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Die Erfindung bezieht sich auf Besprechungsabteil mit einer einen Innenraum umgebenden Abteilwand, in der mindestens eine Zugangsöffnung vorgesehen ist.
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In modernen Büros, pädagogischen Einrichtungen und öffentlichen Gebäude, werden zunehmend mobile Abteile eingesetzt, mit denen sich Raumbereiche innerhalb eines größeren Innenraums eines Gebäudes von der Umgebung abgrenzen lassen, ohne hierfür die Gebäudestruktur anzupassen. Mittels solcher Abteile lassen sich insbesondere auf einfache Weise kleine und mehr oder weniger abgeschlossene Raumbereiche in einer großräumigen, offenen Gebäudestruktur schaffen, die insbesondere vorteilhaft für Besprechungen mit vergleichsweise kleiner Teilnehmerzahl nutzbar sind. Das erfindungsgemäße Abteil ist daher im Folgenden als „Besprechungsabteil“ bezeichnet, ohne hierdurch die Nutzungsmöglichkeiten des Abteils beschränken zu wollen. Tatsächlich lassen sich derartige Besprechungsabteile auch für andere Zwecke nutzen, z.B. für kleine Lehrveranstaltungen in Schulen oder Universitäten, als Ruhebereiche in öffentlichen Gebäuden, als Ausstellungsräume, etc.
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Gattungsgemäße Besprechungsabteile umfassen häufig eine Abteilwand, die einen Innenraum bis auf eine oder mehrere Zugangsöffnungen vollständig umschließt. Die Zugangsöffnungen solcher Besprechungsabteile ist häufig offen gelassen, ist also nicht verschließbar.
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In dem Innenraum befindet sich oft ein Tisch, um den herum mehrere Stühle angeordnet sind. Alternativ hierzu - insbesondere bei größeren Besprechungsabteilen, die für eine Nutzeranzahl zwischen etwa 5 und 30 Personen ausgelegt sind - ist in dem Innenraum mitunter eine Sitzbank angeordnet, die sich entlang einer Innenfläche der Abteilwand erstreckt. In beiden Fällen sind die Sitzgelegenheiten eines solchen Besprechungsabteils regelmäßig derart angeordnet, dass die Nutzer des Abteils bestimmungsgemäß mit dem Rücken zur Abteilwand und einander zugewandt Platz nehmen. Insbesondere bei größeren Besprechungsabteilen erschwert diese Sitzanordnung allerdings die Präsentation von Information, beispielsweise die Dokumentation von Besprechungsergebnissen, da es in dem Innenraum eines solchen Besprechungsabteils - anders als in klassischen Seminarräumen mit einer Trennung zwischen einem Präsentatorbereich und einem Zuhörerbereich - kaum einen Ort gibt, der von allen Sitzgelegenheiten gut einsehbar ist, der aber dabei nicht die Nutzung des Besprechungsabteils und die Kommunikation zwischen den Nutzern behindert.
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Ein Besprechungsabteil der oben beschriebenen Art wird beispielsweise von der Fa. Holmris B8 unter der „Bezeichnung „IGLOO“ vertrieben. Bei diesem Besprechungsabteil hat die Abteilwand eine aus flachen Wandelementen zusammengesetzte Außenfläche, die näherungsweise der Form eines flachen Rotationsovals (also etwa der Form eines Kürbisses) entspricht. In die Abteilwand ist eine offene Zugangsöffnung eingebracht. Entlang der Innenfläche der Abteilwand verläuft eine Sitzbank, die nur im Bereich der Zugangsöffnung unterbrochen ist. Zur Präsentation von Information wird hier eine Anzahl von Bildschirmen eingesetzt, die in einem zentralen Bereich des Innenraums so angeordnet sind, dass ihre Bildschirmflächen nach außen weisen, so dass von jedem Sitzplatz mindestens einer der Bildschirme einsehbar ist. Eine solche Bildschirmanordnung ist allerdings für bestimmte Nutzungsarten des Innenraums ungünstig, indem sie für Nutzer eine körperliche oder jedenfalls empfundene Barriere für die Kommunikation mit gegenübersitzenden Nutzern bildet und indem sie Platz im Innenraum beansprucht, der ansonsten vorteilhaft z.B. von einem Präsentator oder Moderator einer Besprechung eingenommen werden könnte.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein flexibel einsetzbares Besprechungsabteil anzugeben, das insbesondere eine vorteilhafte Präsentation von Information ermöglicht.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch ein Besprechungsabteil mit Merkmalen des Anspruchs 1. Vorteilhafte und Ausführungen und Weiterentwicklungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen und der nachfolgenden Beschreibung dargelegt.
