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Stand der Technik
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Die Erfindung geht aus von einem Verfahren nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
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Es sind bereits Verfahren zur Individualisierung von Einsatzwerkzeugen, insbesondere von Sägeblättern, bekannt, die zumindest einen Druckvorgang umfassen, wobei zumindest eine Information auf das Einsatzwerkzeug mittels des zumindest einen Druckvorgangs aufgebracht wird. Der Druckvorgang wird dabei insbesondere mit einer Sieb- oder Tampondruckanlage durchgeführt.
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Offenbarung der Erfindung
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Die Erfindung geht aus von einem Verfahren zur Individualisierung von Einsatzwerkzeugen, insbesondere von Sägeblättern, das zumindest einen Druckvorgang umfasst, wobei zumindest eine Information auf das Einsatzwerkzeug mittels des zumindest einen Druckvorgangs aufgebracht wird.
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Es wird vorgeschlagen, dass der zumindest eine Druckvorgang zumindest teilweise mit einer Tintenstrahldruckeinheit durchgeführt wird. In einem besonders bevorzugten Ausführungsbeispiel ist die Tintenstrahldruckeinheit von einer Flachbett-Tintenstrahldruckeinheit gebildet. Unter „Individualisierung” soll in diesem Zusammenhang insbesondere eine eindeutige Kennzeichnung des Einsatzwerkzeugs verstanden werden. Unter einer „Information” soll in diesem Zusammenhang insbesondere ein Merkmal verstanden werden, das insbesondere einen Benutzer des Einsatzwerkzeugs vorzugsweise auf produktspezifische Eigenschaften des Einsatzwerkzeugs hinweist. Die Information kann von einer herstellerabhängigen oder herstellerunabhängigen Artikelbezeichnung, von Benutzungs- und Gefahrenhinweisen, von einem Herstellerlogo und/oder von weiteren, einem Fachmann als sinnvoll erscheinenden Merkmalen gebildet sein. In einem besonders bevorzugten Ausführungsbeispiel kann die zumindest eine Information von einem insbesondere produktspezifischen Merkmal gebildet sein, das maschinell lesbar ausgestaltet ist. Besonders bevorzugt kann die zumindest eine Information einen maschinell lesbaren EAN-Code umfassen. Unter einem Druckvorgang” soll in diesem Zusammenhang insbesondere ein Vorgang verstanden werden, der zumindest einen Schritt umfasst, bei dem das Einsatzwerkzeug mittels einer Farbe direkt oder indirekt mit der zumindest einen Information bedruckt wird. Unter direkt” soll in diesem Zusammenhang insbesondere verstanden werden, dass die Information als zunächst zumindest im Wesentlichen flüssige Farbe auf das Einsatzwerkzeug aufgedruckt wird und eine stoffschlüssige Verbindung zwischen der Farbe der aufgedruckten Information und einem Material, aus dem das Einsatzwerkzeug zumindest teilweise besteht, entsteht. Unter „indirekt” soll in diesem Zusammenhang insbesondere verstanden werden, dass die Information auf ein Trägerelement aufgedruckt ist, wobei das Trägerelement stoffschlüssig mit dem Material des Einsatzwerkzeugs verbunden ist. Besonders bevorzugt kann das Trägerelement, das mit der zumindest einen Information bedruckt ist, in einem Fügevorgang des erfindungsgemäßen Verfahrens auf das Einsatzwerkzeug insbesondere aufgeklebt werden. Unter einer „Tintenstrahldruckeinheit” soll in diesem Zusammenhang insbesondere eine Einheit verstanden werden, die dazu vorgesehen ist, durch einen gezielten Abschuss oder ein gezieltes Ablenken kleiner Tintentröpfchen ein Druckbild zu erzeugen.
