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Die Erfindung betrifft eine Spülmaschine nach dem Oberbegriff des Patentanspruches 1. Demnach betrifft die Erfindung insbesondere eine gewerbliche Geschirr- oder Utensilienspülmaschine, welche als Programmautomat oder als Transportspülmaschine ausgebildet ist.
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Die Erfindung ist somit auf eine Spülmaschine gerichtet, welche mindestens eine als Rezirkulationskreislauf ausgebildete Waschzone aufweist. Die als Rezirkulationskreislauf ausgebildete Waschzone weist ein Düsensystem mit mindestens einer Waschdüse zum Versprühen von Waschflüssigkeit auf das zu reinigende Spülgut, ein Waschtank zum Auffangen von zumindest einem Teil der versprühten Waschflüssigkeit und eine Waschpumpe zum Zuführen von in dem Waschtank gesammelter Waschflüssigkeit zu der mindestens einen Waschdüse auf. Ferner weist die Spülmaschine ein der mindestens einen Waschzone zugeordnetes Schmutzauffangsystem mit mindestens einem Tankabdecksieb auf, um Schmutzpartikel von der versprühten und durch Schwerkraft in den Waschtank zurückfließenden Waschflüssigkeit abzutrennen.
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Programmautomaten sind manuell beladbare und entladbare Spülmaschinen. Die Programmautomaten („box-type ware washers“) oder auch („batch dish washers“ genannt) können Geschirrkorbdurchschubspülmaschinen, auch Haubenspülmaschinen („hood-type ware washers“) genannt, oder Frontlader („front loader ware washers“) sein. Frontlader können Untertischmaschinen („under counter machines“), Auftischmaschinen („top counter machines“) oder freistehende Spülmaschinen mit Frontbeschickung („free standing front loaders“) sein.
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Eine als Programmautomat ausgebildete Spülmaschine weist üblicherweise eine Behandlungskammer zum Reinigen von Spülgut auf. In der Regel ist unter der Behandlungskammer ein Waschtank angeordnet, in welchem Flüssigkeit aus der Behandlungskammer durch Schwerkraft zurückfließen kann. Im Waschtank befindet sich Waschflüssigkeit, welche üblicherweise Wasser ist, dem ggf. Reiniger zugeführt werden kann.
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Eine als Programmautomat ausgebildete Spülmaschine weist ferner ein Waschsystem mit einer Waschpumpe, einem mit der Waschpumpe verbundenen Leitungssystem und einem Düsensystem mit mindestens einer Waschdüse auf. Die sich im Waschtank befindliche Waschflüssigkeit kann von der Waschpumpe über das Leitungssystem zu der mindestens einen Waschdüse gefördert und durch diese mindestens eine Waschdüse in der Behandlungskammer auf das zu reinigende Spülgut gesprüht werden. Die versprühte Waschflüssigkeit fließt anschließend durch Schwerkraft in den Waschtank zurück.
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Transportspülmaschinen („conveyer ware washers“) sind insbesondere Bandtransportspülmaschinen („flight-type ware washers“) oder Korbtransportspülmaschinen („rack conveyer ware washers“). Transportspülmaschinen finden üblicherweise im gewerblichen Bereich Anwendung. Im Gegensatz zu Programmautomaten, bei welchen das zu reinigende Spülgut während der Reinigung ortsfest in der Maschine verbleibt, findet bei Transportspülmaschinen ein Transport des Spülguts durch verschiedene Behandlungszonen der Transportspülmaschine statt.
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Eine Transportspülmaschine weist üblicherweise mindestens eine Vorwaschzone sowie mindestens eine Hauptwaschzone auf, welche in der Transportrichtung des Spülgutes gesehen nach der/den Vorwaschzone(n) angeordnet ist. In Transportrichtung sehen nach der/den Hauptwaschzone(n) ist in der Regel mindestens eine Nachwaschzone bzw. Vorspülzone und mindestens eine der Nachwaschzone(n) nachgeschaltete Klarspülzone angeordnet. In Transportrichtung gesehen läuft das entweder unmittelbar auf dem Transportband aufgenommene Spülgut oder durch Körbe gehaltene Spülgut in der Transportrichtung üblicherweise durch einen Einlauftunnel, die sich daran anschließende(n) Vorwaschzone(n), Hauptwaschzone(n), Nachwaschzone(n), Klarspülzone(n), eine Trocknungszone in eine Auslaufstrecke ein.
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Den genannten Waschzonen der Transportspülmaschine sind jeweils ein Waschsystem zugeordnet, welches eine Waschpumpe und ein mit der Waschpumpe verbundenes Leitungssystem (Waschleitungssystem) aufweist, über welches dem Düsensystem bzw. der mindestens einen Waschdüse des Düsensystems Waschflüssigkeit zugeführt wird. Die der mindestens einen Waschdüse des Düsensystems zugeführte Waschflüssigkeit wird in den jeweiligen Waschzonen der Transportspülmaschine auf das Spülgut gesprüht, welches von einer Transportvorrichtung der Transportspülmaschine durch die jeweiligen Waschzonen transportiert wird. Jeder Waschzone ist ein Trank zugeordnet, in welchem die von den Waschdüsen versprühte Flüssigkeit aufgenommen wird und/oder in welchem Flüssigkeit für die Düsensysteme der betreffenden Behandlungszonen bereitgestellt wird.
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Bei den üblicherweise aus dem Stand der Technik bekannten Transportspülmaschinen wird Klarspülflüssigkeit in Form von Frischwasser, welches rein oder mit weiteren Zusätzen, wie beispielsweise Klarspüler, versetzt sein kann, über die Sprühdüsen der Klarspülzone auf das Spülgut gesprüht. Zumindest ein Teil der versprühten Klarspülflüssigkeit wird über ein Kaskadensystem entgegen der Transportrichtung des Spülgutes von Zone zu Zone transportiert.
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Die versprühte Klarspülflüssigkeit wird in einem Tank (Nachwaschtank) der Nachwaschzone aufgefangen, von welchem sie über die Waschpumpe des zur Nachwaschzone gehörenden Waschsystems zu den Sprühdüsen (Nachwaschdüsen) der Nachwaschzone gefördert wird. In der Nachwaschzone wird Waschflüssigkeit von dem Spülgut abgespült. Die hierbei anfallende Flüssigkeit fließt in den Waschtank der zumindest einen Hauptwaschzone, welche in Transportrichtung des Spülgutes gesehen der Nachwaschzone vorgeschaltet ist. Hier wird die Flüssigkeit üblicherweise mit einem Reiniger versehen und durch ein zu dem Waschsystem der Hauptwaschzone gehörenden Pumpensystem (Waschpumpe) über die Düsen (Waschdüsen) der Hauptwaschzone auf das Spülgut gesprüht. Von dem Waschtank der Hauptwaschzone fließt die Flüssigkeit - sofern keine weitere Hauptwaschzone vorgesehen ist - anschließend in den Vorwaschtank der Vorwaschzone. Die Flüssigkeit in dem Vorwaschtank wird über ein zu dem Waschsystem der Vorwaschzone gehörenden Pumpensystem (Vorwaschpumpe) über die Vorwaschdüsen der Vorwaschzone auf das Spülgut gesprüht, um grobe Verunreinigungen von dem Spülgut zu entfernen.