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Das Besprechungsabteil umfasst danach zusätzlich zu einer einen Innenraum umgebenden Abteilwand, in der mindestens eine Zugangsöffnung vorgesehen ist, mindestens ein Türelement. Die Zugangsöffnung kann sich im Rahmen der Erfindung bis zur Oberkante der Abteilwand erstrecken, so dass die Abteilwand im Bereich der Zugangsöffnung unterbrochen ist. Vorzugsweise erstreckt sich die Zugangsöffnung aber nur bis zu einer zweckmäßigen Durchgangshöhe, so dass die hierüber hinausragende Abteilwand die Zugangsöffnung überbrückt. Erfindungsgemäß ist an einer Innenfläche des Türelements eine zur Aufbringung und/oder Darstellung von Information eingerichtete Anzeigefläche angeordnet ist. Die Anzeigefläche ist in vorteilhaften Ausführungen wahlweise als Kreidetafel, Whiteboard, Bildschirm, Touchscreen, Smartboard (d.h. als digitales Whiteboard), Magnetwand und/oder Pinnwand ausgebildet ist.
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Der Erfindung liegt einerseits die Überlegung zugrunde, dass eine Möglichkeit zum Verschließen der Zugangsöffnung für bestimmte Nutzungsarten des Besprechungsabteils wünschenswert ist, beispielsweise um Umgebungsgeräusche vom dem Innenraum des Besprechungsabteils abzuhalten und somit ein konzentriertes Arbeiten zu fördern. Andererseits beruht die Erfindung auf der Erkenntnis, dass gerade der Bereich der Zugangsöffnung besonders gut zur Darstellung von Information nutzbar ist, da dieser Bereich regelmäßig frei von Sitzgelegenheiten gehalten und daher besonders gut einsehbar ist. Durch die Nutzung des Türelements als Ort zu Darstellung von Information werden somit zwei vorteilhafte Effekte in synergetischer Weise verwirklicht.
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In einer, insbesondere für größer (z.B. für 5 bis 30 Nutzer) dimensionierte Besprechungsabteile, zweckmäßigen Ausführung der Erfindung sind in der Abteilwand mehrere (insbesondere zwei) Zugangsöffnungen vorgesehen. In diesem Fall umfasst das Besprechungsabteil bevorzugt mindestens ein Türelement für jede der mehreren Zugangsöffnungen. Mindestens eines (bevorzugt jedes) der mehreren Türelemente ist dabei mit einer Anzeigefläche der vorstehend beschriebenen Art versehen.
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Als „Türelement“ wird hier allgemein ein körperliches Bauteil des Besprechungsabteils bezeichnet, dass die Funktion einer Tür hat, das also reversibel derart in die Zugangsöffnung einsetzbar ist, dass es die Zugangsöffnung zumindest teilweise (und bevorzugt vollständig) verschließt. Das Türelement kann dabei im Rahmen der Erfindung - nach Art einer normalen Tür - an der Abteilwand angelenkt sein, so dass das Türelement zwischen einer Schließstellung und einer Öffnungsstellung verschwenkbar ist. In einer bevorzugten Ausführung ist das Türelement des erfindungsgemäßen Besprechungsabteils aber - abweichend von normalen Türen - derart ausgebildet, dass es von der Abteilwand losgelöst (also nicht mit der Abteilwand verbunden) ist und selbstständig (ohne externe Unterstützung) im Raum steht. Das solchermaßen ausgebildete Türelement wird bestimmungsgemäß zum Verschließen der Zugangsöffnung in dieselbe geschoben und zum Öffnen der Zugangsöffnung aus derselben herausgeschoben. Um ein leichtes Verschieben des Türelements zu ermöglichen, steht das Türelement vorzugsweise auf (insbesondere lenkbaren) Rollen.
