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DE102010016803A1 - Medizinische Fixiereinrichtung - Google Patents

Medizinische Fixiereinrichtung Download PDF

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DE102010016803A1
DE102010016803A1 DE102010016803A DE102010016803A DE102010016803A1 DE 102010016803 A1 DE102010016803 A1 DE 102010016803A1 DE 102010016803 A DE102010016803 A DE 102010016803A DE 102010016803 A DE102010016803 A DE 102010016803A DE 102010016803 A1 DE102010016803 A1 DE 102010016803A1
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DE
Germany
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fixing
fixing device
distal
proximal
joint
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DE102010016803A
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English (en)
Inventor
Ulrike Schneid
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Aesculap AG
Original Assignee
Aesculap AG
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Publication date
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine medizinische Fixiereinrichtung, umfassend mindestens ein Fixierelement mit einem distalen Endabschnitt und einem proximalen Endabschnitt, das durch Annähern des distalen Endabschnittes und des proximalen Endabschnittes relativ zueinander von einer Einbringstellung in eine Fixierstellung überführbar ist, in welcher die Fixiereinrichtung eine größere Querschnittsfläche aufweist als in der Einbringstellung. Um eine derartige Fixiereinrichtung bereitzustellen, bei der ein Überführen des mindestens einen Fixierelementes von der Einbringstellung in die Fixierstellung auf einfachere Weise möglich ist, wird erfindungsgemäß vorgeschlagen, dass das mindestens eine Fixierelement mindestens ein beim Überführen von der Einbringstellung in die Fixierstellung wirksames Gelenk umfasst.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine medizinische Fixiereinrichtung, umfassend mindestens ein Fixierelement mit einem distalen Endabschnitt und einem proximalen Endabschnitt, das durch Annähern des distalen Endabschnittes und des proximalen Endabschnittes relativ zueinander von einer Einbringstellung in eine Fixierstellung überführbar ist, in welcher die Fixiereinrichtung eine größere Querschnittsfläche aufweist als in der Einbringstellung.
  • Eine derartige Fixiereinrichtung ist beispielsweise in der WO 99/60931 A1 beschrieben. Sie kann zum Verbinden zweier im Körperinneren gelegener Gewebe eingesetzt werden, wobei die Fixiereinrichtung auf minimalinvasive Weise durch einen verhältnismäßig kleinen Zugang zum Beispiel endoskopisch in den Körper eingebracht wird. Hierfür nimmt das mindestens eine Fixierelement die Einbringstellung ein, in der es typischerweise längserstreckt oder im Wesentlichen längserstreckt ausgebildet ist und nur eine geringe Querschnittsfläche aufweist. Im Körperinneren kann das Fixierelement in die Fixierstellung überführt werden, so dass die Querschnittsfläche der Fixiereinrichtung quer zur ursprünglichen Längserstreckung des Fixierelementes größer ist als in der Einbringstellung. Das Ausüben einer axial wirksamen Kraft auf den distalen und auf den proximalen Endabschnitt kann also zum Überführen des mindestens einen Fixierelementes von der Einbringstellung in die Fixierstellung und dadurch zu einer radialen Aufweitung, gegebenenfalls unter gleichzeitiger axialer Verkürzung der Fixiereinrichtung führen. Dies erlaubt die Verankerung der Fixiereinrichtung an einem Körpergewebe, beispielsweise durch Hintergreifen desselben oder durch Eindringen in dasselbe. Die Verankerung an einem weiteren Körpergewebe wird mittels eines weiteren Fixierelementes der Fixiereinrichtung ermöglicht, dass in entsprechender Weise zu dem erstgenannten Fixierelement ausgebildet sein kann.
  • ”Proximal” und ”distal” ist vorliegend auf den die Fixiereinrichtung einsetzenden Operateur bezogen aufzufassen. Dieser führt die Fixiereinrichtung mit deren distalem Ende voraus in das Körperinnere ein.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine gattungsgemäße Fixiereinrichtung bereitzustellen, bei der ein Überführen des mindestens einen Fixierelementes von der Einbringstellung in die Fixierstellung auf einfachere Weise möglich ist.
  • Diese Aufgabe wird bei einer Fixiereinrichtung der eingangs genannten Art erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass das mindestens eine Fixierelement mindestens ein beim Überführen von der Einbringstellung in die Fixierstellung wirksames Gelenk umfasst.
  • An derjenigen Stelle des mindestens einen Fixierelementes, an der das mindestens eine Gelenk angeordnet ist, kann eine definierte Manipulation des mindestens einen Fixierelementes erfolgen. Beispielsweise ist es möglich, durch Annähern des proximalen und des distalen Endabschnittes relativ zueinander eine gezielte Verformung des mindestens einen Fixierelementes an der Stelle des mindestens einen Gelenkes herbeizuführen. Dies erlaubt es, das Fixierelement auf einfachere Weise von der Einbringstellung in die Fixierstellung zu überführen. Dies verbessert auch die Handhabbarkeit der Fixiereinrichtung, welche sich zudem vom Operateur auf zuverlässigere Weise an einem Körpergewebe verankern lässt.
  • Die Formulierung ”dass das mindestens eine Fixierelement mindestens ein Gelenk umfasst” schließt vorliegend den Fall mit ein, dass das mindestens eine Fixierelement das mindestens eine Gelenk nur teilweise umfasst, also zum Beispiel nur eine von zwei oder mehr relativ zueinander beweglichen Komponenten des Gelenkes.
  • Günstig ist es, wenn das mindestens eine Fixierelement ein den distalen Endabschnitt aufweisendes distales Fixierglied und ein den proximalen Endabschnitt aufweisendes proximales Fixierglied umfasst, die miteinander über ein Gelenk verbunden sind. Dies erlaubt ein zuverlässiges Überführen des mindestens einen Fixierelementes von der Einbringstellung in die Fixierstellung, wobei das distale und das proximale Fixierglied relativ zueinander bewegt werden, so dass sich das Fixierelement an der Stelle des Gelenkes auf definierte Weise verformen kann. Das distale und das proximale Fixierglied bilden gewissermaßen zwei miteinander gelenkig verbundene Schenkel des mindestens einen Fixierelementes.
  • Von Vorteil ist es, wenn das Gelenk an einem proximalen Ende des distalen Fixiergliedes angeordnet ist und/oder wenn das Gelenk an einem distalen Ende des proximalen Fixiergliedes angeordnet ist. Dadurch ist in der Fixierstellung in radialer Richtung, bezogen auf eine Achse der Fixiereinrichtung, kein über das Gelenk hinaus stehender Überstand des distalen und/oder des proximalen Fixiergliedes vorhanden. Eine Verletzungsgefahr von Körpergewebe durch eine derartigen Überstand lässt sich dadurch verringern.
  • Vorzugsweise sind das distale Fixierglied und/oder das proximale Fixierglied steg- oder streifenförmig ausgebildet, wobei sie in der Einbringstellung eine vorzugsweise axiale Längserstreckung aufweisen. Dies erlaubt eine kompakte Bauform der Fixiereinrichtung, so dass diese über einen verhältnismäßig kleinen Zugang in den Körper eingebracht werden kann. Darüber hinaus kann eine zuverlässige Verformung des mindestens einen Fixierelementes erreicht werden.
  • Günstig ist es, wenn das mindestens eine Gelenk mittig zwischen dem proximalen Endabschnitt und dem distalen Endabschnitt am mindestens einen Fixierelement angeordnet ist. Dadurch kann sich das mindestens eine Fixierelement symmetrisch bezüglich des Gelenkes verformen. Dies erlaubt ein zuverlässigeres Überführen des mindestens einen Fixierelementes von der Einbringstellung in die Fixierstellung.
