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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Verwendung im Interieur eines Fahrzeugs mit zwei Trägerelementen, welche mittels einer Linearführung verbunden sind.
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Aus dem Stand der Technik sind verschiedenste Linearführungssysteme bekannt. Zur Verwendung im Interieur eines Fahrzeugs kommt jedoch nur eine begrenzte Auswahl an Systemen zum Einsatz. Dies liegt insbesondere begründet in den Anforderungen hinsichtlich geringen Gewichts, geringen Kosten und der Einhaltung der geforderten Stabilität und Langlebigkeit.
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Aus der Schrift
DE 10 2006 057 226 A1 ist eine Miniaturgleitführung bekannt, bei welcher in einer Führungsschiene ein Gleitschlitten verschoben werden kann. Zur Erzielung der notwendigen Stabilität werden in bekannter Weise Aluminium-Profile für die Führungsschiene verwendet und Zinkdruckguss-Bauteile als Grundträger der Gleitschlitten. Zur Gewährleistung eines geringen Reibkoeffizienten wird der metallische Grundkörper an den Gleitflächen mit Kunststoffgleitern versehen. Zur Verbesserung der in der Schrift beschriebenen, allgemein bekannten und standardisierten Ausführungen wird in dieser Schrift ausgeführt, dass mittels Gewindestiften die Kunststoffgleiter vom Grundkörper abgedrückt werden, wodurch der Gleitschlitten in der Führungsschiene derart verspannt wird, dass ein spielfreier Einbau des Gleitschlittens in der Führungsschiene gewährleistet ist.
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Wenngleich mit dieser Lösung die Realisierung von Linearführungen zur denkbaren Verwendung in Fahrzeugen aufgezeigt wird, ist jedoch die tatsächliche Verwendung insbesondere in der Serienherstellung nicht akzeptabel. Zur Einstellung eines spielfreien Sitzes des Gleitschlittens in der Führungsschiene unter Berücksichtigung der im Fahrzeug geforderten Haltekraft im unbetätigten Zustand ist bei jedem einzelnen Einbaufall die Nachstellung der Gewindestifte zwingend erforderlich. Der hierdurch bedingte Montageaufwand führt in Folge zu unzulässig hohen Kosten.
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Insbesondere aus dem Bereich zur Verwendung von längs verschieblichen Armlehnen an Mittelkonsolen werden im Stand der Technik regelmäßig Stangenführungen eingesetzt. Diese weithin bekannten Systeme basieren auf einem ersten Trägerelement, welches Gleitsitze aufweist und in der Regel ortsfest oder schwenkbar mit der Mittelkonsole verbunden ist. In den Gleitsitzen sind hierbei Metallstangen längsverschiebbar gelagert. Diese wiederum sind fest mit einem zweiten Trägerelement verbunden, welches zugleich tragendes Bauteil der beweglichen Armlehne ist. Die Ausführung der Gleitsitze aus Filz oder dergleichen in Verbindung mit einer geometrischen Überschneidung mit den Metallstangen führt zu einer Klemmung in der Linearführung und in Folge zu einer gedämpften Bewegung. Somit wird sichergestellt, dass bei Fahrzeugmanövern eine ungewollte Verschiebung des Konsolenbauteils verhindert ist.
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Wenngleich sich diese Ausführungsform bestens bewert hat, verbleibt als Nachteil das hohe Gewicht der Metallstangen. Diese haben einen beträchtlichen Anteil am Gesamtgewicht der Mittelkonsole, welche im Übrigen im Wesentlichen aus Kunststoff besteht.
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Insofern ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Linearführung zur Verwendung im Interieur vorzustellen, bei der insbesondere das Gewicht gegenüber dem Stand der Technik deutlich verringert werden kann.
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Die vorliegende Aufgabe wird durch eine erfindungsgemäße Vorrichtung gemäß Anspruch 1 gelöst.
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Vorteilhafte Ausführungsformen sind Gegenstand der Unteransprüche.
