DE10049965A1 - Ein technisches Gerät mit abnehmbarer Chipkarte integriert in ein Kraftfahrzeug und/oder Mobilhandtelefon - Google Patents
Ein technisches Gerät mit abnehmbarer Chipkarte integriert in ein Kraftfahrzeug und/oder MobilhandtelefonInfo
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Abstract
Einführung eines technischen Geräts (11, 21), insbesondere für das Mobilhandtelefon (1) und/oder Kraftfahrzeug (12), mit einer Einrichtung zum Schutz vor unerlaubter Benutzung mit einer Chipkarte (6, 20) als Schlüssel zur Freischaltung des technischen Geräts. DOLLAR A Die Erfindung betrifft die Einführung eines technischen Geräts und eine abnehmbare Chipkarte zur Freischaltung des technischen Geräts als Zusatzeinrichtung zur Diebstahlsicherung in einem Kraftfahrzeug und/oder in einem Mobilhandtelefon (Handy). DOLLAR A Durch einen automatischen Abstandsabgleich zwischen z. B. dem technischen Gerät und der abnehmbaren Chipkarte und bei Überschreiten eines vorgegebenen Parameters startet automatisch das technische Gerät das Sperrsystemprogramm des Mobilhandtelefons bzw. des Kraftfahrzeugs und gleichzeitig startet ein andauernder Alarmton, der nur durch die Wiedereinführung der Chipkarte in das technische Gerät und die Wiedereingabe des Pincodes gestoppt wird. DOLLAR A Die Erfindung wird angewendet bei Mobilhandtelefonen, Kraftfahrzeugen.
Description
Die Erfindung betrifft die Einführung eines technischen
Geräts und eine abnehmbare Chipkarte zur Freischaltung des
technischen Geräts integriert als Zusatzeinrichtung zur
Diebstahlsicherung in ein Kraftfahrzeug und/oder Gegenstände
und/oder in ein Mobilhandtelefon (Handy) nach dem
Oberbegriff des Anspruchs 1.
Dem Erfinder liegt die Aufgabe zugrunde, die Einführung eines
technischen Geräts und eine abnehmbare Chipkarte zur
Freischaltung des technischen Geräts integriert als Zusatz
einrichtung zur Diebstahlsicherung in ein Kraftfahrzeug
und/oder in ein Mobilhandtelefon (Handy) zu schaffen, das
es auf einfache Weise ermöglicht, den Diebstahl eines
Mobilhandtelefons und/oder eines Kraftfahrzeugs zu
erschweren oder zu verhindern.
Sicherheitsmaßnahmen gegen die Entwendung
eines Kraftfahrzeugs und insbesondere eines Mobilhand
telefons (Handy) sind bekannt. Z. B: Bei Mobilhandtelefonen
durch die Eingabe eines Pins (Personal Identification
Number) oder die Eingabe einer IMEI (International Mobile
Equipment Identity) Nummer und zuletzt die Benutzererkennung
durch den gespeicherten digitalen Fingerabdruck. Einige
Kraftfahrzeuge sind mit einem Satelliten-Local-Station
bestückt.
Somit werden entwendete Fahrzeuge lokalisiert und falls
noch keine Ländergrenze überschritten wurde, werden sie
gefunden und an den Besitzer zurückgebracht.
In dem Beitrag "Société: Le Portable ou la vie" in der
Rubrik "Ecofinance avec the Wall Street Journal"
veröffentlicht in "Jeune Afrique" Nummer 2061 von 18-24 Juli
2000 - Economia, Seite 70 wird erwähnt, dass sich "die Anzahl
der entwendeten Mobilhandtelefone (Handy) drastisch erhöht
hat, wie Frédéric Dupuch, Polizeichef von Paris feststellt.
"Jährlich werden nur im Raum Paris ca. 12000 Mobilhand
telefone entwendet. Das ist das erste Mal, dass die Anzahl
der entwendeten Mobilhandtelefone höher ist als die Anzahl
der ca. 11000 entwendeten Autos". Dieses Phänomen existiert
nicht nur in Frankreich, sondern auch in Irland.
