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Die vorliegende Erfindung betrifft einen Profilzylinderschlüssel mit einer Schlüsselreide und mit einem von der Schlüsselreide ausgehenden Schlüsselschaft, wobei der Schlüsselschaft zumindest über einen Abschnitt seiner Länge einen zwei Dickbereiche und einen dazwischen liegenden verbreiterten Taillenbereich aufweisenden Querschnitt besitzt.
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Profilzylinderschlüssel sind allgemein bekannt. Sie weisen eine Schlüsselreide und einen von der Schlüsselreide ausgehenden Schlüsselschaft auf. Üblicherweise befinden sich am Schlüsselschaft Ausnehmungen zum mechanischen Ausrichten von Zuhaltungen, die an einem zugehörigen Profilzylinder oder Schließzylinder vorgesehen sind. Diese Zuhaltungen bestehen nach dem Stand der Technik aus Kernstiften und Gehäusestiften und werden in Richtung zum Schließkern eines derartigen Profilzylinders federbeaufschlagt. Durch das Ausrichten der Zuhaltungen, was bei vollständig eingestecktem Profilzylinderschlüssel erfolgt, werden die Trennebenen der Kern- und Gehäusestifte so verlagert, dass letztlich alle gemeinsam in der Drehfläche des Schließzylinderkerns im Gehäuse des Profilzylinders liegen, so dass der Schließzylinderkern dann frei drehbar ist.
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Derartige Profilzylinderschlüssel haben sich hervorragend bewährt, da sie für den redlichen Verbraucher eine hohe Sicherheit bieten. Alle namhaften Hersteller haben sich nämlich verpflichtet, derartige Profilzylinderschlüssel nur nach Vorlage einer entsprechenden Sicherungskarte selbst zu kopieren oder kopieren zu lassen. Das Problem entsteht allerdings dann, wenn mit den heute zugänglichen Kopierfräsverfahren derartige Schlüsselrohlinge nachgefräst werden, um dann die entsprechenden Ausnehmungen am Schlüsselschaft einfach zu übernehmen.
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Dies lässt sich mit den Geschäftsprinzipien eines namhaften Herstellers von derartigen Profilzylinderschlüsseln und zugehörigen Profilzylindern dann nicht mehr vereinbaren, wenn der Hersteller selbst sich an die entsprechenden Zusagen halten will, die er mit Übergabe der Sicherungskarte versichert, Dritte allerdings jedermann auf Abruf einen unzulässig kopierten Nachschlüssel liefern können.
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Der vorliegenden Erfindung liegt daher Aufgabe zugrunde, den bekannten Profilzylinderschlüssel so weiterzubilden, dass die Kopiersicherheit weiter erhöht wird, ohne dass zusätzliche elektronische Kennungen etc. notwendig werden.
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Diese Aufgabe wird mit einem Profilzylinderschlüssel der eingangs genannten Art dadurch gelöst, dass der Querschnitt des Schlüsselschafts bezüglich seiner Längsachse in vier Quadranten unterteilt ist und der Querschnitt in diesen Quadranten zwar punktsymmetrisch aber nicht spiegelsymmetrisch ausgebildet ist.
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Aus der Erfindung ergibt sich der Vorteil, dass beim Anfertigen einer unzulässigen Kopie für den Nachahmer die Kontur des Querschnitts des Schlüsselschafts nicht klar erkennbar ist, und vor allem keine Spiegelsymmetrie vorhanden ist. Der punktsymmetrischem Aufbau bietet den Vorteil, dass ein derartiger Profilzylinderschlüssel als Wendeschlüssel ausgeführt sein kann, der in zwei möglichen Drehstellungen in den Schlüsselkanal des Profilzylinders eingeführt werden kann.
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Hierdurch wird das Kopieren des Schlüsselschafts wesentlich erschwert.
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Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel ist vorgesehen, dass der Querschnitt in zwei punktsymmetrisch gegenüberliegenden Quadranten bogenförmig, insbesondere kreisbogenförmig ausgebildet ist., Dabei erstreckt sich die Krümmung über einen Winkel von bis zu 110°. Die Krümmung reicht also in den benachbarten Quadranten hinein.