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Eine gattungsgemäße Vorrichtung dient zur Verwendung im Interieur eines Fahrzeugs. Der Einsatzzweck ist zunächst beliebig, sofern eine Längs-Verschiebbarkeit eines Elements gefordert ist. Hierbei umfasst die Vorrichtung ein erstes und ein zweites Trägerelement sowie eine verbindende Linearführung. Eine Abweichung von einer exakten geradlinigen Bewegungsform der Linearführung ist nicht schädlich hinsichtlich der erfindungsgemäßen Wirkungsweise. Insofern wäre auch eine Bewegung in einer Kreisform umsetzbar, wobei die Bewegung von einem zum anderen Ende sich nur über einen kleinen Winkelbereich erstreckt. D. h. die Bogenlänge zwischen den Endpunkten der möglichen Bewegung ist nur geringfügig größer als die direkte Entfernung der beiden Endpunkte voneinander. Dennoch wird in aller Regel die Bewegungsform einer Geraden entsprechen.
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Die Trägerelemente können hierbei jeweils zum einen derart ausgeführt sein, dass diese lediglich die Funktion der Linearführung realisieren. Ebenso ist es möglich in einem Trägerelement bzw. den Trägerelementen weitere Funktionen zu integrieren. Im Falle bei einer längsverschiebbaren Armlehne einer Mittelkonsole kann somit ein Trägerelement zugleich die Armauflage bilden und das andere Trägerelement mit einer Schwenklagerung zur Anbindung an die fahrzeugfeste Mittelkonsole versehen sein.
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Das erste Trägerelement der Vorrichtung weist gattungsgemäß zwei sich linear erstreckende erste Führungsflächen auf. Hierbei ist es hinsichtlich der erfindungsgemäßen Ausführung unerheblich, wenn die jeweilige erste Führungsfläche nicht vollständig durchgehend ist. Vielmehr kann eine erste Führungsfläche eine oder mehrere Unterbrechungen, beispielsweise Rillen, aufweisen. Der wesentliche Charakter entspricht jedoch einer durchgehenden Führungsfläche. Die Form der jeweiligen Führungsfläche quer zur Bewegungsrichtung ist hierbei unerheblich und kann zunächst beliebig, wie beispielsweise rund oder gerade, ausfallen.
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Das zweite Trägerelement der Vorrichtung weist zwei erste Anlageflächen auf. Hierbei ist wiederum die Ausführungsart der Anlagefläche zunächst nebensächlich. Diese kann jeweils sowohl aus einer einzelnen geschlossenen Fläche als auch ebenso aus einer Mehrzahl von beabstandeten Teilflächen bestehen und hierbei sowohl kürzer als auch länger in Bewegungsrichtung ausfallen. Zur stabilen Lage der Trägerelemente zueinander werden in der Regel jeweils zwei beabstandete Teilflächen als eine Anlagefläche eingesetzt, wobei die Teilflächen jeweils im Verhältnis zu deren Abstand vorwiegend kurz gehalten sind.
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Wesentlich ist hierbei, dass die Trägerelemente relativ zueinander unter einem Gleiten der Anlageflächen entlang der Führungsflächen längs verschieblich sind. Das heißt, bei stehendem erstem Trägerelement bewegt sich beim Verschieben des zweiten Trägerelements die Anlagefläche entlang der stehenden Führungsfläche, wobei die Anlageflächen mit den jeweiligen Führungsflächen in Kontakt stehen.
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Weiterhin weist die Linearführung eine Klemmung auf, die ein selbsttätiges Verschieben eines Trägerelements gegenüber dem anderen Trägerelement aufgrund von Fahrzeugbewegungen verhindert. Ein selbsttätiges Verschieben entsteht bei fehlender Klemmung durch die Massenträgheit des gegenüber dem Fahrzeug beweglichen Trägerelements und verbundener Elemente hervorgerufen durch Beschleunigungskräfte aufgrund von Fahrmanövern. Wenngleich eine jegliche Führung immer eine minimale Reibung aufweist, ist für die Vorrichtung vorgesehen, dass die resultierende Reibung ausreichend hoch ist zur Verhinderung einer ungewollten Verschiebung. Im Falle der Mittelkonsole bedeutet dies, dass die längsbewegliche Armauflage der Mittelkonsole sich nicht ohne Zutun gegenüber den fahrzeugfesten Bauteilen der Mittelkonsole verschiebt.
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Weiterhin ist die Vorrichtung gattungsgemäß derart ausgeführt, dass vom Benutzer eine Verschiebung eines Trägerelements relativ zum anderen Trägerelement bewirkt werden kann. Hierbei ist es unerheblich, ob weiterhin beide Trägerelemente als eine Einheit, wiederum beispielsweise schwenkbar, im Fahrzeug gelagert sind.