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Üblicherweise sind Spülmaschinen mit Spülpumpen ausgestattet, welche die zu versprühende Klarspülflüssigkeit dem Leitungssystem der Klarspülzone zuführen. Dies gewährleistet insbesondere einen quasi konstanten Volumenstrom der Klarspülflüssigkeit in der Klarspülzone. Es ist jedoch auch denkbar, den bauseitigen Leitungsdruck - beispielsweise den Druck der Frischwasserzufuhr - zu nutzen, um die Klarspülflüssigkeit dem Leitungssystem der Klarspülzone zuzuleiten. In diesem letztgenannten Fall kann ein ansteuerbares Ventil zwischen dem Leitungssystem und den Sprühdüsen der Klarspülzone vorgesehen sein, um eine zeitweise oder vollständige Unterbrechung der Zufuhr von Klarspülflüssigkeit zu den Sprühdüsen erreichen zu können.
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Unabhängig davon, ob eine Spülmaschine als Programmautomat oder als Transportspülmaschine ausgebildet ist, umfassen gewerbliche Geschirrspülmaschinen somit üblicherweise mindestens eine als Rezirkulationskreislauf ausgebildete Waschzone, welche ein Düsensystem mit mindestens einer Waschdüse zum Versprühen von Waschflüssigkeit auf das zu reinigende Spülgut, einen Waschtank zum Auffangen von zumindest einem Teil der versprühten Waschflüssigkeit und eine Waschpumpe zum Zuführen von in dem Waschtank gesammelte Flüssigkeit zu der mindestens einen Waschdüse aufweist.
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Da zum Reinigen des Spülgutes eine als Rezirkulationskreislauf ausgebildete Waschzone zum Einsatz kommt, wird zumindest ein Teil der in der Waschzone bereits versprühten Waschflüssigkeit in einem Kreislauf geführt, so dass die Gefahr besteht, dass die von dem Spülgut abgetragenen Schutzpartikel aufgrund der permanenten Umwälzung der Waschflüssigkeit immer weiter zerkleinert werden und sich somit nicht mehr ohne weiteres durch Siebvorrichtungen etc. von der Waschflüssigkeit abtrennen lassen. Demnach besteht die Gefahr, dass sich bei einer als Rezirkulationskreislauf ausgebildeten Waschzone die Schmutzbelastung der Waschflüssigkeit in der Waschzone mit zunehmender Waschzeit erhöht, so dass das Risiko der Wiederanschmutzung von Spülgut ansteigt und sich das Spülergebnis insgesamt verschlechtert.
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Dieses Problem tritt insbesondere bei der Vor- oder Hauptwaschzonen einer als Transportspülmaschine ausgebildeten Spülmaschine auf. Da bei Transportspülmaschinen die Fließrichtung der verwendeten Waschflüssigkeit kaskadenförmig entgegengesetzt der Transportrichtung des zu reinigenden Spülgutes ist, ist die Schmutzkonzentration der Waschflüssigkeit in der mindestens einen Vorwaschzone im Vergleich zu der Schmutzkonzentration der Waschflüssigkeit in den übrigen Behandlungszonen am größten, da in der Vorwaschzone der meiste Schmutz anfällt.
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Andererseits lässt es sich nicht vermeiden, dass über die Laufzeit einer als Transportspülmaschine ausgebildeten Spülmaschine ein Teil der stärker verschmutzten Waschflüssigkeit der Vorwaschzone durch den Transport des Spülgutes in die der Vorwaschzone nachgeschaltete mindestens eine Hauptwaschzone „verschleppt“ wird. Dadurch erhöht sich die Schmutzbelastung der Waschflüssigkeit in der Hauptwaschzone und demzufolge kann sich ebenso das Spülergebnis in der Hauptwaschzone verschlechtern.
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Um die in die Spülmaschine eingebrachten Schmutzpartikel von der zum Spülen des Spülgutes verwendeten Waschflüssigkeit zu trennen, ist es allgemein bekannt, Siebvorrichtungen in Gestalt von Schmutzsiebkörben zu verwenden, in welchen sich die in die Spülmaschine eingebrachten Schmutzpartikel sammeln. Bei Spülmaschinen, die als Programmautomaten ausgebildet sind, ist ein derartiger Schmutzsiebkorb üblicherweise in dem Sumpf der Behandlungskammer oberhalb des Waschtankes angeordnet.
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Andererseits ist es im Hinblick auf Spülmaschinen, die als Transportspülmaschinen ausgebildet sind, bekannt, zumindest den der Vorwaschzone zugeordneten Vorwaschtank, und vorzugsweise auch den der mindestens einen Hauptwaschzone zugeordneten Hauptwaschtank, mit Flächensieben und Schmutzsiebkörben auszustatten.
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Im Betrieb der entweder als Programmautomat oder als Transportspülmaschine ausgebildeten Spülmaschine fallen dann die mit Hilfe des sich umwälzenden Waschwassers von dem Spülgut abgespülten Schmutzpartikel wegen der Schwerkraft auf die Flächensiebe. Dort erfolgt eine Trennung der Schmutzpartikel von der in den entsprechenden Waschtank zurückfließenden Waschflüssigkeit. Die abgetrennten Schmutzpartikel werden anschließend üblicherweise in einen Schmutzsiebkorb gespült.
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Der vorliegenden Erfindung liegt die Problemstellung zugrunde, dass bei den bisher aus dem Stand der Technik bekannten Lösungen, bei welchen Flächensiebe bzw. Schmutzsiebkörbe zum Abtrennen von Schmutzpartikeln aus einer sich umwälzenden Waschflüssigkeit eingesetzt werden, die Gefahr besteht, dass die sich auf dem Flächensieb bzw. in dem Schmutzsiebkorb ansammelnden Schmutzpartikel durch die permanente Umwälzung der Waschflüssigkeit mit zunehmender Waschzeit soweit zerkleinert werden, dass die Schmutzpartikel eine Korngröße aufweisen, die nicht mehr von der Maschenweite des Flächensiebes bzw. Schmutzsiebkorbes erfasst wird, so dass trotz Vorsehen eines Flächensiebes oder Schmutzsiebkorbes nicht mehr verhindert werden kann, dass sich mit zunehmender Waschzeit immer mehr Schmutzpartikel in der Waschflüssigkeit ansammeln.