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Eine Weiterbildung des erfindungsgemäßen Profilzylinderschlüssels sieht vor, dass der Querschnitt in zwei punktsymmetrisch gegenüber liegenden Quadranten im wesentlichen wenigstens einen ebenen Flächenabschnitt aufweist und insbesondere rechteckförmig ausgebildet ist. Der Übergang von gekrümmten zu geraden oder ebenen Flächenabschnitten bereitet Kopierfräsmaschinen erhebliche Schwierigkeiten, da der Scanvorgang in den Übergangsbereichen schwierig und daher der kopierte Schlüsselschaft ungenau ist. Vorteilhaft weist der Querschnitt des Schlüsselschafts im Wesentlichen eine S-Form auf.
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Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen, dass der Querschnitt abschnittsweise bogenförmig ausgebildet ist und mit sacklochartigen Ausnehmungen zum Ausrichten von schließzylinderseitig vorgesehenen und in Richtung zum Profilzylinderschlüssel abgefederten Zuhaltungen, bestehend aus Kernstiften und Gehäusestiften, die im wesentlichen radial zu dem jeweiligen Dickbereich in Bohrungen des Schließkerns und in dazu in fluchtende Position bringbaren Bohrungen des Profilzylindergehäuses sitzen, versehen ist. Dabei können die sacklochartigen Ausnehmungen oder Einsenkungen unterschiedliche Tiefen aufweisen. Außerdem können die sacklochartigen Ausnehmungen als kegel- oder kugelförmiger Trichter ausgebildet sein. Eine weitere Variationsmöglichkeit besteht darin, dass die sacklochartigen Ausnehmungen unterschiedliche Durchmesser aufweisen können. Vorteilhaft sind die sacklochartigen Ausnehmungen in einem Rastermaß von 10° bis 20°, insbesondere von 15° in Umfangsrichtung angeordnet. Die an der Oberfläche des Schlüsselschafts liegenden Ränder der sacklochartigen Ausnehmungen können sich überschneiden, so dass sich eine extrem unregelmäßige Kontur ergibt, die zum Teil auch in radialer Richtung ungleichmäßig ist. Durch die bogenförmige Krümmung der Oberfläche des Schlüsselschafts erscheint der Rand der sacklochartigen, kegelförmigen Ausnehmungen nicht kreisförmig sondern elliptisch, wodurch die Kopierbarkeit noch weiter erschwert wird.
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Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen, dass der Querschnitt abschnittsweise rechteckförmig ausgebildet ist und der Schlüsselschaft bezüglich seiner Schlüssellängsachse eine exzentrisch angeordnete und zwischen den äußeren Begrenzungslinien der Dickbereiche kurvig verlaufende Längsnut aufweist, die von der Schlüsselspitze trichterförmig ausgeht und in der Schlüsseleinsteckstellung vorbestimmte Bahnpositionen bietet, die vorgesehen sind zum Ausrichten von ggf. vorgesehenen Sekantialschiebern welche mit einem Gleitstift in den Schlüsselkanal des Profilzylinders dort hineinragen, wo die Längsnut beim Einstecken des Profilzylinderschlüssels in den Schlüsselkanal vorbei streicht. Sind die Sekantialschieber vorhanden, so bedarf es in jedem Fall einer erfindungsgemäß vorhandenen kurvig verlaufenden Längsnut, während andererseits bei nicht vorhandenen Sekantialschiebern die Längsnut durchaus funktionslos sein kann, der Profilzylinder allerdings durchaus auch die Möglichkeit bieten kann, entsprechende Sekantialschieber nachzurüsten.
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Damit wird, als Besonderheit der Erfindung, für den Nachahmer nicht erkennbar sein, ob die Längsnut funktionsbehaftet oder funktionslos ist und es ist evident, dass ein derartiger Schlüssel nicht ohne weiteres unzulässiger Weise kopiert werden darf. Dabei genügt lediglich ein einziger Sekantialschieber, um die erfindungsgemäße Längsnut in Funktion zu bringen. Vorteilhafterweise werden mehrere Sekantialschieber verwendet, um die Schlüsselkodierung weiter zu verfeinern. Vorteilhaft erstreckt sich die Längsnut über einen Teilbereich der Länge des Schlüsselschafts.
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Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen, dass der Übergang vom Dickbereich zum Taillenbereich im einen Quadranten in einem Radius und im anderen Quadranten in einer Fläche erfolgt.