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Erfindungsgemäß weist die Linearführung nunmehr eine dem ersten Trägerelement zugeordnete zweite Führungsfläche und eine dem zweiten Trägerelement zugeordnete zweite Anlagefläche auf. Insofern umfasst das erste Trägerelement zwei erste Führungsflächen und eine zweite Führungsfläche, sowie das zweite Trägerelement zwei erste Anlageflächen und eine zweite Anlagefläche. Gleichfalls, wie bei den ersten Führungsflächen und ersten Anlageflächen, kann die zweite Führungsfläche bzw. zweite Anlagefläche jeweils aus Teilflächen aufgebaut sein.
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Wesentlich ist bei der erfindungsgemäßen Lösung, dass bei zusammenmontiertem erstem und zweitem Trägerelement eine zumindest bereichsweise elastische Verformung des ersten und/oder zweiten Trägerelements vorliegt. Das heißt, dass bei einer Montage der Elemente zueinander zumindest ein Trägerelement verformt werden muss. Diese elastische Verformung führt des Weiteren zu einer Pressung der ersten und zweiten Anlageflächen auf die ersten bzw. zweiten Führungsflächen. Insofern stehen die ersten und zweiten Trägerelemente dauerhaft unter einer Vorspannung, wobei im Führungskontakt eine Druckspannung vorliegt.
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Durch die erfindungsgemäße Lösung wird es erstmalig ermöglicht, eine stabile tragende Verbindung zwischen zwei Trägerelementen zu realisieren und hierbei – wie gefordert – ein selbsttätiges Verschieben der Trägerelemente zueinander zu verhindern. Insofern kann auf die aus dem Stand der Technik bekannten, notwendigen Metallstangen verzichtet werden und somit wird ein erheblicher Gewichtsvorteil erreicht.
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Die Begriffe Führungsfläche und Anlagefläche sind in diesem Zusammenhang als geometrische Flächen zunächst beliebiger Form zu verstehen und können jeweils aus mehreren Teilflächen zusammen gesetzt sein, wobei das Zusammenwirken von Führungsfläche mit Anlagefläche die Linearführung definiert.
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Besonders vorteilhaft ist die Auslegung der Trägerelemente derart, dass in einem unverformten Zustand eine geometrische Überschneidung vorliegt. Dies ist derart zu verstehen, dass in einem geometrischen Modell, z. B. CAD-Modell, die unverformten Trägerelemente in Kontakt der zweiten Anlagefläche mit der zweiten Führungsfläche positioniert werden. In diesem Zustand liegt eine Überschneidung der jeweils ersten Anlagefläche mit der zugehörigen Führungsfläche vor. Insofern ist offensichtlich, dass bei einer entsprechenden Montage der reellen Trägerelemente zumindest ein Trägerelement um diesen Überschneidungswert verformt werden muss. Das Maß für die Überschneidung ist nach mehreren Faktoren hin auszulegen. Hierbei sind zum einen die Fertigungstoleranzen zu beachten. Weiterhin gilt es insbesondere, die Elastizität der Trägerelemente zu berücksichtigen.
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Besonders vorteilhaft ist bei einer Ausführung der Trägerelemente als Kunststoffbauteile in der Anwendung bei einer Armlehne die Überschneidung in einer Größenordnung von beispielsweise zwischen 0,1 mm und 0,5 mm zu wählen. Die Wahl entsprechender Überschneidung ist besonders geeignet, da somit zum einen die notwendige Klemmung erzeugt wird, die ein selbstständiges Verschieben der Trägerelemente zueinander verhindert, und zum zweiten Fertigungstoleranzen abgefangen werden können. Insofern wird sich im realen Bauteil die Überschneidung in einem entsprechenden Bereich bewegen.
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Weiterhin ist offensichtlich, dass zur Erzeugung der Vorspannung bzw. der elastischen Verformung des zumindest einen Trägerelements es besonders vorteilhaft ist, wenn die zweite Führung zwischen den zwei ersten Führungen liegt.
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In bevorzugter Ausführungsform werden die ersten Führungsflächen im Wesentlichen eben gewählt. Hierbei werden des weiteren vorteilhafter Weise die beiden ersten Führungsflächen in einer gemeinsamen Ebene positioniert.
