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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Einzugsanordnung für einen Feldhäcksler, mit einem Einzugsgehäuse, das einen Innenraum begrenzt, in dem zumindest zwei in gegensätzliche Umfangsrichtung betreibbare Einzugswalzen angeordnet sind, die zum Einziehen von Erntegut in eine Einzugsrichtung in den Feldhäcksler vorgesehen sind. Die vorliegende Erfindung betrifft weiterhin einen Feldhäcksler mit einer solchen Einzugsanordnung.
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Feldhäcksler werden zum Ernten und Zerkleinern von Erntegut wie beispielsweise Mais verwendet, welches als Viehfutter oder zur Biogaserzeugung genutzt wird. Dazu werden die Pflanzen mittels eines Erntevorsatzes von einem Feld aufgenommen und durch einen Einzugskanal einer Häckseleinrichtung zugeführt. Nach dem Zerkleinern wird das Erntegut in einer Nachbeschleunigungseinrichtung beschleunigt und dann durch einen Auswurfbogen auf einen Transportwagen gefördert.
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In einem Kornbetrieb, in dem der Feldhäcksler zum Ernten von kornhaltigem Erntegut wie Mais, Ganzpflanzensilage, Getreide oder auch Sonnenblumen genutzt wird, verlangt es die landwirtschaftliche Praxis, dass keine wertvollen Körner auf dem Feld verloren gehen. Um eine bestmögliche Energieausbeute aus dem Futter zu gewährleisten, müssen vor allem die Körner im Erntegutstrom verbleiben. Es muss daher im Kornbetrieb sichergestellt sein, dass keine Verluste durch Öffnungen im Erntegutstrom entstehen. Zudem können liegengebliebene Körner keimen und das Wachstum einer nächsten auf dem Feld angebauten Frucht negativ beeinflussen. Daher ist es aus Sicht der Feldhygiene ebenfalls erforderlich, dass nach dem Abernten des Feldes keine Körner auf dem Feld verbleiben.
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Daher ist im Kornbetrieb üblicherweise an einer Unterseite der Einzugsanordnung, in der sich beim Einziehen des Ernteguts Körner lösen können, ein Fangblech angeordnet, welches in einem Grasbetrieb, in dem der Feldhäcksler zum Ernten von kornfreiem Erntegut wie beispielsweise Gras genutzt wird, üblicherweise demontiert ist. Dadurch sammeln sich oberhalb des Fangblechs im Kornbetrieb Steinchen, Sand und Maiskörner an.
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Wenn der Bereich oberhalb des Fangblechs angefüllt ist, können jedoch Sand und Steinchen in das Erntegut sowie in Kontakt mit den unteren Einzugswalzen gelangen. Dadurch wird das Erntegut verunreinigt, so dass die Futterqualität vermindert wird, und die Einzugswalzen können schneller verschleißen. Zudem kann dies in Abhängigkeit von der Beschaffenheit des Sandes zu Störungen der Fremdkörperdetektionseinrichtung führen, da diese häufig im Bereich der Einzugswalzen der Einzugsanordnung angeordnet ist. Solche Störungen können zu einem Maschinenstopp führen.
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Daher wird der Innenraum der Einzugsanordnung oberhalb des Fangblechs regelmäßig geleert. Jedoch ist das Fangblech schwer zugänglich und nur aufwändig demontierbar.
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Aufgabe der Erfindung ist es, eine Einzugsanordnung für einen Feldhäcksler bereitzustellen, bei der das Entleeren des Innenraums oberhalb des Fangblechs für den Bediener erleichtert und schneller durchführbar ist.
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Die Aufgabe wird gelöst mit einer Einzugsanordnung mit den Merkmalen des unabhängigen Patentanspruchs 1 sowie mit einem Feldhäcksler mit den Merkmalen des unabhängigen Patentanspruchs 14. Vorteilhafte Ausführungsformen sind den abhängigen Ansprüchen entnehmbar.
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Dafür wird eine Einzugsanordnung für einen Feldhäcksler geschaffen.
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Die Einzugsanordnung weist ein Einzugsgehäuse auf, das einen Innenraum begrenzt. In dem Innenraum sind zumindest zwei in gegensätzliche Umfangsrichtung betreibbare Einzugswalzen angeordnet. Die Einzugswalzen sind zum Einziehen von Erntegut in eine Einzugsrichtung in den Feldhäcksler vorgesehen.
