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DE102018210169A1 - Verfahren zur Herstellung von flüssigen Weichspülern - Google Patents

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DE102018210169A1
DE102018210169A1 DE102018210169.8A DE102018210169A DE102018210169A1 DE 102018210169 A1 DE102018210169 A1 DE 102018210169A1 DE 102018210169 A DE102018210169 A DE 102018210169A DE 102018210169 A1 DE102018210169 A1 DE 102018210169A1
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DE
Germany
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temperature
solvent
range
agents
acid
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Withdrawn
Application number
DE102018210169.8A
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English (en)
Inventor
Thomas Holderbaum
Volker Blank
Gerd Bösemann
Matthias Sunder
Alexander Tollkötter
Uwe Trebbe
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Henkel AG and Co KGaA
Original Assignee
Henkel AG and Co KGaA
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Publication date
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    • CCHEMISTRY; METALLURGY
    • C11ANIMAL OR VEGETABLE OILS, FATS, FATTY SUBSTANCES OR WAXES; FATTY ACIDS THEREFROM; DETERGENTS; CANDLES
    • C11DDETERGENT COMPOSITIONS; USE OF SINGLE SUBSTANCES AS DETERGENTS; SOAP OR SOAP-MAKING; RESIN SOAPS; RECOVERY OF GLYCEROL
    • C11D1/00Detergent compositions based essentially on surface-active compounds; Use of these compounds as a detergent
    • C11D1/38Cationic compounds
    • C11D1/62Quaternary ammonium compounds
    • CCHEMISTRY; METALLURGY
    • C11ANIMAL OR VEGETABLE OILS, FATS, FATTY SUBSTANCES OR WAXES; FATTY ACIDS THEREFROM; DETERGENTS; CANDLES
    • C11DDETERGENT COMPOSITIONS; USE OF SINGLE SUBSTANCES AS DETERGENTS; SOAP OR SOAP-MAKING; RESIN SOAPS; RECOVERY OF GLYCEROL
    • C11D11/00Special methods for preparing compositions containing mixtures of detergents
    • C11D11/0094Process for making liquid detergent compositions, e.g. slurries, pastes or gels

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Abstract

Verfahren zur Herstellung von flüssigen Weichspülern, welche wenigstens ein Lösungsmittel sowie wenigstens eine quartäre Ammoniumverbindung als weichmachende Verbindung aufweisen, umfassend die folgenden Schritte:a) Bereitstellen wenigstens eines ersten Lösungsmittels mit einer Temperatur T1,b) Bereitstellen wenigstens einer quartären Ammoniumverbindung als weichmachende Verbindung,c) Einbringen der wenigstens einen quartären Ammoniumverbindung in das wenigstens eine erste Lösungsmittel bei der Temperatur T1,d) Bereitstellen wenigstens eines zweiten Lösungsmittels mit der Temperatur T2, wobei die Temperatur T2 niedriger als die Temperatur T1 ist,e) Vermischen des wenigstens einen ersten Lösungsmittels mit Temperatur T1 mit dem wenigstens einen zweiten Lösungsmittel mit Temperatur T2, wodurch die Konzentration an quartärer Ammoniumverbindung auf diejenige des gewünschten Produkts reduziert wird und gleichzeitig die Temperatur der Mischung auf eine Temperatur T3 eingestellt wird, wobei die Temperatur T3 kleiner als die Temperatur T1 und größer als die Temperatur T2 ist,f) Bereitstellen eines oder mehrerer weiterer Hilfsstoffe sowie Einbringen dieser Hilfsstoffe in die Mischung bei der Temperatur T3und nach diesem Verfahren hergestellt Weichspüler.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung von flüssigen Weichspülern in einem kontinuierlichen Verfahren, wobei die Weichspüler wenigstens eine quartäre Ammoniumverbindung als weichmachende Verbindung aufweisen.
  • Weichspülformulierungen von textilen Flächengebilden stehen dem Verbraucher in einer Vielzahl von Angebotsformen zur Verfügung. Aus Sicht des Verbrauchers kommt es beim Kauf eines solchen Produktes auch auf den Duft der Textilien nach dem Waschgang an.
