-
Die Erfindung betrifft eine Kontakteinrichtung zwischen einem Fahrzeugsitz, insbesondere einem entnehmbaren Fahrzeugsitz und einer Karosserie, die ein sitzteilseitiges und eine karosserieseitiges Kontaktelement umfasst. Die Kontaktelemente der Kontakteinrichtung bilden im eingebauten Zustand des Fahrzeugsitzes eine selbstkontaktierende Stromversorgung für den Fahrzeugsitz.
-
Aus der
DE 203 07 185 U1 ist eine Einrichtung zur Kontaktierung der Leitungen elektrischer Komponenten einer Fahrzeugausstattung, insbesondere eines Fahrzeugsitzes, bekannt. Durch sie können sowohl die den im Fahrzeugsitz angeordneten elektrischen Verbrauchern als auch die den im Fahrzeugsitz installierten Komponenten zur Steuerung beziehungsweise die den mit den elektrischen Verbrauchern in Wirkverbindung stehenden, außerhalb des Fahrzeugsitzes positionierten Steuereinrichtungen zugeordneten elektrischen Leitungen mit den für den Fahrzeugsitz bestimmten, mit Steckern versehenen elektrischen Leitungen eines Leitungsstranges eines Kraftfahrzeugs leitend verbunden werden. Die für den Fahrersitz bestimmten elektrischen Leitungen des Leitungsstranges des Kraftfahrzeugs sind mit ihren Steckern auf einer Halteplatte derart befestigt, dass jeder, einem bestimmten elektrischen Verbraucher oder einer bestimmten Steuereinrichtung zugeordnete Stecker stets eine Parkposition auf der Halteplatte an der gleichen Stelle einnimmt. Damit sind die Stecker stets in einer Steckposition positioniert, in der sich nach der Befestigung der Halteplatte mit den elektrischen Leitungen des Leitungsstranges des Kraftfahrzeugs mit ihren vorpositionierten Steckern an der Sitzwanne des Fahrzeugsitzes die jeweilige, kodierte, der jeweiligen Funktion der elektrischen Komponenten zugeordnete elektrische Leitung des Fahrzeugsitzes befindet. Damit können Verwechslungen der Steckposition beim Kontaktieren größtenteils vermieden werden. Es besteht jedoch das Problem, dass die Stecker des Leitungsstranges beziehungsweise der Leitungsstränge schwierig in die jeweiligen Stecker des Fahrzeugsitzes einzustecken sind.
-
Davon ausgehend bietet die
DE 10 2004 406 26 19 A1 eine weiterentwickelte Kontaktvorrichtung für einen Fahrersitz mit einer sitzseitigen Steckereinrichtung und einer leitungsstrangseitigen Steckereinrichtung an, die in die sitzseitige Steckereinrichtung zur Bildung einer elektrischen Steckverbindung einsteckbar und in diesem Zustand mit dieser verrastbar ist. Eine Arretierungseinrichtung dient zur Arretierung der leitungsstrangseitigen Steckereinrichtung an einer Fahrzeugkomponente zum Zwecke der Herstellung der elektrischen Steckverbindung, wobei die Arretierung durch die Verrastkraft der beiden Steckereinrichtungen lösbar ist. Damit kann die Steckverbindung durch Bewegen des Fahrzeugsitzes in eine Anschlagposition hergestellt werden. Diese Lösung benötigt jedoch ebenfalls wegen der herzustellenden Steckverbindung eine relativ genaue Anordnung von Stecker und Steckkupplung, damit die Steckverbindung trotz vorhandener Toleranzen zwischen Fahrzeugsitz und Sitzschiene beim Arretieren des Fahrzeugsitzes gegenüber der Sitzschiene sicher herstellbar ist. Dazu wird die Steckkupplung schwimmend gelagert. Diese Lösung erscheint ebenfalls sehr aufwendig und ist insbesondere für herausnehmbare Sitze, die gegebenenfalls oft ausgewechselt werden, hinsichtlich sich wiederholender Beanspruchung eher ungeeignet.