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In diesem Zusammenhang ist es aus der Druckschrift
DE 10 2009 048 810 A1 bekannt, der mindestens einen Waschzone der Spülmaschine ein Schmutzauffangsystem zuzuordnen, welches ein Tankabdecksieb aufweist, um Schmutzpartikel von der versprühten und durch Schwerkraft in den Waschtank der als Rezirkulationskreislauf ausgebildeten Waschzone zurückfließenden Waschflüssigkeit abzutrennen. Das aus diesem Stand der Technik bekannte Schmutzauffangsystem weist einen Schmutzsammelbereich auf, in welchem die mit Hilfe des Tankabdecksiebs von der Waschflüssigkeit abgetrennten Schmutzpartikel gesammelt werden. Der Schmutzsammelbereich ist strömungsmäßig mit einem Schmutzaustragrohrsystem verbunden, so dass mit Hilfe einer Schmutzaustragpumpe bedarfsweise die in dem Schmutzsammelbereich des Schmutzauffangsystems gesammelten Schmutzpartikel abgeführt werden können.
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Das aus der Druckschrift
DE 10 2009 048 810 A1 bekannte Schmutzauffangsystem weist im praktischen Gebrauch jedoch Nachteile auf, insbesondere was die im Betrieb der Spülmaschine tatsächlich realisierte Schmutzaustragleistung angeht. Es hat sich gezeigt, dass zum Entleeren des Schmutzsammelbereichs die Schmutzaustragpumpe über einen verhältnismäßig langen Zeitraum kontinuierlich betrieben werden muss. Während dieses Zeitraums sollte ferner eine Rezirkulation der Waschflüssigkeit in der Waschzone unterbrochen sein. Dies hat allerdings die Folge, dass ein kontinuierlicher Spül- bzw. Waschbetrieb mit dem herkömmlichen Schmutzaustragsystem beeinflusst wird. Insbesondere führt das aus der
DE 10 2009 048 810 A1 bekannte Schmutzaustragsystem zu einer von den Spülmaschinenbetreibern häufig nicht hinnehmbaren Verlängerung der Programmzyklen bzw. zu einer Reduzierung der Menge der pro Einheit von der Spülmaschine gereinigten Spülgutteile.
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Demgemäß liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zu Grunde, ausgehend von einem Schmutzauffangsystem, wie es zumindest dem Prinzip nach aus der
DE 10 2009 048 810 A1 bekannt ist, dieses dahingehend weiterzubilden, dass in einer effektiven aber dennoch leicht zu realisierenden Weise einerseits das Risiko einer Wiederanschmutzung des Spülguts reduziert und das Spülergebnis insgesamt verbessert werden kann und andererseits der Betrieb und insbesondere die Reinigungskapazität der Spülmaschine nicht negativ beeinflusst wird.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass bei einer Spülmaschine der eingangs genannten Art ein dem mindestens einem Waschsystem der Spülmaschine zugeordnetes Schmutzauffangsystem vorgesehen ist, wobei dem Schmutzauffangsystem ein Tankabdecksieb zugeordnet ist, welches ausgebildet ist, um Schmutzpartikel von der versprühten und durch Schwerkraft in den Waschtank zurückfließenden Waschflüssigkeit abzutrennen. Wie auch bei dem aus der Druckschrift
DE 10 2010 063 711 A1 bekannten Schmutzauffangsystem weist das erfindungsgemäße Schmutzauffangsystem einen zumindest bereichsweise in dem Waschtank angeordneten und nach oben hin offenen Schmutzsammelbereich auf, der dazu dient, die mit Hilfe des Tankabdecksiebs von der Waschflüssigkeit abgetrennten Schmutzpartikel zu sammeln.
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Bei der erfindungsgemäßen Lösung ist ferner ein mit dem Schmutzsammelbereich strömungsmäßig verbundenes Schmutzaustragsystem mit einem Schmutzaustragrohrsystem vorgesehen, über welches der Schmutzsammelbereich bedarfsweise geleert werden kann.
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Die erfindungsgemäße Lösung zeichnet sich insbesondere dadurch aus, dass dem Schmutzsammelbereich des Schmutzauffangsystems ein Druckausgleichsystem zugeordnet ist, um mit Hilfe dieses Druckausgleichsystems einen sich beim Entleeren des Schmutzsammelbereichs im Schmutzsammelbereich lokal aufbauenden Unterdruck egalisieren zu können.
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Die mit der erfindungsgemäßen Lösung erzielbaren Vorteile liegen auf der Hand: indem dem Schmutzsammelbereich ein Druckausgleichsystem zugeordnet ist, um den sich beim Entleeren des Schmutzsammelbereichs im Schmutzsammelbereich lokal aufbauenden Unterdruck zu egalisieren, ist der Prozess zum Entleeren des Schmutzsammelbereichs und insbesondere die hierfür notwendige Zeitdauer zu einem Schmutzauffangsystem mit einem Schmutzsammelbereich, wie er aus der Druckschrift De 10 2010 063 711 A1 bekannt ist. Hierbei wurde erkannt, dass mit Hilfe des Druckausgleichsystems nicht nur der sich im Schmutzsammelbereich lokal aufbauende Unterdruck reduziert oder egalisiert werden kann, sondern dass zusätzlich hierzu beim Entleeren des Schmutzsammelbereichs eine Wirbelströmung im Schmutzsammelbereich ausgebildet wird, bei welcher die mit den Schmutzpartikeln angereicherte Waschflüssigkeit in dem Schmutzsammelbereich rotiert und auf diese Weise das Entleeren des Schmutzsammelbereichs deutlich beschleunigt wird.
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Als Folge hiervon ist ein regelmäßiger Schmutzaustrag während des kontinuierlichen Betriebs der Spülmaschine realisierbar, ohne dass hierzu die Laufzeit der Spülmaschine verlängert werden müsste. Somit wird nicht nur das Risiko einer Wiederanschmutzung des Spülguts reduziert (da aufgrund eines regelmäßigen Schmutzaustrags die Qualität der Waschflüssigkeit optimiert wird), sondern auch die Kapazität der Spülmaschine nicht negativ beeinflusst.
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Zur Realisierung des Druckausgleichsystems kommen verschiedene Möglichkeiten in Frage. Insbesondere ist es von Vorteil, wenn das Druckausgleichsystem zumindest bereichsweise in einer Seitenwand des Schmutzsammelbereichs ausgebildet ist. Hierbei kann das Druckausgleichsystem beispielsweise einen flexiblen Wandbereich aufweisen, welcher beim Entleervorgang des Schmutzsammelbereichs sich in den Schmutzsammelbereich hineinverformt um so einen sich beim Entleeren des Schmutzsammelbereichs im Schmutzsammelbereich lokal aufbauenden Unterdruck zu egalisieren.