  • Die Herstellung von Weichspülern ist ein Zusammenspiel vieler Faktoren. Während sich manche Bestandteile besonders gut in einem vorgewärmten Lösungsmittel lösen, wird für andere eine geringere Temperatur benötigt. Bisher sind daher bei Herstellungsverfahren mehrere Erwärmungs- bzw. Kühlschritte erforderlich, so dass ein hoher Energiebedarf besteht.
  • Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht nun darin, ein Verfahren zur Herstellung eines Weichspülers bereitzustellen, bei welchem der Energiebedarf, insbesondere zur Kühlung, während des Verfahrens möglichst gering ist. Überraschenderweise hat sich gezeigt, dass die der vorliegenden Erfindung zugrundeliegende Aufgabe gelöst werden kann, indem die Bestandteile entweder in einem vorgewärmten Lösungsmittel oder in einem gekühlten Lösungsmittel eingebracht werden, so dass zwei getrennte Vor-Produkte entstehen, die dann zusammengebracht werden können. Es erfolgt somit im Endeffekt eine Aufsplittung des Lösungsmittels. In einer ersten Ausführungsform wird die der vorliegenden Erfindung zugrundeliegende Aufgabe daher gelöst durch ein Verfahren zur Herstellung von flüssigen Weichspülern, welche wenigstens ein Lösungsmittel sowie wenigstens eine quartäre Ammoniumverbindung als weichmachende Verbindung aufweisen, umfassend die folgenden Schritte:
    1. a) Bereitstellen wenigstens eines ersten Lösungsmittels mit einer Temperatur T1,
    2. b) Bereitstellen wenigstens einer quartären Ammoniumverbindung als weichmachende Verbindung,
    3. c) Einbringen der wenigstens einen quartären Ammoniumverbindung in das wenigstens eine erste Lösungsmittel bei der Temperatur T1,
    4. d) Bereitstellen wenigstens eines zweiten Lösungsmittels mit der Temperatur T2, wobei die Temperatur T2 niedriger als die Temperatur T1 ist,
    5. e) Vermischen des wenigstens einen ersten Lösungsmittels mit Temperatur T1 mit dem wenigstens einen zweiten Lösungsmittel mit Temperatur T2, wodurch die Konzentration an quartärer Ammoniumverbindung auf diejenige des gewünschten Produkts reduziert wird und gleichzeitig die Temperatur der Mischung auf eine Temperatur T3 eingestellt wird, wobei die Temperatur T3 kleiner als die Temperatur T1 und größer als die Temperatur T2 ist,
    6. f) Bereitstellen eines oder mehrerer weiterer Hilfsstoffe sowie Einbringen dieser Hilfsstoffe in die Mischung bei der Temperatur T3.
  • In einem weiteren Aspekt betrifft die der vorliegenden Erfindung zugrundeliegende Aufgabe einen Weichspüler, der nach dem zuvor beschriebenen Verfahren erhalten wird.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren hat den Vorteil, dass eine Abkühlung durch beispielsweise einen Wärmetauscher weitestgehend entfällt. Zudem können die Hilfsstoffe bei Temperaturen dosiert werden, bei denen keine nachteiligen Effekte für sie auftreten. Gleichzeitig können textilweichmachende Verbindungen, wie insbesondere Esterquats, in hoher Konzentration bei erhöhter Temperatur dosiert werden. Bei der Verdünnung kommt es zu keinerlei Problemen in Bezug auf die Löslichkeit des Esterquats.
  • Ein weiterer Vorteil des erfindungsgemäßen Verfahrens ist insbesondere die Einbringung der quartären Ammoniumverbindung bei erhöhter Temperatur. Die Dosierung der quartären Ammoniumverbindung in die gesamte Lösungsmittelmenge bei einer mittleren Temperatur, die sich aus der Mischung der beiden Lösungsmittelströme ergibt, würde nicht zum gleichen Produkt wie das erfindungsgemäße Verfahren führen, da eine Einarbeitung der quartären Ammoniumverbindung in wärmeres Lösungsmittel überraschenderweise zu stabileren Produkten führt. Das erfindungsgemäße Verfahren ermöglicht somit nicht nur die Einsparung von Energie, da eine Abkühlung nicht benötigt wird. Es wird auch ein stabileres Produkt erhalten. Insbesondere wird die Lagerstabilität durch Minimierung von Phasentrennungen und Ausfällungen gegenüber dem Stand der Technik verbessert.
