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DE102005008987B3 - Mehrtankgeschirrspülmaschine mit Rückspülvorrichtung - Google Patents

Mehrtankgeschirrspülmaschine mit Rückspülvorrichtung Download PDF

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DE102005008987B3
DE102005008987B3 DE102005008987A DE102005008987A DE102005008987B3 DE 102005008987 B3 DE102005008987 B3 DE 102005008987B3 DE 102005008987 A DE102005008987 A DE 102005008987A DE 102005008987 A DE102005008987 A DE 102005008987A DE 102005008987 B3 DE102005008987 B3 DE 102005008987B3
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DE102005008987A
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English (en)
Inventor
Bruno Dipl.-Ing. Gaus
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Meiko Maschinenbau GmbH and Co KG
Original Assignee
Meiko Maschinenbau GmbH and Co KG
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Publication date
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Priority to DE502006004228T priority patent/DE502006004228D1/de
Priority to PCT/EP2006/000760 priority patent/WO2006092195A1/de
Priority to EP06706474A priority patent/EP1835840B1/de
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  • Engineering & Computer Science (AREA)
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Abstract

Zur Reinigung von Spülgut (116) kommen insbesondere im gewerblichen Bereich Mehrtankgeschirrspülmaschinen (110) zum Einsatz. Es wird eine Mehrtankgeschirrspülmaschine (110) mit einer Spülzone (112) vorgeschlagen, wobei die Spülzone (112) mindestens einen Spülwasservorratstank (122), mindestens ein Filtergehäuse (124), mindestens einen Feinfilter (142) und mindestens eine Rückspülvorrichtung (160, 162, 168, 172, 210) aufweist. In einem Normalbetrieb wird eine Filterwand (146) des mindestens einen Feinfilters (142) in einer Richtung von einem Schmutzwasserraum (152) hin zu einem Reinwasserraum (150) durchströmt. Zur Reinigung des Feinfilters (142) kann die Mehrtankgeschirrspülmaschine (110) in einem Rückspülbetrieb betrieben werden, ohne dass dabei der Spülvorgang unterbrochen werden muss. In diesem Rückspülbetrieb wird eine Durchströmung der mindestens einen Filterwand (146) durch Spülwasser (128) durch Einsatz einer Rückspülpumpe (162) und einer Abwasserpumpe (160) umgekehrt. Dabei werden Schmutzpartikel, welche sich auf der Innenseite der Filterwand (146) befinden, abgespült und mittels der Abwasserpumpe (160) in einen Abwasserablauf (166) befördert.

Description

  • Gebiet der Erfindung
  • Die Erfindung betrifft eine Mehrtankgeschirrspülmaschine mit mindestens einer Spülzone zur Beaufschlagung von Spülgut mit Spülwasser in einer Spülkammer sowie mindestens einem Spülwasservorratstank, mindestens einem Filtergehäuse und einer Rückspülvorrichtung. Weiterhin betrifft die Erfindung ein Verfahren zum Betrieb einer Mehrtankgeschirrspülmaschine, wobei das Verfahren einen Normalbetrieb und einen Rückspülbetrieb aufweist.
  • Zur Reinigung von Spülgut kommen heute im gewerblichen Bereich neben Einkammergeschirrspülautomaten auch Mehrtankgeschirrspülmaschinen zum Einsatz, bei welchen das zu reinigende Spülgut mittels einer Fördereinrichtung durch die verschiedenen Zonen der Geschirrspülmaschine transportiert wird. Derartige Mehrtankgeschirrspülmaschinen umfassen in der Regel mindestens eine Spülzone, mindestens eine Klarspülzone sowie optional eine Trockenzone. Dabei durchläuft das zu reinigende Spülgut nacheinander die genannten Behandlungszonen. Für diesen Durchlauf können Mehrtankgeschirrspülmaschinen beispielsweise als Bandtransport- oder als Korbtransportmaschinen ausgebildet sein. Beiden Ausführungen ist gemeinsam, dass das Spülgut von dem Transportmittel, beispielsweise kontinuierlich, durch die einzelnen Behandlungszonen transportiert wird.
  • Zu Betriebsbeginn werden bei der Mehrtankgeschirrspülmaschine die Spülwassertanks der Spülzone mit Frischwasser gefüllt und aufgeheizt. Weiterhin wird dem Spülwasser Reinigungsmittel zugegeben. Dabei können mehrere Spülzonen hintereinander angeordnet sein, deren Spülwasser beispielsweise unterschiedliche Temperaturen mit unterschiedlichen Reinigungsmitteln und/oder mit unterschiedlichen Reinigungsmittelkonzentrationen aufweisen.
  • Eine Spülzone ist üblicherweise als Kammer ausgeführt und weist typischerweise eine Eintrittsöffnung und eine Austrittsöffnung auf. Durch diese Öffnungen wird mittels der Fördereinrichtung das Spülgut durch die jeweilige Spülzone transportiert. Üblicherweise verfügt eine Spülzone über einen Spülwassertank und eine Umwälzpumpe, welche Spülwasser aus dem Spülwassertank ansaugt und über ein der Spülzone zugeordnetes Sprühsystem auf das Spülgut aufsprüht. Dabei wird der dem Spülgut anhaftende Schmutz entfernt.
  • Anschließend fließt das Spülwasser zusammen mit dem abgespülten Schmutz wieder zurück in den Spülwassertank. Dabei wird durch ein Siebsystem der abgespülte Schmutz aus dem Spülwasser herausgefiltert. Üblicherweise kommen dabei Siebbleche mit Lochdurchmessern von 2 mm bis 4 mm zum Einsatz, die den gesamten Spülwassertank abdecken. Schmutzanteile, welche kleiner als der Lochdurchmesser sind, werden zusammen mit dem Spülwasser im Kreislauf geführt.
  • Anschließend werden in der Mehrtankgeschirrspülmaschine in einer oder mehreren Klarspülzonen Reinigungsmittel- und Schmutzrückstände, welche sich lose auf dem Spülgut befinden, mittels heißem Frischwasser abgespült. Dem heißen Frischwasser kann dabei zusätzlich ein Klarspülmittel beigefügt sein. Das Frischwasser bzw. Klarspülwasser wird anschließend zumeist ganz oder teilweise einem Spülwassertank einer Spülzone zugeführt, um die dort im Spülwassertank befindlichen Schmutzanteile zu verdünnen. Nach Durchlaufen der einen oder der mehreren Klarspülzonen durchläuft das Spülgut optional eine oder mehrere Trocknungszonen, in welcher bzw. welchen das Spülgut getrocknet wird.
