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Die
Erfindung betrifft ein Haushaltskältegerät mit einem Wasser- und/oder
Eisspender.
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Haushaltskältegeräte können einen
Wasserspender und/oder einen Eisspender aufweisen, deren Ausgaben
in der Regel in einer Nische der Außenseite der Tür des Haushaltskältegerätes angeordnet
sind. Kostengünstig
können
diese Ausgaben jedoch nur aus Kunststoff hergestellt werden. Wird ein
höherwertiges Äußeres verlangt,
dann kann die Kunststoffoberfläche
zwar veredelt werden, was jedoch relativ teuer und aufwändig ist.
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Aufgabe
der Erfindung ist es, ein Haushaltskältegerät mit einem Wasserspender und/oder
mit einem Eisspender anzugeben, das Vorraussetzungen für eine kostengünstige und
hochwertige Ausführung schafft.
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Die
Aufgabe der Erfindung wird gelöst
durch ein Haushaltskältegerät, aufweisend
einen Korpus, ein an dem Korpus schwenkbar angeordnetes Türblatt mit
einer Innenseite und einer Außenseite,
die bei geschlossenem Türblatt
einen Kälteraum
begrenzen, und einen Wasser- und/oder Eisspender, dessen Wasser
bzw.- Eis-Ausgabe hinter der Außenseite
des Türblatts
im oder am Türblatt
angeordnet ist, wobei in der Außenseite
des Türblatts
eine Abdeckung vorgesehen ist, die zumindest teilweise in das Türblatt hineinbewegbar
ist, um die Ausgabe zugänglich
zu machen.
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Das
erfindungsgemäße Haushaltskältegerät weist
demnach in allgemein bekannter Weise den Korpus auf, an der das
Türblatt
angeschlagen ist, um den Kälteraum
zu verschließen
oder zugänglich
zu machen. Das erfindungsgemäße Haushaltskältegerät ist z.
B. ein Haushaltskühlgerät, ein Haushaltsgefriergerät oder eine
Gefrier-Kühlkombination.
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Das
erfindungsgemäße Haushaltskältegerät weist
ferner einen Eisbereiter bzw. Eisspender und/oder einen Wasserspender
auf, wobei die Wasser- bzw. die Eisausgabe insbesondere im Türblatt hinter
dessen Außenseite
angeordnet ist. Die Wasser- bzw. Eisausgabe ist vorgesehen, damit
Wasser bzw. Eis vom Wasser- bzw. Eisspender entnommen werden kann.
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Um
diese Ausgabe zum Entnehmen von Wasser bzw. Eis insbesondere von
außerhalb
des Haushaltskältegerätes zugänglich zu
machen, weist erfindungsgemäß die Außenseite
des Türblatts
die Abdeckung auf, die insbesondere unterhalb der Ausgabe angeordnet
ist und zumindest teilweise, beispielsweise mittels eines Gefäßes, das
mit Wasser bzw. Eis aus der Ausgabe befüllt werden soll, in das Türblatt gedrückt, allgemein
bewegt, werden kann.
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Somit
ist es möglich,
wie es vorzugsweise nach einer Variante des erfindungsgemäßen Haushaltskältegerätes vorgesehen
ist, die Fläche
der Außenseite
der Abdeckung in ihrem nicht-hineinbewegtem Zustand (Grund- oder
Ausgangszustand) im Wesentlichen bündig mit der Fläche der
Außenseite
des Türblatts
verlaufen zu lassen, wodurch eine zur Türaußenfläche plane Integration der Wasser-
bzw. Eisausgabe ermöglicht
wird. Die Eis- bzw.
Wasserausgabe kann folglich voll integriert ausgeführt werden,
wobei gegebenenfalls die Funktionalität der Wasser- bzw. Eisausgabe
sich lediglich durch eine durch die Abdeckung entstehende Fuge gegebenenfalls
in einem relativ hochwertigen Türmaterial
darstellen lässt.