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Die Ausführung beider Führungsflächen in einer Ebene führt zu einer vereinfachten Ausführungsform hinsichtlich der Konstruktion und Herstellung der Trägerelemente, als dass die Symmetrieeigenschaften und einfache Formen genutzt werden. Weiterhin ist die Abstimmung der ersten Führungsflächen zueinander bei einem Spritzgussbauteil als erstes Trägerelement vereinfacht, wenn diese in einer Ebene liegen.
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Entsprechend der erfindungsgemäßen Ausführungsform mit zwei ersten Führungsflächen und einer zweiten Führungsfläche liegt in besonders bevorzugter Ausführungsform die zweite Führungsfläche geometrisch zwischen den beiden ersten Führungsflächen. In einer theoretisch vereinfachten Annahme, dass alle Führungsflächen in einer Ebene liegen, ist es offensichtlich, dass eine Druckkraft auf die ersten Führungsflächen in entgegen gesetzter Richtung auf die zweite Führungsfläche wirkt. Hierbei ist offensichtlich, dass aufgrund der freien Gestaltung der Führungsflächen quer zur Bewegungsrichtung bei beispielsweise schräger Anordnung der Führungsflächen sich die Kraftrichtungen verschieben.
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Vorteilhafter Weise wird die zweite Führungsfläche ein- oder mehrteilig in einer V-Form oder Muldenform oder hierzu komplementären Form ausgeführt. Eine entsprechende Form begünstigt die Zentrierwirkung der Linearführung hinsichtlich der Position der beiden Trägerelemente zueinander. Hierzu eignet sich die zwischen den ersten Führungsflächen liegende zweite Führungsfläche im besonderen Maße, als dass Toleranzen in den Trägerelementen im Wesentlichen keinen Einfluss auf die Lage der Trägerelemente zueinander haben und gleichfalls nur einen minimalen Einfluss auf die Klemmwirkung besitzen.
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Besonders vorteilhaft ist es des Weiteren, wenn zwei winklig angeordnete, jeweils ebene Teilflächen die zweite Führungsfläche bilden. Hierbei können die Teilflächen wiederum in Führungsrichtung gleichfalls durchgängig, als auch mehrfach gestückelt ausgeführt sein. Die in V-Form gebildete zweite Führungsfläche aus zwei Teilflächen ist wiederum hinsichtlich der Herstellung besonders einfach. Weiterhin eignen sich ebene Flächen vorteilhaft zur Abstimmung der Trägerelemente zueinander.
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Hinsichtlich des Kostenfaktors, der Gewichtsersparnis und Recyclingfähigkeit ist es besonders vorteilhaft, wenn die Trägerelemente im Wesentlichen vollständig aus Kunststoff bestehen. Hierbei umfassen die Trägerelemente den betrachteten Bereich der Linearführung. Unwesentlich ist es hierbei, wenn die einzelnen Trägerelemente andere nicht zur Linearführung gehörende Komponenten bzw. Elemente umfassen, welche nicht aus Kunststoff hergestellt sind. Insofern betrifft die Betrachtung der Trägerelemente aus Kunststoff den Bereich der Linearführung und der funktionswesentlichen elastischen Verformung dieser Trägerelemente.
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Weiterhin ist es vorteilhaft, wenn das erste Trägerelement mit den Führungsflächen aus einem einheitlichen Kunststoffmaterial besteht. Insofern kann das erste Trägerelement in einem so genannten 1 – K Spritzgussprozess hergestellt werden. Somit ist die Herstellung dieses Bauteils besonders kostengünstig möglich und es bedarf keiner nachfolgenden Montagen zu einem Trägerelement oder eines Mehrkomponenten-Spritzgussprozesses.
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Zur Erzielung der vorteilhaften Gleiteigenschaften hinsichtlich des Halts bei allen Fahrzeugbewegungen sowie einer leichten Bedienbarkeit durch den Benutzer ist es von besonderem Vorteil, wenn die Anlageflächen am zweiten Trägerelement jeweils von einem oder einer Mehrzahl von Gleitpads gebildet werden. Hierbei verstehen sich die Gleitpads als Gleitelemente, welche aus einem vom übrigen Trägerelement unterschiedlichen Material hergestellt sind und speziell für die Gleiteigenschaften ausgewählt werden. Insofern können die Gleitpads in einer geringen Materialstärke aus speziellem Kunststoffmaterial hergestellt werden. Zum einen ist es möglich, das zweite Trägerelement samt Gleitpads in einem Mehrkomponenten-Spritzgussverfahren herzustellen. Ebenso können die Gleitpads als Einlegeteile im Spritzgussprozess des zweiten Trägerteils vorgesehen sein. Alternativ können die Gleitpads auch montiert, aufgeklebt oder angeschweißt werden.
