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Die Erfindung betrifft ein Sitzmöbel, insbesondere Sessel oder Sitzbank, nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
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Aus
DE-OS 1 429 358 ist ein Sessel oder Sitzbank zur Verwendung als Wohnmöbel oder Sitzgelegenheit in öffentlichen Gebäuden bekannt. In dem Publikum zugänglichen Räumen, beispielsweise Warteräumen, Flughafengebäuden, Vorräumen und dergleichen sind die Anforderungen, die an Sitzgelegenheiten gestellt werden, außerordentlich hoch. Eine Grundforderung ist dabei, dass das Sitzmöbel einen hohen Sitzkomfort bietet. Infolge der häufigen Benutzung und teilweise auch infolge der geringen Sorgfalt der Benutzer, werden solche Sitzmöbel rasch beschädigt und unansehnlich. Wegen der daraus resultierenden hohen Arbeits- und Materialkosten zur Unterhaltung müssen das Reinigen und der Ersatz schnell und einfach erfolgen.
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Um diesen Forderungen zu genügen, weist das bekannte Sitzmöbel einen festen, dauerhaften Rahmen auf, der sich normieren lässt und damit die Anzahl der einzelnen Komponenten zum Aufbau des Sitzmöbels minimiert. Die Sitz- und Rückenpolster lassen sich leicht und schnell entfernen, da die Polster für jeden Sitz getrennt und einzeln vorgesehen sind. Beschädigungen an einem Sitz können einfach dadurch behoben werden, dass man das betreffende Polster entfernt und durch ein neues Polster ersetzt. Die Polster sind identisch, unabhängig davon, ob man sie für einen am Ende befindlichen Sitz oder für einen Zwischensitz verwendet, falls es sich um eine Sitzbank handelt. Vorzugsweise werden getrennte Sitz- und Rückenpolster verwendet.
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Jeder Rahmen besitzt ein Paar von Abdeckplatten, die im Falle des Sitzteiles die Oberfläche des Rahmens und im Falle des Rückenlehnenteils die Vorderfläche des Rahmens bilden. Die Abdeckplatten sind abnehmbar. Die Sitzpolster werden zwischen den Rahmen eingehängt, indem man ihre Randkanten zwischen die Rahmen und die Abdeckplatten setzt und die Abdeckplatten zur Verankerung der Polsterkanten nach unten festzieht. Darüber hinaus weisen die Sitz- und Rückenlehnenpolster in ihren Randkanten Ösen zur Aufnahme von Stiften auf. Dies ergibt eine zusätzliche Verankerung der Sitz- und Rückenlehnenpolster und eine Verstärkung der zwischen den Abdeckplatten und den Rahmen gebildeten Verklammerung.
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Nachteilig ist die aufwendige Verankerung der Randkanten zwischen dem Rahmen und den Abdeckplatten unter Verwendung von Ösen, die über Stifte zu montieren sind. Daraus folgt auch der Zwang zur Festlegung auf bestimmte Wandstärken der Polster, die am Rahmen verankert werden können.
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Aufgabe der Erfindung ist es daher, ein Sitzmöbel nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 zu schaffen, das einen hohen und dauerhaften Sitzkomfort bietet und dabei einfach auf- und umbaubar ist.
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Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
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Hierdurch wird ein Sitzmöbel geschaffen, das die Vorteile eines normierten Rahmens mit getrennt auswechselbaren Sitz- und Rückenteilen zeigt und dabei einen guten und dauerhaften Sitzkomfort liefert. Die Sitz- und Rückenteile werden eingeklemmt in einer Rahmenfuge, wozu das Sitz- und Rückenteil randseitig jeweils ein Eingriffsglied aufweist, das über eine Reibschlussverbindung in der Rahmenfuge befestigbar ist. Dieser Klemmsitz wird durch einen Anschlag formschlüssig gesichert. Eine schnell lösbare, dabei aber sichere und belastbare Klemmverbindung wird erfindungsgemäß geschaffen.
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Das Vorsehen eines Eingriffsgliedes ermöglicht, das die Befestigung des Sitz- und Rückenteils abgekoppelt wird von dem Material und der Materialdicke, die für das Sitz- und Rückenteil verwendet wird. Die beidseitig eines Sitz- und Rückenteils vorgesehenen Eingriffsglieder bilden somit Arbeitsleisten als Teil einer Klemmverbindung, in die diese eingreifen. Diese Verbindungsfunktion ist losgelöst von der Art und Dicke des verwendeten Materials bzw. Polsters, da das jeweilige Eingriffsglied an den Randkanten des Sitz- und Rückenteils nicht nur ausbildbar, sondern auch anbringbar ist.