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Die
Abdeckung kann vorzugsweise zumindest annähernd parallel zur Oberfläche des
Türblatts in
deren Innenraum bewegbar sein. Genauso ist es jedoch vorstellbar,
dass die Abdeckung als Schiebtür ausgebildet
ist, die sich hinter die Außenseite
des Türblatts
bewegen lässt.
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Dabei
kann vorgesehen sein, dass sich die Abdeckung mit Antriebsmitteln
gekoppelt ist, wodurch sie sich selbständig in ihre Offen- und/oder Schließstellung
bewegen lässt.
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Die
Abdeckung kann nach einer Variante des erfindungsgemäßen Haushaltskältegerätes als
eine Klappe ausgebildet sein, die an einer ihrer Seitenkante eine
Schwenkachse aufweist.
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Eine
verbesserte Integration der Wasser- bzw. Eisausgabe wird nach einer
Variante des erfindungsgemäßen Haushaltskältegerätes ermöglicht, wenn
die Materialien zumindest der Außenseiten (Sichtflächen) der
Abdeckung und des Türblatts
dieselben sind.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform des
erfindungsgemäßen Haushaltskältegerätes ist die
Abdeckung bezüglich
einer insbesondere in ihrem unteren Bereich horizontal verlaufenden Schwenkachse
schwenkbar gelagert und bezüglich der
Schwenkachse zumindest teilweise in das Türblatt einschwenkbar. Gemäß dieser
Ausführungsform
wird demnach das teilweise Hineinbewegen der Abdeckung durch ein
Einschwenken in das Innere des Türblatts
realisiert. Diese Ausführungsform
kann relativ einfach realisiert werden und ermöglicht einer Bedienperson eine
relativ einfache Bedienung, da diese gegebenenfalls die an ihrer
Unterseite durch die Schwenkachse schwenkbar gelagert Abdeckung lediglich
an ihrer Oberseite z. B. mit einem zu befüllendem Gefäß nach Innen zu drücken braucht,
um Wasser bzw. Eis von der Ausgabe entnehmen zu können. Die
Bedienung der Abdeckung kann selbsterklärend sein.
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Nach
einer Variante des erfindungsgemäßen Haushaltkältegerätes ist
eine mit der Abdeckung zusammenwirkende Öffnungsvorrichtung vorgesehen, die
die Ausgabe dann automatisch öffnet,
wenn die Abdeckung um ein vorgegebenes Maß zumindest teilweise in das
Türblatt
hineinbewegt ist. Die Öffnungsvorrichtung
ist z. B. ein Spenderventil der Wasser- bzw. Eisausgabe, das die
Abdeckung automatisch öffnet,
wenn sie um das vorgegebene Maß in das
Türblatt
bewegt, z. B. mittels dem zu befüllenden Gefäß gedrückt wurde.
Ist die Abdeckung schwenkbar ausgeführt, dann kann das erfindungsgemäße Haushaltsgerät derart
ausgeführt
sein, dass das Spenderventil der Ausgabe (allgemein: Öffnungsvorrichtung)
beim Erreichen eines maximalen Öffnungswinkels,
allgemein beim Erreichen eines vorgegebenen Neigungswinkels, um
den die Abdeckung in das Türblatt
geschwenkt wurde, automatisch geöffnet wird.
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Das
erfindungsgemäße Haushaltskältegerät kann nach
einer Ausführungsform
auch Eingabemittel aufweisen, aufgrund deren Betätigens die Ausgabe öffnet. Die
Eingabemittel sind z. B. als ein Drucksensor ausgeführt, der
die Öffnungsvorrichtung
der Ausgabe, z. B. dessen Spenderventil, steuert.
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Nach
einer weiteren Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Haushaltskältegerätes ist
eine mit der Abdeckung gekoppelte Rückstellvorrichtung vorgesehen,
die automatisch die Abdeckung von ihrem zumindest teilweise in das
Türblatt
hineinbewegten Zustand in ihren nicht-hineinbewegten Zustand bewegt.
