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Die Erfindung betrifft ein Ventil zum Regulieren eines Fluidstroms, insbesondere eines vorzugsweise in einer Maschine zur Herstellung einer Faserstoffbahn, insbesondere einer Papier-, Karton- oder Verpackungspapierbahn, geführten Faserstoffsuspensionsstroms, umfassend einen Hohlkörper mit einem im Wesentlichen zumindest streckenweise rotationssymmetrischen und eine Längsachse aufweisenden Hohlraum, der zumindest eine, eine Längsachse aufweisende Einlassöffnung mit einem Einlasskanal, eine veränderbare und im Wesentlichen rotationssymmetrische Durchtrittsfläche und eine Auslassöffnung mit einem Auslasskanal aufweist, und eine vorzugsweise mittels wenigstens eines Betätigungsmittels koaxial in dem Hohlraum des Hohlkörpers verschiebbare, die Durchtrittsfläche infolge einer Verschiebung veränderbare, insbesondere ein Ventilteller aufweisende und vorzugsweise rotationssymmetrische Ventilstange.
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Ein derartiges Ventil für eine Flüssigkeit ist beispielsweise aus der Druckschrift
EP 0 633 416 A1 bekannt. Bei der Flüssigkeit handelt es sich um eine Stoffsuspension, welche einem Stoffauflauf einer Papiermaschine zuführbar ist.
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Die heute in einer Maschine zur Herstellung einer Faserstoffbahn, insbesondere einer Papier-, Karton- oder Verpackungspapierbahn üblicherweise verwendeten Ventile, insbesondere Verdünnungswasserventile sind wichtige funktionale Elemente des Stoffauflaufs und neben anderen Komponenten maßgeblich für die Qualität der herzustellenden Faserstoffbahn mitverantwortlich. Im Hinblick auf das Erreichen einer bestmöglichen Qualität sind zuverlässige, störungsfreie und langlebige Ventileigenschaften eine wichtige Voraussetzung. Die Erfüllung dieser Eigenschaften ist insbesondere unter den bei der Faserbahnherstellung herrschenden Bedingungen, bei denen wenigstens eine Fasersuspension mit teilweise sehr hohem Fein- und Füllstoffgehalt kontinuierlich und unter einer hohen Temperatur von bis ca. 70°C geregelt werden muss, sehr wichtig.
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Die von den verschiedenen Herstellern von Maschinen zur Herstellung einer Faserstoffbahn verwendeten Ventile, insbesondere Verdünnungswasserventile sind teilweise völlig unterschiedlich aufgebaut. So sind neben Linearventilen auch Drehventile erfolgreich im Einsatz.
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Sowohl ein Drehventil, wie es beispielsweise aus der Druckschrift
EP 0 633 352 B1 bekannt ist, als auch ein Linearventil, wie es beispielsweise aus der bereits genannten Druckschrift
EP 0 633 416 A1 oder den Druckschriften
DE 199 49 067 C1 oder
EP 1 591 585 B1 bekannt ist, erfordert in gewissen Zeitabständen und nicht zuletzt aufgrund der Eigenschaften des verwendeten Fluidstroms einen Reinigungs- bzw. Spülaufwand. Dieser Aufwand wird gewöhnlich bei Stillständen des Ventils bzw. des Stoffauflaufs für die Maschine zur Herstellung einer Faserstoffbahn entweder manuell oder durch Verwendung eines Fluidstroms mit anderen, vorzugsweise reinigenden Eigenschaften erbracht. Diese bekannten Vorgehensweisen sind einerseits recht zeitintensiv, andererseits auch mit hohen Kosten verbunden.
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Die
1 zeigt eine Ventilkennlinie K des in der Druckschrift
EP 0 633 416 A1 offenbarten Ventils für eine Flüssigkeit.
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Auf der Abszisse ist die Ventilöffnung Ö des bekannten Ventils in Prozent aufgetragen, auf der Ordinate hingegen ist der offene Querschnitt Q des bekannten Ventils in Prozent aufgetragen.
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Es ist deutlich erkennbar, dass das bekannte Ventil eine gekrümmte Ventilkennlinie K aufweist und erst ab einer Ventilöffnung Ö von mindestens 95% (gestrichelte Linie) die notwendigen Voraussetzungen für einen effektiven Reinigungs- bzw. Spülvorgang aufweist. Und bis zum Erreichungen dieser Ventilöffnung Ö von mindestens 95% aus einer beispielhaften Betriebsposition (Strichpunktlinie) heraus ist ein relativ großer Verstellweg der Ventilstange des bekannten Ventils notwendig.
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Weiterhin können zum Regulieren eines Fluidstroms, insbesondere eines vorzugsweise in einer Maschine zur Herstellung einer Faserstoffbahn, insbesondere einer Papier-, Karton- oder Verpackungspapierbahn, geführten Faserstoffsuspensionsstroms auch aus dem älteren Stand der Technik bekannte Kugelhähne, Schieber, Regelklappen, Membranventile, Quetschventile, Nadelventile oder dergleichen eingesetzt werden. Sie weisen jedoch allesamt dem Fachmann bekannte Nachteile auf.
