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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Lackauftrag auf eine Werkstückoberfläche, insbesondere auf eine aerodynamische Fläche eines Luftfahrzeugs, wie z. B. eine Außenfläche eines Flügels.
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Die Vorrichtung umfasst einen Rahmen, eine Auftragswalze mit einer umlaufenden lateralen Wand und eine Düse in Form einer Schlitzdüse mit einem Mündungsende zur Abgabe von Lack. Die Schlitzdüse ist direkt oder indirekt mit dem Rahmen verbunden. Eine äußere Kontaktfläche der lateralen Wand umfasst mehrere Vertiefungen. Die Auftragswalze ist drehbar um eine Drehachse an dem Rahmen befestigt. Die Schlitzdüse ist kontaktlos oder in direktem Kontakt mit der äußeren Kontaktfläche der lateralen Wand zur Abgabe von Lack in entsprechende Vertiefungen in der lateralen Wand, während die Auftragswalze um die Drehachse gedreht wird, angeordnet. Die Auftragswalze ist eingerichtet, um mit der äußeren Kontaktfläche auf einer Werkstückoberfläche eines Werkstücks zum Auftragen des Lacks aus den Vertiefungen auf die Werkstückoberfläche des Werkstücks zu rollen.
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Des Weiteren umfasst die Schlitzdüse an ihrem Mündungsende eine obere Lippe, die von der Werkstückoberfläche entfernt ist, und eine untere Lippe, die näher an der Werkstückoberfläche ist, sowie einen Schlitz zwischen der oberen und der unteren Lippe zur Abgabe von Lack. Die obere und die untere Lippe sind vorzugsweise gerade und parallel zueinander, so dass der Schlitz eine konstante Dicke aufweist.
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Eine ähnliche Vorrichtung zum Lackauftrag ist aus der
WO 2015/155 128 A1 bekannt.
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Bei bekannten Vorrichtungen zum Auftragen von Lack kann es in Abhängigkeit von den Abmessungen des Schlitzes der Schlitzdüse, dem Druck, mit dem Lack durch die Schlitzdüse abgegeben wird, und der Drehgeschwindigkeit der Auftragswalze passieren, dass auf lateralen Seiten einer Bahn von aufgetragenem Lack auf der Werkstückoberfläche unerwünschte Unregelmäßigkeiten, wie z. B. Erhöhungen oder laterales Verspritzen von aufgetragenem Lack auf eine benachbarte Bahn, beim Auftragen des Lacks erzeugt werden.
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Somit besteht eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung darin, eine Vorrichtung bereitzustellen, mit der die Qualität des auf die Werkstückoberfläche aufgetragenen Lacks erhöht werden kann.
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Diese Aufgabe wird durch eine Vorrichtung gelöst, die die Merkmale von Anspruch 1 umfasst. Insbesondere wird die Aufgabe dadurch gelöst, dass die Schlitzdüse an ihrem Mündungsende Lackführungselemente umfasst, die den Schlitz an seinen lateralen Enden beschränken, um Unregelmäßigkeiten an lateralen Seiten einer Bahn von aufgetragenem Lack auf der Werkstückoberfläche zu vermeiden. Derartige Unregelmäßigkeiten können z. B. Erhöhungen oder laterales Verspritzen von aufgetragenem Lack auf eine benachbarte Bahn sein. Die lateralen Enden des Schlitzes beziehen sich auf die Enden in einer Breitenrichtung der Schlitzdüse, d. h. in einer Erstreckungsrichtung des Schlitzes, die die Erstreckung des Schlitzes in einer parallel zur Drehachse der Auftragswalze verlaufenden Richtung beschränken. Durch derartige Lackführungselemente können Bahnen mit definierten regelmäßigen lateralen Seiten auf der Werkstückoberfläche erzeugt werden, so dass die Qualität des auf die Werkstückoberfläche aufgetragenen Lacks im Prinzip erhöht wird.