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Als Eingriffsglied kann beispielsweise ein Formstück bzw. Formkörper vorgesehen sein, das bzw. der einstückig mit einem Sitz- und Rückenteil ausbildbar ist. Alternativ kann das Formstück als Ansatzstück ausgebildet sein, das an oder auf der Randkante eines Sitz- oder Rückenteils befestigt ist. Dies gilt insbesondere bei der Verwendung von Materialien mit geringer Dicke, wie beispielsweise Blechen, Häuten, Fahnen und sonstigen Flächengebilden. Unterschiedliche Materialien und Materialdicken können zum Einsatz kommen, ohne dass die Klemmkörper des Rahmens verändert werden müssen. Aufgestellte Sitzmöbel können so wechselnd mit verschiedenen Sitz- und Rückenteilen bestückt werden.
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Vorzugsweise ist die Klemmverbindung durch eine Lagerpassung gegen ein Verschieben in der Pressebene, d. h. quer zur Klemmrichtung, gesichert. Die Passung kann den Rahmen zudem konstruktiv verstärken. So kann beispielsweise das Passteil in Form einer Feder eine Versteifungsrippe für das Rahmenoberteil bilden. Das Rahmenoberteil kann dann deckelartig dünn ausgebildet sein.
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Weiterhin kann das Rahmenoberteil einen T-förmigen Querschnitt aufweisen mit einem unterseitigen Steg, der besonders bevorzugt mittig angeordnet ist. Dieser Steg kann als Feder einer Passung ganz oder teilweise längs der Erstreckung des Rahmenoberteils vorgesehen sein. Freiräume im Schatten des Stegs können als Montageräume für die Anlenkung von Accessoires, wie zum Beispiel einer Armlehne, Verwendung finden. Befestigungsmittel, wie beispielsweise Schrauben, greifen von der Innenseite des Rahmens an und sind bei verspanntem Rahmenoberteil und Rahmenunterteil verdeckt. Das äußere Erscheinungsbild des Sitzmöbels wird dadurch verbessert.
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Zum Verspannen des Rahmenoberteils und Rahmenunterteils können eine Anzahl Spannschrauben verwendet werden. Für die Spannschrauben kann das Passteil einer Feder eine Spannbrücke bilden. Eine vorderseitig nicht sichtbare Kopf-(Anzieh)-Schraubenverbindung ermöglicht ein sicheres Verspannen, ohne dass das vorderseitige Erscheinungsbild des Sitzmöbels durch sichtbare Schrauben gestört wird.
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Der erfindungsgemäß vorgesehene Rahmen eignet sich als Abschlussrahmen oder als Zwischenrahmen. Bei einer Verwendung als Abschlussrahmen kann ein Blindformstück zum Verschließen der Rahmenfuge endseitig des Sitzmöbels vorgesehen sein.
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Weitere Ausgestaltungen der Erfindung sind der nachfolgenden Beschreibung und den Unteransprüchen zu entnehmen.
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Die Erfindung wird nachstehend anhand der in den beigefügten Abbildungen dargestellten Ausführungsbeispiele näher erläutert.
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1a zeigt schematisch eine Vorderansicht eines Sitzmöbels,
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1b zeigt schematisch eine Draufsicht des Sitzmöbels gemäß 1a,
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1c zeigt schematisch eine perspektivische Seitenansicht des Sitzmöbels gemäß 1a,
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2 zeigt schematisch eine Explosions-Ansicht eines Rahmens und eines Sitz- und Rückenteils eines Sitzmöbels,
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3 zeigt schematisch eine Seitenansicht eines Rahmens mit einem Rahmenoberteil und Rahmenunterteil vor einem Verspannen derselben,
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4 zeigt schematisch eine Seitenansicht eines Sitzmöbels einschließlich Darstellung einer Abstützung,
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5 zeigt einen Schnitt B-B gemäß 4,
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6 zeigt einen Schnitt C-C gemäß 4.
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Wie die Figuren zeigen, betrifft die Erfindung ein Sitzmöbel mit mindestens zwei im Abstand voneinander an einer Abstützung 1 angeordneten Rahmen 2, zwischen denen ein Sitzteil 3 und ein Rückenteil 4 einhängbar ist. Das Sitzmöbel ist vorzugsweise ein Sessel mit einem Sitzplatz oder eine Sitzbank mit mehreren aneinander gereihten Sitzplätzen.
