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Die Erfindung betrifft ein Haushaltskältegerät, aufweisend einen wärmeisolierten, einen kühlbaren Lagerraum für Kühlgut bildenden Innenbehälter und ein zum Verschließen des Innenraums ausgebildetes Türblatt, das eine Spendereinrichtung für ein Medium aufweist, welche eine von wenigstens einem Rand begrenzte Spenderöffnung und eine Spenderklappe umfasst, die aus einer die Spenderöffnung verschließenden Stellung, in eine die Spenderöffnung freigebenden Stellung um eine Schwenkachse schwenkbar gelagert ist.
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Die
US 2008/0120987 A1 beschreibt ein Kältegerät mit einem Spender, der in einer Tür so installiert ist, dass ein Benutzer Wasser oder Eis ohne Öffnen einer Tür entnehmen kann. Der Spender umfasst ein Gehäuse, das einen Entnahmeabschnitt bildet, durch dessen Raum der gewünschte Gegenstand entnommen wird; einen in dem Gehäuse eingebrachten Druckknopf, der bewirkt, dass der gewünschte Gegenstand durch Drücken entnommen werden kann; einen Deckel mit einer Öffnung, die durch Ausschneiden eines Teils davon gebildet ist und an dem Gehäuse zum Öffnen und Verschließen des Entnahmeabschnitts verschwenkbar angebracht ist; und einen Hebel, der zum Öffnen und Schließen der Öffnung und Drücken des Druckknopfes bei offener Öffnung an der Abdeckung gelenkig angebracht ist.
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Aufgabe der Erfindung ist es, ein Haushaltskältegeräte mit einer verbesserten Spendereinrichtung für ein Medium zu schaffen, die insbesondere eine gute Zugänglichkeit und Funktionalität für einen Benutzer bietet.
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Diese Aufgabe wird gelöst durch ein Haushaltskältegerät, aufweisend einen wärmeisolierten, einen kühlbaren Lagerraum für Kühlgut bildenden Innenbehälter und ein zum Verschließen des Innenraums ausgebildetes Türblatt, das eine Spendereinrichtung für ein Medium aufweist, welche eine von wenigstens einem Rand begrenzte Spenderöffnung und eine Spenderklappe umfasst, die aus einer die Spenderöffnung verschließenden Stellung, in eine die Spenderöffnung freigebenden Stellung um eine Schwenkachse schwenkbar gelagert ist, bei dem die Spenderklappe um eine außerhalb des Randes angeordnete, in einem Abstand vom Rand der Spenderöffnung verlaufende Schwenkachse schwenkbar gelagert ist.
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Das Haushaltskältegerät kann ein einziges Türblatt oder mehrere Türblätter aufweisen. So kann das Haushaltskältegerät beispielsweise ein Kühl-/Gefrierkombinationsgerät mit übereinander angeordneten Türblattern oder ein so genanntes Side-by-side-Kältegerät mit nebeneinander angeordneten Türblättern sein. Die Spendereinrichtung kann zum Spenden von beispielsweise gekühltem Trinkwasser oder Eisstücken in einen Becher oder ein Glas ausgebildet sein. Insoweit kann das ausgegebene Medium eine Flüssigkeit, insbesondere Wasser, oder Eisstücke sein. Die Spenderöffnung kann von einem Durchbruch in einer Außenwand, insbesondere einer Außenhaut des Türblatts gebildet werden. Die Spendereinrichtung kann beispielsweise in einer nach außen offenen Nische im Türblatt angeordnet sein. Die von wenigstens einem Rand begrenzte Spenderöffnung kann beispielsweise einen Rahmen aufweisen, welcher die Spenderöffnung umfängt. Der Rand kann dabei von einer inneren umlaufenden Kante des Rahmens gebildet werden. Die Spenderöffnung bzw. der Rahmen kann insbesondere rechteckig oder quadratisch ausgebildet sein. Die Spenderklappe kann einen Verschluss bilden, welcher die Spenderöffnung abdeckt, insbesondere vollständig schließend abdeckt.
