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Die vorliegende Erfindung betrifft ein Bedienelement für ein Haushaltsgerät, wie beispielsweise ein Herd, Backofen, Kochfeld, eine Dunstabzugshaube, Waschmaschine oder Geschirrspülmaschine. Ferner wird ein Haushaltsgerät vorgeschlagen.
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Um die Betriebszustände von Haushaltsgeräten einzustellen, werden in der Regel Bedienelemente, wie Drehknebel oder Schalter verwendet. Meist sind Drehknebel massiv ausgeführt, so dass sie in der Hand des Bedieners liegen. Um einen besseren Griff zu erzielen, sind manchmal Riffelungen an den Oberflächen vorgesehen. Es ist wünschenswert, Bedienelemente für Haushaltsgeräte einerseits ergonomisch zu gestalten und andererseits den ästhetischen Ansprüchen an häufig besonders hochwertige Geräte zu genügen.
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Vor diesem Hintergrund besteht eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung darin, ein verbessertes Bedienelement zu schaffen.
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Somit wird ein Bedienelement für ein Haushaltsgerät zum Anordnen an einer Öffnung in einer Bedienblende vorgeschlagen. Das Bedienelement umfasst dabei einen transparenten Körper mit einem durch die Öffnung reichenden Schaft und einem Ringabschnitt zum Anliegen auf der Bedienblende in einem Randbereich der Öffnung. Das Bedienelement umfasst ferner ein Ringelement, welches an einer der Bedienblende abgewandten Seite des Ringabschnitts auf dem Ringabschnitt angeordnet ist und den Ringabschnitt zumindest teilweise abdeckt. Ferner hat das Bedienelement einen zylinderförmigen Drehknebel. Das Ringelement umläuft dabei eine Mantelfläche des Drehknebels.
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Um das vom Nutzer bediente Bedienelement mit weiteren Armaturen oder Schaltungen im Haushaltsgerät zu koppeln, ist in der Regel eine Bedienblende vorgesehen, welche eine Öffnung meist mit kreisförmigem Querschnitt umfasst. Unter einer Bedienblende kann auch eine Oberfläche oder ein Verblendelement eines Haushaltsgeräts verstanden werden.
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Das vorgeschlagene Bedienelement mit dem transparenten Körper, welcher einen Ringabschnitt umfasst, ermöglicht das integrierte Beleuchten des Bedienelements. Man kann den transparenten Körper auch als Lichtleiter auffassen, welcher von der Innenseite des Haushaltsgeräts angestrahlt wird. Das Bedienelement ist besonders ergonomisch und flexibel einsetzbar. Der zylinderförmige Drehknebel ist insbesondere im Bereich der Bedienblende von dem Ringabschnitt und dem Ringelement umlaufen. Dadurch dass der Ringabschnitt teilweise von dem Ringelement abgedeckt ist, wird eine Beleuchtung in Richtung zu der Mantelfläche des Drehknebels ermöglicht.
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Der Ringabschnitt und/oder das Ringelement bilden vorzugsweise einen sich von der Bedienblende in Richtung zu der Mantelfläche des Drehknebels erstreckenden konischen Kragen oder ein Schürze. Ausgehend von einer Oberfläche der Bedienblende umläuft somit ein vorzugsweise gerader Kragen, der aus Seiten des Ringabschnitts und des Ringelements gebildet ist, die Mantelfläche des Drehknebels.
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Bei einer Ausführungsform des Bedienelements hat der Ringabschnitt eine um seinen Umfang umlaufende abgeschrägte Seite, welche mattiert ist. Durch die mattierte Ausführung wird Licht, welches beispielsweise durch den Schaft und den Ringabschnitt von der Innenseite des Haushaltsgeräts eingestrahlt wird, gestreut. Somit wird eine besonders gleichmäßige Beleuchtung, insbesondere der Mantelfläche und/oder der Oberseite des Ringelements erzielt Bei einer in Kunststoff vorgesehenen Ausführungsform des Ringabschnitts kann die Oberfläche beispielsweise satiniert oder mattiert oder aufgeraut sein.
