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Die vorliegende Erfindung betrifft ein Alarmsystem zum Sichern eines Objekts. Ferner betrifft die Erfindung ein Verfahren zum Sichern eines Objekts mit einem derartigen Alarmsystem.
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Im Stand der Technik sind derartige Alarmsysteme bereits bekannt. Zum diesbezüglichen Nachweis wird auf die britische Patentanmeldungsveröffentlichung
GB-A-2 417 354 hingewiesen, aus welcher ein Ortungssystem bekannt ist. Das vorbekannte Ortungssystem weist einen Sende-/Empfänger zur Verbindung mit einem zu ortenden Gegenstand und eine Ortungseinrichtung auf, wobei die Ortungseinrichtung zu einer Funkverbindung mit dem Sende-/Empfänger fähig ist. Der Sende-/Empfänger und die Ortungseinrichtung sind ausgebildet, um die Spezifikation des
Funkstandards IEEE 820. 15.4 zu erfüllen. Die Ortungseinrichtung weist eine Signalstärkemessvorrichtung zum Bestimmen des Abstands zwischen dem Sende-/Empfänger und der Ortungseinrichtung auf. Falls die Signalstärke unter einen bestimmten Pegel fällt, löst die Ortungseinrichtung einen Alarm aus. Die Ortungseinrichtung kann ebenfalls eine Abstandsanzeige, wie z. B. eine LCD-Balkenanzeige oder einen Satz von Leuchten, aufweisen.
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Der Stand der Technik besitzt eine Vielzahl von Nachteilen. Der Aufbau des vorbekannten Ortungssystems ist technisch aufwendig, da er eine standardisierte Funkkommunikation verwendet, was insbesondere auch für einen hohen Stromverbrauch sorgt, weshalb die Betriebsdauer in der Praxis relativ gering ist. Das vorbekannte Ortungssystem dient vornehmlich zum Finden eines verlorengegangenen Gegenstands, kann grundsätzlich aber auch dazu verwendet werden, den Anwender zu alarmieren, falls er den Gegenstand liegen lässt oder dieser von einem Dieb entwendet wird. Dieser Diebstahlschutz beschränkt sich aber auf das Detektieren der Signalstärke der zwischen Sende-/Empfänger und Ortungseinrichtung ausgetauschten Signale und ist beispielsweise in geschlossenen Gebäuden mit Stahlbetonwänden, in welchen die Signalstärke durch Abschirmung und Abschattungseffekte verringert wird, nicht praktikabel. Im Fall eines Diebstahls wird zwar der Anwender informiert, aber nicht die Umgebung alarmiert, so dass der Diebstahlschutz eigentlich nicht gegenüber dem Fall verbessert wird, in welchem ein Anwender einen Diebstahl bemerkt. Das Risiko für einen Dieb, erkannt zu werden, ist daher zwar etwas erhöht, aber ein wirksamer Diebstahlschutz wird hierdurch nicht erreicht.
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Zum Stand der Technik wird ferner auf die internationale Patentveröffentlichung
WO 2008/043854 A1 hingewiesen, aus welcher eine Diebstahlschutzeinrichtung bekannt ist. Diese Schutzeinrichtung kann in einem Gegenstand verborgen oder mit diesem verbunden sein und löst einen Alarm aus, und zwar auf den Verlust oder den Diebstahl des Gegenstands hin, wobei diese Einrichtung folgendes aufweist: autonome Stromversorgungsmittel, eine Drahtlosschnittstelle zum Errichten einer drahtlosen Verbindung mit einem Kommunikationsterminal, Alarmmitteln zum Erzeugen eines akustischen Alarms, wenn die Verbindung mit dem Kommunikationsterminal unterbrochen ist. Schließlich ist auch ein Schalter an der Einrichtung vorgesehen, um den Alarm abzuschalten. Diese Einrichtung ist insbesondere deshalb nachteilig, da sie einem potenziellen Dieb gestattet, auf der Flucht den Alarm über den hierfür vorgesehene Schalter abzuschalten. Als Kommunikationsterminal wird vorzugsweise ein Mobiltelefon eingesetzt, wobei die Verwendung eines Mobiltelefons zwar insoweit vorteilhaft ist, als dass ein an sich vorhandenes Gerät eingesetzt wird, allerdings geht es zumindest bei manchen Mobiltelefonen nicht, das gleichzeitig ein Anruf getätigt wird und parallel hierzu eine Applikation läuft. Bei derartigen Mobiltelefonen ist dann selbstverständlich der Diebstahlschutz nur eingeschränkt möglich. Da dieses Verfahren eine Funkverbindung gemäß dem Bluetooth-Standard verwendet, ist die Reichweite bzw. ein Betrieb in einer abgeschatteten Umgebung bzw. einem Funkloch problematisch und das gesamte Verfahren durch einen hohen Stromverbrauch und damit niedrige Betriebsdauern gekennzeichnet.
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Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, die Nachteile des Standes der Technik zu vermeiden, und insbesondere ein Alarmsystem der eingangs genannten Art derart weiterzubilden, dass sich ein in der Praxis einfach handhabbarer und umfassender Schutz des Objekts, z. B. im Hinblick auf Diebstahl oder Vergessen des Objekts, ergibt.
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Diese Aufgabe wird bei einem Alarmsystem der eingangs genannten Art durch ein Alarmsystem zum Sichern eines Objekts gelöst, wobei das Alarmsystem Folgendes aufweist:
- – eine Alarmeinrichtung, welche folgendes aufweist:
- – Mittel zum Erzeugen eines ersten akustischen Alarms; und
- – Mittel zum Senden und Empfangen von elektromagnetischen Signalen; und
- – eine Fernsteuerungseinrichtung, welche folgendes aufweist:
- – Mittel zum Erzeugen eines zweiten akustischen Alarms; und
- – Mittel zum Senden und Empfangen von elektromagnetischen Signalen;
wobei die Alarmeinrichtung und/oder die Fernsteuerungseinrichtung Mittel zum Bestimmen eines Maßes für die Entfernung zwischen der Alarmeinrichtung und der Fernsteuerungseinrichtung aufweisen, wobei die Alarmeinrichtung und/oder die Fernsteuerungseinrichtung ferner Mittel zum Einstellen von wenigstens zwei Betriebsarten des Alarmsystems aufweisen, wobei die Alarmeinrichtung ferner einen Bewegungssensor aufweist, und wobei: - – die Alarmeinrichtung derart aufgebaut ist, dass in einer ersten Betriebsart des Alarmsystems ansprechend auf eine durch den Bewegungssensor erkannte Bewegung der Alarmeinrichtung die Mittel zum Erzeugen des ersten akustischen Alarms ausgelöst werden; und
- – die Fernsteuerungseinrichtung derart aufgebaut ist, dass in einer zweiten Betriebsart des Alarmsystems die Mittel zum Bestimmen eines Maßes für die Entfernung zwischen der Alarmeinrichtung und der Fernsteuerungseinrichtung laufend ein Maß für die Entfernung bestimmen, und ansprechend darauf, dass das bestimmte Maß für die Entfernung einen vorbestimmten Schwellenwert überschreitet, die Mittel zum Erzeugen des zweiten akustischen Alarms ausgelöst werden.
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Bei der vorliegenden Erfindung wird in der zweiten Betriebsart des erfindungsgemäßen Alarmsystems ein Maß für die Entfernung bestimmt. Dieses Maß für die Entfernung kann beispielsweise die Signalstärke von empfangenen Signalen sein, wobei für einen Fachmann klar ist, dass die Signalstärke empfangener Signale (wie auch generell die Reichweite) auch von anderen störenden Umgebungseinflüssen, wie z. B. Abschattung durch Wände oder dergleichen, beeinflusst werden kann. Das Maß für die Entfernung kann aber auch eine Laufzeit eines Signals sein. Schließlich kann das Maß für die Entfernung auch unmittelbar die Entfernung, welche z. B. direkt bestimmt wird.