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Indem die Spenderklappe um eine außerhalb des Randes angeordnete, in einem Abstand vom Rand der Spenderöffnung verlaufende Schwenkachse schwenkbar gelagert ist, kann die gesamte Spenderklappe vollständig beispielsweise nach innen, insbesondere in die Nische der Spendereinrichtung eingeschwenkt werden. Dabei wird nicht nur ein Teil der Spenderklappe nach innen verschwenkt, sondern die komplette Spenderklappe nach innen bewegt. Indem ein die Schwenkachse definierendes Schwenklager nicht unmittelbar an einem Randabschnitt der Spenderklappe ausgebildet ist, führt die Spenderklappe, insbesondere die Oberfläche der Spenderklappe vollständig eine Bewegung mit einer hineingehenden Komponente aus, ohne dass ein Teil, beispielsweise ein dem Schwenklager naher Teil der Spenderklappe auch in der geöffneten, d. h. aufgeschwenkten Stellung die Spenderöffnung zumindest teilweise versperren oder blockieren würde. So kann beispielsweise ein Getränkebecher ohne deutlich abgekippt zu werden oder sogar unabgekippt in einer vertikalen Ausrichtung in die Spendereinrichtung bzw. eine Nische der Spendereinrichtung eingeführt, insbesondere vollständig eingeführt werden, um Trinkwasser oder Eisstücke zapfen zu können.
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Mit anderen Worten kann die Schwenkachse so angebracht sein, dass die Spenderklappe aus der geschlossenen Stellung in die geöffnete Stellung zur Innenseite des Türblatts hineingeklappt werden kann. Dabei kann sie in der geöffneten Stellung die gesamte Spenderöffnung frei geben und eine gute Zugänglichkeit und Funktionalität der Spendereinrichtung bieten.
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Die Spenderklappe kann um eine unterhalb eines unteren Randes der Spenderöffnung verlaufende Schwenkachse schwenkbar gelagert sein. in dieser Ausführung kann die Spenderklappe eine Schwenkbewegung ausführen, die eine nach unten weisende Richtungskomponente aufweist. Dadurch kann eine oberhalb angeordnete Zapfstelle für Trinkwasser oder Eisstücke besonders leicht zugänglich gemacht werden.
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Gemäß einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen Kältegerätes kann die Schwenkachse durch ein an einer Innenseite einer Außenhaut des Türblatts angeordnetes Schwenklager gebildet werden. So kann sich die Spenderklappe in der geöffneten Stellung weiter nach innen in das Türblatt hinein bewegen. Die Spendereinrichtung kann insbesondere zwischen einer Außenhaut und einer Innenhaut des Türblatts vollständig aufgenommen sein.
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Außerdem kann ein Hebelarm ausgehend von einem Krafteinleitungspunkt, in den eine Kraft zum Aufschwenken der Spenderklappe eingeleitet wird, z. B. durch Drücken eines Trinkgefäßes an die Spenderklappe, eine derartige Länge aufweisen, dass diese Kraft reduziert werden kann und ein Öffnen erleichtert wird.
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Die Spenderklappe kann beispielsweise über ein im Wesentlichen L-förmiges Winkelelement an der Schwenkachse angelenkt, insbesondere mit einem Schwenklager verbunden sein. Das L-förmige Winkelelement kann eine Montage des Schwenklagers im Inneren des Türblatts insbesondere optisch verdeckt ermöglichen, wobei durch das L-förmige Winkelelement auch weiterhin ein bündiger Abschluss von Spenderklappe und Außenhaut des Türblatts gewährleistet sein kann.
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Gemäß einer weiteren Ausführungsform des erfindungsgemäßen Kältegerätes kann ein erster Schenkel des L-förmigen Winkelelementes derart mit der Spenderklappe verbunden sein, dass eine Klappenfront der Spenderklappe in der geschlossenen Stellung mit einer Frontseite des Türblatts oder einer Außenseite der Außenhaut des Türblatts fluchtet. Insbesondere kann ein erster kurzer Schenkel des L-förmigen Winkelelementes derart mit der Spenderklappe verbunden sein, dass eine Klappenfront der Spenderklappe in der geschlossenen Stellung mit einer Frontseite des Türblatts oder einer Außenseite der Außenhaut des Türblatts fluchtet.
