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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Antriebsvorrichtung für den Antrieb einer Rollovorrichtung eines rahmenlosen Fahrzeugfensters, eine derartige Rollovorrichtung sowie ein Verfahren für die Montage einer solchen Rollovorrichtung.
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Es ist bekannt, dass Fahrzeugfenster mit Rollovorrichtungen ausgestattet werden, um diese Fahrzeugfenster zumindest teilweise abzudecken. Ziel dieser Abdeckung kann zum einen ein Sichtschutz, zum anderen ein Schutz gegen einfallendes Sonnenlicht sein. Bekannte Lösungen weisen dabei verschiedene Antriebsmöglichkeiten auf. Üblicherweise ist zumindest ein Rolloantrieb vorgesehen, welcher eine Behangstange aus einer Freigabeposition, in welcher das Fenster im Wesentlichen freigegeben ist, in eine Abdeckposition, in welcher zumindest ein Teil des Fahrzeugfensters von einem Rollobehang abgedeckt ist, bewegt werden kann. Dieser Rolloantrieb weist Übertragungsmittel auf, welche zum Beispiel an den beiden Seiten einer Behangstange diese nach oben oder nach unten bewegen können. Auch ist es bekannt, dass Seilzugsysteme an beiden Seiten der Behangstange diese nach oben oder nach unten bewegen.
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Bei rahmenlosen Fahrzeugfenstern sind seitliche Antriebe unerwünscht, da diese permanent, also auch bei einem Rollobehang in Freigabeposition, sichtbar wären. Um dies zu vermeiden, wird bei bekannten automatischen Antrieben für rahmenlose Fahrzeugfenster der Rollobehang mit einer einzigen Antriebsstange nach oben befördert. Diese verschwindet in Freigabeposition unterhalb des rahmenlosen Fahrzeugfensters. Um dies zu gewährleisten, ist eine Antriebsvorrichtung am unteren Ende einer solchen Antriebsstange in Freigabeposition angeordnet, von welcher aus die Antriebsstange über ein Seilzugsystem nach oben und nach unten bewegt werden kann. Dieses Seilzugsystem ist üblicherweise als Umlaufsystem ausgebildet.
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Nachteilhaft bei den bekannten Lösungen ist es, dass bei rahmenlosen Fahrzeugfenstern der hohe Aufwand insbesondere mit einem großen Bauraum innerhalb des Innenraums der Fahrzeugtür einhergeht. So ist nicht nur die gesamte Länge der Antriebsstange, sondern vielmehr auch der tiefe Einbauort des Rolloantriebes frei von anderen Einbauten zu halten. Dies gilt insbesondere, da hier ein Funktionszusammenhang für die Bewegung der Antriebsstange und der entsprechenden Kraftübertragung von dem Rolloantrieb notwendig ist. Bei modernen Fahrzeugen ist jedoch exakt dieser Innenbereich der Fahrzeugtür mit einer Vielzahl von weiteren technischen Komponenten auszustatten. Dabei handelt es sich zum Beispiel um den elektrischen Antrieb des Fahrzeugfensters selbst, Einbauten für eine Lautsprecheranlage, Airbagsysteme o. ä. technische Einbauten. Auch Lichtleiter und Lichtleitsysteme benötigen entsprechend Platz auf der Innenseite der Fahrzeugtür.
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Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, die voranstehend beschriebenen Nachteile zumindest teilweise zu beheben. Insbesondere ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, in kostengünstiger und einfacher Weise eine möglichst kompakte Lösung für rahmenlose Fahrzeugfenster und den Antrieb des Rollobehangs zur Verfügung zu stellen.
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Die voranstehende Aufgabe wird gelöst durch eine Antriebsvorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1, eine Rollovorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 13 sowie ein Verfahren mit den Merkmalen des Anspruchs 16. Weitere Merkmale und Details der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen, der Beschreibung und den Zeichnungen. Dabei gelten Merkmale und Details, die im Zusammenhang mit der erfindungsgemäßen Antriebsvorrichtung beschrieben sind, selbstverständlich auch im Zusammenhang mit der erfindungsgemäßen Rollovorrichtung sowie dem erfindungsgemäßen Verfahren und jeweils umgekehrt, sodass bezüglich der Offenbarung zu den einzelnen Erfindungsaspekten stets wechselseitig Bezug genommen wird bzw. werden kann.