Die Rückstellvorrichtung
ist z. B. als eine vorgespannte Feder ausgeführt, die automatisch die Abdeckung
wieder in ihre Ausgangsposition bewegt, sobald diese nicht mehr
beispielsweise mittels des zu befüllenden Gefäßes in das Türblatt hineingedrückt wird.
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Die
Erfindung bietet somit je nach Ausführungsform einen Klappendispenser,
der insbesondere für
relativ große,
integrierte Eis- und Getränkespender
u. A. für
Side-By-Side Haushaltskältegeräte vorgesehen
ist. Die Erfindung bietet außerdem
je nach Ausführungsform
Vorraussetzungen für
eine Integration eines Eis- und/oder Getränkespenders in Haushaltskältegeräten mit
relativ hochwertigem Türmaterial.
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Ein
Ausführungsbeispiel
der Erfindung ist exemplarisch in den beigefügten schematischen Zeichnungen
dargestellt. Es zeigen:
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1 ein
Haushaltskältegerät mit einer Klappe,
die schwenkbar in der Außenseite
eines Türblatts
des Haushaltgerätes
gelagert ist,
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2 eine
Detailansicht der Klappe,
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3, 4 verschiedene
Schwenkzustände
der Klappe und
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5 eine
weiteres Haushaltskältegerät mit einer
Klappe.
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Die 1 zeigt
eine Gefrier-Kühlkombination 1 als
Beispiel eines Haushaltskältegerätes, das ein
wärmeisolierendes
Gehäuse 2 und
zwei an dem Gehäuse 2 angeschlagene
Türblätter 3, 4 aufweist, von
denen das Türblatt 3 einen
vom Gehäuse 2 begrenzenden
Kälteraum
und das Türblatt 4 einen
vom Gehäuse 2 begrenzenden
Gefrierraum je nach Türstellung
verschließt
oder zum Beladen und Entladen beispielsweise mit Kältegut frei
gibt.
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Im
Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels
weist die Gefrier-Kühlkombination 1 außerdem mehrere
Schubladen 5 auf, die aus dem Gehäuse 2 herausgezogen
werden können
und ebenfalls zum Kühlen
oder Gefrieren von gelagertem Kältegut
vorgesehen sind.
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Die
Gefrier-Kühlkombination 1 umfasst
ferner dem Fachmann im Wesentlichen bekannte Kältekreisläufe 6, die eingerichtet
sind, die Schubladen 5, den mittels dem Türblatt 3 verschließbaren Kühlraum und
den mittels des Türblatts 4 verschließbaren Gefrierraum
in allgemein bekannter Weise z. B. unter zur Hilfenahme einer nicht
näher dargestellten,
dem Fachmann jedoch ebenfalls geläufigen Steuerungselektronik
zu kühlen.
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Die
Türblätter 3, 4 weisen
jeweils eine in Richtung des Gefrierabteils bzw. des Kühlraums
gerichtete Innenseite (Innenhaut), eine nach außen gerichtete Außenseite
(Außenhaut) 3a und
eine zwischen der Innenseite und der Außenseite 3a angeordnete
Isolierung auf.
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Im
Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels
weist die Gefrier-Kühlkombination 1 einen Wasserspender 7 auf,
dessen Wasserausgabe 8 im Inneren des Türblatts 3, insbesondere
hinter der Außenseite 3a des
Türblatts 3 angeordnet
ist. Die Wasserausgabe 8 weist im Falle des vorliegenden
Ausführungsbeispiels
ein Spenderventil 9 auf, das, wenn geöffnet, Entnahme von Wasser
aus der Wasserausgabe 8 erlaubt.
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Im
Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels
ist in der Außenseite 3a des
Türblatts 3 eine
in der 2 näher
dargestellte Klappe 10 unterhalb der Wasserausgabe 8 angeordnet.
Die Klappe 10 ist rechteckförmig ausgeführt, wobei die Außenseite (Sichtfläche) 10a der
Klappe 10 aus demselben Material hergestellt ist wie die
Außenseite 3a des
Türblatts 3.