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Ein kurzer Schenkel des L-förmigen Winkelelementes kann rechtwinklig so an dem unteren Bereich der Spenderklappe angebracht sein, dass eine Unterseite des kurzen Schenkels des L-förmigen Winkelelementes mit einer Unterseite des unteren Endabschnitts der Spenderklappe fluchtet und ein unteres Ende eines langen Schenkels des Winkelelementes in der Schwenkachse an der Innenseite des Türblatts verschwenkbar angelenkt ist.
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Die Unterseite des kurzen Schenkels des L-förmigen Winkelelementes kann beispielsweise mit der mit ihr fluchtenden Unterseite des unteren Endabschnitts der Spenderklappe eine Öffnungsunterkante der Spenderöffnung in der geschlossenen Stellung der Spenderklappe im Wesentlichen vollständig bedecken. Dabei kann auch eine Tropfschale direkt oder indirekt in einer Aufnahme in der Öffnungsunterkante der Spenderöffnung oder eines Rahmens der Spenderöffnung angeordnet und in der geschlossenen Stellung der Spenderklappe von der Unterseite des kurzen Schenkels des L-förmigen Winkelelementes und von der mit ihr fluchtenden Unterseite des unteren Endabschnitts der Spenderklappe vollständig bedeckt sein. So können zusätzliche, von außen sichtbare Bauteile, wie z. B. eine separate Tropfschale, nicht notwendig sein.
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Gemäß einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen Kältegerätes kann ein Hebelarm ausgehend von einem Krafteinleitungspunkt, in den eine Kraft zum Aufschwenken der Spenderklappe eingeleitet wird, z. B. durch Drücken eines Trinkgefäßes an die Spenderklappe, so lang ausgestaltet sein, dass diese Kraft reduziert werden kann und ein Öffnen erleichtert wird. Dazu kann der lange Schenkel des Winkelelementes eine Länge aufweisen, die im Wesentlichen der Hälfte einer vertikalen Länge der Spenderklappe entspricht.
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Ein zweiter, insbesondere langer Schenkel des L-förmigen Winkelelementes kann derart mit der Spenderklappe verbunden sein, dass eine Unterkante der Klappenfront der Spenderklappe und eine Öffnungsunterkante der Spenderöffnung in der geschlossenen Stellung der Klappenfront der Spenderklappe lediglich unter Belassen allenfalls eines geringfügigen Spaltes aneinander anschließen.
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Der lange Schenkel des Winkelelementes kann dabei eine Länge aufweisen, die im Wesentlichen der Hälfte einer vertikalen Länge der Spenderklappe entspricht.
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Der lange Schenkel des Winkelelementes kann einen zu der Innenseite der Außenhaut des Türblatts weisenden Anlageabschnitt aufweisen, der in der geschlossenen Stellung der Spenderklappe an der Innenseite der Außenhaut des Türblatts anliegt.
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In allen erfindungsgemäßen Ausführungen kann die Klappenfront der Spenderklappe in der geschlossenen Stellung der Spenderklappe mit der Frontseite des Türblatts fluchten. Dadurch wird eine durchgehende, im Wesentlichen gleichmäßige Frontoberfläche erzielt, die beispielsweise leicht zu reinigen sein kann.
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Eine Öffnungsoberkante der Spenderöffnung kann in Richtung des Innenraums von einer Frontseite des Türblatts zu der Innenseite des Türblatts nach oben angeschrägt ausgebildet sein. Ein Einnehmen der geschlossenen Stellung der Spenderklappe wird dadurch erleichtert. Gleichzeitig kann dadurch auch ein Endanschlag für diese Stellung ausgebildet sein.
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Der Drehpunkt der Spenderklappe, d. h. die Schwenkachse der Spenderklappe, kann nach unten, außerhalb der Spenderklappe verlagert werden, damit sich die Spenderklappe weiter nach innen bewegen kann.
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Die Spenderklappe der Spenderöffnung der Spendereinrichtung für ein Medium, z. B. Wasser und/oder Eis, kann so gekippt, d. h. geschwenkt, werden, dass es keine zusätzlichen, von außen sichtbaren Bauteile, wie z. B. eine separate Tropfschale, erfordert. Die Tropfschale kann im inneren Teil verbaut und durch das Kippen der Spenderklappe zugänglich gemacht werden.
