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DE102011004315B4 - Vorrichtung zum Einbau einer Geschirrspülmaschine in eine Einbaunische - Google Patents

Vorrichtung zum Einbau einer Geschirrspülmaschine in eine Einbaunische Download PDF

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DE102011004315B4
DE102011004315B4 DE102011004315.2A DE102011004315A DE102011004315B4 DE 102011004315 B4 DE102011004315 B4 DE 102011004315B4 DE 102011004315 A DE102011004315 A DE 102011004315A DE 102011004315 B4 DE102011004315 B4 DE 102011004315B4
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fixing hole
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DE102011004315.2A
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Mathias Herrmann
Dieter Hotz
Norbert Nässler
Wilhelm Thibaut
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BSH Hausgeraete GmbH
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BSH Hausgeraete GmbH
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    • A47L15/42Details
    • A47L15/4251Details of the casing
    • A47L15/427Arrangements for setting the machine, e.g. anti-tip devices therefor, fixing of integrated machines

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Abstract

Vorrichtung zum Einbau einer einen Spülbehälter (1) mit einer oberen und zwei seitlichen Behälterwänden (3, 4) und eine Beladeöffnung (6) aufweisenden Geschirrspülmaschine in eine von Möbelwänden (15) umgrenzte Einbaunische eines Möbels, mit folgender Ausgestaltung: – sie umfasst ein an einem vorderen, die Beladeöffnung (6) umgrenzenden Rand (5) der Behälterwände (3, 4) mittel- oder unmittelbar befestigtes Montageelement (M), ein Distanzelement (D) und eine Schraube (16) mit einem Schraubenkopf (20), einem Schraubenschaft (19) und einem zumindest an dem Schaftende vorhandenen Gewinde (23), – das Montageelement (M) ist ein Versteifungsrahmen (7), der außenseitig an dem Rand (5) der Behälterwände (3, 4) fixiert ist und in dem eine Fixierbohrung (18) mit einer sich in der Querrichtung erstreckenden Mittellängsachse (28) vorhanden ist, in welcher das Distanzelement (D) einführbar und darin axial beweglich ist, – die Schraube (16) ist in einer sich quer zu der Behälterwand (3, 4) erstreckenden Querrichtung beweglich von dem Distanzelement (D) gehalten, wobei sie dieses im Montagezustand mit ihrem Schraubenkopf (20) beaufschlagt und gegen die Möbelwand (15) drückt, – das Distanzelement (D) ist an dem Versteifungsrahmen (7) in der genannten Querrichtung beweglich gehalten und weist an seinem dem Schraubenkopf (20) zugewandten Ende einen Fixierbereich (37) auf, der im Montagezustand infolge der Beaufschlagung des Distanzelements (D) durch den Schraubenkopf (20) mit dem Versteifungsrahmen (7) über einen in Querrichtung wirksamen Form- und/oder Kraftschluss verbunden ist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Einbau einer einen Spülbehälter mit einer oberen und zwei seitlichen Behälterwänden und einer Beladeöffnung aufweisenden Geschirrspülmaschine in eine von Möbelwänden umgrenzte Einbaunische eines Möbels.
  • In der Praxis kann es erschwert sein, eine Geschirrspülmaschine, insbesondere eine Haushaltsgeschirrspülmaschine, in eine Einbaunische beispielsweise eines Küchenmöbels, mit Befestigungsschrauben einwandfrei zu fixieren. So können beispielsweise die lichten Weiten von Einbaunischen variieren, so dass sich zwischen dem Spülbehälter der Geschirrspülmaschine oder einem den Spülbehälter umhüllenden Gehäuse und einer Möbelwand unterschiedlicher Einbaunischen Spalte mit unterschiedlichen Breiten ergeben. Wird bei dieser Ausgangslage der Spülbehälter mittel- oder unmittelbar von einer mit ihrem Gewinde in eine Möbelwand eingedrehten Schraube belastet, besteht die Gefahr, dass bei größeren Spaltbreiten sich das Schraubengewinde mit einer nicht ausreichenden Einschraubtiefe in die Möbelwand hinein erstreckt, so dass die Geschirrspülmaschine mit zu geringer Festigkeit in der Einbaunische gehalten ist. Ein weiteres Problem besteht darin, dass der Monteur die Schraube, beispielsweise im Falle eines relativ breiten Spalts, so weit in die Möbelwand einschraubt, dass die von dem Schraubenkopf mittel- oder unmittelbar beaufschlagte Behälterwand verformt wird. Bei einer solchen Verformung wird die Behälterwand zumindest in der näheren Umgebung der Schraube zur Möbelwand hin gezogen, woraus sich beispielsweise eine Undichtigkeit der Behältertüre ergeben kann.