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Erfindungsgemäß ist eine Antriebsvorrichtung für den Antrieb einer Rollovorrichtung eines rahmenlosen Fahrzeugfensters ausgestattet. Hierfür weist diese Antriebsvorrichtung eine Antriebsstange mit einem Passivende und einem entgegengesetzten Antriebsende für die Befestigung an einer Behangstange eines Rollobehangs der Rollovorrichtung auf. Diese Antriebsstange ist mit wenigstens einem Antriebsabschnitt zwischen dem Antriebsende und dem Passivende ausgestattet. Dabei ist die Antriebsstange weiter zwischen einer Freigabeposition und wenigstens einer Abdeckposition bewegbar gelagert. Darüber hinaus ist die Antriebsvorrichtung mit einem Rolloantrieb ausgestattet mit einem Antriebsmittel, welches kraftübertragend mit dem wenigstens einen Antriebsabschnitt in Verbindung steht. Dieser Antrieb dient der Bewegung der Antriebsstange zwischen der Freigabeposition und der wenigstens einen Abdeckposition.
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Erfindungsgemäß ist also eine Antriebsvorrichtung auf den bekannten Antriebsvorrichtungen rahmenloser Fahrzeugfenster aufgebaut. So ist insbesondere eine einzige Antriebsstange vorgesehen, welche mit der Behangstange zur Kraftübertragung in Verbindung steht bzw. in Verbindung bringbar ist. Diese Antriebsstange kann nun in eine eingefahrene Position, also eine Freigabeposition, bewegt werden. In dieser Freigabeposition gibt der Rollobehang den größten Teil oder den gesamten sichtbaren Teil des rahmenlosen Fahrzeugfensters frei. Bei einer Bewegung der Antriebsstange aus dieser Freigabeposition in wenigstens eine Abdeckposition wird durch die Befestigung an der Behangstange diese ebenfalls aus ihrer Freigabeposition in die wenigstens eine Abdeckposition hinausbewegt. In dieser wenigstens einen Abdeckposition wird über die Behangstange nun der Rollobehang mitgezogen und insbesondere von einer Rollowelle abgewickelt. Dabei deckt in der wenigstens einen Abdeckposition nun der Rollobehang zumindest einen Teil des rahmenlosen Fahrzeugfensters ab. In umgekehrter Bewegungsrichtung der Antriebsstange, also aus der wenigstens einen Abdeckposition in die Freigabeposition, rollt sich der Rollobehang wieder auf der Rollowelle auf. Damit kann in der Freigabeposition das rahmenlose Fahrzeugfenster wieder freigegeben werden.
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Erfindungsgemäß ist nun der Antriebsabschnitt zwischen dem Passivende und dem Antriebsende der Antriebsstange angeordnet. Im Vergleich zu den bekannten Lösungen führt dies dazu, dass auch der zugehörige Rolloantrieb deutlich weiter oben, also vorzugsweise insbesondere unterhalb oder direkt unterhalb des rahmenlosen Fahrzeugfensters angeordnet werden kann. Dadurch, dass sich die Antriebsstange entlang des festen Rolloantriebs während der Bewegung zwischen Freigabeposition und Abdeckposition bewegt, kann nun der Raum unterhalb des Rolloantriebes im Wesentlichen frei ausgestaltet werden. Im Gegensatz zu den bekannten Lösungen steht nunmehr ausschließlich die Antriebsstange in den Freiraum unterhalb des rahmenlosen Fensters hinein. Der Rolloantrieb wird deutlich höher, insbesondere deutlich unterhalb des rahmenlosen Fensters angeordnet, sodass ein tieferer Bauraum frei für andere Funktionsbauteile im Innenraum der Fahrzeugtür möglich wird.
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Es ist darauf hinzuweisen, dass der Antriebsabschnitt sich selbstverständlich über eine größere Länge der Antriebsstange erstreckt. Somit kann zum Beispiel durch eine Rotation des Antriebsmittels des Rolloantriebes dieses Antriebsmittel entlang des Antriebsabschnitts abrollen und durch die feste Befestigung des Rolloantriebs im Innenraum der Fahrzeugtür die Antriebsstange nach oben oder nach unten aktiv bewegt werden. Diese Bewegung ist insbesondere bidirektional aktivierbar, sodass sowohl in Richtung der Abdeckposition als auch in Richtung der Freigabeposition die Antriebsbewegung durch den Rolloantrieb zur Verfügung gestellt wird.