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Die Tiefe der Klappenöffnung in der geöffneten Stellung der Spenderklappe kann somit mehr Raum für ein Gefäß zur Aufnahme des Mediums aus der Spendereinrichtung bieten.
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Durch einen längeren Hebelarm, der sich aus einer Länge der Spenderklappe und einer zusätzlichen Länge des langen Schenkels des Winkelelementes zusammenaddiert, können die Kräfte zur Betätigung der Spenderklappe beim Schwenken derselben in die geöffnete Stellung reduziert werden.
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Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist exemplarisch in den beigefügten schematischen Figuren dargestellt.
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Es zeigen:
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1 eine schematische Darstellung eines Haushaltskältegerätes mit einer Spenderklappe in einer geschlossenen Stellung;
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2 die Spenderklappe nach 1 in einer teilweise geöffneten Stellung;
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3 die Spenderklappe nach 1 in einer geöffneten Stellung bei Entnahme eines Mediums;
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4 die Spenderklappe nach 1 vor Erreichen der geschlossenen Stellung; und
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5–8 die Spenderklappe nach 1 in verschiedenen Stellungen zum Entnehmen einer Tropfschale.
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In 1 ist eine schematische Darstellung eines Haushaltskältegerätes 1 als Beispiel eines Kältegerätes mit einer Spenderklappe 8 in einer geschlossenen Stellung gezeigt.
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In diesem Ausführungsbeispiel weist das Haushaltskältegerät 1 ein Türblatt 2 auf, welches zum Öffnen und Schließen eines in der 1 rechts von dem Türblatt 2 angeordneten, nicht gezeigten Lagerraums vorgesehen und dazu schwenkbar bezüglich einer nicht dargestellten Öffnungsebene des Haushaltskältegerätes 1 bzw. eines ebenfalls nicht gezeigten Innenbehälters mit Seitenwänden gelagert ist. Der Lagerraum wird von dem Innenbehälter gebildet bzw. begrenzt, welcher wärmeisoliert ist und mittels einer nicht dargestellten Kältevorrichtung gekühlt wird.
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Das Türblatt 2 weist eine Frontseite 3 und eine Innenseite 4 auf. Die Fronseite 3 weist nach außen und die Innenseite 4 weist nach innen ins Innere des nicht gezeigten Lagerraums. In dem Türblatt 2 ist eine Spenderöffnung 5 eingebracht, welche eine Öffnungsoberkante 6 und eine Öffnungsunterkante 7 aufweist. Seitenränder der Spenderöffnung 5 sind nicht dargestellt, sie liegen – wie leicht vorstellbar ist – oberhalb und unterhalb der Zeichnungsebene. Die Spenderöffnung 5 kann unterschiedliche geometrische Formen aufweisen, z. B. rechteckig, oval, usw.
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Die Öffnungsoberkante 6 ist zur Innenseite 4 nach oben hin angeschrägt.
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Die Öffnungsunterkante 7 ist mit einer Aufnahme 15 für eine Tropfschale 16 versehen. Die Aufnahme 15 und die Tropfschale 16 erstrecken sich im Wesentlichen senkrecht zur Zeichnungsebene in einer bestimmten Länge. Sie können bei einer ovalen Ausführung der Spenderöffnung 5 auch entsprechend gekrümmt sein.
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Die Spenderöffnung 5 ist mit einer verschwenkbaren Spenderklappe 8 verschlossen. Die Spenderklappe 8 liegt in der in 1 gezeigten geschlossenen Stellung mit einem oberen Endabschnitt 11 an der angeschrägten Öffnungsoberkante 6 der Spenderöffnung 5 an. Die Schrägung der Öffnungsoberkante 6 erleichtert einen Verschlussvorgang der Spenderklappe 8.
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Ein unterer Rand 12 der Spenderklappe 8 liegt in der geschlossenen Stellung auf der Öffnungsunterkante 7 auf.
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Eine Klappenfront 13 der Spenderklappe 8 fluchtet im Wesentlichen in der geschlossenen Stellung mit der Frontseite 3 des Türblatts 2.