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Ein Vorteil der vorliegenden Erfindung besteht darin, dass der durch das erfindungsgemäße Alarmsystem vorgesehene Diebstahlschutz sehr effektiv ist. Im Fall eines Diebstahls wird der Bewegungssensor der Alarmeinrichtung aktiviert und löst einen ersten akustischen Alarm, d. h. eine laute Sirene mit einem Schalldruckpegel von etwa 100 dBA bei 10 cm Abstand von der Sirene, aus, wodurch die Umgebung alarmiert wird. Ein Dieb wird daher im Alarmfall den gesicherten Gegenstand aufgeben, um kein weiteres Aufsehen zu erregen. Die übliche Methode von Taschendieben, einen gestohlenen Gegenstand an einen Komplizen weiterzureichen, um dann im Fall des Gefasstwerdens keine Beweismittel mehr bei sich zu führen, wird durch die Erfindung ebenfalls verhindert, da der erste akustische Alarm einem gestohlenen Gegenstand sozusagen anhaftet.
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Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass im Fall eines Diebstahls auch der gestohlene Gegenstand durch den akustischen Alarm leicht lokalisiert werden kann, während eine Lokalisierung mit dem Ortungssystem gemäß dem Stand der Technik (
GB-A-2 417 354 ) viel zu aufwendig ist. Das vorbekannte Ortungsvorfahren eignet sich vielmehr zum Wiederfinden eines verlegten Gegenstands als zu dessen Verfolgung im Diebstahlsfall.
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Schließlich muss auch die abschreckende Wirkung des erfindungsgemäßen Alarmsystems erwähnt werden, da ein potenzieller Dieb, der die Sicherung des Gegenstands durch das erfindungsgemäße Alarmsystem erkennt, z. B. wenn die Alarmeinrichtung mittels eine Schlaufe außen an dem Gegenstand befestigt ist, was nicht zuletzt für eine sehr hohe Lautstärke des ersten Alarms sorgt, und zwar verglichen zu dem Fall, in welchem die Alarmeinrichtung in dem Gegenstand verborgen ist, und dadurch akustisch abgeschirmt wird, dadurch von seinem Vorhaben abgehalten wird. Diebe verwenden in der Regel große Mühe auf das Auskundschaften einer „leichten” Beute und die erfindungsgemäße Alarmierung der Umgebung besitzt ein hinreichendes Abschreckungspotential, um einen professionellen Dieb bereits bei der Planung von seinem Vorhaben abzuhalten.
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Vorteilhafterweise ist die Alarmeinrichtung derart aufgebaut bzw. konfiguriert, dass in einer dritten Betriebsart des Alarmsystems ansprechend auf das Einstellen der dritten Betriebsart die Mittel zum Erzeugen des ersten akustischen Alarms ausgelöst werden.
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Die dritte Betriebsart des Alarmsystems stellt daher sozusagen einen Findemodus da, wobei zur Ortung eines abhanden gekommenen Objekts der erste akustische Alarm verwendet wird, wodurch der wiederzufindende Gegenstand leicht und einfach lokalisiert werden kann.
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Ferner ist bevorzugt, dass die Fernsteuerungseinrichtung eine erste Taste zum Einstellen der ersten Betriebsart aufweist, wobei die erste Betriebsart durch Drücken der ersten Taste eingestellt wird.
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Ferner ist bevorzugt, dass die Fernsteuerungseinrichtung eine zweite Taste zum Einstellen der dritten Betriebsart aufweist, wobei die dritte Betriebsart durch Drücken der zweiten Taste ausgewählt wird, und wobei über die Länge der Dauer des Gedrückthaltens der zweiten Taste die Lautstärke des ersten akustischen Alarms zunimmt, und wobei bei Loslassen der zweiten Taste der erste akustische Alarm abgeschaltet wird. Der Findemodus wird daher durch Drücken der zweiten Taste aktiviert, wobei durch die akustische Ortung grundsätzlich ein Problem dahingehend entsteht, dass die Umgebung beim Suchen des Gegenstands gestört wird. Dem gegenüber wird Abhilfe geschaffen, indem beim Findemodus mit einer kleinen Lautstärke begonnen wird, welche unter Umständen bereits zur Lokalisierung des verlorengegangenen Objekts ausreicht. In diesem Fall wird die zweite Taste einfach losgelassen. Falls aber der das verlorengegangene Objekt suchende Anwender dem Alarm noch nicht hört, erhöht sich die Lautstärke sukzessive bis sie von dem Anwender wahrgenommen werden kann und dann durch Loslassen der Taste schnell abgeschaltet wird.
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Vorzugsweise ist die zweite Taste zum Einstellen der zweiten und dritten Betriebsart vorgesehen, wobei ein Drücken der zweiten Taste mit einer Dauer kleiner als eine vorbestimmte Zeitdauer die zweite Betriebsart einstellt, und wobei ein Drücken der zweiten Taste mit einer Dauer von größer der vorbestimmten Zeitdauer die dritte Betriebsart auslöst. Die zweite Taste dient daher zum Einstellen von zwei Betriebsarten, nämlich der zweiten Betriebsart („Vergessensschutz”) und der dritten Betriebsart („Findemodus”). Ein hinreichend kurzes Drücken der zweiten Taste stellt die zweite Betriebsart ein, und falls sie länger gedrückt wird, erkennt das erfindungsgemäße Alarmsystem, dass die dritte Betriebsart eingestellt werden soll. Durch die Verwendung einer einzigen Taste zum Einstellen von zwei Betriebsarten, wobei eine Eingabe des Anwenders anhand der Zeitdauer des Gedrückthaltens der Taste erkannt wird, wird eine Vereinfachung des Aufbaus der Fernsteuerungseinrichtung des erfindungsgemäßen Alarmsystems erreicht.
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In einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung weist das Alarmsystem einen Stromsparmodus auf, welcher durch ein Nichtempfangen von Signalen der Fernsteuerungseinrichtung an der Alarmeinrichtung sowie kein Auftreten eines Bewegungs- bzw. Vibrationsalarms über eine vorbestimmte Zeitdauer ausgelöst wird, wobei in dem Stromsparmodus die Alarmeinrichtung derart deaktiviert wird, dass sie kein Signal mehr von der Fernsteuerungseinrichtung empfangen kann, und wobei ein Aufwecken des Alarmsystems durch Reaktivierung der Alarmeinrichtung bei einer durch den Bewegungssensor erkannten Bewegung der Alarmeinrichtung und/oder durch eine Betätigung der Mittel zum Einstellen der wenigstens zwei Betriebsarten erfolgt. Hierdurch wird die Betriebsdauer des erfindungsgemäßen Alarmsystems deutlich erhöht, da dieses in einem „Tiefschlaf” fällt, wenn über eine vorbestimmte Zeitdauer keine Signale zwischen der Fernsteuerungseinrichtung und der Alarmeinrichtung mehr ausgetauscht werden. Das erfindungsgemäße Alarmsystem muss daher nicht abgeschaltet werden, da es sich beispielsweise bei einer hinreichend großen Entfernung zwischen Alarmeinrichtung und Fernsteuerungseinrichtung selbst in den Stromsparmodus versetzt. In dem Stromsparmodus gibt es dann keinen Diebstahlschutz mehr und ein Aufwecken des erfindungsgemäßen Alarmsystems erfolgt durch den Anwender über eine Betätigung der Fernsteuerungseinrichtung.
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Ferner ist eine Ausführungsvariante der Erfindung bevorzugt, bei welcher in der ersten Betriebsart bei nicht durch den Bewegungssensor erkannter Bewegung die zweite Betriebsart zusätzlich eingestellt wird. Diese Ausführungsvariante stellt daher eine Hybridbetriebsart zwischen der ersten Betriebsart („Diebstahlschutz”) und der zweiten Betriebsart („Vergessensschutz”) da. Während ganz grundsätzlich die ersten und zweiten Betriebsarten auf Grund des ihnen jeweils zugrundeliegenden unterschiedlichen Zwecks verschieden zueinander sind, ist in der Praxis durchaus vorteilhaft, dass falls ein Diebstahlschutz gewünscht wird, d. h. die erste Betriebsart eingestellt ist, gleichzeitig das zu sichernde Objekt auch gegen Vergessen bzw. Liegenlassen geschützt ist. Diese Ausführungsvariante erhöht daher den Schutz des Anwenders vor einem absichtlichen („Entreißschutz”) oder unabsichtlichen Verlust des zu sichernden Objekts.