-
Der Erfindung liegt ausgehend vom Stand der Technik die Aufgabe zugrunde, für Fahrzeugsitze, insbesondere für herausnehmbare Fondsitze, eine einfach handhabbare und sichere Stromversorgung zu gewährleisten. Eine Teilaufgabe besteht ferner darin, die Personensicherheit zu gewährleisten. Es soll sichergestellt werden, dass beim Einbau, während des eingebauten Zustandes und beim Ausbau stromführende Teile unzugänglich sind. Die erfindungsgemäße Stromversorgung dient prinzipiell im Fahrzeugsitz angeordneten elektrischen Verbrauchern, insbesondere den im Fahrzeugsitz installierten Komponenten zur Steuerung beziehungsweise den mit den elektrischen Verbrauchern in Wirkverbindung stehenden Steuereinrichtungen.
-
Es versteht sich, dass die nachfolgende technische Lösung der so genannten selbstkontaktierenden Stromversorgung eines Fahrzeugsitzes nicht nur in entnehmbaren Fondsitzen, sondern in anderen Sitzen jeder Sitzreihe gleichermaßen verwendet werden kann. Die Erfindung geht von einer Kontakteinrichtung zwischen einem Fahrzeugsitz, insbesondere einem entnehmbaren Fahrzeugsitz, und einer Karosserie aus, die ein sitzteilseitiges und ein karosserieseitiges Kontaktelement umfasst.
-
Die Aufgabe wird dadurch gelöst, dass das sitzteilseitige Kontaktelement im Bereich einer Aufnahme des Fahrzeugsitzes angeordnet ist. Mittels der Aufnahme erfolgt über ein karosserieseitiges Verriegelungselement eine reversible karosserieseitige Anbindung des Fahrzeugsitzes gegenüber der Karosserie. Erfindungsgemäß wird zwischen dem sitzteilseitigen Kontaktelement und dem karosserieseitigen Kontaktelement in einem Kontaktbereich erst dann ein elektrischer Kontakt hergestellt, wenn das sitzteilseitige Kontaktelement das karosserieseitige Kontaktelement relativ zur Karosserie mechanisch verlagert hat.
-
Durch die mechanische Verlagerung des karosserieseitigen Kontaktelementes kommt es innerhalb des karosserieseitigen Kontaktelementes zu einer elektrischen Verbindung zwischen dem karosserieseitigen Kontaktelement und einer stromführenden Versorgungsleitung. Durch diesen Kontaktschluss wird ein oder mehrere Stromkreis/e bis hin zu einem oder mehreren Verbrauchern im Bereich des Fahrzeugsitzes über den Kontakt im Kontaktbereich der beiden Kontaktelemente geschlossen.
-
Die elektrische Verbindung wird als selbstkontaktierend bezeichnet, da der Kontakt im Kontaktbereich hergestellt wird, indem der Fahrzeugsitz mit seiner Aufnahme karosserieseitig aufgenommen und verriegelt wird. Ohne weiteres Zutun erfolgt die Kontaktierung im Kontaktbereich, so dass der Fahrzeugsitz wie von selbst den Kontakt zwischen Fahrzeugsitz und Karosserie herstellt, wodurch die selbstkontaktierende elektrische Verbindung, der ein mechanischer Kontakt vorangeht, sichergestellt wird.
-
Durch diese Erläuterung wird klar, worin ein wesentlicher Vorteil der vorliegenden Erfindung besteht. Der Anwender muss, um die Stromversorgung der elektrischen Verbraucher des Fahrzeugsitzes sicherzustellen, keinen elektrischen Stecker in eine dafür vorgesehene Steckkupplung einstecken. Die Handhabung ist somit besonders einfach, da der Anwender beim Einbau des Fahrzeugsitzes in die Karosserie nicht einmal merkt, dass er gleichzeitig eine elektrische Verbindung zwischen dem Bordnetz und den elektrischen Verbrauchern des Fahrzeugsitzes herstellt.
-
Stellvertretend für alle möglichen Anwendungen werden als mit Strom zu versorgende elektrische Verbraucher beispielsweise eine Gurtschlosserkennung beziehungsweise eine Sitzheizung genannt.
-
In bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung weist die selbstkontaktierende Stromversorgung den Kontaktbereich auf, der im Bereich mindestens einer Sitzaufnahme des Fahrzeugsitzes angeordnet ist. Der Kontaktbereich wird zwischen dem sitzteilseitigen und dem karosserieseitigen Kontaktelement gebildet. Es ist möglich, den Kontaktbereich sowohl in einer vorderen und/oder in einer hinteren Sitzaufnahme zu realisieren.
-
Die erfindungsgemäße technische Lösung ist in verschiedenen Ausführungsvarianten realisierbar.