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Erfindungsgemäß ist nun durch die hohe Befestigungsmöglichkeit des Rolloantriebes ein deutlich größer Freiraum unterhalb desselben anordenbar. Dies führt weiter dazu, dass die Antriebsstange selbst neben dem Antriebsende am entgegengesetzten unteren Ende ein Passivende aufweist, welches auch als freies Ende oder als loses Ende bezeichnet werden kann. Während bei den bekannten Lösungen genau an diesem passiven Ende die Antriebsvorrichtung in Form des Rolloantriebs angeordnet werden musste, konnte in diesem Vergleich nun der erfindungsgemäße Rolloantrieb deutlich höher angesetzt werden.
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Bei einer erfindungsgemäßen Antriebsvorrichtung wird durch die kompakte Bauweise insbesondere auch ein verstärktes Anpressverhalten auf das rahmenlose Fahrzeugfenster denkbar. So ist insbesondere eine Querkraft auf die Behangstange von 8 N bis ca. 10 N auf die Scheibe des rahmenlosen Fahrzeugfensters durch die Antriebsstange aufbringbar. Dies kann zum Beispiel dadurch gewährleistet werden, dass die Antriebsstange aus einem Metallmaterial, insbesondere aus einer Stahllegierung ausgebildet ist. Die entsprechende Querkraft wird dadurch erzeugt, dass ein gerader oder im Wesentlichen gerader Ausfahrweg für die Antriebsstange vorgesehen ist. Dies erlaubt es, bei einem gekrümmten Fahrzeugfenster beim Anschlag in der wenigstens einen Abdeckposition an dem rahmenlosen Fahrzeugfenster die gewünschte Querkraft aufzubringen. Diese Querkraft verhindert ein unerwünschtes Klappern der Behangstange und damit des Behangs bei Bewegung des Fahrzeugs gegen die Scheibe.
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Es kann Vorteile mit sich bringen, wenn bei einer erfindungsgemäßen Antriebsvorrichtung der wenigstens eine Antriebsabschnitt und/oder das Antriebsmittel für eine reibschlüssige, eine formschlüssige und/oder eine kraftschlüssige Kraftübertragung ausgebildet sind. Insbesondere ist die Kraftübertragung mit zumindest einer der folgenden Formen ausgebildet:
- - Reibrad und Reibstange
- - Zahnrad und Zahnstange
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Bei der voranstehenden Aufzählung handelt es sich um eine nicht abschließende Liste. Die Verwendung eines Reibrades und einer Reibstange bringt den Vorteil mit sich, dass ein zusätzlicher Einklemmschutz ausgebildet wird. Befindet sich ein nicht überwindbares Objekt im Bewegungsweg der Behangstange, so stößt die Behangstange an diesem Objekt an. Bei der weiteren Beaufschlagung der Antriebsstange in Form einer Reibstange mit der Bewegungskraft führt dies nun zu einem Durchrutschen des Reibrades und einer fehlenden Weiterbewegung der Behangstange. Somit kann eine Grenzkraft durch die aufgebrachte Reibkraft definiert werden, welche es erlaubt, einen wirksamen Verletzungsschutz bzw. Einklemmschutz einfach und kostengünstig zu gewährleisten. Die Verwendung eines Zahnrades oder einer Zahnstange erlaubt eine besonders kraftsparende Übertragung. Insbesondere können auf diese Weise kleinere Antriebsmotoren für den Rolloantrieb eingesetzt werden. Selbstverständlich sind auch Kombinationen aus reibschlüssigen, kraftschlüssigen und/oder formschlüssigen Ausbildungen für die Kraftübertragung im Sinne der vorliegenden Erfindung denkbar.
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Vorteilhaft ist es darüber hinaus, wenn bei einer erfindungsgemäßen Antriebsvorrichtung die Antriebsstange als zentrale, insbesondere als mittige Antriebsstange ausgebildet ist für eine zentrale, insbesondere mittige Bewegung des Fensterrollos. Wie bereits einleitend erläutert worden ist, kann insbesondere eine einzige Antriebsstange ausgebildet sein, um die erfindungsgemäße Antriebsvorrichtung in eine Bewegungsfunktion zu versetzen. Ist diese einzige Antriebsstange als zentrale bzw. mittige Antriebsstange ausgebildet, so führt dies zu einer weiteren Kompaktierung der erfindungsgemäßen Ausgestaltungsform. Seitliche Schubstangen und damit seitliche Einsichtnahme werden damit weiter vermieden. Bevorzugt ist die Antriebsstange dabei auf der Seite des Rollobehangs angeordnet, welcher der Fensterfläche des rahmenlosen Fahrzeugfensters zugewandt ist. Bei der Bewegung in die wenigstens eine Abdeckposition führt dies dazu, dass auch in der ausgefahrenen Abdeckposition die Antriebsstange aus dem Innenraum des Fahrzeugs nicht erkannt werden kann, da sie von dem Rollobehang selbst abgedeckt wird.