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Die Vorrichtung umfasst vorzugsweise ferner eine Härtungseinheit, die direkt oder indirekt mit dem Rahmen verbunden sein kann und die als eine UV-Lichteinheit, die zum berührungslosen Härten des Lacks durch Ausstrahlen von UV-Licht eingerichtet ist, ausgebildet sein kann. UV-Licht bezieht sich im Bedeutungsumfang der vorliegenden Erfindung auf jegliche Art von UV-Strahlung. Die Härtungseinheit kann in einem Innenraum, der von der Auftragswalze definiert wird oder darin ausgebildet ist, angeordnet sein. Die laterale Wand der Auftragswalze kann für UV-Licht durchlässig sein. Die Härtungseinheit kann derart angeordnet sein, dass UV-Licht auf die Werkstückoberfläche, auf der die laterale Wand der Auftragswalze rollt, zum Härten des Lacks, vorzugsweise unmittelbar nachdem er auf die Werkstückoberfläche aufgetragen wurde, ausgestrahlt wird.
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Vorzugsweise ist die Vorrichtung oder zumindest ihr Rahmen zur lösbaren Verbindung mit einer Handhabungsvorrichtung, wie z. B. einem Roboter mit einem Roboterarm, eingerichtet. Der Rahmen kann zur lösbaren Verbindung mit dem Roboterarm eingerichtet sein. Die Vorrichtung kann also eine mobile Vorrichtung, insbesondere eine mobile mechanische Vorrichtung, sein.
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Der Rahmen kann die Basis der Vorrichtung bilden, da die Schlitzdüse und die Härtungseinheit jeweils zumindest indirekt mit dem Rahmen verbunden sind. Zu diesem Zweck kann die Vorrichtung ferner Verbindungsmittel zur Verbindung der Schlitzdüse mit dem Rahmen und/oder weitere Verbindungsmittel zur Verbindung der Härtungseinheit mit dem Rahmen umfassen. Die Schlitzdüse und die Härtungseinheit können also an dem Rahmen befestigt sein. Die Schlitzdüse kann lösbar mit dem Rahmen verbunden sein. Die Schlitzdüse kann also von dem Rahmen abgetrennt werden, insbesondere zu Wartungszwecken. Die Schlitzdüse kann derart mit dem Rahmen verbunden sein, dass die Schlitzdüse in einer Arbeitsstellung lösbar verriegelt werden kann. Wenn die Verriegelung gelöst wird, kann die Schlitzdüse über ein Gelenk, das die Schlitzdüse an dem Rahmen hält, geschwenkt werden. Also kann die Schlitzdüse dann einer Wartungsprozedur unterzogen werden.
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Die Auftragswalze ist drehbar an dem Rahmen befestigt. Die Auftragswalze kann sich somit um die Drehachse drehen. Zu diesem Zweck kann die Vorrichtung eine Antriebseinheit umfassen, die dazu eingerichtet ist, die Auftragswalze in einer Drehrichtung der Auftragswalze um die Drehachse anzutreiben. Die Antriebseinheit kann auch zumindest indirekt mit dem Rahmen verbunden oder daran befestigt sein. Im Gebrauch treibt die Antriebseinheit die Auftragswalze derart an, dass sich die Auftragswalze um die Drehachse dreht und mit der Kontaktfläche auf einer Werkstückoberfläche rollt. Weiterhin wird die Vorrichtung translatorisch parallel zur Werkstückoberfläche, vorzugsweise von einem Roboterarm oder einer anderen Handhabungsvorrichtung, bewegt, während sich die Auftragswalze dreht, so dass die Auftragswalze zum Auftragen von Lack auf der Werkstückoberfläche rollt.
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Die Schlitzdüse kann über ein Rohr oder einen Schlauch mit einer Lackzufuhreinheit verbunden sein, die dazu eingerichtet sein kann, den Lack über den Schlauch oder das Rohr der Schlitzdüse zuzuführen. Der Lack kann mit UV-Licht gehärtet werden. Der Lack, der der Schlitzdüse zugeführt wird, kann ein flüssiges Medium oder ein viskoses Medium sein.
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Gemäß einer ersten Düsenanordnung der Schlitzdüse kann das Mündungsende der Schlitzdüse ohne Kontakt mit der äußeren Kontaktfläche der lateralen Wand zur Abgabe von Lack in jeweilige Vertiefungen angeordnet sein.