  • Diese und weitere Aspekte, Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden für den Fachmann aus dem Studium der folgenden detaillierten Beschreibung und Ansprüche ersichtlich. Dabei kann jedes Merkmal aus einem Aspekt der Erfindung in jedem anderen Aspekt der Erfindung eingesetzt werden.
  • Alle im Zusammenhang mit den hierin beschriebenen Bestandteilen angegebenen Mengenangaben beziehen sich, sofern nichts anderes angegeben ist, auf Gewichtsprozent, jeweils bezogen auf das Gesamtgewicht der Formulierung. Des Weiteren beziehen sich derartige Mengenangaben, die sich auf mindestens einen Bestandteil beziehen, immer auf die Gesamtmenge dieser Art von Bestandteil, die im Weichspüler enthalten ist, sofern nicht explizit etwas anderes angegeben ist. Das heißt, dass sich derartige Mengenangaben, beispielsweise im Zusammenhang mit einer „wenigstens einer weichmachenden Verbindung“ auf die gesamtmenge von weichmachenden Verbindungen, die in der Formulierung enthalten sind, beziehen.
  • Eine „weichmachende Verbindung“ im Sinne der vorliegenden Erfindung, ist eine Verbindung, die in der Lage ist textile Flächengebilde weich zu machen bzw. diesen Eindruck für den Verbraucher darzustellen. Bevorzugt ist die weichmachende Verbindung ein Esterquat.
  • „Mindestens ein“, wie hierin verwendet, bezieht sich auf 1 oder mehr, beispielsweise 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 oder mehr. Im Zusammenhang mit Bestandteilen der hierin beschriebenen Zusammensetzungen bezieht sich diese Angabe nicht auf die absolute Menge an Molekülen sondern auf die Art des Bestandteils. „Mindestens ein Esterquat“ bedeutet daher beispielsweise ein oder mehrere verschiedene Arten von Esterquats. Zusammen mit Mengenangaben beziehen sich die Mengenangaben auf die Gesamtmenge der entsprechend bezeichneten Art von Bestandteil, wie bereits oben definiert.
  • Der erfindungsgemäße Weichspüler umfasst wenigstens eine quartäre Ammoniumverbindung als weichmachende Substanz. Der Begriff „Esterquat“ wie hierin verwendet bezieht sich auf Ester von quartären Ammoni-umpolyolen, insbesondere quarternären Ammoniumdiolen und/oder -triolen, wie beispielsweise Triethanolmethylammonium oder Diethanoldimethylammonium, mit Fettsäuren.
  • Generell ist der Einsatz von Esterquats in kosmetischen Produkten, Wasch- und Nachbehandlungsmitteln, insbesondere in Weichspülern, im Stand der Technik bekannt. Dabei tragen diese zur Verbesserung des Weichgriffs, Reduzierung der statischen Aufladung der textilen Flächengebilde sowie zur Reduzierung der Trocknungszeit bei.
  • Die erfindungsgemäß eingesetzten Esterquats sind idealerweise bei Temperaturen um die 20°C flüssig bis pastös.
  • In verschiedenen Ausführungsformen enthält der erfindungsgemäße Weichspüler mindestens ein Esterquat der Formel (I) N+(R1)4-n((CH2)m-O-C(O)-R2)nX- wobei (I),
    jedes R1 unabhängig voneinander ein substituiertes oder unsubstituiertes, lineares oder verzweigtes Alkyl oder Alkenyl ist, vorzugsweise ein unsubstituiertes oder Hydroxy-substituiertes Alkyl mit 1 bis 10 Kohlenstoffatomen;
    jedes R2 ein lineares oder verzweigtes, substituiertes oder unsubstituiertes Alkyl oder Alkenyl oder ein substituiertes oder unsubstituiertes (Hetero)aryl mit bis zu 26 Kohlenstoffatomen, vorzugsweise lineares unsubstituiertes C10-26 Alkyl, ist;
    n 1, 2, 3 oder 4, vorzugsweise 1, 2 oder 3, ist;
    m eine ganze Zahl von 1 bis 20, vorzugsweise 1 bis 4, ist; und
    X- ein beliebiges Anion ist.