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Weitere Vorteile kann es mit sich bringen, wenn bei einer erfindungsgemäßen Antriebsvorrichtung der wenigstens eine Antriebsabschnitt benachbart, insbesondere direkt oder im Wesentlichen direkt angrenzend an das Antriebsende der Antriebsstange angeordnet ist. Bevorzugt ist der Antriebsabschnitt in einer kompletten Erstreckung zwischen Antriebsende und Passivende ausgebildet, sodass keine unnötige oder überschüssige Länge zwischen dem Antriebsabschnitt und dem Passivende bzw. dem Antriebsende vorgesehen ist. Dies führt zu einer maximierten bzw. optimierten Kompaktheit des Gesamtsystems der Antriebsvorrichtung. Die Nähe des Antriebsabschnitts bzw. die direkte benachbarte Anordnung zum Antriebsende führt dazu, dass auch der Rolloantrieb an der maximal höchsten Position angeordnet werden kann. Dies führt dazu, dass sich das Antriebsende in der Freigabeposition unten, also insbesondere direkt unterhalb des rahmenlosen Fahrzeugfensters befindet. Ist hier bereits der Antriebsabschnitt vorgesehen, so kann der Rolloantrieb direkt hier ansetzen und kann damit an der maximal höchsten Position im Innenraum der Fahrzeugtür vorgesehen werden.
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Ein weiterer Vorteil kann erzielt werden, wenn bei einer erfindungsgemäßen Antriebsvorrichtung der wenigstens eine Antriebsabschnitt teilweise abgedeckt, insbesondere seitlich versetzt und/oder vertieft an der Antriebsstange angeordnet ist. Dies führt dazu, dass der Antriebsabschnitt selbst hinsichtlich seiner Funktionsausprägung nicht oder nur eingeschränkt sichtbar in der ausgefahrenen Abdeckposition ist. Dies kann zum Beispiel dadurch vorgesehen werden, dass ein Einwalzen bzw. Einprägen des Antriebsabschnitts vorgesehen ist. Eine seitliche oder sogar beidseitige Abdeckung des Antriebsabschnitts ist einfach und kostengünstig möglich. Im Querschnitt kann es sich dabei zum Beispiel um ein U-Profil oder ein L-Profil der Antriebsstange handeln. Auch andere Profilformen, wie zum Beispiel gekerbte Profile, Rollenprofile oder ähnliches ist im Rahmen der Erfindung denkbar. Auch ist es möglich aus einem flachen, bandförmigen Material Eingriffsöffnungen zu stanzen, welche durch anschließendes Aufbiegen des Materials als Profil dem Antrieb zur Verfügung stehen. Auch ein komplett geschlossenes Rundprofil bzw. Rohrprofil kann auf diese Weise einfach und kostengünstig hergestellt werden.
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Darüber hinaus kann es Vorteile mit sich bringen, wenn bei einer erfindungsgemäßen Antriebsvorrichtung oberhalb und/oder unterhalb des Antriebsmittels auf der entgegengesetzten Seite der Antriebsstange wenigstens ein Gegendruckanschlag angeordnet ist für eine Abstützung einer Druckkraft zwischen dem Antriebsmittel und der Antriebsstange. Selbstverständlich ist auch ein solcher Gegendruckanschlag direkt auf Höhe des Antriebsmittels als einziger Gegendruckanschlag denkbar. Insbesondere wenn eine reibschlüssige Übertragung der Bewegungskraft von dem Antriebsmittel gewünscht ist, kann durch den Gegendruckanschlag hier eine saubere Reibkraftübertragung zur Verfügung gestellt werden. Ist eine Kombination aus zwei oder mehr Gegendruckanschlägen vorgesehen, so führt dies darüber hinaus zu einer seitlichen Führung der Bewegung der Antriebsstange, sodass ein unerwünschtes Ausbrechen aus einem vorgegebenen Bewegungsweg vermieden oder zumindest im Wesentlichen ausgeschlossen werden kann. Diese Führung kann ausschließlich auf Querkräfte gerichtet sein, jedoch ein zumindest teilweise seitliches Umfassen oder Umgreifen mit beinhalten. Dabei kann es sich bei dem Gegendruckanschlag um passiven Gegendruck, aber auch um Gegendruckräder und damit aktive Bewegung in Form von Gegendruckrollen handeln.