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In vorteilhafter Weise weist das Druckausgleichsystem jedoch einen für Waschflüssigkeit permeablen und vorzugsweise für Schmutzpartikel nicht permeablen Wandbereich auf, wie beispielsweise ein Sieb, insbesondere Feinsieb. Alternativ hierzu sind auch schlitzförmige Öffnungen oder punktförmige Öffnungen denkbar. Der permeable Wandbereich bzw. das Sieb und/oder die schlitz- oder punktförmigen Öffnungen sind vorzugsweise umfangsmäßig in der Seitenwand des Schmutzsammelbereichs derart ausgebildet, dass eine Wirbelbildung in der mit Schmutzpartikeln angereicherten Waschflüssigkeit im Schmutzsammelbereich beim Entleeren des Schmutzsammelbereichs unterstützt wird.
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Gemäß Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Spülmaschine weist das Schmutzaustragsystem eine Schmutzaustragpumpe auf, dessen Saugseite strömungsmäßig mit dem Schmutzsammelbereich verbunden oder verbindbar ist. Alternativ zu einer Schmutzaustragpumpe ist es auch denkbar, im Schmutzaustragrohrsystem ein ansteuerbares Ventil vorzusehen, so dass der Schmutzsammelbereich bedarfsweise durch Schwerkraft geleert werden kann, wenn nämlich das Ventil geöffnet ist. Jedoch ist das Vorsehen einer Schmutzaustragpumpe bevorzugt, da mit einer solchen Schmutzaustragpumpe die zum Entleeren des Schmutzsammelbereichs vorzusehende Zeit deutlich reduziert werden kann.
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Andererseits ist beim Verwenden einer Schmutzaustragpumpe Sorge zu tragen, dass über die Schmutzaustragpumpe tatsächlich im Wesentlichen nur die mit Schmutzpartikeln angereicherte und in dem Schmutzsammelbereich gesammelte Waschflüssigkeit abgeführt wird. Zu diesem Zweck ist gemäß Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung vorgesehen, dass das Druckausgleichsystem in einer Seitenwand des Schmutzsammelbereichs zwischen einem Anschlussstutzen, über den der Schmutzsammelbereich strömungsmäßig mit dem Schmutzaustragrohrsystem verbunden oder verbindbar ist, und dem gegenüberliegenden oberen Endbereich des Schmutzsammelbereichs ausgebildet ist. Insbesondere sollte dabei das Druckausgleichsystem möglichst in einem mittleren oder oberen Bereich des Schmutzsammelbereichs vorgesehen sein. Besonders effizient ist es, wenn das Druckausgleichsystem in einem Bereich der Seitenwand des Schmutzsammelbereichs oberhalb von 30% der von dem Anschlussstutzen zum oberen Endbereich des Schmutzsammelbereichs gemessenen Länge des Schmutzsammelbereichs vorgesehen ist.
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Der Schmutzsammelbereich sollte ein Fassungsvermögen von mindestens 0,5 I und max. 3,0 I aufweisen. Vorzugsweise liegt das Fassungsvermögen des Schmutzsammelbereichs in einem Bereich zwischen 1,0 I und 2,0 I. Hierbei handelt es sich um einen Kompromiss, bei welchem einerseits die zum Entleeren des Schmutzsammelbereichs notwendige Zeit und andererseits die Häufigkeit einer vorzunehmenden Entleerung des Schmutzsammelbereichs berücksichtigt sind.
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Ferner ist erfindungsgemäß insbesondere vorgesehen, dass das Schmutzaustragrohrsystem sowie der saugseitige Einlass und druckseitige Auslass der Schmutzaustragpumpe einen im Vergleich zu bei Spülmaschinen eingesetzten Waschpumpen größeren effektiven Durchmesser aufweist, insbesondere einen effektiven Durchmesser von mindestens 5 cm. Auch dies wirkt sich positiv auf die zum Entleeren des Schmutzsammelbereichs notwendige Zeit aus.
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Durch das Vorsehen des Druckausgleichsystems kann der Schmutzsammelbereich in kürzester Zeit entleert werden. Insbesondere erlaubt es die erfindungsgemäße Lösung den Einsatz einer Schmutzaustragpumpe mit einer Pumpenleistung von mindestens 100 I pro Minute und vorzugsweise einer Pumpenleistung von mindestens 110 I pro Minute.
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Insbesondere bietet die erfindungsgemäße Lösung ein effektives Verfahren zum Austragen von Schmutzpartikeln aus der Waschflüssigkeit, so dass eine längere Standzeit der Waschflüssigkeit im Vergleich zu herkömmlichen Lösungen realisierbar ist. Auf diese Weise ist es möglich, die Waschflüssigkeit für mehr Waschzyklen zu verwenden, bevor diese ausgetauscht werden muss. Dies spart insbesondere Frischwasser, Reiniger und Aufheizenergie ein.
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Vorzugsweise ist die Schmutzaustragpumpe ausgelegt, kontinuierlich oder zu vorgegebenen Zeiten bzw. Ereignissen die sich in dem Schmutzsammelbereich angesammelten Schmutzpartikel aus der Waschzone abzuführen.
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Demnach gestattet es die erfindungsgemäße Lösung, dass die mit Hilfe des Schmutzauffangsystems in der mindestens einen Waschzone der Spülmaschine angesammelten Schmutzpartikel auch automatisch aus der Spülmaschine entfernt werden können. Eine solche automatisch durchgeführte Schmutzaustragung entlastet das Bedienpersonal der Spülmaschine. Darüber hinaus kann wirkungsvoll verhindert werden, dass die Rezirkulation der Waschflüssigkeit in der Waschzone durch Überfüllung des Schmutzsammelbereiches beeinflusst bzw. blockiert wird.
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Nachfolgend werden Ausführungsbeispiele der erfindungsgemäßen Lösung mit Bezug auf die beiliegenden Zeichnungen näher beschrieben.
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In den Zeichnungen zeigen:
- 1 schematisch eine in Gestalt einer Transportspülmaschine ausgebildete Spülmaschine gemäß einer ersten Ausführungsform der Erfindung;
- 2 schematisch eine in Gestalt einer Transportspülmaschine ausgebildete Spülmaschine gemäß einer zweiten Ausführungsform der Erfindung;
- 3 schematisch eine in Gestalt einer Transportspülmaschine ausgebildete Spülmaschine gemäß einer dritten Ausführungsform der Erfindung; und
- 4 schematisch den Waschtank einer Waschzone von einer als Transportspülmaschine oder als Programmautomat ausgebildeten Spülmaschine mit einer Ausführungsform eines Schmutzauffangsystems.