-
Die Ausführungsvarianten weisen einige gleiche Ausführungsmerkmale auf.
-
In bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung weist die Aufnahme, die bei beiden Ausführungsvarianten als Klinke ausgeführt ist, auf ihrer Oberfläche zumindest einseitig, dem karosserieseitigen Kontaktelement zugewandt, eine Kunststoffisolierung auf. In vorteilhafter Weise wird durch diese Kunststoffisolierung sichergestellt, dass beim Ein- und Ausbau des Fahrzeugsitzes eine versehentliche Kontaktierung zwischen der aus einem leitenden Material hergestellten Klinke und dem versehentlich mechanisch betätigten und deshalb bestromten karosserieseitigen Kontaktelement hergestellt wird. Diese Maßnahme dient der gestellten Aufgabe, die Personensicherheit zu gewährleisten. Der Anwender ist davor geschützt, dass der Fahrzeugsitz mit stromführenden Bauteilen in Berührung kommt.
-
Erfindungsgemäß ist in bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung vorgesehen, dass in oder auf der Kunststoffisolierung eine sitzteilseitige Kontaktblende angeordnet ist, die das sitzteilseitige Kontaktelement führt und umgibt. Diese Kontaktblende dient zum einen ebenfalls der Personensicherheit und stellt stets sicher, dass ein nach dem Einbau des Fahrzeugsitzes vorhandener Stromfluss innerhalb des sitzteilseitigen Kontaktelementes nach außen hin isoliert ist. Zum anderen übernimmt die Blende gleichzeitig die Führung des Kontaktelementes.
-
In bevorzugter Ausgestaltung ist insbesondere um eine einfache Fertigung zu ermöglichen, die Kunststoffisolierung und die sitzteilseitige Kontaktblende einstückig ausgebildet. In bevorzugter Ausgestaltung ist ein Spritzgussteil herstellbar, welches die entsprechende Öffnung in der Kontaktblende für das sitzteilseitige Kontaktelement aufweist.
-
Es kann auch Anwendungen geben, bei denen die Aufnahme mit einem separaten Element zur Kunststoffisolierung versehen ist, welches eine Aussparung für die sitzteilseitige ebenfalls als separates Element ausgebildete Kontaktblende aufweist. In einem solchen Fall ist die Kunststoffisolierung und die sitzteilseitige Kontaktblende zweiteilig ausgeführt.
-
In weiterer bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung ist das karosserieseitige Kontaktelement ebenfalls innerhalb einer karosserieseitigen Kontaktblende angeordnet. Auch diese karosserieseitige Kontaktblende dient einerseits dazu, das karosserieseitige Kontaktelement zu führen und stellt dadurch, dass die Blende das karosserieseitige Kontaktelement umgibt, sicher, dass Personen vor einem möglichen Stromfluss geschützt sind, da die aus einem nichtleitenden Material bestehende Blende die stromführenden Bauteile beherbergt.
-
Für beide Ausführungsvarianten gilt in bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung ferner, dass die mechanische Verlagerung des karosserieseitigen Kontaktelementes relativ zur Karosserie durch eine Druckkraft des sitzteilseitigen Kontaktelementes erfolgt, welches gegen die Kraft eines sich blendenseitig oder auch karosserieseitig abstützenden Federelementes erfolgt, wobei das karosserieseitige Kontaktelement innerhalb der karosserieseitigen Kontaktblende gegen die Vorspannkraft des Federelementes reversibel verlagerbar ist.
-
Die beiden Ausführungsvarianten unterscheiden sich vor allem in der von dem sitzteilseitigen auf das karosserieseitige Kontaktelement ausgeübten Wirkrichtung der Druckkraft und der damit einhergehenden veränderten Anordnung der Kontaktelemente relativ zueinander.
-
In der ersten Ausführungsvariante ist die sitzteilseitige Kontaktblende und damit das sitzteilseitige Kontaktelement seitlich der Aufnahme angeordnet, wobei die Kontaktblende eine gegenüber der seitlichen Ausrichtung um 90° versetzte Blendenöffnung aufweist. Durch diese Anordnung ist eine von der Aufnahme ausgehende, im Wesentlichen radiale Wirkrichtung der Druckkraft des sitzteilseitigen Kontaktelementes gegenüber dem in radialer Richtung der Aufnahme angeordneten karosserieseitigen Kontaktelement bewirkbar.