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Darüber hinaus kann es von Vorteil sein, wenn bei einer erfindungsgemäßen Antriebsvorrichtung der Rolloantrieb zum Antriebsmittel ein Getriebe, insbesondere ein selbsthemmendes Getriebe, aufweist. Die Verwendung kann zum Beispiel als Schneckengetriebe vorgesehen sein. Die Verwendung eines selbsthemmenden Getriebes führt dazu, dass nicht mehr über den Rolloantrieb eine Haltekraft aufgebracht werden muss, da vielmehr über das selbsthemmende Getriebe, zum Beispiel in Form eines Schneckengetriebes, das Rollo bzw. der Rollobehang in der gewünschten Position gehalten wird. Der Rolloantrieb kann nach der Betätigung, also nach dem Erreichen der wenigstens einen Abdeckposition, insbesondere stromlos geschaltet werden, da die Abstützung in dieser Position über das selbsthemmende Getriebe erfolgen kann.
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Ebenfalls von Vorteil kann es sein, wenn bei einer erfindungsgemäßen Antriebsvorrichtung der Rolloantrieb als Flachmotor, insbesondere als direkt antreibender Flachmotor für das Antriebsmittel ausgebildet ist. Dabei kann es sich zum Beispiel um einen sogenannten Flachläufer handeln, der kompakt und besonders verschleißarm ausgebildet ist. Der Rotor, welcher auch als Magnetrad bezeichnet werden kann, weist dabei direkt das Antriebsmittel auf, sodass eine Übersetzung durch ein Getriebe im Wesentlichen unnötig wird. Die Kompaktheit des Gesamtsystems wird auf diese Weise deutlich verstärkt.
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Ein weiterer Vorteil kann es sein, wenn bei einer erfindungsgemäßen Antriebsvorrichtung für die Freigabeposition und/oder die wenigstens eine Abdeckposition zumindest ein Positionsanschlag ausgebildet ist für eine mechanische Festlegung der zugehörigen Position. Dies erlaubt es, einen Endanschlag zu definieren, welcher eine Weiterbewegung unterbindet. So kann beispielsweise an einem Grundkörper, aber auch an der Antriebsstange selbst oder der Korrelation dieser Bauteile eine entsprechende Anschlagsfunktion gewährleistet werden. Ein unerwünschter Kontaktverlust zwischen dem Antriebsabschnitt und dem Antriebsmittel wird auf diese Weise vermieden bzw. sogar ausgeschlossen.
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Ein Vorteil ist es darüber hinaus, wenn bei einer erfindungsgemäßen Antriebsvorrichtung zumindest eine Sensorvorrichtung für die Erkennung wenigstens einer Position der Antriebsstange relativ zum Rolloantrieb vorgesehen ist. Dabei kann es sich zum Beispiel um einen sogenannten Hallsensor bzw. einen Magnetsensor handeln. Die Sensorvorrichtung erlaubt insbesondere eine komplette bzw. kontinuierliche Erkennung des Weges. Dabei kann die Antriebsstange direkt oder indirekt, also zum Beispiel auch das Antriebsmittel überwacht werden. Eine Sensorvorrichtung erlaubt es darüber hinaus, beim Anfahren von Endpositionen in der Freigabeposition und/oder einer maximalen Abdeckposition einen entsprechenden Anlernschritt für ein Regelungs- bzw. Steuerungsverfahren durchzuführen.
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Weitere Vorteile kann es mit sich bringen, wenn bei einer erfindungsgemäßen Antriebsvorrichtung die Antriebsstange für eine elastische Verformung bei der Bewegung zwischen der Freigabeposition und der wenigstens einen Abdeckposition zumindest abschnittsweise elastisch ausgebildet ist. Unter dieser elastischen Ausgestaltung ist insbesondere eine elastische Verformbarkeit zu verstehen, welche ein Verbiegen bei der Bewegung nach unten mit sich bringt. Für diese elastische Verformung sind insbesondere zusätzliche Führungselemente vorgesehen, um im Innenraum der Fahrzeugtür eine definierte elastische Verformungsposition einzunehmen. Dabei kann es sich um ein seitliches Abknicken bzw. Abführen oder sogar um ein komplettes Einrollen dieser Antriebsstange handeln. Dies erlaubt es, noch freier und flexibler den Innenraum der Fahrzeugtür für andere Funktionsbauteile zu verwenden.
