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Die
vorliegende Erfindung betrifft die Verwendung von speziellen Ketonen
als Kraftstoffzusatz zur Verringerung des Kraftstoffverbrauches
von Dieselmotoren.
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Die
Erschöpfung der Lagerstätten für fossile
Brennstoffe wird in absehbarer Zeit eintreten und auch regenerative
Brennstoffe stehen nicht in beliebigem Ausmaß zur Verfügung.
Es bestehen daher fortwährende Bestrebungen, den Kraft-
und Brennstoffverbrauch von damit betriebenen Verbrennungsvorrichtungen
wie Motoren zu reduzieren. Ein Ansatz ist der Zusatz bestimmter
Additive zu Kraft- und Brennstoffen, die den Verbrauch reduzieren.
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In
der
FR-A 2 305 491 (1)
werden Additivgemische, welche neben halogenierten Aromaten, aromatischen
Aminen, organischen Phosphorverbindungen und aromatischen Alkoholen
auch aliphatische Ketone enthalten, für Kraftstoffe wie
Dieselkraftstoff beschrieben, die eine Verminderung des Kraftstoffverbrauches
bewirken. Die Dosierrate des Additivgemisches im Kraftstoff beträgt
500 bis 1000 ppm, wobei die aliphatischen Ketone 10 bis 30 Vol.-%
des Additivgemisches ausmachen. Als derartige Ketone werden beispielsweise 2,6-Dialkylheptan-4-one
eingesetzt, wovon 2,6-Dimethylheptan-4-on (Diisobutylketon) besonders
bevorzugt wird.
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Aus
der
US 5 433 756 (2)
sind Verbrennungsverbesserer bekannt, die in Konzentrationen von
670 bis 1350 Vol.-ppm Otto- oder Dieselkraftstoffen zugesetzt werden.
Diese Verbrennungsverbesserer können als Lösungsmittel
für die eigentlichen verbrennungsverbessernden Wirksubstanzen
1 bis 85% der Ketone 2-Heptanon, 5-Methyl-3-heptanon oder 4-Methyl-3-penten-2-on
enthalten. Sie bewirken weiterhin auch eine Reduktion der Emissionen
in den Abgasen und verringern den Kraftstoffverbrauch.
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In
der
EP-A 630 958 (3)
wird ein Additivgemisch für Dieselkraftstoff beschrieben,
welches neben aliphatischen Aminen, aliphatischen Aminen und Paraffinen
aliphatische Ketone wie Ethylamylketon oder Methylisobutylketon
in Mengen bis 7,5 Vol.-% enthalten kann. Die Dosierrate für
das Additivgemisch im Kraftstoff beträgt 100 bis 10.000
Vol.-ppm, typischerweise 1000 Vol.-ppm. Das Additivgemisch bewirken
eine Reduktion der Emissionen in den Abgasen und verringern den
Kraftstoffverbrauch.
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Die
mittels der Additive des Standes der Technik erreichte Kraftstoffersparnis
ist jedoch noch nicht zufriedenstellend.
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Ein
anderer Ansatz ist die Erhöhung des Wirkungsgrads der Motoren,
was insbesondere durch eine Optimierung der Verbrennungsvorgänge
im Brennraum durch Direkteinspritzung erreicht wird.
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Bei
direkteinspritzenden Dieselmotoren wird der Kraftstoff durch eine
direkt in den Brennraum reichende Mehrloch-Einspritzdüse
des Motors eingespritzt und feinst verteilt (vernebelt), anstatt
wie beim klassischen (Kammer-)Dieselmotor in eine Vor- oder Wirbelkammer
eingeführt zu werden. Der Vorteil der direkteinspritzenden
Dieselmotoren liegt in ihrer für Dieselmotoren hohen Leistung
und einem dennoch vergleichsweise geringen Verbrauch. Außerdem
erreichen diese Motoren ein sehr hohes Drehmoment schon bei niedrigen
Drehzahlen.
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Zur
Zeit werden bei Dieselmotoren im Wesentlichen drei Verfahren eingesetzt,
um den Kraftstoff direkt in den Brennraum einzuspritzen: die konventionelle
Verteilereinspritzpumpe, das Pumpe-Düse-System (Unit-Injector-System
bzw. Unit-Pump-System) und das Common-Rail-System.
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Beim
Common-Rail-System wird der Dieselkraftstoff von einer Pumpe mit
Drücken bis zu 2000 bar in eine Hochdruckleitung, der Common-Rail
(wörtlich ”gemeinsame Leitung”) gefördert.
Ausgehend von der Common-Rail laufen Stichleitungen zu den verschiedenen
Injektoren, die den Kraftstoff direkt in den Brennraum injizieren.
Dabei liegt auf der Common-Rail stets der volle Druck an, was eine
Mehrfacheinspritzung oder eine spezielle Einspritzform ermöglicht.
Bei den anderen Injektionssystemen ist dagegen nur eine Einspritzung möglich.
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Auch
wenn der Kraftstoffverbrauch durch die optimierte Einspritzgeometrie
in direkteinspritzenden Dieselmotoren bereits erniedrigt wurde,
besteht weiterhin ein Bedarf nach einer noch stärkeren
Senkung des Verbrauchs.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung war es, Additive bereitzustellen, welche
den Kraftstoffverbrauch von Dieselmotoren, insbesondere direkteinspritzenden
Dieselmotoren und vor allem von Dieselmotoren mit einem Common-Rail-Einspritzsystem
noch effektiver verringern.
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Die
Aufgabe wird gelöst durch die Verwendung wenigstens eines
Ketons der allgemeinen Formel I
in der die Variablen R
1 bis R
6 jeweils
für Wasserstoff oder C
1- bis C
20-Alkyl-, C
5- bis
C
8-Cycloalkyl- oder C
2-
bis C
20-Alkenylgruppen stehen, mit der Maßgabe,
dass maxi mal drei der Variablen R
1 bis R
6 für Wasserstoff stehen dürfen
und die restlichen Variablen Alkyl-, Cycloalkyl- oder Alkenylgruppen
bedeuten, wobei die beiden Bindungen des zum Carbonylkohlenstoffatom α-ständigen
Kohlenstoffatoms zu R
1 und R
2 auch
eine olefinische Doppelbindung darstellen können und/oder
wobei einzelne der Variablen R
1 bis R
3 zusammen mit einzelnen der Variablen R
4 bis R
6 einen mono-
oder polycyclischen Ring ausbilden können,
als Kraftstoffzusatz
zur Verringerung des Kraftstoffverbrauches von Dieselmotoren.
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Die
vorliegende Erfindung eignet sich vorzugsweise zur Verringerung
des Kraftstoffverbrauches von direkteinspritzenden Dieselmotoren.
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Insbesondere
handelt es sich bei den direkteinspritzenden Dieselmotoren um solche
mit Common-Rail-Einspritzsystemen.
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Als
C1- bis C20-Alkylgruppen
eignen sich beispielsweise Methyl, Ethyl, n-Propyl, iso-Propyl,
n-Butyl, iso-Butyl, sec.-Butyl, tert.-Butyl, n-Pentyl, sec.-Pentyl,
tert.-Pentyl, n-Hexyl, n-Heptyl, n-Octyl, 2-Ethylhexyl, n-Nonyl,
iso-Nonyl, 2-Propylheptyl, n-Decyl, n-Dodecyl, n-Tridecyl, iso-Tridecyl,
n-Tetradecyl, n-Hexydecyl, n-Octadecyl und Eicosyl. Bevorzugt werden
C1- bis C10-Alkylgruppen,
insbesondere C1- bis C6-Alkylgruppen, vor
allem C1- bis C4-Alkylgruppen.
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Als
C5- bis C8-Cycloalkylgruppen
eignen sich beispielsweise Cyclopentyl, Cyclohexyl oder 2-Methylcyclohexyl,
3-Methylcyclohexyl, 4-Methylcyclohexyl, 2,6-Dimethylcyclohexyl,
3,6-Dimethylcyclohexyl, 3,5-Dimethylcyclohexyl und 3,4,-Dimethylcyclohexyl.
Bevorzugt werden Cylcopentyl- und Cyclohexylgruppen, die noch bis
zu 2 Methylgruppen als Substituenten tragen können.
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Als
C2- bis C20-Alkenylgruppen
eignen sich beispielsweise Vinyl, 1-Propenyl, 2-Propenyl (Allyl),
1-Butenyl, 2-Butenyl, 3-Butenyl, 1-Pentenyl, 2-Pentenyl, 3-Pentenyl,
4-Pentenyl, 1-Hexenyl, 2-Hexenyl, 3-Hexenyl, 4-Hexenyl, 5-Hexenyl
oder Oleyl. Bevorzugt werden C2- bis C10-Alkenylgruppen, insbesondere C2- bis C6-Alkenylgruppen,
vor allem C2- bis C4-Alkenylgruppen.