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Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung des Verfahrens, die Information mittels der Tintenstrahldruckeinheit auf das Einsatzwerkzeug aufzubringen, kann insbesondere erreicht werden, dass die Information vorzugsweise farbig und bevorzugt präzise 'mit einer vorteilhaft hohen Druckqualität gedruckt werden kann. Dadurch kann insbesondere erreicht werden, dass die Information maschinenlesbar ausgestaltet sein kann. Zudem kann die Information bevorzugt klein und filigran ausgestaltet werden, sodass eine Vielzahl von Möglichkeiten von Informationen, die auf das Einsatzwerkzeug aufgebracht werden können, erreicht werden kann.
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Ferner kann durch die Verwendung einer Tintenstrahldruckeinheit eine vorteilhaft geringe Rüstzeit zwischen 2 Druckvorgängen zum Drucken unterschiedlicher Informationen erreicht werden. In einem besonders bevorzugten Ausführungsbeispiel kann die Rüstzeit zumindest im Wesentlichen auf null reduziert werden. Unter „zumindest im Wesentlichen auf null” soll in diesem Zusammenhang insbesondere eine Reduzierung der Rüstzeit auf weniger als 10 Minuten, vorzugsweise auf weniger als 5 Minuten und besonders bevorzugt auf weniger als 2 Minuten verstanden werden. In einem besonders bevorzugten Beispiel kann die Rüstzeit auf weniger als eine Minute reduziert werden.
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Dadurch kann die Belegungszeit einer Vorrichtung, die Einsatzwerkzeuge nach dem erfindungsgemäßen Verfahren bedruckt, vorteilhaft optimiert und eine Ausbringungsmenge individualisierter Einsatzwerkzeuge vorteilhaft erhöht werden. Zudem können Chargen bzw. Losgrößen der zu bedruckenden Einsatzwerkzeuge vorteilhaft verkleinert werden, wodurch insbesondere eine vorteilhaft hohe Flexibilität erreicht werden kann und insbesondere Lieferzeiten der Einsatzwerkzeuge vorteilhaft reduziert werden können. Zudem können dadurch ein Lageraufwand und somit auch Lagerhaltungskosten vorteilhaft reduziert werden. Des Weiteren können durch das erfindungsgemäße Verfahren vorteilhaft Investitions- und/oder Instandhaltungskosten eingespart werden.
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Ferner wird vorgeschlagen, dass die Information direkt auf das Einsatzwerkzeug aufgedruckt wird. Unter „direkt” soll in diesem Zusammenhang insbesondere verstanden werden, dass die Information als zunächst zumindest im Wesentlichen flüssige Farbe auf das Einsatzwerkzeug aufgedruckt wird und eine stoffschlüssige Verbindung zwischen der Farbe der aufgedruckten Information und dem Material, aus dem das Einsatzwerkzeug zumindest teilweise besteht, entsteht.
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Dadurch kann das Verfahren vorteilhaft einfach und mit bevorzugt wenigen Arbeitsschritten ausgestaltet sein, wodurch bevorzugt geringe Kosten erreicht werden können. Zudem kann eine vorteilhaft hohe Haftung und damit eine bevorzugt lange Lesbarkeit der Information auf dem Einsatzwerkzeug erreicht werden.
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Des Weiteren wird vorgeschlagen, dass zwischen dem Einsatzwerkzeug und der zumindest einen Information eine Schicht aufgebracht wird, die einen Haftvermittler umfasst. Unter einem „Haftvermittler” soll in diesem Zusammenhang insbesondere ein Material verstanden werden, das dazu vorgesehen ist, den stoffschlüssigen Zusammenhalt zwischen der Farbe, mit der die Information aufgedruckt wird, und dem Material des Einsatzwerkzeugs zu erhöhen bzw. einen vorteilhaft hohen stoffschlüssigen Zusammenhalt zwischen der Farbe und dem Einsatzwerkzeug zu erreichen.