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Weitere Vorteile kann es mit sich bringen, wenn bei einer erfindungsgemäßen Antriebsvorrichtung wenigstens eine Abdeckvorrichtung vorgesehen ist für eine Abdeckung eines Ausfahrschlitzes für den Rollobehang in Freigabeposition. Eine solche Abdeckvorrichtung kann zum Beispiel federbelastet als Klappe ausgebildet sein, sodass der Rollobehang von unten diese Klappe beim Ausfahren in die wenigstens eine Abdeckvorrichtung zur Seite bewegt. Auch kann eine solche Federvorrichtung der Abdeckvorrichtung einen Einklemmschutz aufweisen. Insbesondere ist die Abdeckvorrichtung Teil einer später noch erläuterten Rollokassette bzw. Teil der Behangstange.
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Ebenfalls von Vorteil ist es, wenn bei einer erfindungsgemäßen Antriebsvorrichtung der Rolloantrieb wenigstens einen Nebenantrieb aufweist für eine Übertragung einer Bewegungskraft auf ein Dreiecksfensterrollo. Insbesondere bei zweitürigen Fahrzeugen, aber auch bei Fahrzeugen mit Hecktüren kann es vorteilhaft sein, wenn ein Nebenantrieb ein zweites Fenster, ein sogenanntes Dreiecksfenster, mit einem separaten Rollo ausstattet. Diese Nebenbewegung kann zum Beispiel in Korrelation über einen separaten Hebel vom gleichen Rolloantrieb zur Verfügung gestellt werden.
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Ebenfalls Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist eine Rollovorrichtung für ein rahmenloses Fahrzeugfenster, aufweisend eine erfindungsgemäße Antriebsvorrichtung. Dabei ist das Antriebsende der Antriebsstange mit einer Behangstange des Rollobehangs der Rollovorrichtung kraftübertragend verbunden. Damit bringt eine erfindungsgemäße Rollovorrichtung die gleichen Vorteile mit sich, wie sie ausführlich mit Bezug auf eine erfindungsgemäße Antriebsvorrichtung erläutert worden sind.
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Bei einer erfindungsgemäßen Rollovorrichtung kann es Vorteile mit sich bringen, wenn die Antriebsstange als einzige Antriebsstange zentral, insbesondere mittig, an der Behangstange ausgebildet ist. Dies bringt ebenfalls die gleichen Vorteile der zentralen bzw. mittigen Anordnung mit sich, wie sie mit Bezug auf die Antriebsstange bereits erläutert worden sind.
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Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist ein Verfahren für die Montage einer Rollovorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung, aufweisend die folgenden Schritte:
- - Einsetzen einer Antriebsvorrichtung auf einer Innenseite einer Fahrzeugtür,
- - Verbinden einer Antriebsvorrichtung mit dem Rollobehang.
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Durch das Ausbilden einer erfindungsgemäßen Rollovorrichtung bringt ein erfindungsgemäßes Verfahren die gleichen Vorteile mit sich, wie sie ausführlich mit Bezug auf eine erfindungsgemäße Rollovorrichtung und mit Bezug auf eine erfindungsgemäße Antriebsvorrichtung erläutert worden sind.
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Erfindungsgemäß ist es bei einem Verfahren vorteilhaft, wenn der Rollobehang mit einer Rollokassette vorab auf der Innenseite der Fahrzeugtür eingesetzt wird. Eine solche Rollokassette weist insbesondere eine Wickelwelle auf, auf welcher unter Vorspannung der Rollobehang aufgewickelt ist. Dies führt dazu, dass der Rollobehang zusammen mit der Rollokassette nun in einem ersten Montageschritt als ein Montagemodul eingesetzt und befestigt werden kann.
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Weitere Vorteile bringt es mit sich, wenn bei einem erfindungsgemäßen Verfahren die Antriebsstange aus einer Montageausrichtung in eine von dieser unterschiedlichen Funktionsausrichtung bewegt wird. Das bedeutet, dass in der Montageausrichtung eine andere Ausrichtung der Antriebsstange vorgesehen werden kann. Dabei handelt es sich insbesondere um eine platzsparende Ausrichtung, sodass eine eingeklappte Lieferung mit einer anschließenden Einsatzbewegung bzw. Montagebewegung in die Funktionsausrichtung erfolgen kann. Dies kann sowohl manuell als auch zumindest teilweise unterstützt durch den Rolloantrieb erfolgen.