  • Die deutsche Gebrauchsmusterschrift DE 297 09 691 U1 offenbart eine Haltevorrichtung zur Befestigung eines Trägerprofils auf einer Wand- oder Deckenfläche, umfassend ein als Schraube, Nagel oder Setzbolzen gestaltetes metallenes Befestigungselement mit einem Schaft. Die Haltevorrichtung besteht aus dem Befestigungselement und einer Distanzbuchse, die sich aus einer den Schaft des Befestigungselements umgebenden Hülse, die mit Spreizelementen, die sich bei Krafteinwirkung von dem Schaft unter Ausknicken abspreizen, und einem gegenüber dem Hülsenaußendurchmesser verbreiterten Kopf zusammensetzt.
  • Die deutsche Offenlegungsschrift DE 27 44 036 A1 offenbart eine Befestigungsvorrichtung, insbesondere zur Befestigung von Dachplatten oder dergleichen mit isolierender Zwischenlage auf Gebäudeteilen. Die Befestigungsvorrichtung umfasst eine Befestigungsschraube, die einen Schraubenkopf und einen wenigstens in seinem freien Endabschnitt mit Gewinde versehenen Schraubenschaft besitzt, einen starren, unterhalb des Schraubenkopfes auf dem Schraubenschaft angeordneten und mit Vorkehrungen zur Einführung in Richtung auf das freie Schaftende ausgebildeten Rohrdichter oder Spreizring, ein elastisches Dichtungsglied und ein starres, an das freie Schraubenschaftende anschließendes Distanzstück. Das elastische Dichtungsglied ist ein aufspreizbarer Dichtungsring, der aus einem Hauptkörperteil und einem davon nach außen abstehenden Flansch gesteht, im Einsatz anfänglich zwischen dem Rohrdichter und dem Distanzstück auf dem Gewindeschaft angeordnet und zum Eingriff mit den am Rohrdichter vorgesehenen Einführungsvorkehrungen ausgebildet ist und dadurch in eine dichtende Verbindung mit dem Gebäudeteil, an dem die Befestigungsvorrichtung zur Anwendung kommt, gelangt.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der eingangs genannten Art vorzuschlagen, welche eine sichere und verformungsfreie Fixierung des Spülbehälters an den Möbelwänden einer Einbaunische erlaubt.
  • Diese Aufgabe wird durch eine Vorrichtung nach Anspruch 1 gelöst. Diese umfasst ein an einem vorderen, die Beladeöffnung umgrenzenden Rand der Behälterwände mittel- oder unmittelbar befestigtes Montageelement, ein Distanzelement und eine Schraube mit einem Schraubenkopf, einem Schraubenschaft und einem zumindest an dem Schaftende vorhandenen Gewinde. Das Montageelement ist ein Versteifungsrahmen, der außenseitig an dem Rand der Behälterwände fixiert ist und in dem eine Fixierbohrung mit einer sich in der Querrichtung erstreckenden Mittellängsachse vorhanden ist, in welcher das Distanzelement einführbar und darin axial beweglich ist. Die Schraube ist in einer sich quer zu der Behälterwand erstreckenden Querrichtung beweglich von dem Distanzelement gehalten, wobei sie dieses im Montagezustand mit ihrem Schraubenkopf beaufschlagt und gegen die Möbelwand drückt. Das Distanzelement wiederum ist an dem Versteifungsrahmen in der genannten Querrichtung beweglich gehalten und weist an seinem dem Schraubenkopf zugewandten Ende einen Fixierbereich auf, der im Montagezustand infolge der Beaufschlagung des Distanzelements durch den Schraubenkopf mit dem Versteifungsrahmen über einen in Querrichtung wirksamen Form- und/oder Kraftschluss verbunden ist.
  • Mit einer derartig ausgestalteten Vorrichtung wird zunächst der Vorteil erzielt, dass bei gegebener Abmessungsrelation von Schraube und Distanzelement der Schraubenschaft stets mit dem gleichen Überstand aus letzterem vorsteht, so dass unabhängig von der Größe eines zwischen Spülbehälter und Möbelwand vorhandenen Spalts des Gewindes stets mit der gleichen Einschraubtiefe und mit gleicher Festigkeit in die Möbelwand einschraubbar ist. Wenn, was bevorzugt ist, das Distanzelement eine Distanzhülse ist, ist die Einschraubtiefe im Wesentlichen durch die Differenz der Länge der Distanzhülse und der von der Schraubenkopfunterseite bis zur Spitze des Schraubengewindes gemessenen Länge des Schraubenschafts vorgegeben. Ein Ausgleich verschiedener Spaltbreiten des zwischen dem Spülbehälter und einer Möbelwand vorhandenen Spalts wird dadurch erreicht, dass das Distanzelement an dem Versteifungsrahmen in Querrichtung beweglich gehalten ist. Dadurch stellt sich je nach der vorliegenden Breite des Spalts zwischen Spülbehälter und Möbelwand eine entsprechende Relativlage zwischen Distanzelement und Versteifungsrahmen beziehungsweise einer in dem Versteifungsrahmen vorhandenen, das Distanzelement aufnehmenden Fixierbohrung ein. Bei größeren Spaltbreiten ist die Stützfläche der Distanzhülse weiter von der Fixierbohrung entfernt als bei geringeren Spaltbreiten. Diese Variabilität ist im Vormontagezustand gegeben, in dem die Schraube noch nicht oder noch nicht mit der vorgesehenen Einschraubtiefe in die Möbelwand eingeschraubt ist, so dass der Fixierbereich mangels Beaufschlagung durch den Schraubenkopf noch keine form- und/oder kraftschlüssige Verbindung mit dem Versteifungsrahmen hergestellt hat.