  • Vorteilhafterweise ist am distalen Endabschnitt ein Gelenk angeordnet, über das das mindestens eine Fixierelement mit einem von der Fixiereinrichtung umfassten distalen Halteelement verbunden ist. Dies erlaubt eine noch einfachere Überführung des mindestens einen Fixierelementes von der Einbringstellung in die Fixierstellung. An dem Gelenk kann beispielsweise eine Bewegung des mindestens einen Fixierelementes in radialer Richtung zur Vergrößerung der Querschnittsfläche der Fixiereinrichtung erfolgen. Das mindestens eine Fixierelement kann das Gelenk vollständig umfassen, es ist allerdings auch möglich, dass das Gelenk nur teilweise von dem Fixierelement umfasst und zwischen diesem und dem distalen Halteelement aufgeteilt ist.
  • In entsprechender Weise ist es von Vorteil, wenn am proximalen Endabschnitt ein Gelenk angeordnet ist, über das das mindestens eine Fixierelement mit einem von der Fixiereinrichtung umfassten proximalen Halteelement verbunden ist, welches relativ zum distalen Halteelement beweglich ausgebildet ist. Auch in diesem Fall ist eine zuverlässigere Überführung des mindestens einen Fixierelementes von der Einbringstellung in die Fixierstellung möglich, etwa in radialer Richtung unter Vergrößerung der Querschnittsfläche der Fixiereinrichtung. Das relativ zum distalen Halteelement beweglich ausgebildete proximale Halteelement ermöglicht eine Relativbewegung des distalen und des proximalen Endabschnittes zur Überführung des mindestens einen Fixierelementes in die Fixierstellung. Auch bei dieser Ausführungsform kann das mindestens eine Fixierelement das Gelenk vollständig umfassen, oder das Gelenk kann zwischen dem proximalen Halteelement und dem mindestens einen Fixierelement aufgeteilt sein.
  • Vorzugsweise weist die Fixiereinrichtung ein Trägerelement auf, das mit dem distalen Halteelement und dem proximalen Halteelement zusammenwirkt. Mittels des Trägerelementes kann eine stabilere Konstruktion und eine zuverlässigere Funktion der Fixiereinrichtung erzielt werden. Das Trägerelement kann zum Halten der Halteelemente und damit des mindestens einen Fixierelementes dienen, und am Trägerelement kann der Operateur angreifen, um die Fixiereinrichtung einzubringen.
  • Bei einer konstruktiv einfachen Ausgestaltung der Fixiereinrichtung ist es von Vorteil, wenn das Trägerelement mindestens ein Halteelement umfasst oder ausbildet. Das Trägerelement kann mit dem mindestens einen Halteelement beispielsweise einstückig verbunden sein.
  • Günstig ist es, wenn das Trägerelement eine Achse der Fixiereinrichtung definiert, parallel zu welcher das mindestens eine Fixierelement in der Einbringstellung vorteilhafterweise parallel ausgerichtet ist. Dadurch kann ein definiertes Annähern des distalen und des proximalen Endabschnittes relativ zueinander erzielt werden.
  • Bei einer einfachen konstruktiven Ausgestaltung ist ein Halteelement am Trägerelement festgelegt, so dass auch das mit diesem Halteelement verbundene mindestens eine Fixierelement am Trägerelement festgelegt ist.
  • Das Halteelement kann insbesondere an einem distalen Ende des Trägerelementes festgelegt sein. Dies ermöglicht es, der Fixiereinrichtung eine kompakte Bauform zu verleihen.
  • Günstigerweise ist mindestens ein Halteelement relativ zum Trägerelement beweglich ausgebildet, um eine Relativbeweglichkeit des proximalen und des distalen Halteelementes zueinander sicherzustellen.
  • Beispielsweise kann vorgesehen sein, dass das distale Halteelement am Trägerelement festgelegt ist und das proximale Halteelement relativ zum Trägerelement beweglich ausgebildet ist.
  • Es kann auch vorgesehen sein, dass sowohl das proximale als auch das distale Halteelement relativ zum Trägerelement beweglich ausgebildet sind.
  • Vorzugsweise ist das bewegliche Halteelement relativ zum Trägerelement insbesondere axial verschieblich ausgebildet, denn dies stellt bei einer einfachen konstruktiven Ausgestaltung der Fixiereinrichtung deren zuverlässige Funktion sicher.
  • Um das mindestens eine Fixierelement in der Fixierstellung zu sichern, ist es von Vorteil, wenn die Fixiereinrichtung eine Feststelleinrichtung umfasst zum Fixieren des Halteelementes relativ zum Trägerelement.
  • Bevorzugt ist die Feststelleinrichtung als Rasteinrichtung ausgebildet, denn dies ermöglicht deren einfache konstruktive Ausgestaltung und einfache Bedienung durch den Operateur.
  • Günstig ist es, wenn mindestens ein Halteelement als das Trägerelement umgebende Hülse ausgebildet ist, denn dies ermöglicht ebenfalls eine einfache konstruktive Ausgestaltung der Fixiereinrichtung. Die Hülse kann längs des Trägerelementes verschieblich sein und dabei von diesem geführt sein.
  • Von Vorteil ist es, wenn das Trägerelement als Hohlkörper ausgebildet ist, insbesondere als axial erstreckter Hohlzylinder. Durch den vom Hohlkörper eingefassten Hohlraum kann beispielsweise ein Betätigungselement oder dergleichen zum Überführen des mindestens einen Fixierelementes von der Einbringstellung in die Fixierstellung geführt werden.
  • Vorzugsweise weist die Fixiereinrichtung ein von proximal nach distal durch den Hohlkörper hindurch geführtes, an einer distalen Austrittsöffnung aus diesem austretendes und an mindestens einem proximalen Halteelement der Fixiereinrichtung angreifendes Zugelement auf. Das Zugelement ist ein Betätigungselement, mit dessen Hilfe das mindestens eine Fixierelement von der Einbring- in die Fixierstellung überführt werden kann. Hierfür kann der Operateur an einem proximalen Ende des Zugelementes angreifen, welches an der distalen Austrittsöffnung umgelenkt ist und dadurch zur Kraftbeaufschlagung des proximalen Halteelementes in distaler Richtung wirksam sein kann.
  • Bevorzugt ist das mindestens eine Fixierelement starr ausgebildet, abgesehen von dem mindestens einen von ihm umfassten Gelenk. Über das starr ausgebildete mindestens eine Fixierelement können axiale Zugkräfte zuverlässig übertragen und dadurch die Fixiereinrichtung sicher an einem Körpergewebe verankert werden.
  • Bei einer konstruktiv einfachen Ausgestaltung der Fixiereinrichtung ist es günstig, wenn mindestens ein Gelenk als Materialschwächungsbereich des mindestens einen Fixierelementes gebildet ist. Dadurch lässt sich auch eine kompakte Bauform der Fixiereinrichtung erzielen, welche für einen minimalinvasiven Einsatz der Fixiereinrichtung im Körperinneren von Vorteil ist.
  • Vorzugsweise ist das Gelenk als Folge einer Materialausnehmung am mindestens einen Fixierelement gebildet, so dass auf herstellungstechnisch einfache Weise das Gelenk als Materialschwächungsbereich ausgeführt werden kann.
  • Von Vorteil ist es, wenn das Gelenk als Abschnitt höherer mechanischer Verformbarkeit als der Rest des mindestens einen Fixierelementes gebildet ist. Dies ermöglicht es ebenfalls auf konstruktiv einfache Weise, ein Gelenk als Materialschwächungsbereich auszubilden.
  • Es kann insbesondere vorgesehen sein, dass jedes Gelenk als Materialschwächungsbereich des mindestens einen Fixierelementes gebildet ist.