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Unter Berücksichtigung eines zulässigen Verschleißes ist es besonders vorteilhaft, wenn das zweite Trägerelement gleichfalls wie das erste Trägerelement aus jeweils einem Material hergestellt wird. Somit entfällt die aufwendige Applizierung einzelner Gleitpads. Gefordert wird in diesem Falle die Wahl eines hinsichtlich des Verschleißes aufgrund der Bewegung der Linearführung vorteilhaften Materials mit guten Gleiteigenschaften in der Materialpaarung zwischen dem ersten und dem zweiten Trägerelement.
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Besonders vorteilhaft ist es des Weiteren, wenn die Linearführung weiterhin am ersten Trägerelement je erster Führungsfläche eine dritte Führungsfläche, d. h. zwei dritte Führungsflächen, und am zweiten Trägerelement jeweils eine dritte Anlagefläche, d. h. zwei dritte Anlageflächen, aufweist. Hierbei besitzten die erste und dritte Führungsfläche eine zueinander primär entgegengesetzte Ausrichtung. In einfachster Art werden die ersten und dritten Führungsflächen eben parallel gegenüberliegend ausgeführt. Gleichfalls ist es ebenso möglich, diese winklig zueinander anzuordnen, wobei die Normalenvektoren auf die jeweiligen Führungsflächen zueinander einen Winkel größer als 90°, insbesondere größer 120°, bilden.
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Entsprechend dem Verwendungszweck, beispielsweise für eine Armlehne einer Mittelkonsole, kommt es zu unterschiedlichen Belastungen auf die Trägerelemente. Hierbei kann es unter anderem dazu kommen, dass durch insbesondere einseitige äußere Belastung eine weitere elastische Verformung bei zumindest einem Trägerelemente entsteht. Infolge dessen kann es zu einem Abheben einer ersten Anlagefläche von der entsprechenden Führungsfläche kommen. Wenngleich dies zunächst unkritisch ist, so gilt es Schäden und bleibende Verformungen bei den Trägerelementen zu verhindern. Daher ist es vorteilhaft, die weitere elastische Verformung der Trägerelemente durch eine Auflage der dritten Anlagefläche auf der dritten Führungsfläche zu begrenzen. Hierbei sind die Trägerelemente derart auszuführen, dass die begrenzte weitere elastische Verformung unbeschadet überstanden wird.
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Zu diesem Zwecke ist es besonders vorteilhaft, wenn ohne die weitere Belastung auf die Trägerelemente ein Spalt, insbesondere zwischen 0,1 mm und 0,5 mm, zwischen der dritten Führungsfläche und der jeweiligen dritten Anlagefläche vorhanden ist. Durch die Wahl dieses Spalts wird sichergestellt, dass keine ungewollte Klemmung zwischen der ersten und dritten Kontaktstelle hervorgerufen wird. Ebenso bildet dies ausreichenden Schutz hinsichtlich der Toleranzschwankungen beim realen Bauteil.
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Folglich kann die Reibkraft zwischen dem ersten und zweiten Trägerelement in einem zweckmäßigen Bereich gehalten werden, so dass auch bei einseitiger Belastung eine Verschiebung durch den Fahrer bzw. Fahrgast möglich ist.
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Besonders vorteilhaft ist die Verwendung der Vorrichtung beim Einsatz in einer Mittelarmlehne für eine längsverschiebbare Armlehne.
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Insofern ist es dem Fahrer ermöglicht, die Armauflage mittels der Vorrichtung in der Stellung zu variieren, d. h. nach vorne oder hinten verschieben zu können. Hierbei bietet die Vorrichtung den notwendigen Halt der Armauflage zur Verhinderung ungewollter Bewegungen aufgrund von Beschleunigung oder Bremsvorgängen. Die hohe mögliche Stabilität der Vorrichtung bietet zudem die ausreichende Stabilität über die Lebensdauer eines Fahrzeugs.