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Von
den Variablen R1 bis R6 dürfen
maximal drei, vorzugsweise maximal zwei, insbesondere maximal eine
für Wasserstoff stehen und die restlichen Variablen bedeuten
Alkyl-, Cycloalkyl- oder Alkenylgruppen, wie sie oben definiert
sind.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform stehen in der allgemeinen
Formel (I) alle Variablen R1 bis R6, jeweils unabhängig voneinander,
für C1- bis C20-Alkyl-,
C5- bis C8-Cycloalkyl-
oder C2- bis C20-Alkenyl-gruppen. In
diesem Fall sind die beiden zum Carbonylkohlenstoffatom α-ständigen
Kohlenstoffatome quaternäre Atome, deren sämtliche
frei Valenzen durch die oben genannten Alkyl- bzw. Alkenylgruppen
abgesättigt sind, die auch Elemente von ringformenden Brückengliedern
sein können. Unter quarternären Kohlenstoffatomen
sollen hier sowohl solche mit 4 Einfachbindungen als auch solche
mit 2 Einfachbindungen und einer olefinischen Doppelbindung verstanden
werden.
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Typische
Beispiele für gesättigte offenkettige Ketone der
allgemeinen Formel (I) sind:
Ethyl-iso-propylketon
n-Propyl-iso-propylketon
Di-iso-propylketon
{2,4-Dimethylpentan-3-on}
n-Butyl-iso-propylketon
iso-Butyl-iso-propylketon
sec.-Butyl-iso-propylketon
Methyl-tert.-butylketon
{3,3-Dimethylbutan-2-on, Pinakolon}
Ethyl-tert.-butylketon
n-Propyl-tert.-butylketon
iso-Propyl-tert.-butylketon
iso-Butyl-tert.-butylketon
sec.-Butyl-tert.-butylketon
Di-sec.-butylketon
{3,5-Dimethylheptan-4-on}
Di-tert.-butylketon {2,2,4,4-Tetramethylpentan-3-on}
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Typische
Beispiele für olefinisch ungesättigte offenkettige
Ketone der allgemeinen Formel (I) sind:
5-Methyl-4-hexen-3-on
2,2,5-Trimethyl-4-hexen-3-on
2,2,4,5-Tetramethyl-4-hexen-3-on
2,6-Dimethyl-5-hepten-4-on
3,6-Dimethyl-5-hepten-4-on
2,6-Dimethyl-4-hexen-3-on
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Typische
Beispiele für gesättigte oder olefinisch ungesättige
cyclische Ketone der allgemeinen Formel (I) – d. h. für
solche, bei denen einzelne der Variablen R1 bis
R3 zusammen mit einzelnen der Variablen
R4 bis R6 einen
mono- oder polycyclischen, insbesondere einen mono- oder bicyclischen
Ring ausbilden, wobei bei poly- bzw. bicyclischen Ringen diese kondensiert
oder verbrückt sein können – sind:
2-Methylcyclopentanon
2,5-Dimethylcyclopentanon
2,2,5-Trimethylcyclopentanon
2,2,5,5-Tetramethylcyclopentanon
2-Methylcyclohexanon
2,6-Dimethylcyclohexanon
2,2,6-Trimethylcyclohexanon
2,2,6,6-Tetramethylcyclohexanon
1-Decalon
α-Hydrindanon
Bicyclo[2.2.2]octanon
Verbenon
{4,6,6-Trimethylbicyclo[3.1.1]hept-3-en-2-on}
Caron {3,7,7-Trimethylbicyclo[4.1.0]heptan-2-on}
Thujon
{1-iso-Propyl-4-methylbicyclo[3.1.0]hexan-3-on}
Pinocamphon
{2,6,6-Trimethylbicyclo[3.1.1]heptan-3-on}
Umbellulon {1-iso-Propyl-4-methylbicyclo[3.1.0]hex-3-en-2-on}
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Bevorzugt
sind weiterhin auch Ketone der allgemeinen Formel (I), in der die
Variablen R1 bis R3 und/oder
die Variablen R4 bis R6 jeweils
für Methyl stehen. Die Anwesenheit von mindestens einer
zum Carbonylkohlenstoffatom α-ständigen tert.-Butylgruppe
hat sich als besonders vorteilhaft erwiesen. Mit die besten Ergebnisse
bei der Verringerung des Kraftstoffverbrauches erzielt man mit zwei α-ständigen
tert.-Butylgruppen im Molekül, also mit Di-tert.-butylketon.
Beispielsweise führt üblicherweise Methyl-tert.-butylketon
im direkten Vergleich zu Diisobutylketon (welches 4 Wasserstoffatome
an den zum Carbonylkohlenstoffatom α-ständigen Kohlenstoffatomen
trägt) zu einer deutlichen Verbrauchsverringerung; wiederum
tritt mit Di-tert.-butylketon im direkten Vergleich zu Methyl-tert.-butylketon
in der Regel eine noch weitergehende Verbrauchsverringerung ein.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform bilden in der
allgemeinen Formel (I) die Variablen R1 und
R2 zusammen mit der Variablen R4 einen
verbrückten bicyclischen Ring mit einer Bicyclo[2.2.1]heptan-2-on-Struktur
aus, welche unsubstituiert oder ein oder mehrere Alkylsubstituenten,
insbesondere Methylgruppen, tragen kann. Alkylsubstituierte Vertreter
dieses Systems sind beispielsweise 1-Methylbicyclo[2.2.1]heptan-2-on,
3-Methylbicyclo[2.2.1]heptan-2-on, 3,3-Dimethylbicyclo[2.2.1]heptan-2-on,
1,3-Dimethylbicyclo[2.2.1]heptan-2-on sowie insbesondere 1,7,7-Trimethylbicyclo[2.2.1]heptan-2-on
und 1,3,3-Trimethylbicyclo[2.2.1]heptan-2-on. Das 1,7,7-Trimethylbicyclo[2.2.1]heptan-2-on
ist auch unter dem Namen Campher (oder Bornan-2-on) und das 1,3,3-Trimethylbicyclo[2.2.1]heptan-2-on
ist auch unter dem Namen Fenchon bekannt. Beim Campher und beim
Fenchon sind sowohl die (–)- wie auch die (+)-Enantiomere
bei der vorliegenden Erfindung wirksam. Ähnlich wie beim
Di-tert.-butylketon weist Fenchon ebenfalls keine Wasserstoffatome
an den zum Carbonylkohlenstoffatom α-ständigen
Kohlenstoffatomen auf; diese α-ständigen Kohlenstoffatome
sind beide auch quarternäre Kohlenstoffatome, mit denen
die Ketone (I) besonders gute Ergebnisse bei der vorliegende Erfindung
liefern.
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Die
bicyclischen Monoterpene Fenchon, Thujon, Caron, Pinocamphon, Verbenon
und Umbellulon sind als Bestandteile von in Mengen von 0,1 bis 1
Gew.-‰ verwendeten Zusätzen zu Benzin oder Dieseltreibstoff bereits
aus der
deutschen Offenlegungsschrift
22 58 465 (4) bekannt, dort wird jedoch nur ihre Wirkung
zur Beseitigung der Inkrustierung aus den Motorenbrennkammern beschrieben.
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Dem
Kraftstoff zum Betrieb von Dieselmotoren kann zur Verringerung des
Verbrauches eine Einzelsubstanz der genannten Ketone (I) oder ein
Gemisch aus mehreren solcher Ketone zugesetzt werden. Derartige
Gemische können durch gezieltes Vermischen von einzeln
ausgewählten Ketonen (I) erzeugt werden oder aber auch
bei der Synthese der Ketone (I) – beispielsweise bei einer
Alkylierung von niedriger substituierten Keton-Vorstufen oder bei
einer Ketonisierung eines Gemisches aus unterschiedlichen Säuren – automatisch anfallen.
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Die
Dosierrate im Dieselkraftstoff wird in der Regel so gewählt,
dass das Keton (I), wenn es als Einzelsubstanz eingesetzt wird,
oder das Gemisch aus mehreren Ketonen (I) in einer Konzentration
von 10 bis 10.000 Gew.-ppm, vorzugsweise 50 bis 5000 Gew.-ppm, insbesondere
100 bis 2500 Gew.-ppm, vor allem 250 bis 1500 Gew.-ppm, jeweils
bezogen auf die Gesamtmenge des Dieselkraftstoffes, als Kraftstoffzusatz
vorliegt. Der Zusatz von weiteren Additiven, die für sich
alleine ebenfalls eine Verringerung des Kraftstoffverbrauches bewirken
oder dabei die genannten Ketone (I) unterstützen, ist nicht
notwendig.
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Der
Dieselkraftstoff kann weitere übliche Additive zur Wirksamkeitsverbesserung
und Verschleißunterdrückung enthalten. Hier sind
in erster Linie Detergensadditive und Trägeröle
zu nennen.