  • Die oben erwähnten Siebbleche in der mindestens einen Spülzone haben häufig den Nachteil, dass der aus dem Spülwasser herausgefilterte Schmutz auf diesen liegen bleibt und nicht aktiv aus der Spülzone entfernt wird. Durch Herunterfallen des Spülwassers kann dieser Schmutz weiter zerkleinert werden und gelangt dann zeitverzögert ebenfalls in das Spülwasser der Spülzone und erhöht dort den Schmutzgehalt des Spülwassers. Dies ist insbesondere deswegen von Nachteil, da die jeweilige Reinigungsleistung einer Spülzone typischerweise mit der Menge an Schmutz im Spülwasser abnimmt.
  • Dem Schmutzgehalt des Spülwassers der Spülzone kann durch eine Erhöhung des Anteils des der Spülzone zugeführten Klarspülwassers aus der Klarspülzone entgegengewirkt wer den. Nachteilig ist jedoch dabei, dass bei dieser Methode der Verbrauch an Reinigungsmittel, der dem Spülwasser zugegeben werden muss, in gleichem Verhältnis steigt. Dadurch steigen Betriebskosten und Umweltbelastung.
  • Eine weitere Möglichkeit, den Schmutzanteil im Spülwasser der Spülzone zu verringern, ist die Verwendung von Siebblechen kleineren Lochdurchmessers in der Spülzone. Mit kleinerem Durchmesser der Sieblöcher steigt jedoch die Gefahr, dass das Siebblech verstopft. Eine teilweise oder vollständige Verstopfung des Siebbleches bewirkt jedoch, dass nicht mehr genügend Spülwasser in den Spülwasservorratstank zurückfließt, wodurch der Pumpendruck, mit welchem das Spülgut mit Spülwasser beaufschlagt wird, abnimmt und somit die Spülwirkung nachteilig beeinflusst wird.
  • Wird in der Spülzone trotz der üblicherweise verwendeten Siebbleche und der Zuführung von Klarspülwasser aus der Klarspülzone ein gewisser Schmutzgehalt in dem Spülwasser überschritten, so muss in der Regel der gesamte Spülwassertankinhalt gewechselt werden. Dadurch entstehen Kosten für Wasser und Abwasser. Weiterhin bedeutet dies in der Regel eine Stillstandszeit für die Geschirrspülmaschine, sowie erhöhte Personalkosten für die Reinigung der jeweiligen Spülzone und Kosten für Heizenergie zur Aufheizung des Spülwassers auf die voreingestellte Temperatur von üblicherweise 60°C sowie Kosten für das neue Reinigungsmittel, welches dem Spülwasser wieder zugegeben werden muss.
  • Aus dem Bereich der Einkammerspülmaschinen sind Filtersysteme bekannt, bei denen der Spülwasservorratstank ebenfalls durch ein Siebblech abgedeckt ist. In einem Bereich des Siebblechs ist jedoch ein Grobsieb eingesetzt, dem ein Feinsieb nachgeschaltet ist. Das Spülwasser wird innerhalb der Programmschritte „Spülen" ebenfalls im Kreislauf geführt. Ein Teil des Spülwassers fließt nach Durchlaufen des Grobsiebes durch das Feinsieb. In diesem werden auch die feinen Schmutzanteile des Spülwassers zurückgehalten. Eine Abwasserpumpe fördert beim Spülwasserwechsel das Spülwasser zusammen mit dem Fein- und Grobschmutz aus dem Feinsieb in das Abwasser.
  • Eine derartige Vorrichtung ist in DE 24 51 822 C2 beschrieben. Die in dieser Druckschrift beschriebene Vorrichtung offenbart einen Sammeltopf für eine Geschirrspülmaschine mit einem ersten, mit einer Laugenpumpe verbundenen Ansaugraum und einem zweiten, mit einer Umwälzpumpe verbundenen Ansaugraum. Der erste und der zweite Ansaugraum sind dabei durch ein Feinfiltersieb miteinander verbunden. In einem Absaugschritt wird Spülflüssigkeit aus der Geschirrspülmaschine abgesaugt, wobei Spülflüssigkeit aus beiden Ansaugräumen durch die Laugenpumpe abgezogen wird.
  • In DE 14 28 358 A ist eine weitere Ausgestaltung einer Einkammerspülmaschine dargestellt. Diese bekannte Ausführungsform weist zusätzlich Sprühdüsen auf, welche von außen auf einen Feinfilter sprühen, wodurch der Feinfilter gereinigt wird und Schmutzreste mittels einer Abwasserpumpe entfernt werden können. Ein ähnliches Selbstreinigungsprinzip, bei welchem ein Filterelement mittels einer Sprühdüse gereinigt wird, ist auch in EP 0 976 359 A1 und DE 69 820 625 T2 offenbart. In EP 1 256 308 A2 ist eine Vorrichtung offenbart, welche neben einer Sprühdüse zusätzlich noch einen Schmutzzerkleinerer aufweist.
  • In DE 44 33 842 C1 ist eine Vorrichtung zum Spülen in einer Geschirrspülmaschine offenbart. Die Vorrichtung weist einen Spülwasserkreislauf auf, in dem das Spülwasser mittels einer Umwälzpumpe aus dem Sumpf der Waschkammer abgesaugt und über einen Filter geleitet, den Sprühvorrichtungen in der Waschkammer zugeführt wird. Das Filter wird im Gegenstrom zum Spülwasser mittels zugeführtem Reinigungswasser gereinigt. Das Filter wird während des gesamten Spülvorgangs im Gegenstrom gereinigt, wobei die Schmutzteile im Filter in Schwebe gehalten werden. Das Reinigungswasser wird dem Spülwasser-Kreislauf zugeführt und vorzugsweise diesem entnommen.
  • Die aus dem Stand der Technik bekannten Vorrichtungen funktionieren typischerweise dahingehend, dass für eine Reinigung des Feinsiebes der Spülbetrieb unterbrochen wird. Dabei wird ein separater Programmschritt einer Feinsiebreinigung bei ausgeschalteter Spülwasserpumpe ausgeführt. Dies ist insbesondere dadurch bedingt, dass bei den beschriebenen Vorrichtungen im Spülbetrieb das Feinsieb ständig in einer Filterrichtung von einer Spülflüssigkeit durchströmt wird, so dass das Feinsieb für eine Reinigung (beispielsweise ein Besprühen von außen) unmittelbar nicht zugänglich ist. Diese Unterbrechung des Spülbetriebs zur Reinigung der eingesetzten Siebe bedeutet somit einen zusätzlichen Zeitaufwand, während dessen die jeweilige Spülkammer nichteingesetzt werden kann.
  • Den beschriebenen, aus dem Stand der Technik bekannten Ausführungsformen ist somit gemeinsam, dass sie für die Anwendung in Eintank-Wasserwechselmaschinen konzipiert sind und nicht ohne weiteres auf eine kontinuierlich arbeitende Spülzone einer Mehrtankgeschirrspülmaschine übertragbar sind. In einer Mehrtankgeschirrspülmaschine arbeitet eine Spülwasserumwälzpumpe permanent, wobei größere Spülwassermengen pro Minute umgewälzt werden und wobei somit dem Feinfilter ständig größere Mengen an Spülwasser zufließen. Eine Reinigung der eingesetzten Siebe, beispielsweise durch Sprühen, insbesondere in einem separaten Reinigungsschritt, ist in einem derartigen Betrieb technisch nur schwer zu realisieren und würde, insbesondere bei gewerblichen Anwendungen, eine lästige und teure Unterbrechung des Spülbetriebs bewirken.