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Ferner ist eine weitere Ausführungsvariante der Erfindung bevorzugt, bei welcher in der zweiten Betriebsart, falls das Maß für die Entfernung den Schwellenwert überschreitet, die erste Betriebsart zusätzlich eingestellt wird. Diese weitere Ausführungsvariante der Erfindung stellt ebenfalls eine Hybridbetriebsart zwischen den an sich getrennten ersten und zweiten Betriebsarten da. Falls lediglich die zweite Betriebsart („Vergessensschutz”) eingestellt ist, also der Anwender lediglich verhindern will, dass er das zu sichernde Objekt nicht liegen lässt, und beispielsweise auf einen Diebstahlschutz in der Annahme verzichtet, dass dieser hinreichend unwahrscheinlich ist, so wird automatisch die erste Betriebsart, d. h. der Diebstahlschutz, aktiviert, falls der Fall eingetreten ist, dass der Gegenstand liegen gelassen wurde, da das Objekt in diesem Fall diebstahlgefährdet ist. Es gibt auch noch eine Reihe weiterer Gründe, warum ein Anwender darauf verzichten mag, die erste Betriebsart einzustellen. Beispiele hierfür sind ein Vermeiden der Störung der Umgebung, oder eine nicht zu vernachlässigende Wahrscheinlichkeit, dass der Gegenstand ohne Fremdeinwirkung bewegt wird, oder aber auch beispielsweise während einer Zugfahrt auf Grund der einen Diebstahlschutz verhindernden zu starken Rüttelbewegung der Waggons.
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Vorteilhafterweise weist das Alarmsystem ferner eine Konfigurationseinrichtung auf, welche Mittel zum Senden von elektromagnetischen Signalen und Mittel zum Anschluss an einen Computer oder dergleichen aufweist, wobei Parameter des Alarmsystems an dem Computer oder dergleichen konfiguriert werden können, und die konfigurierten Parameter an die Alarmeinrichtung und/oder die Fernsteuerungseinrichtung über die Mittel zum Senden von elektromagnetischen Signalen übertragen werden. Das erfindungsgemäße Alarmsystem und die Komponenten desselben, d. h. die Alarmeinrichtung und Fernsteuerungseinrichtung, sind grundsätzlich auf bestimmte Fabrikwerte voreingestellt, welche für die Praxis einen vernünftigen Systembetrieb ermöglichen. Technisch weniger versierte Anwender, welche entweder nicht in der Lage oder nicht willens sind, Einstellung bzw. Anpassungen vorzunehmen, werden mit dem Alarmssystem keine Probleme haben. Allerdings kann es durchaus gewünscht sein, insbesondere für Spezialanwendungen dem Anwender zumindest die Möglichkeit zu bieten, Einstellungen vorzunehmen, wobei hierfür die Konfigurationseinrichtung vorgesehen ist. Anstelle einer Konfigurationseinrichtung könnte auch beispielsweise an der Fernsteuerungseinrichtung ein entsprechende Anzeigevorrichtung und eine Menüsteuerung vorgesehen sein, was aber die Bedienung des Alarmsystems sehr verkompliziert und den Herstellungsaufwand und damit die Produktionskosten deutlich erhöht.
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Vorzugsweise sind die Mittel zum Anschluss an einen Computer oder dergleichen als ein USB-Anschluss ausgebildet. Über den USB-Anschluss kann die Konfigurationseinrichtung beispielsweise mit einem Personalcomputer, z. B. einem Laptop, verbunden werden, wobei ein mitgeliefertes Softwareprogramm dann entsprechende Menüs bereit stellt, um Einstellungen vorzunehmen, welche dann von der Konfigurationseinrichtung zu der Alarmeinrichtung und der Fernsteuerungseinrichtung übertragen werden. Es kann auch die Firmware aktualisiert oder hiervon eine neue Version geladen werden oder Tests durchgeführt werden, wie im Folgenden noch näher erläutert wird.
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In der Praxis ist bevorzugt, dass die Alarmeinrichtung Mittel zur Anbringung an das Objekt aufweisen, welche vorzugsweise als Befestigungsschlaufe oder (Befestigungs-)Clip ausgebildet sind. Dies hat in der Praxis den Vorteil, dass die Alarmeinrichtung einfach an das Objekt angebracht werden kann, wobei die Sichtbarkeit nach außen auch eine gewisse abschreckende Wirkung für einen Dieb besitzt. Falls die Alarmeinrichtung außen anstatt innen in einem zu schützenden Objekt angeordnet ist, ist auch die Lautstärke des ersten Alarms wesentlich höher, was in einem Fall bevorzugt ist, in welchem eine Störung der Umgebung unschädlich ist oder in Kauf genommen werden kann.
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Vorteilhafterweise weist die Alarmeinrichtung ferner einen Temperatursensor auf, wobei, ansprechend auf eine von dem Temperatursensor über einem vorbestimmten Schwellenwert liegende erfasste Temperatur, der erste akustische Alarm ausgelöst wird. Vorzugsweise weisen die Alarmeinrichtung und die Fernsteuerungseinrichtung sowie auch die Konfigurationseinrichtung zur Ablaufsteuerung einen Prozessor auf. Vorzugsweise ist in diesem Prozessor auch ein Temperatursensor eingebaut, wobei mittels einer Schwellenwerterkennung ebenfalls der erste akustische Alarm der Alarmeinrichtung ausgelöst werden kann. Auf diese Weise ergibt sich eine einfache Alarmauslösung bei Überschreiten einer kritischen Temperatur. Somit kann das erfindungsgemäße Alarmsystem auch zum Brandschutz eingesetzt werden.
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Weitere bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung sind in den abhängigen Patentansprüchen offenbart.
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Die Erfindung, sowie weitere Merkmale, Ziele, Vorteile und Anwendungsmöglichkeiten derselben, wird bzw. werden nachfolgend anhand einer Beschreibung von bevorzugten Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen näher erläutert. In den Zeichnungen bezeichnen dieselben Bezugszeichen dieselben bzw. entsprechende Elemente. Dabei bilden alle beschriebenen und/oder bildlich dargestellten Merkmale für sich oder in beliebiger sinnvoller Kombination den Gegenstand der vorliegenden Erfindung, und zwar unabhängig von ihrer Zusammenfassung in den Patentansprüchen oder deren Rückbeziehung. In den Zeichnungen zeigen:
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1 eine schematische Darstellung eines Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen Alarmsystems umfassend eine Alarmeinrichtung, eine Fernsteuerungseinrichtung und eine optionale Konfigurationseinrichtung;
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2a eine schematische Darstellung in Form eines stark vereinfachten Blockschaltbildes zur Erläuterung des inneren Aufbaus eines Ausführungsbeispiels der Alarmeinrichtung;
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2b eine schematische Darstellung in Form eines stark vereinfachten Blockschaltbildes zur Erläuterung des inneren Aufbaus eines Ausführungsbeispiels der Fernsteuerungseinrichtung;
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2c eine schematische Darstellung in Form eines stark vereinfachten Blockschaltbildes zur Erläuterung des inneren Aufbaus eines Ausführungsbeispiels der Konfigurationseinrichtung;
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3 ein schematisches Flussdiagramm zur Erläuterung eines Ausführungsbeispiels einer ersten bevorzugten Betriebsart des erfindungsgemäßen Alarmsystems;
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4 ein schematisches Flussdiagramm zur Erläuterung eines Ausführungsbeispiels einer zweiten bevorzugten Betriebsart des erfindungsgemäßen Alarmsystems; und
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5 ein schematisches Flussdiagramm zur Erläuterung eines Ausführungsbeispiels einer dritten bevorzugten Betriebsart des erfindungsgemäßen Alarmsystems.