Die Behörden haben noch keine offiziellen Statistiken, aber
James Moran, Direktor der Sicherheit in Irland bestätigt,
dass die Anzahl der entwendeten GSM rasant steigt und dass
die entwendeten Mobilhandtelefone weltweit verwendet werden
können.
Das Mobilhandtelefon (Handy) wird während eines Telefon
gesprächs entwendet. Dadurch sind die Diebe sicher,
dass der Mobilhandtelefonbesitzer keine Zeit hat den Pincode
zu aktivieren.
Bis der Mobilhandtelefonbesitzer sein Handy sperren kann,
(kann bis zu zwei Stunden dauern), kann der Dieb in aller
Ruhe weltweit telefonieren. In Südafrika z. B. werden die
Mobilhandtelefone entwendet, wenn sie neben den Autofahrern
oder auf dem Armaturenbrett liegen und wenn der Autofahrer
an einer Verkehrsampel steht, wird die Tür aufgemacht und
das Mobilhandtelefon entwendet.
Eine angewendete universelle Methode ist es auch, sich mit
der Bitte eines dringenden Anrufs an den Mobilhandtelefon
besitzer zu wenden. Die Entwendung eines Mobilhandtelefons
(Handy) erfolgt immer in Metros, Flughäfen, Bussen, wo sich
viele Menschen befinden (Kaufhaus, Stadtmitte usw.).
Der Erfindergeist der Diebe kennt keine Grenzen. Daher wurde
in Dänemark der Vorschlag gemacht, die Mobilhandtelefone wie
die Autos mit einem Nummernschild zu versehen. Die
Spezialisten sind gegenüber solchen Maßnahmen skeptisch und
verlangen, dass der Mobilhandtelefonbenutzer auf mehr
Sicherheit achtet und z. B. eine Sprechanlagevorrichtung
verbunden mit dem Mobilhandtelefon benutzt, damit man das
Mobilhandtelefon nicht herausnehmen muss.
Alle Sicherheitsmaßnahmen, die bis jetzt eingeführt wurden,
beziehen sich auf das legale Nutzen eines Mobilhandtelefons
(Handy).
- - Jedes Mal, wenn ein Mobilhandtelefon (Handy) benutzt wird, muss vorher der miniaturisierte Kopfhörer der Sprechanlage vorrichtung ins Ohr eingesteckt und das Mobilhandtelefon eingeschaltet werden.
- - Der miniaturisierte Kopfhörer muss ständig im Ohr stecken bleiben.
- - Eine ständige Verbindung (Kabel) zwischen der Sprechanlagevorrichtung und dem Mobilhandtelefon.
- - Während einem Telefongespräch kein Alarmsignal bei einem Diebstahl.
- - Verlust des Anschaffungspreises.
- - Eine Displayfläche muss mindestens auf einer Fläche des Mobilhandtelefons vorhanden sein.
- - Der Fingerabdruck z. B. des Daumens muss im Speicher gespeichert sein.
- - Bei mehreren Benutzern (Familienmitglieder) des Mobilhand telefons müssen zuerst die Daumenfingerabdrücke jedes Teilnehmers "gescannt" und im Speicher des Mobilhand telefons aufgenommen werden.
- - Verteuerung des Produkts durch den Einsatz von mindestens einem Display (um Fingerabdrücke aufzunehmen).
- - Die Unflexibilität (nur bestimmte Personen können anrufen).
- - Die Unhandlichkeit (die Fingerfläche muss sauber und genau auf dem Display plaziert sein).
- - Hoher Energiebedarf durch Scannen der Fingerfläche.
- - Während eines Telefongesprächs kein Alarmsignal bei einem Diebstahl.
- - Verlust des Anschaffungspreises.