  • Aufgabe der Erfindung
  • Aufgabe der Erfindung ist es, eine Geschirrspülmaschine, insbesondere eine Mehrtankgeschirrspülmaschine, bereitzustellen, welche die oben genannten Nachteile des Standes der Technik vermeidet. Insbesondere soll dabei ein einfaches Filtersystem für im Kreislauf geführtes Spülwasser einer Spülzone eingesetzt werden.
  • Darstellung der Erfindung
  • Diese Aufgabe wird durch die Erfindung mit den Merkmalen der unabhängigen Ansprüche gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet. Der Wortlaut sämtlicher Ansprüche wird hiermit durch Bezugnahme zum Inhalt dieser Beschreibung gemacht.
  • Ein wesentliches Merkmal der vorliegenden Erfindung besteht darin, dass eine Rückspülvorrichtung eingesetzt wird, welche einen Spülwasserfluss durch einen Feinfilter umkehrt, ohne dass der Spülbetrieb der Spülmaschine unterbrochen werden muss. Zu diesem Zweck wird eine Mehrtankgeschirrspülmaschine vorgeschlagen, welche mindestens eine Spülzone zur Beaufschlagung von Spülgut mit Spülwasser in einer Spülkammer aufweist. Weiterhin weist die Spülzone einen Spülwasservorratstank, mindestens ein Filtergehäuse, mindestens einen in das mindestens eine Filtergehäuse eingelassenen Feinfilter und mindestens eine Rückspülvorrichtung auf. Der mindestens eine Feinfilter unterteilt mindestens einen Innenraum des mindestens einen Filtergehäuses in mindestens einen Schmutzwasserraum und mindestens einen Reinwasserraum. Dabei ist der mindestens eine Schmutzwasserraum über mindestens einen Spülwasserzufluss aus der Spülkammer mit Spülwasser beaufschlagbar. Dieser mindestens eine Spülwasserzufluss kann insbesondere mindestens ein Grobsieb aufweisen. Weiterhin weist der mindestens eine Feinfilter mindestens eine Filterwand, beispielsweise aus Lochblech oder Drahtgewebe, auf. In einem Normalbetrieb der Mehrtankgeschirrspülmaschine fließt Spülwasser von dem mindestens einen Schmutzwasserraum durch die mindestens eine Filterwand in den mindestens einen Reinwasserraum. Dieser mindestens eine Reinwasserraum ist mit dem mindestens einen Spülwasservorratstank über mindestens eine Ablaufvorrichtung, vorteilhafterweise eine Ablauföffnung oder einen Ablaufstutzen, verbunden.
  • Die mindestens eine Rückspülvorrichtung weist mindestens einen mit dem mindestens einen Reinwasserraum verbundenen Spülwasserrücklauf auf. Dieser Spülwasserrücklauf kann beispielsweise den mindestens einen Spülwasservorratstank mit dem mindestens einen Reinwasserraum verbinden und weist mindestens eine Rückspülpumpe auf. Weiterhin weist die Rückspülvorrichtung eine mit dem mindestens einen Schmutzwasserraum verbundene Abwasserleitung mit mindestens einer Abwasserpumpe auf.
  • Die Rückspülvorrichtung ist derart ausgestaltet, dass in einem Rückspülbetrieb ein Spülwasserfluss zwischen dem mindestens einen Reinwasserraum und dem mindestens einen Schmutzwasserraum durch die mindestens eine Filterwand umkehrbar ist. Dies kann insbe sondere dadurch erfolgen, dass im Rückspülbetrieb ein Spülwasserdruckverhältnis zwischen dem mindestens einen Reinwasserraum und dem mindestens einen Schmutzwasserraum umkehrbar ist.
  • Der mindestens eine Spülwasserrücklauf kann beispielsweise mit der mindestens einen Ablaufvorrichtung verbunden sein. Insbesondere kann eine Strömungsrichtung des Spülwassers aus dem mindestens einen Reinwasserraum in den mindestens einen Spülwasservorratstank im Normalbetrieb eine Ablaufrichtung definieren. Vorteilhafterweise ist die Verbindung zwischen Spülwasserrücklauf und Ablaufvorrichtung dann derart ausgestaltet, dass die mindestens eine Ablaufvorrichtung im Rückspülbetrieb durch den mindestens einen Spülwasserrücklauf mit Spülwasser beaufschlagt wird, welches eine Geschwindigkeitskomponente entgegengesetzt zu dieser Ablaufrichtung aufweist.
  • Insbesondere kann dies dadurch erfolgen, dass der Spülwasserrücklauf einen Rückspülstutzen aufweist, welcher in der Ablaufvorrichtung, beispielsweise dem Ablaufstutzen, mündet, wobei der Rückspülstutzen beispielsweise unter einem Winkel ≤ 90° (vorteilhafterweise < 70° und bevorzugt < 60°) in die mindestens eine Ablaufvorrichtung mündet. Der Rückspülstutzen kann weiterhin auch mit dem Ablaufstutzen ganz oder teilweise identisch sein, so dass nicht zwei getrennte Stutzen eingesetzt werden müssen.
  • Auf diese Weise lässt sich mittels der mindestens einen Rückspülpumpe der Spülwasserfluss in der mindestens einen Ablaufvorrichtung umkehren, so dass insgesamt der Spülwasserfluss umgekehrt wird und der mindestens eine Feinfilter mit einem Spülwasserfluss umgekehrt zum Normalbetrieb beaufschlagt wird. Dadurch werden Verschmutzungen, welche sich an der mindestens einen Filterwand im Schmutzwasserraum angesammelt haben, von der mindestens einen Filterwand abgelöst und können über die mindestens eine Abwasserleitung entfernt werden.
  • Vorteilhafterweise werden im Rückspülbetrieb die Rückspülpumpe und die Abwasserpumpe gleichzeitig in Betrieb gesetzt, um simultan den Spülwasserdruck in dem mindestens einen Schmutzwasserraum zu erniedrigen und den Spülwasserdruck in dem mindestens einen Reinwasserraum zu erhöhen. Insbesondere können zu diesem Zweck die mindestens eine Abwasserpumpe und die mindestens eine Rückspülpumpe gemeinsam von einem einzelnen Pumpenmotor angetrieben werden.