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In 1 ist schematisch der Aufbau eines in seiner Gesamtheit mit dem Bezugszeichen 10 bezeichneten Alarmsystems dargestellt. Das Alarmsystem 10 besteht vorzugsweise aus drei Komponenten, nämlich einer Alarmeinrichtung 1, einer vom Anwender mitführbaren Fernsteuerungseinrichtung 2 und einer optionalen Konfigurationseinrichtung 3. Die drei Komponenten 1, 2 und 3 des Alarmsystems 10 stehen miteinander in Funkverbindung, wie schematisch durch die Doppelfeile in 1 angezeigt ist. Genauer steht die Konfigurationseinrichtung 3 sowohl mit der Alarmeinrichtung 1 als auch der Fernsteuerungseinrichtung 2 in Funkverbindung, um die Alarmeinrichtung 1 und die Fernsteuerungseinrichtung 2 nach ihren Parameter bzw. Einstellungen abzufragen, deren Parameter zu konfigurieren und Software-Updates durchzuführen, wie im Folgenden noch näher erläutert wird. Die Fernsteuerungseinrichtung 2 steht mit der Alarmeinrichtung 1 in Verbindung, um insbesondere die Alarmeinrichtung 1 „scharf” zu machen und eingestellte Betriebsarten an die Alarmeinrichtung 1 zu übertragen, was ebenfalls im Folgenden in größerer Einzelheit erläutert wird.
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Das Alarmsystem 10 dient zur aktiven Sicherung von Koffern, Tragetaschen und dergleichen und alarmiert die Umgebung und/oder den Anwender durch ein der Alarmierung dienendes akustisches Signal, sobald sich der überwachte Gegenstand bewegt bzw. sich nicht mehr im ummittelbaren Umfeld des Anwenders, d. h. des Trägers der Fernsteuerungseinrichtung 2, befindet. Das Alarmsystem 10 bietet ebenfalls die Möglichkeit, einen nicht auffindbaren Gegenstand durch Auslösung eines der Ortung dienenden akustischen Signals wiederzufinden.
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Die Alarmeinrichtung 1, deren Aufbau in größeren Einzelheit in Verbindung mit 2a näher erläutert wird, weist eine LED-Anzeige 4 zur Funktionskontrolle auf. Über eine Schlaufe 5 wird die Alarmeinrichtung 1 an einem zu sichernden Gegenstand, wie z. B. dem schematisch dargestellten Koffer 6, befestigt. Die Alarmeinrichtung 1 verfügt über (in 1 nicht gezeigte) Mittel zum Erzeugen eines ersten akustischen Alarms, nach Art einer lauten Sirene. Die Alarmeinrichtung 1 kann daher auch sozusagen versteckt in dem Koffer 6 angeordnet sein, solange die Sirene dann nur hinreichend laut ist, so dass sie von der Umgebung wahrgenommen wird. Die Fernsteuerungseinrichtung 2 wird von einem Anwender mit sich geführt. Die Fernsteuereinrichtung 2 verfügt ebenfalls über eine LED-Anzeige 7 zur Funktionskontrolle sowie über drei Tasten, nämlich eine erste Taste 11, eine zweite Taste 12 und eine dritte Taste 13 zur Einstellung der Betriebsart. Durch Betätigung der Taste 11 kann eine erste Betriebsart eingestellt werden, welche im Wesentlichen einem Diebstahlschutz entspricht und durch Betätigung zweiten Taste 12 kann eine zweite Betriebsart eingestellt werden, welche im Wesentlichen einem Vergessensschutz entspricht. Die Taste 13 ist eine Ausschalttaste, um die eingestellten Betriebsarten wieder auszuschalten. Die ersten und zweiten Betriebsarten, welche durch Drücken der Tasten 11 bzw. 12 eingestellt werden, werden im Folgenden detailliert unter Bezugnahme auf die 3 bzw. 4 näher erläutert. Durch eine besondere Betätigung der zweiten Taste 12 kann eine dritte Betriebsart eingestellt werden, welche im Wesentlichen einem Findemodus entspricht, welcher unter Bezugnahme auf 5 in weiterer Einzelheit noch näher erläutert wird. Die Fernsteuerungseinrichtung 2 weist überdies (in 1 nicht gezeigte) Mittel zum Erzeugen eines zweiten akustischen Alarms auf, welche wesentlich leiser als die Sirene der Alarmeinrichtung 1 sind und vorzugsweise als „Piepsen” realisiert sind. Die (optionale) Konfigurationseinrichtung 3 verfügt über einen schematisch angedeuteten USB-Anschluss 34 und kann somit an eine entsprechende USB-Schnittstelle eines Personalcomputers (PCs) angeschlossen werden. Die Konfigurationseinrichtung 3 dient zur Anzeige von in der Alarmeinrichtung 1 bzw. der Fernsteuerungseinrichtung 2 eingestellten Parameter, zu deren Konfiguration und Funktionskontrolle sowie zum Überspielen von Software-Updates.
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Anhand der 2a bis 2c werden im Folgenden anhand stark schematischer Blockschaltbilder des internen Aufbaus der Alarmeinrichtung 1, der Fernsteuerungseinrichtung 2 bzw. der Konfigurationseinrichtung 3 diese Komponenten des Alarmsystems 10 näher erläutert. Diese drei Komponenten des Alarmsystems 10 werden alle von einem sogenannten SOC (System-on-a-Chip) gesteuert. Dieser beinhaltet in einen Chip einen Prozessor und einen Funk-Transceiver bzw. Sende-/Empfänger für das 2,4 GHz ISM-Band. Unterschiedliche Alarmsysteme 10 verwenden verschiedene Funkkanäle im 2,4 GHz Band, um gegenseitige Störungen zu vermeiden. Zu Erhöhung der Sicherheit, d. h. um Störungen durch etwaige Angreifer zu verhindern, werden die versendeten Funkpakete vorzugsweise mit einem Verschlüsselungsalgorithmus (z. B. AES-128) gesichert. Alle drei Komponenten des Alarmsystems 10 weisen eine eingebaute Antenne mit sehr kleinen Abmessungen auf, z. B. die Antenne W3000 von der Firma Pulse; um handliche Gehäuse zu ermöglichen.
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Unter Bezugnahme auf 2a wird im Folgenden in näherer Einzelheit der Aufbau der Alarmeinrichtung 1 näher erläutert. Die Alarmeinrichtung 1 wird von einem Mikroprozessor 16, welcher als ein SOC (integrierter Mikroprozessor und Funkeinrichtung in Form eines Sende-/Empfängers) ausgebildet ist, z. B. ebenfalls der Mikroprozessor CC2510 Texas Instruments, gesteuert. Die Alarmeinrichtung 1 weist einen Bewegungssensor 15 auf, um Erschütterungen zu erkennen. Der Bewegungssensor wird beispielsweise durch den Sensor SQ-SEN-200 von der Firma SignalQuest in der Praxis realisiert. Durch den Bewegungssensor 15 kann die Alarmeinrichtung 1 beispielsweise erkennen, dass ein Dieb den zu sichernden Gegenstand 6 an sich nimmt und diesen bewegt. Der Bewegungssensor 15 meldet dies an den Mikroprozessor 16, welcher seinerseits die Mittel 17 zum Erzeugen einen ersten akustischen Alarms, d. h. die Sirene, auslöst. Die Mittel 17 zum Erzeugen des ersten akustischen Alarms, d. h. die Sirene, ist als Piezoscheibe mit elektrischer und akustischer Verstärkung ausgeführt, was einen sehr hohen Schalldruck ermöglicht. Zur Stromversorgung der Alarmeinrichtung 1 ist eine Batterie 14 vorgesehen. Wie im Folgenden in näherer Einzelheit noch erläutert werden wird, kann der Bewegungssensor 15 auch dazu verwendet werden, dass der Mikroprozessor 16 einen Stromsparmodus verlässt.