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Es ist also Aufgabe der Erfindung, ein Ventil der eingangs genannten Art derart zu verbessern, dass die genannten Nachteile des Stands der Technik weitestgehend reduziert, vorzugsweise sogar gänzlich vermieden werden. Insbesondere soll die Möglichkeit einer Spülfunktion in ein und demselben Ventil geschaffen werden. Die Spülfunktion soll insbesondere im kurzzeitigen Kreislaufbetrieb der Maschine zur Herstellung einer Faserstoffbahn und/oder vor einem Reinigungsstillstand optimiert realisiert werden können.
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Diese Aufgabe wird bei einem Ventil der eingangs genannten Art erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass es wenigstens zwei Funktionsbereiche aufweist, wobei der erste Funktionsbereich einen Betriebsmodus mit einer linearen oder annähernd linearen Ventilkennlinie und wobei der zweite Funktionsbereich einen Spülmodus mit einer nichtlinearen, vorzugsweise sprunghaft ansteigenden Ventilkennlinie darstellt.
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Die erfindungsgemäße Aufgabe wird auf diese Weise vollkommen gelöst.
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Diese erfindungsgemäße Ausgestaltung des Ventils zeichnet sich durch wenigstens zwei Funktionsbereiche in ein und derselben Einheit aus, einen ersten Funktionsbereich für den Betriebsmodus und einen zweiten Funktionsbereich für den Spülmodus. Aufgrund der konstruktiven Einheit kann die neuartige Spülfunktion auch im kurzzeitigen Kreislaufbetrieb der Maschine zur Herstellung einer Faserstoffbahn und/oder vor einem Reinigungsstillstand optimiert realisiert werden.
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Der Spülmodus mit seiner nichtlinearen, vorzugsweise sprunghaft ansteigenden Ventilkennlinie weist einen maximalen Volumenstrom, also Durchsatz auf, der mit einem geringen Verstellweg erreicht werden soll. Die entsprechende Ventilkennlinie verläuft somit steiler als die reguläre Ventilkennlinie für den Betriebsmodus. Der Hintergrund hierfür ist darin zu finden, dass es für Spülzwecke einen sehr hohen Durchsatz geben sollte. Zur Erreichung eines ganz offenen Querschnitts wird der Verstellweg gekürzt bzw. zur Bewegung in den beiden Bereichen wird nur ein geringer linearer Verstellweg benötigt.
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Der Hohlraum des Hohlkörpers ist bevorzugt zumindest bereichsweise derart gestaltet, dass in dem Betriebsmodus eine Ventilöffnung im Bereich von 0 bis etwa 75% und ein offener Querschnitt (Q) von 5 bis etwa 75%, vorzugsweise von 10 bis etwa 75%, insbesondere von 15 bis etwa 75%, des maximal offenen Querschnitts erreicht werden. Zudem ist er bevorzugt zumindest bereichsweise derart gestaltet, dass in dem Spülmodus eine Ventilöffnung von mindestens 75% und ein offener Querschnitt von mindestens 75% des maximal offenen Querschnitts erreicht werden. Diese Gesamtkennlinie des erfindungsgemäßen Ventils wird erzielt, indem in dem Verlauf des offenen Querschnitts des erfindungsgemäßen Ventils über der Ventilöffnung des erfindungsgemäßen Ventils ein signifikanter Querschnittssprung erfolgt. In dem Spülmodus bzw. -querschnitt erweitert sich der offene Querschnitt des erfindungsgemäßen Ventils auf einem kurzen Verstellweg zu dem maximal offenen Querschnitt des erfindungsgemäßen Ventils. Die dargelegten Ventileigenschaften sind insbesondere bei einer Verwendung des erfindungsgemäßen Ventils in einem Stoffauflauf für eine Maschine zur Herstellung einer Faserstoffbahn von Vorteil.
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Weiterhin weisen die in Strömungsrichtung des Fluidstroms, insbesondere Faserstoffsuspensionsstroms geordneten Bereiche des Hohlraums des Hohlkörpers bevorzugt zumindest eine der folgenden Eigenschaften auf:
- – die eine Längsachse aufweisende Einlassöffnung weist einen Durchmesser im Bereich von 10 bis 60 mm, vorzugsweise von 15 bis 50 mm, auf;
- – ein Übergangsbereich weist einen Übergangswinkel im Bereich von 60 bis 120°, vorzugsweise von 80 bis 100°, insbesondere von 85 bis 95° auf;
- – ein zylindrischer oder annähernd zylindrischer Bereich weist einen Durchmesser im Bereich von 10 bis 60 mm, vorzugsweise von 15 bis 50 mm, und eine Länge im Bereich von 0,1 bis 50 mm, vorzugsweise von 0,1 bis 20 mm, auf;
- – der erste, den Spülmodus darstellende Funktionsbereich ist ein erster Konfusor, dessen Durchmesserverhältnis Eintritt-Austritt im Bereich von 1 bis 2, vorzugsweise von 1,1 bis 1,5, liegen;
- – der zweite, sowohl den Betriebsmodus als die veränderbare und im Wesentlichen rotationssymmetrische Durchtrittsfläche darstellende Funktionsbereich ist ein zweiter Konfusor, dessen Durchmesserverhältnis Eintritt-Austritt im Bereich von 1,2 bis 4, vorzugsweise von 1,5 bis 2,5, liegen; und/oder
- – der Endbereich des zweiten Konfusors und ein zylindrischer oder annähernd zylindrischer Bereich weisen einen Durchmesser im Bereich von 5 bis 30 mm, vorzugsweise von 10 bis 25 mm, insbesondere von 10 bis 20 mm, auf, wobei der zylindrische oder annähernd zylindrische Bereich zudem eine Länge von 0,1 bis 50 mm, vorzugsweise von 2 bis 20 mm, aufweist.