- - Während eines Telefongesprächs wird das Mobilhandtelefon von einem Dieb weggezerrt und bis das Mobilhandtelefon gesperrt ist, kann der Dieb das Mobilhandtelefon weltweit benutzen.
- - Fehlende Sicherheitskriterien bei der Entwendung eines Mobilhandtelefons.
- - Bei der Entwendung eines Mobilhandtelefons entstehen bis zu seiner Sperrung Telefonkosten (je nach Entfernung und Anzahl der Verbindungen), die der Besitzer des Mobilhand telefons selbst tragen muss.
- - Verlust des Anschaffungspreises.
- - Der damit verbundene Zeitverlust.
Zur Lösung dieser Aufgabe weist die Einführung eines
technischen Geräts und eine abnehmbare Chipkarte zur
Freischaltung des technischen Geräts integriert als
Zusatzeinrichtung zur Diebstahlsicherung in einem
Kraftfahrzeug und/oder in einem Mobilhandtelefon (Handy) der
eingangs genannten Art die im kennzeichnenden Teils des
Anspruchs 1 genannten Merkmale auf.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, ein technisches
Gerät und eine abnehmbare Chipkarte zur Freischaltung des
technischen Geräts in einem Kraftfahrzeug und in einem
Mobilhandtelefon (Handy) zu schaffen, bei welcher die
Sicherheit vor einer Entwendung erhöht wird.
In den Untersprüchen sind vorteilhafte Weiterbildungen für
die Einführung eines technisches Geräts und eine abnehmbare
Chipkarte zur Freischaltung des technischen Geräts
integriert als Zusatzeinrichtung zur Diebstahlsicherung in
einem Kraftfahrzeug und insbesondere in einem Mobilhand
telefon angegeben.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung
dargestellt und wird im folgenden näher beschrieben.
Anhand der Figuren, in denen verschiedene Phasen der
Einführung eines technischen Geräts und einer abnehmbaren
Chipkarte integriert als Zusatzeinrichtung zur
Diebstahlsicherung in einem Kraftfahrzeug und in einem
Mobilhandtelefon (Handy) dargestellt werden, werden im
folgenden der Erfindung sowie deren Ausgestaltungen und
Vorteile näher erläutert.
Alle gleichen Teile, die in verschiedenen Figuren
auftauchen, haben die gleiche Bezeichnung.
Gezeigt wird:
Fig. 1: Zeigt die vordere Seite eines Mobilhandtelefons
(Handy).
Fig. 2: Zeigt die Rückseite eines Mobilhandtelefons
bestückt mit einem technischen Gerät und außerhalb
des Mobilhandtelefons, die Chipkarte.
Fig. 3: Zeigt die Rückseite eines Mobilhandtelefons
bestückt mit einer Chipkarte.
Fig. 4: Zeigt ein technisches Gerät für ein Kraftfahrzeug.
Fig. 5: Zeigt ein Kraftfahrzeug bestückt mit einem
technischen Gerät.
Fig. 6: Zeigt eine Chipkarte für ein Kraftfahrzeug.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der vorliegenden
Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
In den Figuren werden für gleiche Teile in den verschiedenen
Phasen gleiche Bezugszeichen verwendet. Sie sind nicht
maßstabsgetreu, d. h. Teile, die in den Figuren gleiche
Abmessungen besitzen, können diesbezüglich bei realen Teilen
stark voneinander abweichen.
Das technische Gerät gemäß Fig. 3, Position 21 ist als eine
Einheit in ein Mobilhandtelefon gemäß Fig. 1, Position 1
integriert. Das technische Gerät besteht aus einen
Sicherheits-Überwachungs-Abstandsprogramm und einer
abnehmbaren Chipkarte gemäß Fig. 2, Position 6, die in eine dafür
vorgesehene Aufnahmevorrichtung gemäß Fig. 2, Position 5 des
Mobilhandtelefons integriert ist. Das Mobilhandtelefon ist
mit einem Sender, insbesondere einem Impulsgeber bestückt.