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Die von der Abteilwand losgelöste Ausbildung des Türelements hat einerseits den Vorteil, dass das Türelement (insbesondere ohne Demontageaufwand) gänzlich aus der Umgebung der Abteilwand entfernt werden kann, wenn es vorübergehend nicht benötigt wird. Dieser Vorteil wird unabhängig von der innenseitig eingerichteten Anzeigefläche erzielt. Ein Besprechungsabteil mit einer einen Innenraum umgebenden Abteilwand, in der mindestens eine Zugangsöffnung vorgesehen ist und mindestens einem von der Abteilwand losgelösten und selbstständig im Raum stehenden Türelement wird daher als eigenständige Erfindung angesehen. Das Türelement kann im Rahmen dieser eigenständige Erfindung auch ohne Anzeigefläche ausgebildet sein.
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Die von der Abteilwand losgelöste Ausbildung des Türelements hat andererseits den Vorteil, dass das Türelement von den Nutzern des Besprechungsabteils mitgenommen werden kann, um die auf der Anzeigefläche des Türelements angezeigte Information an einem anderen Ort zu verwerten. Das Türelement dient somit gleichzeitig als mobile Anzeigetafel. Die Möglichkeit zur einfachen Mitnahme dokumentierter Information ist insbesondere bei arbeitsteiligen Innovationsprozessen, die wechselweise in kleinen Arbeitsgruppen und im Plenum vollzogen werden, von großem Vorteil. In einer unter diesem Aspekt vorteilhaften Variante der Erfindung umfasst das Besprechungsabteil planmäßig mehr Türelemente als Zugangsöffnungen, so dass die oder jede Zugangsöffnung auch dann verschlossen werden kann, wenn ein Türelement vorübergehend an einen anderen Ort verbracht wurde. Um das oder jedes Türelement besonders flexibel nutzen zu können, sind bei einem Besprechungsabteil mit mehreren Zugangsöffnungen vorzugsweise alle Zugangsöffnungen gleich dimensioniert, so dass das oder jedes Türelement in jede der mehreren Zugangsöffnungen einsetzbar ist.
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Um die Handhabung der Anzeigefläche zu erleichtern, sind in einer zweckmäßigen Ausgestaltung der Erfindung in das Türelement eine Ablagefläche, ein Fach und/oder eine Schublade für Bediengeräte zur Bedienung der Anzeigefläche integriert. Je nach Ausbildung der Anzeigefläche handelt es sich bei den Bediengeräten beispielsweise um Schreib- und/oder Zeigegeräte wie Stifte, Kreiden, einen Schwamm, einen Wischer, einen Zeigestab, einen Laser-Pointer, eine Fernbedienung, Haltemagnete, Pinnwand-Nadeln, etc.
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Die Außenfläche des Türelements ist vorzugsweise derart gestaltet, dass sie an die Form einer Außenfläche der die Zugangsöffnung umgebenden Abteilwand angepasst ist. Somit schließt die Außenfläche des Türelements bündig mit der Außenfläche der Abteilwand ab, wenn das Türelement in die Zugangsöffnung eingesetzt ist.