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Bei einer Ausführungsform des Bedienelements sind der Drehknebel und das Ringelement miteinander drehfest gekoppelt. Somit drehen sich die Drehknebel und das umlaufende Ringelement miteinander. Der Drehknebel kann axial, also entlang der Symmetrieachse von Ringelement, Ringabschnitt und Drehknebel verschiebbar sein.
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Ferner ist bei dem Bedienelement vorzugsweise der Drehknebel und das Ringelement zusammen gegenüber dem transparenten Körper drehbar. Durch die vorzugsweise dreh- und/oder ortsfeste Anordnung des transparenten Körpers mit dem Schaft und dem Ringabschnitt kann das gesamte Bedienelement leicht in oder an der Öffnung einer Bedienblende befestigt werden.
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Bei einer weiteren Ausführungsform des Bedienelements sind das Ringelement und der Drehknebel aus einem nicht lichttransparenten Material gefertigt. Vorzugsweise ist das Ringelement und der Drehknebel aus einem Metall wie Edelstahl gefertigt. Die Oberfläche kann gebürstet sein, um eine wertige Erscheinung zu erzielen.
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Vorzugsweise ist der transparente Körper mit dem Schaft und dem Ringabschnitt materialeinstückig ausgebildet. Es lässt sich beispielsweise aus einem Kunststoffmaterial leicht ein transparenter Körper fertigen. Der transparente Körper kann insbesondere in einem Spritzgussverfahren hergestellt werden.
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Bei dem Bedienelement kann der Ringabschnitt des transparenten Körpers den Drehknebel von der Bedienblende beabstanden. Insofern kann der Ringabschnitt als eine Art Sockel für den Drehknebel und/oder das Ringelement dienen.
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Ferner kann der Schaft zumindest teilweise ein Gewinde umfassen. Der transparente Körper ist dann vorzugsweise mit Hilfe einer Mutter in der Öffnung befestigbar. Beispielsweise kann der Schaft durch die Öffnung ragen und das Bedienelement mit Hilfe einer Mutter und der Unterseite des Ringabschnitts an die Bedienblende verspannt werden.
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Es ist möglich, dass der Ringabschnitt als ein die Öffnung umlaufender Flansch gebildet ist.
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Bei einer weiteren Ausführungsform des Bedienelements weist der Drehknebel eine seinen Umfang umlaufende Nut auf. Die Nut ist vorzugsweise im Bereich einer Deckfläche des Drehknebels angeordnet. Die Nut eignet sich insbesondere zur Aufnahme eines Griffrings aus Kunststoff. Ein entsprechender Griffring ist insbesondre aus Silikon gefertigt oder aus einem flexiblen Gummimaterial gefertigt. In einer Ausführungsform umfasst das Bedienelement daher einen in der Nut verlaufenden Griffring, welcher insbesondere teilweise aus vorzugsweise transparentem Silikon gefertigt ist.
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Ferner kann das Bedienelement eine zwischen dem Ringabschnitt und einer Oberfläche der Bedienblende vorgesehene Markierungsscheibe umfassen. Die Markierungsscheibe oder Platte ist dünn ausgeführt und kann insbesondere an den Ringabschnitt geklebt sein. An der Markierungsscheibe können Skalenreiter oder andere Anzeigeelemente vorgesehen werden.
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Vorzugsweise ist in eine Deckfläche des Drehknebels eine Markierungslinie graviert. Durch die Gravur lässt sich ein wertiges Erscheinungsbild des insbesondere metallenen Drehknebels erzielen. Außerdem ermöglicht das Gravieren eine besonders haltbare Markierung.