Der Sender wird durch das technische Gerät gesteuert. Der
Sender ist durch eine Peilvorrichtung empfangbar, um die
Position der abnehmbaren Chipkarte feststellen zu können.
Die Chipkarte gemäß Fig. 2, Position 6 ist mit mindestens einer
Batterie bzw. einer Betriebsenergie von kleinerer Größe,
insbesondere in Knopfform gemäß Fig. 2, Teil 8 bestückt, um
die Chipkarte mit Betriebsenergie zu versorgen.
Die Rückseite des Mobilhandtelefons verweist auf eine
Aufnahmevorrichtung gemäß Fig. 2, Teil 5, die die Aufnahme
der Chipkarte zur Freischaltung des technischen Geräts gemäß
Fig. 3, Teil 21 während des Stillstands des Mobilhand
telefons ermöglicht. Die Chipkarte ist abnehmbar und kann in
die Aufnahmevorrichtung des Mobilhandtelefons integriert
oder entfernt werden.
Das technische Gerät enthält ein Programm, das den
Sicherheitsabstand überprüft und bei Überschreiten des
Sicherheitsbereichs des Mobilhandtelefons (Handy) auf
Pincodeeingabe schaltet und gleichzeitig einen Piepston
erzeugt, der sich je nach gewähltem Zeitbereich auf ein
Maximum erhöht.
Das Mobilhandtelefon kann mit der Steuerungssoftware des
technischen Geräts und der entsprechenden Aufnahme
vorrichtung für die Chipkarte erweitert bzw. integriert
werden.
- - Stillegung bzw. Abschaltung des Mobilhandtelefons bei der Überschreitung eines Sicherheitsbereichs.
- - Aktivierung von kontinuierlichen Piepstönen (Alarmton) bei Überschreitung des Sicherheitsbereichs.
- - Keine Weiterbenutzung des Mobilhandtelefons bei Diebstahl.
- - Dadurch entstehen keine Telefonkosten.
- - Durch das automatische Sperrsystem bei Überschreiten des Sicherheitsbereichs ist die Sperrung des Mobilhandtelefons nicht mehr nötig.
- - Das Mobilhandtelefon ist durch die zusätzlich Chipkarte für Diebe für weitere Nutzung unbrauchbar.
- - Nach Aktivierung des Alarmtons kann das Mobilhandtelefon nur durch die Einführung der Chipkarte in der Aussparungs vorrichtung des Mobilhandtelefons und der Pincodeingabe aktiviert werden.
- - Nach Aktivierung des Alarmtons kann das Mobilhandtelefon nur durch Pineingabe nicht in Betrieb genommen werden.
- - Die Form einer Chipkarte ist in Höhe bzw. Dicke, Länge, Breite und geometrischer Form (rund, quadratisch usw..) von Mobilhandtelefon zu Mobilhandtelefon verschieden.
- - Die Chipkarte zur Freischaltung des technischen Geräts ist mit einem Minilautsprecher erweiterbar.
- - Keine neue Anschaffung eines Mobilhandtelefons.
- - Abschreckungseffekt bei dauerndem Piepston (Alarmton).
- - Langfristig bewirken die Maßnahmen eine Abschreckung.
- - Effektive Sicherheitskriterien bei der Entwendung eines Mobilhandtelefons.
- - Dadurch wird die Aufmerksamkeit anderer Menschen erregt.
- - Dadurch wird die Lokalisierung der Diebe einfacher und eindeutiger.
- - Keine Verwendung einer Sprechanlagevorrichtung.
- - Keine Fingerabdruckvorrichtung.
Das technische Gerät ist ein kleines Gehäuse gemäß Fig. 4,
Position 11, das ein Sicherheits-Überwachungs-Abstandsprogramm,
eine Aufnahmevorrichtung gemäß Fig. 4, Position 22 für die
Aufnahme eine Chipkarte gemäß Fig. 6, Position 20, verschiedene
Schnittstellen gemäß Fig. 4, Position 24, 25, 26, die an einen
Bordcomuputer angschlossen werden und eine Anzeigetafel
gemäß Fig. 4, Position 23 beinhaltet.