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Das Einzugsgehäuse weist in einem Kornbetrieb des Feldhäckslers ein Fangblech auf. Das Fangblech ist zumindest teilweise unterhalb der Einzugswalzen angeordnet. Dadurch sammeln sich Maiskörner, Blattmaterial und Schmutz oberhalb des Fangblechs an. Um zu vermeiden, dass sich in einem Grasbetrieb des Feldhäckslers Gras zwischen den Einzugswalzen sammelt, ist das Fangblech im Grasbetrieb demontierbar. Der Bereich zwischen den Einzugswalzen bleibt dadurch im Grasbetrieb frei.
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Das Fangblech ist im Kornbetrieb des Feldhäckslers von einer geschlossenen Stellung, in der es den Innenraum begrenzt, werkzeuglos in eine offene Stellung verstellbar, in der der Innenraum von außen zugänglich ist. Da das Fangblech werkzeuglos von der geschlossenen Stellung in die offene Stellung verstellbar ist, ist das Öffnen des Fangblechs und das Entleeren des oberhalb des Fangblechs angeordneten Innenraums für den Bediener nun sehr leicht möglich. Dadurch können Maiskörner, Blattmaterial und Schmutz aus einem Bereich oberhalb des Fangblechs schnell von dem Bediener entfernt werden.
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In einer bevorzugten Ausführungsform ist das Fangblech von der geschlossenen Stellung in die offene Stellung um eine Schwenkachse reversibel verschwenkbar. In einer ebenfalls bevorzugten Ausführungsform ist es von der geschlossenen Stellung in die offene Stellung verschiebbar, insbesondere seitlich und/oder in einer vertikalen Richtung nach unten. Alternativ kann es zum werkzeuglosen Verstellen von der geschlossenen in die offene Stellung auch sowohl verschwenkbar als auch verschiebbar vorgesehen sein.
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In der Ausführungsform, in der das Fangblech verschwenkbar ist, ist die Schwenkachse bevorzugt durch einen Rahmenbauteil der Einzugsanordnung gebildet. Dadurch wird ein ohnehin für die Einzugsanordnung benötigtes Bauteil als Schwenkachse genutzt. Einerseits wird daher ein Ersatzteil eingespart. Zudem können dadurch die Materialkosten verringert werden. Dennoch kann für die Schwenkachse auch ein separates Bauteil vorgesehen sein.
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Weiterhin ist es bevorzugt, dass die Einzugsanordnung ein Haltemittel umfasst, das von einer Halteposition, in der es zum Halten des Fangblechs in der geschlossenen Stellung vorgesehen ist, in eine Löseposition verstellbar ist, in der es das Fangblech freigibt, so dass dieses in die offene Stellung verschwenkbar ist. Dabei ist es bevorzugt, dass zwischen dem Haltemittel und dem Fangblech in der Halteposition eine kraft- und/oder formschlüssige Verbindung besteht. Vorzugsweise ist das Haltemittel von der Halteposition in eine Freigaberichtung in die Löseposition verstellbar.
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Das Haltemittel kann dafür beispielsweise als eine Leiste oder ein Steg, insbesondere verschieblich, ausgebildet sein, der das Fangblech in der geschlossenen Position hält. Es ist aber bevorzugt, dass das Haltemittel als Bügel ausgebildet ist. Der Bügel ist vorzugsweise um eine Halteachse reversibel von der Halteposition in die Löseposition drehbar. Bevorzugt erstreckt er sich an einer dem Innenraum abgewandten Seite des Fangblechs unterhalb diesem. Dadurch kann das Fangblech in seiner geschlossenen Stellung auf dem in der Halteposition angeordneten Bügel abgelegt sein.
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Dafür ist es besonders bevorzugt, dass der Bügel einen gegenüber der Halteachse beabstandeten Mittelteil aufweist. Der Mittelteil ist als Ablage für das Fangblech vorgesehen. In einer bevorzugten Ausführungsform ist der Bügel etwa u-förmig ausgebildet. Alternativ kann er auch eine andere Ausbildung, wie zum Beispiel eine w-förmige oder v-förmige Ausbildung, aufweisen.