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So ist es vorteilhaft, wenn bei einem erfindungsgemäßen Verfahren gemäß dem voranstehenden Absatz die Bewegung aus der Montageausrichtung in die Funktionsausrichtung wenigstens teilweise durch den Rolloantrieb durchgeführt wird. Dafür steht auch in der Montageausrichtung die Antriebsstange vorzugsweise zumindest teilweise mit ihrem Antriebsabschnitt mit dem Antriebsmittel in einer kraftübertragenden Verbindung.
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Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung, in der unter Bezugnahme auf die Zeichnungen Ausführungsbeispiele der Erfindung im Einzelnen beschrieben sind. Dabei können die in den Ansprüchen und in der Beschreibung erwähnten Merkmale jeweils einzeln für sich oder in beliebiger Kombination erfindungswesentlich sei. Es zeigen schematisch:
- 1 eine Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Antriebsvorrichtung bei einer erfindungsgemäßen Rollovorrichtung
- 2 die Ausführungsform der 1 in einer ersten Abdeckposition des Rollobehangs,
- 3 die Ausführungsform der 1 und 2 mit vollständig abgedecktem Fenster,
- 4 eine Ausführungsform einer Antriebsvorrichtung,
- 5 eine Ausführungsform einer Antriebsstange,
- 6 eine weitere Ausführungsform einer Antriebsstange,
- 7 eine weitere Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Antriebsvorrichtung,
- 8 eine weitere Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Antriebsvorrichtung und
- 9 die Ausführungsform der 8 mit der Antriebsstange in Funktionsausrichtung.
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Anhand der 1 bis 3 wird kurz die Funktionsweise einer erfindungsgemäßen Antriebsvorrichtung 10 erläutert. 1 zeigt dabei eine Freigabeposition FP. Die 2 und 3 zeigen jeweils unterschiedliche Abdeckpositionen AP der Antriebsvorrichtung 10. 3 zeigt dabei die maximale Auszugsweise, also das vollständig abgedeckte Fahrzeugfenster 200. In dieser Position ist die Antriebsstange 20 komplett nach oben ausgefahren, sodass über die Behangstange 122 und die entsprechende Kontaktierung mit dem Antriebsende 24 sich auch der Rollobehang 120 in dieser komplett ausgefahrenen Position befindet. Um in diese Position zu gelangen, wird ausgehend von der 1 die Antriebsvorrichtung 10 verwendet. Mithilfe des Rolloantriebs 30 wird das Antriebsmittel 32 in Rotation versetzt. Bei dieser Ausführungsform über einen Reibschluss kann über den Antriebsabschnitt 26 nun die Antriebsstange 22 langsam nach oben bewegt werden. Eine Zwischensituation ist dabei die 2. Bei dieser voranstehend beschriebenen Bewegung wird über das Antriebsende 24 die Behangstange 122 mit nach oben bewegt und zieht auf diese Weise den Rollobehang 120 aus einer Rollokassette 124 und dort aus einem Ausfahrschlitz 110 hinaus. Bei dem Verlassen der Freigabeposition FP wird dabei eine nicht näher dargestellte Abdeckvorrichtung 70 in Form einer Abdeckklappe geöffnet.
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Sobald die Abdeckpositionen AP der 2 oder sogar die vollständige Abdeckposition AP gemäß 3 erreicht ist, endet die Bewegung der Antriebsvorrichtung 10, sodass eine teilweise oder vollständige Abdeckung des Fahrzeugfensters 20 zur Verfügung gestellt ist. Um zurück in die Freigabeposition FP zu gelangen, wird der voranstehend beschriebene Vorgang umgekehrt durchgeführt, sodass ein definiertes und automatisiertes Einfahren in die Freigabeposition FP für den Rollobehang 120 durchführbar ist.
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Wie in den 1 bis 3 gut zu erkennen ist, kann durch die Korrelation zwischen einem seitlichen Antriebsabschnitt 26 und dem zugehörigen Antriebsmittel 32 die Anordnung des Rolloantriebs 30 am oberen Ende, insbesondere direkt unterhalb der Rollokassette 124 erfolgen. Der weitere Innenraum der Fahrzeugtür unterhalb des Fahrzeugfensters 200 bleibt dabei frei für den Einbau weiterer und insbesondere großer Funktionsbauteile.