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In 1 ist in einer schematischen Längsschnittansicht ein Beispiel für eine nach den Lehren der vorliegenden Erfindung ausgebildeten Transportspülmaschine 50 gezeigt. Die Transportspülmaschine 50 gemäß der Darstellung in 1 weist eine Vorwaschzone 51 sowie eine Hauptwaschzone 52 auf, welche in der Transportrichtung T des (in 1 nicht dargestellten) Spülgutes gesehen nach der Vorwaschzone 51 angeordnet ist. In Transportrichtung T gesehen nach der Hauptwaschzone 52 ist bei der in 1 dargestellten Transportspülmaschine 50 eine Nachwasch- bzw. Vorspülzone 53 und eine der Nachwasch- bzw. Vorspülzone 53 nachgeschaltete Klarspülzone 54 angeordnet. Das entweder unmittelbar auf einem Transportband 58 aufgenommene Spülgut oder durch Körbe gehaltene Spülgut läuft in der Transportrichtung T durch einen Einlauftunnel 55, die sich daran anschließende Vorwaschzone 51, die Hauptwaschzone 52, die Nachwaschzone 53, die Klarspülzone 54 und eine Trocknungszone 56 in eine Auslaufstrecke 57 ein.
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Den genannten Behandlungszonen 51, 52, 53, 54 der Transportspülmaschine 50 sind jeweils Sprühdüsen 13-1, 13-2, 13-3, 13-4 zugeordnet, über welche Flüssigkeit auf das Spülgut gesprüht wird, das von dem Transportband 58 durch die jeweiligen Behandlungszonen 51, 52, 53, 54 transportiert wird. Zumindest der Vorwaschzone 51, der Hauptwaschzone 52 und der Nachwasch- bzw. Vorspülzone 53 ist jeweils ein Tank (Waschtank 14-1, 14-2, 14-3) zugeordnet, in welchem versprühte Waschflüssigkeit aufgenommen und/oder Waschflüssigkeit für die Sprühdüsen 13-1, 13-2, 13-3 der betreffenden Zonen 51, 52, 53 bereitgestellt wird.
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Die Vorwaschzone 51, die Hauptwaschzone 52 und die Nachwaschzone 53 der Transportspülmaschine 50 gemäß der in 1 dargestellten ersten Ausführungsform der Erfindung weisen jeweils ein Waschsystem 10-1, 10-2, 10,3 auf. Jedes Waschsystem 10-1, 10-2, 10-3 setzt sich aus einer Waschpumpe 11-1, 11-2, 11-3, einem mit der Waschpumpe 11-1, 11-2, 11-3 verbundenen Leitungssystem 12-1, 12-2, 12-3 und den mit dem Leitungssystem 12-1, 12-2, 12-3 verbundenen Sprühdüsen 13-1, 13-2, 13-3 zusammen.
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Des Weiteren ist eine in den Figuren schematisch dargestellte Steuereinrichtung 100 vorgesehen, welche (unter anderem) dazu dient, die jeweiligen Waschpumpen 11-1, 11-2, 11-3 der Waschsysteme 10-1, 10-2, 10-3 während eines Waschprozesses geeignet anzusteuern, um zumindest zeitweise über das zugehörige Leitungssystem 12-1, 12-2, 12-3 Waschflüssigkeit zu den Sprühdüsen 13-1, 13-2, 13-3 des zum jeweiligen Waschsystem 10-1, 10-2, 10-3 zugehörigen Düsensystems zuzuführen.
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Bei der in 1 dargestellten Transportspülmaschine 50 wird Klarspülflüssigkeit in Form von Frischwasser, welches mit weiteren chemischen Zusätzen, wie beispielsweise Klarspüler, versetzt sein kann, über die oberhalb und unterhalb des Transportbandes 58 angeordnete Sprühdüsen 13-4 der Klarspülzone 54 auf das in 1 nicht dargestellte Spülgut gesprüht. Wie in 1 dargestellt, können in der Klarspülzone 54 aus seitlich angeordnete Sprühdüsen 13-5 vorgesehen sein.
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Ein Teil der in der Klarspülzone 54 versprühten Klarspülflüssigkeit wird über ein Kaskadensystem entgegen der Transportrichtung T des Spülgutes von Zone zu Zone transportiert. Der restliche Teil wird über ein Ventil 59 und eine Bypassleitung 60 direkt in den Vorwaschtank 14-1 der Vorwaschzone 51 geleitet.
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Die in der Klarspülzone 54 versprühte Klarspülflüssigkeit wird in dem Tank (Nachwasch- bzw. Vorspültank 14-3) der Nachwasch- bzw. Vorspülzone 53 aufgefangen, von welchem sie über die zu dem Waschsystem 10-3 der Nachwasch- bzw. Vorspülzone 53 gehörende Waschpumpe 11-3 zu den Sprühdüsen 13-3 (Nachwasch- bzw. Vorspüldüsen) der Nachwasch- bzw. Vorspülzone 53 gefördert wird. In der Nachwasch- bzw. Vorspülzone 53 wird Waschflüssigkeit von dem Spülgut abgespült.
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Die hierbei anfallende Flüssigkeit fließt in den Waschtank 14-2 der Hauptwaschzone 52, wird üblicherweise mit einem chemischen Reiniger versehen und mit Hilfe einer zu dem Waschsystem 10-2 der Hauptwaschzone 52 gehörenden Waschpumpe 11-2 über die Sprühdüsen 13-2 (Waschdüsen) des zur Hauptwaschzone 52 gehörenden Waschsystems 10-2 auf das Spülgut gesprüht.
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Von dem Waschtank 14-2 der Hauptwaschzone 52 fließt die Waschflüssigkeit anschließend in den Vorwaschtank 14-1 der Vorwaschzone 51. Die in dem Vorwaschtank 14-1 gesammelte Waschflüssigkeit wird in der Vorwaschzone 51 mit Hilfe einer zu dem Waschsystem 10-1 der Vorwaschzone 51 gehörenden Waschpumpe 11-1 über die Sprühdüsen 13-1 (Vorwaschdüsen) des zu der Vorwaschzone 51 gehörenden Waschsystems 10-1 auf das Spülgut gesprüht, um grobe Verunreinigungen von dem Spülgut zu entfernen.
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Bei der in 1 dargestellten Transportspülmaschine 50 weist die Hauptwaschzone 52 ein Tankabdecksieb 20-2 auf, welches oberhalb des Hauptwaschtankes 14-2 angeordnet ist. Im Betrieb der Transportspülmaschine 50 wird über die Sprühdüsen 13-2 (Waschdüsen) des Waschsystems 10-2 Waschflüssigkeit auf das Spülgut gesprüht. Die versprühte Waschflüssigkeit fließt durch Schwerkraft in den Waschtank 14-2 der Hauptwaschzone 52 zurück, wobei die in der Hauptwaschzone 52 von dem Spülgut abgespülten Schmutzpartikel von dem Tankabdecksieb 20-2 zurückgehalten werden, sofern die Schmutzpartikel größer als die Maschenweite des Tankabdecksiebes 20-2 sind. Vorzugsweise beträgt die Maschenweite des Tankabdecksiebes 20-2 ca. 1 mm bis 4 mm.
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Bei der in 1 schematisch dargestellten Transportspülmaschine 50 muss zur Reinigung des Tankabdecksiebes 20-2 der Spülbetrieb unterbrochen werden, um das Tankabdecksieb 20-2 manuell reinigen zu können.