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In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist am Bügel eine Lasche drehfest angeordnet. Um eine Hebelwirkung auszunutzen, erstreckt sich die Lasche bevorzugt quer zur Halteachse des Bügels. Die Lasche ist arretierbar vorgesehen. Dadurch kann der Bügel mit der Lasche in der geschlossenen Stellung arretiert werden.
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Zum Lösen des Bügels umfasst die Einzugsanordnung bevorzugt eine manuell betätigbare Arretierung. Dabei ist es bevorzugt, dass die Arretierung mit der Lasche, insbesondere formschlüssig, zusammenwirkt. Vorzugsweise wirkt sie mit einem von der Halteachse beabstandeten offenen Ende der Lasche zusammen. Dabei ist es bevorzugt, dass die Arretierung für den Bediener leicht zugänglich an der Einzugsanordnung angeordnet ist, vorzugsweise an einer Außenseite der Einzugsanordnung. Dabei kann die Arretierung durch Ziehen und/oder Drehen verstellbar sein.
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Die Arretierung weist in einer bevorzugten Ausführungsform einen Bolzen auf, der mit der Lasche zusammenwirkt, wobei die Lasche weiterhin bevorzugt eine Ausnehmung, beispielsweise eine Durchgangsbohrung, umfasst. Die Ausnehmung ist bevorzugt am offenen Ende der Lasche angeordnet. Vorzugsweise ist der Bolzen reversibel, insbesondere gegen eine Rückstellkraft, von einer Schließstellung in eine Löserichtung in eine Freigabestellung verschiebbar vorgesehen. Dabei ist es weiterhin bevorzugt, dass der Bolzen in der Schließstellung in die Ausnehmung der Lasche eingreift. Durch Verschieben des Bolzens gegen die Löserichtung in die Freigabestellung gerät dieser außer Eingriff der Ausnehmung, so dass die Lasche freigegeben wird. Dadurch kann der Bügel von der Halteposition in die Löseposition gedreht werden.
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Mit der Arretierung ist der Bügel werkzeuglos lösbar, so dass er sich in die Löseposition drehen kann. In der Löseposition des Bügels ist das Fangblech von der geschlossenen in die offene Stellung verschwenkbar. Dabei ist es besonders bevorzugt, dass sich der Bügel nach dem Freigeben der Lasche selbsttägig von der Halteposition in die Löseposition dreht, so dass das Fangblech von der geschlossenen in die offene Stellung verschwenkt wird. Dafür ist der Bügel bevorzugt außerhalb eines Schwenkkreises gelagert. Dadurch weisen der Bügel in der Halteposition und das Fangblech in der geschlossenen Stellung einen stumpfen Winkel zueinander auf. Dadurch kann das Fangblech nach dem Lösen des Bügels automatisch am Bügel vorbei in die geöffnete Stellung verschwenken.
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Vorzugsweise weist das Fangblech ein Befestigungsende und ein dem Befestigungsende gegenüberliegendes Schwenkende auf. Am Befestigungsende ist das Fangblech in der geschlossenen Stellung bevorzugt auf dem Bügel gelagert. Am Schwenkende ist bevorzugt ein Schwenkmittel angeordnet. Das Schwenkmittel ist zum Verschwenken des Fangblechs um das Rahmenbauteil vorgesehen. Es ist bevorzugt als ein gebogener Rundbügel ausgebildet. Vorzugsweise ist der Rundbügel an das Rahmenbauteil angelegt, so dass er dieses teilweise umgreift. Beim Verschwenken des Fangblechs von der geschlossenen in die offene Stellung wird der Rundbügel in Umfangsrichtung um das Rahmenbauteil verschoben. Gegenüber einem Scharnier hat ein solches Schwenkmittel den Vorteil, dass es erheblich weniger schmutzanfällig ist. Als Materialien für die Herstellung des Schwenkmittels und des Rahmenbauteils können Normteile verwendet werden. Daher sind diese Bauteile kostengünstig herstellbar.