  • In verschiedenen Ausführungsformen ist in den Verbindungen der Formel (I)
    • (i) n 2 oder 3, vorzugsweise 2; und/oder
    • (ii) m 1, 2, 3 oder 4, vorzugsweise 2; und/oder
    • (iii) jedes R1 unabhängig voneinander ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus Methyl, Ethyl, n-Propyl, iso-Propyl, n-Butyl, iso-Butyl, Hydroxymethyl, 2-Hydroxyethyl, 2-Hydroxypropyl und 3-Hydroxy-propyl, vorzugsweise ein erstes R1 ausgewählt wird aus Methyl, Ethyl, n-Propyl, iso-Propyl, n-Butyl und iso-Butyl und ein zweites R1 ausgewählt wird aus Methyl, Ethyl, n-Propyl, iso-Propyl, n-Butyl, iso-Butyl, Hydroxymethyl, 2-Hydroxyethyl, 2-Hydroxypropyl und 3-Hydroxypropyl; und/oder
    • (iv) jedes R2 unabhängig voneinander ausgewählt aus linearem, unsubstituiertem C12-20 Alkyl, vorzugsweise C12-18 Alkyl; und/oder
    • (iv) X- ausgewählt wird aus anorganischen oder organischen Anionen, insbesondere Fluorid, Chlorid, Bromid und Methosulfat.
  • In einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist der verwendete Esterquat ein Esterquat der Formel (I), wobei n = 2 und m = 2 ist, das erste R1 ausgewählt wird aus Methyl und Ethyl, vorzugsweise Methyl, das zweite R1 ausgewählt wird aus Methyl und 2-Hydroxyethyl, vorzugsweise 2-Hydroxyethyl, und jedes R2 lineares, unsubstituiertes C12-18 Alkyl ist. Bei derartigen Esterquats handelt es sich um Bis(acyloxyethyl)hydroxyethylmethylammonium Verbindungen. Das Gegenion ist vorzugsweise Methosulfat. Solche Esterquats sind beispielsweise unter dem Handelsnamen Dehyquart® AU-57 (BASF SE, DE) kommerziell erhältlich.
  • In verschiedenen Ausführungsformen enthält der fließfähige Weichspüler bezogen auf das Gesamtgewicht des Weichspülers mindestens 4 Gew.-% des Esterquats der Formel (I), beispielsweise in Mengen bis 60 Gew.-%, vorzugsweise bis 30 Gew.-% - bezogen auf das Gesamtgewicht der flüssigen Weichspülformulierung.
  • Als wenigstens einen Hilfsstoff, der im Schritt f) des erfindungsgemäßen Verfahrens dosiert wird, kann der Weichspüler einen oder mehrere der folgenden Bestandteile enthalten: Tenside, Verdicker, Emulgatoren, Hydrotrope, nicht wässrige Lösungsmittel, Elektrolyte, pH-Stellmittel, Parfümträger, Fluoreszenzmittel, Farbstoffe, Schauminhibitoren, Antiredepositionsmittel, Enzyme, optische Aufheller, Vergrauungsinhibitoren, Einlaufverhinderer, Knitterschutzmittel, Farbübertragungsinhibitoren, antimikrobielle Wirkstoffe, Germizide, Fungizide, Antioxidantien, Korrosionsinhibitoren, Antistatika, Bügelhilfsmittel, Phobier- und Imprägniermittel, Quell- und Schiebefestmittel sowie UV Absorber. Der erfindungsgemäße Weichspüler kann selbstverständlich einen oder, vorzugsweise, mehrere dieser Hilfsstoffe umfassen.
  • Zu den geeigneten Verdickungsmitteln zählen beispielsweise Aerosil-Typen (hydrophile Kieselsäuren), Polysaccharide, insbesondere Xanthan-Gum, Guar-Guar, Agar-Agar, Alginate und Tylosen, Carboxymethylcellulose, Methylcellulose, Hydroxy-propyl-, Hydroxypropylmethyl- und Hydroxyethylcellulose, ferner höhermolekulare Polyethylenglycolmono- und -diester von Fettsäuren, Polyacrylate, (z.B. Carbopole® von Goodrich oder Synthalene® von Sigma), Polyacrylamide, Polyvinylalkohol und Polyvinylpyrrolidon, Tenside wie beispielsweise ethoxylierte Fettsäureglyceride, Ester von Fettsäuren mit Polyolen wie beispielsweise Pentaerythrit oder Trimethylol-propan, Fettalkoholethoxylate mit eingeengter Homologenverteilung oder Alkyloligoglucoside sowie Elektrolyte wie Kochsalz und Ammoniumchlorid.