Die Chipkarte zur Freischaltung des technischen Geräts gemäß
Fig. 6, Position 20 wird in die Aufnahmevorrichtung des Gehäuses
gemäß Fig. 4, Position 11 plaziert bzw. hineingeschoben.
Das technische Gerät ist an eine Stromversorgung
angeschlossen und kann mit der Eingabetaste so programmiert
werden, dass das Starten des Fahrzeugs nur durch das
Einschieben der Chipkarte gemäß Fig. 6, Position 20 in die
vorgesehene Aufnahmevorrichtung gemäß Fig. 4, Position 22 des
technischen Geräts gemäß Fig. 4, Position 11 und nach Pincode
eingabe erfolgen kann. Vor Verlassen des Kraftfahrzeugs
gemäß Fig. 5, Position 12 wird zuerst die Chipkarte aus der
Aufnahmevorrichtung des technischen Geräts und danach der
Zündschlüssel aus dem Zündungschloss entfernt.
Solange die Chipkarte zur Freischaltung des Kraftfahrzeugs
nicht aus dem technischen Gerät entfernt ist, wird der
Sicherheitsmechanismus, der den Zündschlüssel aus dem
Zündungsschloss freigibt nicht aktiviert.
Durch das Entfernen der Chipkarte aus dem technischen Gerät
wird das Sicherheits-Überwachungs-Abstands-Programm
aktiviert. Bei Überschreitung des vorgegebenen Sicherheits
abstands wird die Verbindung zwischen dem Kraftfahrzeug und
der Chipkarte, die sich bei dem Besitzer befindet,
abgebrochen. Sofort schaltet das technische Gerät die
Stromversorgung des Fahrzeugs ab und stellt die Pincode
eingabe ein. Gleichzeitig wird durch die fehlende Funk
verbindung zum technischen Gerät, ein Alarmton aus der
Chipkarte erzeugt bzw. durch die Schaltung der Leuchtdiode
wird der Besitzer über den Diebstahl des Fahrzeugs
informiert und automatisch wird die Alarmsirene des Kraft
fahrzeugs aktiviert, die nach z. B. fünf Sekunden auf ein
Maximum der Alarmsirene erhöht wird.
Der Bordkomputer eines Kraftfahrzeugs kann mit der
Steuerungssoftware des technischen Geräts und der
entsprechenden Aufnahmevorrichtung für eine Chipkarte
erweitert bzw. integriert werden.
- - Das technische Gerät kann mit einer Eingabetaste gemäß Fig. 4, Position 13 wie das Zifferblatt eines Mobilhandtelefons mit einem Padcode oder mit einer Fingerabdruck identifikation gemäß Fig. 4, Position 14 versehen werden.
- - Durch Einschieben der abnehmbaren Chipkarte gemäß Fig. 6, Position 20 in das technische Gerät gemäß Fig. 4, Position 11 und die Eingabe des Pincodes gemäß Fig. 4, Position 13 oder durch die Fingerabdruckidentifikation gemäß Fig. 4, Position 14 wird der Stromkreis des Kraftfahrzeugs gemäß Fig. 5, Position 12 freigegeben.
- - Eine Chipkarte zur Freischaltung des technisch Geräts versehen mit einem Minilautsprecher gemäß Fig. 6, Position 10 und/oder mit einer Leuchtdiode gemäß Fig. 6, Position 15 und als Bestandteil des dazugehörigen technischen Geräts integriert in ein Kraftfahrzeug gemäß Fig. 5, Position 12 ist und dient als Diebstahlsicherung.