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In 2b ist schematisch in Form eines Blockschaltbilds der Aufbau der Fernsteuerungseinrichtung 2 gezeigt. Die Fernsteuerungseinrichtung 2 wird von einem Mikroprozessor 26, welcher ebenfalls vorzugsweise als SOC ausgebildet ist, z. B. der Mikroprozessor CC2510 von Texas Instruments, gesteuert. Der Mikroprozessor 26 wirkt dabei sowohl als Prozessor als auch als Funk-Sende-/Empfänger. Wenn das Alarmsystem 10 durch Drücken einer der Tasten 11 oder 12 aktiviert wird, sendet die Fernsteuerungseinrichtung 2 ein zyklisch bzw. periodisch (mit einer Periode von vorzugsweise etwa einer Sekunde) abgestrahlte bzw. ausgesendete Funkpakete zu der Alarmeinrichtung 1, auf welche diese ihrerseits durch ein Funkpaket antwortet, welches von der Fernsteuerungseinrichtung 2 empfangen wird. Erfolgt die Antwort von der Alarmeinrichtung 1 per Funk nicht (oder wird das Funkpaket nur schwach empfangen), wird dies als Indiz genommen, dass sich die Alarmeinrichtung 1 räumlich von der Fernsteuerungseinrichtung 2 entfernt hat. Bei einer gewissen Anzahl von nicht erhaltenen Funkantworten wird dann ein Alarmsignal und zwar je nach ausgewählter Betriebsart in der Alarmeinrichtung 1 und/oder der Fernsteuerungseinrichtung 2 ausgelöst. Die in der Fernsteuerungseinrichtung 2 vorgesehenen Mittel 27 zum Erzeugen eines zweiten akustischen Alarms sind vorzugsweise als Piepser ausgeführt. Eine in der Praxis bevorzugte Realisierung eines derartigen Piepsers besteht in einer Piezoscheibe mit elektrischer Verstärkung. Zur Stromversorgung der Fernsteuerungseinrichtung 2 ist eine Batterie 24 vorgesehen. Falls keine der Tasten 11 oder 12 betätigt wird oder nach Betätigung der AUS-Taste 13, befindet sich das Alarmsystem 10 in einem Stromsparmodus, welcher eine hohe Standzeit trotz kleiner Batterie 24 ermöglicht.
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Die in 2c gezeigte Konfigurationseinrichtung 3 weist ebenfalls einen als SOC ausgebildeten Mikroprozessor 36, z. B. der Mikroprozessor CC2511 Texas Instruments, auf. Neben dem Mikroprozessor 36, welcher integriert einen Prozessor und einen Funk-Sende-/Empfänger aufweist, verfügt die Konfigurationseinrichtung 3 auch über eine USB-Schnittstelle 34. Durch diese USB-Schnittstelle 34 kann die Konfigurationseinrichtung 3 an einen herkömmlichen Personalcomputer angeschlossen werden. Über eine mitgelieferte PC-Software kann die Konfigurationseinrichtung 3 gesteuert werden. Die Stromversorgung der Konfigurationseinrichtung 3 erfolgt dabei über die USB-Schnittstelle 34. Per Funk kann die Konfigurationseinrichtung 3 eine Verbindung zu der Alarmeinrichtung 1 und/oder der Fernsteuerungseinrichtung 2 aufnehmen, um Einstellungen zu verändern, z. B. die Empfindlichkeit des Bewegungssensors 15 der Alarmeinrichtung 1, oder um ein Firmware-Update vorzunehmen.
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Anhand der schematischen Darstellung der 3 wird im Folgenden eine erste bevorzugte Betriebsart des erfindungsgemäßen Alarmsystems 10 näher erläutert. Dieses Ausführungsbeispiel ist eine Hybridbetriebsart der eingangs erläuterten ersten und zweiten Betriebsarten. Das dieser ersten bevorzugten Betriebsart zugrundeliegende Verfahren beginnt im Schritt S100 mit der Abfrage, ob die Taste 11 gedrückt ist. Die Taste 11 wird auch als „ALARM EIN”-Taste bezeichnet, da diese Bezeichnung die erste Betriebsart näher charakterisiert. Wenn die Taste 11 für mindestens zwei Sekunden gedrückt ist, wird die erste Betriebsart aktiviert und das Verfahren schreitet zum Schritt S101 fort. Ansonsten kehrt das Verfahren zum Ausgangspunkt zurück. Die Aktivierung der ersten Betriebsart weist insbesondere das Senden bzw. Übertragen eines entsprechenden elektromagnetischen Signals von der Fernsteuerungseinrichtung 2 zu der Alarmeinrichtung 1 auf. Im Schritt S101 findet eine weitere Abfrage statt, nämlich dahingehend, ob eine Aktivierung des Alarmsystems 10 überhaupt möglich ist. Eine Aktivierung des Alarmsystems 10 ist beispielsweise dann nicht möglich, wenn der Abstand zwischen der Alarmeinrichtung 1 und der Fernsteuerungseinrichtung 2 zu groß und/oder die Funksignale zu schwach sind. Letzteres kann auch der Fall bei einem an sich ausreichenden Abstand zwischen der Alarmeinrichtung 1 und der Fernsteuerungseinrichtung 2 sein, z. B. wenn es Abschattungseffekte durch Hindernisse, wie z. B. Gebäudewände, gibt. Ein weiterer Grund für eine nicht mögliche Aktivierung bestünde beispielsweise auch in einer nicht ausreichenden Stromversorgung durch die Batterien 14 und 24 der Alarmeinrichtung 1 bzw. der Fernsteuerungseinrichtung 2. Falls im Schritt S101 festgestellt wird, dass eine Aktivierung nicht möglich ist, wird ein Fehlerzustand angezeigt, indem das Verfahren zum Schritt S102 fortschreitet und an der LED-Anzeige 7 der Fernsteuerungseinrichtung 2 das LED-Signal 1 angezeigt wird, wobei das LED-Signal 1 beispielsweise ein schnelles Blinken darstellt. Darauffolgend oder gleichzeitig hierzu wird im Schritt S103 ein Tonsignal 1 durch den „Piepser” 27 der Fernsteuerungseinrichtung 2 abgegeben. Das Tonsignal 1 ist vorzugsweise durch ein durchgehendes Piepsen in der Praxis realisiert. Zur zeitlichen Begrenzung der Anzeige des Fehlerzustandes, in welchem keine Aktivierung möglich ist, ist eine zeitliche Abfrage im Schritt S104 vorgesehen, wobei die zeitliche Schwelle T1 vorzugsweise drei Sekunden beträgt. Hierdurch wird sichergestellt, dass die optischen und akustischen Fehleranzeigen im Schritt S102 bzw. S103 für eine Zeitdauer T1, d. h. vorzugsweise für drei Sekunden, anhalten. Nach Verstreichen der Zeitdauer T1 kehrt das Verfahren wieder zum Ausgangspunkt (S100) zurück, im welchem das Drücken einer der Tasten 11 (3) oder 12 (vgl. 4 und 5) abgewartet wird. Falls im Schritt S101 festgestellt wird, dass eine Aktivierung des Alarmsystems 10 möglich ist, wird die Betriebsbereitschaft des Alarmsystems 10 im Schritt S105 durch Ausgabe eines Tonsignals 2 durch die Mittel 27 zum Erzeugen eines zweiten akustischen Alarms, d. h. durch den Piepser der Fernsteuerungseinrichtung 2, ausgeben. Vorzugsweise besteht das Tonsignal 2 in der Ausgabe von zwei akustischen Signaltönen. Ebenfalls wird durch die LED-Anzeige 7 der Fernsteuerungseinrichtung 2 