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Vorzugsweise
handelt es sich bei den Detergensadditiven um amphiphile Substanzen,
die mindestens einen hydrophoben Kohlenwasserstoffrest mit einem
zahlengemittelten Molekulargewicht (Mn)
von 85 bis 20000 und mindestens eine polare Gruppierung besitzen,
die ausgewählt ist unter:
- (Da) Mono-
oder Polyaminogruppen mit bis zu 6 Stickstoffatomen, wobei mindestens
ein Stickstoffatom basische Eigenschaften hat;
- (Db) Nitrogruppen, gegebenenfalls in Kombination mit Hydroxylgruppen;
- (Dc) Hydroxylgruppen in Kombination mit Mono- oder Polyaminogruppen,
wobei mindestens ein Stickstoffatom basische Eigenschaften hat;
- (Dd) Carboxylgruppen oder deren Alkalimetall- oder Erdalkalimetallsalzen;
- (De) Sulfonsäuregruppen oder deren Alkalimetall- oder
Erdalkalimetallsalzen;
- (Df) Polyoxy-C2-C4-alkylengruppierungen,
die durch Hydroxylgruppen, Mono- oder Polyaminogruppen, wobei mindestens
ein Stickstoffatom basische Eigenschaften hat, oder durch Carbamatgruppen
terminiert sind;
- (Dg) Carbonsäureestergruppen;
- (Dh) aus Bernsteinsäureanhydrid abgeleiteten Gruppierungen
mit Hydroxy- und/oder Amino- und/oder Amido- und/oder Imidogruppen;
und/oder
- (Di) durch Mannich-Umsetzung von substituierten Phenolen mit
Aldehyden und Mono- oder Polyaminen erzeugten Gruppierungen;
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Der
hydrophobe Kohlenwasserstoffrest in den obigen Detergensadditiven,
welcher für die ausreichende Löslichkeit im Kraftstoff
sorgt, hat ein zahlengemitteltes Molekulargewicht (Mn)
von 85 bis 20000, vorzugsweise von 113 bis 10000, besonders bevorzugt
von 300 bis 5000, stärker bevorzugt von 300 bis 3000, noch stärker
bevorzugt von 500 bis 2500 und insbesondere von 700 bis 2500, vor
allem von 800 bis 1500. Als typischer hydrophober Kohlenwasserstoffrest,
insbesondere in Verbindung mit den polaren insbesondere Polypropenyl-,
Polybutenyl- und Polyisobutenylreste mit einem zahlenmittleren Molekulargewicht
Mn von vorzugsweise jeweils 300 bis 5000,
besonders bevorzugt 300 bis 3000, stärker bevorzugt 500
bis 2500 noch stärker bevorzugt 700 bis 2500 und insbesondere
800 bis 1500 in Betracht.
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Als
Beispiele für obige Gruppen von Detergensadditiven seien
die folgenden genannt:
Mono- oder Polyaminogruppen (Da) enthaltende
Additive sind vorzugsweise Polyalkenmono- oder Polyalkenpolyamine
auf Basis von Polypropen oder von hochreaktivem (d. h. mit überwiegend
endständigen Doppelbindungen) oder konventionellem (d.
h. mit überwiegend mittenständigen Doppelbindungen)
Polybuten oder Polyisobuten mit M
n = 300
bis 5000, besonders bevorzugt 500 bis 2500 und insbesondere 700
bis 2500. Derartige Additive auf Basis von hochreaktivem Polyisobuten,
welche aus dem Polyisobuten, das bis zu 20 Gew.-% n-Buten-Einheiten
enthalten kann, durch Hydroformylierung und reduktive Aminierung
mit Ammoniak, Monoaminen oder Polyaminen wie Dimethyl-aminopropylamin,
Ethylendiamin, Diethylentriamin, Triethylentetramin oder Tetraethylenpentamin
hergestellt werden können, sind insbesondere aus der
EP-A 244 616 bekannt. Geht
man bei der Herstellung der Additive von Polybuten oder Polyisobuten
mit überwiegend mittenständigen Doppelbindungen
(meist in der β- und γ-Position) aus, bietet sich
der Herstellweg durch Chlorierung und anschließende Aminierung
oder durch Oxidation der Doppelbindung mit Luft oder Ozon zur Carbonyl-
oder Carboxylverbindung und anschließende Aminierung unter
reduktiven (hydrierenden) Bedingungen an. Zur Aminierung können
hier Amine, wie z. B. Ammoniak, Monoamine oder die oben genannten
Polyamine, eingesetzt werden. Entsprechende Additive auf Basis von
Polypropen sind insbesondere in der
WO-A 94/24231 beschrieben.
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Weitere
bevorzugte Monoaminogruppen (Da) enthaltende Additive sind die Hydrierungsprodukte
der Umsetzungsprodukte aus Polyisobutenen mit einem mittleren Polymerisationsgrad
P = 5 bis 100 mit Stickoxiden oder Gemischen aus Stickoxiden und
Sauerstoff, wie sie insbesondere in der
WO-A 97/03946 beschrieben sind.
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Weitere
bevorzugte Monoaminogruppen (Da) enthaltende Additive sind die aus
Polyisobutenepoxiden durch Umsetzung mit Aminen und nachfolgender
Dehydratisierung und Reduktion der Aminoalkohole erhältlichen
Verbindungen, wie sie insbesondere in der
DE-A 196 20 262 beschrieben
sind.
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Nitrogruppen
(Db), gegebenenfalls in Kombination mit Hydroxylgruppen, enthaltende
Additive sind vorzugsweise Umsetzungsprodukte aus Polyisobutenen
des mittleren Polymerisationsgrades P = 5 bis 100 oder 10 bis 100
mit Stickoxiden oder Gemischen aus Stickoxiden und Sauerstoff, wie
sie insbesondere in der
WO-A
96/03367 und in der
WO-A 96/03479 beschrieben sind. Diese Umsetzungsprodukte
stellen in der Regel Mischungen aus reinen Nitropolyisobutenen (z.
B. α,β-Dinitropolyisobuten) und gemischten Hydroxynitropolyisobutenen
(z. B. α-Nitro-β-hydroxypolyisobuten) dar.
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Hydroxylgruppen
in Kombination mit Mono- oder Polyaminogruppen (Dc) enthaltende
Additive sind insbesondere Umsetzungsprodukte von Polyisobutenepoxiden,
erhältlich aus vorzugsweise überwiegend endständige
Doppelbindungen aufweisendem Polyisobuten mit M
n =
300 bis 5000 mit Ammoniak, Mono- oder Polyaminen, wie sie insbesondere
in der
EP-A 476 485 beschrieben
sind.
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Carboxylgruppen
oder deren Alkalimetall- oder Erdalkalimetallsalze (Dd) enthaltende
Additive sind vorzugsweise Copolymere von C
2-C
40-Olefinen mit Maleinsäureanhydrid
mit einer Gesamt-Molmasse von 500 bis 20000, deren Carboxylgruppen
ganz oder teilweise zu den Alkalimetall- oder Erdalkalimetallsalzen
und ein verbleibender Rest der Carboxylgruppen mit Alkoholen oder
Aminen umgesetzt sind. Solche Additive sind insbesondere aus der
EP-A 307 815 bekannt.
Derartige Additive dienen hauptsächlich zur Verhinderung
von Ventilsitzverschleiß und können, wie in der
WO-A 87/01126 beschrieben,
mit Vorteil in Kombination mit üblichen Kraftstoffdetergenzien
wie Poly(iso)butenaminen oder Polyetheraminen eingesetzt werden.
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Sulfonsäuregruppen
oder deren Alkalimetall- oder Erdalkalimetallsalze (De) enthaltende
Additive sind vorzugsweise Alkalimetall- oder Erdalkalimetallsalze
eines Sulfobernsteinsäurealkylesters, wie er insbesondere
in der
EP-A 639 632 beschrieben
ist. Derartige Additive dienen hauptsächlich zur Verhinderung
von Ventilsitzverschleiß und können mit Vorteil
in Kombination mit üblichen Kraftstoffdetergenzien wie
Poly(iso)butenaminen oder Polyetheraminen eingesetzt werden.
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Polyoxy-C
2-C
4-alkylengruppierungen
(Df) enthaltende Additive sind vorzugsweise Polyether oder Polyetheramine,
welche durch Umsetzung von C
2-C
60-Alkanolen, C
6-C
30-Alkandiolen,
Mono- oder Di-C
2-C
30-alkylaminen,
C
1-C
30-Alkylcyclohexanolen
oder C
1-C
30-Alkylphenolen
mit 1 bis 30 mol Ethylenoxid und/oder Propylenoxid und/oder Butylenoxid
pro Hydroxylgruppe oder Aminogruppe und, im Falle der Polyetheramine,
durch anschließende reduktive Aminierung mit Ammoniak,
Monoaminen oder Polyaminen erhältlich sind. Derartige Produkte
werden insbesondere in der
EP-A
310 875 ,
EP-A
356 725 ,
EP-A
700 985 und
US-A
4 877 416 beschrieben. Im Falle von Polyethern erfüllen
solche Produkte auch Trägeröleigenschaften. Typische
Beispiele hierfür sind Tridecanol- oder Isotridecanolbutoxylate,
Isononylphenolbutoxylate sowie Polyisobutenolbutoxylate und -propoxylate
sowie die entsprechenden Umsetzungsprodukte mit Ammoniak.