- - Bei z. B. der Entwendung eines Kraftfahrzeugs wird der Alarmton des Kraftfahrzeugs bei der Überschreitung einer Sicherheitszone bzw. eines Bewegungsradius (z. B. hundert Meter) aktiviert und gleichzeitig wird der Besitzer mit einem Alarmton aus dem Minilautsprecher der abgenommenen Chipkarte oder dem kontinuierlichen Leuchten der Leuchtdiode alarmiert.
- - Dadurch wird der Verlust eines Kraftfahrzeugs sofort und nicht erst nach Stunden bemerkt und sofort die Polizei benachrichtigt.
- - Durch den sofortigen Alarm ist die Wiederbeschaffung des entwendeten Kraftfahrzeugs bzw. des Gegenstandes binnen kürzester Zeit gewährleistet.
- - Der Alarmton dauert solange an bis die Chipkarte in die Aufnahmevorrichtung des technischen Geräts eingeführt und der Pincode eingegeben wurde.
- - Bei der Entwendung eines Kraftfahrzeugs wird der Alarmton des Kraftfahrzeugs bei Überschreitung der Sicherheitszone bzw. des Bewegungsradius (z. B. Hundert Meter) aktiviert und gleichzeitig wird der Besitzer durch einen Alarmton des Minilautsprechers der abnehmbaren Chipkarte alarmiert.
- - Dadurch wird der Verlust eines Kraftfahrzeugs sofort und nicht nach Stunden bemerkt und sofort die Polizei benachrichtigt.
- - Durch den sofortigen Alarm ist die Wiederbeschaffung des entwendeten Kraftfahrzeugs bzw. des Gegenstandes binnen kürzester Zeit gewährleistet.
- - Die Chipkarte zur Freischaltung des technischen Geräts kann durch einen Minilautsprecher gemäß Fig. 6, Position 10 oder eine Leuchtdiode gemäß Fig. 6, Position 15 erweitert werden.
Um die Sicherheit gegen Diebstahl zu verbessern, ist es
von Vorteil die Chipkarte zur Freischaltung des technischen
Geräts in verschiedenen geometrischen Formen (rund,
quadratisch, rechteckig usw..) und verschiedenen Längen,
Breiten und Dicken herzustellen.
Entsprechend ist die dazugehörige Form in der Aufnahme
vorrichtung des Mobilhandtelefons anzupassen.
- - Bei der Benutzung des Mobilhandtelefons (Handy) wird der Besitzer durch das technische Gerät gebeten, die Chipkarte zur Freischaltung des technischen Geräts gemäß Fig. 2, Teil 6 von der Rückseite des Mobilhandtelefons zu entfernen. Die Aufforderung erfolgt durch einen Piepston oder durch Erscheinen eines Textes auf dem Display gemäß Fig. 1, Teil 2.
- - Das Einschalten des Mobilhandtelefons erfolgt nur mit Entfernen der Chipkarte.
- - Das technische Gerät wird nur durch Einschalten des Mobilhandtelefons aktiv.
- - Das technische Gerät kann je nach angewendetem Programm bei der Entfernung der abnehmbaren Chipkarte aktiv werden.
- - Durch das Einschalten des Mobilhandtelefons und die Entfernung der abnehmbaren Chipkarte aus dem Mobilhand telefon wird das technische Gerät gestartet und je nach vordefiniertem Parameterabstand (z. B. ein Sicherheits radius von drei Meter) wird der Abstand durch z. B. Impulse vom Mobilhandtelefon zur Chipkarte überwacht.
- - Der Entfernungs- und Sicherheitszeitparameter des technischen Geräts zu der Chipkarte wird durch Eingabetasten definiert.
- - Wird die Entfernung von drei Metern zwischen der abgenommenen Chipkarte und dem Mobilhandtelefon überschritten, wird ein Tonsignal (Alarmton) erzeugt, und dieses bleibt solange aktiv bis die Chipkarte in die Aussparungsvorrichtung des Mobilhandtelefons eingeführt und der Pincode eingegeben wurde.
- - Automatisches Sperrsystem beim Mobilhandtelefon, bei dem der Abstand einen vorgebbaren Maximalwert überschreitet.