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Nach einem Reinigen des Innenraums der Einzugsanordnung wird das Fangblech in die geschlossene Stellung zurückgestellt. Dies erfolgt manuell. Dafür wird das Fangblech manuell angehoben. Anschließend wird der Bügel in die Halteposition zurückgedreht. Das Zurückdrehen des Bügels kann prinzipiell werkzeuglos erfolgen, beispielweise mittels eines Hebels. Um eine Verletzungsgefahr für den Bediener beim Betätigen der Bedienung und Freigeben der Lasche bei beladenem Fangblech zu vermeiden, ist es aber bevorzugt, dass zum Zurückdrehen des Bügels ein Werkzeug, beispielsweise ein Schraubschlüssel, genutzt wird. Dafür weist der Bügel bevorzugt eine Kontur auf, die zu einer Kontur des Werkzeugs korrespondierend ausgebildet ist. Die Kontur ist bevorzugt an einem offenen Ende des Bügels angeordnet, sodass sie für den Bediener zugänglich ist. Dadurch kann der Bügel nach dem Anheben des Fangblechs mit dem Werkzeug von der Löseposition in die Halteposition zurückgedreht werden. Dabei kann zudem eine große Haltekraft auf den Bügel ausgeübt werden.
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Um das Öffnen des Fangblechs noch weiter zu vereinfachen, weist die Einzugsanordnung in einer ebenfalls bevorzugten Ausführungsform einen Aktor auf. Der Aktor ist bevorzugt dafür vorgesehen, ein automatisches, insbesondere reversibles, Verstellen des Fangblechs von der geschlossenen in die offene Stellung zu ermöglichen. Er kann hydraulisch oder elektrisch betreibbar sein. Durch die Verwendung eines Aktors zum Verschwenken des Fangblechs kann nicht nur das Verstellen des Fangblechs von der geschlossenen in die offene Stellung, sondern auch das Zurückstellen des Fangblechs von der offenen in die geschlossene Stellung automatisiert werden.
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Die Aufgabe wird weiterhin gelöst mit einem Feldhäcksler mit einer solchen Einzugsanordnung. An die Einzugsanordnung ist ein Vorsatzgerät zum Ernten von kornartigem Erntegut wie beispielsweise Mais oder Getreide für Ganzpflanzensilage anordbar.
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Das Fangblech wird in einem Kornbetrieb, d. h. beim Ernten von kornartigem Erntegut, dafür genutzt, dass kein Erntegut von der Einzugsanordnung aus, insbesondere unterhalb der Einzugswalzen, auf das Feld fallen kann. Um ein Reinigen des Innenraums der Einzugsanordnung zu ermöglichen, ist das Fangblech von einer geschlossenen Stellung in eine offene Stellung verstellbar. Durch die werkzeuglose Verstellung von der geschlossenen in die offene Stellung ist dies auch während des Erntebetriebs auf dem Feld für den Bediener sehr schnell und einfach möglich.
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Die landwirtschaftliche Arbeitsmaschine in Form eines Feldhäckslers weist bevorzugt eine Fahrerkabine auf. In einer bevorzugten Ausführungsform ist das Verstellen des Fangblechs von der geschlossenen in die offene Stellung von der Fahrerkabine aus steuerbar vorgesehen. Dafür ist bevorzugt zum Betätigen der Arretierung oder des Aktors ein Betätigungsmittel, insbesondere ein Schalter, in der Fahrerkabine angeordnet. Dadurch kann der Bediener das Fangblech bereits vor dem Aussteigen aus der Fahrerkabine öffnen. Zusätzlich oder alternativ kann ein solcher Schalter auch außerhalb der Fahrerkabine, vorzugsweise nahe der Einzugsanordnung, angeordnet sein. Der Reinigungsvorgang ist für den Bediener dadurch sehr bequem durchführbar.
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Im Folgenden wird die Erfindung anhand von Figuren beschrieben. Die Figuren sind lediglich beispielhaft und schränken den allgemeinen Erfindungsgedanken nicht ein. Es zeigen
- 1 schematisch einen Feldhäcksler;
- 2 in (a) schematisch eine Einzugsanordnung mit einem Fangblech in einer geschlossenen Stellung, in (b) die Einzugsanordnung mit einem Fangblech in einer offenen Stellung, und einen Ausschnitt aus der Einzugsanordnung ohne das Fangblech;
- 3 in (a) schematisch ein an einem Haltemittel angeordnetes Fangblech in geschlossener Stellung, und in (b) einen vergrößerten Ausschnitt aus der Einzugsanordnung.