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In der 4 ist eine Detaildarstellung der Antriebsvorrichtung 10 dargestellt. Ebenfalls als Reibrad ausgebildet ist hier das Antriebsmittel 32, welches in Antriebsverbindung mit dem Antriebsabschnitt 26 steht. Um die entsprechende Reibkraft auch abstützen zu können, ist hier ein Paar von zwei Gegendruckanschlägen 40 vorgesehen. Diese können, zusätzlich zur dargestellten Weise, auch seitliche umgreifende Führungsabschnitte aufweisen, um nicht nur die Querkraft und damit die Reibkraft abzustützen, sondern darüber hinaus auch eine Führungsfunktionalität zu gewährleisten. Bei der Ausführungsform der 4 ist darüber hinaus noch eine Sensorvorrichtung 60 vorgesehen, welche die exakte Positionierung des Antriebsmittels 32 und/oder die exakte Positionierung der Antriebsstange 20 erkennen kann.
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Die 5 und 6 zeigen zwei unterschiedliche Möglichkeiten, wie die Antriebsstange 20 ausgebildet werden kann. So ist hier zum einen in der 5 ein U-Profil und in 6 ein L-Profil im Teilquerschnitt dargestellt. Der entsprechende Antriebsabschnitt 26, hier für eine Zahnradverbindung ausgebildet, ist teilweise oder vollständig versteckt im Inneren des U-Profils bzw. des L-Profils angeordnet. Dies führt zum einen zu einem verbesserten Schutz dieses Funktionsabschnitts als Antriebsabschnitt 26 und zum anderen zu einem verbesserten Sichtschutz.
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Die 7 zeigt eine weitere Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Antriebsvorrichtung 10. Hier ist die maximale Abdeckposition AP dargestellt. Das bedeutet, dass die Antriebsstange 20 vollständig ausgefahren ist, und eine weitere Bewegung unerwünscht ist. Um dies zu gewährleisten, ist hier ein Positionsanschlag 50 vorgesehen, an welchen ein gekrümmtes Passivende 22 der Antriebsstange 20 anschlägt. Auch ist hier ein einziger Gegendruckanschlag 40 vorgesehen, um die entsprechende Kraftübertragung vom Antriebsmittel 32 zu gewährleisten. Bei dieser Ausführungsform handelt es sich nicht um einen Direktantrieb, sondern um die Übertragung der Bewegungskraft vom Rolloantrieb 30 über ein Getriebe 34. Dieses ist hier insbesondere als selbsthemmendes Getriebe 34, zum Beispiel in Form eines Schneckengetriebes ausgebildet.
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Die 8 und 9 zeigen eine Möglichkeit, wie bei der Montage einer erfindungsgemäßen Antriebsvorrichtung 10 weiter Platz gespart werden kann. So kann für die Lieferung sich die Antriebsstange 20 gemäß der 8 zum Beispiel in einer seitlich abgeknickten Montageausrichtung MR befinden. Für die Befestigung des aktiven Antriebsendes 24 wird eine Umsetzung in eine Funktionsausrichtung FR benötigt. Dies kann sowohl manuell entlang des Pfeils der 8 als auch zumindest teilweise angetrieben über das Antriebsmittel 32 erfolgen. Im Ende befindet sich die Antriebsstange 20 in der Funktionsausrichtung FR gemäß der 9.
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Die voranstehende Erläuterung der Ausführungsformen beschreibt die vorliegende Erfindung ausschließlich im Rahmen von Beispielen. Selbstverständlich können einzelne Merkmale der Ausführungsformen, sofern technisch sinnvoll, frei miteinander kombiniert werden, ohne den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
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Bezugszeichen
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- 10
- Antriebsvorrichtung
- 20
- Antriebsstange
- 22
- Passivende
- 24
- Antriebsende
- 26
- Antriebsabschnitt
- 30
- Rolloantrieb
- 32
- Antriebsmittel
- 34
- Getriebe
- 40
- Gegendruckanschlag
- 50
- Positionsanschlag
- 60
- Sensorvorrichtung
- 70
- Abdeckvorrichtung
- 100
- Rollovorrichtung
- 110
- Ausfahrschlitz
- 120
- Rollobehang
- 122
- Behangstange
- 124
- Rollokassette
- 200
- Fahrzeugfenster
- FP
- Freigabeposition
- AP
- Abdeckposition
- MR
- Montageausrichtung
- FR
- Funktionsausrichtung