  • Insbesondere bei der Weiterbildung der Erfindung, bei der ein Rückspülstutzen und ein Ablaufstutzen ganz oder teilweise identisch sind, aber auch in anderen Ausgestaltungen der Erfindung, kann es von Vorteil sein, wenn die mindestens eine Rückspülpumpe als Axialpumpe ausgeführt ist, die in dem Rückspülstutzen bzw. der Rückspülleitung integriert ist. Axialpumpen haben für die beschriebene Anwendung insbesondere den Vorteil, dass ein hoher Volumenstrom bei vergleichsweise geringem Druck generiert wird. Dadurch wird insbesondere verhindert, dass sich beim Rückspülen im mindestens einen Reinwasserraum ein zu hoher Druck aufbaut, welcher den mindestens einen Feinfilter beschädigen oder aus dem mindestens einen Filtergehäuse herausdrücken könnte.
  • Zwar bezieht sich die oben dargestellte Offenbarung der Erfindung auf eine Mehrtankgeschirrspülmaschine. Das Verfahren und das erfindungsgemäße Prinzip lassen sich jedoch auch vorteilhaft auf Einkammersysteme anwenden.
  • Die erfindungsgemäße Mehrtankgeschirrspülmaschine löst die oben beschriebenen Nachteile des Standes der Technik auf höchst vorteilhafte Weise. So lässt sich mittels der beschriebenen Vorrichtung die Filterwirkung des mindestens einen Feinfilters erheblich verbessern. Dadurch kann insbesondere eine Menge an Wasser, welches zur Verdünnung (z. B. Frischwasser und/oder aus mindestens einer Klarspülzone zugeführtes Klarspülwasser) in die mindestens eine Spülzone zugeführt werden muss, erheblich reduziert werden. Dadurch lassen sich Heizkosten und Kosten für zuzusetzendes Reinigungsmittel einsparen. Weiterhin reduzieren sich die Stillstandszeiten der Maschine sowie die Personalkosten für eine Reinigung der mindestens einen Spülzone. Der Rückspülbetrieb kann gleichzeitig zum Spülbetrieb durchgeführt werden, so dass der Spülbetrieb und somit die Reinigung des Spülguts durch die Rückspülung des mindestens einen Feinfilters nicht beeinflusst wird. Der Spülbetrieb erfolgt also unabhängig davon, ob der mindestens eine Feinfilter gerade im Normalbetrieb mit Spülmittelflussrichtung von Schmutzwasserraum hin zum Reinwasserraum oder im Rückspülbetrieb mit Spülwasserfluss in umgekehrter Richtung erfolgt.
  • Um zwischen Normalbetrieb und Rückspülbetrieb umzuschalten, ist es insbesondere vorteilhaft, einen Verschmutzungsgrad innerhalb des mindestens einen Filtergehäuses zu überwachen. Insbesondere kann dabei der Verschmutzungsgrad innerhalb des mindestens einen Schmutzwasserraums überwacht werden, wobei beispielsweise bei Überschreiten eines vorgegebenen Verschmutzungsgrads von einem Normalbetrieb in einen Rückspülbetrieb umgeschaltet werden kann. Zu diesem Zweck ist es von Vorteil, wenn die Mehrtankgeschirrspülmaschine im Innenraum des mindestens einen Filtergehäuses mindestens einen Verschmutzungssensor aufweist. Beispielsweise kann bei der Detektion der Verschmutzung ausgenutzt werden, dass bei einer zunehmenden Verschmutzung der mindestens ei nen Filterwand sich typischerweise ein Spülwasserdruck und/oder ein Spülwasserfüllstand innerhalb des mindestens einen Filtergehäuses ändert. Beispielsweise steigt typischerweise der Spülwasserpegel und/oder der Spülwasserdruck innerhalb des mindestens einen Schmutzwasserraums mit zunehmender Verschmutzung der mindestens einen Filterwand an. Durch entsprechende Sensoren, beispielsweise handelsübliche Druck- und/oder Füllstandssensoren, kann dieser Anstieg überwacht werden.
  • Insbesondere kann die Mehrtankgeschirrspülmaschine mindestens eine elektronische Steuervorrichtung zum Umschalten zwischen Normalbetrieb und Rückspülbetrieb aufweisen, wobei beispielsweise die mindestens eine elektronische Steuervorrichtung die mindestens eine Rückspülpumpe und die mindestens eine Abwasserpumpe ansteuert. Auch zusätzliche Ventile oder ähnliches können durch die mindestens eine elektronische Steuervorrichtung angesteuert werden. Insbesondere kann die elektronische Steuervorrichtung Bestandteil einer umfassenden elektronischen Steuervorrichtung der Mehrtankgeschirrspülmaschine sein. Beispielsweise kann die elektronische Steuervorrichtung mit dem mindestens einen Verschmutzungssensor verbunden sein und, sobald detektiert wird, dass ein vorgegebener Verschmutzungsgrad überschritten ist, automatisch zwischen einem Normalbetrieb und einem Rückspülbetrieb umgeschaltet werden.
  • Weiterhin kann die Mehrtankgeschirrspülmaschine vorteilhafterweise mindestens ein Tankabdecksieb aufweisen, wobei Spülwasser aus der Spülkammer durch das mindestens eine Tankabdecksieb in den mindestens einen Spülwasservorratstank gelangen kann. Insbesondere kann dieses Tankabdecksieb Bestandteil einer Spülwasservorratstankabdeckung sein.
  • Der mindestens eine Feinfilter kann vorteilhafterweise als austauschbarer Filtereinsatz mit einem Abwasserstutzen ausgestattet sein. Insbesondere ist es von Vorteil, wenn der Filtereinsatz dicht gegen das Filtergehäuse abgedichtet ist, so dass Spülwasser beim Rückspülen nur durch die mindestens eine Filterwand vom Reinwasserraum in den Schmutzwasserraum gelangen kann, nicht hingegen auf anderem Wege. Dadurch kann sich eine optimale Druckdifferenz zwischen Schmutzwasserraum und Reinwasserraum aufbauen, so dass ein starkes Rückspülen mit optimaler Reinigungswirkung durch die mindestens eine Filterwand auftritt.
  • Weitere Einzelheiten und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung der Ausführungsbeispiele in Verbindung mit den Unteransprüchen. Hierbei können die jeweiligen Merkmale für sich allein oder zu mehreren in Kombination mitein ander verwirklicht sein. Die Erfindung ist nicht auf die Ausführungsbeispiele beschränkt. Die Ausführungsbeispiele sind in den Figuren schematisch dargestellt. Gleiche Bezugsziffern bezeichnen dabei funktionsgleiche oder einander in ihren Funktionen entsprechende Bauteile.
  • Im Einzelnen zeigt:
  • 1 einen Schnitt durch eine Spülzone einer erfindungsgemäßen Mehrtankgeschirrspülmaschine senkrecht zu einer Förderrichtung;
  • 2 einen Ausschnitt einer zur Ausgestaltung gem. 1 alternativen, bevorzugten Ausführungsform einer Mehrtankgeschirrspülmaschine mit einem Spülwasservorratstank mit Filtergehäuse;
  • 3 eine zu 2 alternative, einfachere Ausführungsform eines Spülwasservorratstanks einer Mehrtankgeschirrspülmaschine; und
  • 4 eine zu den 2 und 3 alternative Ausführungsform mit identischem Spülwasserrücklauf und Ablaufstutzen.