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Dadurch kann eine unerwünschte Ablösung der Information, insbesondere während eines Betriebszustands des Einsatzwerkzeugs, verhindert werden und eine vorteilhaft lange Lesbarkeit der Information auf dem Einsatzwerkzeug, insbesondere bei einer häufigen Benutzung des Einsatzwerkzeugs, auf vorteilhaft einfache und kostengünstige Weise erreicht werden.
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Es wird zudem vorgeschlagen, dass zwischen dem Einsatzwerkzeug und der zumindest einen Information eine Schicht aufgebracht wird, die eine zumindest im Wesentlichen deckende Farbe umfasst. Unter einer „zumindest im Wesentlichen deckenden Farbe” soll in diesem Zusammenhang insbesondere eine Farbe verstanden werden, durch die erreicht werden kann, dass farbliche Abweichungen des zu bedruckenden Materials von der deckenden Farbe überdeckt werden und somit eine Wahrnehmung dieser farblichen Abweichungen des zu bedruckenden Materials für einen Benutzer des Einsatzwerkzeugs reduziert und vorzugsweise verhindert werden kann. In einem besonders bevorzugten Ausführungsbeispiel ist die zumindest im Wesentlichen deckende Farbe zumindest teilweise als weiße Farbe ausgebildet. Die Schicht, die die zumindest im Wesentlichen deckende Farbe umfasst, kann alternativ oder zusätzlich zu der Schicht, die den Haftvermittler umfasst, vorgesehen sein. Die Schicht, die die zumindest im Wesentlichen deckende Farbe umfasst, ist insbesondere dazu vorgesehen, mit einer weiteren Schicht, die die zumindest eine Information bildet, bedruckt zu werden.
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Dadurch kann eine besonders vorteilhafte Erkennbarkeit und Lesbarkeit der Information für einen Benutzer des Einsatzwerkzeugs und eine bevorzugt hohe maschinelle Lesbarkeit der Information auf einfache und kostengünstige Weise erreicht werden.
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Ferner wird vorgeschlagen, dass zumindest ein EAN-Code auf das Einsatzwerkzeug aufgebracht wird. Unter einem „EAN-Code” soll in diesem Zusammenhang insbesondere eine international unverwechselbare Produktkennzeichnung für Handelsartikel verstanden werden. Die Abkürzung „EAN” soll hierbei insbesondere für die Bezeichnung „European Article Number” stehen. Dadurch kann auf vorteilhaft einfache Weise eine insbesondere maschinenlesbare Information erreicht werden, welche die zumindest eine Information, die auf dem Einsatzwerkzeug aufgebracht wird, bildet oder zusätzlich zu dieser zumindest einen Information auf dem Einsatzwerkzeug vorgesehen ist. Zudem kann diese Ausgestaltung den Vorteil aufweisen, dass der vorgeschlagene EAN-Code zur Individualisierung des Einsatzwerkzeugs zumindest europaweit, bevorzugt weltweit, maschinenlesbar ausgestaltet sein kann.
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In einem besonders bevorzugten Ausführungsbeispiel können alle Informationen, die üblicherweise auf einem Etikett und/oder auf einer Umverpackung des Einsatzwerkzeugs vorgesehen sind und die das Einsatzwerkzeug, insbesondere für einen Verkauf, eindeutig kennzeichnen, auf das Einsatzwerkzeug aufgebracht, besonders bevorzugt direkt aufgedruckt sein. Vorzugsweise weist ein System zumindest zwei unterschiedliche Einsatzwerkzeuge auf, wobei die zumindest zwei unterschiedlichen Einsatzwerkzeuge mittels des erfindungsgemäßen Verfahrens mit jeweils zumindest einer Information bedruckt sind, sodass die zumindest zwei unterschiedlichen Einsatzwerkzeuge anhand der jeweils zumindest einen aufgedruckten Information eindeutig identifiziert werden können. Dadurch können die Etiketten und/oder die Umverpackungen aller erfindungsgemäß individualisierten Einsatzwerkzeuge zumindest im Wesentlichen einheitlich ausgestaltet werden, wodurch Kosten und Lageraufwand vorteilhaft eingespart werden können.