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Die nachfolgenden Figuren skizzieren schematisch und anhand eines Beispiels mögliche Ausführungsformen einer erfindungsgemäßen Linearführung.
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Es zeigen:
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1 eine vereinfachte schematische Darstellung einer möglichen Vorrichtung 01 mit einer erfindungsgemäßen Linearführung in der Seitenansicht mit zwei Trägerelementen 02, 03;
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2 zur Ansicht aus 1 die Verformung eines Trägerelements 02 im Zusammenbau;
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3 in Ergänzung zu 2 die Verformung eines Trägerelements 03 bei zusätzlicher Belastung Fc;
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4 das erste Trägerelement 02 zur Ausführungsform gemäß 1;
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5 das zweite Trägerelement 03 zur Ausführungsform gemäß 1;
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6 ein Beispiel einer Mittelarmlehne 22 mit einer Linearführung;
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7 die Armauflage 23 zur Mittelarmlehne 22 aus 6;
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8 die Konsole 25 mit zweitem Trägerelement 24 zur Mittelarmlehne 22 aus 6;
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9 das zweite Trägerelement 24 zur Ausführungsform gemäß 6;
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10 eine schwenkbare Konsole 25 zur Ausführungsform gemäß 6.
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In 1 ist schematisch die Anordnung des ersten Trägerelements 02 und des zweiten Trägerelements 03 einer vereinfachten beispielhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung 01 skizziert. Die Anordnung der Trägerelemente 02, 03 in dieser 1 vernachlässigt die sich ergebende Kollision realer Bauteile. Die zwischen den Trägerelementen 02, 03 vorliegende Linearführung führt in der erfindungsgemäßen Ausführungsform bei Betrachtung eines geometrischen Modells zu einem ersten Führungskontakt 18a mit einer geometrischen Überschneidung zwischen dem ersten und zweiten Trägerelement. Ebenso liegt eine Überschneidung im zweiten Führungskontakt 19a vor. Zu erkennen ist, dass die Linearführung zunächst aus zwei ersten Führungen 18 und einer zweiten, in der Mitte befindlichen Führung 19 realisiert wird.
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Die 2 zeigt den Zustand bei einer Montage des ersten Trägerelements 02 an das zweite Trägerelement 03. Es liegt eine Verformung zumindest eines Trägerelements 02, 03 vor. Im skizzierten Beispiel ist die Verformung des ersten Trägerelements 02 erkennbar. Hierbei liegt ein Kontakt in der Führung vor, bzw. es gibt eine Anlage der beiden Trägerelemente 02, 03 in den ersten Führungskontakten 18b sowie im zweiten Führungskontakt 19b aneinander. Es ist offensichtlich, dass die elastische Verformung zumindest eines Trägerelements 02, 03 wiederum zu einer Druckspannung im ersten oder zweiten Führungskontakt 18b, 19b der Linearführung führt. Hierdurch wird eine ausreichende Klemmung erzeugt, welche wiederum sicherstellt, dass ein Trägerelement 02 bzw. 03 sich nicht unbeabsichtigt gegenüber dem anderen Trägerelement 03 bzw. 02 verschieben kann. Des Weiteren wird bei Betrachtung von 1 bzw. 2 die besonders einfache Bauweise dieser Linearführung offensichtlich. Weiterhin ist in 2 zu erkennen, dass die Linearführung eine dritte Führung umfasst, wobei im dargestellten Zustand im dritten Führungskontakt 20b ein Spalt zwischen den beiden Trägerelementen 02, 03 vorhanden ist.
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In 3 ist zur Ausführung aus 1 bzw. 2 beispielhaft eine einseitige Belastung Fc auf das zweite Trägerelement 03 skizziert. Durch diese Belastung Fc kommt es zur einseitigen Verformung des Trägerelements 03. Diese führt wiederum dazu, dass der Führungskontakt 18c auf einer Seite gelöst wird und somit ein Spalt entsteht. Im Gegenzug hierzu kommt der dritte Führungskontakt zur Anlage 20c. Somit wird offensichtlich, dass es besonders vorteilhaft ist, eine dritte Führung 20 vorzusehen, mittels derer zusätzlich auf ein Trägerelement 02, 03 aufgebrachte Belastungen abgefangen werden. Weiterhin kann hierdurch sichergestellt werden, dass die Linearführung unverändert eine akzeptable Reibkraft aufweist. Somit ist unverändert trotz einseitiger Belastung die Verschiebbarkeit in der Linearführung gegeben.