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Der Innenraum des Besprechungsabteils kann im Rahmen der Erfindung unterschiedlich gestaltet sein. Vorzugsweise ist als Inneneinrichtung des Besprechungsabteils eine Sitzbank vorgesehen, die an einer Innenfläche der Abteilwand angeordnet ist. Die Sitzbank ist dabei insbesondere an der Abteilwand befestigt. In einer zweckmäßigen Gestaltung erstreckt sich die Sitzbank über die gesamte Länge der Abteilwand und ist lediglich im Bereich der oder jeder Zugangsöffnung unterbrochen. Bevorzugt weist die Sitzbank eine Rückenlehne auf, die insbesondere an der Innenfläche der Abteilwand angebracht oder in diese Innenfläche integriert ist.
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In vorteilhafter Ergänzung zu dieser Sitzbank umfasst das Besprechungsabteil optional mindestens einen von der Sitzbank und der Abteilwand losgelösten Hocker, der derart in die Zugangsöffnung einsetzbar ist, dass er - insbesondere zu beiden Seiten der Zugangsöffnung - bündig an die Sitzbank anschließt. Der Hocker erlaubt auf besonders einfache und flexible Weise, die Aufnahmekapazität (also die Anzahl der in dem Besprechungsabteil unterzubringenden Nutzer) bei Bedarf zu erweitern. Als Hocker wird hier und im Folgenden eine Sitzgelegenheit (insbesondere ohne Rückenlehne) mit einer im Vergleich zu der Sitzbank geringen Länge bezeichnet. Je nach Breite der zugehörigen Zugangsöffnung ist der Hocker als Sitzgelegenheit für eine oder mehrere Personen konzipiert. Grundsätzlich kann der Hocker mit dem Türelement verbunden sein, beispielsweise nach Art eines Klappsitzes. Bevorzugt ist der Hocker aber als auch von dem Türelement losgelöste Einheit realisiert. Der Hocker und die Türeinheit sind hierdurch besonders flexibel nutzbar. In einer weiteren Variante ist der Hocker derart gestaltet, dass er reversibel mit dem Türelement verbindbar ist. In dieser Ausführung kann der Hocker bei Bedarf an dem Türelement angebracht und danach wieder von dem Türelement abgenommen werden.
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Nachfolgend werden Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand einer Zeichnung näher erläutert. Darin zeigen:
- 1 und 2 in perspektivischen Darstellungen aus verschiedenem Blickwinkel ein Besprechungsabteil mit einer einen Innenraum umschließenden Abteilwand, in der zwei Zugangsöffnungen vorgesehen sind, mit zwei Türelementen zum reversiblen Verschließen der Zugangsöffnungen, mit einer an einer Innenfläche der Abteilwand angebrachten Sitzbank, und mit mindestens einem Hocker, der in die Zugangsöffnungen einsetzbar ist,
- 3 in einer perspektivischen Querschnittsdarstellung den Innenraum des mit dem Türelement verschlossenen Besprechungsabteils,
- 4 bis 6 In Darstellung gemäß 1, 2 bzw. 3 eine Variante das Besprechungsabteils ohne Türelemente und Hocker,
- 7 in einer gegenüber 6 gedrehten perspektivischen Querschnittsdarstellung den Innenraum des dortigen Besprechungsabteils,
- 8 und 9 in perspektivischen Darstellungen mit Blick auf eine Innenfläche bzw. eine Außenfläche eines der Türelemente.
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Einander entsprechende Teile und Größen sind stets mit gleichen Bezugszeichen versehen.
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Die 1 bis 9 zeigen ein Besprechungsabteil 1, das bestimmungsgemäß gemäß einem Raum-in-Raum-Konzept als Raumabteilung innerhalb eines größeren Gebäudeinnenraums eingesetzt wird. Das Besprechungsabteil 1 hat eine näherungsweise kreisförmig geschlossene Abteilwand 2, die eine Außenfläche 3 in Form eines abgeplatteten Rotationsovals aufweist. Konkret ist die Außenfläche 3 aus ebenen Platten 4 zusammengesetzt, so dass das Besprechungsabteil eine Grundfläche in Form eines gleichmäßigen Zwölfecks aufweist.