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Carbonsäureestergruppen
(Dg) enthaltende Additive sind vorzugsweise Ester aus Mono-, Di-
oder Tricarbonsäuren mit langkettigen Alkanolen oder Polyolen,
insbesondere solche mit einer Mindestviskosität von 2 mm
2/s bei 100°C, wie sie insbesondere
in der
DE-A 38 38 918 beschrieben
sind. Als Mono-, Di- oder Tricarbonsäuren können
aliphatische oder aromatische Säuren eingesetzt werden,
als Esteralkohole bzw. -polyole eignen sich vor allem langkettige
Vertreter mit beispielsweise 6 bis 24 C-Atomen. Typische Vertreter
der Ester sind Adipate, Phthalate, iso-Phthalate, Terephthalate
und Trimellitate des iso-Octanols, iso-Nonanols, iso-Decanols und
des iso-Tridecanols. Derartige Produkte erfüllen auch Trägeröleigenschaften.
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Aus
Bernsteinsäureanhydrid abgeleitete Gruppierungen mit Hydroxy-
und/oder Amino- und/oder Amido- und/oder Imidogruppen (Dh) enthaltende
Additive sind vorzugsweise entsprechende Derivate von Alkyl- oder
Alkenyl-substituiertem Bernsteinsäureanhydrid und insbesondere
die entsprechenden Derivate von Polyisobutenylbernsteinsäureanhydrid,
welche durch Umsetzung von konventionellem oder hochreaktivem Polyisobuten
mit M
n = vorzugsweise 300 bis 5000, besonders
bevorzugt 300 bis 3000, stärker bevorzugt 500 bis 2500,
noch stärker bevorzugt 700 bis 2500 und insbesondere 800
bis 1500, mit Maleinsäureanhydrid auf thermischem Weg in
einer En-Reaktion oder über das chlorierte Polyisobuten
erhältlich sind. Bei den Gruppierungen mit Hydroxy- und/oder
Amino- und/oder Amido- und/oder Imidogruppen handelt es sich beispielsweise
um Carbonsäuregruppen, Säureamide von Monoaminen,
Säureamide von Di- oder Polyaminen, die neben der Amidfunktion
noch freie Amingruppen aufweisen, Bernsteinsäurederivate
mit einer Säure- und einer Amidfunktion, Carbonsäureimide
mit Monoaminen, Carbonsäureimide mit Di- oder Polyaminen,
die neben der Imidfunktion noch freie Amingruppen aufweisen, oder
Diimide, die durch die Umsetzung von Di- oder Polyaminen mit zwei
Bernsteinsäurederivaten gebildet werden. Derartige Kraftstoffadditive
sind allgemein bekannt und beispielsweise in der
US-A 4 849 572 beschrieben.
Bevorzugt handelt es sich um die Umsetzungsprodukte von Alkyl- oder
Alkenyl-substituierten Bernsteinsäuren oder Derivaten davon
mit Aminen und besonders bevorzugt um die Umsetzungsprodukte von
Polyisobutenyl-substituierten Bernsteinsäuren oder Derivaten
davon mit Aminen. Von besonderem Interesse sind hierbei Umsetzungsprodukte
mit aliphatischen Polyaminen (Polyalkylenimine) wie insbesondere Ethylendiamin,
Diethylentriamin, Triethylentetramin, Tetraethylenpentamin, Pentaethylenhexamin
und Hexaethylenheptamin. Hierunter besonders bevorzugt sind Diethylentriamin,
Triethylentetramin, Tetraethylenpentamin und Pentaethylenhexamin.
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Durch
Mannich-Umsetzung von substituierten Phenolen mit Aldehyden und
Mono- oder Polyaminen erzeugte Gruppierungen (Di) enthaltende Additive
sind vorzugsweise Umsetzungsprodukte von Polyisobuten-substituierten
Phenolen mit Formaldehyd und Mono- oder Polyaminen wie Ethylendiamin,
Diethylentriamin, Triethylentetramin, Tetraethylenpentamin oder
Dimethylaminopropylamin. Die Polyisobutenyl-substituierten Phenole
können aus konventionellem oder hochreaktivem Polyisobuten
mit M
n = 300 bis 5000 stammen. Derartige ”Polyisobuten-Mannichbasen” sind
insbesondere in der
EP-A
831 141 beschrieben.
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Besonders
bevorzugt sind Detergensadditive aus der Gruppe (Dh). Hierbei handelt
es sich vorzugsweise um die Umsetzungsprodukte von Alkyl- oder Alkenyl-substituierten
Bernsteinsäureanhydriden, insbesondere von Polyisobutenylbernsteinsäureanhydriden,
mit Aminen, vor allem mit den o. g. Polyaminen. Es versteht sich
von selbst, dass diese Umsetzungsprodukte nicht nur bei Einsatz
von substituiertem Bernsteinsäureanhydrid, sondern auch
bei Verwendung von substituierter Bernsteinsäure oder geeigneten
Säurederivaten, wie Bernsteinsäurehalogeniden
oder -estern, erhältlich sind. Besonders bevorzugte Detergensadditive
(Dh) sind Polyisobutenyl-substituierte Bernsteinsäureimide,
speziell die Imide mit aliphatischen Polyaminen. Besonders bevorzugte
Polyamine sind dabei Diethylentriamin, Triethylentetramin, Tetraethylenpentamin
und Pentaethylenhexamin, wobei Tetraethylenpentamin besonders bevorzugt
ist. Der Polyisobutenylrest besitzt ein zahlenmittleres Molekulargewicht
Mn von vorzugsweise 300 bis 5000, z. B.
von 300 bis 5000, besonders bevorzugt von 300 bis 3000, z. B. von
500 bis 3000, stärker bevorzugt von 500 bis 2500, noch
stärker bevorzugt von 700 bis 2500 und insbesondere 800
bis 1500, z. B. von etwa 1000.
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Es
versteht sich von selbst, dass die genannten Detergensadditive allein
oder in Kombination untereinander eingesetzt werden können.
Bevorzugt wird das Detergensadditiv (Dh) jedoch allein oder als
Gemisch verschiedener Detergensadditive (Dh) eingesetzt.
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Dem
Dieselkraftstoff wird das Detergensadditiv bzw. das Gemisch verschiedener
Detergensadditive in einer Gesamtmenge von vorzugsweise 10 bis 2000
Gew.-ppm, besonders bevorzugt von 20 bis 1000 Gew.-ppm, stärker
bevorzugt von 50 bis 500 Gew.-ppm und insbesondere von 50 bis 200
Gew.-ppm, z. B. von 70 bis 150 Gew.-ppm, zugegeben.
-
Trägeröle
können mineralischer oder synthetischer Natur sein. Geeignete
mineralische Trägeröle sind bei der Erdölverarbeitung
anfallende Fraktionen, wie Brightstock oder Grundöle mit
Viskositäten wie beispielsweise aus der Klasse SN 500 bis
2000; aber auch aromatische Kohlenwasserstoffe, paraffinische Kohlenwasserstoffe
und Alkoxyalkanole. Brauchbar ist ebenfalls eine als ”hydrocrack
oil” bekannte und bei der Raffination von Mineralöl
anfallende Fraktion (Vakuumdestillatschnitt mit einem Siedebereich
von etwa 360 bis 500°C, erhältlich aus unter Hochdruck
katalytisch hydriertem und isomerisiertem sowie entparaffiniertem
natürlichen Mineralöl). Ebenfalls geeignet sind
Mischungen oben genannter mineralischer Trägeröle.
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Beispiele
für geeignete synthetische Trägeröle
sind Polyolefine (Polyalphaolefine oder Polyinternalolefine), (Poly)ester,
Poly)alkoxylate, Polyether, aliphatische Polyetheramine, alkylphenolgestartete
Polyether, alkylphenolgestartete Polyetheramine und Carbonsäureester
langkettiger Alkanole.
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Beispiele
für geeignete Polyolefine sind Olefinpolymerisate mit Mn = 400 bis 1800, vor allem auf Polybuten-
oder Polyisobuten-Basis (hydriert oder nicht hydriert).