-
In der zweiten Ausführungsvariante ist die sitzteilseitige Kontaktblende ebenfalls seitlich der Aufnahme angeordnet, wobei die Kontaktblende jedoch eine in axialer Richtung der Aufnahme verlaufende Blendenöffnung aufweist. Durch diese Anordnung ist eine von der Aufnahme ausgehende im Wesentlichen in axiale Wirkrichtung der Druckkraft des sitzteilseitigen Kontaktelementes gegenüber dem in axialer Richtung der Aufnahme angeordneten karosserieseitigen Kontaktelement bewirkbar.
-
In der ersten Ausführungsvariante ist die karosserieseitige Kontaktblende direkt mit der Karosserie verbunden. In der zweiten Ausführungsvariante ist die karosserieseitige Kontaktblende indirekt über einen Isoliereinsatz mit der Karosserie verbunden. Für die karosserieseitige Kontaktblende und den Isoliereinsatz gilt, dass diese beiden Bauteile als ein- oder mehrteiliges Spritzgusselement herstellbar sind.
-
Die Montage beziehungsweise der Einbau des entnehmbaren Fahrzeugsitzes findet demzufolge folgendermaßen statt:
Beim Einbau des Fahrzeugsitzes beziehungsweise Einrasten der als Aufnahme vorgesehenen Klinke in das dafür vorgesehene Verriegelungselement, vorzugsweise einen karosserieseitig befestigten Verriegelungsbolzen, wird das in die karosserieseitige Kontaktblende einschiebbare, karosserieseitige Kontaktelement durch das sitzteilseitige Kontaktelement in den dafür vorgesehenen Führungen innerhalb des karosserieseitiges Kontaktelementes verlagert, wobei zwischen den Kontaktelementen ein Stromkreis geschlossen wird, wenn das einschiebbare karosserieseitige Kontaktelement einen elektrischen Kontakt zu einer bestromten bordseitigen Versorgungsleitung bildet.
-
Der sitzteilseitige Kontakt wird somit erst dann bestromt, wenn der Fahrzeugsitz mit seiner Klinke in die entsprechende Position gebracht worden ist und das karosserieseitige Kontaktelement durch den sitzteilseitigen Kontakt in den dafür vorgesehenen Führungen verlagert worden ist und Kontakt zur Stromversorgung des Bordnetzes herstellt.
-
In bevorzugter Ausgestaltung ist das karosserieseitige, einschiebbare Kontaktelement gegen die Kraft des vorgespannten Federelementes einschiebbar und bei der Entnahme des Sitzes wird das Kontaktelement wieder in die ursprüngliche Position zurück gedrückt und schützt Personen vor der stromführenden Leitung, da das karosserieseitige Kontaktelement, wenn es nicht in die karosserieseitige Kontaktblende eingeschoben ist, unbestromt ist und die Blendenöffnung des karosserieseitigen Kontaktelementes vollständig verschließt.
-
Weitere bevorzugte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den übrigen, in den Unteransprüchen genannten Merkmalen.
-
Die Erfindung wird nachfolgend in Ausführungsbeispielen anhand der zugehörigen Zeichnungen erläutert. Es zeigen:
-
1A eine perspektivische Ansicht – schräg von oben – auf die Struktur eines Fondsitzes im hinteren Karosseriebereich eines Fahrzeuges in einer ersten Ausführungsvariante:
-
1B eine vergrößerte perspektivische Ansicht – schräg von oben – des Kontaktbereiches der ersten Ausführungsvariante:
-
2A eine perspektivische Ansicht – schräg von oben – auf die Struktur eines Fondsitzes im hinteren Karosseriebereich eines Fahrzeugsitzes in einer zweiten Ausführungsvariante:
-
2B eine vergrößerte perspektivische Ansicht – schräg von oben – des Kontaktbereiches der zweiten Ausführungsvariante und
-
2C eine vergrößerte perspektivische Ansicht – von oben – auf den Kontaktbereich der zweiten Ausführungsvariante.
-
Für die nachfolgende Figurenbeschreibung werden folgende Richtungen definiert. In beziehungsweise entgegen der Fahrtrichtung entspricht der x-Richtung, die Vertikale in einem Fahrzeug, die die x/z-Ebene schneidet, ist mit der z-Richtung festgelegt, wobei die Achse quer zur Fahrtrichtung in y-Richtung verläuft. Der jeweils beschriebene zugehörige entnehmbare Fahrzeugsitz 100 befindet sich im Fahrzeug in seiner Normalposition, bei der ein Benutzer in Fahrtrichtung nach vorn auf dem Fahrzeugsitz 100 sitzt.