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Gemäß einer alternativen zweiten Düsenanordnung der Schlitzdüse ist das Mündungsende der Schlitzdüse in direktem Kontakt mit der äußeren Kontaktfläche der lateralen Wand zur Abgabe von Lack in jeweilige Vertiefungen angeordnet.
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Bei Bezugnahme im Folgenden auf die Schlitzdüse ohne explizite Anführung der ersten oder der zweiten Düsenanordnung können die entsprechenden Erläuterungen im Prinzip als bevorzugte Ausführungsformen auf jede der zwei Anordnungen zutreffen. Dementsprechend kann es möglich sein, die jeweiligen Erläuterungen auf die erste oder die zweite Düsenanordnung oder auf beide Düsenanordnungen anzuwenden.
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Die Schlitzdüse ist zur Abgabe von Lack in die Vertiefungen der lateralen Wand der Auftragswalze eingerichtet. Die Schlitzdüse kann auch zur Abgabe von Lack auf keine Vertiefungen aufweisende Bereiche der lateralen Wand der Auftragswalze eingerichtet sein. Die Schlitzdüse kann also zur Abgabe eines Lackfilms auf die laterale Wand der Auftragswalze eingerichtet sein, wobei der Lack des Lackfilms die Vertiefungen füllt und sich der Lackfilm in einer axialen Richtung und zum Teil in einer Umfangsrichtung der Auftragswalze erstreckt. Der Lackfilm kann dementsprechend theoretisch in einen Vertiefungsbereich, der die Vertiefungen füllt, und einen verbleibenden Bereich, der auch als Volumen oder Volumenteil bezeichnet wird, unterteilt werden. Die Auftragswalze kann also dazu eingerichtet sein, mit der Kontaktfläche der Auftragswalze auf einer Werkstückoberfläche eines Werkstücks zum Auftragen des Lacks von der Kontaktfläche auf die Werkstückoberfläche des Werkstücks, zu rollen, so dass der Lackfilm auf die Werkstückoberfläche aufgetragen wird. Dies umfasst das Auftragen des Lacks aus den Vertiefungen, aber auch das Auftragen des Volumenteils. Wenn das Auftragen des Lacks aus den Vertiefungen auf die Werkstückoberfläche, insbesondere auf eine Fläche eines Flügels, im Folgenden beschrieben wird, soll dies vorzugsweise nicht das mögliche Auftragen des Volumenteils auf die jeweilige Fläche und/oder das mögliche Auftragen des Lacks aus den Vertiefungen über den Lackfilm ausschließen.
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Durch den direkten Kontakt zwischen dem Mündungsende der Schlitzdüse und der Außenfläche der lateralen Wand der Auftragswalze, vorzugsweise wenn die Schlitzdüse in der zweiten Düsenanordnung vorliegt, kann eine gewünschte Füllhöhe der Vertiefungen sichergestellt werden und/oder eine gewünschte durchschnittliche Dicke des Lackfilms kann sichergestellt werden. So weit wie möglich sollte sich jedoch eine resultierende Kontaktkraft und/oder eine resultierende Kontaktreibung während einer Drehung der Auftragswalze nicht ändern, um einen Slip-Stick-Effekt zu verhindern.
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Es kann aber auch eine gewünschte Füllhöhe der Vertiefung sichergestellt werden und/oder eine gewünschte durchschnittliche Dicke des Lackfilms auf der Außenfläche der lateralen Wand kann sichergestellt werden, wenn das Mündungsende der Schlitzdüse berührungslos auf der äußeren Kontaktfläche der lateralen Wand angeordnet ist, insbesondere wenn die Schlitzdüse entsprechend der ersten Düsenanordnung angeordnet ist. Ein Abstand, der durch den Spalt zwischen der Schlitzdüse und der äußeren Kontaktfläche in dem zweiten Verformungsbereich gebildet wird, kann durch eine Anordnung der Schlitzdüse gemäß der zweiten Düsenanordnung im Voraus definiert werden, so dass der von der Schlitzdüse abgegebene Lack gleichmäßig den Lackfilm auf der Außenfläche der lateralen Wand, vorzugsweise mit einer im Voraus definierten Dicke, bildet. Der abgegebene Lack füllt also den zuvor erwähnten Spalt mit Lack. Dabei füllt der Lack auch die Vertiefungen auf der äußeren Kontaktfläche des zweiten Verformungsbereichs der lateralen Wand. Dabei kann weiterhin auch ein Volumenteil auf die äußere Kontaktfläche in dem zweiten Verformungsbereich der lateralen Wand aufgetragen werden.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform umfassen die Lackführungselemente an ihren zueinander weisenden Seiten scharfe Kanten zum Bilden einer Lackbahn mit definierten regelmäßigen lateralen Seiten.