-
Beispiele
für geeignete Polyether oder Polyetheramine sind vorzugsweise
Polyoxy-C
2-C
4-alkylengruppierungen
enthaltende Verbindungen, welche durch Umsetzung von C
2-C
60-Alkanolen, C
6-C
30-Alkandiolen, Mono- oder Di-C
2-C
30-alkylaminen, C
1-C
30-Alkyl-cyclohexanolen oder C
1-C
30-Alkylphenolen mit 1 bis 30 mol Ethylenoxid
und/oder Propylenoxid und/oder Butylenoxid pro Hydroxylgruppe oder
Aminogruppe und, im Falle der Polyetheramine, durch anschließende
reduktive Aminierung mit Ammoniak, Monoaminen oder Polyaminen erhältlich
sind. Derartige Produkte werden insbesondere in der
EP-A 310 875 ,
EP-A 356 725 ,
EP-A 700 985 und
US-A 4,877,416 beschrieben.
Beispielsweise können als Polyetheramine Poly-C
2-C
6-Alkylenoxidamine oder
funktionelle Derivate davon verwendet werden. Typische Beispiele
hierfür sind Tridecanol- oder Isotridecanolbutoxylate,
Isononylphenolbutoxylate sowie Polyisobutenolbutoxylate und -propoxylate
sowie die entsprechenden Umsetzungsprodukte mit Ammoniak.
-
Beispiele
für Carbonsäureester langkettiger Alkanole sind
insbesondere Ester aus Mono-, Di- oder Tricarbonsäuren
mit langkettigen Alkanolen oder Polyolen, wie sie insbesondere in
der
DE-A 38 38 918 beschrieben
sind. Als Mono-, Di- oder Tricarbonsäuren können
aliphatische oder aromatische Säuren eingesetzt werden,
als Esteralkohole bzw. -polyole eignen sich vor allem langkettige
Vertreter mit beispielsweise 6 bis 24 Kohlenstoffatomen. Typische
Vertreter der Ester sind Adipate, Phthalate, iso-Phthalate, Terephthalate
und Trimellitate des Isooctanols, Isononanols, Isodecanols und des
Isotridecanols, z. B. Di-(n- oder Isotridecyl)phthalat.
-
Weitere
geeignete Trägerölsysteme sind beispielsweise
in der
DE-A 38 26 608 ,
DE-A 41 42 241 ,
DE-A 43 09 074 ,
EP-A 452 328 und
EP-A 548 617 beschrieben.
Beispiele für besonders geeignete synthetische Trägeröle
sind alkoholgestartete Polyether mit etwa 5 bis 35, vorzugsweise
etwa 5 bis 30, besonders bevorzugt 10 bis 30 und insbesondere 15
bis 30 C
3-C
6-Alkylenoxideinheiten,
z. B. Propylenoxid-, n-Butylen oxid- und Isobutylenoxid-Einheiten
oder Gemischen davon, pro Alkoholmolekül. Nicht-limitierende
Beispiele für geeignete Starteralkohole sind langkettige
Alkanole oder mit langkettigem Alkyl-substituierte Phenole, wobei
der langkettige Alkylrest insbesondere für einen geradkettigen
oder verzweigten C
6-C
18-Alkylrest
steht. Als bevorzugte Beispiele sind zu nennen Tridecanol und Nonylphenol.
Besonders bevorzugte alkoholgestartete Polyether sind die Umsetzungsprodukte
(Polyveretherungsprodukte) von einwertigen aliphatischen C
6-C
18-Alkoholen mit C
3-C
6-Alkylenoxiden.
Beispiele für einwertige aliphatische C
6-C
18-Alkohole sind Hexanol, Heptanol, Octanol, 2-Ethylhexanol,
Nonylalkohol, Decanol, 3-Propylheptanol, Undecanol, Dodecanol, Tridecanol,
Tetradecanol, Pentadecanol, Hexadecanol, Octadecanol und deren Konstitutions-
und Stellungsisomere. Die Alkohole können sowohl in Form
der reinen Isomere als auch in Form technischer Gemische eingesetzt
werden. Ein besonders bevorzugter Alkohol ist Tridecanol. Beispiele
für C
3-C
6-Alkylenoxide
sind Propylenoxid, wie 1,2-Propylenoxid, Butylenoxid, wie 1,2-Butylenoxid,
2,3-Butylenoxid, Isobutylenoxid oder Tetrahydrofuran, Pentylenoxid und
Hexylenoxid. Besonders bevorzugt sind hierunter C
3-C
4-Alkylenoxide, d. h. Propylenoxid wie 1,2-Propylenoxid
und Butylenoxid wie 1,2-Butylenoxid, 2,3-Butylenoxid und Isobutylenoxid.
Speziell verwendet man Butylenoxid.
-
Weitere
geeignete synthetische Trägeröle sind alkoxylierte
Alkylphenole, wie sie in der
DE-A 10 102 913 beschrieben sind.
-
Bevorzugte
Trägeröle sind synthetische Trägeröle,
wobei die zuvor beschriebenen alkoholgestarteten Polyether besonders
bevorzugt sind.
-
Das
Trägeröl bzw. das Gemisch verschiedener Trägeröle
wird dem Dieselkraftstoff in einer Menge von vorzugsweise 1 bis
1000 Gew.-ppm, besonders bevorzugt von 10 bis 500 Gew.-ppm und insbesondere
von 20 bis 100 Gew.-ppm zugesetzt.
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Außerdem
kann der Dieselkraftstoff weitere übliche Additive und
Co-Additive in den hierfür üblichen Mengen enthalten,
insbesondere Kaltfließverbesserer, Korrosionsinhibitoren,
Demulgatoren, Dehazer, Antischaummittel, Cetanzahlverbesserer, Verbrennungsverbesserer,
Antioxidantien oder Stabilisatoren, Antistatika, Metallocene, Metalldeaktivatoren,
Farbstoffe, Lösungsmittel und dergleichen.
-
Geeignete
Kaltfließverbesserer sind im Prinzip alle organischen Verbindungen,
welche in der Lage sind, das Fließverhalten von Dieselkraftstoffen
in der Kälte zu verbessern. Zweckmäßigerweise
müssen sie eine ausreichende Öllöslichkeit
aufweisen. Insbesondere kommen hierfür die üblicherweise
bei Mitteldestillaten aus fossilem Ursprung, also bei üblichen
mineralischen Dieselkraftstoffen, eingesetzten Kaltfließverbesserer
(”middle distillate flow improvers”, ”MDFI”)
in Betracht. Jedoch können auch organische Verbindungen
verwendet werden, die beim Einsatz in üblichen Dieselkraftstoffen
zum Teil oder überwiegend die Eigenschaften eines Wax Anti-Settling
Additivs (”WASA”) aufweisen. Auch können
sie zum Teil oder überwiegend als Nukleatoren wirken. Es
kön nen aber auch Mischungen aus als MDFI wirksamen und/oder
als WASA wirksamen und/oder als Nukleatoren wirksamen organischen
Verbindungen eingesetzt werden.
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Typischerweise
wird der Kaltfließverbesserer ausgewählt aus:
- (K1) Copolymeren eines C2-
bis C40-Olefins mit wenigstens einem weiteren
ethylenisch ungesättigten Monomer;
- (K2) Kammpolymeren;
- (K3) Polyoxyalkylenen;
- (K4) polaren Stickstoffverbindungen;
- (K5) Sulfocarbonsäuren oder Sulfonsäuren oder
deren Derivaten; und
- (K6) Poly(meth)acrylsäureestern.
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Es
können sowohl Mischungen verschiedener Vertreter aus einer
der jeweiligen Klassen (K1) bis (K6) als auch Mischungen von Vertretern
aus verschiedenen Klassen (K1) bis (K6) eingesetzt werden.
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Geeignete
C2- bis C40-Olefin-Monomere
für die Copolymeren der Klasse (K1) sind beispielsweise
solche mit 2 bis 20, insbesondere 2 bis 10 Kohlenstoffatomen sowie
mit 1 bis 3, vorzugsweise mit 1 oder 2, insbesondere mit einer Kohlenstoff-Kohlenstoff-Doppelbindung.
Im zuletzt genannten Fall kann die Kohlenstoff-Kohlenstoff-Doppelbindung
sowohl terminal (α-Olefine) als auch intern angeordnet
sein kann. Bevorzugt sind jedoch α-Olefine, besonders bevorzugt α-Olefine
mit 2 bis 6 Kohlenstoffatomen, beispielsweise Propen, 1-Buten, 1-Penten,
1-Hexen und vor allem Ethylen.
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Bei
den Copolymeren der Klasse (K1) ist das wenigstens eine weitere
ethylenisch ungesättigte Monomer vorzugsweise ausgewählt
unter Carbonsäurealkenylestern, (Meth)Acrylsäureestern
und weiteren Olefinen.
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Werden
weitere Olefine mit einpolymerisiert, sind dies vorzugsweise höhermolekulare
als das oben genannte C2- bis C40-Olefin-Basismonomere.
Setzt man beispielsweise als Olefin-Basismonomer Ethylen oder Propen
ein, eignen sich als weitere Olefine insbesondere C10-
bis C40-α-Olefine. Weitere Olefine
werden in den meisten Fällen nur dann mit einpolymerisiert,
wenn auch Monomere mit Carbonsäureester-Funktionen eingesetzt
werden.