  • In 1 ist schematisch eine Mehrkammerspülmaschine 110 dargestellt, wobei 1 einen Schnitt durch eine Spülzone 112 der Mehrkammerspülmaschine 110 mit Schnittebene senkrecht zu einer Förderrichtung einer Transporteinrichtung 114 zeigt. Verschiedene Arten von Transporteinrichtungen 114 sind denkbar, beispielsweise Transporteinrichtungen 114 für den Bandtransport oder für den Korbtransport. Die Mehrkammerspülmaschine 110 ist in diesem Ausführungsbeispiel als Bandtransportmaschine ausgestaltet, in welcher Spülgut 116 auf der als Förderband ausgestalteten Transporteinrichtung 114 durch die Mehrkammerspülmaschine 110 transportiert wird.
  • Die Mehrkammerspülmaschine 110 weist eine Spülkammer 113 mit einem Gehäuse 118 auf, welches seitlich mittels einer Zugangstür 120 geöffnet werden kann. Im Boden des Gehäuses 118 sind ein Spülwasservorratstank 122 und ein Filtergehäuse 124 eingelassen. Eine Spülwasserumwälzpumpe 126 saugt Spülwasser 128 über ein Umwälz-Rohrleitungssystem 130 aus dem Spülwasservorratstank 122 an und fördert dieses über das Umwälz-Rohrleitungssystem 130 zu Spüldüsen 132. Dort wird das Spülwasser 128 über das Spülgut 116 versprüht, wodurch das Spülgut 116 gereinigt wird. Anschließend tropft das Spülwasser 128, zusammen mit Schmutz, der von dem Spülgut 116 abgelöst wurde, zum Boden des Gehäuses 118. Dieser Boden weist oberhalb des Spülwasservorratstanks 122 ein Tankabdecksieb 134 auf, welches größtenteils mit Sieblöchern durchsetzt ist. Vorzugsweise werden hierbei Sieblöcher mit ca. 1 mm bis 4 mm, bevorzugt 1,5 mm bis 2,5 mm, besonders bevorzugt 2,0 mm Durchmesser verwendet. Ein Teil des Spülwassers 128 fließt durch diese Löcher direkt dem Spülwasservorratstank 122 zu (in 1 symbolisch dargestellt durch Pfeil 136). Eine (optionale) Zufuhr von Frischwasser und/oder Klarspülwasser aus einer Klarspülzone in den Spülwasservorratstank 122 ist in 1 nicht dargestellt.
  • Der Tankabdecksieb 134 weist ein Gefälle in Richtung eines Grobsiebs 138 auf. Dieser Grobsieb 138 ist in das Filtergehäuse 124 eingesetzt. Somit fließt ein zweiter Teil des Spülwassers 128 (in 1 symbolisch angedeutet durch den Pfeil 140) über den Grobsieb 138 in das Filtergehäuse 124.
  • Im Inneren des Filtergehäuses 124 ist ein Feinfilter 142 angebracht. Dieser Feinfilter 142 ist in diesem Ausführungsbeispiel als Filtereinsatz 142 ausgebildet, welcher einen Dichtansatz 144, eine Filterwand 146 und einen Abwasserstutzen 148 aufweist und welcher von oben in das Filtergehäuse 124 eingesetzt werden kann. Anstelle eines Feinfilters 142 lässt sich erfindungsgemäß auch ein Feinsieb, vorzugsweise mit Sieblöchern mit einem Durchmesser unter 1,5 mm, besonders bevorzugt unter 1,0 mm, einsetzen.
  • Der Feinfilter 142 unterteilt den Innenraum des Filtergehäuses 124 somit in einen Reinwasserraum 150 und einen Schmutzwasserraum 152. Der Dichtansatz 144 verhindert, dass Spülwasser 128 beim Rückspülen direkt vom Reinwasserraum 150 in den Schmutzwasserraum 152 gelangen kann, so dass das Spülwasser 128 beim Rückspülen die Filterwand 146 durchdringen muss. Zu diesem Zweck dichtet der Dichteinsatz 144 den Feinfilter 142 gegen das Filtergehäuse 124 ab. Weiterhin ist der Dichtansatz 144 derart als Trichteransatz ausgestaltet, dass verhindert wird, dass Spülwasser 128 durch das Grobsieb 138 unmittelbar in den Reinwasserraum 150 gelangen kann.
  • Im Feinfilter 142 durchströmt das Spülwasser 128 die Filterwand 146 vom Schmutzwasserraum 152 in den Reinwasserraum 150 (Normalbetrieb). Dabei werden feine Schmutzpartikel an der Innenseite der Filterwand 146 ausgefiltert. Das gefilterte Spülwasser 128 strömt anschließend aus dem Reinwasserraum 150 durch einen Ablaufstutzen 154 im unteren Bereich des Filtergehäuses 124 wieder dem Spülwasservorratstank 122 zu.
  • Je nach Menge der ausgefilterten Schmutzpartikel an der Innenseite der Filterwand 146 nimmt die Durchflussleistung des Spülwassers 128 durch den Feinfilter 142 mit der Zeit ab. Infolge dessen steigt das Niveau des Spülwassers 128 im Schmutzwasserraum 152 mit der Zeit an. Dieser Anstieg kann über geeignete Sensoren erfasst werden. So ist im Ausführungsbeispiel gemäß 1 beispielsweise ein Drucksensor 156 eingesetzt, welcher den Spülwasserdruck im Feinfilter 142 erfasst. Alternativ kann der Drucksensor 156 beispielsweise auch in einer Abwasserleitung 168 (vor einem Ventil 164) angeordnet sein. Ein Ausgangssignal dieses Drucksensors 156 wird einer elektronischen Steuereinheit 158 zugeführt. Diese elektronische Steuereinheit 158 kann, beispielsweise wenn ein gewisses Druckniveau bzw. ein gewisser Schmutzgehalt im Schmutzwasserraum 152 erreicht ist, durch entsprechende Steuerung einer Abwasserpumpe 160, einer Rückspülpumpe 162 und verschiedener Ventile 164 (optional) einen Rückspülvorgang einleiten.