das LED-Signal 2 im Schritt S106 ausgegeben, welches vorzugsweise durch ein Blinken der LED-Anzeige 7 zweimal kurz hintereinander in einer Sekunde in der Praxis implementiert ist. Der Anwender erkennt durch die akustische und optische Rückmeldung in den Schritten S105 bzw. S106, dass die von ihm ausgewählte Betriebsart eingestellt (Taste 11 der Fernsteuerungseinrichtung 2 ausreichend lange gedrückt) und betriebsfähig (Aktivierung ist möglich, vgl. Schritt S101) ist. Die erste Betriebsart ist nun eingestellt und die Fernsteuerungseinrichtung 2 und Alarmeinrichtung 1 tauschen zyklisch Funkpakete aus. Falls im Schritt S107 der Bewegungssensor 15 der Alarmeinrichtung 1 eine Bewegung erkennt, was selbstverständlich ein Indiz für eine Bewegung des zu sichernden Gegenstands, wie beispielsweise des Koffers 6, ist, werden im Schritt S108 die Mittel 17 zum Erzeugen eines ersten akustischen Alarms, d. h. die Sirene der Alarmeinrichtung 1, ausgelöst. Gleichzeitig werden die Mittel 27 zum Erzeugen eines zweiten akustischen Alarms der Fernsteuerungseinrichtung 2, d. h. der Piepser, ausgelöst. Ein Dieb, der den zu sichernden Gegenstand, also z. B. den Koffer 6, an sich nimmt löst automatisch den Bewegungssensor 15 der Alarmeinrichtung 1 aus, so dass es ihm nicht möglich ist, heimlich den zu sichernden Gegenstand zu entfernen. Die ausgelöste Sirene verhindert somit das unbemerkte Entkommen eines Diebs und weist sowohl den Anwender als auch die Umgebung daraufhin, dass ein Entwenden des zu sichernden Gegenstandes bzw. etwas Ungewöhnliches (beispielsweise ein Umstossen des Koffers 6) passiert ist. Durch den zweiten akustischen Alarm wird der Anwender auch direkt und relativ unbemerkt auf diese Situation aufmerksam gemacht, was beispielsweise hilfreich ist, wenn sich der zu sichernde Gegenstand zwar nicht mehr in Hörweite der Sirene zu dem Anwender befindet (z. B. wenn die Alarmeinrichtung 1 in einem Koffer angeordnet ist und somit die Lautstärke abgeschwächt ist), aber sich immer noch in Funkreichweite befindet. Die Verfahrensschritte S107 und S108 stellen den eigentlichen Diebstahlschutz dar und sind daher in 3 mit D bezeichnet. Im Alarmfall (S107, „JA”) erfolgt nun eine Abfrage im Schritt S109, ob die AUS-Taste 13 der Fernsteuerungseinrichtung 2 gedrückt ist. Ganz grundsätzlich kann die Taste 13 der Fernsteuerungseinrichtung 2 in jedem Verfahrensstadium gedrückt werden, um die gewählte Betriebsart abzustellen. Lediglich ohne Beschränkung der Allgemeinheit ist in 3 die Abfrage nach dem Drücken der Taste 13 im Schritt S109 dargestellt, da die Auslösung des Alarms im Schritt S108 möglicherweise fehlerhaft war. Beispielsweise wurde der zu sichernde Gegenstand von dem Anwender lediglich umgestoßen, wodurch der Bewegungssensor 15 der Alarmeinrichtung 1 ausgelöst und die Sirene 17 aktiviert hat. In diesem Fall ist es dem Anwender einfach möglich, durch Drücken der Taste 13 den Alarm zu deaktivieren, wobei dieser Zustand durch Ausgabe des Tonsignals 3 (Schritt S110) der Mittel 27 zum Auslösen des zweiten akustischen Alarms angezeigt wird. Das Tonsignal 3 ist vorzugsweise ein einfacher Signalton. Entsprechend wird im Schritt S111 von der LED-Anzeige 7 der Fernsteuerungseinrichtung 2 das LED-Signal 3 ausgegeben, welches ein einmaliges Blinken für einen Zeitraum von weniger als eine Sekunde realisiert ist. Da die erste Betriebsart durch Drücken der AUS-Taste 13 deaktiviert ist, kehrt das Verfahren wieder zum Ausgangspunkt (S100) zurück. Falls der Anwender die Taste 13 nicht gedrückt hat, d. h. dass das Alarmsystem 100 nicht aktiviert wurde, hält der erste und zweite akustische Alarm (Schritt S108) an, und zwar für eine vorbestimmte Zeitdauer T2, wobei die dazugehörige Abfrage im Schritt S115 schematisch dargestellt ist. Die vorbestimmte Zeitdauer T2 beträgt vorzugsweise dreißig Sekunden und sorgt dafür, dass der erste und zweite akustische Alarm im durch den Schritt S107 festgestellten Alarmfall, d. h. das Auslösen des Bewegungssensors 15 der Alarmeinrichtung 1, für etwa eine halbe Minute anhält. Wie in 3 dargestellt ist erste Betriebsart ganz grundsätzlich für einen Diebstahlschutz vorgesehen. Wie unmittelbar verständlich ist, reicht grundsätzlich hierzu der Abschnitt D des Flussdiagramms der 3 auf, wobei vorzugsweise die weiteren in 3 vorgesehenen Verfahrensschritte implementiert sind, um eine bessere Absicherung des zu sichernden Gegenstandes 6 in der Praxis zu realisieren. Demzufolge wird vorzugsweise, auch wenn der Bewegungssensor 15 der Alarmeinrichtung 1 keine Bewegung erkennt, nach dem Schritt S107, im Schritt S112 abgefragt, ob die Entfernung zwischen der Alarmeinrichtung 1 und der Fernsteuerungseinrichtung 2 einen kritischen Abstand erreicht hat. Falls dies nicht der Fall ist, kehrt das Verfahren wieder zum Schritt S107 zurück. Falls aber im Schritt S112 festgestellt wird, dass ein kritischer Abstand überschritten wurde, werden im Schritt S113 die Mittel 27 zum Erzeugen einen zweiten akustischen Alarms ausgelöst, d. h. der Anwender hört an der von ihm mitgeführten Fernsteuerungseinrichtung 2 ein Piepsen. Der zweite akustische Alarm ist für die Zeitdauer T3 aktiviert (S114), die ebenfalls vorzugsweise dreißig Sekunden beträgt. Es wird daher in der ersten Betriebsart gemäß dem in 3 dargestellten Ausführungsbeispiel neben dem eigentlichen Diebstahlschutz D ein Vergessensschutz V implementiert. Die zusätzliche Einbindung der Verfahrensschritte S112 und S113 (und S114) haben nicht nur den Vorteil, dass sie auch einen Diebstahlschutz gegen solche Diebe gewährleisten, welchen es gelingen mag, das zu sichernde Objekt 6 nahezu erschütterungsfrei, d. h. unter der Empfindlichkeitsschwelle des Bewegungssensors 15 der Alarmeinrichtung 1, zu bewegen. Der Vergessensschutz V dient nämlich überdies dazu, dass, in einem Fall, in dem es der Anwender für wichtig hält, seinen zu sichernden Gegenstand gegen Diebstahl zu sichern, auch davor geschützt ist, dass er diesen vergisst oder liegen lässt oder der Gegenstand durch ein „Funkloch” ungeschützt ist. Die in 3 dargestellte erste Betriebsart, welche auch als „ALARM EIN”-Betriebsart bezeichnet werden kann, stellt daher einen umfassenden Schutz gegen Diebstahl und Vergessen da, was dem Anwender ein sehr großes Gefühl der Sicherheit gibt.