  • Eine einfache konstruktive Ausgestaltung der Fixiereinrichtung kann auch dadurch erzielt werden, dass mindestens ein Gelenk zumindest teilweise einstückig und insbesondere vollständig einstückig mit dem mindestens einen Fixierelement gebildet ist. Besonders bevorzugt sind alle Gelenke einstückig mit dem mindestens einen Fixierelement gebildet.
  • Bevorzugt ist mindestens ein Gelenk als Scharniergelenk ausgebildet, insbesondere als mit dem mindestens einen Fixierelement einstückig gebildetes Filmscharnier. Auf konstruktiv einfache Weise kann dadurch eine zuverlässige Funktion der Fixiereinrichtung sichergestellt werden. Die vom Scharniergelenk definierte Gelenkachse ist günstigerweise quer und insbesondere senkrecht zu einer Achse der Fixiereinrichtung ausgerichtet. Dadurch kann die Fixiereinrichtung unter axialer Verkürzung definiert radial aufgeweitet werden.
  • Besonders vorteilhaft ist es, wenn alle Gelenke des mindestens einen Fixierelementes als Scharniergelenke und insbesondere als Filmscharniere ausgebildet sind, also beispielsweise ein Gelenk zur Verbindung des Fixierelementes mit einem distalen Halteelement, ein Gelenk zur Verbindung des Fixierelementes mit einem proximalen Halteelement sowie ein Gelenk zwischen einem distalen und einem proximalen Fixierglied des Fixierelementes, die gewissermaßen Schenkel des Scharniergelenkes ausbilden.
  • Bei einer andersartigen Ausführungsform kann vorgesehen sein, dass mindestens ein Gelenk als Kugelgelenk ausgebildet ist. Dadurch können dem mindestens einen Fixierelement zum Überführen von der Einbringstellung in die Fixierstellung zusätzliche Freiheitsgrade verliehen und dadurch die Fixiereinrichtung noch flexibler ausgestaltet werden.
  • Günstig ist es, wenn das mindestens eine Fixierelement in Umfangsrichtung einer von der Fixiereinrichtung definierten Achse einen Winkel von kleiner als ungefähr 20° überdeckt, bevorzugt ungefähr 5° bis ungefähr 10°. Dadurch ist das mindestens eine Fixierelement so schmal, dass zum Einbringen der Fixiereinrichtung in das Körperinnere nur wenig Raum beansprucht wird, dies kann beispielsweise über eine Hohlnadel und/oder endoskopisch erfolgen. Bei einem derart schmal ausgebildeten Fixierelement kann ferner eine auf den distalen und den proximalen Endabschnitt einwirkende axiale Kraft eine so große radiale Kraft am mindestens einen Fixierelement zur Folge haben, dass das mindestens eine Fixierelement radial zur Verankerung in das Körpergewebe eindringen kann. Aufgrund der begrenzten Ausbildung des mindestens einen Fixierelementes kann dieses darüber hinaus bei der Herstellung auf einfachere Weise mit einem Gelenk und insbesondere einem Filmscharnier versehen werden.
  • Vorteilhafterweise umfasst die Fixiereinrichtung zwei oder mehr in Umfangsrichtung einer von ihr definierten Achse angeordnete Fixierelemente. Dadurch kann die Fixiereinrichtung unter Einsatz mehr als eines Fixierelementes zuverlässiger an einem Körpergewebe verankert werden.
  • Eine noch zuverlässigere Verankerung und zudem eine gleichmäßige Verankerung der Fixiereinrichtung am Körpergewebe ist möglich, wenn je zwei Fixierelemente einander bezüglich der Achse diametral gegenüberliegen.
  • Ebenfalls eine gleichmäßige Verankerung der Fixiereinrichtung am Körpergewebe wird dadurch begünstigt, dass die zwei oder mehr Fixierelemente in Umfangsrichtung der Achse gleichmäßig voneinander beabstandet sind, d. h. je zwei Fixierelemente schließen zwischen einander denselben Winkel ein. Bei zwei speziellen Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Fixiereinrichtung erweist es sich in der Praxis als günstig, wenn die Fixiereinrichtung zwei Fixierelemente zur Verankerung an einem Körpergewebe bzw. acht Fixierelemente zur Verankerung an einem Körpergewebe umfasst.
  • Bevorzugt umfasst die Fixiereinrichtung mindestens ein distales Fixierelement und mindestens ein proximales Fixierelement, die in axialer Richtung bezüglich einer von der Fixiereinrichtung definierten Achse voneinander beabstandet sind. Dadurch können zwei Körpergewebe miteinander verbunden werden. Mittels des mindestens einen distalen Fixierelementes kann die Fixiereinrichtung an einem ersten Körpergewebe und mittels des mindestens einen proximalen Fixierelementes am zweiten Körpergewebe verankert werden. Hierbei können die Körpergewebe jeweils hintergriffen werden, oder die Fixierelemente können in die Körpergewebe eindringen. Nehmen die Fixierelemente ihre jeweilige Fixierstellung ein, sind die Körpergewebe zumindest teilweise zwischen dem mindestens einen proximalen und dem mindestens einen distalen Fixierelement angeordnet.
  • Vorstehend beschriebene Merkmale des mindestens einen Fixierelementes der erfindungsgemäßen Fixiereinrichtung sowie vorteilhafter Ausführungsformen derselben gelten sowohl für das mindestens eine distale als auch für das mindestens eine proximale Fixierelement. Das mindestens eine proximale und das mindestens eine distale Fixierelement können daher jeweils alle oder einen Teil der vorstehend erwähnten Merkmale des mindestens einen Fixierelementes aufweisen.
  • Günstig ist es, wenn der proximale Endabschnitt des mindestens einen distalen Fixierelementes mit dem distalen Endabschnitt des mindestens einen proximalen Fixierelementes gekoppelt ist. Beispielsweise sind beide an einem gemeinsamen Halteelement festgelegt. Über die Kopplung kann eine Kraft in axialer Richtung übertragen werden, die bei der Verbindung der Körpergewebe miteinander wirksam ist.
  • Vorzugsweise sind der proximale Endabschnitt des mindestens einen distalen Fixierelementes und der distale Endabschnitt des mindestens einen proximalen Fixierelementes an einem gemeinsamen, insbesondere radial zum Trägerelement axial beweglichen Halteelement festgelegt. Dies erlaubt eine konstruktiv einfache Kopplung des mindestens einen distalen mit dem mindestens einen proximalen Fixierelement und ein erleichtertes Überführen des distalen und des proximalen Fixierelementes in die Fixierstellung. Für das mindestens eine distale Fixierelement ist das Halteelement ein proximales Halteelement, und für das mindestens eine proximale Fixierelement ist das Halteelement ein distales Fixierelement.
  • Eine Fixiereinrichtung der zuletzt genannten Art umfasst vorzugsweise zusätzlich ein distales am Trägerelement festgelegtes Halteelement, das mit dem distalen Endabschnitt des mindestens einen distalen Fixierelementes verbunden ist, sowie ferner ein proximales Halteelement, das relativ zum Trägerelement beweglich ausgebildet ist und mit dem proximalen Endabschnitt des mindestens einen proximalen Fixierelementes verbunden ist. Wird letztgenanntes Halteelement mit einer Kraft in distaler Richtung beaufschlagt, werden es und das das proximale Fixierelement mit dem distalen Fixierelement koppelnde Halteelement in Richtung des distalen Endabschnittes des distalen Fixierelementes bewegt. Dies ermöglicht es auf benutzerfreundliche Weise, sowohl das proximale als auch das distale Fixierelement von der Einbringstellung in die Fixierstellung zu überführen. Die radiale Aufweitung der Fixiereinrichtung ist dabei umso größer, je weiter das koppelnde und das proximale Halteelement in Richtung des distalen Halteelementes bewegt werden.