Des Weiteren ist die Klappe 10 derart in dem Türblatt 3 angeordnet,
so dass ihre Außenseite 10a bündig mit
der Außenseite 3a des
Türblatts 3 verläuft, wie
dies in der 3 näher gezeigt ist.
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Wie
es aus der 2 ersichtlich ist, ist die Klappe 10 bezüglich einer
im unteren Bereich der Klappe 10 horizontal verlaufenden
Schwenkachse 11 schwenkbar gelagert. Aufgrund der schwenkbaren Lagerung
ist es möglich,
die Klappe 10 in das Innere des Türblatts 3 hineinzuschwenken,
indem z. B. eine nicht näher
dargestellte Person den oberen Bereich 10b der Klappe 10 mit
einem nicht näher
dargestellten Gefäß nach Innen
in das Türblatt 3 drückt, wie dies
in der 4 veranschaulicht ist. Um dies realisieren zu
können,
weist das Innere des Türblatts 3 hinter
der Klappe 10 einen Hohlraum 12 auf.
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Im
Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels
wirkt die Klappe 10 mit einer vorgespannten Feder 13 als
Beispiel einer Rückstellvorrichtung
zusammen, die, sobald die Klappe 10 nicht mehr in das Innere
des Türblatts 3 gedrückt wird,
automatisch die Klappe 10 von ihrem in der 4 gezeigten
eingeschwenkten Zustand in ihren in der 3 gezeigten Grundzustand
zurück
schwenkt, so dass die Klappe 10 wieder bündig mit
dem Türblatt 3 verläuft.
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Im
Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels
weist das Spenderventil 9 einen Öffnungshebel 9a auf,
der teilweise hinter der Klappe 10 angeordnet ist und mit
der Klappe 10 derart zusammenwirkt, so dass die Klappe 10 den Öffnungshebel 9a nach
hinten drückt,
wenn die Klappe 10 in das Innere des Türblatts 3 geschwenkt
wird. Erreicht die Klappe 10 einen vorbestimmten Einschwenkwinkel α, dann wirkt
die Klappe 10 derart mit dem Öffnungshebel 9a zusammen,
dass das Spenderventil 9 geöffnet wird und die Wasserausgabe 8 Wasser
freigibt, das in das die Klappe 10 nach hinten drückende Gefäß läuft.
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Die
Wasserausgabe 8, insbesondere deren Spenderventil 9 kann
auch derart ausgeführt
sein, dass z. B. mittels eines hinter der Klappe 10 angeordneten
Drucksensors die Wasserausgabe 8 frei gegeben wird, sobald
die Klappe 10 den Einschwenkwinkel α erreicht hat und den Drucksensor
aktiviert.
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Die 5 zeigt
eine weitere Gefrier-Kühlkombination 14 mit
einem Wasserspender 7. Wenn nicht anders beschrieben, dann
sind Bestandteile der in der 5 gezeigten
Gefrier-Kühlkombination 14, die
mit Bestandteilen der in der 1 gezeigten
Gefrier-Kühlkombination 1 im
Wesentlichen funktions- und baugleich sind, mit denselben Bezugszeichen versehen.
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Die
Gefrier-Kühlkombination 14 weist
im Gegensatz zur Gefrier-Kühlkombination 1 ein
Eingabefeld 15 mit einem Drucksensor 16 auf, der
zum Bedienen des Wasserspenders 7 vorgesehen ist. Beim Betätigen des
Drucksensors 16 öffnet
das Spenderventil der Wasserausgabe des Wasserspenders 7.
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In
den 1 bis 5 wurde ein Wasserspender 8 mit
einer Wasserausgabe 9 dargestellt. Anstelle des Wasserspenders 8 oder
zusätzlich
zum Wasserspender 8 kann auch ein Eisspender mit entsprechender
Eisausgabe vorgesehen sein, die z. B. in dem das Gefrierabteil verschließenden Türblatt 4 angeordnet
ist, wobei das Türblatt 4 mit
einer der Klappe 10 entsprechenden Klappe versehen ist,
um die Eisausgabe zugänglich
zu machen.