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Bei einem Profilzylinderschlüssel mit dem erfindungsgemäß notwendigen etwa S-förmigen Querschnitt sind zweckmäßiger Weise alle Merkmale zum Ausrichten der Zuhaltungen und der eventuell vorhandenen Sekantialschieber an den Dickbereichen des Profilzylinderschlüssels vorgesehen, dort, wo der Profilzylinderschlüssel große Querschnitte besitzt.
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Die erfindungsgemäße Längsnut schwächt daher den Schlüsselquerschnitt nur unerheblich, falls sie in einem der beiden Dickbereiche des Profilzylinderschlüssels verläuft. Ferner wird durch die nach wie vor vorgesehenen, etwa radial zu den Dickbereichen des Profilzylinderschlüssels stehenden Zuhaltungen eine Kombination aus unterschiedlichen Zuhaltungstypen möglich, welche den Profilzylinder gegen die üblichen Öffnungsmethoden durch Vibration oder Zylinderpicking zusätzlich schützt. Folglich ist ein mit den erfindungsgemäß vorgesehenen Sekantialschiebern ausgestatteter Profilzylinder auch gegen die bekannten Öffnungsmethoden zusätzlich gesichert.
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Zweckmäßigerweise verläuft die Kurve der Längsnut zwischen zwei vorbestimmten Kurvenbegrenzungslinien und besitzt im Bereich der Schlüsselspitze, dort wo die ggf. vorgesehenen Sekantialschieber mit ihren Gleitstiften in die Längsnut einlaufen sollen, einen Einlauftrichter, dessen Trichteröffnung wenigstens dem Abstand der Kurvenbegrenzungslinien entspricht.
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Auf diese Weise ist ein praktisch ruckfreies Einlaufen der Gleitstifte in die erfindungsgemäße Längsnut möglich unabhängig von der Frage, wo sich die Gleitstifte in der Schlüsseleinsteckstellung, in der Sperrstellung der Sekantialschieber befinden. Dabei können die vorbestimmten Bahnpositionen am Profilzylinderschlüssel etwa mittig zwischen den Positionen der sacklochartigen Ausnehmungen angeordnet sein. Für diesen Fall würden sich, über die Länge des Schlüsselschafts gesehen, die Positionen der Ausnehmungen für die Zuhaltungen und die vorbestimmten Bahnpositionen zum Ausrichten der ggf. vorgesehenen Sekantialschieber abwechseln. Andererseits können die vorbestimmten Bahnpositionen am Profilzylinderschlüssel auch in einem separaten Längsbereich des Schlüsselschafts liegen, wo keine sacklochartigen Ausnehmungen zu finden sind.
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Der Schlüsselschaft würde dann aus zwei Abschnitten gebildet, von denen ein erster Abschnitt die Bahnpositionen der Längsnut aufweist zum Ausrichten der Sekantialschieber und der andere Längsabschnitt die sacklochartigen Ausnehmungen zum Ausrichten der Zuhaltungen.
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Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten ergeben sich aus den Unteransprüchen sowie der nachfolgenden Beschreibung, in der unter Bezugnahme auf die Zeichnung ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel im Einzelnen beschrieben ist. Dabei können die in der Zeichnung dargestellten sowie in der Beschreibung und in den Ansprüchen erwähnten Merkmale jeweils einzeln für sich oder in beliebiger Kombination erfindungswesentlich sein.
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In der Zeichnung zeigen:
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1 eine Seitenansicht eines erfindungsgemäßen Profilzylinderschlüssels; und
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2 eine vergrößerte Wiedergabe des Schnitts II-II gemäß 1.
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Die 1 zeigt eine Seitenansicht einer Ausführungsform eines insgesamt mit 10 bezeichneten Profilzylinderschlüssels, der eine Schlüsselreide 12 und einen Schlüsselschaft 14 aufweist. Wie insbesondere die 2, die einen Schnitt II-II darstellt, zeigt, besitzt der Schlüsselschaft 14 einen etwa S-förmigen Querschnitt mit verbreitertem Taillenbereich 16. An den verbreiterten Taillenbereich 16 schließen sich beidseits jeweils ein Dickbereich 18 an.
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Der in der 2 dargestellte Querschnitt des Schlüsselschafts 14 ist in vier Quadranten I, II, III und IV unterteilt und es ist erkennbar, dass der Querschnitt punktsymmetrisch bezüglich der Mittellängsachse 20 ist. Außerdem ist erkennbar, dass keine Spiegelsymmetrie vorliegt.