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Auch weist der Ventilteller der vorzugsweise rotationssymmetrischen Ventilstange bevorzugt einen kleineren Durchmesser als der Endbereich des Konfusors und des zylindrischen oder annähernd zylindrischen Bereichs auf, so dass eine variable Drossel ausgebildet wird, die fortwährend einen Mindestspalt im Bereich von 0,1 bis 3,0 mm, vorzugsweise von 0,2 bis 1,0 mm, aufweist und damit im Betrieb des erfindungsgemäßen Ventils immer einen Mindestvolumenstrom besitzt. Hierdurch lässt sich das vorteilhafte Funktionsprinzip einer Drossel realisieren. Der Ventilteller kann im Prinzip jede beliebige Außenkontur aufweisen, beispielsweise eine dem Fachmann bekannte Außenkontur oder jede mögliche, insbesondere konische Außenkontur.
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Ferner umfasst das Betätigungsmittel bevorzugt einen linearen Stellmotor, der vorzugsweise mittels mindestens einer Halterung an dem Hohlkörper angeordnet ist und der mittels einer Verbindungskupplung mit der Ventilstange unmittelbar oder mittelbar verbunden ist. Diese mittelbare Anordnung des Betätigungsmittels an dem Hohlkörper des erfindungsgemäßen Ventils eröffnet die Schaffung einer ausreichenden Zugänglichkeit zu wesentlichen Betätigungsbauteilen, wie beispielsweise zur Verbindungskupplung oder weiteren Befestigungselementen. Diese ausreichende Zugänglichkeit ermöglicht überdies einen schnellen und einfachen An- und Abbau des Betätigungsmittels, vorzugsweise mittels einer Wechselvorrichtung, auch während des Betriebs des Stoffauflaufs bzw. der Maschine zur Herstellung einer Faserstoffbahn.
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Eine derartige Halterung ist in der deutschen Patentanmeldung DE ... vom 30.04.2010 (HPA14850 DE – „MJII-V-Motorhalterdesign”) des Anmelders offenbart. Die Offenbarung dieser deutschen Patentanmeldung wird hiermit zum Gegenstand der vorliegenden Beschreibung gemacht.
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Auch erfüllt der lineare Stellmotor die Notwendigkeit eines passenden Antriebs unter den Aspekten einer klaren Definition der räumlichen Ventilendbereiche und des Übergangspunkts der Ventilkennliniencharakteristik.
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Im Hinblick auf eine gesamtheitliche Lösung ist der lineare Stellmotor bevorzugt von einem Regelsystem beaufschlagt, in welchem eine abgestimmte Software mit den entsprechenden Ventilkennlinien hinterlegt ist. Dabei müssen der abgestimmten Software die Besonderheiten der Ventilkennlinie, die genaue Position der Ventilstange wie auch verschiedene aktuelle Prozesswerte bekannt sein. In Abhängigkeit dieser Daten werden die Positionierung und das Verhalten der Softwarefunktion angepasst. Und in einem konkreten Fall kann die abgestimmte Software im Betriebsmodus eine Querprofilregelung für mehrachsige Aktuatorsysteme sowie im Spülmodus eine spezielle Ablaufsteuerung bereitstellen.
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Überdies besitzt der lineare Stellmotor bevorzugt eine Positioniergenauigkeit in einem Bereich von 2,5 μm (Translation) bzw. 32,4'' (Rotation), einen bestimmten Verfahrweg von 10 bis 50 mm, vorzugsweise von 20 bis 40 mm, insbesondere von 30 mm, und/oder einen Drehwinkel von +/–90°. Die dargelegten Eigenschaften des linearen Stellmotors sind insbesondere bei einer Verwendung des erfindungsgemäßen Ventils in einem Stoffauflauf für eine Maschine zur Herstellung einer Faserstoffbahn von Vorteil.