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Zudem wird vorgeschlagen, dass die Information zumindest teilweise mit zumindest einer UV-härtenden Farbe aufgedruckt wird. Dadurch kann eine bevorzugt schnelle Trocknung der Farbe, mit der die Information aufgedruckt wird, erreicht werden, wodurch insbesondere eine vorteilhaft kurze Bearbeitungszeit für die Individualisierung des Einsatzwerkzeugs erreicht werden kann.
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Ferner wird vorgeschlagen, dass das Verfahren einen weiteren Schritt aufweist, bei dem zumindest ein Gestaltungs- und/oder Funktionselement auf das Einsatzwerkzeug aufgebracht wird. Unter einem Gestaltungs- und/oder Funktionselement soll in diesem Zusammenhang insbesondere ein Element verstanden werden, dass dazu vorgesehen ist, eine optische, gestalterische und/oder eine eine technische Aufgabe erfüllende Funktion zu erfüllen.
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Vorzugsweise kann das Gestaltungs- und/oder Funktionselement nach einem Schritt, bei dem die zumindest eine Information zumindest teilweise mit zumindest einer UV-härtenden Farbe auf das Einsatzwerkzeug aufgebracht wird, auf das Einsatzwerkzeug aufgebracht werden. In einem besonders bevorzugten Ausführungsbeispiel wird das Gestaltungs- und/oder Funktionselement vor dem zumindest einen Druckvorgang, der mit der Tintenstrahldruckeinheit durchgeführt wird, auf das Einsatzwerkzeug aufgebracht. Besonders bevorzugt wird der weitere Schritt, bei dem zumindest ein Gestaltungs- und/oder Funktionselement auf das Einsatzwerkzeug aufgebracht wird, unabhängig von dem Druckvorgang, der zumindest teilweise mit der Tintenstrahldruckeinheit durchgeführt wird, durchgeführt.
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Das Gestaltungs- und/oder Funktionselement kann mittels eines Druckverfahrens, insbesondere mittels eines Tampondrucks, eines Siebdrucks und/oder eines anderen, einem Fachmann als sinnvoll erscheinenden Druckverfahrens auf das Einsatzwerkzeug aufgebracht. In einem besonders bevorzugten Ausführungsbeispiel umfasst das Gestaltungs- und/oder Funktionselement eine mittels eines Lasers aufgebrachte Markierung. Die Markierung kann einen Fertigungscode und/oder ein Piktogramm und/oder ein Logo bilden.
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Des Weiteren wird eine Vorrichtung, insbesondere eine Druckvorrichtung, vorgeschlagen, die dazu vorgesehen ist, ein Einsatzwerkzeug, insbesondere ein Sägeblatt, mittels des beschriebenen Verfahrens mit der zumindest einen Information zu bedrucken.
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Ferner wird vorgeschlagen, dass die Vorrichtung zumindest eine Tintenstrahldruckeinheit umfasst. Dadurch kann eine bevorzugt einfache und kostengünstige Ausgestaltung der Vorrichtung erreicht werden, wobei insbesondere für eine Instandhaltung und/oder für eine Störungsbeseitigung der Vorrichtung der Bedarf an hoch spezialisiertem Fachpersonal vorteilhaft reduziert und besonders bevorzugt vermieden werden kann. Zudem kann dadurch die Vorrichtung vorteilhaft flexibel einsetzbar und platzsparend ausgestaltet werden.
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Zudem wird vorgeschlagen, dass die Vorrichtung zumindest eine Recheneinheit aufweist, die dazu vorgesehen ist, die zumindest eine Information als eine hochauflösende Graphik aus einer Datei bereitzustellen. Unter „hochauflösend” soll in diesem Zusammenhang insbesondere eine Auflösung von wenigstens 300 dpi, vorzugsweise von wenigstens 600 dpi und besonders bevorzugt von wenigstens 1200 dpi verstanden werden. Unter einer „Graphik” soll in diesem Zusammenhang insbesondere eine bildliche und/oder schriftliche, vorzugsweise digitalisierte Darstellung verstanden werden.