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Ein Teil der in der Hauptwaschzone 52 versprühten Waschflüssigkeit gelangt über ein Überlaufsystem 61 in den Waschtank (Vorwaschtank 14-1) der Vorwaschzone 51. Wie auch die Hauptwaschzone 52 ist die Vorwaschzone 51 mit einem als Flächensieb ausgebildeten Tankabdecksieb 20-1 ausgerüstet. Dieses Tankabdecksieb 20-1 ist oberhalb des Waschtankes (Vorwaschtank 14-1) der Vorwaschzone 51 angeordnet, um Schmutzpartikel von der in der Vorwaschzone 51 versprühten und durch Schwerkraft in den Vorwaschtank 14-1 zurückfließenden Waschflüssigkeit abzutrennen. Die Maschenweite des Tankabdecksiebes 20-1 liegt vorzugsweise in einem Bereich zwischen ca. 1 mm bis 4 mm.
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Da - wie eingangs ausgeführt - die Schmutzkonzentration der Waschflüssigkeit in der Vorwaschzone 51 am größten ist, da hier der meiste Schmutz anfällt, ist die in 1 dargestellte Transportspülmaschine 50 mit einem der Vorwaschzone 51 zugeordneten Schmutzauffangsystem 70 ausgerüstet, welches einen in der Vorwaschzone 51, und insbesondere innerhalb des Vorwaschtankes 14-1 angeordneten Schmutzsammelbereich 71-1 aufweist. Der Aufbau und die Funktionsweise des bei der in 1 dargestellten Transportspülmaschine 50 zum Einsatz kommenden Schmutzauffangsystems 70 wird nachfolgend unter Bezugnahme auf die Darstellung in 4 näher beschrieben.
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Bei der in 1 dargestellten Ausführungsform der Transportspülmaschine 50 dient der Schmutzsammelbereich 71 zum Sammeln der mit Hilfe des Tankabdecksiebes 20-1 von der Waschflüssigkeit abgetrennten Schmutzpartikel. Im Einzelnen, und wie es nachfolgend unter Bezugnahme auf die Darstellung in 4 näher beschrieben wird, ist der Schmutzsammelbereich 71-1 als eine in dem Vorwaschtank 14-1 angeordnete, nach oben hin geöffnete Kammer ausgebildet, die an ihren Seiten ein Druckausgleichsystem aufweist. Über die obere Öffnung können die mit Hilfe des Tankabdecksiebes 20-1 abgetrennten Schmutzpartikel in den kammerförmigen Schmutzsammelbereich 71-1 gelangen. Dadurch, dass der Schmutzsammelbereich 71 an den Seiten ein Druckausgleichsystem aufweist, ist eine besonders schnelle Entleerung des Schmutzsammelbereiches 71 realisierbar.
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Im Einzelnen, und wie es nachfolgend unter Bezugnahme auf die Darstellung in 4 näher beschrieben wird, ist es bevorzugt, wenn das Tankabdecksieb 20-1 oberhalb des Schmutzsammelbereiches 71-1 angeordnet ist und eine Ablaufschräge in Gestalt eines in Richtung einer Zufuhröffnung 22 gerichtetes Gefälle aufweist, wobei der nach oben offen ausgebildete Schmutzsammelbereich 71-1 unterhalb der Zufuhröffnung 22 angeordnet ist, so dass die mit Hilfe des Tankabdecksiebes 22 abgetrennten Schmutzpartikel über die Zufuhröffnung 22 in den Schmutzsammelbereich 71-1 gelangen können.
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Denkbar hierbei ist es insbesondere, dass das Tankabdecksieb 20-1 zumindest bereichsweise trichterförmig ausgebildet ist, wobei die Zufuhröffnung 22 innerhalb des trichterförmigen Bereiches 21 des Tankabdecksiebes 20-1, und vorzugsweise im Zenit des trichterförmigen Bereiches 21 des Tankabdecksiebes 20-1 ausgebildet ist (vgl. hierzu insbesondere auch die Darstellung in 4).
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Das bei der in 1 dargestellten Ausführungsform zum Einsatz kommende Schmutzauffangsystem 70 weist ferner ein mit dem Schmutzsammelbereich 71-1 verbundenes Schmutzaustragrohrsystem bestehend aus einem Standrohr 72-1 und einer Schmutzwasserleitung 73-1 auf, zum Austragen der in dem Schmutzsammelbereich 71-1 gesammelten Schmutzpartikel aus der Vorwaschzone 51. Wie dargestellt, ist in dem Schmutzaustragrohrsystem 72-1, 73-1 eine Schmutzaustragpumpe 74-1 angeordnet. Der saugseitige Einlass der Schmutzaustragpumpe 74-1 ist über das zum Schmutzaustragrohrsystem gehörende Standrohr 72-1 mit dem unteren Bereich des Schmutzsammelbereiches 71-1 verbunden. Der druckseitige Auslass der Schmutzaustragpumpe 74-1 mündet in der zum Schmutzaustragrohrsystem gehörenden Schmutzwasserleitung 73-1.
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Bei der in 1 dargestellten Ausführungsform führt die Schmutzwasserleitung 73-1 zu einem externen Schmutzauffangbehälter 80, welcher außerhalb der Vorwaschzone 51 vor dem Einlauftunnel 55 der Transportspülmaschine 50 angeordnet ist. Dieser extern ausgeführte Schmutzauffangbehälter 80 weist vorzugsweise ein Sieb sowie einen Anschluss 81 an ein Abwassersystem auf.
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Da beim Versprühen von Waschflüssigkeit in der Vorwaschzone 51 nicht verhindert werden kann, dass ein Teil der versprühten Waschflüssigkeit in den Schmutzsammelbereich 71 gelangt, werden über die Schmutzaustragpumpe 74-1 nicht nur die mit Hilfe des Tankabdecksiebes 20-1 abgetrennten Schmutzpartikel, sondern auch ein Teil der Waschflüssigkeit aus der Vorwaschzone 51 gefördert. In dem Schmutzauffangbehälter 80 wird das aus dem Schmutzsammelbereich 71-1 abgeführte Material (Schmutzpartikel und Waschflüssigkeit) gesiebt, wobei die flüssigen Bestandteile (Waschflüssigkeit) über den Abflussanschluss 81 einem Abwassersystem zugeführt und die in dem Schmutzauffangbehälter 80 verbleibenden Feststoffe (Schmutzpartikel) anschließend entsorgt werden können.
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Wie in 2 dargestellt, ist es alternativ zu der in 1 dargestellten Ausführungsform auch denkbar, die Schmutzpartikel mit dem Abwasser aus der Vorwaschzone 51 in ein Abfallentsorgungssystem 82 zu pumpen, wobei dieses System 82 örtlich entweder direkt neben der Transportspülmaschine 50 oder auch weiter weg positioniert sein kann. Als Abfallentsorgungssystem 82 können Auspresssysteme zum Trennen von Feststoffen und Flüssigkeiten und/oder Zerkleinerungssyteme (Zermahl-, Häxelsysteme, etc.) eingesetzt werden.