  • Alternativ kann vorgesehen sein, dass das distale Halteelement und das koppelnde Halteelement relativ zum Trägerelement beweglich ausgebildet sind und dass das proximale Halteelement am Trägerelement festgelegt ist.
  • Wieder alternativ kann vorgesehen sein, dass das distale Halteelement und das proximale Halteelement relativ zum Trägerelement beweglich sind und dass das koppelnde Halteelement am Trägerelement festgelegt ist.
  • Eine zuverlässige Verbindung zweier Körpergewebe kann erzielt werden, wenn die Fixiereinrichtung dieselbe Anzahl von proximalen Fixierelementen und von distalen Fixierelementen umfasst.
  • Günstig ist es, wenn in axialer Richtung je ein distales Fixierelement und ein proximales Fixierelement miteinander fluchten. In den jeweiligen Fixierstellungen können das distale und das proximale Fixierelement zwei Körpergewebe zur verbesserten Verbindung aneinander gegeneinander pressen.
  • Es kann vorgesehen sein, dass mindestens ein distales Fixierelement und mindestens ein proximales Fixierelement identisch ausgebildet sind, und insbesondere sind alle distalen und alle proximalen Fixierelemente und speziell alle Fixierelemente der Fixiereinrichtung überhaupt identisch ausgebildet. Dies vereinfacht die Herstellung der Fixiereinrichtung.
  • Günstig ist es, wenn die Fixiereinrichtung aus einem resorbierbaren Material gefertigt ist. Nach Anwendung kann die Fixiereinrichtung vom Körper aufgenommen werden und braucht nicht mittels einer erneuten Operation aus diesem entfernt zu werden.
  • Die vorstehende Beschreibung umfasst somit insbesondere die nachfolgend in Form durchnummerierter Sätze definierten Ausführungsformen einer medizinischen Fixiereinrichtung:
    • 1. Medizinische Fixiereinrichtung, umfassend mindestens ein Fixierelement (38, 40) mit einem distalen Endabschnitt (48) und einem proximalen Endabschnitt (50), das durch Annähern des distalen Endabschnittes (48) und des proximalen Endabschnittes (50) relativ zueinander von einer Einbringstellung in eine Fixierstellung überführbar ist, in welcher die Fixiereinrichtung (10; 100; 110) eine größere Querschnittsfläche aufweist als in der Einbringstellung, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Fixierelement (38, 40) mindestens ein beim Überführen von der Einbringstellung in die Fixierstellung wirksames Gelenk (52, 54, 68) umfasst.
    • 2. Fixiereinrichtung nach Satz 1, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Fixierelement (38, 40) ein den distalen Endabschnitt (48) aufweisendes distales Fixierglied (76) und ein den proximalen Endabschnitt (50) aufweisendes proximales Fixierglied (78) umfasst, die miteinander über ein Gelenk (68) verbunden sind.
    • 3. Fixiereinrichtung nach Satz 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Gelenk (68) an einem proximalen Ende des distalen Fixiergliedes (76) angeordnet ist und/oder dass das Gelenk (68) an einem distalen Ende des proximalen Fixiergliedes (78) angeordnet ist.
    • 4. Fixiereinrichtung nach Satz 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass das distale Fixierglied (76) und/oder das proximale Fixierglied (78) steg- oder streifenförmig ausgebildet sind.
    • 5. Fixiereinrichtung nach einem der voranstehenden Sätze, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Gelenk (68) mittig zwischen dem proximalen Endabschnitt (50) und dem distalen Endabschnitt (48) am mindestens einen Fixierelement (38, 40) angeordnet ist.
    • 6. Fixiereinrichtung nach einem der voranstehenden Sätze, dadurch gekennzeichnet, dass am distalen Endabschnitt (48) ein Gelenk (52) angeordnet ist, über das das mindestens eine Fixierelement (38, 40) mit einem von der Fixiereinrichtung (10; 100; 110) umfassten distalen Halteelement (42, 44) verbunden ist.
    • 7. Fixiereinrichtung nach einem der voranstehenden Sätze, dadurch gekennzeichnet, dass am proximalen Endabschnitt (50) ein Gelenk (54) angeordnet ist, über das das mindestens eine Fixierelement (38, 40) mit einem von der Fixiereinrichtung (10; 100; 110) umfassten proximalen Halteelement (44, 46) verbunden ist, welches relativ zum distalen Halteelement (42, 44) beweglich ausgebildet ist.
    • 8. Fixiereinrichtung nach Satz 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Fixiereinrichtung (10; 100; 110) ein Trägerelement (12; 112) aufweist, das mit dem distalen Halteelement (42, 44) und dem proximalen Halteelement (44, 46) zusammenwirkt.
    • 9. Fixiereinrichtung nach Satz 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Trägerelement (12; 112) mindestens ein Halteelement umfasst oder ausbildet.
    • 10. Fixiereinrichtung nach Satz 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Trägerelement (12; 112) eine Achse (14) der Fixiereinrichtung (10; 100; 110) definiert.
    • 11. Fixiereinrichtung nach einem der Sätze 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass ein Halteelement (42) am Trägerelement (12; 112) festgelegt ist.
    • 12. Fixiereinrichtung nach Satz 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Halteelement (42) an einem distalen Ende (16) des Trägerelementes (12; 112) festgelegt ist.
    • 13. Fixiereinrichtung nach einem der Sätze 8 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Halteelement (44, 46) relativ zum Trägerelement (12; 112) beweglich ausgebildet ist.
    • 14. Fixiereinrichtung nach Satz 13, dadurch gekennzeichnet, dass das bewegliche Halteelement (44, 46) relativ zum Trägerelement (12; 112) insbesondere axial verschieblich ausgebildet ist.
    • 15. Fixiereinrichtung nach Satz 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Fixiereinrichtung (10; 110) eine Feststelleinrichtung (22) umfasst zum Fixieren des Halteelementes (44, 46) relativ zum Trägerelement (12; 112).
    • 16. Fixiereinrichtung nach Satz 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Feststelleinrichtung (22) als Rasteinrichtung (22) ausgebildet ist.
    • 17. Fixiereinrichtung nach einem der Sätze 8 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Halteelement (42, 44, 46) als das Trägerelement (12; 112) umgebende Hülse (24, 26, 28) ausgebildet ist.
    • 18. Fixiereinrichtung nach einem der Sätze 8 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass das Trägerelement (112) als Hohlkörper (114) ausgebildet ist, insbesondere als axial erstreckter Hohlzylinder (114).
    • 19. Fixiereinrichtung nach Satz 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Fixiereinrichtung (110) ein von proximal nach distal durch den Hohlkörper (114) hindurch geführtes, an einer distalen Austrittsöffnung (122) aus diesem austretendes und an mindestens einem proximalen Halteelement (44, 46) der Fixiereinrichtung (110) angreifendes Zugelement (118) aufweist.
    • 20. Fixiereinrichtung nach einem der voranstehenden Sätze, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Fixierelement (38, 40) starr ausgebildet ist, abgesehen von dem mindestens einen von ihm umfassten Gelenk (52, 54, 68).
    • 21. Fixiereinrichtung nach einem der voranstehenden Sätze, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Gelenk (52, 54, 68) als Materialschwächungsbereich (60, 62, 72) des mindestens einen Fixierelementes (38, 40) gebildet ist.
    • 22. Fixiereinrichtung nach Satz 21, dadurch gekennzeichnet, dass das Gelenk (52, 54, 68) als Folge einer Materialausnehmung (64, 66, 74) am mindestens einen Fixierelement (38, 40) gebildet ist.