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Die scharfen Kanten gestatten keine Lackerhöhungen oder laterales Verspritzen von Lack während des Auftragens des Lacks.
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Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ragt die obere Lippe weiter in Richtung zur Auftragswalze hin vor, vorzugsweise weiter in die Richtung zur Drehachse der Auftragswalze, als die untere Lippe. Dadurch wird ein Spalt zwischen der unteren Lippe und der äußeren Kontaktfläche der Auftragswalze gebildet, durch den die auf die Auftragswalze aufgetragene Lackschicht hindurchgeht.
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Insbesondere wird bevorzugt, dass die Lackführungselemente weiter in Richtung zur Auftragswalze hin als die untere Lippe vorragen. Vorzugsweise ragen die Lackführungselemente, stärker bevorzugt die scharfen Kanten der Lackführungselemente, so weit wie die obere Lippe in die Richtung zur Auftragswalze hin vor. Dadurch kann Lack nicht lateral zur Ausbildung von Unregelmäßigkeiten an den lateralen Seiten des auf die Auftragswalze aufgetragenen Lacks entweichen.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform umfasst die Schlitzdüse einen oberen Teil, der die obere Lippe umfasst, einen unteren Teil, der die untere Lippe umfasst, und eine Abstandshaltervorrichtung, die zwischen dem oberen und dem unteren Teil angeordnet ist und den Abstand zwischen dem oberen und dem unteren Teil und somit die Dicke des Schlitzes definiert. Die Abstandshaltervorrichtung umfasst Seitenwände, die den Schlitz an seinen lateralen Enden beschränken. Die Lackführungselemente sind als Verlängerungen der Seitenwände in Richtung zur Auftragswalze hin ausgebildet. Dadurch müssen die Lackführungselemente nicht separat vorgesehen werden, sondern können durch die bestehende Beabstandunsvorrichtung bereitgestellt werden und können an die Abmessungen der Abstandshaltervorrichtung angepasst werden.
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Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform weisen die Lackführungselemente eine kubische Form auf, wobei die scharfen Kanten vorzugsweise zueinander und zu der Auftragswalze weisen. Derartige kubische Lackführungselemente können auf recht einfache Art und Weise gebildet und integriert werden.
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Gemäß einer alternativen bevorzugten Ausführungsform weisen die Lackführungselemente eine Plattenform, wie z. B. eine Blattform oder eine Tafelform, auf. Derartige plattenförmige Lackführungselemente können auf recht einfache Art und Weise gebildet und integriert werden.
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Unabhängig von der Form können die Lackführungselemente aus einem flexiblen Material, wie z. B. einem flexiblen Kunststoff- oder Gummimaterial, gebildet sein oder können aus einem starren Material, wie z. B. einem Metallmaterial, gebildet sein. Ein flexibles Material kann zur Bereitstellung eines elastischen Kontakts mit der Auftragswalze von Vorteil sein, während ein starres Material für eine bessere Kontrolle der lateralen Seiten einer Bahn von aufgetragenem Lack von Vorteil sein kann.
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Weitere Merkmale, Vorteile und Anwendungsmöglichkeiten der vorliegenden Erfindung können aus der folgenden Beschreibung beispielhafter Ausführungsformen und/oder den Figuren abgeleitet werden. Dabei können alle beschriebenen und/oder visuell dargestellten Merkmale selbst und/oder in beliebiger Kombination einen vorteilhaften Gegenstand und/oder vorteilhafte Merkmale der vorliegenden Erfindung unabhängig von ihrer Kombination in den einzelnen Ansprüchen oder ihren Abhängigkeiten darstellen. Des Weiteren können in den Figuren dieselben Bezugszeichen gleiche oder ähnliche Gegenstände angeben.