  • Im Normalbetrieb durchströmt Spülwasser 128 die Filterwand 146 also in Richtung vom Schmutzwasserraum 152 zum Reinwasserraum 150. Zum Rückspülen und Selbstreinigen des Feinfilters 142 wird die Strömungsrichtung des Spülwassers 128 durch die Filterwand 146 umgekehrt. Zu diesem Zweck saugt die Abwasserpumpe 160 über den Abwasserstutzen 148 Spülwasser 128 aus dem Schmutzwasserraum 152 des Feinfilters 142 ab und fördert diese über eine Abwasserleitung 168 in einen Abwasserablauf 166. Gleichzeitig wird mittels des Rückspülpumpe 162 Spülwasser 128 über eine Rückspülleitung 170 aus dem Spülwasservorratstank 122 gesaugt und über einen Rückspülstutzen 172 derart in den Ablaufstutzen 154 gepumpt, dass der Durchfluss des Spülwassers 128 durch den Ablaufstutzen 154 gestört wird. In diesem vorteilhaften Ausführungsbeispiel ist der Rückspülstutzen 172 unter einem Winkel von ca. 40° zum Ablaufstutzen 154 angeordnet. Damit weist beim Rückspülen die Spülflüssigkeit 128, welche durch den Rückspülstutzen 172 in den Ablaufstutzen 154 gepumpt wird, eine Fließrichtung entgegen der Fließrichtung des Spülwassers 128 im Normalbetrieb (in 1 symbolisch durch den Pfeil 174 gekennzeichnet) auf.
  • Infolge des derart gestörten Abflusses der Spülflüssigkeit 128 durch den Ablaufstutzen 154 im Rückspülbetrieb und der dem Reinwasserraum 150 über den Rückspülstutzen 172 zugeführten Spülflüssigkeit 128 steigt der Druck der Spülflüssigkeit im Filtergehäuse 124, insbesondere im Reinwasserraum 150, an, während gleichzeitig der Druck im Schmutzwasserraum 152 infolge des Abpumpens durch die Abwasserpumpe 160 abfällt. Dadurch kehrt sich die Strömungsrichtung der Strömung durch die Filterwand 146 im Rückspülbetrieb, trotz laufender Spülwasserumwälzpumpe 126 und den damit verbundenen Zufluss von Spülwasser 128 in den Feinfilter 142, um. Durch diesen umgekehrten Fluss werden Schmutzteilchen, welche an der Innenseite der Filterwand 146 haften, abgelöst und können mittels der Abwasserpumpe 160 in den Abwasserablauf 166 gepumpt werden.
  • In diesem Ausführungsbeispiel können die Abwasserpumpe 160 und die Rückspülpumpe 162 beispielsweise durch einen gemeinsamen Pumpenmotor (in 1 nicht dargestellt) betrieben werden. Dies ist insbesondere dadurch bedingt, dass im Rückspülbetrieb die Abwasserpumpe 160 und die Rückspülpumpe 162 gleichzeitig benötigt und gleichzeitig betrieben werden. Der gesamte Betrieb, also insbesondere das Umschalten von Normalbetrieb auf Rückspülbetrieb, kann durch die elektronische Steuereinheit 158, welche beispielsweise Bestandteil einer umfassenden Steuereinheit für die gesamte Mehrtankgeschirrspülmaschine 110 sein kann, gesteuert werden. Für das Rückspülen muss insbesondere ein Spülbetrieb der Mehrtankgeschirrspülmaschine 110 nicht unterbrochen werden.
  • In 2 ist ein Ausschnitt einer zur Ausführung gemäß 1 alternativen Ausgestaltung eines Spülwasservorratstanks 122 dargestellt. In diesem Ausführungsbeispiel sind der rechtwinklig gebogene Abwasserstutzen 154 und der Rückspülstutzen 172 auf der vom Spülwasservorrat 128 wegweisenden, linken Außenwand des Filtergehäuses 124 angeordnet. Die Ablaufvorrichtung 154 ist in diesem Ausführungsbeispiel nicht als Rohransatz ausgebildet wie im Ausführungsbeispiel gem. 1, sondern weist im Wesentlichen eine einfache Öffnung zum Spülwasservorratstank 122 auf. Weiterhin weist die Rückspülvorrichtung in diesem Ausführungsbeispiel eine Prallfläche 210 als Ablenkvorrichtung auf, welche sich über die Unterkante des Rückspülstutzens 172 nach unten hinaus erstreckt. Diese Ableukvorrichtung 210 bewirkt, dass im Normalbetrieb Spülwasser 128 in einer Fließrichtung 174 unter einem Winkel zur Vertikalen aus dem Filtergehäuse 124 austritt. Wird im Rückspülbetrieb Spülwasser 128 durch den Rückspülstutzen 172 in den Reinwasserraum 150 gepumpt, so bewirkt diese Ableukvorrichtung, dass das durch den Rückspülstutzen 172 gepumpte Spülwasser 128 unter einem Winkel von < 90° auf das aus dem Reinwasserraum 150 durch die Ablaufvorrichtung 154 austretende Spülwasser 128 trifft. Das rückgespülte Spülwasser 128 hat also eine Geschwindigkeitskomponente entgegengesetzt zur Fließrichtung im Normalbetrieb 174 und stört somit den Abfluss des Spülwassers 128 durch die Ablaufvorrichtung 154. Somit kann sich im Rückspülbetrieb bei laufender Rückspülpumpe 162 und laufender Abwasserpumpe 160 im Reinwasserraum 150 ein höherer Druck als im Schmutzwasserraum 152 aufbauen, so dass die Filterwand 146 optimal rückgespült wird.
  • Weiterhin ist in 2 zu erkennen, wie der trichterförmige Dichtansatz 144 den Feinfilter 142 gegen das Filtergehäuse 124 abdichtet, so dass sich zwischen Reinwasserraum 150 und Schmutzwasserraum 152 eine größtmögliche Druckdifferenz im Rückspülbetrieb aufbauen kann.
  • In 3 ist ein gegenüber der Ausführung gemäß 2 leicht modifiziertes Ausführungsbeispiel dargestellt. Der wesentliche Unterschied bei dieser Ausführung besteht darin, dass die Ablaufvorrichtung 154 hier als einfache Öffnung im Boden des Filtergehäuses 124 ausgestaltet ist. Die Prallfläche 210 erstreckt sich hierbei nicht über den Boden des Filtergehäuses 124 hinaus. Somit ist diese Ausführung gegenüber der Ausführung in 2 einfacher, weist jedoch nicht dieselbe Rückspülwirkung auf, da die oben beschriebene „Störwirkung" des Ablaufs des Spülwassers 128 aus dem Reinwasserraum 150 in den Spülwasservorratstank 122 durch Beaufschlagung mit Spülwasser 128 mit entgegengesetzter Geschwindigkeitskomponente durch den Rückspülstutzen 172 nicht in gleichem Maße erfolgt wie in 2. Eine erfindungsgemäße Rückspülwirkung liegt jedoch auch in diesem Ausführungsbeispiel vor.