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In die Abteilwand 2 sind zwei gegenüberliegende, gleich dimensionierte Zugangsöffnungen 5 eingeschnitten. Jede der beiden Zugangsöffnungen 5 erstreckt sich vom Fußboden aus bis zu einer Durchgangshöhe von z.B. 210 cm (so dass das Besprechungsabteil 1 von einem durchschnittlich großen Nutzer aufrecht gehend betreten werden kann) und wird von einem oberen Bereich der Abteilwand 2 überspannt. An einer von einer Oberkante 6 (2) der Abteilwand 2 umrahmten Oberseite 7 ist das Besprechungsabteil 1 offen.
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Die Abteilwand 2 umgibt einen Innenraum 8 (2,3). In diesem Innenraum 8 weist das Besprechungsabteil 1 gemäß 3 eine umlaufende Sitzbank 9 mit einer gepolsterten Sitzfläche 10 und einer gepolsterten Rückenlehne 11 auf. Die Sitzbank 9 ist an eine Innenfläche 12 der Abteilwand 2 angebaut. Die - bis über den Kopfbereich eines auf der Sitzbank 9 sitzenden, gewöhnlich großen Nutzers reichende - Rückenlehne 11 ist dabei in die Innenfläche 12 der Abteilwand 2 integriert. Die Sitzbank 9 läuft um die gesamte Innenfläche 12 der Abteilwand 2 herum und ist nur im Bereich der Zugangsöffnungen 5 unterbrochen. Unter der Sitzfläche 10 sind offene Ablagefächer 13 vorgesehen, die beispielsweise als Ablage für Taschen oder Jacken dienen können.
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Oberhalb der Rückenlehne 11 verläuft eine Leuchtleiste 14 in Form einer Reihe von (dimmbaren) streifenförmigen, flächigen Leuchten 15, die den Innenraum 8 direkt beleuchten. Die Leuchtleiste 14 läuft - ebenso wie die Sitzbank 9 - um die gesamte Innenfläche 12 der Abteilwand 2 herum und ist nur im Bereich der Zugangsöffnungen 5 unterbrochen. Zwischen den Leuchten 15 sind vorzugsweise Anschlüsse 16 (insbesondere elektrische Steckdosen) zum Anschluss von elektronischen Geräten, z.B. zum Laden von Notebooks, zur Datenübertragung aus dem Internet oder einem Intranet, zur Bildübertragung an ein Anzeigegerät, etc. vorgesehen.
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Oberhalb der Leuchtleiste 14 (und somit, gemessen an sitzenden Nutzern, in einem Überkopfbereich 17) hängt die Innenfläche 12 der Abteilwand 2 über, steigt also mit anderen Worten schräg nach innen an. Zur Schalldämmung des Innenraums 8 ist die Innenfläche 12 in diesem Überkopfbereich 17 mit gelochten Wandplatten (sogenannten Akustik-Paneelen 18) aus Holz, insbesondere MDF, verkleidet. Die Akustik-Paneele 18 weisen in der hier beschriebenen Ausführung beispielsweise eine (nicht näher dargestellte) gleichmäßige Lochung mit kreisrunden Löchern auf, die einen Lochdurchmesser von 3 Millimetern aufweisen und in einem quadratischen Gitter mit Gitterabständen von 8 Millimetern angeordnet sind. Optional sind die Akustik-Paneele 18 zur Erhöhung der Schalldämmungswirkung mit einer Lage aus einer Materialwolle (z.B. Holz- oder Glaswolle), insbesondere einem sogenannten Akustikvlies, hinterfüttert.