-
Erste Ausführungsvariante:
-
1A zeigt eine perspektivische Ansicht schräg von oben auf die Struktur eines Fondsitzes 100 im hinteren Karosseriebereich einer Karosserie 200 eines Fahrzeuges in einer ersten Ausführungsvariante. Erkennbar ist eine Klinke 110, die als gestellfeste Aufnahme des Fondsitzes 100 gegenüber der Karosserie 200 dient. Nicht sichtbar ist ein karosseriefester Arretierungsbolzen 210 als karosserieseitiges Arretierelement. Dazu wird auf 2B und die innerhalb der zweiten Ausführungsvariante vorgenommene Beschreibung verwiesen. Unterhalb der Klinke 110 ist ein karosserieseitiges Kontaktelement 213 dargestellt.
-
In dieser 1A ist zwar prinzipiell die Lage der Kontakteinrichtung innerhalb des Fahrzeuges erkennbar, jedoch ist der Kontaktbereich K im Detail kaum sichtbar.
-
Deshalb zeigt 1B eine vergrößerte perspektivische Ansicht schräg von oben auf den Kontaktbereich K der ersten Ausführungsvariante.
-
In dieser 1B ist nur der untere Bereich der Klinke 110 dargestellt. Die Klinke 110 weist eine in 1B nicht sichtbare Klinkenöffnung auf, die in den karosseriefesten Arretierungsbolzen 210 eingreift. 1B zeigt das Endstück eines Verriegelungshebels 114, der als Verriegelungselement des Fondsitzes 100 gegenüber dem Arretierungsbolzen 210 fungiert. Die Schwenkachse des Verriegelungshebels 114 ist koaxial zur Achse des Arretierungsbolzens 210 angeordnet, wobei der Verriegelungshebel 114 an der Klinke 110 über die Schwenkachse schwenkbar angebracht ist. Die Achse des Arretierungsbolzens 210 und die Schwenkachse des Verriegelungshebels 114, dessen Öffnung zur Verriegelung des Fondsitzes 100 in den Arretierungsbolzen 210 eingreift und der den Fondsitz 100 durch Verschwenken gegenüber dem Arretierungsbolzen 210 reversibel verriegelt, verlaufen jeweils in y-Richtung quer zur Fahrtrichtung x.
-
Die Klinke 110 weist eine Kunststoffisolierung 111 auf. In einer einteiligen Ausführung umfasst die Kunststoffisolierung 111 eine Kontaktblende 112. Die scheibenartige Kunststoffisolierung 111 ist mit ihrer zu der Klinke 110 gewandten Seite an der Klinke 110 angebracht, vorzugsweise angeklebt. Andere Verbindungsarten sind denkbar. Ausgehend von der y-Achse der Klinke 110 weist die sitzteilseitige Kontaktblende 112 eine Blendenöffnung auf, die in radiale Richtung weist. In dieser Blendenöffnung sitzt ein sitzteilseitiges Kontaktelement 113, welches mit mindestens einer elektrischen Leitung für mindestens einen elektrischen Verbraucher im Fondsitz 100 in Verbindung steht. Dieses sitzteilseitige Kontaktelement 113 ist so lange, wie der Fondsitz 100 noch nicht in seiner in 1B dargestellten Endpositionen ist, unbestromt.
-
Ebenfalls in radialer Richtung ausgehend von der y-Achse der Klinke 110 liegt eine karosserieseitige Kontaktblende 212, in der ein karosserieseitiges Kontaktelement 213 angeordnet ist.
-
Die karosserieseitige Kontaktblende 212 ist mit der Karosserie 200 verbunden, wobei innerhalb der Karosserie 200 ein vom Bordnetz ausgehendes stromführendes Versorgungskabel in die karosserieseitige Kontaktblende 212 hinein geführt ist.