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Geeignete
(Meth)Acrylsäureester sind beispielsweise Ester der (Meth)Acrylsäure
mit C1- bis C20-Alkanolen,
insbesondere C1- bis C10-Alkanolen,
vor allem mit Methanol, Ethanol, Propanol, Isopropanol, n-Butanol, sec.-Butanol,
Isobutanol, tert.-Butanol, Pentanol, Hexanol, Heptanol, Octanol,
2-Ethylhexanol, Nonanol und Decanol sowie Strukturisomeren hiervon.
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Geeignete
Carbonsäurealkenylester sind beispielsweise C2-
bis C14-Alkenylester, z. B. die Vinyl- und Propenylester,
von Carbonsäuren mit 2 bis 21 Kohlenstoffatomen, deren
Kohlenwasserstoffrest linear oder verzweigt sein kann. Bevorzugt
sind hierunter die Vinylester. Unter den Carbonsäuren mit
verzweigtem Kohlenwasserstoffrest sind solche bevorzugt, deren Verzweigung
sich in der α-Position zur Carboxylgruppe befindet, wobei
das α-Kohlenstoffatom besonders bevorzugt tertiär
ist, d. h. die Carbonsäure eine sogenannte Neocarbonsäure
ist. Vorzugsweise ist der Kohlenwasserstoffrest der Carbonsäure
jedoch linear.
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Beispiele
für geeignete Carbonsäurealkenylester sind Vinylacetat,
Vinylpropionat, Vinylbutyrat, Vinyl-2-ethylhexanoat, Neopentansäurevinylester,
Hexansäurevinylester, Neononansäurevinylester,
Neodecansäurevinylester und die entsprechenden Propenyl-ester,
wobei die Vinylester bevorzugt sind. Ein besonders bevorzugter Carbonsäurealkenylester
ist Vinylacetat; typische hieraus resultierende Copolymere der Gruppe (K1)
sind die mit am häufigsten eingesetzten Ethylen-Vinylacetat-Copolymere
(”EVA”). Besonders vorteilhaft einsetzbare Ethylen-Vinylacetat-Copolymere
und ihre Herstellung sind in der
WO
99/29748 beschrieben.
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Als
Copolymere der Klasse (K1) sind auch solche geeignet, die zwei oder
mehrere voneinander verschiedene Carbonsäurealkenylester
einpolymerisiert enthalten, wobei diese sich in der Alkenylfunktion und/oder
in der Carbonsäuregruppe unterscheiden. Ebenfalls geeignet
sind Copolymere, die neben dem/den Carbonsäurealkenylester(n)
wenigstens ein Olefin und/oder wenigstens ein (Meth)Acrylsäureester
einpolymerisiert enthalten.
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Auch
Terpolymere aus einem C
2- bis C
40-α-Olefin,
einem C
1- bis C
20-Alkylester
einer ethylenisch ungesättigten Monocarbonsäure
mit 3 bis 15 Kohlenstoffatomen und einem C
2-
bis C
14-Alkenylester einer gesättigten
Monocarbonsäure mit 2 bis 21 Kohlenstoffatomen sind als
Copolymere der Klasse (K1) geeignet. Derartige Terpolymere sind
in der
WO 2005/054314 beschrieben.
Ein typisches derartiges Terpolymer ist aus Ethylen, Acrylsäure-2-ethylhexylester
und Vinylacetat aufgebaut.
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Das
wenigstens eine oder die weiteren ethylenisch ungesättigten
Monomeren sind in den Copolymeren der Klasse (K1) in einer Menge
von vorzugsweise 1 bis 50 Gew.-%, insbesondere von 10 bis 45 Gew.-% und
vor allem von 20 bis 40 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtcopolymer,
einpolymerisiert. Der gewichtsmäßige Hauptanteil
der Monomereinheiten in den Copolymeren der Klasse (K1) stammt somit
in der Regel aus den C2- bis C40-Basis-Olefinen.
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Die
Copolymere der Klasse (K1) weisen vorzugsweise ein zahlenmittleres
Molekulargewicht Mn von 1000 bis 20.000,
besonders bevorzugt von 1000 bis 10.000 und insbesondere von 1000
bis 8000 auf.
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Typische
Kammpolymere der Komponente (K2) sind beispielsweise durch die Copolymerisation
von Maleinsäureanhydrid oder Fumarsäure mit einem
anderen ethylenisch ungesättigten Monomer, beispielsweise mit
einem α-Olefin oder einem ungesättigten Ester
wie Vinylacetat, und anschließende Veresterung der Anhydrid-
bzw. Säurefunktion mit einem Alkohol mit wenigstens 10
Kohlenstoffatomen erhältlich. Weitere geeignete Kammpolymere
sind Copolymere von α-Olefinen und veresterten Comonomeren,
beispielsweise veresterte Copolymere von Styrol und Maleinsäureanhydrid
oder veresterte Copolymere von Styrol und Fumarsäure. Geeignete
Kammpolymere können auch Polyfumarate oder Polymaleinate
sein. Außerdem sind Homo- und Copolymere von Vinylethern
geeignete Kammpolymere. Als Komponente der Klasse (K2) geeignete
Kammpolymere sind beispielsweise auch solche, die in der
WO 2004/035715 und in
"Comb-Like
Polymers. Structure and Properties", N. A. Platé und
V. P. Shibaev, J. Poly. Sci. Macromolecular Revs. 8, Seiten 117
bis 253 (1974)” beschrieben sind. Auch Gemische
von Kammpolymeren sind geeignet.
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Als
Komponente der Klasse (K3) geeignete Polyoxyalkylene sind beispielsweise
Polyoxyalkylenester, Polyoxyalkylenether, gemischte Polyoxyalkylenesterether
und Gemische davon. Bevorzugt enthalten diese Polyoxyalkylenverbindungen
wenigstens eine, vorzugsweise wenigstens zwei lineare Alkylgruppen
mit jeweils 10 bis 30 Kohlenstoffatomen und eine Polyoxyalkylengruppe
mit einem zahlenmittleren Molekulargewicht von bis zu 5000. Derartige
Polyoxyalkylenverbindungen sind beispielsweise in der
EP-A 061 895 sowie in der
US 4 491 455 beschrieben.
Bevorzugte Polyoxyalkylenverbindungen basieren auf Polyethylenglykolen
und Polypropylenglykolen mit einem zahlenmittleren Molekulargewicht
von 100 bis 5000. Weiterhin sind Polyoxyalkylenmono- und -diester
von Fettsäuren mit 10 bis 30 Kohlenstoffatomen wie Stearinsäure
oder Behensäure geeignet.
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Als
Komponente der Klasse (K4) geeignete polare Stickstoffverbindungen
können sowohl ionischer als auch nicht ionischer Natur
sein und besitzen vorzugsweise wenigstens einen, insbesondere wenigstens zwei
Substituenten in Form eines tertiären Stickstoffatoms der
allgemeinen Formel > NR
7, worin R
7 für
einen C
8- bis C
40-Kohlenwasserstoffrest
steht. Die Stickstoffsubstituenten können auch quaternisiert,
das heißt in kationischer Form, vorliegen. Beispiele für
solche Stickstoffverbindungen sind Ammoniumsalze und/oder Amide, die
durch die Umsetzung wenigstens eines mit wenigstens einem Kohlenwasserstoffrest
substituierten Amins mit einer Carbonsäure mit 1 bis 4
Carboxylgruppen bzw. mit einem geeignetem Derivat davon erhältlich
sind. Vorzugsweise enthalten die Amine wenigstens einen linearen
C
8- bis C
40-Alkylrest.
Zur Herstellung der genannten polaren Stickstoffverbindungen geeignete
primäre Amine sind beispielsweise Octylamin, Nonylamin, Decylamin,
Undecylamin, Dodecylamin, Tetradecylamin und die höheren
linearen Homologen, hierzu geeignete sekundäre Amine sind
beispielsweise Dioctadecylamin und Methylbehenylamin. Geeignet sind
hierzu auch Amingemische, insbesondere großtechnisch zugängliche
Amingemische wie Fettamine oder hydrierte Tallamine, wie sie beispielsweise
in
Ullmanns Encyclopedia of Industrial Chemistry, 6. Auflage,
im Kapitel "Amines, aliphatic" beschrieben
werden. Für die Umsetzung geeignete Säuren sind
beispielsweise Cyclohexan-1,2-dicarbonsäure, Cyclohexen-1,2-dicarbonsäure,
Cyclopentan-1,2-dicarbonsäure, Naphthalindicarbonsäure,
Phthalsäure, Isophthalsäure, Terephthalsäure
und mit langkettigen Kohlenwasserstoffresten substituierte Bernsteinsäuren.