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Die Einlassöffnung des erfindungsgemäßen Ventils ist in dem Hohlkörper bevorzugt derart angeordnet, dass deren Längsachse sich mit der Längsachse des Hohlraums des Hohlkörpers in einem Schnittpunkt schneidet. Diese Anordnung der beiden Längsachsen, der Längsachse der Einlassöffnung und der Längsachse des Hohlraums des Hohlkörpers, bewirkt eine rotationsfreie, staupunktfreie und kavitationsfreie Führung des Fluidstroms, insbesondere Faserstoffsuspensionsstroms mit einem möglichst geringen Druckverlust in dem Fluidstrom, insbesondere Faserstoffsuspensionsstrom. Der Hohlraum des Hohlkörpers erfährt also eine mittige und staupunktsfreie Durchströmung ohne jegliche Drallströmung.
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Die Längsachse der Einlassöffnung des erfindungsgemäßen Ventils ist hierbei definitionsgemäß die Mittensenkrechte der Einlassöffnung. Zudem weist das erfindungsgemäße Ventil bevorzugt nur eine, eine Längsachse aufweisende Einlassöffnung mit einem in Strömungsrichtung vorgeordneten Einlasskanal auf, dessen Längsachse wiederum koaxial oder unter einem Winkel zu der Längsachse der Einlassöffnung angeordnet sein kann. Das erfindungsgemäße Ventil besitzt in dem Hohlkörper eine Strömungshauptrichtung für den Fluidstrom, insbesondere Faserstoffsuspensionsstrom, die im Wesentlichen koaxial mit der Längsachse des Hohlraums des Hohlkörpers verläuft.
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Die beiden sich in dem Schnittpunkt schneidenden Längsachsen, namentlich die Längsachse der Einlassöffnung und die Längsachse des Hohlraums des Hohlkörpers, weisen bevorzugt einen Schnittwinkel im Bereich von 60 bis 120°, vorzugsweise von 80 bis 100°, insbesondere von 85 bis 95°, auf. Die Längsachse der Einlassöffnung kann also konvergent zu der Strömungshauptrichtung des Fluidstroms in dem Hohlkörper (Schnittwinkel > 90°), senkrecht zu der Strömungshauptrichtung des Fluidstroms in dem Hohlkörper (Schnittwinkel = 90°) oder divergent zu der Strömungshauptrichtung des Fluidstroms in dem Hohlkörper (Schnittwinkel < 90°) ausgerichtet sein. Diese Schnittwinkelbereiche erbringen räumliche Vorteile, insbesondere im Hinblick auf die unmittelbare Aneinanderreihung von mehreren erfindungsgemäßen Ventilen und/oder die Anordnung mit weiteren Bauteilen und -gruppen, wie zum Beispiel mit der Verteileinrichtung, insbesondere dem Querverteilrohr.
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Ferner ist der zu regulierende Fluidstrom, insbesondere Fluidteilstrom bevorzugt ein Verdünnungswasser-Strom bzw. Siebwasser-Strom, der Anteile an Feststoffen einer Faserstoffsuspension enthält.
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Das erfindungsgemäße Ventil lässt sich in hervorragender Weise auch in einem Stoffauflauf für eine Maschine zur Herstellung einer Faserstoffbahn, insbesondere einer Papier-, Karton- oder Verpackungspapierbahn, aus wenigstens einer Faserstoffsuspension verwenden.
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Der Stoffauflauf ist hierbei bevorzugt als ein sektionierter Verdünnungswasser-Stoffauflauf mit einer Teilungsbreite von N·25 mm oder N·33,3 mm ausgebildet, wobei N bevorzugt eine natürliche Zahl ist, und in mindestens einer, vorzugsweise in jeder Verdünnungswasser-Leitung kann wenigstens ein erfindungsgemäßes Ventil angeordnet sein.
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Weiterhin sind die mehreren erfindungsgemäßen Ventile bevorzugt in wählbaren Sektionen funktional zusammenschaltbar. Dabei können sie einerseits geöffnet, andererseits geschlossen sein. Hierdurch wird in den geöffneten Sektionen ein Vielfaches an Volumenstrom und damit eine Reinigungsfunktion erzielt. Eine weitere Möglichkeit ist die Veränderung der mittleren Ventilstellung während des Spülens in Richtung geschlossen. Hierdurch wird, wenn der Gesamtdurchsatz geregelt konstant ist, eine Druckerhöhung in einem dazugehörigen Querverteilrohr erzeugt. Wenn einzelne erfindungsgemäße Ventile oder Sektionen von erfindungsgemäßen Ventilen in dieser Betriebsweise ganz geöffnet werden, wird eine massive örtliche Mengenerhöhung erzielt. Auf diese Weise stellt sich wiederum eine Reinigungswirkung ein.
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Auch lässt sich das erfindungsgemäße Ventil in hervorragender Weise in einer Maschine zur Herstellung einer Faserstoffbahn, insbesondere einer Papier-, Karton- oder Verpackungspapierbahn, aus wenigstens einer Faserstoffsuspension, verwenden. Die Maschine kann gemäß dem Stand der Technik aufgebaut sein und alle bekannten Maschinenbereiche aufweisen.
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Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung mehrerer bevorzugter Ausführungsbeispiele unter Bezugnahme auf die Zeichnung.