-
Das dargestellte karosserieseitige Kontaktelement 213 schließt den Stromkreis jedoch nur dann, wenn es durch das sitzteilseitige Kontaktelement 113 mechanisch in die karosserieseitige Kontaktblende 212 gedrückt wird. Die mechanische Kraft wird von dem in die Karosserie 200 eingesetzten Fondsitz 100 von dem sitzteilseitigen Kontaktelement 113 auf das karosserieseitige Kontaktelement 213 gemäß dem Kraftpfeil F, der im Wesentlichen auch die Kraftrichtung zeigt, in radialer Richtung übertragen. Beim Einbau des Fondsitzes 100 findet zunächst die mechanische Selbstkontaktierung und gleich darauf die elektrische Selbstkontaktierung statt.
-
Nachdem das karosserieseitige Kontaktelement 213 durch das sitzteilseitige Kontaktelement 113 in die Kontaktblende 212 geschoben worden ist, wird der Stromkreis geschlossen. In 2B wird sichtbar, dass der Kontaktbereich K von außen unzugänglich ist, da im Wesentlichen außen liegende nicht leitende Kunststoffteile den Kontaktbereich K schützen. Personen können somit nicht in den stromführenden Kontaktbereich K gelangen.
-
Das karosserieseitige Kontaktelement 213 ist, wie nicht dargestellt ist, federbelastet in der Kontaktblende 212 geführt angeordnet, das heißt, beim Einschieben des Kontaktelementes 213 wird das leicht vorgespannte Federelement zusammengedrückt, wodurch das Kontaktelement 213 nach der Entnahme des Fahrzeugsitzes 100 in seine Ursprungslage, bei der es im Wesentlichen außerhalb der karosserieseitigen Kontaktblende 212 liegt und keinen Kontakt zur stromführenden Versorgungsleitung bildet, zurückkehrt.
-
Zweite Ausführungsvariante:
-
2A zeigt analog zu 1A eine weitere perspektivische Ansicht schräg von oben auf die Struktur des Fondsitzes 100 im hinteren Karosseriebereich der Karosserie 200 des Fahrzeuges in einer zweiten Ausführungsvariante. Erkennbar ist wiederum die Klinke 110, die als gestellfeste Aufnahme des Fondsitzes 100 gegenüber der Karosserie 200 dient. Wiederum kaum sichtbar ist der karosseriefeste Arretierungsbolzen 210.
-
Zur besseren Verdeutlichung der Verriegelung des Fondsitzes 100 gegenüber der Karosserie 200 dient die 2C. Die 2C zeigt eine vergrößerte perspektivische Ansicht von oben auf den Kontaktbereich K der zweiten Ausführungsvariante. Die sichtbare Verriegelungsmechanik ist jedoch in der ersten und in der zweiten Ausführungsvariante analog ausgeführt. Die Klinke 110 greift mit ihrer Öffnung in den karosserieseitig befestigten Arretierungsbolzen 210. Der Arretierungsbolzen 210 liegt auf einer y-Achse, die quer zur Fahrtrichtung x liegt. Koaxial dazu ist an der Klinke 110 der schwenkbare Verriegelungshebel 114 angeordnet. Der Verriegelungshebel 140 weist seinerseits eine Öffnung auf, die ebenfalls in den Arretierungsbolzen 210 eingreift, wodurch die Klinke 110 gegenüber dem Arretierungsbolzen 210 so lange fixiert ist, bis der Verriegelungshebel 114 in seine unverriegelte Ausgangslage zurückkehrt und den Fondsitz 100 freigibt.
-
In 2A ist zwar prinzipiell die Lage der Kontakteinrichtung innerhalb des Fahrzeuges erkennbar, jedoch ist der Kontaktbereich K im Detail kaum sichtbar. Sichtbar ist jedoch, dass das karosserieseitige Kontaktelement 213 nicht unterhalb der Klinke 110 angeordnet ist, sondern sich neben der Klinke 110 befindet.
-
Zur besseren Verdeutlichung zeigt 2B eine weitere vergrößerte perspektivische Ansicht schräg von oben auf den Kontaktbereich K der zweiten Ausführungsvariante.
-
In dieser 2B ist wiederum nur der untere Bereich der Klinke 110 dargestellt. 2B zeigt ebenfalls das Endstück des Verriegelungshebels 114, der den Fondsitz 100 gegenüber dem Arretierungsbolzen 210 verriegelt.
-
Die Klinke 110 weist auch in der zweiten Ausführungsvariante eine Kunststoffisolierung 111 auf. In einer einteiligen Ausführung umfasst die Kunststoffisolierung 111 wiederum eine Kontaktblende 112. Die scheibenartige Kunststoffisolierung 111 ist wie bei der ersten Ausführungsvariante mit ihrer zu der Klinke 110 gewandten Seite an der Klinke 110 angebracht, vorzugsweise angeklebt.