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1 zeigt schematisch einen Feldhäcksler 4. Am Feldhäcksler 4 ist ein Erntevorsatzgerät 44 angeordnet, mit dem auf dem Feld angebautes Erntegut (nicht gezeigt) aufgenommen wird. Das Erntevorsatzgerät 44 ist einer Einzugsanordnung 3 des Feldhäckslers 4 in eine Einzugsrichtung 94, die sich entgegen einer Fahrtrichtung 91 des Feldhäckslers 4 erstreckt, vorgeordnet. Das Emtegut wird vom Vorsatzgerät 44 aus in Einzugsrichtung 94 in die Einzugsanordnung 3 gefördert. Von der Einzugsanordnung 3 aus wird es einer Häckseleinrichtung (nicht gezeigt) zugeführt und dort gehäckselt. Das gehäckselte Erntegut wird danach gegebenenfalls in einer Konditioniereinrichtung (nicht gezeigt) aufbereitet. Anschließend wird es mit einem Nachbeschleuniger (nicht gezeigt) beschleunigt, und dann durch einen Auswurfbogen 43 auf einen Transportwagen (nicht gezeigt) gefördert.
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2 zeigt in (a) schematisch die Einzugsanordnung 3 des Feldhäckslers 4. Die Einzugsanordnung 3 ist zum Einziehen des Ernteguts in den Feldhäcksler 4 vorgesehen. Sie weist ein Einzugsgehäuse 32 auf, das einen Innenraum 30 begrenzt. Das Einzugsgehäuse 32 weist in eine Erstreckungsrichtung 93 zwei voneinander beabstandete, einander gegenüberliegende Einzugsgehäusewände 321 auf. Im Innenraum 30 ist zumindest ein Einzugswalzenpaar 33, das zum Fördern und/oder Verdichten des Ernteguts vorgesehen, angeordnet. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel sind drei Einzugswalzenpaare 33 vorgesehen, wobei die Einzugswalzen 331 der Einzugswalzenpaare 33 zum Fördern des Ernteguts in die Einzugsrichtung 94 jeweils in gegensätzliche Umfangsrichtungen 371 antreibbar sind.
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Die Einzugsgehäusewalzen 331 erstrecken sich zwischen den Einzugsgehäusewänden 321 in die Erstreckungsrichtung 93. Jeweils die beiden Einzugswalzen 321 eines Einzugswalzenpaars 33 werden in einem laufenden Betrieb des Feldhäckslers 4, in dem Erntegut aufgenommen wird, in gegensinnige Umfangsrichtungen 371 angetrieben. Dadurch ist zwischen ihnen ein Einzugskanal (nicht bezeichnet) ausgebildet durch den das Erntegut der Häckseleinrichtung in Einzugsrichtung 94 gefördert wird.
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Das Einzugsgehäuse 32 weist ein Fangblech 1 auf. Das Fangblech 1 ist hier unterhalb der Einzugswalzen 321 angeordnet. Es verschließt eine Öffnung 38 des Einzugsgehäuses 32, durch die die Einzugswalzen 321 von außen zugänglich sind. Das Fangblech 1 ist in einem Kornbetrieb, in dem der Feldhäcksler 4 zum Ernten von kornhaltigem Erntegut genutzt wird, zum Auffangen von Körnern, die sich von den Einzugswalzen 321 lösen, vorgesehen. Dadurch verbleiben die energiereichen Körner im Erntegutstrom und gehen nicht auf dem Feld verloren. Zudem wird das Feld hinter dem Feldhäcksler 4 nicht von herabfallendem Mais verunreinigt und ein sauberes Feld hinterlassen.
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Das im Kornbetrieb montierte Fangblech 1 ist werkzeuglos von einer geschlossenen Stellung G, in der es den Innenraum 30 begrenzt, in eine offene Stellung O, in der der Innenraum 30 von außen zugänglich ist, verstellbar. Durch die werkzeuglose Verstellung des Fangblechs 1 ist das Entleeren eines Bereichs 31 oberhalb des Fangblechs 1 für den Bediener erheblich vereinfacht.
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In 2 (a) ist das Fangblech 1 in der geschlossenen Stellung G dargestellt. 2 (b) zeigt das Fangblech 1 in der offenen Stellung O. Das Öffnen und Schließen des Fangblechs 1 wird im Rahmen der 3 erläutert.