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In 4 ist nunmehr das erste Trägerelement 02 zur Ausführungsform aus 1 skizziert. Dieses umfasst, wie leicht zu erkennen ist, zunächst zwei erste Führungsflächen 06 sowie 07, die zweite Führungsfläche 08 bestehend aus den Teilflächen 08a und 08b sowie die dritten Führungsflächen 09 sowie 10. Hierbei ist offensichtlich, dass die ersten Führungsflächen 06, 07 und die dritten Führungsflächen 09, 10 in diesem Ausführungsbeispiel jeweils in einer Ebene liegen und parallel entgegengesetzt ausgerichtet sind. Die zweite Führungsfläche 08 hingegen bildet eine V-Form. Dies hat primär den Zweck, eine Zentrierung der Trägerelemente 02, 03 zueinander zu gewährleisten. Des Weiteren ist somit zugleich die seitliche Führung quer der Bewegungsrichtung gegeben.
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Die 5 zeigt das zweite Trägerelement 03 zur Ausführungsform aus 1. Zu erkennen ist, dass das Trägerelement 03 zunächst aus einem Grundkörper und einer Mehrzahl von Gleitpads 04 besteht. Jedes dieser Gleitpads 04 bildet einen Abschnitt der jeweiligen Anlageflächen 12–16. Wie zu erkennen ist, besteht jeweils eine Anlagefläche 12–16 aus zwei Abschnitten z. B. 12a und 12b. Entsprechend der ebenen Ausrichtung der ersten und dritten Führungsflächen 06, 07, 09 und 10 sind die Anlageflächen 12, 13 sowie 15 und 16 entsprechend in jeweils einer Ebene angeordnet. Die zweite Anlagefläche 14 bildet die komplementäre Form zur zweiten Führungsfläche 08 und wird wiederum aus mehreren Teilflächen 14a–14d gebildet.
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Das Zusammenfügen des ersten Trägerelements 02, dargestellt in 4, mit dem zweiten Trägerelement 03, dargestellt in 5, ist ausschließlich unter Verformung zumindest eines Trägerelements 02, 03 möglich. Hierbei kommt es, wie zuvor in 2 dargestellt, zur Anlage der ersten Anlageflächen 12, 13 an die ersten Führungsflächen 06 bzw. 07 sowie der zweiten Anlagefläche 14 an die zweite Führungsfläche 08. Ohne zusätzliche Belastung tritt hierbei ein Spalt zwischen der dritten Anlagefläche 15, 16 und der zugehörigen dritten Führungsfläche 09 bzw. 10 auf.
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Aus den 1 bis 5 wird somit die erfindungsgemäße Ausführungsform anhand dieses schematisch dargestellten Beispiels für den Fachmann offensichtlich. Welches Trägerelement fahrzeugfest ist und welches längs verschiebbar angeordnet wird ist hinsichtlich der erfindungsgemäßen Wirkungsweise und dem Aufbau unerheblich. Dieses wird sich in der Umsetzung nach beispielsweise optischen Gestaltungsgesichtspunkten richten.
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Weiterhin ist es offensichtlich, dass der Fachmann die Längen und Abmessungen variieren kann und die Gestaltung der Trägerelemente sowie der einzelnen Führungsflächen anhand der jeweiligen Erfordernisse entsprechend festlegen wird. In aller Regel wird dies derart gestaltet sein, dass entgegen der Ansicht aus 4 im Vergleich mit 5 das erste Trägerelement 02 hinsichtlich der Führungslängen bei weitem größer sein wird als die Länge der Anlageflächen, d. h. im Beispielfall aus 5 die Länge des Trägerelements 03.
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Ein Beispiel einer Mittelarmlehne 22 verdeutlicht eine mögliche Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung mit der Linearführung. Diese 22 ist in 6 dargestellt umfassend eine Armauflage 23 als zugleich erstes Trägerteil und eine schwenkbare Konsole 25. Mittels der Linearführung ist nunmehr die Armauflage 23 relativ zur schwenkbaren Konsole 25 längsverschieblich. Die Klemmung stellt hierbei sicher, dass sich die Armauflage 23 nicht ohne Eingriff des Fahrers bzw. Fahrgasts gegenüber der Konsole 25 verschieben kann.