  • Als Montageelement dient ein an dem Behälter vorhandener außenseitig an dem Rand der Behälterwände fixierter Versteifungsrahmen, zusätzlich oder unabhängig hiervon ein oder mehrere an der jeweiligen Behälterwand oder deren Versteifungsrahmen angebrachte Versteifungselemente oder Kraftaufnehmer. Weiterhin ist das Distanzelement als eine einfach herzustellende kostengünstige Distanzhülse mit einer den Schraubenschaft aufnehmenden Durchgangsöffnung ausgebildet. Deren dem Schraubenkopf zugewandte, kopfnahe, Stirnfläche ist im Montagezustand von dem Schraubenkopf beaufschlagt, wobei der Fixierbereich gegenüber einem sich daran anschließenden Hülsenabschnitt gleicher Länge von einer verringerten Materialmenge gebildet sein kann, was auf einfache Weise etwa mit einer verringerte Wandstärke oder mit Durchbrechungen der Hülsenwand bewerkstelligt werden kann. Die Halterung beziehungsweise bewegliche Führung des Distanzelements an dem Versteifungsrahmen wird auf herstellungstechnisch einfache Art und Weise mittels einer Bohrung, einer Fixierbohrung, gewährleistet.
  • Die vorstehend erläuterten und/oder in den Unteransprüchen wiedergegebenen vorteilhaften Aus- und Weiterbildungen der Erfindung können – außer zum Beispiel in den Fällen eindeutiger Abhängigkeiten oder unvereinbarer Alternativen – einzeln oder aber auch in beliebiger Kombination miteinander bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Anwendung kommen.
  • Die Erfindung und ihre vorteilhaften Aus- und Weiterbildungen sowie deren Vorteile werden nachfolgend anhand von Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen jeweils schematisch:
  • 1 eine perspektivische Ansicht des Spülbehälters einer Geschirrspülmaschine;
  • 2 den Ausschnitt II von 1;
  • 3 einen Querschnitt entsprechend der Linie III-III in 1 und 2, welcher eine erste Ausführungsvariante einer Vorrichtung zur Befestigung einer Geschirrspülmaschine in einer Einbaunische aufzeigt;
  • 4 eine Distanzhülse in perspektivischer Ansicht;
  • 5 die Distanzhülse von 4 in Längsschnittdarstellung;
  • 6 eine alternativ ausgestaltete Distanzhülse in Seitenansicht; und
  • 710 weitere Ausführungsbeispiele einer Vorrichtung jeweils in einer 3 entsprechenden Schnittdarstellung.
  • Ein Spülbehälter 1 einer üblichen Geschirrspülmaschine umfasst, wie 1 zu entnehmen ist, neben einem Boden 2 und einer Rückwand (in 1 nicht sichtbar) zwei seitliche Behälterwände 3 und eine obere Behälterwand 4. Die vorderen, insbesondere frontseitigen, Ränder 5 der Behälterwände 3, 4 umgrenzen eine Beladeöffnung 6 des Spülbehälters 1. Außenseitig an den Rändern 5 der Behälterwände 3, 4 ist ein Versteifungsrahmen 7 fixiert, der sich mit zwei seitlichen Schenkeln 8 nahezu über die gesamte Länge der seitlichen Behälterwände 3 und mit einem Querschenkel 9 über die gesamte Breite der oberen Behälterwand 4 erstreckt. Der Versteifungsrahmen 7 kann aus Metall oder aus Kunststoff bestehen. Anstelle oder zusätzlich zu dem Versteifungsrahmen können gegebenenfalls auch sonstige Versteifungselemente oder Kraftaufnehmerelemente vorgesehen sein. Zur Fixierung der Geschirrspülmaschine beziehungsweise des Spülbehälters 1 in einer Einbaunische (nicht gezeigt) eines Möbels ist mindestens ein mittel- oder unmittelbar mit dem Spülbehälter 1 verbundenes Montageelement M vorgesehen, welches an mehreren Fixierpositionen mit Hilfe jeweils einer Schraube mit der Einbaunische verbunden wird. Diese Fixierpositionen können an den seitlichen Behälterwänden 3, 4 zur Fixierung des Spülbehälters 1 zu seitlichen Einbaunischen, insbesondere Einbaumöbelinnenwänden, und/oder an der oberen Behälterwand 4 zur Fixierung des Spülbehälters 1 nach oben hin zum Beispiel an einer Küchenarbeitsplatte vorgesehen sein. Als Montageelement M können beispielsweise an dem Rahmen oder sonstigem Versteifungs- oder Kraftaufnehmerelement fixierte Laschen oder vorzugsweise der meist ohnehin an dem Spülbehälter 1 vorhandene Versteifungsrahmen 7, zusätzlich oder unabhängig von diesem lokal wie zum Beispiel in den Eckbereichen des Spülbehälters 1 vorgesehene Versteifungs- oder Kraftaufnehmerelemente, auf den im Folgenden exemplarisch Bezug genommen wird, dienen.