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Dadurch kann insbesondere eine vorteilhaft einfache Bereitstellung der zumindest einen Information erreicht werden. Zudem kann dadurch eine bevorzugt einfache Vervielfältigung der zumindest einen Information bzw. eine vorteilhaft einfache, zeitgleiche Verteilung der zumindest einen Information auf mehrere Tintenstrahldruckeinheiten und/oder auf mehrere Vorrichtungen erreicht werden.
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Zeichnung
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Weitere Vorteile ergeben sich aus der folgenden Zeichnungsbeschreibung. in der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt. Die Zeichnung, die Beschreibung und die Ansprüche enthalten zahlreiche Merkmale in Kombination. Der Fachmann wird die Merkmale zweckmäßigerweise auch einzeln betrachten und zu sinnvollen weiteren Kombinationen zusammenfassen.
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Es zeigen:
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1 eine erfindungsgemäße Druckvorrichtung in einer perspektivischen Ansicht,
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2 ein erfindungsgemäßes Einsatzwerkzeug in einer Draufsicht,
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2a einen Schnitt durch das erfindungsgemäße Einsatzwerkzeug entlang der Linie IIa-IIa
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3 das erfindungsgemäße Einsatzwerkzeug in einem verpackten Zustand in einer Draufsicht und
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4 ein Ablaufdiagramm eines erfindungsgemäßen Verfahrens.
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Beschreibung des Ausführungsbeispiels
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In 1 ist eine erfindungsgemäße Vorrichtung dargestellt. Die Vorrichtung ist als Druckvorrichtung ausgebildet. Die Vorrichtung ist dazu vorgesehen, ein Einsatzwerkzeug 10 mit Informationen 14, 16, 18 zu bedrucken. Die Vorrichtung weist ein Gehäuse 36 auf. Zudem weist die Vorrichtung mehrere Standelemente 38 auf. Die Standelemente 38 sind dazu vorgesehen, die Vorrichtung in einem montierten Zustand zu tragen. Die Standelemente 38 sind als Füße ausgebildet.
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Des Weiteren umfasst die Vorrichtung eine Tintenstrahldruckeinheit 20. Die Tintenstrahldruckeinheit 20 ist als Flachbett-Tintenstrahldruckeinheit ausgebildet. Über der Tintenstrahldruckeinheit 20 ist, in einer Vertikalrichtung 40 von einem nicht dargestellten Boden, auf dem die Vorrichtung steht, aus betrachtet, eine Vorratseinheit 42 angeordnet. Die Vorratseinheit 42 umfasst sechs Fächer 44. Die Vorratseinheit 42 ist dazu vorgesehen, Patronen 46, 48, 50, 52, 54, 56 aufzunehmen. Die Patronen 46, 48, 50, 52, 54, 56 werden parallel zu einer Haupterstreckungsrichtung 58 der Tintenstrahldruckeinheit 20 in die Fächer 44 eingeschoben. Die in die Fächer 44 eingeschobenen Patronen 46, 48, 50, 52, 54, 56 sind wirkmäßig mit einem hier nicht sichtbaren Druckkopf der Tintenstrahldruckeinheit 20 verbunden. Eine Farbe aus einer der Patronen 46, 48, 50, 52, 54, 56 wird über eine nicht näher dargestellte Schlaucheinheit zu dem Druckkopf der Tintenstrahldruckeinheit 20 geleitet.
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Der Druckkopf der Tintenstrahldruckeinheit 20 ist parallel zur Haupterstreckungsrichtung 58 der Tintenstrahldruckeinheit 20 verschiebbar gelagert. Der Druckkopf ist als ein On-Demand-Druckkopf ausgebildet. Die Tintenstrahldruckeinheit 20 ist dazu vorgesehen, eine maximale Bildauflösung von 1440 dpi·1200 dpi bei einem Druckvorgang zu erzeugen.