-
Abweichend von der ersten Ausführungsvariante weist die sitzteilseitige Kontaktblende 112 ausgehend von der y-Achse der Klinke 110 eine Blendenöffnung auf, die in axiale Richtung weist. In dieser Blendenöffnung sitzt das sitzteilseitige Kontaktelement 113, welches mit mindestens einer elektrischen Leitung für mindestens einen elektrischen Verbraucher im Fondsitz 100 in Verbindung steht. Das sitzteilseitige Kontaktelement 113 ist zunächst unbestromt.
-
In der zweiten Ausführungsvariante liegt in axialer Richtung ausgehend von der y-Achse die karosserieseitige Kontaktblende 212, in der das karosserieseitige Kontaktelement 213 angeordnet ist. Zur Personensicherheit ist die karosserieseitige Kontaktblende 212 integraler Bestandteil eines Isoliereinsatzes 220, der in eine Ausnehmung der Karosserie 200 angeordnet ist. In dieser Ausnehmung greift die Klinke 110 im eingebauten Zustand des Fondsitzes 100 ein.
-
Durch den Einbau des Fondsitzes 100 findet wiederum, wie bei der ersten Ausführungsvariante, die Selbstkontaktierung der Kontaktelemente 113, 213 statt. Das dargestellte karosserieseitige Kontaktelement 213 schließt den Stromkreis jedoch nur dann, wenn es durch das sitzteilseitige Kontaktelement 113 mechanisch in die karosserieseitige Kontaktblende 212 gedrückt worden ist. Die mechanische Kraft wird von dem in die Karosserie 200 eingesetzten Fondsitz 100 von dem sitzteilseitigen Kontaktelement 113 auf das karosserieseitige Kontaktelement 213 gemäß dem Kraftpfeil F, der im Wesentlichen auch die Kraftrichtung zeigt, in axialer Richtung übertragen.
-
Wie bei der ersten Ausführungsvariante ist der Stromkreis geschlossen, nachdem das karosserieseitige Kontaktelement 213 durch das sitzteilseitige Kontaktelement 113 in die Kontaktblende 212 geschoben worden ist. Der Kontaktbereich K ist auch bei dieser zweiten Ausführungsvariante von außen nahezu unzugänglich, da im Wesentlichen außen liegende nicht leitende Kunststoffteile den Kontaktbereich K vor einem direkten Zugriff einer Person schützen.
-
Analog zur ersten Ausführungsvariante ist das karosserieseitige Kontaktelement 213 federbelastet in der Kontaktblende 212 geführt angeordnet. Wird die mechanische Kraft durch den Ausbau des Fondsitzes 100 nicht näher auf das karosserieseitige Kontaktelement 213 ausgeübt, drückt das Federelement das karosserieseitige Kontaktelement 213 in seine Ursprungslage zurück.
-
Die zweite Ausführungsvariante hat den Vorteil, dass der Kontaktbereich K nicht am Boden der Karosserie 200 liegt, sondern frei liegend zwischen der Klinke 110 unter der Karosserie 200 gegenüber dem Boden der Karosserie 200 z-Richtung erhöht angeordnet ist. Durch diese Anordnung wird der Kontaktbereich K vor Schmutz und Feuchtigkeit im Karosseriebereich geschützt.
-
Bezugszeichenliste
-
- 100
- Fahrzeugsitz
- 110
- Aufnahme (Klinke)
- 111
- Kunststoffisolierung
- 112
- sitzteilseitige Kontaktblende
- 113
- sitzteilseitiges Kontaktelement
- 114
- sitzteilseitiges Verriegelungselement
- 200
- Karosserie
- 210
- karosserieseitiges Arretierelement (Arretierbolzen)
- 212
- karosserieseitige Kontaktblende
- 213
- karosserieseitiges Kontaktelement
- 220
- Isoliereinsatz
- K
- Kontaktbereich
- x
- x-Richtung (Fahrtrichtung)
- y
- y-Richtung (quer zur Fahrtrichtung)
- z
- z-Richtung (Richtung vertikal zur x/y-Ebene)
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
-
Zitierte Patentliteratur
-
- DE 20307185 U1 [0002]
- DE 1020044062619 A1 [0003]