  • In verschiedenen Ausführungsformen ist der mindestens eine Verdicker ein nichtionischer Verdicker, insbesondere ausgewählt ist aus der Gruppe umfassend Hydroxyethylcellulose (HEC), Hydroxy-propylcellulose (HPC), Hydroxypropylmethylcellulose (HPMC), Methylcellulose (MC), Guar, Guar-Derivaten (wie z.B. Jaguar HP105 (Rhodia); Hydroxypropyl-Guar) sowie Mischungen der vorgenannten nichtionischen Verdicker.
  • Alternativ können auch kationische Verdicker eingesetzt werden. Beispiele für geeignete kationische Verdicker schließen z.B. die ein, die unter dem Handelsnamen Rheavis®CSP (BASF) erhältlich sind.
  • In verschiedenen Ausführungsformen ist der mindestens eine nichtionische oder kationische Verdicker in einer Menge von 0,1 bis 10 Gew.-% bezogen auf das Gesamtgewicht der Formulierung Mittels in diesem enthalten.
  • In verschiedenen Ausführungsformen der Erfindung enthält der Weichspüler mindestens einen Emulgator. Der mindestens eine Emulgator ist vorzugsweise ein nichtionischer Emulgator und weist einen HLB-Wert von mindestens 12.0, vorzugsweise von mindestens 13.0, weiter bevorzugt von mindestens 14.0 und am meisten bevorzugt von mindestens 15.0 aufweist.
  • Der Begriff „HLB“ (hydrophilic-lipophilic balance) definiert den hydrophilen und lipophilen Anteil entsprechender Substanzklassen (hier Emulgatoren) in einem Wertebereich von 1 bis 20 nach folgender Formel (Griffin, Classification of surface active agents by HLB, J. Soc. Cosmet. Chem. 1, 1949): HLB = 20 × (1 - (M1/M))
    mit M = Molmasse des gesamten Moleküls
    und M1 = Molmasse des lipophilen Anteils des Moleküls
  • Niedrige HLB-Werte (≥ 1) beschreiben lipophile Stoffe, hohe HLB Werte ≤ 20) beschreiben hydrophile Stoffe. So haben beispielsweise Entschäumer typischerweise HLB-Werte im Bereich von 1,5 bis 3 und sind unlöslich in Wasser. Emulgatoren für W/O-Emulsionen haben typischerweise HLB-Werte im Bereich von 3-8, wohingegen Emulgatoren für O/ W-Emulsionen typischerweise HLB-Werte im Bereich von 8-18 aufweisen. Waschaktive Substanzen haben typischerweise HLB-Werte im Bereich von 13-15 und Lösungsvermittler Werte im Bereich von 12-18.
  • Als nichtionische Emulgatoren für den erfindungsgemäßen Weichspüler kommen beispielsweise folgende nichtionische Emulgatoren in Frage, ohne dass die Erfindung auf diese beschränkt ist:
    • - Anlagerungsprodukte von 2 bis 50 Mol Ethylen-oxid und/ oder 0 bis 5 Mol Propylenoxid an lineare Fettalkohole mit 8 bis 22 C-Atomen, an Fettsäuren mit 8 bis 22 C-Atomen, an Alkylphenole mit 8 bis 15 C-Atomen in der Alkylgruppe sowie Alkylamine mit 8 bis 22 Kohlenstoffatomen im Alkylrest; Alkyl-und/oder Alkenyloligoglykoside mit 8 bis 22 Kohlenstoffatomen im Alk(en)ylrest und deren ethoxylierte Analoga;
    • - Anlagerungsprodukte von 1 bis 15 Mol Ethylen-oxid an Ricinusöl und/oder gehärtetes Ricinusöl;
    • - Anlagerungsprodukte von 15 bis 60 Mol Ethylenoxid an Ricinusöl und/oder gehärtetes Ricinusöl; Partialester von Glycerin und/oder Sorbitan mit ungesättigten, linearen oder gesättigten, verzweigten Fettsäuren mit 12 bis 22 Kohlenstoffatomen und/oder Hydroxycarbonsäuren mit 3 bis 18 Kohlenstoffatomen sowie deren Addukte mit 1 bis 30 Mol Ethylenoxid; Partialester von Polyglycerin (durchschnittlicher Eigenkondensations-grad 2 bis 8), Polyethylenglycol (Molekularge-wicht 200 bis 5000), Trimethylolpropan, Pentae-rythrit, Zuckeralkoholen (z.B. Sorbit), Alkylglucosiden (z.B. Methylglucosid, Butylglucosid, Laurylg-lucosid) sowie Polyglucosiden (z.B. Cellulose) mit gesättigten und/oder ungesättigten, linearen oder verzweigten Fettsäuren mit 12 bis 22 Kohlenstoff-atomen und/oder Hydroxycarbonsäuren mit 3 bis 18 Kohlenstoffatomen sowie deren Addukte mit 1 bis 30 Mol Ethylenoxid;
    • - Mischester aus Pentaerythrit, Fettsäuren, Citronensäure und Fettalkohol gemäß DE 1165574 PS und/oder Mischester von Fettsäuren mit 6 bis 22 Kohlenstoffatomen, Methylglucose und Polyolen, vorzugsweise Glycerin oder Polyglycerin.