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Es zeigen
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1 eine Ventilkennlinie K eines bekannten Ventils für eine Flüssigkeit;
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2 eine schematische Perspektivdarstellung eines erfindungsgemäßen Ventils zum Regulieren eines Fluidstroms, insbesondere eines Faserstoffsuspensionsstroms;
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3 eine beispielhafte und bevorzugte Ventilkennlinie des erfindungsgemäßen Ventils zum Regulieren eines Fluidstroms, insbesondere eines Faserstoffsuspensionsstroms;
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4 eine schematische Längsschnittteildarstellung durch das in der 2 dargestellte erfindungsgemäße Ventil zum Regulieren eines Fluidstroms;
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5 eine schematische und ausschnittsweise Draufsicht auf das in der 2 dargestellte erfindungsgemäße Ventil zum Regulieren eines Fluidstroms;
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6 eine schematische und beispielhafte Darstellung der Stellungen der Betätigungsmittel im Spülmodus; und
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7 eine schematische Schnittdarstellung durch einen bekannten sektionierten Verdünnungswasser-Stoffauflauf, der wenigstens ein erfindungsgemäßes Ventil zum Regulieren eines Fluidstroms umfasst.
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Die 2 zeigt eine schematische Perspektivdarstellung eines erfindungsgemäßen Ventils 1 zum Regulieren eines Fluidstroms 2 (Pfeil), insbesondere eines Faserstoffsuspensionsstroms 2.1 (Pfeil). Der Faserstoffsuspensionsstrom 2.1 kann beispielsweise in einer dem Fachmann bekannten Maschine 200 zur Herstellung einer Faserstoffbahn, insbesondere einer Papier-, Karton- oder Verpackungspapierbahn geführt sein (vgl. 7).
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Das Ventil 1 umfasst einen Hohlkörper 3 mit einem im Wesentlichen zumindest streckenweise rotationssymmetrischen und eine Längsachse 4.L (gestrichelte Linie; Doppelpfeil) aufweisenden Hohlraum 4, der nur eine, eine Längsachse 5.L (gestrichelte Linie) aufweisende Einlassöffnung 5, eine veränderbare und im Wesentlichen rotationssymmetrische Durchtrittsfläche 6 und eine Auslassöffnung 7 aufweist (vgl. 4). Die Durchtrittsfläche 6 weist allgemein eine ringförmige Kontur auf.
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Der Einlassöffnung 5 ist ein nicht weiters dargestellter Einlasskanal 5.1 in Strömungsrichtung S (Pfeil) des Fluidstroms 2 vorgeordnet. Hingegen ist der Auslassöffnung 7 ein Auslasskanal 7.1 in Strömungshauptrichtung H (Pfeil) des Fluidstroms 2 nachgeordnet (vgl. auch 4).
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Weiterhin umfasst das Ventil 1 eine mittels eines Betätigungsmittels 10 koaxial in dem Hohlraum 4 des Hohlkörpers 3 verschiebbare, die Durchtrittsfläche 6 infolge einer Verschiebung V (Doppelpfeil) veränderbare, vorzugsweise ein Ventilteller 9 aufweisende und vorzugsweise rotationssymmetrische Ventilstange 8 (vgl. erneut 4).
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Das Betätigungsmittel 10 umfasst einen linearen Stellmotor 11, der mittels einer Halterung 12 an dem Hohlkörper 3 angeordnet ist und der mittels einer Verbindungskupplung 13 mit der Ventilstange 8 unmittelbar verbunden ist. Eine derartige Halterung 12 ist in der deutschen Patentanmeldung DE ... vom 30.04.2010 (HPA14850 DE – „MJII-V-Motorhalterdesign”) des Anmelders offenbart. Die Offenbarung dieser deutschen Patentanmeldung wird hiermit zum Gegenstand der vorliegenden Beschreibung gemacht.
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Der lineare Stellmotor 11 ist von einem nicht weiters dargestellten Regelsystem 14 beaufschlagt, in welchem eine abgestimmte Software 15 mit den entsprechenden Ventilkennlinien K hinterlegt ist. Zudem besitzt der lineare Stellmotor 11 eine Positioniergenauigkeit G in einem Bereich von 2,5 μm (Translation) bzw. 32,4'' (Rotation), einen bestimmten Verfahrweg s von 10 bis 50 mm, vorzugsweise von 20 bis 40 mm, insbesondere von 30 mm, und/oder einen Drehwinkel γ von +/–90°.
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Die 3 zeigt eine beispielhafte und bevorzugte Ventilkennlinie K des erfindungsgemäßen Ventils zum Regulieren eines Fluidstroms, insbesondere eines Faserstoffsuspensionsstroms.
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Auf der Abszisse ist die Ventilöffnung Ö des erfindungsgemäßen Ventils in Prozent aufgetragen, auf der Ordinate hingegen ist der offene Querschnitt Q des erfindungsgemäßen Ventils in Prozent aufgetragen.
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Es ist klar erkennbar, dass das Ventil zwei Funktionsbereiche I, II aufweist. Der erste Funktionsbereich I stellt einen Betriebsmodus M.I mit einer linearen oder annähernd linearen Ventilkennlinie K dar, der zweite Funktionsbereich II hingegen stellt einen Spülmodus M.II mit einer nichtlinearen, vorzugsweise sprunghaft ansteigenden Ventilkennlinie K dar.