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Die Spenderklappe 8 ist im Bereich ihres unteren Randes 12 mit einem kurzen Schenkel 9a eines L-förmigen Winkelelementes 9 verbunden, dessen Unterseite mit der Unterseite des unteren Randes 12 der Spenderklappe 8 fluchtet und mit dieser zusammen die gesamte Öffnungsunterkante 7 in ihrer Tiefe (von der Frontseite 3 bis zur Innenseite 4) bedeckt.
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An den kurzen Schenkel 9a des Winkelelementes 9 schließt sich in einem rechten Winkel ein nach unten in der geschlossenen Stellung an der Innenseite 4 mit einem Anlageabschnitt 14 anliegender langer Schenkel 9b des Winkelelementes 9 an. Dieser Anlageabschnitt 14 kann so einen Anschlag für eine Endstellung der Spenderklappe 8 in der geschlossenen Stellung bilden.
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Eine vertikale Länge des langen Schenkels 9b des Winkelelementes 9 beträgt im Wesentlichen die Hälfte der Länge der Spenderklappe 8.
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Das untere Ende des langen Schenkels 9b des Winkelelementes 9 ist in einer Schwenkachse 10 an der Innenseite 4 des Türblatts 2 in einem Abstand zur Öffnungsunterkante 7 verschwenkbar angebracht. Dieser Abstand ist als Achsenabstand 22 in 2 angegeben.
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Der lange Schenkel 9b des Winkelelementes 9 liegt in einer Ebene parallel zu der Ebene der Spenderklappe 8.
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Ein Gefäß 19 in Gestalt eines Trinkbechers ist vor der Spenderöffnung 5 angedeutet. Es wird von einer nicht dargestellten Hand eines nicht gezeigten Benutzers gehalten. Das Gefäß 19 soll mit einem Medium 18 (siehe 3), z. B. kaltes Wasser und/oder Eis, gefüllt werden. Dazu wird das Gefäß 19 an die Klappenfront 13 der Spenderklappe 8 geführt, wie 2 in einer Darstellung der Spenderklappe 8 nach 1 in einer teilweise geöffneten Stellung illustriert.
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Das Gefäß 19 wird z. B. mit seinem oberen Rand gegen die Klappenfront 13 gedrückt. Dabei wird in einem Krafteinleitungspunkt 20 (Berührpunkt des Gefäßes 19 mit der Klappenfront 13) eine Kraft eingeleitet, welche mit einem Hebelarm 21 die Spenderklappe 8 im Uhrzeigersinn um die Schwenkachse 10 nach innen verschwenkt. Mit anderen Worten wird die Spenderklappe 8 von der Außenseite des Türblatts 2 nach innen gedrückt und mit dem mit ihr verbundenen Winkelelement 9 um die Schwenkachse 10 verschwenkt, wie ein Pfeil andeutet.
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Der Hebelarm 21 weist eine Länge auf, die in etwa (je nach Lage des Krafteinleitungspunkts 20) drei Viertel der vertikalen Länge der Spenderklappe 8 plus die Länge des langen Schenkels 9b des Winkelelementes 9 aufweist. Somit ist diese Länge des Hebelarms 21 annähernd 1,5mal so groß wie die vertikale Länge der Spenderklappe 8. Mit diesem relativ langen Hebelarm 21 ist eine leichte Betätigung der Spenderklappe 8 möglich.
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In 3 ist die Spenderklappe 8 nach 1 in einer geöffneten Stellung bei Entnahme des Mediums 18 gezeigt. Das Medium 18 wird in diesem Ausführungsbeispiel aus einer Spendereinrichtung 17 in dem Türblatt 2 aus der Öffnungsoberkante 6 entnommen. Dies kann z. B. dadurch bewirkt werden, dass die Spenderklappe 8 mit dem Winkelelement 9 einen nicht gezeigten Auslösemechanismus betätigt.
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In der 3 ist deutlich zu erkennen, dass der Anlageabschnitt 14 des Winkelelementes 9 von der Innenseite 4 des Türblatts 2 weggeschwenkt ist. Die Tropfschale 15, welche sich in der Aufnahme 16 befindet, ist nicht mehr bedeckt und dient zum Auffangen von Tropfen, z. B. aus der Spendereinrichtung 17.
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Die Spenderklappe 8 kann in dieser geöffneten Stellung z. B. durch einen Haltemechanismus gehalten sein, der sie wieder freigibt, wenn der Spendevorgang des Mediums 18 abgeschlossen ist und das Gefäß 19 zurückgezogen wird.