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Vorzugsweise wird in dem Abfallentsorgungssystem 82 ebenfalls das aus dem Schmutzsammelbereich 71-1 abgeführte Material (Schmutzpartikel und Waschflüssigkeit) gesiebt, wobei die flüssigen Bestandteile (Waschflüssigkeit) über einen Abflussanschluss 83 einem Abwassersystem zugeführt und die in dem Abfallentsorgungssystem 82 verbleibenden Feststoffe (Schmutzpartikel) anschließend entsorgt werden können.
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Gemäß Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Lösung ist vorgesehen, dass das aus dem Schmutzsammelbereich 71-1 abgeführte Material (Schmutzpartikel und Waschflüssigkeit) einem Wärmerückgewinnungssystem (Wärmetauscher) zugeführt wird, um zumindest einen Teil der thermischen Energie des aus dem Schmutzsammelbereich 71-1 abgeführten Materials „rückzugewinnen“ und zum Erwärmen der in der Spülmaschine zu versprühenden Flüssigkeiten (Waschflüssigkeit oder Klarspülflüssigkeit) zu verwenden.
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Beispielsweise ist es denkbar, dass zunächst das aus dem Schmutzsammelbereich 71-1 abgeführte Material gesiebt wird, wobei anschließend nur die flüssigen Bestandteile (Waschflüssigkeit) dem Wärmerückgewinnungssystem zugeführt werden. Auf diese Weise kann wirksam die Gefahr einer Verstopfung oder Störung aufgrund von Schmutzpartikeln reduziert werden.
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Alternativ oder zusätzlich hierzu ist es auch denkbar, nach dem Abtrennen der Schmutzpartikel von dem aus dem Schmutzsammelbereich 71-1 abgeführten Material die flüssigen Bestandteile (Waschflüssigkeit) gegebenenfalls derart aufzubereiten, dass die flüssigen Bestandteile wieder dem Waschsystem der Spülmaschine zugeführt werden können. Eine gegebenenfalls vorzunehmende Aufbereitung könnte in einer Filtration bestehen.
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In 3 ist eine weitere Ausführungsform der nach den Lehren der vorliegenden Erfindung ausgebildeten Transportspülmaschine 50 dargestellt. Diese Ausführungsform ist im Wesentlichen identisch mit der zuvor unter Bezugnahme auf die Darstellung in 1 oder 2 dargestellten Ausführungsform, allerdings mit der Ausnahme, dass nicht nur die Vorwaschzone 51, sondern auch die Hauptwaschzone 52 mit einem Schmutzauffangsystem 70 ausgerüstet ist, dessen Aufbau und Funktionsweise nachfolgend unter Bezugnahme auf die Darstellung in 4 näher beschrieben werden.
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Im Unterschied zu der in 1 dargestellten Ausführungsform ist somit bei der in 3 gezeigten Transportspülmaschine 50 in dem bzw. oberhalb des Hauptwaschtankes 14-2 ein Tankabdecksieb 20-2 vorgesehen, welches eine Zufuhröffnung 22 (vgl. 4) aufweist, wobei unterhalb der Zufuhröffnung 22 ein nach oben offen ausgebildeter Schmutzsammelbereich 71-2 angeordnet ist. In diesem Schmutzsammelbereich 71-2 werden die mit Hilfe des Tankabdecksiebes 20-2 abgetrennten Schmutzpartikel über die Zufuhröffnung 22 in den Schmutzsammelbereich 71-2 eingebracht.
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Bei der in 3 dargestellten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Lösung ist am unteren Bereich des Schmutzsammelbereiches 71-2 ein Schmutzaustragrohrsystem bestehend aus einer Schmutzwasserleitung 73-2 und einem Standrohr 72-2 vorgesehen. Über eine Schmutzaustragpumpe 74-2 gelangt das in dem Schmutzsammelbereich 71-2 angesammelte Material (Waschflüssigkeit und abgetrennte Schmutzpartikel) in einen extern von der Hauptwaschzone 52 ausgebildeten Schmutzauffangbehälter 80 bzw. in einen extern von der Transportspülmaschine 50 ausgebildetes Abfallentsorgungssystem 82.
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Nachfolgend werden unter Bezugnahme auf die Darstellung in 4 der Aufbau und die Funktionsweise des Schmutzauffangsystems 70 näher beschrieben.
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Das Schmutzauffangsystem 70 ist innerhalb eines Waschtankes 14 einer Transportspülmaschine 50 oder einer als Programmautomat ausgebildeten Spülmaschine angeordnet. Das Schmutzauffangsystem 70 weist ein Tankabdecksieb 20 auf, welches vorzugsweise im Waschtank 14 oberhalb des Flüssigkeitsniveaus der in dem Waschtank 14 aufgenommenen Waschflüssigkeit angeordnet. Das Tankabdecksieb 20 dient dazu, Schmutzpartikel von der versprühten und durch Schwerkraft in den Waschtank zurückfließenden Waschflüssigkeit abzutrennen. Aus diesem Grund ist für das Tankabdecksieb 20 eine geeignete Maschenweite vorzusehen.
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Ferner gehört zu dem Schmutzauffangsystem 70 ein Schmutzsammelbereich 71, welcher als eine Kammer ausgebildet ist, die nach oben hin geöffnet ist. Über die Öffnung des als Kammer ausgebildeten Schmutzsammelbereiches 71 werden die von dem Tankabdecksieb 20 abgetrennten Schmutzpartikel dem Schmutzsammelbereich 71 zugeführt. Hierzu ist es bevorzugt, wenn das Tankabdecksieb 20 eine Ablaufschräge in Gestalt eines in Richtung einer Zufuhröffnung 22 gerichteten Gefälles aufweist, wobei der nach oben offen ausgebildete Schmutzsammelbereich 71 unterhalb der Zufuhröffnung 22 angeordnet ist.
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Wie in 4 angedeutet, ist insbesondere im oberen Bereich der Seitenwand des Schmutzsammelbereichs 71 ein dort schematisch gezeigtes Druckausgleichsystem 90 vorgesehen. Bei der in 4 schematisch gezeigten Ausführungsform des Schmutzauffangsystems 70 wird das Druckausgleichsystem 90 durch einen für Waschflüssigkeit permeablen Wandbereich in der Seitenwand des Schmutzsammelbereichs 71 gebildet. Insbesondere ist es denkbar, dass als Druckausgleichsystem ein Feinsieb zum Einsatz kommt.