- - Überwachungsabstand zwischen Mobilhandtelefon und abnehmbarer Chipkarte ist nur während der Inbetriebnahme des Mobilhandtelefons (Handy) aktiv.
- - Durch das Abschalten des Mobilhandtelefons (Handy) wird der Überwachungsabstand zwischen Mobilhandtelefon und Chipkarte ausgeschaltet bzw. deaktiviert.
- - Die Energiezufuhr des technischen Geräts ist durch die eingebaute Batterie gesichert.
- - Die Chipkarte gemäß Fig. 6, Position 20 für ein Kraftfahrzeug ist mit einem Minilautsprecher oder mit einer Leuchtdiode versehen.
- - Bei Standby (Bereitschaft) des Mobilhandtelefons ist das technische Gerät aktiv.
- - Daher bleibt bei der Entwendung eines Mobilhandtelefons und der Entfernung des Akkumulators aus dem Mobilhand telefon der Alarmton weiterhin eingeschaltet.
- - Falls das technische Gerät über keine Stromversorgung verfügt und an den Akkumulator des Mobilhandtelefons angeschlossen ist, muss die Entfernung des Akkumulators aus dem Mobilhandtelefon durch mindestens eine Schraube gemäß Fig. 2, Position 9 gesichert werden.
- - Die Wellenlänge der Signale zwischen dem Mobilhandtelefon und der Chipkarte liegen im Bereich eines Baby-Phones.
Wenn während eines Mobilhandtelefongesprächs durch z. B. ein
Wegschnappen oder durch Ergreifen des Mobilhandtelefons der
Dieb den Sicherheitsbereich überschreitet, wird die
Verbindung zwischen dem Mobilhandtelefon und der
abgenommenen Chipkarte, die sich bei dem Besitzer
befindet, abgebrochen.
Sofort schaltet das Mobilhandtelefon auf Pincode um und
erzeugt automatisch einen Alarmton, der nach z. B. fünf
Sekunden auf ein Maximum der Lautsprecher erhöht wird.
Claims (16)
1. Technisches Gerät, insbesondere Mobilhandtelefon (1)
oder Kraftfahrzeug (12) mit einer Einrichtung zum Schutz
vor unerlaubter Benutzung mit einer Chipkarte (6, 20) als
Schlüssel zur Freischaltung des technischen Geräts
(11, 21) dadurch gekennzeichnet, dass in der Chipkarte
und dem technischen Gerät zueinander korrespondierende
Kommunikationsschnittstellen vorgesehen sind zur
drahtlosen Kommunikation und dass Mittel vorgesehen sind
zur Bestimmung des Abstands zwischen Chipkarte und
technischem Gerät und zur Anzeige einer unerlaubten
Benutzung, wenn der Abstand einen vorgegebenen
Maximalwert überschreitet.
2. Technisches Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekenn
zeichnet, dass die Chipkarte (6, 20) aus dem technischen
Gerät (11, 21) entnehmbar ist.
3. Technisches Gerät nach Anspruch 2, dadurch gekenn
zeichnet, dass die Aufnahme der abnehmbaren Chipkarte
(6) in eine Aufnahmevorrichtung (5) erfolgt, die in das
Mobilhandtelefongehäuse (4) eingebracht ist.
4. Technisches Gerät nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass während der Inbetriebnahme
eine Funkverbindung zwischen dem technischen Gerät und
der Chipkarte besteht.
5. Technisches Gerät nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass ein Sender, insbesondere
ein Impulsgeber in die Chipkarte eingebaut ist, der durch
eine Peilvorrichtung ortbar ist, um die Position der
Chipkarte feststellen zu können.
6. Technisches Gerät nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine Batterie
oder ein Akkumulator kleinerer Größe, insbesondere in
Knopfform (8) in die Chipkarte zur Freischaltung des
technischen Geräts eingebaut ist, um die Chipkarte zur
Freischaltung des technischen Geräts mit Strom zu
versorgen.