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Insbesondere
ist die Komponente der Klasse (K4) ein öllösliches
Umsetzungsprodukt aus mindestens eine tertiäre Aminogruppe
aufweisenden Poly(C2- bis C20-Carbon-säuren)
mit primären oder sekundären Aminen. Die diesem
Umsetzungsprodukt zugrundeliegenden mindestens eine tertiäre
Aminogruppe aufweisenden Poly(C2- bis C20-Carbonsäuren) enthalten vorzugsweise
mindestens 3 Carboxylgruppen, insbesondere 3 bis 12, vor allem 3
bis 5 Carboxylgruppen. Die Carbonsäure-Einheiten in den
Polycarbonsäuren weisen vorzugsweise 2 bis 10 Kohlenstoffatome
auf, insbesondere sind es Essigsäure-Einheiten. Die Carbonsäure-Einheiten sind
in geeigneter Weise zu den Polycarbonsäuren verknüpft,
meist über ein oder mehrere Kohlenstoff- und/oder Stickstoffatome.
Vorzugsweise sind sie an tertiäre Stickstoffatome angebunden,
die im Falle mehrerer Stickstoffatome über Kohlenwasserstoffketten
verbunden sind.
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Vorzugsweise
ist die Komponente der Klasse (K4) ein öllösliches
Umsetzungsprodukt auf Basis von mindestens eine tertiäre
Aminogruppe aufweisenden Poly(C
2- bis C
20-Carbonsäuren) der allgemeinen
Formel IIa oder IIb
in denen die Variable A eine
geradkettige oder verzweigte C
2- bis C
6-Alkylengruppe oder die Gruppierung der Formel
III
darstellt und die Variable
B eine C
1- bis C
19-Alkylengruppe
bezeichnet. Die Verbindungen der allgemeinen Formel IIa und IIb
weisen insbesondere die Eigenschaften eines WASA auf.
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Weiterhin
ist das bevorzugte öllösliche Umsetzungsprodukt
der Komponente (K4), insbesondere das der allgemeinen Formel IIa
oder IIb, ein Amid, ein Amidammoniumsalz oder ein Ammoniumsalz,
in dem keine, eine oder mehrere Carbonsäuregruppen in Amidgruppen übergeführt
sind.
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Geradkettige
oder verzweigte C2- bis C6-Alkylengruppen
der Variablen A sind beispielsweise 1,1-Ethylen, 1,2-Propylen, 1,3-Propylen,
1,2-Butylen, 1,3-Butylen, 1,4-Butylen, 2-Methyl-1,3-propylen, 1,5-Pentylen, 2-Methyl-1,4-butylen,
2,2-Dimethyl-1,3-propylen, 1,6-Hexylen (Hexamethylen) und insbesondere
1,2-Ethylen. Vorzugsweise umfasst die Variable A 2 bis 4, insbesondere
2 oder 3 Kohlenstoffatome.
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C1- bis C19-Alkylengruppen
der Variablen B sind vor beispielsweise 1,2-Ethylen, 1,3-Propylen,
1,4-Butylen, Hexamethylen, Octamethylen, Decamethylen, Dodecamethylen,
Tetradecamethylen, Hexadecamethylen, Octadecamethylen, Nonadecamethylen
und insbesondere Methylen. Vorzugsweise umfasst die Variable B 1
bis 10, insbesondere 1 bis 4 Kohlenstoffatome.
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Die
primären und sekundären Amine als Umsetzungspartner
für die Polycarbonsäuren zur Bildung der Komponente
(K4) sind üblicherweise Monoamine, insbesondere aliphatische
Monoamine. Diese primären und sekundären Amine
können aus einer Vielzahl von Aminen ausgewählt
sein, die – gegebenenfalls miteinander verbundene – Kohlenwasserstoffreste
tragen.
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Meist
sind diese den öllöslichen Umsetzungsprodukten
der Komponente (K4) zugrundeliegenden Amine sekundären
Amine und weisen die allgemeine Formel HN(R8)2 auf, in der die beiden Variablen R8 unabhängig voneinander jeweils
geradkettige oder verzweigte C10- bis C30-Alkylreste, insbesondere C14-
bis C24-Alkylreste bedeuten. Diese längerkettigen
Alkylreste sind vorzugsweise geradkettig oder nur in geringem Grade verzweigt.
In der Regel leiten sich die genannten sekundären Amine
hinsichtlich ihrer längerkettigen Alkylreste von natürlich
vorkommenden Fettsäure bzw. von deren Derivaten ab. Vorzugsweise
sind die beiden Reste R8 gleich.
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Die
genannten sekundären Amine können mittels Amidstrukturen
oder in Form der Ammoniumsalze an die Polycarbonsäuren
gebunden sein, auch kann nur ein Teil als Amidstrukturen und ein
anderer Teil als Ammoniumsalze vorliegen. Vorzugsweise liegen nur
wenige oder keine freien Säuregruppen vor. Vorzugsweise
liegen die öllöslichen Umsetzungsprodukte der
Komponente (K4) vollständig in Form der Amidstrukturen vor.
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Typische
Beispiele für derartige Komponenten (K4) sind Umsetzungsprodukte
der Nitrilotriessigsäure, der Ethylendiamintetraessigsäure
oder der Propylen-1,2-diamintetraessigsäure mit jeweils
0,5 bis 1,5 Mol pro Carboxylgruppe, insbesondere 0,8 bis 1,2 Mol
pro Carboxylgruppe, Dioleylamin, Dipalmitinamin, Dikokosfettamin,
Distearylamin, Dibehenylamin oder insbesondere Ditalgfettamin. Eine
besonders bevorzugte Komponente (K4) ist das Umsetzungsprodukt aus
1 Mol Ethylendiamintetraessigsäure und 4 Mol hydriertem
Ditalgfettamin.
-
Als
weitere typische Beispiele für die Komponente (K4) seien
die N,N-Dialkylammoniumsalze von 2-N',N'-Dialkylamidobenzoaten,
beispielsweise das Reaktionsprodukt aus 1 Mol Phthalsäureanhydrid
und 2 Mol Ditalgfettamin, wobei letzteres hydriert oder nicht hydriert
sein kann, und das Reaktionsprodukt von 1 Mol eines Alkenylspirobislactons
mit 2 Mol eines Dialkylamins, beispielsweise Ditalgfettamin und/oder
Talgfettamin, wobei die beiden letzteren hydriert oder nicht hydriert
sein können, genannt.
-
Weitere
typische Strukturtypen für die Komponente der Klasse (K4)
sind cyclische Verbindungen mit tertiären Aminogruppen
oder Kondensate langkettiger primärer oder sekundärer
Amine mit carbonsäurehaltigen Polymeren, wie sie in der
WO 93/18115 beschrieben
sind.
-
Als
Kaltfließverbesserer der Komponente der Klasse (K5) geeignete
Sulfocarbonsäuren, Sulfonsäuren oder deren Derivate
sind beispielsweise die öllöslichen Carbonsäureamide
und Carbonsäureester von ortho-Sulfobenzoesäure,
in denen die Sulfonsäurefunktion als Sulfonat mit alkylsubstituierten
Ammoniumkationen vorliegt, wie sie in der
EP-A 261 957 beschrieben werden.
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Als
Kaltfließverbesserer der Komponente der Klasse (K6) geeignete
Poly(meth)acrylsäureester sind sowohl Homo- als auch Copolymere
von Acryl- und Methacrylsäureestern. Bevorzugt sind Copolymere
von wenigstens zwei voneinander verschiedenen (Meth)Acrylsäureestern,
die sich bezüglich des einkondensierten Alkohols unterscheiden.
Gegebenenfalls enthält das Copolymer noch ein weiteres,
davon verschiedenes olefinisch ungesättigtes Monomer einpolymerisiert.
Das gewichtsmittlere Molekulargewicht des Polymers beträgt vorzugsweise
50.000 bis 500.000. Ein besonders bevorzugtes Polymer ist ein Copolymer
von Methacrylsäure und Methacrylsäureestern von
gesättigten C
14- und C
15-Alkoholen,
wobei die Säuregruppen mit hydriertem Tallamin neutralisiert
sind. Geeignete Poly(meth)acrylsäureester sind beispielsweise
in der
WO 00/44857 beschrieben.
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Dem
Dieselkraftstoff wird der Kaltfließverbesserer bzw. das
Gemisch verschiedener Kaltfließverbesserer in einer Gesamtmenge
von vorzugsweise 10 bis 5000 Gew.-ppm, besonders bevorzugt von 20
bis 2000 Gew.-ppm, stärker bevorzugt von 50 bis 1000 Gew.-ppm
und insbesondere von 100 bis 700 Gew.-ppm, z. B. von 200 bis 500
Gew.-ppm, zugegeben.