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Es ist jeweils eine Patrone 46, 48, 50, 52, 54 vorgesehen, die die Farbe Weiß, Gelb, Magenta, Cyan und Schwarz enthält. Die Farbe, die in den Patronen 46, 48, 50, 52, 54 enthalten ist, ist als eine UV-härtende Farbe ausgebildet. Zudem ist eine Patrone 56 vorgesehen, die einen Haftvermittler 24 umfasst. Der Haftvermittler 24 ist UV-härtend ausgebildet.
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Ferner umfasst die Vorrichtung eine Zuführeinheit 60. Die Zuführeinheit 60 ist dazu vorgesehen, zu bedruckende Werkstücke 62 in eine Position zu bringen und/oder die Werkstücke 62 in dieser Position zu halten, in der die Werkstücke 62 von der Tintenstrahldruckeinheit 20 bedruckt werden können. Die Werkstücke 62 sind von Einsatzwerkzeugen 10 gebildet. Die Einsatzwerkzeuge 10 sind als Sägeblätter 12 ausgebildet. Die Einsatzwerkzeuge 10 sind als Kreissägeblätter ausgebildet. Die Zuführeinheit 60 weist ein nicht näher dargestelltes Halteelement auf. Das Halteelement ist als eine Halteplatte ausgebildet. Das Halteelement umfasst ein nicht dargestelltes Vakuumsystem. Das Vakuumsystem erzeugt einen Unterdruck, welcher das Werkstück 62 positionssicher auf der Zuführeinheit 60 hält.
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Zudem weist die Vorrichtung eine Bedieneinheit 64 auf. Die Bedieneinheit 64 umfasst ein Eingabefeld 66 und einen Bildschirm 68. Der Bildschirm 68 ist dazu vorgesehen, einen Bediener über einen Zustand eines Druckvorgangs zu informieren. Über das Eingabefeld 66 kann ein Bediener die Vorrichtung und den Druckvorgang steuern und Einstellungen vornehmen. Das Eingabefeld 66 weist mehrere Tasten 70 auf. Zudem weist die Vorrichtung einen Not-Aus-Schalter 72 auf. Der Not-Aus-Schalter 72 ist neben dem Eingabefeld 66 angeordnet.
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Des Weiteren ist eine Recheneinheit 34 vorgesehen. Die Recheneinheit 34 ist als externe Recheneinheit 34 ausgebildet. Die Recheneinheit 34 ist mit der Vorrichtung über ein Datenkabel 74 verbunden. Die Recheneinheit 34 ist dazu vorgesehen, eine Information als hochauflösende Graphik bereitzustellen. Die hochauflösende Graphik wird als pdf-Datei zur Verfügung gestellt. Die pdf-Datei wird über das Datenkabel 74 an die Vorrichtung weitergeleitet.
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2 zeigt das erfindungsgemäße Einsatzwerkzeug 10 nach einem Druckvorgang. Das Einsatzwerkzeug 10 ist als Sägeblatt 12 ausgestaltet. Das Sägeblatt 12 ist hier von einem Kreissägeblatt gebildet. Das Einsatzwerkzeug 10 weist einen Grundkörper 76 und einen Bearbeitungskörper 78 auf. Der Bearbeitungskörper 78 umfasst mehrere von Zähnen gebildete Schneidelemente 80. Der Grundkörper 76 weist einen Informationsbereich 82 auf. In dem Informationsbereich 82 sind drei unterschiedliche Informationen 14, 16, 18 angeordnet. Eine erste Information 14 ist von einem Herstellerlogo 84 gebildet. Die zweite Information 16 ist von einem EAN-Code 30 gebildet. Die dritte Information 18 ist-von einer Produktbezeichnung 86 gebildet. Der EAN-Code 30 erstreckt sich ringförmig und radial innerhalb des Informationsbereichs 82. Das Herstellerlogo 84 ist radial innerhalb des EAN-Codes 30 angeordnet. Die Produktbezeichnung 86 ist bogenförmig und radial außerhalb des EAN-Codes 30 angeordnet.