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2 (c) zeigt eine Unterseite (nicht bezeichnet) der Einzugsanordnung 3, wobei das Fangblech 1 demontiert ist. In einem Grasbetrieb besteht bei montiertem Fangblech 1 die Gefahr, dass der Innenraum 30 unterhalb der Einzugswalzen 321 verstopfen kann. Daher besteht im Grasbetrieb, in dem der Feldhäcksler 4 zum Ernten von kornfreiem Erntegut genutzt wird, die Notwendigkeit, dass das Fangblech 1 demontiert ist. Dadurch können Erntegutreste wie Gras, Heu und Stroh sowie Steinchen und Sand, die sich von den Einzugswalzen 321 lösen, im Grasbetrieb auf den Feldboden fallen.
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Zum Halten des Fangblechs 1 in der geschlossenen Stellung G ist ein Haltemittel 2 vorgesehen. Dies zeigt 3 (a) schematisch.
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Das Fangblech 1 ist hier um eine Schwenkachse 10 in eine Schwenkrichtung 11 von der geschlossenen Stellung G in die offene Stellung O und zurück verschwenkbar vorgesehen. Es weist ein Befestigungsende 15 und ein dem Befestigungsende 15 gegenüberliegendes Schwenkende 14 auf. Das Haltemittel 2 ist in einer Halteposition H am Befestigungsende 15 des in der geschlossenen Stellung G befindlichen Fangblechs 1 unterhalb diesem positioniert.
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Das Haltemittel 2 ist hier als ein Bügel ausgebildet, der sich unterhalb des Fangblechs 1 in der Erstreckungsrichtung 93 der Einzugswalzen 331 zwischen den beiden Einzugsgehäusewänden 321 erstreckt. Er ist an den Einzugsgehäusewänden 321 jeweils in Lagermitteln 39, die hier als Durchgangsbohrungen ausgebildet sind, des Einzugsgehäuses 32 gelagert. Der Bügel 2 ist um eine Halteachse 20, die die Durchgangsbohrungen 39 durchsetzt, reversibel von der Halteposition H, in derer zum Halten des Fangblechs 1 in der geschlossenen Stellung G vorgesehen ist, in eine Freigaberichtung 21 in eine Löseposition L, in der er das Fangblech 1 freigibt, verdrehbar.
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Der Bügel 2 weist einen gegenüber der Halteachse 20 beabstandeten Mittelteil 24 auf, der als Ablage für das Fangblech 1 dient. Der Mittelteil 24 ist hier etwa u-förmig ausgebildet. Beim Drehen des Bügels 2 wird der Mittelteil 24 mit diesem um die Halteachse 20 in eine Freigaberichtung 21 verschwenkt. Dadurch wird das Fangblech 1 freigegeben und selbsttätig um eine Schwenkachse 10 in eine Schwenkrichtung 11 von der geschlossenen Stellung G in die offene Stellung O verschwenkt.
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Am Schwenkende 14 des Fangblechs 1 ist ein Schwenkmittel 12 angeordnet, das das Verschwenken des Fangblechs 1 von der geschlossenen Stellung G in die offene Stellung O und zurück ermöglicht.
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Als Schwenkmittel 12 sind hier zwei gebogene, in Erstreckungsrichtung 93 voneinander beabstandete Rundbügel vorgesehen. Die Rundbügel 12 sind am Fangblech 1 befestigt und sind bogenförmig geformt. Sie sind an einem offenen Ende (nicht bezeichnet) mittels einer Querstrebe 13 miteinander verbunden. Weiterhin sind sie jeweils an ein Rahmenbauteil 34 des Einzugsgehäuses 32 angelegt, so dass sie dieses teilweise umgreifen. Dabei erstreckt sich die Querstrebe 13 in die Erstreckungsrichtung 93. Beim Verschwenken des Fangblechs 1 von der geschlossenen Stellung G in die offene Stellung O und zurück werden die Rundbügel 12 daher in Schwenkrichtung 11 entlang des Rahmenbauteils 34 verschoben.
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Damit das Fangblech 1 im Betrieb des Feldhäckslers 4, insbesondere bei Belastung durch das Gewicht des sich ansammelnden Materials, nicht verloren gehen kann, ist ein Anschlag 35 für die Querstrebe 13 vorgesehen. Der Anschlag 35 ist hier als eine den Innenraum 30 der Einzugsanordnung 3 zumindest teilweise begrenzende Wand ausgebildet, in der Aussparungen 351 für die Rundbügel 12 vorgesehen sind. Beim Verschieben der Rundbügel 12 entlang des Rahmenbauteils 34 in die Schwenkrichtung 11 schlägt die Querstrebe 13 an der Wand 35 an, so dass das Fangblech 1 sich nicht weiter öffnen und nicht verloren gehen kann.