    • 23. Fixiereinrichtung nach Satz 21 oder 22, dadurch gekennzeichnet, dass das Gelenk (52, 54, 68) als Abschnitt höherer mechanischer Verformbarkeit als der Rest des mindestens einen Fixierelementes (38, 40) gebildet ist.
    • 24. Fixiereinrichtung nach einem der voranstehenden Sätze, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Gelenk (52, 54, 68) zumindest teilweise einstückig mit dem mindestens einen Fixierelement (38, 40) gebildet ist.
    • 25. Fixiereinrichtung nach einem der voranstehenden Sätze, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Gelenk (52, 54, 68) als Scharniergelenk (56, 58, 70) ausgebildet ist, insbesondere als Filmscharnier (56, 58, 70).
    • 26. Fixiereinrichtung nach einem der voranstehenden Sätze, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Gelenk als Kugelgelenk ausgebildet ist.
    • 27. Fixiereinrichtung nach einem der voranstehenden Sätze, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Fixierelement (38, 40) in Umfangsrichtung einer von der Fixiereinrichtung (10; 100; 110) definierten Achse (14) einen Winkel von kleiner als ungefähr 20° überdeckt, bevorzugt ungefähr 5° bis ungefähr 10°.
    • 28. Fixiereinrichtung nach einem der voranstehenden Sätze, dadurch gekennzeichnet, dass die Fixiereinrichtung (10; 100; 110) zwei oder mehr in Umfangsrichtung einer von ihr definierten Achse (14) angeordnete Fixierelemente (38, 40) umfasst.
    • 29. Fixiereinrichtung nach Satz 28, dadurch gekennzeichnet, dass je zwei Fixierelemente (38, 40) einander bezüglich der Achse (14) diametral gegenüberliegen.
    • 30. Fixiereinrichtung nach Satz 28 oder 29, dadurch gekennzeichnet, dass die zwei oder mehr Fixierelemente (38, 40) in Umfangsrichtung der Achse (14) gleichmäßig voneinander beabstandet sind.
    • 31. Fixiereinrichtung nach einem der voranstehenden Sätze, dadurch gekennzeichnet, dass die Fixiereinrichtung (10; 100; 110) mindestens ein distales Fixierelement (38) und mindestens ein proximales Fixierelement (40) umfasst, die in axialer Richtung bezüglich einer von der Fixiereinrichtung (10; 100; 110) definierten Achse (14) voneinander beabstandet sind.
    • 32. Fixiereinrichtung nach Satz 31, dadurch gekennzeichnet, dass der proximale Endabschnitt (50) des mindestens einen distalen Fixierelementes (38) mit dem distalen Endabschnitt (48) des mindestens einen proximalen Fixierelementes (40) gekoppelt ist.
    • 33. Fixiereinrichtung nach Satz 32, dadurch gekennzeichnet, dass der proximale Endabschnitt (50) des mindestens einen distalen Fixierelementes (38) und der distale Endabschnitt (48) des mindestens einen proximalen Fixierelementes (40) an einem gemeinsamen, axial beweglichen Halteelement (44) festgelegt sind.
    • 34. Fixiereinrichtung nach einem der Sätze 31 bis 33, dadurch gekennzeichnet, dass die Fixiereinrichtung (10; 100; 110) dieselbe Anzahl von proximalen Fixierelementen (40) und von distalen Fixierelementen (38) umfasst.
    • 35. Fixiereinrichtung nach einem der Sätze 31 bis 34, dadurch gekennzeichnet, dass in axialer Richtung je ein distales Fixierelement (38) und ein proximales Fixierelement (40) miteinander fluchten.
    • 36. Fixiereinrichtung nach einem der Sätze 31 bis 35, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein distales Fixierelement (38) und mindestens ein proximales Fixierelement (40) identisch ausgebildet sind.
    • 37. Fixiereinrichtung nach einem der voranstehenden Sätze, dadurch gekennzeichnet, dass alle Fixierelemente (38, 40) der Fixiereinrichtung (10; 100; 110) identisch ausgebildet sind.
    • 38. Fixiereinrichtung nach einem der voranstehenden Sätze, dadurch gekennzeichnet, dass die Fixiereinrichtung (10; 100; 110) aus einem resorbierbaren Material gefertigt ist.
  • Die nachfolgende Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen der Erfindung dient im Zusammenhang mit der Zeichnung der näheren Erläuterung der Erfindung. Es zeigen:
  • 1: eine schematische perspektivische Ansicht einer ersten bevorzugten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Fixiereinrichtung mit jeweils eine Einbringstellung einnehmenden Fixierelementen;
  • 2: eine schematische perspektivische Darstellung der Fixiereinrichtung aus 1 beim Einbringen in zwei miteinander zu verbindende Körpergewebe mittels einer Hohlnadel;
  • 3: die Fixiereinrichtung beim Verbinden der beiden Körpergewebe miteinander durch Überführen der Fixierelemente in eine Fixierstellung, teilweise geschnitten;
  • 4: die beiden Körpergewebe im mittels der Fixiereinrichtung verbundenen Zustand, wobei die Fixierelemente eine Fixierstellung einnehmen;
  • 5: eine schematische perspektivische Darstellung einer zweiten bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Fixiereinrichtung und
  • 6: eine Darstellung entsprechend 3 mit einer dritten bevorzugten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Fixiereinrichtung.
  • 1 zeigt in schematischer perspektivischer Darstellung eine dort insgesamt mit dem Bezugszeichen 10 belegte erste bevorzugte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Fixiereinrichtung, nachfolgend als Fixierklammer 10 bezeichnet. Die Fixierklammer 10 ist längserstreckt ausgebildet längs einer von einem Trägerelement 12 definierten Längsachse 14. Das Trägerelement 12 weist ein distales Ende 16 auf sowie ein in der Zeichnung nicht dargestelltes proximales Ende, das dem distalen Ende 16 gegenüberliegt.
  • Das Trägerelement 12 ist als Vollkörper ausgestaltet, und es umfasst eine Vielzahl von radialen Vorsprüngen 18. Die radialen Vorsprünge 18 bilden entlang der Längsachse 14 jeweils äquidistant zueinander beabstandete Umfangsrippen, welche Rastelemente 20 einer Rasteinrichtung 22 der Fixierklammer 10 bilden (3).
  • Die Fixierklammer 10 umfasst ferner drei konzentrisch zur Längsachse 14 ausgerichtete und axial voneinander beabstandete starre Hülsen gleichen Durchmessers, nämlich eine distale Hülse 24, eine mittlere Hülse 26 und eine proximale Hülse 28. Die distale Hülse 24 ist am distalen Ende 16 fest mit dem Trägerelement 12 verbunden, wohingegen die mittlere Hülse 26 und die proximale Hülse 28 relativ zum Trägerelement 12 und damit zur distalen Hülse 24 axial verschieblich ausgebildet sind. Dabei können sie vom Trägerelement 12 geführt werden, das sie jeweils formschlüssig überfangen. Aufgrund ihrer jeweiligen Beweglichkeit sind damit auch die mittlere Hülse 26 und die proximale Hülse 28 relativ zueinander axial verschieblich ausgebildet.
  • Radial in Richtung der Längsachse 14 weist die proximale Hülse 28 einen ringförmigen Vorsprung 30 auf, welcher ein Rastelement 31 der Rasteinrichtung 22 ausbildet und mit den radialen Vorsprüngen 18 des Trägerelementes 12 verrasten kann (3 und 4). Ein derartiger ringförmiger Vorsprung könnte auch an der mittleren Hülse 26 angeordnet sein.