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Es wird darüber hinaus ein Haushaltsgerät vorgeschlagen, welches mit einer Bedienblende und einem Bedienelement ausgestattet ist, das einen transparenten Körper mit einem durch die Öffnung einer Bedienblende reichenden Schaft umfasst und einen Ringabschnitt zum Anlegen auf der Bedienblende in einem Randbereich der Öffnung vorliegt. Das Bedienelement hat ein Ringelement, welches an einer der Bedienblende abgewandten Seite des Ringabschnitts auf dem Ringabschnitt angeordnet ist und den Ringabschnitt zumindest teilweise abdeckt. Ferner ist ein zylinderförmiger Drehknebel vorgesehen, wobei das Ringelement eine Mantelfläche des Drehknebels umläuft.
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Die Bedienblende kann insbesondere Teil des Haushaltsgeräts sein, wie ein Kochfeld, ein Herd, ein Backofen, ein Geschirrspüler oder eine Waschmaschine. Insbesondere hat das Bedienelement die vorgenannten Merkmale und Eigenschaften.
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Weitere mögliche Implementierungen der Erfindung umfassen auch nicht explizit genannte Kombinationen von zuvor oder im Folgenden bezüglich der Ausführungsbeispiele beschriebenen Merkmalen. Dabei wird der Fachmann auch Einzelaspekte als Verbesserungen oder Ergänzungen zu der jeweiligen Grundform des Bedienelements hinzufügen.
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Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und Aspekte der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche sowie der im Folgenden beschriebenen Ausführungsbeispiele der Erfindung. Im Weiteren wird die Erfindung anhand von bevorzugten Ausführungsformen unter Bezugnahme auf die beigelegten Figuren näher erläutert.
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Es zeigt dabei:
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1: eine schematische Querschnittsansicht einer Ausführungsform eines Bedienelements;
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2: eine Darstellung einer Ausführungsform einer Markierungsscheibe für ein Bedienelement in der Draufsicht;
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3: eine schematische Darstellung der Ausführungsform eines Bedienelements in der Draufsicht;
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4: eine perspektivische Ansicht der Ausführungsform eines Bedienelements;
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5–9: schematische Darstellungen von Ausführungsformen für Haushaltsgeräte mit Bedienelementen; und
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10: eine Detailansicht der Ausführungsform eines Bedienelements in einer Querschnittsansicht.
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In den Figuren sind gleiche oder funktionsgleiche Elemente mit denselben Bezugszeichen versehen worden, sofern nichts anderes angegeben ist.
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In der 1 ist eine schematische Querschnittsansicht einer Ausführungsform eines Bedienelements dargestellt. Die 2 und 3 zeigen schematische Draufsichten des Bedienelements. Üblicherweise werden Bedienelemente durch Öffnungen in Oberflächen von Haushaltsgeräten mit in im Haushaltsgerät vorliegenden Armaturen oder weiteren Schalteinrichtungen eingesetzt. Die Öffnung ist dabei meist kreisförmig ausgestaltet und ermöglicht die Durchführung einer Achse des Bedienelements sowie die Kopplung im Inneren des Haushaltsgeräts.
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Die 1 zeigt beispielhaft eine Bedienblende 2 mit einer Außen- oder Oberseite 4, welche dem jeweiligen Nutzer oder Bediener zugewandt ist. Eine Innenseite oder untere Oberfläche 5 weist in das Innere des jeweiligen Haushaltsgeräts. Es ist eine kreisrunde Öffnung 3 vorgesehen, in die das Bedienelement 1 durchgeführt ist. Das Bedienelement 1 umfasst dabei einen transparenten Körper 6, beispielsweise aus einem Kunststoff, der lichtdurchlässig ist. Der transparenten Körper 6 hat einen Schaft 7, welcher durch die Öffnung 3 in das Innere des Haushaltsgeräts ragt. Im Bereich 9 der Öffnung 3 hat der transparente Körper einen Ringabschnitt 8, der mit seiner Unterseite 16 auf die Oberseite 4 der Bedienblende aufliegt.