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Alternativ oder zusätzlich sind auch andere Öffnungen, insbesondere schlitzförmige oder punktförmige Öffnungen denkbar, um insbesondere einer Wirbelbildung der mit Schmutzpartikeln angereicherten Waschflüssigkeit im Schmutzsammelbereich 71 zu unterstützen.
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Der Darstellung in 4 ist ferner zu entnehmen, dass das Druckausgleichsystem 90 in einem Bereich der Seitenwand des Schmutzsammelbereichs 71 oberhalb von 30 % der von dem Anschlussstutzen 75 zum oberen Endbereich 76 des Schmutzsammelbereichs 71 gemessenen Länge des Schmutzsammelbereichs 71 ausgebildet ist. Durch diese Anordnung wird wirksam verhindert, dass beim Betrieb der Schmutzaustragpumpe nicht kontaminierte Waschflüssigkeit über das beispielsweise als Feinsieb ausgebildete Druckausgleichsystem 90 angesaugt wird.
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Wie in 4 dargestellt, ist es beispielsweise denkbar, dass das Tankabdecksieb 20 zumindest bereichsweise trichterförmig ausgebildet ist, wobei die Zufuhröffnung 22 innerhalb des trichterförmigen Bereiches 21 des Tankabdecksiebes 20, und vorzugsweise in dem verjüngten Bereich des trichterförmigen Bereiches 21 des Tankabdecksiebes 20, ausgebildet ist.
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Weiter ist es bevorzugt, wenn der Schmutzsammelbereich 71 am oberen Ende trichterförmig ausgebildet ist (vgl. den trichterförmigen Bereich 75 in 4), um in die Zufuhröffnung 22 des Tankabdecksiebes 20 eingesetzt bzw. aufgenommen werden zu können.
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Im Betrieb der Spülmaschine (nicht in 4 gezeigt) wird in der Waschzone Waschflüssigkeit versprüht, wobei ein Teil der versprühten Waschflüssigkeit über das Tankabdecksieb 20 in den Waschtank 14 zurückfließt. Der restliche Teil der versprühten Waschflüssigkeit fließt durch Schwerkraft direkt über die in dem Tankabdecksieb 20 vorgesehene Zufuhröffnung 22 in den Schmutzsammelbereich 71. Die beim Waschvorgang von dem Spülgut abgespülten Schmutzpartikel werden - sofern sie größer als die Maschenweite des Tankabdecksiebes 20 sind - von dem Tankabdecksieb 20 daran gehindert, in die in den Waschtank 14 gesammelte Waschflüssigkeit zu gelangen. Vielmehr werden die von dem Tankabdecksieb 20 abgetrennten Schmutzpartikel durch die Ablaufschräge zu der Zufuhröffnung 22 bewegt und gelangen somit in den Schmutzsammelbereich 71.
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Um den Schmutzsammelbereich 71 vorzugsweise automatisch entleeren zu können, weist das Schmutzauffangsystem 70 vorzugsweise ferner ein Schmutzaustragrohrsystem auf. Dieses Schmutzaustragrohrsystem besteht bei der in 4 dargestellten Ausführungsform des Schmutzaustragsystems 70 aus einem Standrohr 72, welches mit dem unteren Bereich des Schmutzsammelbereiches 71 verbunden ist. Das Standrohr 72 ist mit dem saugseitigen Einlass einer Schmutzaustragpumpe 74 verbunden. Der druckseitige Auslass der Schmutzaustragpumpe 74 mündet in einer Schmutzwasserleitung 73, so dass bei Aktivierung der Schmutzaustragpumpe 74 der Inhalt des Schmutzsammelbereiches 71 von der Waschzone abgeführt werden kann.
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Die Schmutzaustragpumpe 74 ist vorzugsweise ausgelegt, kontinuierlich oder zu vorgegebenen Zeiten bzw. Ereignissen die in dem Schmutzsammelbereich 71 gesammelten Schmutzpartikel zusammen mit der ebenfalls in dem Schmutzsammelbereich 71 gesammelten Waschflüssigkeit abzuführen. Insbesondere ist es dabei denkbar, dass die Schmutzaustragpumpe 74 über die bereits erwähnte Steuerung 100 in Abhängigkeit von der Menge der in dem Schmutzsammelbereich 71 gesammelten Schmutzpartikel angesteuert wird.
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Gleichwohl ist es selbstverständlich denkbar, dass das Abpumpen von Schmutz aus dem Schmutzsammelbereich 71 in Abhängigkeit von beispielsweise dem Niveau in dem Schmutzsammelbereich 71, dem Niveau in dem Waschtank 14, oder anderen Faktoren erfolgt.
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Kommt das Schmutzauffangsystem 71 bei einer Transportspülmaschine 50 zum Einsatz (vgl. beispielsweise 1 bis 3), ist es ferner denkbar, dass die Schmutzaustragpumpe 74 beispielsweise in Abhängigkeit von der Transportgeschwindigkeit, mit welcher das Spülgut durch die Behandlungszonen der Transportspülmaschine 50 transportiert wird, oder beispielsweise in Abhängigkeit von der Klarspülflüssigkeitsmenge, die in der Klarspülzone 54 pro Zeiteinheit versprüht wird, aktiviert wird.
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Die Erfindung ist nicht auf die in Zusammenhang mit den Zeichnungen beschriebenen Ausführungsformen beschränkt.
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So ist es beispielsweise denkbar, dass das Tankabdecksieb 20, 20-1, 20-2 des Schmutzauffangsystems 70 nicht eine im Wesentlichen mittig angeordnete Zufuhröffnung 22 aufweist, über welche die mit Hilfe des Tankabdecksiebes 20, 20-1, 20-2 abgetrennten Schmutzpartikel in den Schmutzsammelbereich 71, 71-1, 71-2 gelangen. Vielmehr kann diese Zufuhröffnung 22 auch als Spalt ausgebildet sein, der an einem Randbereich des Tankabdecksiebes 20, 20-1, 20-2 vorgesehen ist.
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Ferner ist es grundsätzlich denkbar, dass die Zufuhröffnung 22 mit Hilfe eines Grobsiebes überdeckt wird, wobei dieses Grobsieb vorzugsweise eine Maschenweite aufweisen sollte, die größer als die Maschenweite des Tankabdecksiebes 20, 20-1, 20-2 ist. Durch das Vorsehen eines derartigen Grobsiebes kann wirkungsvoll verhindert werden, dass beispielsweise Besteckteile oder andere Utensilien verschieden von Schmutzwasserpartikeln versehentlich in den Schmutzsammelbereich 71, 71-1, 71-2 gelangen.
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Obwohl die erfindungsgemäße Lösung in den 1 bis 3 im Zusammenhang mit einer Transportspülmaschine 50 beschrieben wurde, ist es selbstverständlich auch denkbar, eine als Programmautomat ausgebildete Spülmaschine mit einem Schmutzauffangsystem 70 auszurüsten.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102009048810 A1 [0020, 0021, 0022]
- DE 102010063711 A1 [0023]