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Der Hohlraum 4 des Hohlkörpers 3 des erfindungsgemäßen Ventils 1 ist zumindest bereichsweise derart gestaltet, dass in dem Betriebsmodus M.I eine Ventilöffnung Ö im Bereich von 0 bis etwa 75% und ein offener Querschnitt Q von 5 bis etwa 75%, vorzugsweise von 10 bis etwa 75%, insbesondere von 15 bis etwa 75%, des maximalen Querschnitts Qmax erreicht werden. Und in dem Spülmodus M.II werden eine Ventilöffnung Ö von mindestens 75% und ein offener Querschnitt Q von mindestens 75% des maximalen Querschnitts erreicht (vgl. 5).
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Die 4 zeigt eine schematische Längsschnittteildarstellung durch das in der 2 dargestellte erfindungsgemäße Ventil 1 zum Regulieren eines Fluidstroms 2 (Pfeil), insbesondere eines Faserstoffsuspensionsstroms 2.1 (Pfeil).
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Die in Strömungsrichtung S (Pfeil) des Fluidstroms 2 (Pfeil), insbesondere Faserstoffsuspensionsstroms 2.1 (Pfeil) geordneten Bereiche des Hohlraums 4 des Hohlkörpers 3 des erfindungsgemäßen Ventils 1 weisen zumindest eine der folgenden Eigenschaften auf:
- – die eine Längsachse 5.L aufweisende Einlassöffnung 5 weist einen Durchmesser 5.D im Bereich von 10 bis 60 mm, vorzugsweise von 15 bis 50 mm, auf;
- – ein Übergangsbereich 16 weist einen Übergangswinkel β im Bereich von 60 bis 120°, vorzugsweise von 80 bis 100°, insbesondere von 85 bis 95° auf;
- – ein zylindrischer oder annähernd zylindrischer Bereich 17 weist einen Durchmesser 17.D im Bereich von 10 bis 60 mm, vorzugsweise von 15 bis 50 mm, und eine Länge 17.L im Bereich von 0,1 bis 50 mm, vorzugsweise von 0,1 bis 20 mm, auf;
- – der erste, den Spülmodus (M.II) darstellende Funktionsbereich (II), ist ein erster Konfusor (18), dessen Durchmesserverhältnis (18.V) Eintritt-Austritt (in Strömungsrichtung S (Pfeil)) im Bereich von 1 bis 2, vorzugsweise von 1,1 bis 1,5, liegen;
- – der zweite, sowohl den Betriebsmodus (M.I) als die veränderbare und im Wesentlichen rotationssymmetrische Durchtrittsfläche (6) darstellende Funktionsbereich (I) ist ein zweiter Konfusor (19), dessen Durchmesserverhältnis (19.V) Eintritt-Austritt (in Strömungsrichtung S (Pfeil)) im Bereich von 1,2 bis 4, vorzugsweise von 1,5 bis 2,5, liegen; und/oder
- – der Endbereich 20 des zweiten Konfusors 19 und ein zylindrischer oder annähernd zylindrischer Bereich 21 weisen einen Durchmesser 21.D im Bereich von 5 bis 30 mm, vorzugsweise von 10 bis 25 mm, insbesondere von 10 bis 20 mm, auf, wobei der zylindrische oder annähernd zylindrische Bereich 21 zudem eine Länge 21.L von 0,1 bis 50 mm, vorzugsweise von 2 bis 20 mm, aufweist.
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Auch weist der Ventilteller 9 der vorzugsweise rotationssymmetrischen Ventilstange 8 einen kleineren Durchmesser 9.D als der Endbereich 20 des zweiten Konfusors 19 und des zylindrischen oder annähernd zylindrischen Bereichs 21 (Durchmesser 21.D) auf, so dass eine variable Drossel 22 ausgebildet wird, die fortwährend einen Mindestspalt 22.s im Bereich vor 0,5 bis 1,5 mm, vorzugsweise von 0,5 bis 1,0 mm, insbesondere von etwa 0,75 mm, aufweist und damit im Betrieb des erfindungsgemäßen Ventils 1 immer einen Mindestvolumenstrom Vmin besitzt.
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Weiterhin ist die Einlassöffnung 5 in dem Hohlkörper 3 derart angeordnet, dass deren Längsachse 5.L (gestrichelte Linie) sich mit der Längsachse 4.L (gestrichelte Linie; Doppelpfeil) des Hohlraums 4 des Hohlkörpers 3 in einem Schnittpunkt P schneidet (vgl. 5). Die Längsachse 5.L der Einlassöffnung 5 ist hierbei definitionsgemäß die Mittensenkrechte M der Einlassöffnung 5.