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In dem Beispiel der 1 ist zwischen der Unterseite 16 des Ringabschnitts 8 und der Oberfläche 4 der Bedienblende 2 ein flacher Markierungsring oder eine Markierungsscheibe 19 vorgesehen. Die 2 zeigt die Markierungsscheibe in der Draufsicht. Dabei hat die Markierungsscheibe 19 eine innere Öffnung, die in ihrem Durchmesser an den Durchmesser des Schaftes 7 angepasst ist. An der Markierungsscheibe 19 ist beispielsweise ein Reiter 20 vorgesehen, um Betriebszustände oder Hinweise für einen Bediener zu signalisieren.
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Der Schaft 7 ist beispielsweise in der Art einer Hülse mit einem äußeren Gewinde versehen, so dass mit Hilfe einer Flachmutter 15 der transparente Körper 6 in der Öffnung 3 befestigt werden kann. Dabei wirkt der Ringabschnitt 8 in der Art eines Flansches und wird mit Hilfe der Mutter 15 an die Bedienblende 2 fest verspannt. Der transparente Körper 6 ist damit im Wesentlichen orts- und drehfest in oder an der Öffnung 3 befestigt.
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Das Bedienelement 1 umfasst ferner einen Drehknebel 11, der im Wesentlichen Zylinderform hat Der Drehknebel 11 kann um seine Drehachse A rotiert werden. Die Drehung r entspricht jeweils einem einzustellenden Betriebszustand des angesteuerten Haushaltsgeräts. Um eine Mantelfläche 12 des Drehknebels 11 ist ein Ringelement 10 angeordnet. Das Ringelement 10 liegt auf der Oberseite des Ringabschnitts 8 auf. Das Profil des Ringabschnitts 8 und des Ringelements 10 ist derart ausgestaltet, dass sich um die Mantelfläche 11 im Bereich der Oberfläche 4 der Bedienblende 2 eine Schürze bildet. Die Schürze 14 ist dabei konisch ausgestaltet. Es ergibt sich insofern eine im Wesentlichen gerade Verbindung durch die Oberflächen 14A, 14B des Ringabschnitts 8 und Ringelements 10, welche von der Oberseite 4 der Bedienblende 2 abgewandt sind.
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Der Drehknebel 11 sowie das Ringelement 10 sind vorzugsweise aus Edelstahl gefertigt. Dabei lassen sich der Drehknebel 11 und das Ringelement 10 nur gemeinsam entlang der Richtung r bewegen, also rotieren. Der Drehknebel 11 hat ferner eine Nut 17, die der Aufnahme eines Silikonrings 18 dient. Die Nut 17 umläuft dabei entlang dem Umfang des Drehknebels 11 und schneidet in seine Mantelfläche 12. Mit Hilfe eines Silikonrings 18, beispielsweise mit quadratischem oder rechteckigem Querschnitt kann der Drehknebel 11 besser gegriffen werden. Insofern wird die Bediensicherheit und der Bedienkomfort erhöht.
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Das konische metallene Ringelement 10 kann ferner aufgelaserte Einstellwerte tragen und als Skalenring verwendet werden. In der Draufsicht der 3 erkennt man die Bedienblende 2 und die jeweils koaxial angeordneten Elemente. Insbesondere sind das Ringelement 8, der Ringabschnitt 10 und der Bedienknebel 11 mit ihren Symmetrieachsen koaxial angeordnet. Man sieht in der Draufsicht somit die eine konische Schürze bildenden Flächen 14A, 14B des Ringabschnitts 8 und des Ringelements 10 sowie die Deckfläche 13 des Bedienknebels. Der Durchmesser der Markierungsscheibe 19 kann insbesondere kleiner oder gleich dem größten Durchmesser des Ringabschnitts 10 sein. Insofern ragt unter dem Ringabschnitt 10, vom Bediener betrachtet, ein Anzeigereiter 20 vor. Durch den Anzeigereiter 20 kann beispielsweise angezeigt werden, für welche Herdplatte ein entsprechender Bedienknebel 11 vorgesehen ist.