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In die Oberkante 6 der Abteilwand 2 sind (nicht explizit sichtbare) Leuchten 19 integriert, die zur indirekten Beleuchtung des Innenraums 8 Licht nach oben emittieren. Die Leuchten 19 sind insbesondere schräg zur Mitte des Besprechungsabteils hin geneigt und beleuchten im Betrieb die über dem Besprechungsabteil 1 hängende Decke des Gebäudeinnenraums, in dem das Besprechungsabteil 1 aufgestellt ist. Von dort wird das Licht in den Innenraum 8 reflektiert. Die Leuchten 19 werden dabei durch die Akustik-Paneele 18 verdeckt, so dass sie aus dem Innenraum 8 nicht sichtbar sind.
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Weitere (ebenfalls nicht explizit sichtbare) Leuchten 20 sind unter der Sitzfläche 10 der Sitzbank 9 angeordnet. Diese Leuchten 20 beleuchten den Innenraum 8 indirekt über den Fußboden.
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Abgesehen von der Sitzbank 9 ist der Innenraum 8 des Besprechungsabteils 1 vorzugsweise leer. Je nach Nutzungskonzept können optional aber auch weitere Einrichtungsgegenstände, z.B. ein Tisch, in dem Innenraum 8 angeordnet sein.
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Das Besprechungsabteil 1 umfasst weiterhin zwei Türelemente 21 (1,2,7,8), durch die die Zugangsöffnungen 5 reversibel geschlossen werden können. Jedes der beiden Türelemente 21 ist als separates (insbesondere von der Abteilwand 2 losgelöstes) rollbares Teil ausgebildet, das zum Verschließen einer der Zugangsöffnungen 5 in dieselbe hineingerollt und zum Öffnen der Zugangsöffnung 5 aus der derselben herausgerollt wird. Die 1 zeigt in diesem Zusammenhang das Besprechungsabteil 1 mit einer halbgeöffneten Zugangsöffnung 5. In den 2 und 3 ist das Besprechungsabteil 1 dagegen mit geschlossenen Zugangsöffnungen 5 dargestellt. Die beiden Türelemente 21 haben die gleiche Form, so dass jedes der Türelemente 21 zum Verschließen beider Zugangsöffnungen 5 verwendet werden kann.
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Infolge der von der Abteilwand 2 losgelösten Ausbildung kann jedes der Türelemente 21 auch gänzlich aus der Umgebung der Abteilwand 2 entfernt werden, wenn es nicht oder anderweitig benötigt wird. Der sich hieraus ergebende offene Zustand des Besprechungsabteils 1 ist in den 4 bis 8 an einer Variante des Besprechungsabteils 1 dargestellt. Das Besprechungsabteil 1 gemäß 4 bis 7 unterscheidet sich von der in den 1 bis 3 gezeigten Ausführungsform nur dadurch, dass hier die Ablagefächer 13 mit einer Bodenplatte 22 (6,7) ausgeführt sind.
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Wie insbesondere aus den 8 und 9 hervorgeht, haben die Türelemente 21 jeweils eine annähernd runde Außenfläche 23, die an die Form der Außenfläche 3 der Abteilwand 2 in der Umgebung der Zugangsöffnungen 5 angepasst ist. Das jeweilige Türelement 21 fügt sich somit, wenn es vollständig in die Zugangsöffnung 5 hineingeschoben ist, in die Außenkontur der Abteilwand 2 ein, wobei die Außenfläche 23 des Türelements 21 bündig mit der Außenfläche 3 der Abteilwand 2 abschließt (s. 2).
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Eine Innenfläche 24 eines jeden Türelements 21 ist im Wesentlichen durch eine ebene Wand 25 gebildet. An dieser Innenfläche 24 ist eine Anzeigefläche 26 ( 2,3,8) ausgebildet, die zum Anzeigen und/oder Aufbringen von Information (z.B. Text, Skizzen, Bilder und/oder Videos) eingerichtet ist. Die Anzeigefläche 26 ist hierzu beispielsweise als Kreidetafel, Whiteboard, Bildschirm, Touch-Display, Smartboard, Magnetwand, Pinnwand und/oder Projektionsfläche (Leinwand) ausgebildet.