  • Die Fixierklammer 10 dient zur Verbindung von zwei Körpergeweben 32 und 34 miteinander durch einen minimalinvasiven Eingriff. Bei den Körpergeweben 32 und 34 kann es sich beispielsweise um Menisken oder künstliche Menisken handeln, der Einsatz der Fixierklammer 10 ist allerdings nicht auf diesen Zweck beschränkt.
  • Zum bestimmungsgemäßen Einsatz umfasst die Fixierklammer 10 neben den bereits genannten Merkmalen vier Rippen 36, wovon zwei Rippen 36 am proximalen Ende der distalen Hülse 24 und am distalen Ende der mittleren Hülse 26 gehalten sind, diese Rippen 36 werden als distale Fixierelemente 38 der Fixierklammer 10 bezeichnet. Zwei weitere Rippen 36 sind am proximalen Ende der mittleren Hülse 26 und am distalen Ende der proximalen Hülse 28 gehalten, sie werden als proximale Fixierelemente 40 bezeichnet.
  • Aufgrund ihrer vorgenannten Eigenschaft werden die Hülsen 24, 26 und 28 auch als Halteelemente 42, 44 bzw. 46 der Fixierklammer 10 bezeichnet. Die mittlere Hülse 26 koppelt die proximalen und die distalen Fixierelemente 38 und 40 miteinander.
  • Proximal wie distal liegen je zwei Rippen 36 einander bezüglich der Längsachse 14 diametral gegenüber. In axialer Richtung fluchtet je ein distales Fixierelement 38 mit einem proximalen Fixierelement 40.
  • Die Rippen 36 sind allesamt identisch ausgebildet, so dass deren Merkmale am beispielsweise einer einzelnen Rippe 36 näher beschrieben werden. Die Rippe 36 ist in der in 1 dargestellten Stellung längserstreckt ausgebildet und verläuft parallel zur Längsachse 14. Sie ist streifen- bzw. stegförmig ausgestaltet mit quer zur Längserstreckung deutlich geringerer Quererstreckung.
  • Die Rippe 36 weist einen distalen Endabschnitt 48 sowie einen proximalen Endabschnitt 50 auf, wobei sie über die Endabschnitte 48 und 50 an je zwei der Hülsen 24, 26 und 28 festgelegt ist. So sind die distalen Fixierelemente 38 über die distalen Endabschnitte 48 an der distalen Hülse 24 festgelegt und mittels der proximalen Endabschnitte 50 an der mittleren Hülse 26. Die proximalen Fixierelemente 40 sind über die distalen Endabschnitte 48 an der mittleren Hülse 26 und über die proximalen Endabschnitte 50 an der proximalen Hülse 28 festgelegt.
  • An jedem der Endabschnitte 48 und 50 umfasst die Rippe 36 ein Gelenk 52 bzw. 54, welches vorliegend jeweils als Scharnier 56 bzw. 58 ausgestaltet ist. Die Scharniere 56 und 58 sind einstückig mit dem Rest der Rippe 36 gebildet, so dass die Scharniere 56 und 58 Filmscharniere sind. Die Filmscharniere sind durch Materialschwächungsbereiche 60 bzw. 62 in Form von Ausnehmungen 64 bzw. 66 an der Rippe 36 gebildet, so dass die Endabschnitte 48 bzw. 50 einen Bereich hoher Verformbarkeit aufweisen.
  • Somit sind die distalen Fixierelemente 38 mittels der Endabschnitte 48 und 50, jedenfalls teilweise, gelenkig mit den Hülsen 24 bzw. 26 verbunden, und die proximalen Fixierelemente 40 sind, jedenfalls teilweise, gelenkig über die Endabschnitte 48 und 50 mit den Hülsen 26 bzw. 28 verbunden. ”Jedenfalls teilweise” bedeutet vorliegend, dass, weil die Scharniere 56 und 58 vollständig in den Endabschnitten 48 und 50 gebildet sind, die Endabschnitte 48 und 50 sich auch nur teilweise relativ zu den Hülsen 24, 26 und 28 bewegen lassen, während der jeweils unbewegliche Teil fest an den Hülsen 24, 26 und 28 angebracht ist.
  • Bei einer andersartigen Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Fixiereinrichtung kann vorgesehen sein, dass entsprechende Scharniere zwischen den Endabschnitten 48 und 50 sowie den Hülsen 24, 26 und 28 jeweils aufgeteilt sind.
  • Mittig zwischen dem distalen Endabschnitt 48 und dem proximalen Endabschnitt 50 weist die Rippe 36 ein weiteres Gelenk 68 auf, welches ebenfalls in Form eines Scharniers 70 ausgestaltet ist und als einstückig mit der Rippe 36 gebildetes Filmscharnier ausgeführt ist. Das Scharnier 70 ist ebenfalls durch einen Materialschwächungsbereich 72 an der Rippe 36 in Form einer Ausnehmung 74 definiert. Die Ausnehmungen 74 sowie 64 und 66 sind jeweils an einer der Längsachse 14 zugewandten Innenseite der Rippe 36 gebildet.
  • Auch am Scharnier 70 weist die Rippe 36 eine erhöhte Verformbarkeit auf. Sie ist insgesamt, abgesehen von den Gelenken 52, 54 und 68 starr ausgebildet. Das Gelenk 68 trennt hierbei ein distales stegförmiges Fixierglied 76 und ein proximales stegförmiges Fixierglied 78 der Rippe 36 voneinander in axialer Richtung, welche daher im Übrigen starr und ferner axial von identischer Länge ausgestaltet sind.
  • Die Fixierklammer 10 kann, wie bereits erwähnt, zur Verbindung der Körpergewebe 32 und 34 verwendet werden. Um die Fixierklammer 10 ins Körperinnere einzubringen, kann sie eine längserstreckte Konfiguration einnehmen, in der die Rippen 36 axial erstreckt sind, d. h. sie verlaufen parallel zum Trägerelement 12 und damit zur Längsachse 14 (1). Dies definiert eine Einbringstellung der Rippen 36 und damit der Fixierklammer 10, in welcher deren Durchmesser durch den Durchmesser der Hülsen 24 bis 28 vorgegeben ist.
  • Weil die Rippen 36 überdies in Umfangsrichtung der Längsachse 14 nur einen geringen Winkel überdecken, ungefähr 10°, ist es möglich, die Fixierklammer 10 beispielsweise im Hohlraum 80 einer Hohlnadel 82 ins Körperinnere einzubringen (2). Alternativ oder ergänzend kann die Fixierklammer 10 auch endoskopisch ins Körperinnere eingeführt werden. In beiden Fällen ist jeweils nur ein verhältnismäßig kleiner Einschnitt vonnöten. Dies erlaubt eine minimalinvasive Fixation der Körpergewebe 32 und 34 aneinander mittels der Fixierklammer 10.
  • Ist die Fixierklammer 10 so weit in den Körper eingebracht, dass die distalen Fixierelemente 38 zumindest teilweise innerhalb des Körpergewebes 32 angeordnet sind und die mittlere Hülse 26 in einem etwaigen Spalt 83 zwischen den Körpergeweben 32 und 34, kann die Hohlnadel 82 zurückgezogen und dadurch die Fixierklammer 10 aus dem Hohlraum 80 freigesetzt werden (nicht gezeigt).
  • Zur eigentlichen Verbindung der Körpergewebe 32 und 34 kann die Fixierklammer 10 mit zwei entgegengesetzt wirksamen axialen Kräften beaufschlagt werden. Beispielsweise ist es möglich, das proximale Ende der proximalen Hülse 28 mit einem Niederhalter 84 mit einer in distaler Richtung wirkenden Kraft zu beaufschlagen. Der Niederhalter 84 ist in 3 durch strichpunktierte Linien schematisch dargestellt. Eine erforderliche Gegenkraft in proximaler Richtung kann beispielsweise am Trägerelement 12 an dessen proximalem Ende aufgebracht werden. Die proximale Gegenkraft wirkt auf die distale Hülse 24 und damit die distalen Fixierelemente 38 und über diese auf die mittlere Hülse 26 ein, und die distale Kraft wirkt über die proximale Hülse 28 auf die proximalen Fixierelemente 40 und damit ebenfalls auf die mittlere Hülse 26 ein.