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4 zeigt die Spenderklappe 8 nach 1 vor Erreichen der geschlossenen Stellung. Das Gefäß 19 wird aus der Spenderöffnung 5 entnommen und die Spenderklappe 8 verschwenkt um die Schwenkachse 10 gegen den Uhrzeigersinn und nimmt die geschlossene Stellung nach 1 wieder ein. Dabei kommt der Anlageabschnitt 4 des Winkelelementes 9 wieder zur Anlage an der Innenseite 4 des Türblatts 2 und die Spenderöffnung 5 wird durch die Spenderklappe 8 verschlossen.
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5 bis 8 zeigen die Spenderklappe 8 nach 1 in verschiedenen Stellungen zum Entnehmen der Tropfschale 16.
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Die Tropfschale 16 ist in die Aufnahme 15 in der Öffnungsunterkante 7 des Türblatts 2 herausnehmbar eingesetzt und ist in der in 5 gezeigten geschlossenen Stellung der Spenderklappe 8 von deren unteren Rand 12 und der Unterseite des kurzen Schenkels 9a des Winkelelementes 9 bedeckt.
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Die Spenderklappe 8 wird wie in 6 gezeigt, z. B. manuell, geöffnet, indem sie nach innen um die Schwenkachse 10 verschwenkt wird und so die Spendeöffnung 5 frei gibt.
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In der in 7 gezeigten geöffneten Stellung der Spenderklappe 8 ist auch die Öffnungsunterkante 7 zugänglich. Die Tropfschale 15 kann nun in der angedeuteten Pfeilrichtung aus der Aufnahme 16 heraus genommen werden.
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Die Tropfschale 15 wird dann an anderer Stelle z. B. gesäubert und wieder in die Aufnahme 16 eingesetzt. Auch ein Austausch ist natürlich möglich.
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Die Spenderklappe 8 wird nach dem Herausnehmen oder Einsetzen der Tropfschale 15 wieder geschlossen. 8 zeigt die Spenderklappe 8 kurz vor Einnahme der geschlossenen Stellung, in welcher die Tropfschale 15 bzw. die Aufnahme 16 ohne Tropfschale 15 von dem unteren Rand 12 der Spenderklappe 8 und des Winkelelementes 9 bedeckt ist.
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In der geschlossenen Stellung der Spenderklappe 8, deren Klappenfront 13 mit der Frontseite des Türblatts 2 fluchtet, sind Tropfschale 15 und deren Aufnahme 16 von außen nicht sichtbar.
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Es ist denkbar, dass die Spenderklappe 8 mit einer Federkraft gegen den Uhrzeigersinn um die Schwenkachse 10 in die geschlossene Stellung vorgespannt sein kann.
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Es ist auch möglich, dass die Spenderklappe 8 durch einen Antrieb geöffnet und geschlossen werden kann. Dabei kann der erste Druck des Gefäßes 19 gegen die Spenderklappe 8 und der dadurch erzeugte Schwenkwinkel eine Öffnung durch einen Antrieb bis zur geöffneten Stellung der Spenderklappe 8 bewirken. Ein Verschließen kann durch Herausziehend des Gefäßes 19 aus der Spenderöffnung 5 z. B. antriebsseitig durch Lichtschranken ausgelöst automatisch erfolgen.
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Die Tropfschale 15 kann auch in die Aufnahme 16 integriert sein.
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Es ist auch denkbar, dass die Aufnahme 16 in einen umlaufenden Rahmen der Spenderöffnung 5 integriert ist.
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Die Spenderklappe 8 und das Winkelelement 9 können auch einstückig ausgebildet sein.
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Es ist auch möglich, dass die Spenderklappe 8 in ihrem unteren Bereich einstückig mit dem kurzen Schenkel 9a ausgebildet ist, dessen Ende mit dem langen Schenkel 9b verbunden ist.
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Ein Endanschlag für die geschlossene Stellung der Spenderklappe 8 kann auch durch die angeschrägte Öffnungsoberkante 6 in Zusammenwirkung mit dem oberen Endabschnitt 11 gebildet sein.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- US 2008/0120987 A1 [0002]