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Die 1a bis 1c zeigen beispielhaft ein Sitzmöbel mit zwei aneinandergereihten Sitzplätzen, die eine Sitzbank bilden. Insgesamt drei Rahmen 2 sind dazu vorgesehen, wobei zwei äußere Rahmen 2 jeweils einen Außenrahmen und der mittlere Rahmen 2 einen Zwischenrahmen bilden. Alle Rahmen 2 können gleich ausgebildet sein, wodurch ein normiertes Rahmensystem gebildet wird. Jedes Sitzteil 3 und Rückenteil 4 ist randseitig und beidseitig an einem Rahmen 2 befestigt, um einen Sitzplatz zu bilden. Die Anzahl Sitzplätze ist wählbar. Alle Rahmen 2 einer Sitzplatz-Reihe können an einer gemeinsamen Abstützung 1 befestigt sein, die von einem Fußteil 5 (4) getragen wird. Bei mehr als sechs Sitzplätzen ist vorzugsweise mindestens ein Zwischenfuß (nicht dargestellt) vorgesehen.
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Wie 2 und 3 zeigen, umfasst ein Rahmen 2 jeweils ein Rahmenoberteil 6 und ein Rahmenunterteil 7, die das Sitzteil 3 und das Rückenteil 4 randseitig mechanisch fixieren. Das Rahmenoberteil 6 und das Rahmenunterteil 7 sind dazu verspannbare Klemmkörper. Wie 3 zeigt, wird das Rahmenoberteil 6 mit dem Rahmenunterteil 7 mittels Befestigungselementen verspannt. Vorzugsweise sind zum Verspannen des Rahmenoberteils 6 und des Rahmenunterteils 7 Kopfschraubenverbindungen vorgesehen. Durch ein Anziehen von vorzugsweise Spannschrauben 28, 29, die durch das Rahmenunterteil 7 gesteckt werden und in das Rahmenoberteil 6 schraubbar sein können, bilden das Rahmenoberteil 6 und das Rahmenunterteil 7 Klemmkörper zum mechanischen Fixieren eines Randes des Sitzteils 3 und des Rückenteils 4.
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2 zeigt das Rahmenoberteil 6 mit dessen Unterseite 8 aufgeklappt zu einer Oberseite 9 des Rahmenunterteils 7.
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Mindestens einer der Klemmkörper, hier vorzugsweise das Rahmenunterteil 7, weist jeweils randseitig eine sich erstreckende Ausnehmung 12 auf. Diese Ausnehmung 12 ist eine Vertiefung, deren Wandungen Wirkflächen 11 für eine Haftreibung bereitstellen. Wie 2 zeigt, erstreckt sich die Ausnehmung 12 vorzugsweise längs des Rahmenunterteils 7 entsprechend einer Tiefe/Höhe des Sitz- und Rückenteils 3, 4. Die Ausnehmung 12 ist vorzugsweise beidseitig randseitig des Rahmenunterteils 7 vorgesehen. Werden das Rahmenoberteil 6 und das so ausgebildete Rahmenunterteil 7 verspannt, tritt die Klemmkraft auf in einer Rahmenfuge 30, die vorzugsweise einen Druckbund für ein einsetzbares/einlegbares Eingriffsglied 14 bildet. Ein Eingriffsglied 14 ist an jeder der beiden gegenüberliegenden Randkanten 15 des Sitz- und Rückenteils 3, 4 vorgesehen.
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Das Eingriffsglied 14 erstreckt sich stabförmig entlang des jeweiligen Randes des Sitz- und Rückenteils 3, 4, so dass eine beidseitige mechanische Fixierung erreicht wird. Die beidseitig des Sitz- und Rückenteils 3, 4 vorgesehenen Eingriffsglieder 14 sind vorzugsweise Formstücke bzw. Formkörper, die sich kontinuierlich oder diskontinuierlich erstrecken. Zwischen dem Rahmenoberteil 6 und dem Rahmenunterteil 7 werden die Eingriffsglieder 14 jeweils in einem Pressraum der Rahmenfuge 30, der durch die Wirkflächen 11 der Ausnehmung 12 in Verbindung mit der Unterfläche 8 des Rahmenoberteils 6 begrenzt wird, mechanisch fixiert. Das jeweilige Eingriffsglied 14 wird folglich durch eine Reibschlußverbindung zwischen dem Rahmenoberteil 6 und dem Rahmenunterteil 7 befestigt. Der durch Haftreibung erzeugte Kraftschluss des geklemmten Eingriffsgliedes 14, der einen Klemmsitz begründet, wird formschlüssig gesichert. Die Ausnehmung 12 weist eine Hinterschneidung 16 auf, die einen Anschlag zur formschlüssigen Sicherung des geklemmten Eingriffsgliedes 14 bildet.