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Die beiden sich in dem Schnittpunkt P schneidenden Längsachsen 4.L (gestrichelte Linie; Doppelpfeil), 5.L (gestrichelte Linie) weisen einen Schnittwinkel α im Bereich von 60 bis 120°, vorzugsweise von 80 bis 100°, insbesondere von 85 bis 95°, auf. Die Längsachse 5.L (gestrichelte Linie) der Einlassöffnung 5 kann also konvergent zu der Strömungshauptrichtung H (Pfeil) des Fluidstroms 2 in dem Hohlkörper 3 (Schnittwinkel α > 90°), senkrecht zu der Strömungshauptrichtung H (Pfeil) des Fluidstroms 2 in dem Hohlkörper 3 (Schnittwinkel α = 90°) oder divergent zu der Strömungshauptrichtung H (Pfeil) des Fluidstroms 2 in dem Hohlkörper 3 (Schnittwinkel α < 90°) ausgerichtet sein. In der dargestellten Ausführung nimmt der Schnittwinkel α einen Wert von 90° an, die beiden sich schneidenden Längsachsen 4.L (gestrichelte Linie; Doppelpfeil), 5.L (gestrichelte Linie) verlaufen also senkrecht zueinander.
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Und der Hohlraum 4 des Hohlkörpers 3 ist zudem derart ausgebildet, dass der eine Strömungshauptrichtung H (Pfeil) aufweisende Fluidstrom 2, insbesondere Faserstoffsuspensionsstrom 2.1 staupunktsfrei oder annähernd staupunktsfrei und rotationsfrei oder annähernd rotationsfrei in Bezug auf die Längsachse 4.L (gestrichelte Linie; Doppelpfeil) des Hohlraums 4 durch ihn strömt. Der Hohlraum 4 des Hohlkörpers 3 erfährt also eine mittige und staupunktsfreie Durchströmung ohne jegliche Drallströmung.
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Die 5 zeigt eine schematische und ausschnittsweise Draufsicht auf das in der 2 dargestellte erfindungsgemäße Ventil 1 zum Regulieren eines Fluidstroms 2 (Pfeil).
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Auch in dieser Draufsicht ist erkennbar, dass die Einlassöffnung 5 in dem Hohlkörper 3 derart angeordnet ist, dass deren Längsachse 5.L (Punkt) sich mit der Längsachse 4.L (gestrichelte Linie; Doppelpfeil) des Hohlraums 4 des Hohlkörpers 3 in einem Schnittpunkt P schneidet, und dass der Hohlraum 4 des Hohlkörpers 3 derart ausgebildet ist, dass der eine Strömungshauptrichtung H (Pfeil) aufweisende Fluidstrom 2, insbesondere Faserstoffsuspensionsstrom 2.1 staupunktsfrei oder annähernd staupunktsfrei und rotationsfrei oder annähernd rotationsfrei in Bezug auf die Längsachse 4.L des Hohlraums 4 durch ihn strömt.
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Die 6 zeigt eine schematische und beispielhafte Darstellung der Stellungen der Betätigungsmittel im Spülmodus.
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Auf der Abszisse sind die Ventilnummern n der n erfindungsgemäßen Ventile aufgetragen, auf der Ordinate hingegen ist die Ventilöffnung Ö des jeweiligen erfindungsgemäßen Ventils in Prozent aufgetragen.
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In wählbaren Sektionen werden die Ventilbewegungen über die Aktuatoren zusammengeschaltet und einerseits geöffnet und andererseits geschlossen. Hierdurch wird in den geöffneten Sektionen ein Vielfaches an Volumenstrom und damit eine Reinigungsfunktion erzielt.
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Die 7 zeigt eine schematische Schnittdarstellung durch einen bekannten sektionierten Verdünnungswasser-Stoffauflauf 100, der eine Vielzahl von zueinander beabstandeten erfindungsgemäßen Ventilen 1 zum Regulieren eines Fluidstroms 2, 2.T umfasst.
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Der dargestellte sektionierte Verdünnungswasser-Stoffauflauf 100 ist Bestandteil einer nicht weiters dargestellten, dem Fachmann jedoch bekannten Maschine 200 zur Herstellung einer Faserstoffbahn, insbesondere einer Papier-, Karton- oder Verpackungspapierbahn, aus wenigstens einer Faserstoffsuspension. Er umfasst eine wenigstens eine Faserstoffsuspension 101 zuführenden Zuführvorrichtung 102 und ein Turbulenzerzeugungsmittel 103, in welchem beim Betrieb des Verdünnungswasser-Stoffauflaufs 100 die wenigstens eine Faserstoffsuspension 101 durch eine Vielzahl von in Zeilen und in Spalten angeordneten Strömungskanälen 104 strömt, dadurch in eine Strömungsrichtung aufweisende Faserstoffsuspensionsteilströme aufgeteilt und nach dem Austritt aus dem Turbulenzerzeugungsmittel 103 in einer vorzugsweise maschinenbreiten Kammer 105 wieder zusammengeführt wird.