    • - Mono-, Di- und Trialkylphosphate sowie Mono-, Di- und/oder Tri-PEG-alkylphosphate und deren Salze;
    • - Wollwachsalkohole;
    • - Polysiloxan-Polyalkyl-Polyether-Copolymere bzw. entsprechende Derivate sowie
    • - Polyalkylenglycole.
  • Die Anlagerungsprodukte von Ethylenoxid und/oder von Propylenoxid an Fettalkohole, Fettsäuren, Alkylphenole oder an Ricinusöl stellen bekannte, im Handel erhältliche Produkte dar. Es handelt sich dabei um Homologengemische, deren mittlerer Alkoxylierungsgrad dem Verhältnis der Stoffmengen von Ethylenoxid und/ oder Propylenoxid und Substrat, mit denen die Anlagerungsreaktion durchgeführt wird, entspricht. C12/18-Fettsäuremono- und - diester von Anlagerungsprodukten von Ethylenoxid an Glycerin sind aus DE 2024051 PS als Rückfettungsmittel für kosmetische Zubereitungen bekannt.
  • Alkyl- und/oder Alkenyloligoglycoside, ihre Herstellung und ihre Verwendung sind aus dem Stand der Technik bekannt. Ihre Herstellung erfolgt insbesondere durch Umsetzung von Glucose oder Oiigosacchariden mit primären Alkoholen mit 8 bis 18 Kohlenstoffatomen. Bezüglich des Glycosidrestes gilt, dass sowohl Monoglycoside, bei denen ein cyclischer Zuckerrest glycosidisch an den Fettalkohol gebunden ist, als auch oligomere Glycoside mit einem Oligomerisationsgrad bis vorzugsweise etwa 8 geeignet sind. Der Oligomerisierungsgrad ist dabei ein statistischer Mittelwert, dem eine für solche technischen Produkte übliche Homologenverteilung zugrunde liegt.
  • Typische Beispiele für geeignete Partialglyceride sind Hydroxystearinsäuremonoglycerid, Hydroxystearinsäurediglycerid, Isostearinsäuremonoglycerid, Isostearinsäurediglycerid, Ölsäuremonoglycerid, Ölsäurediglycerid, Ricinolsäuremoglycerid, Ricinolsäurediglycerid, Linolsäuremonoglycerid, Linolsäurediglycerid, Linolensäuremonoglycerid, Linolensäurediglycerid, Erucasäuremonoglycerid, E-rucasäurediglycerid, Weinsäuremonoglycerid, Weinsäurediglycerid, Citronensäuremonoglycerid, Citronendiglycerid, Äpfelsäuremonoglycerid, Apfelsäurediglycerid sowie deren technische Gemische, die untergeordnet aus dem Herstellungsprozeß noch geringe Mengen an Triglycerid enthalten können. Ebenfalls geeignet sind Anlagerungsprodukte von 1 bis 30, vorzugsweise 5 bis 10 Mol Ethylenoxid an die genannten Partialglyceride.