  • Der Versteifungsrahmen 7 kann so ausgestaltet sein, dass er einen hinteren Bereich 14 aufweist, der außenseitig an den Rändern 5 der Behälterwände 3, 4 befestigt ist. Der hintere Bereich 14 geht mit einer in der Öffnungsebene der Beladeöffnung 6 verlaufenden Schulter 13, die zur Anbringung eines mit der Gerätetüre (nicht gezeigt) zusammenwirkenden Dichtung (nicht gezeigt) dient, in einen vorderen Bereich 10 über, welcher zur Fixierung des Spülbehälters 1 an einer Möbelwand 15 einer Einbaunische vorgesehen ist. Eine Vorrichtung, die ganz allgemein und auch bei in dem in Rede stehenden, einen Versteifungsrahmen 7 aufweisenden Spülbehälter 1 Verwendung findet, umfasst eine Schraube 16, eine Distanzelement D, das vorzugsweise als Distanzhülse 17, auf die im Folgenden exemplarisch Bezug genommen wird, ausgebildet ist, und das eine Fixierbohrung 18 aufweisende Montageelement M, das bei den in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsvarianten von dem Versteifungsrahmen 7 gebildet ist. Die Fixierbohrung 18 ist bei der Ausführungsvariante von 3 in dem vorderen Bereich 10 des Versteifungsrahmens 7a vorhanden. Die Schraube 16 umfasst einen Schraubenschaft 19, der an einem Ende mit einem radial verbreiterten Schraubenkopf 20 und an dem anderen Ende mit einem Gewinde 23 versehen ist. Die Distanzhülse 17 ist zentral von einer Durchgangsöffnung 25 durchsetzt, deren Durchmesser 26 größer ist als der Durchmesser des Schraubenschafts 19 oder des Gewindes 23 der Schraube 16. Die Schraube 16 ist somit in die Durchgangsöffnung 25 problemlos einführbar ist. Die Schraube 16 beziehungsweise deren Schraubenschaft 19 ist länger als die Distanzhülse 17, so dass das Gewinde 23 aus der Distanzhülse 17 heraus ragt. Der Durchmesser 27 der Fixierbohrung 19 ist allgemein so bemessen, dass die Distanzhülse 17 darin axial, das heißt in Richtung der Mittellängsachse 28 der Fixierbohrung 18 beweglich ist. Der Schraubenkopf 20 weist einen Durchmesser 29 auf, der kleiner ist als der Durchmesser 27 der Fixierbohrung 18, so dass die genannte axiale Beweglichkeit auch für die Schraube 16 zutrifft und diese mit ihrem Schraubenkopf 20 durch die Fixierbohrung hindurch treten kann. Der Durchmesser 29 des Schraubenkopfs 20 ist jedoch größer als der Durchmesser 26 der Durchgangsöffnung 25, so dass der Schraubenkopf 20 im Montagezustand an der ihm zugewandten Stirnseite, der kopfnahen Stirnseite 30, der Distanzhülse 17 anliegt und diese mit einer Kraft beaufschlagen kann. In diesem Zustand, also dem Montagezustand, ist das Gewinde 23 mit maximaler Einschraubtiefe 33 in die Möbelwand 15 eingeschraubt. Wie weiter unten noch erläutert wird, ist dabei die Distanzhülse 17 durch einen Form- und/oder Kraftschluss in oder in dem Bereich an der Fixierbohrung 18 des Montageelements M beziehungsweise des Versteifungsrahmens 7 gehalten. In einem Vormontagezustand, in dem die Schraube noch gar nicht oder noch nicht vollständig in die Möbelwand 15 eingeschraubt ist, ist dies nicht der Fall, so dass die Distanzhülse 17 in Axialrichtung in der Fixierbohrung 18 beweglich ist. Die Distanzhülse 17 weist dabei einen einheitlichen Außendurchmesser 41 auf, ihre Umfangsfläche ist somit im Wesentlichen kreiszylindrisch. Die Funktion der Distanzhülse 17 kann gegebenenfalls auch mit einer anderen Kontur oder Geometrieform sichergestellt werden. Die lichten Weiten von Einbaunischen können sich bauart- und/oder toleranzbedingt voneinander abweichen, so dass die Spaltbreite 34 eines zwischen dem Spülbehälter 1 und der Möbelwand 15 vorhandenen Spalts 35 variieren kann. Da die Distanzhülse 17 jedoch axial beweglich in der Fixierbohrung 18 gehalten ist, können unterschiedliche Spaltbreiten 34 ausgeglichen werden. Dabei nimmt die Distanzhülse 17, wenn sie sich mit ihrer dem Spülbehälter 1 abgewandten, kopffernen Stirnseite 36 an der Möbelwand 15 ansteht lediglich eine andere axiale Relativposition bezüglich der Fixierbohrung 18 ein.