  • Kraft und Gegenkraft führen dazu, dass sich die Rippen 36 an den Scharnieren 56, 58 und 70 definiert verformen. Deren Gelenkachsen 86, 88 und 90 sind jeweils quer und insbesondere senkrecht zur Längsachse 14 ausgerichtet. Dies hat zur Folge, dass sich die Endabschnitte 48 und 50 axial einander annähern, wobei gleichzeitig die Rippen 36 mit den Scharnieren 70 in radialer Richtung voran von der ursprünglich längserstreckten Konfiguration in eine abgewinkelte Konfiguration überführt werden (3).
  • Die Rippen 36 können dadurch entweder in die Körpergewebe 32 und 34 eindringen, dies ist in der Zeichnung dargestellt. Hierfür ist es vorteilhaft, das die Rippen 36, von den Gelenken 52, 54 und 68 abgesehen, starr ausgebildet und ferner stegförmig ausgebildet sind. Die axiale Kraft und Gegenkraft werden infolgedessen über die Fixierglieder 76 und 78 als radiale Kräfte abgelenkt und werden an den Scharnieren 70 punktuell wirksam.
  • Je nach axialer Erstreckung der Körpergewebe 32 und 34 ist es auch möglich, dass die distalen Fixierelemente 38 das Körpergewebe 32 hintergreifen und/oder die proximalen Fixierelemente 40 mittels der distalen Fixierglieder 76 proximal am Körpergewebe 34 zur Anlage geraten können.
  • Eine Stellung der Rippen 36 und damit der Fixierklammer 10, in welcher die Rippen 36 bezüglich der Einbringstellung in einer quer zur Längsachse 14 ausgerichteten Richtung zu einer vergrößerten Querschnittsfläche an der Fixierklammer 10 führen, wird als Fixierstellung bezeichnet. In die Fixierstellung werden die Rippen 36 aus der Einbringstellung überführt.
  • Die vorstehend beschriebene radiale Aufweitung der Fixierklammer 10 erfolgt, indem die mittlere Hülse 26 und die proximale Hülse 28 axial relativ zueinander, zur distalen Hülse 24 und relativ zum Trägerelement 12 verschoben werden. Weil die mittlere Hülse 26 die distalen Fixierelemente 38 und die proximalen Fixierelemente 40 miteinander koppelt, werden diese im Wesentlichen zugleich von der Einbringstellung in die Fixierstellung überführt. Radial ist die Aufweitung der Fixierelemente 38 und 40 umso größer, je geringer der axiale Abstand der Scharniere 70 der distalen Fixierelemente 38 und der Scharniere 70 der proximalen Fixierelemente 40 voneinander ist.
  • Mittels der Rasteinrichtung 22 wird sichergestellt, dass sich die proximale Hülse 28 nicht wieder von der distalen Hülse 24 entfernen kann. Eine einmal erfolgte Verbindung der Körpergewebe 32 und 34 bleibt somit erhalten.
  • Wie weit die Hülsen 28 und 26 im Einzelnen in Richtung der distalen Hülse 24 verschoben werden, hängt beispielsweise von der Art der Körpergewebe 32 und 34 und von der gewünschten Kraft ab, mit der diese aneinander fixiert werden sollen. Beispielsweise kann eine axiale Verschiebung der Hülsen 26 und 26 so lange erfolgen, bis die jeweiligen Endabschnitte 48 und 50 einander nahezu berühren, so dass die Rippen 36 jeweils eine maximal abgewinkelte Stellung einnehmen (4).
  • Durch die weitgehend starren Rippen 36 können zuverlässig axiale Haltekräfte von den Fixierelementen 38 und 40 auf die Körpergewebe 32 und 34 übertragen werden. Da außerdem je ein distales Fixierelement 38 mit einem proximalen Fixierelement 40 axial fluchtet, sind die Körpergewebe 32 und 34 zuverlässig zwischen dem proximalen Fixierglied 78 des ersteren und dem distalen Fixierglied 76 des letzteren Fixierelementes gehalten.
  • Ist die Fixierung der Körpergewebe 32 und 34 aneinander erfolgt, kann das in proximaler Richtung über die proximale Hülse 28 überstehende Trägerelement 12 mittels eines in 4 durch gestrichelte Linien schematisch dargestellten Werkzeuges 92 gekürzt werden.
  • Die Fixierklammer 10 kann beispielsweise aus einem resorbierbaren Material gefertigt sein. Dadurch lässt sich vermeiden, dass nach erfolgtem Verwachsen der Körpergewebe 32 und 34 miteinander eine weitere Operation zum Entfernen der Fixierklammer 10 erforderlich ist.
  • Eine zweite bevorzugte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Fixiereinrichtung ist in 5 schematisch dargestellt und dort insgesamt mit dem Bezugszeichen 100 belegt; sie wird ebenfalls als Fixierklammer 100 bezeichnet. Die Fixierklammer 100 ist weitestgehend identisch ausgebildet zur Fixierklammer 10. Für gleiche oder gleichwirkende Merkmale oder Bauteile der Fixierklammern 10 und 100 werden deshalb identische Bezugszeichen verwendet. Die mit der Fixierklammer 10 erzielten Vorteile können mit der Fixierklammer 100 ebenfalls erzielt werden.
  • Von der Fixierklammer 10 unterscheidet sich die Fixierklammer 100 dadurch, dass jeweils acht distale Fixierelemente 38 sowie acht proximale Fixierelemente 40 vorhanden sind. Alle Fixierelemente 38 und 40 sind bei der Fixierklammer 100 ebenfalls wie bei der Fixierklammer 10 identisch ausgebildet und als vorstehend beschriebene Rippe 36 ausgestaltet.
  • In Umfangsrichtung der Längsachse 14 sind die Fixierelemente 38 und 40 jeweils paarweise gleichmäßig voneinander beabstandet, und in axialer Richtung fluchtet je ein distales Fixierelement 38 mit einem proximalen Fixierelement 40.
  • Mittels der Fixierklammer 100 kann sogar noch eine zuverlässigere Fixation von Körpergeweben 32 und 34 aneinander erfolgen, da über die vergrößerte Anzahl von Rippen 36 eine vergrößerte axiale Haltekraft auf die Körpergewebe 32 und 34 ausgeübt werden kann. Im Übrigen funktioniert die Fixierklammer 100 wie die Fixierklammer 10, so dass auf vorstehende Erläuterungen verwiesen werden kann.
  • Eine dritte bevorzugte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Fixiereinrichtung ist in 6 schematisch dargestellt und dort insgesamt mit dem Bezugszeichen 110 belegt. Sie wird als Fixierklammer 110 bezeichnet. Gleiche und gleichwirkende Bauteile und Merkmale der Fixierklammer 110 und der Fixierklammer 10 werden mit denselben Bezugszeichen belegt. Die mit der Fixierklammer 10 erzielbaren Vorteile können mittels der Fixierklammer 110 ebenfalls erzielt werden.
  • Anders als bei der Fixierklammer 10 ist bei der Fixierklammer 110 das Trägerelement 112 als Hohlkörper und insbesondere als axial erstreckter Hohlzylinder 114 ausgestaltet. Der Hohlzylinder 114 schließt einen Hohlraum 116 ein.