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Der Bügel 2 wird mittels einer Arretierung 5 in der Halteposition H gesichert. Zum Verstellen des Fangblechs 1 von der geschlossenen Stellung G in die offene Stellung O muss die Arretierung 5 betätigt werden. Die Arretierung 5 wirkt mit einer Lasche 25 zusammen, die am Bügel 2 drehfest angeordnet ist.
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3 (a) zeigt die Arretierung 5 und die am Bügel 2 befestigte Lasche 25 ohne das Einzugsgehäuse 32. In 3 (b) ist die Anordnung der Lasche 25 und der Arretierung 5 an einer der Einzugsgehäusewände 321 vergrößert dargestellt.
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Die Lasche 25 ist an der der Arretierung 5 zugewandten Einzugsgehäusewand 321 außenseitig am Bügel 2 befestigt. Sie erstreckt sich quer zur Halteachse 20 des Bügels 2 und weist ein offenes Ende (nicht bezeichnet) auf. Im offenen Ende ist eine Ausnehmung 251 (s. 2b) angeordnet, mit der die Arretierung 5 formschlüssig zusammenwirkt.
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Dafür weist die Arretierung 5 einen Bolzen 53 auf. Der Bolzen 53 ist gegen eine Rückstellkraft von einer Schließstellung S in eine Löserichtung 51 in eine Freigabestellung (nicht dargestellt) verschiebbar. Dafür weist die Arretierung 5 weiterhin eine Feder 52 auf, insbesondere eine Spiralfeder, die sich beim Verschieben in die Löserichtung 51 an einem Widerlager 54 abstützt. Der Bolzen 53 ist an einer Halterung 55, die ortsfest an dem Einzugsgehäuse 32 befestigt ist, unverlierbar befestigt. Daher wird er beim Loslassen gegen die Löserichtung 51 zurückgestellt.
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Der Bolzen 53 greift in der Halteposition H des Bügels 2 in die Ausnehmung 251 ein, so dass er die Lasche 25 und den Bügel 2 in der Halteposition H hält. Durch Ziehen des Bolzens 53 wird die Lasche 25 freigegeben. Dadurch kann der Bügel 2 von der Halteposition H in die Löseposition L verdreht werden.
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Ein Verschieben des Bolzens 53 ist daher manuell werkzeuglos möglich. Zudem ist die Arretierung 5 leicht zugänglich außerhalb des Einzugsgehäuses 32 der Einzugsanordnung 3 positioniert. Diese Anordnung ermöglicht einen schnellen Zugriff auf die Arretierung 5 und der Bereich 31 des Innenraums 30 des Einzugsgehäuses 3 oberhalb des Fangblechs 1 ist dadurch leicht und schnell entleerbar.
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Das Zurückstellen des Fangblechs 1 von der offenen Stellung O in die geschlossene Stellung G erfolgt manuell durch Anheben des Fangblechs 1 und anschließendem Zurückdrehen des Bügels 2 gegen die Freigaberichtung 21. Dafür ist an einem offenen Ende 22 des Bügels 2 eine Kontur, hier eine Sechskantkontur 23, vorgesehen, die mit einem Werkzeug (nicht dargestellt) wie beispielsweise einem Maulschlüssel betätigbar ist. Durch Betätigen des Werkzeugs ist der Bügel 2 gegen die Freigaberichtung 21 von der Löseposition L in die Halteposition H zurückdrehbar.
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Am Einzugsgehäuse 32 ist an den Einzugsgehäusewänden 321 jeweils ein Anschlag 36 (s. 2b, 3a), hier jeweils eine Leiste, vorgesehen. In der geschlossenen Stellung G wird das Fangblech 1 beim Betätigen des Werkzeugs gegen die Freigaberichtung 21 vom Bügel 2 gegen die Anschläge 36 gedrückt. Abschließend kann der Bügel 2 mittels der Arretierung 5 in der Halteposition H gesichert werden. Dafür wird der Bolzen 53 in Eingriff mit der Ausnehmung 251 der Lasche 25 gebracht.