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In der 1 ist ferner der Bedienknebel 3 über eine Welle 21 mit einer in dem jeweiligen Haushaltsgerät vorgesehenen Schalteinrichtung 23 gekoppelt dargestellt. Die Kopplung erfolgt beispielsweise mechanisch mit einem Kupplungsmechanismus 22, auf den nicht näher eingegangen wird. Die Schalteinrichtung 23 steuert in Abhängigkeit der Drehposition des Drehknebels 11 einen entsprechenden Betriebszustand des angesteuerten Haushaltsgeräts. Ferner ist eine Beleuchtungseinrichtung 24 vorgesehen, die in Richtung zu dem transparenten Körper 6 Licht abstrahlt. Der transparente Körper 6 leuchtet und wirkt somit als Lichtleiter und beleuchtet durch die Seite 14A des Ringabschnitts 8, insbesondere die Mantelfläche 11 sowie auch die Oberseite 14B des Ringelements 10.
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Die 4 zeigt eine perspektivische Ansicht der Ausführungsform eines Bedienelements. Das Bedienelement 1 umfasst dabei die konische Schürze oder den konischen Kragen aus dem Ringabschnitt 8 und dem Ringelement 10. Der beleuchtbare Ringabschnitt 8 hat dabei eine Markierung 25 vorgesehen. Ferner ist auf der Außenseite des Ringelements 10 eine Skala 26 eingraviert. Im Beispiel der 4 sind Zahlenangaben, beispielsweise für eine Heizleistung einer Herdplatte angegeben. Auf der Deckfläche 13 des Drehknebels 11 ist ein eingravierter Schlitz 27 vorgesehen. Man erkennt ferner den Silikonring 18, damit der Drehknebel 11 besser handhabbar ist. Durch die Form und Ausstattung des Bedienelements 1 ist eine besonders flexible Anordnung und Positionierung möglich. Beispielsweise kann ein entsprechendes Bedienelement flexibel in oder an Arbeitsflächen angeordnet werden.
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Die folgenden 5–9 zeigen schematische Darstellungen von Ausführungsformen für Haushaltsgeräte mit entsprechenden Bedienelementen. Als beispielhaftes Haushaltsgerät ist eine Kochfläche oder Einbaukochmulde angegeben. Die in den 5–9 dargestellten Einbaukochmulden 28 umfassen jeweils eine Kochmuldenplatte 29, welche in eine Arbeitsfläche 32 eingelassen ist. Die Kochmulden umfassen ferner zwei Kochfelder 30, 31, die insbesondere elektrisch beheizt werden können. Durch die Ausgestaltung der vorgeschlagenen Bedienelemente lassen sich dieselben beliebig flexibel anordnen.
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In der 5 ist beispielsweise eine Bedienanordnung mit zwei Bedienelementen 1 an der Frontseite 33 einer Küchenmöbelfront angegeben. Ein Bediener oder Nutzer des Kochfeldes 28 kann einfach den Betriebszustand der jeweiligen Kochplatte 30, 31 einstellen. Im Beispiel der 6 sind die Bedienelemente 1 rechts neben der Kochmulde auf der Arbeitsplatte 32 angeordnet. Eine Kochfeldanordnung in der 7 zeigt zwei Bedienelemente, welche zwischen einer vorderen Kante 34 der Arbeitsplatte 32 und einem nach hinten versetzten Kochfeld 29 vorgesehen sind. Es ist ferner möglich, wie es in der 8 dargestellt ist, die Bedienelemente 1 in einem hinteren von der vorderen Kante distalen Bereich neben dem Kochfeld 29 vorzusehen. Dadurch können insbesondere Kinder von einer Bedienung durch die Bedienelemente 1 gehindert werden.
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Schließlich zeigt die 9 eine weitere Möglichkeit für eine Kochfeldanordnung, bei der das Kochfeld 29 in einer Arbeitsplatte 32 eingelassen ist und die Bedienelemente 1 an einer Bedienleiste 35 eines Oberschrankes 36 angeordnet sind. Man erkennt in der 9 ferner die von einer Markierungsplatte 19 abstehenden Anzeigereiter.
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Das vorgeschlagene Bedienelement ist somit variabel montierbar und kann an die Erfordernisse der Einbausituation sowie Wünschen des, Benutzers angepasst werden.