  • In 4 ist eine zu den 2 und 3 alternative, besonders bevorzugte Ausführungsform der Erfindung dargestellt, bei der die Rückspülung über denselben Stutzen 154, 172 erfolgt wie der Ablauf von Spülwasser 128 aus dem Reinwasserraum 150 in den Spülwasservorratstank 122. Im Normalbetrieb erfolgt der Abfluss von Spülwasser 128 aus dem Reinwasserraum 150 in den Spülwasservorrasttank 122 in Fließrichtung 174 durch die Rückspülleitung 170. Beim Rückspülen wird Spülwasser 128 aus dem Spülwassertank 122 durch dieselbe Rückspülleitung 170 in den Reinwasserraum 150 gepumpt, wobei das rückgespülte Spülwasser 128 eine gegenüber der Fließrichtung 174 im Normalbetrieb genau umgekehrte Geschwindigkeit aufweist.
  • In diesem Ausführungsbeispiel wurde auf die Prallfläche 210 verzichtet, wobei jedoch eine derartige Prallfläche 210 zusätzlich eingesetzt werden kann. Das Filtergehäuse 124 ist nach außen hin geöffnet zu einem sich rechtwinklig zum Filtergehäuse 124 erstreckenden Pumpstutzen 410, welcher im Vergleich zu der wiederum rechtwinklig vom Pumpstutzen 410 abzweigenden Rückspülleitung 170 in seinem Querschnitt erweitert ist. Beispielsweise kann ein Pumpstutzen mit einem Querschnitt von 80 mm eingesetzt werden.
  • Zwar lassen sich als Rückspülpumpe 162 grundsätzlich verschiedenartige Pumpensorten einsetzen, beispielsweise Kreiselpumpen etc. In dem Ausführungsbeispiel gemäß 4 ist jedoch als Rückspülpumpe 162 eine Axialpumpe 162 eingesetzt. Ein Pumpenmotor 412 ist außen auf den Pumpstutzen 410 aufgesetzt und treibt eine Pumpenwelle 414 mit aufgesetztem Rotor 416 im Pumpstutzen 410 an. Beispielsweise kann ein Rotor 416 eingesetzt werden, welcher noch eine Öffnung von ca. 70% des Pumpstutzens 410 freilässt. Auf diese Weise ist im Normalbetrieb, in welchem Spülwasser 128 in Fließrichtung 174 bei abgeschalteter Rückspülpumpe 162 durch den Pumpstutzen 410 strömt, ein geringer Strömungswiderstand für das ablaufende Spülwasser 128 gewährleistet. Im Rückspülbetrieb hingegen gewährleistet die Axialpumpe 162 in diesem Ausführungsbeispiel einen hohen Volumenstrom des rückgespülten Spülwassers 128, ohne dass ein zu hoher Druck im Reinwasserraum 150 aufgebaut würde, welcher den Feinfilter 142 beschädigen oder aus dem Filtergehäuse 124 herausdrücken könnte. Insbesondere ist es von Vorteil, wenn eine Rückspülpumpe 162 eingesetzt wird, welche beim Rückspülen eine Drucküberhöhung von nicht mehr als 0,5 bar, vorzugsweise von nicht mehr als 0,2 bar und besonders bevorzugt von nicht mehr als 0,1 bar zwischen Saug- und Pumpseite und bewirkt.
  • Das in 4 dargestellte Ausführungsbeispiel lässt sich technisch einfach realisieren und ermöglicht aus den genannten Gründen einen besonders effizienten und störungsfreien Rückspülbetrieb der Mehrkammerspülmaschine 110.
  • 110
    Mehrkammerspülmaschine
    112
    Spülzone
    113
    Spülkammer
    114
    Transporteinrichtung
    116
    Spülgut
    118
    Gehäuse
    120
    Zugangstür
    122
    Spülwasservorratstank
    124
    Filtergehäuse
    126
    Spülwasserumwälzpumpe
    128
    Spülwasser
    130
    Umwälz-Rohrleitungssystem
    132
    Spüldüsen
    134
    Tankabdecksieb
    136
    direkter Zufluss zu Spülwasservor
    ratstank 122
    138
    Spülwasserzufluss mit Grobsieb
    140
    Zufluss in Filtergehäuse
    142
    Feinfilter
    144
    Dichtansatz
    146
    Filterwand
    148
    Abwasserstutzen
    150
    Reinwasserraum
    152
    Schmutzwasserraum
    154
    Ablaufvorrichtung
    156
    Drucksensor
    158
    elektronische Steuereinheit
    160
    Abwasserpumpe
    162
    Rückspülpumpe
    164
    Ventil
    166
    Abwasserablauf
    168
    Abwasserleitung
    170
    Rückspülleitung
    172
    Rückspülstutzen
    174
    Fließrichtung im Normalbetrieb
    210
    Ablenkvorrichtung
    410
    Pumpstutzen
    412
    Pumpenmotor
    414
    Pumpenwelle
    416
    Rotor

Claims (16)

  1. Mehrtankgeschirrspülmaschine (110) mit mindestens einer Spülzone (112) zur Beaufschlagung von Spülgut (116) mit Spülwasser (128) in einer Spülkammer (113), wobei die mindestens eine Spülzone (112) folgendes aufweist: a) mindestens einen Spülwasservorratstank (122); b) mindestens ein Filtergehäuse (124); c) mindestens einen in das mindestens eine Filtergehäuse (124) eingelassenen Feinfilter (142), – wobei der mindestens eine Feinfilter (142) mindestens einen Innenraum des mindestens einen Filtergehäuses (124) in mindestens einen Schmutzwasserraum (152) und mindestens einen Reinwasserraum (150) unterteilt, – wobei der mindestens eine Schmutzwasserraum (152) über mindestens einen Spülwasserzufluss (138) aus der Spülkammer (113) mit Spülwasser (128) beaufschlagbar ist, – wobei der mindestens eine Feinfilter (142) mindestens eine Filterwand (146) aufweist, dergestalt, dass Spülwasser (128) in einem Normalbetrieb der Mehrtankgeschirrspülmaschine (110) von dem mindestens einen Schmutzwasserraum (152) durch die mindestens eine Filterwand (146) in den mindestens einen Reinwasserraum (150) fließt, und – wobei der mindestens eine Reinwasserraum (150) mit dem mindestens einen Spülwasservorratstank (122) über mindestens eine Ablaufvorrichtung (154) verbunden ist; d) mindestens eine Rückspülvorrichtung (160, 162, 168, 172, 210), – wobei die mindestens eine Rückspülvorrichtung (160, 162, 168, 172, 210) mindestens einen mit dem mindestens einen Reinwasserraum (150) verbundenen Spülwasserrücklauf (172) mit mindestens einer Rückspülpumpe (162) und mindestens eine mit dem mindestens einen Schmutzwasserraum (152) verbundene Abwasserleitung (168) mit mindestens einer Abwasserpumpe (160) aufweist; – wobei mittels der Rückspülvorrichtung (160, 162, 168, 172, 210) in einem Rückspülbetrieb ein Spülwasserfluss zwischen dem mindestens einen Reinwasserraum (150) und dem mindestens einen Schmutzwasserraum (152) durch die mindestens eine Filterwand (146) umkehrbar ist.