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Die Hinterschneidung 16 wird vorzugsweise von einer Schulter gebildet, die die Rahmenfuge 30 außenseitig verjüngt.
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Wie 5 und 6 zeigen, weist die Ausnehmung 12 des mindestens einen Klemmelementes eine Hinterschneidung 16 auf, die formschlüssig in Eingriff bringbar ist mit dem Eingriffsglied 14, das dann vorzugsweise als Winkelformstück ausgebildet ist. Die Ausnehmung 12 bildet dazu vorzugsweise eine Rahmenfuge 30 mit einer Längsnut 17.
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Die Unterseite 8 und die Oberseite 9 der Rahmenteile 6, 7 bilden Spannbacken, die vorzugsweise durch eine Verbindung 10 ineinandergreifender Teile zueinander ausrichtbare Gegenstücke bilden. Die Verbindung 10 weist vorzugsweise Nut 18 und Feder 19 auf. Die Verbindung 10 ist vorzugsweise eine Passung. Die Passung kann als eine Spielpassung ausgebildet sein. Die Passung kann als Lager dienen.
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Wie 2 zeigt, kann die Feder 19 eine Spannbrücke für die Übertragung der Spannkraft der Spannelemente bilden, beispielsweise Spannschrauben 28, 29 auf den Rahmen 2. Die Feder 19 weist dazu Innengewinde 20 für Kopfschraubenverbindungen auf.
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Das Rahmenunterteil 7 ist vorzugsweise als ein oberseitig vielprofilierter Holm ausgebildet, der mit einem unterseitig T-förmigen Holm als Rahmenoberteil 6 verspannbar ist.
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Die Feder 19 bildet vorzugsweise an der Unterseite (Innenseite) des Rahmenoberteils 6 eine Versteifungsrippe mit einer Rippenlängsachse längs der Erstreckung des Rahmenoberteils 6.
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Das Eingriffsglied 14 kann einstückig mit dem Sitz- und Rückenteil 3, 4 ausgebildet sein. Alternativ kann das Eingriffsglied 14 als ein Ansatzstück an einem als Flächengebilde 13 ausgebildeten Sitz- und Rückenteil 3, 4 befestigt sein, wie beispielsweise in 5 und 6 dargestellt ist. Das Eingriffsglied 14 als Ansatzstück besteht vorzugsweise aus einem Kunststoff- oder Kunststoffverbundmaterial. Das Eingriffsglied 14 als Ansatzstück kann ein Ende des Flächengebildes 13 aufnehmen oder dieses als Einlage (nicht dargestellt) in die Ausnehmung 12 klemmen.
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Das Rahmenoberteil 6 und das Rahmenunterteil 7 sind vorzugsweise beide L-fömige Klemmkörper, die ein Sitzteil 3 und ein Rückenteil 4 eines Rahmens 2 einteilig miteinander verbinden. Das Sitzteil 3 und das Rückenteil 4 können getrennt oder einteilig/einstückig als Sitzschale ausgebildet sein. 2 zeigt das Rahmenoberteil 6 in einteiliger Ausbildung mit einem unteren Sitzteil-Klemmabschnitt, einem oberen Rückenteil-Kemmabschnitt und einem dazwischen angeordneten bogenförmigen Übergangsabschnitt 31. Der Übergangsabschnitt 31 kann eine innenseitige Versteifungsrippe 32 aufweisen, die ein Teilstück der Feder 19 sein kann. Das Rahmenoberteil 6 kann im Bereich des bogenförmigen Übergangsabschnitts randseitig bündig an das Rahmenunterteil 7 anschließen. Hierzu können Stege 33 (2) vorgesehen sein, die stossseitig die Rahmenfuge 30 begrenzen können.
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Eine Armlehne 21 kann an dem Rahmenoberteil 6 mittels Befestigungselementen 22, 23 befestigt werden, die beim Verspannen des Rahmenoberteils 6 mit dem Rahmenunterteil 7 innenliegend des Rahmens 2 sind. Die Nut 18 kann dazu angepasste Aussparungen 24, 25 aufweisen, um einen Montageraum zu bilden.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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