  • Die jeweils in Abhängigkeit von der vorliegenden Spaltbreite 34 sich einstellende Relativposition zwischen Distanzhülse 17 und Fixierbohrung 18 wird im Montagezustand durch einen Form- und/oder Kraftschluss zwischen einem Fixierbereich 37 der Distanzhülse 17 und einem Montageelement M, also im vorliegenden Fall dem Versteifungsrahmen 7, dauerhaft konserviert. Um dies zu gewährleisten ist der Fixierbereich 37 gegenüber einem sich daran anschließenden Hülsenabschnitt 38 gleicher Länge von einer verringerten Materialmenge gebildet. Dies kann beispielsweise dadurch gewährleistet sein, dass die Distanzhülse 17 in dem Fixierbereich 37 eine verringerte Wandstärke aufweist. Eine andere Möglichkeit ist, dass die Hülsenwand in dem Fixierbereich 37 von beispielsweise schlitzförmigen Öffnungen 39 (siehe 6) durchbrochen ist. Eine form- oder kraftschlüssige Verbindung mit dem Versteifungsrahmen 7 kann etwa dadurch erfolgen, dass, nachdem der Schraubenkopf 20 auf der Stirnfläche 30 der Distanzhülse 17 zur Anlage kommt, beim weiteren Einschrauben der Schraube 16 in die Möbelwand 15 die Distanzhülse 17 axial verkürzt und dadurch der Fixierbereich 37 radial nach außen erweitert wird und dabei den oben erwähnten Form- und/oder Kraftschluss herstellt. Die Fixierbohrung 18 kann, wie dies in 8 gezeigt ist, sich ausschließlich durch einen Wandbereich 40 des Versteifungsrahmens 7 hindurch erstrecken, wobei die Länge der Fixierbohrung 18 der Dicke des Wandbereichs 40 entspricht. In diesem Falle ist es zweckmäßig, wenn der Fixierbereich 37 im Montagezustand radial nach außen vorstehende Materialwülste 44 ausbildet, welche den Öffnungsrand 43 der Fixierbohrung 18 hintergreifen. Um dies zu gewährleisten ist es zweckmäßig, wenn der Fixierbereich 37 der Distanzhülse 17 die Fixierbohrung durchgreift, also mit einem beidseitigen Überstand aus der Fixierbohrung herausragt, wie dies in 7 gezeigt ist. Die Ausbildung der Materialwülste 44 kann beispielsweise dadurch erfolgen, dass die Distanzhülse 17, ausgehend von dem Vormontagezustand gemäß 7, durch Beaufschlagung mit dem Schraubenkopf 20 axial verkürzt wird. Die Unterseite 45 kann in diesem Fall planeben ausgebildet sein, das heißt sie erstreckt sich etwa rechtwinklig zur Mittellängsachse 46 der Schraube 16.
  • Der Fixierbereich 37 weist bei einer bevorzugten Ausgestaltung der Distanzhülse 17 Axialschlitze 47 auf, welche in die kopfnahe Stirnfläche der Distanzhülse 17 münden (siehe 4 und 5). In diesem Fall oder auch bei einer sonstigen Ausgestaltung der Distanzhülse 17 ist es zweckmäßig, wenn die kopfnahe Stirnfläche 30 der Distanzhülse 17 als Innenkonus 48 und die Kopfunterseite 45 als dazu komplementärer Außenkonus 49 ausgebildet sind, wie dies in 3 und 10 angedeutet ist. Durch diese Ausgestaltung wird der Fixierbereich 37 beziehungsweise die von den Axialschlitzen 47 in Umfangsrichtung voneinander getrennten Wandabschnitte 50 der Distanzhülse 17 mit einer radial nach außen gerichteten Kraft beaufschlagt und damit gegen die Bohrungswand 53 der Fixierbohrung 18 gepresst. Die Wandabschnitte 50 wirken wie Federzungen, die bei fehlender Beaufschlagung durch den Schraubenkopf 20 sich nicht über den Außenumfang der Distanzhülse 17 hinaus erstrecken, so dass sie deren axiale Beweglichkeit in der Fixierbohrung nicht behindern.