-
Geeignete
Korrosionsinhibitoren sind z. B. Bernsteinsäureester, vor
allem mit Polyolen, Fettsäurederivate, z. B. Ölsäureester,
oligomerisierte Fettsäuren, substituierte Ethanolamine
und Produkte, die unter dem Handelsnamen RC 4801 (Rhein Chemie Mannheim,
Deutschland) oder HiTEC 536 (Ethyl Corporation) vertrieben werden.
-
Geeignete
Demulgatoren sind z. B. die Alkali- oder Erdalkalisalze von Alkyl-substituierten
Phenol- und Naphthalinsulfonaten und die Alkali- oder Erdalkalisalze
von Fettsäuren, außerdem neutrale Verbindungen
wie Alkoholalkoxylate, z. B. Alkoholethoxylate, Phenolalkoxylate,
z. B. tert-Butylphenolethoxylat oder tert-Pentylphenolethoxylat,
Fettsäuren, Alkylphenole, Kondensationsprodunkte von Ethylenoxid
(EO) und Propylenoxid (PO), z. B. auch in Form von EO/PO-Blockcopolymeren,
Polyethylenimine oder auch Polysiloxane.
-
Geeignete
Dehazer sind z. B. alkoxylierte Phenol-Formaldehyd-Kondensate, wie
beispielsweise die unter dem Handelsnamen erhältlichen
Produkte NALCO 7D07 (Nalco) und TOLAD 2683 (Petrolite).
-
Geeignete
Antischaummittel sind z. B. Polyether-modifizierte Polysiloxane,
wie beispielsweise die unter dem Handelsnamen erhältlichen
Produkte TEGOPREN 5851 (Goldschmidt), Q 25907 (Dow Corning) und RHODOSIL
(Rhone Poulenc).
-
Geeignete
Cetanzahlverbesserer sind z. B. aliphatische Nitrate wie 2-Ethylhexylnitrat
und Cyclohexylnitrat sowie Peroxide wie Di-tert-butylperoxid.
-
Geeignete
Antioxidantien sind z. B. substituierte Phenole, wie 2,6-Di-tert.-butylphenol
und 6-Di-tert.-butyl-3-methylphenol sowie Phenylendiamine wie N,N'-Di-sec.-butyl-p-phenylendiamin.
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Geeignete
Metalldeaktivatoren sind z. B. Salicylsäurederivate wie
N,N'-Disalicyliden-1,2-propandiamin.
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Geeignete
Lösungsmittel sind z. B. unpolare organische Lösungsmittel
wie aromatische und aliphatische Kohlenwasserstoffe, beispielsweise
Toluol, Xylole, ”white spirit” und Produkte, die
unter dem Handelsnamen SHELLSOL (Royal Dutch/Shell Group) und EXXSOL
(ExxonMobil) vertrieben werden, sowie polare organische Lösungsmittel,
beispielsweise Alkohole wie 2-Ethylhexanol, Decanol und Isotridecanol.
Derartige Lösungsmittel gelangen meist zusammen mit den
vorgenannten Additiven und Co-Additiven, die sie zur besseren Handhabung
lösen oder verdünnen sollen, in den Dieselkraftstoff.
-
Bei
den Dieselkraftstoffen handelt es sich beispielsweise um Erdölraffinate,
die üblicherweise einen Siedebereich von 100 bis 400°C
haben. Dies sind meist Destillate mit einem 95%-Punkt bis zu 360°C
oder auch darüber hinaus. Dies können aber auch
so genannte ”Ultra Low Sulfur Diesel” oder ”City
Diesel” sein, gekennzeichnet durch einen 95%-Punkt von
beispielsweise maximal 345°C und einem Schwefelgehalt von maximal
0,005 Gew.-% oder durch einen 95%-Punkt von beispielsweise 285°C
und einem Schwefelgehalt von maximal 0,001 Gew.-%. Neben den durch
Raffination erhältlichen mineralischen Dieselkraftstoffen
sind solche, die durch Kohlevergasung oder Gasverflüssigung
[”gas to liquid” (GTL)-Kraftstoffe] oder durch
Biomasse-Verflüssigung [”biomass to liquid” (BTL)-Kraftstoffe]
erhältlich sind, geeignet. Geeignet sind auch Mischungen
der vorstehend genannten Dieselkraftstoffe mit regenerativen Kraftstoffen,
wie Biodiesel oder Bioethanol.
-
Besonders
bevorzugt handelt es sich bei den Dieselkraftstoffen um solche mit
niedrigem Schwefelgehalt, das heißt mit einem Schwefelgehalt
von weniger als 0,05 Gew.-%, vorzugsweise von weniger als 0,02 Gew.-%,
insbesondere von weniger als 0,005 Gew.-% und speziell von weniger
als 0,001 Gew.-% Schwefel.
-
Durch
die erfindungsgemäße Verwendung der Ketone (I)
wird erreicht, dass der Kraftstoffverbrauch von Dieselmotoren dauerhaft,
d. h. sowohl ab Werk als auch noch nach einer längeren
Laufzeit des Motors, beispielsweise nach 100.000 km, niedriger ist
als bei entsprechenden Motoren, die mit dem ansonsten gleichen Dieselkraftstoff
betrieben werden, der jedoch die Ketone (I) nicht enthält.
Die Kraftstoffeinsparung bei Benutzung der vorliegenden Erfindung
liegt üblicherweise im Bereich von 1% bis 3%.
-
Neben
der Senkung des Kraftstoffverbrauches verringern die Ketone (I)
im gleichen Ausmaße wie die aus dem Stand der Technik bekannten
Systeme, beispielsweise wie Methylisobutylketon, Ethylamylketon, 2-Heptanon,
5-Methyl-3-heptanon oder 4-Methyl-3-penten-2-on, die Emissionen
an Partikeln und Schadgasen wie Kohlenmonoxid und nitrosen Gasen
in den Abgasen der Dieselmotoren.
-
Beispiele
-
Beispiel (Motorenprüfstand)
-
In
einem direkteinspritzenden Dieselmotor mit einem Common-Rail-Einspritzsystem
(Alfa Romeo 159JTDM, 4 Zylinder) wurde der Kraftstoffverbrauch bei
verschiedenen Drehzahlen und Lasten auf einem Motorenprüfstand
bestimmt (spezifischer Kraftstoffverbrauch, ”BSFC” brake
specific fuel consumption). Als Kraftstoff wurde ein unadditivierter
Dieselkraftstoff (”Artic Diesel”) gemäß EN
590 verwendet, dem jeweils 1000 ppm der nachfolgend genannten
Ketone (I) zugesetzt worden waren. Dieser unadditivierte Dieselkraftstoff
diente auch als Referenz bei der Bestimmung der Kraftstoffeinsparung.
Durch regelmäßiges Wiederholen der Referenzpunkte
wurde sichergestellt, dass lediglich der Kraftstoffeinfluß bewertet
wurde und keine Veränderungen am Versuchsträger
vorlagen.
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Die
nachfolgende Tabelle 1 zeigt die Ergebnisse der Bestimmungen auf
dem Motorenprüfstand: Tabelle
1
| Additiv | Einsparung
in % beim Verbrauch gegenüber |
| unadditiviertem
Kraftstoff |
| | |
| Di-tert.-butylketon | 2,5 |
| (–)-Fenchon | 3,0 |
| Di-iso-propylketon | 1,0 |
-
Beispiel 2 (Rollenprüfstand)
-
Der
Kraftstoffverbrauch wurde auch durch ein standardisiertes Testverfahren
auf dem Rollenprüfstand (gemäß ”Neuem
Europäischen Fahrzyklus”, Abwandlung durch Start
mit warmem Motor) bestimmt. Es wurde die durchschnittliche Kraftstoffersparnis
gegenüber dem gleichen Dieselkraftstoff, der kein Keton
(I) enthielt, ermittelt. Als Kraftstoff wurde ein unadditivierter
Dieselkraftstoff (”Artic Diesel”) gemäß EN
590 verwendet, dem jeweils 1000 ppm der nachfolgend genannten
Ketone (I) zugesetzt worden waren. Dieser unadditivierte Dieselkraftstoff
diente auch als Referenz bei der Bestimmung der Kraftstoffeinsparung.
-
Die
nachfolgende Tabelle 2 zeigt die Ergebnisse der Bestimmungen auf
dem Rollenprüfstand: Tabelle
2
| Additiv | Verbrauch | Verbrauch | Verbrauch |
| Stadt | Überland | kombiniert |
| [Liter/100
km] | [Liter/100
km] | [Liter/100
km] |
| | (jeweils
Einsparung in %) |
| | | | |
| ohne | 6,91 | 4,44 | 5,36 |
| | | | |
| Di-tert.-butylketon | 6,78 | 4,38 | 5,27 |
| (1,9) | (1,4) | (1,7) |
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
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Zitierte Patentliteratur
-
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-
Zitierte Nicht-Patentliteratur
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V. P. Shibaev, J. Poly. Sci. Macromolecular Revs. 8, Seiten 117
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- - EN 590 [0098]
- - EN 590 [0100]