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Schließlich zeigt die 10 eine Detailansicht der Ausführungsform eines Bedienelements im Querschnitt. Die 10 zeigt dabei einen Schnitt entlang der Symmetrieachse und Drehachse A des Drehknebels 11, des Ringelements 10 sowie des transparenten Körpers 6 mit dem Ringabschnitt 8 und dem Schaft 7.
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Das Bedienelement 1 hat oberhalb der Bedienblende 2 eine Höhe h. Der Radius der Deckfläche des Bedienknebels 11 ist mit R1 bezeichnet. Die für einen Silikongriffring vorgesehene Nut 17 reicht um eine Tiefe t = R1 – R2 radial in den Bedienknebel 11 hinein. In der Orientierung der 10 unterhalb der Nut 17 verläuft ein schräger Abschnitt 12A der Mantelfläche, welche ansonsten in der Art eines flachen Zylinders ausgestaltet ist. Der Radius R3, der den unteren Bereich 12B der Mantelfläche definiert, ist kleiner als der Radius R1 der Deckfläche.
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Die Schürze oder der Kragen 14 wird durch das Ringelement 10 und den Ringabschnitt 8 gebildet, welche im Detail im Querschnitt dargestellt sind. Die Schürze wird dabei durch eine im Wesentlichen gerade Fläche 14A, 14B um die Mantelfläche 12B des Drehknebels gebildet. Im Profil ist einerseits die Außenseite 14A des Ringabschnitts 8 und andererseits die Außenseite 14B des Ringelements 10 angeschrägt. Dabei schließt die schräge Seite 14A des Ringabschnitts 8 mit der Oberfläche 4 der Bedienblende 2 einen Winkel α1 ein. Die Oberfläche 4 schließt mit der äußeren Seite 14B des Ringelements 10 einen Winkel α2 ein. Bei einer bevorzugten Ausführungsform sind die Winkel α1 = α2. Um eine bessere Beleuchtung zu erzielen ist jedoch auch denkbar, dass der Winkel α1 kleiner ist als der Winkel α2.
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In der Darstellung der 10 hat der durch die Öffnung 3 reichende Schaft 7 des transparenten Körpers ein Gewinde 37 zum Anschrauben beispielsweise einer Flachmutter.
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Obwohl die vorliegende Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen beschrieben wurde, ist sie vielfältig modifizierbar. Insbesondere die genannten Materialien für die können variiert werden. Ferner sind die Größenverhältnisse insbesondere der Ringelemente, Drehknebel und/oder transparenten Körper veränderbar.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Bedienelement
- 2
- Bedienblende
- 3
- Öffnung
- 4
- Oberfläche (Bediener zugewandt)
- 5
- Oberfläche (Gerät innenseitig)
- 6
- transparenter Körper
- 7
- Schaft
- 8
- Ringabschnitt
- 9
- Randbereich
- 10
- Ringelement
- 11
- Drehknebel
- 12
- Mantelfläche
- 13
- Deckfläche
- 14
- Kragen
- 14A
- Kragenseite
- 14B
- Kragenseite
- 15
- Flachmutter
- 16
- Unterseite
- 17
- Nut
- 18
- Silikonring
- 19
- Markierungsscheibe
- 20
- Anzeigeabschnitt
- 21
- Welle
- 22
- Kupplung
- 23
- Schalteinrichtung
- 24
- Beleuchtungseinrichtung
- 25
- Anzeigemarkierung
- 26
- Skalengravur
- 27
- Markierunglinie
- 28
- Kochfeldanordnung
- 29
- Kochmulde
- 30, 31
- Kochplatte
- 32
- Arbeitsfläche
- 33
- Bedienblende
- 34
- Kante
- 35
- Bedienblende
- 36
- Oberschrank
- 37
- Gewinde
- A
- Dreh-/Längsachse
- h
- Höhe
- r
- Drehrichtung
- R1, R2, R3, R4
- Radius
- α1, α2
- Winkel