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Im Folgenden wird die Form des Querschnitts nur in den Quadranten I und II beschrieben, da die Form in den Quadranten III und IV entsprechend ausgestaltet ist.
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Die Quadranten I und II umfassen einen Dickbereich 18, der im Quadranten II bis auf den Taillenbereich 16 kreisbogenförmig ausgebildet ist. Der Kreisbogen 24 berührt dabei die Mittelebene 22. Außerdem liegt der Mittelpunkt 26 des Kreisbogens 24 in der vertikalen Mittelebene 28. Die Krümmung des Kreisbogens 24 erstreckt sich über einen Winkelbereich α von 140°, wobei der Kreisbogen 24 sich geringfügig, d. h. über etwas 10°, in den ersten Quadranten I erstreckt.
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Im ersten Quadranten I weist die Kontur des Querschnitts zwei ebene Flächenabschnitte 30 und 32 auf, wobei sich der Flächenabschnitte 30 an den Kreisbogen 24 anschließt und der Flächenabschnitte 32 parallel zur Mittelebene 28 verläuft. Der im Quadranten I liegende Abschnitt des Querschnitts ist im wesentlichen rechteckförmig. Hieraus ergibt sich für den Querschnitt, mit Blickrichtung auf die Spitze 34 des Profilzylinderschlüssels 10 eine S-Form.
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Insbesondere aus der 1, die den Quadranten II und III zeigt, ist erkennbar, dass im bogenförmigen Abschnitt des Schlüsselschafts 14 sacklochartige Ausnehmungen 36 vorgesehen sind. Diese Ausnehmungen 36 sind über die Länge des Schlüsselschafts 14 und über den Umfang verteilt angeordnet, wobei die Anordnung ein vorgegebenes Rastermaß sowohl in Längsrichtung (z. B. 10 mm) als auch in Umfangsrichtung (z. B. 15°) aufweisen kann. Die kreisrunden Ausnehmungen 36 weisen Ränder 38 auf, die aufgrund der gekrümmten Oberfläche elliptisch erscheinen. Außerdem ist erkennbar, dass sich die Ränder 38 einiger Ausnehmungen 36 teilweise überschneiden. Dies hat den Effekt, dass die Kontur der Ränder 38 bereichsweise von der Ellipsenform abweichen oder die Oberfläche des Schlüsselschafts 14 bereichsweise sogar einsinkt. Ein Scannen oder Abtasten dieser Oberflächenbereiche ist extrem schwierig. Dadurch, dass die kegel- oder kugelförmigen Ausnehmungen 36 unterschiedliche Tiefen aufweisen, sind die Abmessungen der durch die Ränder 38 definierten Ellipsen unterschiedlich groß. Dies kann auch durch unterschiedliche Durchmesser der Ausnehmungen 36 erreicht werden. Die Ausnehmungen 36 sind nach Anordnung und Tiefe variabel und können dadurch eine gewisse Hierarchie in der Zutrittsberechtigung einer Schließanlage aus mehreren derartigen Profilzylinderschlüsseln 10 bilden.
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Wie bereits erwähnt, verläuft die Kontur der Oberfläche des Schlüsselschafts 14 im Quadranten I ebener und kantiger, wobei die Übergänge vom einen zum andern Flächenabschnitt 30 und 32 gerundet ist. Die Rundungen 40 und 42 können zudem unterschiedliche Radien aufweisen.
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Zusätzlich weist der erfindungsgemäße Profilzylinderschlüssel 10 zu den Ausnehmungen 36 zum Ausrichten von abgefederten Zuhaltungen eine bezüglich seiner Längsachse 30 exzentrisch angeordnete und im Flächenabschnitt 32 angeordnete und kurvag verlaufende Längsnut 44 auf, die von der Schlüsselspitze 34 ausgeht und über ihren Verlauf vorbestimmte Bahnpositionen 46 bis 52 für vier (nicht dargestellte) Sekantialschieber bietet. Die Längsnut 44 kann sich über einen Teilbereich oder über die gesamte Länge des Schlüsselschafts 14 erstrecken.
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Außerdem ist erkennbar, dass der Übergang vom Dickbereich 18 zum Taillenbereich 16 im Quadranten I in einer Fläche 54 und im Quadranten II einem Radius erfolgt.