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In die Innenfläche 24 des Türelements 21 ist weiterhin mindestens eine Schublade 27 (3,8) zur Ablage von Bediengeräten für die Anzeigefläche 26 (z.B. für Schreib- und/oder Zeigegeräte wie Stifte, Kreiden, einen Schwamm, einen Wischer, einen Zeigestab, einen Laser-Pointer, eine Fernbedienung, Haltemagnete und/oder Pinnwand-Nadeln) integriert. Zusätzlich oder alternativ zu der Schublade 27 ist an der Innenfläche 24 zur Ablage der Bediengeräte optional mindestens ein offenes Ablagebrett oder ein offenes Fach angeordnet.
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Der zwischen der Außenfläche 23 und der Innenfläche 24 des Türelements 21 gebildete Raum ist zu beiden Seiten durch Seitenwände 28 abgeschlossen. Jedes der Türelemente 21 umfasst weiterhin ein Stützgerüst 29, das sicherstellt, dass das Türelement 21 von sich aus im Raum steht, ohne umzufallen. An einer unteren Plattform 30 des Stützgerüstes 29 sind lenkbare Rollen 31 befestigt, mittels derer das Türelement 21 über den Fußboden rollbar ist.
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Optional umfasst das Besprechungsabteil 1 weiterhin mindestens einen (roll-/ schieb- oder tragbaren) Hocker 32 (1,2), der in jede der Zugangsöffnungen 5 eingeschoben werden kann, so dass er die in diesem Bereich unterbrochene Sitzbank 9 komplettiert. Eine Sitzfläche 33 des Hockers 32 ist also derart gestaltet, dass sie zu beiden Seiten bündig an die Sitzfläche 10 der Sitzbank 9 anschließt, wenn der Hocker 32 vollständig in die Zugangsöffnung 5 eingeschoben ist. In 3 ist die entsprechende Position des Hockers 32 mit gestrichelten Linien eingetragen.
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Der Hocker 32 ist als von den anderen Teilen des Besprechungsabteils 1 (insbesondere von der Abteilwand 2, der Sitzbank 9 und dem Türelement 21) losgelöstes Teil realisiert. Er kann somit (zusammen mit einem der Türelemente 21) bei geschlossener Zugangsöffnung 5 oder (in Abwesenheit eines zugeordneten Türelements 21) bei geöffneter Zugangsöffnung 5 genutzt oder gänzlich aus der Umgebung der Abteilwand 2 und des Türelements 21 entfernt werden.
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In weiteren (nicht explizit dargestellten) Ausführungsformen des Besprechungsabteils 1 ist der Hocker 32 mit der Innenfläche 24 des Türelements 21 fest verbunden oder reversibel an der Innenfläche 24 anbringbar.
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Die Erfindung wird an den vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispielen besonders deutlich, ist gleichwohl auf diese Ausführungsbeispiele aber nicht beschränkt. Vielmehr können weitere Ausführungsformen der Erfindung aus den Ansprüchen und der vorstehenden Beschreibung abgeleitet werden.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Besprechungsabteil
- 2
- Abteilwand
- 3
- Außenfläche
- 4
- Platte
- 5
- Zugangsöffnung
- 6
- Oberkante
- 7
- Oberseite
- 8
- Innenraum
- 9
- Sitzbank
- 10
- Sitzfläche
- 11
- Rückenlehne
- 12
- Innenfläche
- 13
- Ablagefach
- 14
- Leuchtleiste
- 15
- Leuchte
- 16
- Anschluss
- 17
- Überkopfbereich
- 18
- Akustik-Paneel
- 19
- Leuchte
- 20
- Leuchte
- 21
- Türelement
- 22
- Bodenplatte
- 23
- Außenfläche
- 24
- Innenfläche
- 25
- Wand
- 26
- Anzeigefläche
- 27
- Schublade
- 28
- Seitenwand
- 29
- Stützgerüst
- 30
- Plattform
- 31
- Rolle
- 32
- Hocker
- 33
- Sitzfläche