  2. Mehrtankgeschirrspülmaschine (110) gemäß dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Ablaufvorrichtung (154) mindestens einen Ablaufstutzen (154) und/oder mindestens eine Ablauföffnung (154) aufweist.
  3. Mehrtankgeschirrspülmaschine (110) gemäß einem der beiden vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine Spülwasserrücklauf (172) mit der mindestens einen Ablaufvorrichtung (154) verbunden ist.
  4. Mehrtankgeschirrspülmaschine (110) gemäß dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass eine Strömungsrichtung (174) des Spülwassers (128) durch den mindestens eine Ablaufvorrichtung (154) im Normalbetrieb eine Ablaufrichtung (174) definiert, wobei der mindestens eine Spülwasserrücklauf (172) derart mit der mindestens einen Ablaufvorrichtung (154) verbunden ist, dass die mindestens eine Ablaufvorrichtung (154) im Rückspülbetrieb durch den mindestens einen Spülwasserrücklauf (172) mit Spülwasser (128) mit einer Geschwindigkeitskomponente entgegengesetzt zur Ablaufrichtung (174) beaufschlagbar ist.
  5. Mehrtankgeschirrspülmaschine (110) gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine Spülwasserrücklauf (172) einen Rückspülstutzen (172) aufweist und dass die mindestens eine Ablaufvorrichtung (154) einen Ablaufstutzen (154) aufweist, wobei der Ablaufstutzen (154) und der Rückspülstutzen (172) ganz oder teilweise durch das selbe Bauteil (172, 154, 410) gebildet sind.
  6. Mehrtankgeschirrspülmaschine (110) gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Rückspülpumpe (162) mindestens eine Axialpumpe (162) aufweist.
  7. Mehrtankgeschirrspülmaschine (110) gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Innenraum des mindestens einen Filtergehäuses (124) mindestens einen Verschmutzungssensor (156) aufweist.
  8. Mehrtankgeschirrspülmaschine (110) gemäß dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine Verschmutzungssensor (156) mindestens einen Drucksensor (156) und/oder mindestens einen Füllstandssensor zum Messen eines Druckes und/oder eines Füllstandes in dem mindestens einen Schmutzwasserraum (152) und/oder dem mindestens einen Reinwasserraum (150) aufweist.
  9. Mehrtankgeschirrspülmaschine (110) gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine Spülwasservorratstank (122) mindestens ein Tankabdecksieb (134) aufweist, wobei Spülwasser (128) aus der Spülkammer (113) durch das mindestens eine Tankabdecksieb (134) in den mindestens einen Spülwasservorratstank (122) gelangen kann.
  10. Mehrtankgeschirrspülmaschine (110) gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der mindestens eine Spülwasserzufluss (138) mindestens ein Grobsieb (138) aufweist.
  11. Mehrtankgeschirrspülmaschine (110) gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine Feinfilter (142) den mindestens einen Innenraum des mindestens einen Filtergehäuses (124) derart abdichtet, dass ein unmittelbares Eindringen von Spülwasser (128) aus dem mindestens einen Reinwasserraum (150) in den mindestens einen Schmutzwasserraum (152) im Rückspülbetrieb verhindert wird.
  12. Mehrtankgeschirrspülmaschine (110) gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch mindestens eine elektronische Steuervorrichtung (158) zum Umschalten zwischen Normalbetrieb und Rückspülbetrieb, wobei im Rückspülbetrieb die mindestens eine Rückspülpumpe (162) und die mindestens eine Abwasserpumpe (160) durch die mindestens eine elektronische Steuervorrichtung (158) ansteuerbar sind.
  13. Mehrtankgeschirrspülmaschine (110) gemäß dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass das Umschalten zwischen Normalbetrieb und Rückspülbetrieb automatisch in Abhängigkeit von einem Verschmutzungsgrad erfolgt.
  14. Mehrtankgeschirrspülmaschine (110) gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine Feinfilter (142) als austauschbarer Filtereinsatz (142) mit einem Abwasserstutzen (148) ausgestaltet ist.
  15. Mehrtankgeschirrspülmaschine (110) gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Abwasserpumpe (160) und die mindestens eine Rückspülpumpe (162) gemeinsam von einem Pumpenmotor angetrieben werden.
  16. Verfahren zum Betrieb einer Mehrtankgeschirrspülmaschine (110) mit einem Normalbetrieb und einem Rückspülbetrieb, – wobei die Mehrtankgeschirrspülmaschine (110) mindestens eine Spülzone (112) zur Beaufschlagung von Spülgut (116) mit Spülwasser (128) in einer Spülkammer (113), mindestens einen Spülwasservorratstank (122) und mindestens ein Filtergehäuse (124) mit mindestens einem in das mindestens eine Filtergehäuse (124) eingelassenen Feinfilter (142) mit mindestens einer Filterwand (146) aufweist, – wobei die Mehrtankgeschirrspülmaschine (110) weiterhin mindestens eine Rückspülvorrichtung (160, 162, 168, 172, 210) mit mindestens einem mit dem mindestens einen Reinwasserraum (150) verbundenen Spülwasserrücklauf (172) mit mindestens einer Rückspülpumpe (162) und mindestens einer mit dem mindestens einen Schmutzwasserraum (152) verbundene Abwasserleitung (168) mit mindestens einer Abwasserpumpe (160) aufweist, – wobei der mindestens eine Feinfilter (142) mindestens einen Innenraum des mindestens einen Filtergehäuses (124) in mindestens einen Schmutzwasserraum (152) und mindestens einen Reinwasserraum (150) unterteilt, – wobei der mindestens eine Schmutzwasserraum (152) über mindestens einen Spülwasserzufluss (138) aus der Spülkammer (113) mit Spülwasser (128) beaufschlagbar ist – wobei der mindestens eine Reinwasserraum (150) mit dem mindestens einen Spülwasservorratstank (122) über mindestens eine Ablaufvorrichtung (154) verbunden ist, – wobei im Normalbetrieb Spülwasser (128) von dem mindestens einen Schmutzwasserraum (152) durch die mindestens eine Filterwand (146) in den mindestens einen Reinwasserraum (150) fließt und von dort durch die mindestens eine Ablaufvorrichtung (154) in den mindestens einen Spülwasservorratstank (122) abfließt, und – wobei im Rückspülbetrieb mittels der mindestens einen Rückspülvorrichtung (160, 162, 168, 172, 210) ein Spülwasserfluss zwischen dem mindestens einen Reinwasserraum (150) und dem mindestens einen Schmutzwasserraum (152) durch die mindestens eine Filterwand (146) im Vergleich zum Normalbetrieb umgekehrt wird, wobei Spülwasser (128) aus dem Spülwasservorratstank (122) durch die mindestens eine Filterwand (146) in den mindestens einen Schmutz wasserraum (152) fließt und von dort in die mindestens eine Abwasserleitung (168) abfließt.
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