komponente dient, als Fortsetzung des ersten Abschnitts der Montageplatte (10) ausgebildet ist und sich in Richtung des türachsenfernen Bereichs erstreckt.
  11. Türanordnung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Montageplatte (10) in dem ersten Abschnitt Gewindelöcher (10ga) zur Schraubbefestigung des Türantriebs (5) und in dem zweiten Abschnitt Gewindelöcher (10gb) zur Schraubbefestigung der weiteren Komponente aufweist.
  12. Türanordnung nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Montageplatte (10) in dem ersten Abschnitt Befestigungslöcher (10a) für Befestigungsschrauben aufweist, die in der vorgegebene Bohrlochanordnung in dem Türflügel (1) eingreifen.
  13. Türanordnung nach einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Bohrlochanordnung in dem Türflügel (1) als Gewindelochanordnung ausgebildet ist, indem die einzelnen Bohrlöcher als Gewindebohrungen ausgebildet sind.
  14. Türanordnung nach einem der Ansprüche 10 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Montageplatte (10) derart ausgebildet ist, dass die darauf montierten Komponenten kraftübertragend verbunden sind unter Ausbildung einer aufliegenden gemeinsamen Baueinheit.
  15. Türanordnung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Montageplatte (10) derart ausgebildet ist, dass nicht nur zwei, sondern drei oder mehrere Komponenten darauf montiert sind und die Baueinheit als eine entsprechend erweiterte flügelseitig aufliegende Baueinheit ausgebildet ist.
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