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Anhand des schematischen Flussdiagramms der 4 wird im Folgenden eine zweite Betriebsart des erfindungsgemäßen Alarmssystems 10 näher beschrieben. Dieses Ausführungsbeispiel ist ebenfalls eine Hybridbetriebsart der eingangs erläuterten ersten und zweiten Betriebsarten. Diese zweite Betriebsart wird, wie im Schritt S200 abgefragt wird, durch Betätigung der zweiten Taste 12 der Fernsteuerungseinrichtung 2 ausgelöst. Die Aktivierung der zweiten Betriebsart weist insbesondere das Senden bzw. Übertragen eines entsprechenden elektromagnetischen Signals von der Fernsteuerungseinrichtung 2 zu der Alarmeinrichtung 1 auf. Die zweite Taste 12 kann auch als „ALARM AUS”-Taste bezeichnet werden und die zugehörige in 4 dargestellte zweite Betriebsart als „ALARM AUS” Betriebsart. Die in 4 dargestellte zweite Betriebsart dient vornehmlich einem Vergessensschutz, stellt aber ebenfalls eine gewisse Diebstahlsicherung da, da auch bei einem unbefugten Entfernen des zu sichernden Gegenstands 6 durch einen Dritten eine entsprechende Reichweite zwischen Alarmeinrichtung 1 und Fernsteuerungseinrichtung 2 überschritten wird. Sie ist in ihrer Grundform dadurch gekennzeichnet, dass hierfür der Bewegungssensor 15 und die Mittel 17 zum Erzeugen eines ersten akustischen Alarms, d. h. die Sirene, grundsätzlich nicht zum Einsatz kommt. Falls im Schritt S200 festgestellt wird, dass die zweite Taste 12 der Fernsteuerungseinrichtung 2 für mindestens zwei Sekunden gedrückt wird, wird im Schritt S201 (entsprechend dem Schritt S101 der 3) abgefragt, ob eine Aktivierung des Systems möglich ist. Falls dies nicht möglich ist, wird dies dem Anwender entsprechend angezeigt, und zwar optisch im Schritt S202 und akustisch im Schritt S203 durch Ausgabe des LED-Signals 1 bzw. des Tonsignals 1 an der LED-Anzeige 7 bzw. durch die Mittel zum Erzeugen eines zweiten akustischen Alarms 27 der Fernsteuerungseinrichtung 2. Die entsprechende Anzeige erfolgt für eine Zeitdauer T1, welche vorzugsweise drei Sekunden beträgt (S204). Falls eine Aktivierung nicht möglich ist, kehrt das Verfahren wieder zum Ausgangspunkt (S200) zurück, und das LED-Signal 1 und das Tonsignal 1 werden beendet. Falls die zweite Taste 12 ausreichend lange gedrückt wurde und eine Aktivierung des Alarmsystems 10 möglich ist, wird dies dem Anwender im Schritt S205 durch Ausgabe des Tonsignals 4 durch die Mittel zum Erzeugen des zweiten akustischen Alarms 27 der Fernsteuerungseinrichtung 2 sowie im Schritt S206 durch Ausgabe des LED-Signals 4 an der LED-Anzeige 7 der Fernsteuerungseinrichtung 2 angezeigt. Das Tonsignal 4 besteht vorzugsweise aus der Ausgabe von zwei Signaltönen und das LED-Signal 4 besteht vorzugsweise in einem einmaligen Blinken pro Sekunde. Das Tonsignal 4 und der LED-Signal 4 unterscheiden sich von dem Tonsignal 2 und dem LED-Signal 2 der Schritte S105 bzw. S106 der ersten in Verbindung mit 3 bereits beschriebenen Betriebsart, um dem Anwender nicht nur die Betriebsfähigkeit des Alarmsystems 10, sondern auch die eingestellte Betriebsart anzuzeigen. Im Schritt S207 wird abgefragt, ob die zweite Taste 12 für einen Zeitraum länger als eine Zeitdauer T4 gedrückt ist. Dieser Verfahrensschritt hängt damit zusammen, dass die zweite Taste 12 der Fernsteuerungseinrichtung 2 zum Auslösen von sowohl der zweiten als auch einer dritten Betriebsart vorgesehen ist. Die dritte Betriebsart ist ein Findemodus und wird im Folgenden in Verbindung mit 5 noch näher erläutert. Falls die Taste 12 länger als die vorgegebene Zeitdauer T4, z. B. fünf Sekunden, gedrückt ist, geht das System davon aus, dass die dritte Betriebsart eingestellt werden soll. Falls das Ergebnis der Abfrage des Schritts S207 „JA” ist, also die Taste 12 nicht so lange gedrückt wurde, dass die Findebetriebsart eingestellt wird, fährt das Verfahren mit dem eigentlichen Vergessensschutz V fort und gelangt zum Schritt S208, in welchem abgefragt wird, ob die Entfernung zwischen Alarmeinrichtung 1 und Fernsteuerungseinrichtung 2 einen kritischen Abstand erreicht hat. Hierzu wird vorzugsweise ein elektromagnetisches Signal von der Alarmeinrichtung 1 an die Fernsteuerungseinrichtung 2 oder umgekehrt gesendet. Aus beispielsweise der Signalstärke oder der Laufzeit wird dann ein Maß für die Entfernung bestimmt. Falls die Abfrage im Schritt S208 „NEIN” ergibt, kehrt das Verfahren wieder nach einer Art Schleife zum Schritt S208 zurück. Falls die Abfrage im Schritt S208 „JA” ergibt, werden im Schritt S209 die Mittel 27 zum Auslösen eines zweiten akustischen Alarms der Fernsteuerungseinrichtung 2, d. h. ein Piepsen, ausgelöst. In diesem Fall erfährt beispielsweise der Anwender an der von ihm mitgeführten Fernsteuerungseinrichtung 2, und zwar durch dessen akustisches Piepssignal, dass eine Relativbewegung zwischen dem zu sichernden Gegenstand 6 und ihm selbst erfolgt ist, was beispielsweise dadurch erzeugt wird, dass der Anwender den zu sichernden Gegenstand liegen lässt und sich deshalb von diesem entfernt. Im Schritt S210 wird abgefragt, ob der Anwender die dritte Taste 13, d. h. die AUS-Taste, gedrückt hat. Falls dies der Fall ist, wird entsprechend den Schritten S110 und S111 der 3, in den Schritten S211 und S212 der 4 das Tonsignal 3 und das LED-Signal 3 ausgegeben, was eine Beendigung des Verfahrens und ein Rückkehren in den Ausgangszustand (S200) anzeigt. Wir bereits bemerkt ist das Drücken der dritten Taste 13 grundsätzlich in jedem Verfahrensstadium möglich und ohne Beschränkung der Allgemeinheit wurde dies zur Vereinfachung im Anschluss an den Schritt S209 in 4 angezeigt. Der zweite akustische Alarm ist wie durch den Schritt S213 angezeigt ist, für eine Zeitdauer von T2, die vorzugsweise dreißig Sekunden entspricht, vorgesehen. Es wird darauf hingewiesen, dass optional eine weitere Betriebsart, sozusagen eine Hybridbetriebsart aus den ersten und zweiten in 3 bzw. 4 gezeigten Betriebsarten implementiert sein kann. Vorzugsweise kann diese Betriebsart durch entsprechende Konfiguration mittels der Konfigurationseinrichtung 3 vorgesehen oder deaktiviert werden. Diese weitere optionale Betriebsart zeichnet sich dadurch aus, dass im Schritt S209 eine Anschlussstelle A zu dem Schritt S107 der ersten Betriebsart (vgl. 3) vorgesehen ist. In dieser zusätzlichen alternativen Betriebsart, welche eigentlich vornehmlich einem reinen Vergessensschutz dient, wird sozusagen im Fall des Vergessens der Diebstahlschutz D automatisch aktiviert, so dass bei einem Liegenlassen eines zu sichernden Gegenstands, beispielsweise in einem Cafe, automatisch ein Alarm durch die Mittel 17 zum Erzeugen einen ersten akustischen Alarms ausgelöst wird, wenn der Bewegungssensor 15 eine entsprechende Erschütterung detektiert. Es sei allerdings bemerkt, dass die durch die Anschlussstellen A in 3 und 4 angezeigte zusätzliche Betriebsarten lediglich optional sind.
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Anhand des schematischen Flussdiagramms der 5 wird im Folgenden eine dritte Betriebsart, nämlich der bereits erwähnte Findemodus, näher beschrieben. Der Findemodus wird wie bereits im Zusammenhang mit 4 erläutert ebenfalls durch Drücken der zweiten Taste 12 der Fernsteuerungseinrichtung 2 aktiviert. Hierzu muss allerdings die zweite Taste 12 der Fernsteuerungseinrichtung 2 für eine Zeitdauer, die größer oder gleich T4 ist, gedrückt werden. Falls dies der Fall ist, wie durch ein negatives Ergebnis der Abfrage im Schritt S207 angezeigt wird, fährt das Verfahren mit dem Schritt S300 fort, in welchem die Mittel 17 zum Erzeugen einen ersten akustischen Alarms der Alarmeinrichtung 1 ausgelöst werden. Zur Klarstellung sei bemerkt, dass die Mittel 17 zum Erzeugen des ersten akustischen Alarms, d. h. die Sirene, in diesem Fall ohne eine von dem Bewegungssensor 15 gemeldete Erschütterung bzw. Bewegung ausgelöst wird. Der erste akustische Alarm, dient in diesem Fall dazu, dem Anwender zu signalisieren, wo sich der daran angebrachte zu sichernde Gegenstand befindet, welcher in dem der dritten Betriebsart zugrunde liegenden Anwendungsfall lediglich wiedergefunden werden muss. Im Schritt S300 wird die Sirene 17 mit einer niedrigen Grundlautstärke ausgelöst, wobei die Lautstärke der Sirene 17 während des Gedrückthaltens der zweiten Taste 12 insbesondere stetig zunimmt, wie durch den Schritt S303 angezeigt wird. Genauer wird im Schritt S301 abgefragt, ob die zweite Taste 12 losgelassen wird. Falls dies der Fall ist, wird die Sirene 17 im Schritt S302 beendet. Falls die zweite Taste 12 weiterhin gedrückt gehalten wird, wird die Lautstärke der Sirene 17 vorzugsweise kontinuierlich erhöht (S303). Auf diese Weise hat der Anwender die Möglichkeit, den im vorliegenden Fall nicht zu sichernden, sonder wiederzufindenden Gegenstand mit möglichst wenig akustischer Störung für die Umgebung wiederzufinden, da zunächst die Sirene 17 mit einer niedrigen Grundlautstärke ertönt. Falls aber der Anwender die Sirene 17 nicht hört oder die Lautstärke zur Lokalisierung nicht ausreicht, erhöht diese sich sukzessive, wobei der Anwender durch Loslassen der zweiten Taste 12 es in der Hand hat, den Findemodus zu beenden und die Sirene 17 abzuschalten.