- 1 stellt schematisch einen Teil eines Luftfahrzeugs, in dem eine Vorrichtung zum Auftragen von Lack auf eine obere Flügelfläche angeordnet ist, dar.
- 2 stellt schematisch eine Ausführungsform der Vorrichtung in einer Querschnittsansicht mit einer perspektivischen detaillierten Ansicht des Mündungsendes der Schlitzdüse dar.
- 3 stellt schematisch einen Teil der lateralen Wand der Auftragswalze in einer Querschnittsansicht dar.
- 4 stellt schematisch eine weitere Ausführungsform der lateralen Wand der Auftragswalze in einer Draufsicht dar.
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1 stellt schematisch ein Luftfahrzeug 42, das einen Rumpf 44 und einen Flügel 46 umfasst, dar. Der Luftwiderstand des Luftfahrzeugs 42 kann reduziert werden, wenn die obere Flügelfläche 48 des Flügels 46 eine Profilstruktur umfasst. Es hat sich als vorteilhaft herausgestellt, wenn diese Profilstruktur eine Mikrostruktur ist.
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1 zeigt auch schematisch einen Roboter 50, der auf einem Gestell 54 sitzt. Der Roboter 50 umfasst einen beweglichen Roboterarm 52. Eine Vorrichtung 2 ist an einem Ende des Roboterarms 52 befestigt, so dass die Vorrichtung 2 von dem Roboter 50 bewegt werden kann.
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Die Vorrichtung 2 ist dazu eingerichtet, Lack auf eine Werkstückoberfläche 32 eines Werkstücks 34 aufzutragen. Gemäß dem in 1 gezeigten Beispiel kann das Werkstück 34 von dem Flügel 46 des Luftfahrzeugs 42 gebildet werden. Somit kann die obere Flügelfläche 48 die Werkstückoberfläche 32 bilden.
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Eine erste Ausführungsform der Vorrichtung 2 wird in 2 in einer Querschnittsansicht schematisch dargestellt. Die Vorrichtung 2 umfasst einen Rahmen 4, eine Auftragswalze 6 mit einer sich über den Umfang hinweg erstreckenden lateralen Wand 8, eine Antriebseinheit 10, eine Schlitzdüse 12 mit einem Mündungsende 14 zur Abgabe von Lack und eine Verformungseinheit 16. Die Auftragswalze 6 kann auch als ein Auftragsreifen bezeichnet werden. Die Vorrichtung 2 kann über den Rahmen 4 an dem Roboterarm 52 angebracht sein. Statt eines Roboters 50 kann jedoch auch eine beliebige andere Handhabungsvorrichtung, die zur Bewegung der Vorrichtung 2 im Raum eingerichtet ist, verwendet werden. Der Rahmen 4 kann zur lösbaren Verbindung mit einer Handhabungsvorrichtung, wie z. B. dem Roboter 50, eingerichtet sein.
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Die Auftragswalze 6 ist, insbesondere mit mindestens einem Lager, um eine Drehachse 22 an dem Rahmen 4 drehbar befestigt. Eine äußere Kontaktfläche 18 der lateralen Wand 8 umfasst einige Vertiefungen 20. Die Vertiefungen 20 können gleichmäßig oder stochastisch über den Umfang der lateralen Wand 8 hinweg verteilt sein. 3 und 4 zeigen einen Teil der Auftragswalze 6 in einer Querschnittsansicht bzw. einer Draufsicht.
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Wie in 3 schematisch angegeben wird, können die Vertiefungen 20 durch auf der Außenfläche 18 der lateralen Wand 8 der Auftragswalze 6 angeordnete Aussparungen gebildet werden. Die Vertiefungen 20 können eine vorbestimmte Größe und/oder Struktur aufweisen. Eine durchschnittliche Strukturgröße der Vertiefungen 20 kann im Bereich von 0,1 Mikrometer bis 100 Mikrometer liegen. Anders ausgedrückt kann jede der Vertiefungen 20 eine Mikrostruktur aufweisen.