  • Neben der in 8 gezeigten Form einer Fixierbohrung 18 kann die Fixierbohrung 18 von einer Aushalsung 54 des Versteifungsrahmens 7 gebildet sein (siehe 3, 7, 10). Mit anderen Worten erstreckt sie sich durch die Aushalsung 54 hindurch. Die Bohrungswand 53 ist in diesem Falle entsprechend der Länge der Aushalsung 54 verlängert. In diesen Fällen ist es für eine sichere Fixierung des Spülbehälters 1 ausreichend, wenn der Fixierbereich durch eine mit einem Außenkonus 49 versehenden Schraubenkopf 20 gegen die Bohrungswandung kraftschlüssig gepresst wird (siehe beispielsweise 3). Neben dieser Art der Fixierung gewährleistet eine Aushalsung 54 eine zuverlässige Führung der Distanzhülse 17 in Richtung der Mittellängsachse 28 der Fixierbohrung 18. Die Länge der Aushalsung 54 kann dabei so bemessen sein, dass bei allen in der Praxis zu erwartenden Spaltbreiten 34 der Fixierbereich 37 sich stets innerhalb der Aushalsung befindet und kraftschlüssig an die Bohrungswand 53 gedrückt werden.
  • Der Durchmesser 27 der Fixierbohrung 18 und der Außendurchmesser 55 der Distanzhülse 17 können beispielsweise toleranzbedingt soweit voneinander abweichen, dass zwischen der Bohrungswand 53 der Fixierbohrung 18 beziehungsweise der Aushalsung 54 und der Distanzhülse 17 ein Spalt 56 vorhanden ist (siehe 9). Im Falle einer Distanzhülse 17 mit einheitlichem Außendurchmesser 41 müsste der Fixierbereich 37 relativ weit radial nach außen verformt werden, bevor er an der Bohrungswand 53 oder an dem Bohrungsrand 43 der Fixierbohrung 18 anliegt und sich ein Form- und/oder Kraftschluss ausbilden kann. Dabei ist ein relativ großer axialer Vorschub der Schraube 16 erforderlich, um den Fixierbereich 37 entsprechend zu verformen. Abhilfe schafft hier eine Ausgestaltung der Distanzhülse 17, bei der der Fixierbereich 37 zumindest teilweise von einem radial über die Umfangsfläche der Distanzhülse 17 vorstehenden, radial nach innen verformbaren Bund 56 gebildet wird. Der Außendurchmesser 57 des Bunds 56 passt sich, da er radial nach innen verformbar ist, dem jeweils vorherrschenden Durchmessern 27 der Fixierbohrung 18 an. Vorzugsweise ist der Bund 56 so bemessen, dass sein Außendurchmesser 57 – im nicht verformten Ausgangszustand – dem bei ungünstigster Toleranzlage auftretenden maximalen Durchmesser 27 der Fixierbohrung 18 entspricht. Die Distanzhülse 17 liegt dann unabhängig von der jeweiligen Toleranzlage mit dem Bund 56 an der Bohrungswand 53, so dass nur noch ein geringer Schraubenvorschub erforderlich ist, um einen Form- und/oder Kraftschluss zu erzeugen. Die genannte radiale Verengbarkeit ist dann besonders einfach durch zu erreichen, wenn der Fixierbereich 37 und damit auch der Bund 56 in die Stirnfläche 30 der Distanzhülse 17 mündende Axialschlitze 47 aufweist. Die von den Axialschlitzen 47 voneinander getrennten Wandbereiche 50 wirken dabei wie Federzungen, die leicht radial nach innen ablenkbar sind.
  • Eine vorteilhafte Ausführungsvariante sieht vor, dass eine dem Spülbehälter 1 zugewandte Seite des Montageelements M, also insbesondere des Versteifungsrahmens 7, eine sich von dem Spülbehälter 1 weg erstreckende Mulde 58 aufweist, in deren Boden 59 die Fixierbohrung 18 eingebracht ist. Diese in 7 und 10 gezeigte Ausgestaltung hat den Vorteil, dass der Schraubenkopf 20 vorzugsweise vollständig von der Mulde 58 aufgenommen ist und daher nicht stören kann, beispielsweise weil er aus dem Vorsteifungsrahmen 7 nach innen in den Bewegungsbereich der Gerätetüre hinein ragt. Die Mulde ist, beispielsweise aus optischen Gründen, von einem Stopfen 59 verschließbar beziehungsweise verschlossen. Wenn an beiden Seiten der Spülbehälters 1 jeweils wenigstens eine dort vorhandene Mulde 58 mit einem Stopfen 59 verschlossen ist, können die Stopfen, die zweckmäßigerweise aus Kunststoff bestehen, zur Zentrierung der Gerätetüre dienen, indem sie in deren Bewegungsbahn hineinragen. Bei geschlossener Türe drücken die Stopfen 59 seitlich gegen die Gerätetüre und halten diese in einer zentrierten Position.