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Die 7 zeigt nunmehr die Armauflage 23 zur Ausführungsform aus 6. Ansatzweise zu erkennen ist eine erste Führungsfläche 28, welche sich gleichfalls, wie die weiteren ersten, zweite und dritten Führungsflächen 27, 29 bis 31 (verdeckt, nicht sichtbar), durchgehend über weitgehend die gesamte Länge der Armauflage 23 erstreckt. Es ist naheliegend, dass die dargestellte Armauflage zur Gewährleistung des geforderten Komforts mit einem Bezug und ggf. mit einer Polsterung versehen wird.
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Die 8 zeigt zum Beispiel aus 6 die schwenkbare Konsole 25 mit daran fest montiertem zweiten Trägerteil 24. Wenngleich in diesem Ausführungsbeispiel das zweite Trägerteil 24 und die schwenkbare Konsole 25 zwei getrennte Bauteile darstellen, ist es für den Fachmann offensichtlich, dass dies ebenso integral als ein Bauteil hergestellt werden kann. Insofern ist es nicht zwingend erforderlich, das zweite Trägerelement 24 an eine Konsole 25 zu montieren, sondern es kann vielmehr einen Bestandteil einer Konsole bilden.
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In 9 ist das zweite Trägerteil 24 zur Ausführungsform aus 6 bzw. 8 skizziert. Zu erkennen sind die jeweils ersten Anlageflächen 33 und 34 auf der nach unten weisenden Seite sowie die in V-Form gebildete zweite Anlagefläche 35 und des Weiteren die dritten Anlageflächen 36 und 37. Wiederum ist offensichtlich, dass in diesem Beispielfall die Anlageflächen 33 bis 37 von Gleitpads 26 gebildet werden, wobei entsprechend den ersten und dritten Führungsflächen 27, 28 bzw. 30, 31 die ersten und dritten Anlageflächen 33, 34 bzw. 36, 37 in einer Ebene liegen. Gleichfalls wird wiederum deutlich, dass jede Anlagefläche 33 bis 37 aus einer Mehrzahl einzelner Teilflächen, z. B. 33a und 33b, bestehen kann.
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Die 10 skizziert abschließend die schwenkbare Konsole 25 als Bauteil auf welchem das zweite Trägerelement 24 montiert wird.
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Bezugszeichenliste
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- 01
- Vorrichtung
- 02
- Erstes Trägerelement
- 03
- Zweites Trägerelement
- 04
- Gleitpads
- 05
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- 06
- Erste von zwei ersten Führungsflächen
- 07
- Zweite von zwei ersten Führungsflächen
- 08
- Zweite Führungsfläche
- 08a, b
- Teilflächen der zweiten Führungsfläche
- 09
- Erste von zwei dritten Führungsflächen
- 10
- Zweite von zwei dritten Führungsflächen
- 11
-
- 12
- Erste von zwei ersten Anlageflächen
- 13
- Zweite von zwei ersten Anlageflächen
- 14
- Zweite Anlagefläche
- 15
- Erste von zwei dritten Anlageflächen
- 16
- Zweite von zwei dritten Anlageflächen
- 17
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- 18a
- Erster Führungskontakt mit Überschneidung
- 18b
- Erster Führungskontakt bei Anlage
- 18c
- Erster Führungskontakt mit Spalt
- 19a
- Zweiter Führungskontakt mit Überschneidung
- 19b
- Zweiter Führungskontakt bei Anlage
- 20b
- Dritter Führungskontakt mit Spalt
- 20c
- Dritter Führungskontakt bei Anlage
- 21
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- 22
- Mittelarmlehne
- 23
- Armauflage/erstes Trägerteil
- 24
- Zweites Trägerteil
- 25
- Schwenkbare Konsole
- 26
- Gleitpad
- 27
- Erste von zwei ersten Führungsflächen
- 28
- Zweite von zwei ersten Führungsflächen
- 29
- Zweite Führungsfläche
- 30
- Erste von zwei dritten Führungsflächen
- 31
- Zweite von zwei dritten Führungsflächen
- 32
-
- 33
- Erste von zwei ersten Anlageflächen
- 34
- Zweite von zwei ersten Anlageflächen
- 35
- Zweite Anlagefläche
- 36
- Erste von zwei dritten Anlageflächen
- 37
- Zweite von zwei dritten Anlageflächen