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4 zeigt beispielhaft die Vertiefungen 20 eines Teils der lateralen Wand 8 der Auftragswalze 6 in einer Draufsicht. Jede der Vertiefungen 20 kann eine längliche Erstreckung in einer Umfangsrichtung U der lateralen Wand 8 der Auftragswalze 6 umfassen.
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Jede der Vertiefungen 20 ist dazu eingerichtet, Lack aufzunehmen und diesen aufgenommenen Lack auf eine Werkstückoberfläche 32 eines Werkstücks 34, wie z. B. die obere Flügelfläche 48 eines Flügels 26, aufzutragen. Es können also die einigen Vertiefungen 20 in der äußeren Kontaktfläche 18 der lateralen Wand 8 entsprechend einer im Voraus definierten Struktur, insbesondere einer Mikrostruktur, angeordnet und/oder ausgebildet sein. Die laterale Wand 8 ist vorzugsweise aus Silikon hergestellt, so dass eine Beschädigung der Flügelfläche 48 verhindert werden kann.
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Wenn die Vertiefungen 20 mit einem Lack gefüllt werden und wenn die äußere Kontaktfläche 18 mit der Werkstückoberfläche 32, insbesondere der oberen Flügelfläche 48, in Kontakt kommt, wird der zuvor in den Vertiefungen 20 aufgenommene Lack auf die Werkstückoberfläche 32, insbesondere die obere Außenfläche 48 des Luftfahrzeugs 42, aufgetragen. Dieser aufgetragene Lack weist eine Struktur, insbesondere eine Mikrostruktur, die einer von den Vertiefungen 20 definierten Struktur entspricht, auf. Somit ist die äußere Kontaktfläche 18 mit ihren Vertiefungen 20 dazu eingerichtet, eine Lackstruktur, insbesondere eine Lackmikrostruktur, auf die Werkstückoberfläche 32, insbesondere die obere Flügelfläche 48, zu prägen.
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Wie in 2 schematisch dargestellt wird, ist die Schlitzdüse 12 direkt oder indirekt mit dem Rahmen 4 verbunden. Die Schlitzdüse 12 kann also an dem Rahmen 4 befestigt sein. Des Weiteren ist die Verformungseinheit 16 direkt oder indirekt mit dem Rahmen 4 verbunden. Beispielsweise kann die Verformungseinheit 16 an dem Rahmen 4 befestigt sein. Gemäß einem Beispiel, das in 2 nicht dargestellt wird, können die Schlitzdüse 12 und die Verformungseinheit 16 durch eine integrierte Einheit gebildet werden. Die Schlitzdüse 12 kann jedoch auch direkt mit der Verformungseinheit 16 verbunden sein oder umgekehrt. Die Schlitzdüse 12 und die Verformungseinheit 16 können also in Reihe an dem Rahmen 4 befestigt sein.
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Die Vorrichtung 2 umfasst auch die Antriebseinheit 10. Die Antriebseinheit 10 ist dazu eingerichtet, die Auftragswalze 6 in einer Drehrichtung K um die Drehachse 22 anzutreiben.
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Die laterale Wand 8 der Auftragswalze 6 ist in einer radialen Richtung R der Auftragswalze 6 elastisch verformbar. Die laterale Wand 8 der Auftragswalze 6 kann aus einem elastomeren Kunststoff, Silikon oder einem beliebigen anderen elastisch verformbaren Kunststoffmaterial hergestellt sein. Vorzugsweise ist die laterale Wand 8 der Auftragswalze 6 aus synthetischem elastisch verformbaren Silikon hergestellt. Damit kann die laterale Wand 8 zumindest bereichsweise in einer positiven oder negativen radialen Richtung R verformt werden. Die Verformungseinheit 16 ist dazu eingerichtet, die laterale Wand 8 dahingehend in der radialen Richtung R der Auftragswalze 6 stromaufwärts der Schlitzdüse 12 zu verformen, für einen stabilen Abstand der lateralen Wand 8 zu dem Mündungsende 14 der Schlitzdüse 12 für eine definierte Aufbringung von Lack auf die äußere Kontaktfläche 18 der lateralen Wand 8 zu sorgen. Eine Bezugnahme auf die radiale Richtung R kann sich auf die positive radiale Richtung R oder eine entgegengesetzte negative radiale Richtung beziehen.