  • In 10 ist eine Ausführungsvariante gezeigt, die im Wesentlichen den oben beschriebenen entspricht. Unterschiedlich ist, dass der Versteifungsrahmen 7b weiter zurückversetzt an dem Spülbehälter 1 fixiert ist, als dies bei dem Versteifungsrahmen 7a der Fall ist, so dass die Fixieröffnungen 18 an dem Versteifungsrahmen vom Rand 5 der Behälterwände 3, 4 überdeckt sind. Um einen Zugang zur Fixierbohrung 18 zu ermöglichen, ist der Rand 5 von einer koaxial zur Fixierbohrung 18 angeordneten Bohrung 61 durchsetzt, deren Durchmesser mindestens so groß ist wie der Durchmesser 27 der Fixierbohrung 18. Die Bohrung 61 ist im Montagezustand von einem Stopfen 59' verschlossen. Der Versteifungsrahmen 7b weist eine Mulde 58 auf, in deren Boden 60 von der Fixierbohrung 18 durchsetzt ist. Zwischen der Behälterwand 3, 4 und dem damit verbundenen Versteifungsrahmen 7a ist in der Regel nur wenig Freiraum vorhanden. Damit die Abstandshülse 17 in Anpassung an wechselnde Spaltbreiten 34 zwischen Behälterwand 3, 4 und Möbelwand 15 sich relativ zur Fixierbohrung 18 axial bewegen und dabei gegebenenfalls aus der dem Spülbehälter 1 zugewandten Seite der Fixierbohrung 18 vorstehen kann, ohne über die Bohrung 61 in den Spülbehälter 1 hinein zu ragen, ist in dem Versteifungsrahmen 7b eine Mulde 58 vorhanden, deren Boden 60 von der Fixierbohrung 18 durchsetzt ist.
  • Bei einer für den Einbau in eine Einbaunische eines Möbels vorgesehenen Geschirrspülmaschine kann der Spülbehälter 1 von einer Gehäusewand 62 umfasst sein, wobei zwischen dieser und der Behälterwand 3, 4 ein den Versteifungsrahmen 7b aufnehmender Zwischenraum 63 vorhanden ist. Die Gehäusewand 62 ist von einer koaxial zur Fixierbohrung 18 angeordneten Bohrung 64 durchsetzt. Deren Durchmesser ist so bemessen, dass die Abstandshülse 17 mit ihrem der Möbelwand 15 zugewandten Ende hindurch passt.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Spülbehälter
    2
    Boden
    3
    Seitliche Behälterwand
    4
    Obere Behälterwand
    5
    Rand
    6
    Beladeöffnung
    7
    Versteifungsrahmen
    8
    Seitlicher Schenkel
    9
    Querschenkel
    10
    Bereich
    13
    Schulter
    14
    Bereich
    15
    Möbelwand
    16
    Schraube
    17
    Distanzhülse
    18
    Fixierbohrung
    19
    Schraubenschaft
    20
    Schraubenkopf
    23
    Gewinde
    25
    Durchgangsöffnung
    26
    Durchmesser
    27
    Durchmesser
    28
    Mittellängsachse
    29
    Durchmesser
    30
    Stirnfläche
    33
    Einschraubtiefe
    34
    Spaltbreite
    35
    Spalt
    36
    Stirnseite
    37
    Fixierbereich
    38
    Hülsenabschnitt
    39
    Öffnung
    40
    Wandbereich
    41
    Außendurchmesser
    43
    Bohrungsrand
    44
    Materialwulst
    45
    Unterseite
    46
    Mittellängsachse
    47
    Axialschlitz
    48
    Innenkonus
    49
    Außenkonus
    50
    Wandbereich
    53
    Bohrungswand
    54
    Aushalsung
    55
    Außendurchmesser
    56
    Bund
    57
    Außendurchmesser
    58
    Mulde
    59
    Stopfen
    60
    Boden
    61
    Bohrung
    62
    Gehäusewand
    63
    Zwischenraum
    64
    Bohrung
    D
    Distanzelement
    M
    Montageelement
    II
    Ausschnitt
    III-III
    Linie

Claims (16)

  1. Vorrichtung zum Einbau einer einen Spülbehälter (1) mit einer oberen und zwei seitlichen Behälterwänden (3, 4) und eine Beladeöffnung (6) aufweisenden Geschirrspülmaschine in eine von Möbelwänden (15) umgrenzte Einbaunische eines Möbels, mit folgender Ausgestaltung: – sie umfasst ein an einem vorderen, die Beladeöffnung (6) umgrenzenden Rand (5) der Behälterwände (3, 4) mittel- oder unmittelbar befestigtes Montageelement (M), ein Distanzelement (D) und eine Schraube (16) mit einem Schraubenkopf (20), einem Schraubenschaft (19) und einem zumindest an dem Schaftende vorhandenen Gewinde (23), – das Montageelement (M) ist ein Versteifungsrahmen (7), der außenseitig an dem Rand (5) der Behälterwände (3, 4) fixiert ist und in dem eine Fixierbohrung (18) mit einer sich in der Querrichtung erstreckenden Mittellängsachse (28) vorhanden