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Die Informationen 14, 16, 18 werden mittels eines Verfahrens zur Individualisierung von Einsatzwerkzeugen 10 mit der Vorrichtung auf das Einsatzwerkzeug 10 aufgebracht. Das Verfahren umfasst einen Druckvorgang. Der Druckvorgang wird von der Tintenstrahldruckeinheit 20 durchgeführt. Dabei werden die Informationen 14, 16, 18 auf das Einsatzwerkzeug 10 aufgedruckt.
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Die Informationen 14, 16, 18 können dabei direkt in einem Druckvorgang auf das Einsatzwerkzeug 10 aufgedruckt werden.
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Bei dem in 2 gezeigten Einsatzwerkzeug 10 wird in einem ersten Schritt 92 des Druckvorgangs das Einsatzwerkzeug 10 der Vorrichtung mittels der Zuführeinheit zugeführt (4). In einem zweiten Schritt 94 des Druckvorgangs werden die Informationen 14, 16, 18, die auf das Einsatzwerkzeug 10 aufgebracht werden sollen, von der Recheneinheit 34 zur Verfügung gestellt. In einem dritten Schritt 96 wird eine erste Schicht 22 auf das Einsatzwerkzeug 10 aufgedruckt (2a). Die erste Schicht 22 umfasst den Haftvermittler 24. Die erste Schicht 22 ist vollständig von dem Haftvermittler 24 gebildet. Der Haftvermittler 24 ist dazu vorgesehen, eine Haftung der folgenden Schichten 26, 88 auf dem Einsatzwerkzeug 10 zu verbessern und ein Ablösen der Informationen 14, 16, 18 bei einer Benutzung des Einsatzwerkzeugs 10 zu verhindern. Bei einem vierten Schritt 98 des Druckvorgangs wird eine zweite Schicht 26 auf das Einsatzwerkzeug 10 aufgedruckt. Die zweite Schicht 26 umfasst eine deckende Farbe 28. Die zweite Schicht 26 ist von der weißen Farbe aus der Patrone 46 gebildet. Die zweite Schicht 26 ist dazu vorgesehen, eine Grundierung für die Informationen 14, 16, 18 zu bilden. In einem fünften Schritt 100 des Druckvorgangs werden die Informationen 14, 16, 18 in einer dritten Schicht 88 auf das Einsatzwerkzeug 10 aufgedruckt. Die Informationen 14, 16, 18 werden mit UV-härtenden Farben 32 auf das Einsatzwerkzeug 10 aufgedruckt. Die Informationen 14, 16, 18 werden mit den Farben Magenta, Gelb, Cyan und Schwarz aus den Patronen 48, 50, 52, 54 aufgedruckt. In einem letzten Schritt 102 kann das individualisierte Einsatzwerkzeug 10 aus der Vorrichtung entnommen werden.
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In 3 ist das Einsatzwerkzeug 10, welches mittels des Verfahrens in der Vorrichtung individualisiert wurde, in einem verpackten Zustand dargestellt. Eine Umverpackung 90 ist aus Pappe hergestellt. Die Umverpackung 90 umschließt mehr als eine Hälfte des Einsatzwerkzeugs 10. Die Umverpackung 90 ist produktunabhängig ausgebildet. Die Umverpackung 90 lässt einen Bereich des Einsatzwerkzeugs 10 frei, auf dem die Informationen 14, 16, 18 aufgebracht sind, sodass das Einsatzwerkzeug 10 anhand der Informationen 14, 16, 18, die auf das Einsatzwerkzeug 10 aufgedruckt sind, eindeutig identifiziert werden kann.