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Die Vorrichtung 2 umfasst ferner eine Härtungseinheit 60. Die Härtungseinheit 60 ist zum berührungslosen Härten des Lacks eingerichtet. Die Härtungseinheit 60 wird durch eine UV-Lichteinheit gebildet. Die Härtungseinheit 60 ist direkt oder indirekt mit dem Rahmen 4 verbunden. Darüber hinaus ist die Härtungseinheit 60 in dem Innenraum 36, der von der Auftragswalze 6 ausgebildet wird, angeordnet. Die laterale Wand 8 der Auftragswalze 6 ist dazu eingerichtet, UV-Lichtwellen durchzulassen. Somit ist die laterale Wand 8 für UV-Licht durchlässig. Die Härtungseinheit 60 ist derart angeordnet, dass UV-Licht zu der Werkstückoberfläche 32, auf der die laterale Wand 8 der Auftragswalze 6 rollt, ausgestrahlt wird. Der Lack kann mit UV-Licht gehärtet werden. Die Vorrichtung ist also dazu eingerichtet, die Antriebseinheit 10 und/oder die Härtungseinheit 60 derart zu steuern, dass der auf die Werkstückoberfläche 32 aufgetragene Lack unmittelbar über das von der Härtungseinheit 60 ausgestrahlte UV-Licht gehärtet wird.
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Wie in 2 gezeigt wird, umfasst die Schlitzdüse 12 an ihrem Mündungsende 14 eine obere Lippe 62, die von der Werkstückoberfläche 32 entfernt ist, und eine untere Lippe 64, die näher an der Werkstückoberfläche 32 ist, sowie einen Schlitz 66 zwischen der oberen und der unteren Lippe 62, 64 zur Abgabe von Lack. Die obere und die untere Lippe 62, 64 sind gerade und parallel zueinander, so dass der Schlitz 66 eine konstante Dicke aufweist. Die Schlitzdüse 12 umfasst an ihrem Mündungsende 14 Lackführungselemente 68, die den Schlitz 66 an seinen gegenüberliegenden lateralen Enden 70 beschränken, um Unregelmäßigkeiten an lateralen Seiten einer Bahn 72 von aufgetragenem Lack auf der Werkstückoberfläche 32 zu vermeiden.
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Die Lackführungselemente 68 weisen eine kubische Form auf und weisen an ihren Seiten, die zueinander und zu der Auftragswalze weisen, scharfe Kanten 74 zum Bilden einer Lackbahn 72 mit definierten regelmäßigen lateralen Seiten auf.
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Die obere Lippe 62 der Schlitzdüse 12 ragt weiter in die Richtung zur Auftragswalze 6 hin vor als die untere Lippe 64. Die Lackführungselemente 68, insbesondere die scharfen Kanten 74 der Lackführungselemente 68, ragen so weit wie die obere Lippe 62 in die Richtung zur Auftragswalze 6 hin vor.
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Des Weiteren umfasst die Schlitzdüse 12 einen oberen Teil 76, der die obere Lippe 62 umfasst, einen unteren Teil 78, der die untere Lippe 64 umfasst, und eine Abstandshaltervorrichtung 80, die zwischen dem oberen und dem unteren Teil 76, 78 angeordnet ist und den Abstand zwischen dem oberen und dem unteren Teil 76, 78 und somit die Dicke des Schlitzes 66 definiert. Die Abstandshaltervorrichtung 80 umfasst Seitenwände 82, die den Schlitz 66 an seinen lateralen Enden 70 beschränken. Die Lackführungselemente 68 sind als Verlängerungen der Seitenwände 82 in der Richtung zur Auftragswalze 6 hin ausgebildet.
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Es wird darüber hinaus angemerkt, dass „umfassend“ andere Elemente nicht ausschließt, und „ein/e/er“ keine Multiplizität ausschließt. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass Merkmale, die unter Bezugnahme auf eine der obigen beispielhaften Ausführungsformen beschrieben wurden, auch in Kombination mit anderen Merkmalen anderer oben beschriebener beispielhafter Ausführungsformen offenbart werden können. Bezugszeichen in den Ansprüchen sind nicht als Beschränkungen aufzufassen.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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