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Bei dem vorliegenden Alarmsystem 10 werden eingestellte Betriebsarten bzw. Betriebsfehler durch die LED-Anzeige 4 der Alarmeinrichtung 1 und/oder die LED-Anzeige 7 der Fernsteuerungseinrichtung 2 angezeigt. In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel sind beide LED-Anzeigen 4 und 7 als rote Leuchtdioden implementiert. Falls keine der LED-Anzeigen 4 und 7 blinkt, ist das Alarmsystem 10 deaktiviert. Falls die LED-Anzeige 7 der Fernsteuerungseinrichtung 2 einmal pro Sekunde blinkt, wurde die zweite Betriebsart („ALARM AUS”), vgl. 4, aktiviert. Falls beide LED-Anzeigen 4 und 7 zweimal kurz hintereinander innerhalb einer Sekunde aufblinken, würde die erste Betriebsart („ALARM EIN”), vgl. 3, das Alarmsystem 10 aktiviert.
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Blinken die Leuchtdioden beispielsweise schneller, so ist dies eine Anzeige für einen Fehlerfall. Beispielsweise ist in einem derartigen Fall die Aktivierung des Alarmsystems 10 nicht möglich, was z. B. bedeutet, dass sich die Alarmeinrichtung 1 nicht in ausreichend nahem Umfeld der Fernsteuerungseinrichtung 2 befindet. Ferner kann ein derartiger Fehlerfall vorliegen, wenn die Batteriespannung der Alarmeinrichtung 1 und/oder der Fernsteuerungseinrichtung 2 zu niedrig ist.
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Die Konfigurationseinrichtung 3 kann mittels des USB-Anschlusses 34 an einen Personalcomputer angeschlossen werden, um das zugehörige Alarmsystem 10 mit Hilfe einer PC-Applikation bzw. -Anwendung konfigurieren zu können. Darüber hinaus kann auch der Firmware des Alarmsystems 10 aktualisiert werden.
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Mit Hilfe der PC-Applikation kann beispielsweise die Seriennummer des Alarmsystems 10, die Softwareversion der Alarmeinrichtung 1, der Fernsteuerungseinrichtung 2 und der Konfigurationseinrichtung 3, die aktuelle Konfiguration bzw. die vorgenommenen Einstellungen (vom Anwender oder Fabrikeinstellungen), die verwendete Funkfrequenz (welche allerdings vom Anwender nicht verändert werden kann) sowie die Batteriespannung der Alarmeinrichtung 1 und der Fernsteuerungseinrichtung 2 (und vorzugsweise die damit verbundene verbleibende Betriebsdauer) angezeigt werden. Ferner können mit Hilfe der Konfigurationseinrichtung 3 unterschiedliche Konfigurationsmöglichkeiten gewählt werden. Vorzugsweise können Betriebsartparameter, wie z. B. ein Energiesparmodus, eingestellt werden. Ein Tiefschlaf der Alarmeinrichtung 1 nach einer gewissen Anzahl von n Tagen der Nichtbenutzung kann an- bzw. ausgeschaltet werden. Dies bedeutet, dass nach n Tagen der Nichtbenutzung eine erneute Aktivierung des Alarmsystems 10 nur noch über eine Bewegung der Alarmeinrichtung 1 möglich ist. Eine Betätigung des Bewegungssensors 15 dient dabei als Auslöser zum Aufwachen aus dem energiesparenden (Tiefschlaf-)Modus. Dies verlängert deutlich die Standzeit und damit die Betriebsdauer des Alarmsystems 10. Ferner kann beispielsweise aus Gründen der Energieersparnis das lange Funküberwachungsintervall an- bzw. ausgeschaltet werden, damit es eine längere Standzeit bei Aktivierung gibt, wobei dies aber ein langsameres Ansprechen beim Vergessen zur Folge hat. In Bezug auf die Fernsteuerungseinrichtung 2 kann insbesondere der Ton, die Lautstärke des Piepsers, die Alarm-Tonfolge und/oder die Alarmdauer eingestellt werden. Ferner kann ein unmittelbarer Test des Piepsers aus der PC-Applikation heraus vorgesehen sein. Entsprechend kann für die Alarmeinrichtung 1 ebenfalls der Ton eingestellt werden, sowie die Lautstärke der Sirene. Es ist auch eine Lautstärke von Null möglich, wodurch eine stille Überwachung eines zu sichernden Gegenstands erreicht wird. Weitere Parameter der Alarmeinrichtung 1 sind die Alarm-Tonfolge, die Alarmdauer sowie auch ein unmittelbarer Test der Sirene aus der PC-Applikation heraus. Für den Bewegungssensor 15 der Alarmeinrichtung 1 kann dessen Empfindlichkeit eingestellt werden und auch unmittelbarer Test der Empfindlichkeit aus der PC-Applikation heraus durchgeführt werden. Schließlich kann eine Softwareaktualisierung für alle drei Komponenten des Alarmsystems, d. h. für die Alarmeinrichtung 1, die Fernsteuerungseinrichtung 2 und Konfigurationseinrichtung 3, durchgeführt werden.
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Die Erfindung wurde vorstehend anhand von bevorzugten Ausführungsformen derselben näher erläutert. Für einen Fachmann ist es jedoch offensichtlich, dass unterschiedliche Abwandlungen und Modifikationen gemacht werden können, ohne von dem der Erfindung zugrundeliegenden Gedanken abzuweichen. Das erfindungsgemäße Alarmsystem stellt ein „Rund-um-sorglos”-Paket für einen zu schützenden Gegenstand oder ein zu sicherndes Objekt da. Es bietet Schutz gegen Diebstahl und Vergessen bzw. Liegenlassen. Im Fall des Verlusts kann das erfindungsgemäße Alarmsystem zum Wiederfinden des Objekts verwendet werden. Es kann sogar als Brandschutz eingesetzt werden. Der Betrieb des erfindungsgemäßen Alarmsystems ist denkbar einfach. Betriebsarten werden durch Drücken von jeweils einer Taste eingestellt und mittels akustischer Rückmeldung bestätigt. Die Handhabung des erfindungsgemäßen Alarmsystems entspricht somit in etwa einer Wegfahrsperre, wie sie für ein herkömmliches Kraftfahrzeug bekannt ist. Die Bedienung ist daher sehr einfach und intuitiv. Die Anwendungsmöglichkeiten des erfindungsgemäßen Alarmsystems sind unzählig. Beispielsweise kann die Alarmeinrichtung auch hinter einer Tür eines (Hotel-)zimmers angeordnet werden, um den Hotelgast vor einem unbefugten Eindringen in sein Zimmer zu warnen. Das erfindungsgemäße Alarmsystem ist daher nicht nur auf den Schutz eines portablen Objekts beschränkt.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- GB 2417354 A [0002, 0009]
- WO 2008/043854 A1 [0004]
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Zitierte Nicht-Patentliteratur
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- Funkstandards IEEE 820. 15.4 [0002]