7. Technisches Gerät nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass während der Inbetriebnahme
des technischen Geräts ein automatischer Sperrvorgang
des Mobilhandtelefons bei der Überschreitung des
vorgebbaren Maximalwerts erfolgt.
8. Technisches Gerät nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass nach dem Sperren des
technischen Geräts eine Aufforderung, an den
Bediener geht, durch einen kontinuierlichen Piepston
(Alarmton), der durch Einführung der Chipkarte in die
vorgesehene Aussparung in das technische Gerät und
die erneute Pincodeeingabe stoppbar ist.
9. Technisches Gerät nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass durch das Abschalten des
technischen Geräts die Abstandsüberwachung zwischen dem
technischen Geräts und der Chipkarte ausgeschaltet bzw.
deaktiviert wird.
10. Technisches Gerät nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung zum Schutz
vor unerlaubter Benutzung eine zusätzliche Strom
versorgung aufweist.
11. Technisches Gerät nach Anspruch 16, dadurch
gekennzeichnet, dass bei der Entfernung der Betriebs
energie des technischen Geräts der Alarmton weiterhin
eingeschaltet bleibt.
12. Technisches Gerät nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die Wellenlänge der
Signale zwischen dem technischen Geräts und der
Chipkarte im Bereich eines Baby-Phones bzw. einer
Fernbedienung für das Entriegeln einer Autotür liegt.
13. Einrichtung zum Schutz eines technischen Geräts
Abstandsprogramm nach einem der vorherigen Ansprüche
vor unerlaubten Benutzung, dadurch gekennzeichnet, dass
die Einrichtung eine Aufnahmebox (11) mit einer
Chipkarte (20) aufweist und in einem Kraftfahrzeug (12)
montiert ist.
14. Einrichtung zum Schutz eines technischen Geräts
Abstandsprogramm nach einem der vorherigen Ansprüche
vor unerlaubten Benutzung, dadurch gekennzeichnet, dass
die abnehmbare Chipkarte (20) mit einem Minilaut
sprecher (10) und/oder mit mindestens einer Leuchtdiode
(15) versehen ist.
15. Einrichtung zum Schutz eines technischen Geräts
Abstandsprogramm nach einem der vorherigen Ansprüche
vor unerlaubten Benutzung, dadurch gekennzeichnet, dass
der Bordkomputer eines Kraftfahrzeugs mit der
Steuerungssoftware des technischen Geräts und mit der
entsprechenden Aufnahmevorrichtung für die Chipkarte
erweitert bzw. integriert wird, und so eine Einheit
bildet.
16. Einrichtung zum Schutz eines technischen Geräts
Abstandsprogramm nach einem der vorherigen Ansprüche
vor unerlaubten Benutzung, dadurch gekennzeichnet, dass
das Mobilhandtelefon mit der Steuerungssoftware
des technischen Geräts und entsprechend mit der
Aufnahmevorrichtung für die Chipkarte erweitert bzw.
integriert wird und so eine Einheit bildet.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE10049965A DE10049965A1 (de) | 2000-10-10 | 2000-10-10 | Ein technisches Gerät mit abnehmbarer Chipkarte integriert in ein Kraftfahrzeug und/oder Mobilhandtelefon |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE10049965A DE10049965A1 (de) | 2000-10-10 | 2000-10-10 | Ein technisches Gerät mit abnehmbarer Chipkarte integriert in ein Kraftfahrzeug und/oder Mobilhandtelefon |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE10049965A1 true DE10049965A1 (de) | 2002-05-02 |
Family
ID=7659157
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE10049965A Ceased DE10049965A1 (de) | 2000-10-10 | 2000-10-10 | Ein technisches Gerät mit abnehmbarer Chipkarte integriert in ein Kraftfahrzeug und/oder Mobilhandtelefon |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE10049965A1 (de) |
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| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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