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Stromaufwärts des Turbulenzerzeugungsmittels 103 sind mehrere eine jeweilige Längsrichtung aufweisende und in Breitenrichtung des Stoffauflaufs zueinander beabstandete Mittel 106 zur vorzugsweise regel-/steuerbaren Zudosierung von einem Fluid 2 in Fluidteilströmen 2.T in die wenigstens eine Faserstoffsuspension 101 vorgesehen. Hinsichtlich der konstruktiven und funktionalen Ausgestaltung der Mittel wird auf die nachfolgenden acht deutschen Patentanmeldungen des Anmelders verwiesen, deren Offenbarungsgehalte hiermit zum Gegenstand der vorliegenden Beschreibung gemacht werden:
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Der dargestellte Verdünnungswasser-Stoffauflauf 100 weist bevorzugt eine Teilungsbreite T (Sektionsbreite) der Mittel 106 von N·25 mm oder N·33,3 mm auf, wobei N bevorzugt eine natürliche Zahl ist.
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Das erfindungsgemäße Ventil 1 dient also zum Regulieren des Fluidstroms 2, insbesondere des Fluidteilstroms 2.T. In dargestellter Ausführung ist der Fluidstrom 2, insbesondere Faserstoffsuspensionsstrom 2.1 ein Verdünnungswasser-Strom bzw. Siebwasser-Strom, der Anteile an Feststoffen einer Faserstoffsuspension enthält.
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Auch können mehrere erfindungsgemäße Ventile 1 in vorzugsweise frei wählbaren Sektionen funktional zusammenschaltbar sein.
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Zusammenfassend ist festzuhalten, dass durch die Erfindung ein Ventil der eingangs genannten Arten geschaffen wird, welches die genannten Nachteile des Stands der Technik weitestgehend reduziert, vorzugsweise sogar gänzlich vermeidet. Insbesondere wird die Möglichkeit einer Spülfunktion in ein und demselben Ventil geschaffen. Die Spülfunktion kann insbesondere im kurzzeitigen Kreislaufbetrieb [der Maschine zur Herstellung einer Faserstoffbahn] und/oder vor einem Reinigungsstillstand optimiert realisiert werden.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Ventil
- 2
- Fluidstrom (Pfeil)
- 2.1
- Faserstoffsuspensionsstrom (Pfeil)
- 2.T
- Fluidteilstrom
- 3
- Hohlkörper
- 4
- Hohlraum
- 4.L
- Längsachse (gestrichelte Linie; Doppelpfeil)
- 5
- Einlassöffnung
- 5.1
- Einlasskanal
- 5.D
- Durchmesser
- 5.L
- Längsachse (gestrichelte Linie)
- 6
- Durchtrittsfläche
- 7
- Auslassöffnung
- 7.1
- Auslasskanal
- 8
- Ventilstange
- 9
- Ventilteller
- 9.D
- Durchmesser
- 10
- Betätigungsmittel
- 11
- Linearer Stellmotor
- 12
- Halterung
- 13
- Verbindungskupplung
- 14
- Regelsystem
- 15
- Abgestimmte Software
- 16
- Übergangsbereich
- 17
- Bereich
- 17.D
- Durchmesser
- 17.L
- Länge
- 18
- Erster Konfusor
- 18.V
- Durchmesserverhältnis
- 19
- Zweiter Konfusor
- 19.V
- Durchmesserverhältnis
- 20
- Endbereich
- 21
- Bereich
- 21.D
- Durchmesser
- 21.L
- Länge
- 22
- Variable Drossel
- 22.s
- Mindestspalt
- 100
- Verdünnungswasser-Stoffauflauf
- 101
- Faserstoffsuspension
- 102
- Zuführvorrichtung
- 103
- Turbulenzerzeugungsmittel
- 104
- Strömungskanal
- 105
- Kammer
- 106
- Mittel zur vorzugsweise regel-/steuerbaren Zudosierung von einem Fluid in Fluidteilströmen in die wenigstens eine Faserstoffsuspension
- 200
- Maschine zur Herstellung einer Faserstoffbahn
- G
- Positioniergenauigkeit
- H
- Strömungshauptrichtung
- I
- Erster Funktionsbereich
- II
- Zweiter Funktionsbereich
- K
- Ventilkennlinie
- M
- Mittensenkrechte
- M.I
- Betriebsmodus
- M.II
- Spülmodus
- N
- Natürliche Zahl
- n
- Ventilnummer
- Ö
- Ventilöffnung
- P
- Schnittpunkt
- Q
- Offener Querschnitt
- Qmax
- Maximal offener Querschnitt
- S
- Strömungsrichtung (Pfeil)
- s
- Verfahrweg
- T
- Teilungsbreite (Sektionsbreite)
- V
- Verschiebung (Doppelpfeil)
- Vmin
- Mindestvolumenstrom
- α
- Schnittwinkel
- β
- Übergangswinkel Drehwinkel
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- EP 0633416 A1 [0002, 0005, 0006]
- EP 0633352 B1 [0005]
- DE 19949067 C1 [0005]
- EP 1591585 B1 [0005]
- DE 102008054893 [0063]
- DE 102008054894 [0063]
- DE 102008054896 [0063]
- DE 102008054897 [0063]
- DE 102008054898 [0063]
- DE 102008054899 [0063]
- DE 102009027013 [0063]
- DE 102009027721 [0063]