ist, in welcher das Distanzelement (D) einführbar und darin axial beweglich ist, – die Schraube (16) ist in einer sich quer zu der Behälterwand (3, 4) erstreckenden Querrichtung beweglich von dem Distanzelement (D) gehalten, wobei sie dieses im Montagezustand mit ihrem Schraubenkopf (20) beaufschlagt und gegen die Möbelwand (15) drückt, – das Distanzelement (D) ist an dem Versteifungsrahmen (7) in der genannten Querrichtung beweglich gehalten und weist an seinem dem Schraubenkopf (20) zugewandten Ende einen Fixierbereich (37) auf, der im Montagezustand infolge der Beaufschlagung des Distanzelements (D) durch den Schraubenkopf (20) mit dem Versteifungsrahmen (7) über einen in Querrichtung wirksamen Form- und/oder Kraftschluss verbunden ist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Distanzelement (D) eine von einer den Schraubenschaft (19) aufnehmenden Durchgangsöffnung (25) axial durchsetzte Distanzhülse (17) ist, deren dem Schraubenkopf (20) zugewandte, kopfnahe, Stirnfläche (30) von dem Schraubenkopf (20) beaufschlagt ist, wobei der Fixierbereich (37) gegenüber einem sich daran anschließenden Hülsenabschnitt (38) gleicher Länge von einer verringerten Materialmenge gebildet ist.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass zur Ausbildung des Form- und/oder Kraftschlusses zumindest ein Teil des Fixierbereichs (37) mit dem Bohrungsrand (43) und/oder der Bohrungswand (53) der Fixierbohrung (18) zusammenwirkt.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass eine dem Spülbehälter (1) zugewandte Seite des Versteifungsrahmens (7) eine sich von dem Spülbehälter (1) weg erstreckende Mulde (58) aufweist, in deren Boden (60) die Fixierbohrung (18) vorhanden ist.
  5. Vorrichtung, nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Fixierbohrung (18) sich durch eine Aushalsung (54) des Versteifungsrahmens (7) erstreckt.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Aushalsung (54) von der dem Spülbehälter (1) abgewandten Seite des Versteifungsrahmens (7) weg erstreckt.
  7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2–6, dadurch gekennzeichnet, dass der Fixierbereich (37) über den Umfang der Distanzhülse (17) verteilte Axialschlitze (47) aufweist.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Axialschlitze (47) in die kopfnahe Stirnfläche (30) münden.
  9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2–8, dadurch gekennzeichnet, dass die kopfnahe Stirnfläche (30) der Distanzhülse (17) als Innenkonus (48) und die Kopfunterseite des Schraubenkopfs (20) komplementär dazu als Außenkonus (49) ausgebildet ist.
  10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2–9, dadurch gekennzeichnet, dass der Fixierbereich (37) zumindest zum Teil von einem radial über die Umfangsfläche der Distanzhülse (17) vorstehenden, radial nach innen verformbaren Bund (56) gebildet wird.
  11. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Rand (5) der Behälterwände (3, 4) von einer koaxial zur Fixierbohrung (18) angeordneten Bohrung (61) durchsetzt ist, deren Durchmesser mindestens so groß ist wie der Durchmesser der Fixierbohrung.
  12. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Behälterwand (3, 4) unter Freilassung eines den Versteifungsrahmen (7) aufnehmenden Zwischenraums (63) von einer Gehäusewand (62) flankiert ist, wobei in der Gehäusewand (62) eine koaxial zur Fixierbohrung (18) angeordnete Bohrung (64) vorhanden ist, deren Durchmesser mindestens so groß ist wie der Durchmesser der Fixierbohrung (18).
  13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2–12, dadurch gekennzeichnet, dass die Distanzhülse (17) aus Kunststoff besteht.
  14. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch einen Stopfen (59), der im Montagezustand die Fixierbohrung (18) verschließt.
  15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 14, gekennzeichnet durch einen Stopfen (59), der im Montagezustand die Mulde (58) verschließt.
  16. Vorrichtung nach Anspruch 11, gekennzeichnet durch einen Stopfen (59') der die Bohrung (61) verschließt.
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