  • Durch den Hohlraum 116 ist ein Zugelement 118 geführt, beispielsweise in Form eines Fadens 120. Der Faden 120 tritt am proximalen Ende in das Trägerelement 112 ein und erstreckt sich durch den Hohlraum 116. An einer distalen Austrittsöffnung 122 am distalen Ende 16 tritt der Faden 120 aus dem Trägerelement 112 aus. Über die distale Hülse 24 ist er in proximale Richtung umgelenkt und verläuft parallel zum Trägerelement 112. An einem Koppelglied 124, welches von der proximalen Hülse 28 umfasst wird, ist der Faden 120 festgelegt, beispielsweise mittels eines Knotens 126. Der Faden 120 kann sich weiter in proximaler Richtung erstrecken.
  • Die Fixierklammer 110 kann von der Einbringstellung in die Fixierstellung überführt werden, indem der Faden 120 am proximalen, d. h. an dem proximalseitig aus dem Trägerelement 112 austretenden Ende, mit einer Kraft in proximaler Richtung beaufschlagt und zusätzlich das Trägerelement 112 mit einer Gegenkraft in distaler Richtung beaufschlagt wird. Dies hat zur Folge, dass die proximale Hülse 28 und damit die mittlere Hülse 26 in Richtung der distalen Hülse 24 axial verschoben werden. Dies führt zur vorstehend erläuterten radialen Auffaltung der Rippen 36 zur Fixation der Körpergewebe 32 und 34 aneinander. Durch Zug an dem proximalen, über den Knoten 126 hinausragenden Abschnitt kann der Faden 120 anschließend aus dem Körperinneren entfernt werden.
  • Im Übrigen funktioniert die Fixierklammer 110 wie die Fixierklammer 10, so dass auf vorstehende Erläuterungen verwiesen werden kann.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • WO 99/60931 A1 [0002]

Claims (25)

  1. Medizinische Fixiereinrichtung, umfassend mindestens ein Fixierelement (38, 40) mit einem distalen Endabschnitt (48) und einem proximalen Endabschnitt (50), das durch Annähern des distalen Endabschnittes (48) und des proximalen Endabschnittes (50) relativ zueinander von einer Einbringstellung in eine Fixierstellung überführbar ist, in welcher die Fixiereinrichtung (10; 100; 110) eine größere Querschnittsfläche aufweist als in der Einbringstellung, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Fixierelement (38, 40) mindestens ein beim Überführen von der Einbringstellung in die Fixierstellung wirksames Gelenk (52, 54, 68) umfasst.
  2. Fixiereinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Fixierelement (38, 40) ein den distalen Endabschnitt (48) aufweisendes distales Fixierglied (76) und ein den proximalen Endabschnitt (50) aufweisendes proximales Fixierglied (78) umfasst, die miteinander über ein Gelenk (68) verbunden sind.
  3. Fixiereinrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Gelenk (68) an einem proximalen Ende des distalen Fixiergliedes (76) angeordnet ist und/oder dass das Gelenk (68) an einem distalen Ende des proximalen Fixiergliedes (78) angeordnet ist.
  4. Fixiereinrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass das distale Fixierglied (76) und/oder das proximale Fixierglied (78) steg- oder streifenförmig ausgebildet sind.
  5. Fixiereinrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Gelenk (68) mittig zwischen dem proximalen Endabschnitt (50) und dem distalen Endabschnitt (48) am mindestens einen Fixierelement (38, 40) angeordnet ist.
  6. Fixiereinrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass am distalen Endabschnitt (48) ein Gelenk (52) angeordnet ist, über das das mindestens eine Fixierelement (38, 40) mit einem von der Fixiereinrichtung (10; 100; 110) umfassten distalen Halteelement (42, 44) verbunden ist.
  7. Fixiereinrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass am proximalen Endabschnitt (50) ein Gelenk (54) angeordnet ist, über das das mindestens eine Fixierelement (38, 40) mit einem von der Fixiereinrichtung (10; 100; 110) umfassten proximalen Halteelement (44, 46) verbunden ist, welches relativ zum distalen Halteelement (42, 44) beweglich ausgebildet ist.
  8. Fixiereinrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Fixiereinrichtung (10; 100; 110) ein Trägerelement (12; 112) aufweist, das mit dem distalen Halteelement (42, 44) und dem proximalen Halteelement (44, 46) zusammenwirkt.
  9. Fixiereinrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Trägerelement (12; 112) eine Achse (14) der Fixiereinrichtung (10; 100; 110) definiert.
  10. Fixiereinrichtung nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass ein Halteelement (42) am Trägerelement (12; 112) festgelegt ist.
  11. Fixiereinrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Halteelement (44, 46) relativ zum Trägerelement (12; 112) beweglich ausgebildet ist.
  12. Fixiereinrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Trägerelement (112) als Hohlkörper (114) ausgebildet ist, insbesondere als axial erstreckter Hohlzylinder (114).
  13. Fixiereinrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Fixierelement (38, 40) starr ausgebildet ist, abgesehen von dem mindestens einen von ihm umfassten Gelenk (52, 54, 68).
  14. Fixiereinrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Gelenk (52, 54, 68) als Materialschwächungsbereich (60, 62, 72) des mindestens einen Fixierelementes (38, 40) gebildet ist.
  15. Fixiereinrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass das Gelenk (52, 54, 68) als Folge einer Materialausnehmung (64, 66, 74) am mindestens einen Fixierelement (38, 40) gebildet ist.
  16. Fixiereinrichtung nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, dass das Gelenk (52, 54, 68) als Abschnitt höherer mechanischer Verformbarkeit als der Rest des mindestens einen Fixierelementes (38, 40) gebildet ist.
  17. Fixiereinrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Gelenk (52, 54, 68) zumindest teilweise einstückig mit dem mindestens einen Fixierelement (38, 40) gebildet ist.
  18. Fixiereinrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Gelenk (52, 54, 68) als Scharniergelenk (56, 58, 70) ausgebildet ist, insbesondere als Filmscharnier (56, 58, 70).
  19. Fixiereinrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Fixierelement (38, 40) in Umfangsrichtung einer von der Fixiereinrichtung (10; 100; 110) definierten Achse (14) einen Winkel von kleiner als ungefähr 20° überdeckt, bevorzugt ungefähr 5° bis ungefähr 10°.
  20. Fixiereinrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Fixiereinrichtung (10; 100; 110) zwei oder mehr in Umfangsrichtung einer von ihr definierten Achse (14) angeordnete Fixierelemente (38, 40) umfasst.
  21. Fixiereinrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Fixiereinrichtung (10; 100; 110) mindestens ein distales Fixierelement (38) und mindestens ein proximales Fixierelement (40) umfasst, die in axialer Richtung bezüglich einer von der Fixiereinrichtung (10; 100; 110) definierten Achse (14) voneinander beabstandet sind.
  22. Fixiereinrichtung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass der proximale Endabschnitt (50) des mindestens einen distalen Fixierelementes (38) mit dem distalen Endabschnitt (48) des mindestens einen proximalen Fixierelementes (40) gekoppelt ist.
  23. Fixiereinrichtung nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass der proximale Endabschnitt (50) des mindestens einen distalen Fixierelementes (38) und der distale Endabschnitt (48) des mindestens einen proximalen Fixierelementes (40) an einem gemeinsamen, axial beweglichen Halteelement (44) festgelegt sind.
  24. Fixiereinrichtung nach einem der Ansprüche 21 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass in axialer Richtung je ein distales Fixierelement (38) und ein proximales Fixierelement (40) miteinander fluchten.
  25. Fixiereinrichtung nach einem der Ansprüche 21 bis 24, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein distales Fixierelement (38) und mindestens ein proximales Fixierelement (40) identisch ausgebildet sind.
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