  • Als Sorbitanester kommen Sorbitanmo-noisostearat, Sorbitansesquiisostearat, Sorbitandiisostearat, Sorbitantriisostearat, Sorbitanmonooleat, Sorbitansesquioleat, Sorbitandioleat, Sorbitantrioleat, Sorbitanmonoerucat, Sorbitansesquierucat, Sorbitandierucat, Sorbitantrierucat, Sorbitanmonoricinoleat, Sorbitansesquiricinoleat, Sorbitandiricinoleat, Sorbitantriricinoleat, Sorbitanmonohydroxystearat, Sorbitansesquihydroxystearat, Sorbitandihydroxystearat, Sorbitantrihydroxystearat, Sorbitanmonotartrat, Sorbitansesq uitartrat, Sorbitand itartrat, Sorbitantritartrat, Sorbitanmonocitrat, Sorbitansesquicitrat, Sorbitandicitrat, Sorbitantricitrat, Sorbitanmonomaleat, Sorbitansesquimaleat, Sorbitandimaleat, Sorbitantrimaleat sowie deren technische Gemische. Ebenfalls geeignet sind Anlagerungsprodukte von 1 bis 30, vorzugsweise 5 bis 10 Mol Ethylenoxid an die genannten Sorbitanester.
  • Typische Beispiele für geeignete Polyglycerinester sind Polyglyceryl-2 Dipolyhydroxysteara-te (Dehymuls® PGPH), Polyglycerin-3-Diisostearate (Lameform® TGI), Polyglyceryl-4 Isostearate (Isolan® GI 34), Polyglyceryl-3 Oleate, Diisostearoyl Polyglyceryl-3 Diisostearate (Isolan® PDI), Polyglyceryl-3 Methylglucose Distearate (Tego Care® 450), Polyglyceryl-3 Beeswax (Cera Bellina®), Polyglyceryl-4 Caprate (Polyglycerol Caprate T2010/90), Polyglyceryl-3 Cetyl Ether (Chimexane® NL), Polyglyceryl-3 Distearate (Cremophor® GS 32) und Polyglyceryl Polyri-cinoleate (Admul® WOL 1403) Polyglyceryl Dimerate Isostearate sowie deren Gemische.
  • Beispiele für weitere geeignete Polyolester sind die gegebenenfalls mit 1 bis 30 Mol Ethylenoxid umgesetzten Mono-, Di- und Triester von Trimethylolpropan oder Pentaerythrit mit Laurinsäure, Kokosfettsäure, Talgfettsäure, Palmitinsäure, Stearinsäure, Ölsäure, Behensäure und dergleichen.
  • Anstelle oder zusätzlich zu dem mindestens einen nichtionischen Emulgator kann der erfindungsgemäße Weichspüler auch weitere Emulgatoren, beispielsweise kationische oder anionische Emulgatoren, enthalten.
  • Zu den bekannten kationischen Emulgatoren zählen Fettsäureamidoamine und/oder deren Qua-ternierungsprodukte.
  • Fettsäureamidoamine, die als kationische Emulgatoren in Frage kommen, stellen Kondensationsprodukte von Fettsäuren mit gegebenenfalls ethoxylierten Di- oder Oligoaminen dar, die vorzugsweise der Formel (II) folgen, R1CO-NR2-[(A)-NR3]n-R4 (II)
    in der R1CO für einen linearen oder verzweigten, gesättigten oder ungesättigten Acylrest mit 6 bis 22 Kohlenstoffatomen, R2 für Wasserstoff oder einen gegebenenfalls hydroxysubstituierten Alkylrest mit 1 bis 4 Kohlenstoffatomen, R3 und R4 unabhängig voneinander für Wasserstoff, eine (CH2CH2O)mH-Gruppe oder einen gegebenenfalls hydroxysubstituierten Alkylrest mit 1 bis 4 Kohlenstoffatomen, A für eine lineare oder verzweigte Alkylengruppe mit 1 bis 6 Kohlenstoffatomen, n für Zahlen von 1 bis 4 und m für Zahlen von 1 bis 30 steht. Typische Beispiele sind Kondensationsprodukte von Capronsäure, Caprylsäure, 2-Ethylhexansäure, Caprinsäure, Laurinsäure, Isotridecansäure, Myristinsäure, Palmitinsäure, Palmoleinsäure, Stearinsäure, Isostearinsäure, Ölsäure, Elaidinsäure, Petroselinsäure, Linolsäure, Linolensäure, Elaeostearinsäure, Arachinsäure, Gadoleinsäure, Behensäure und Erucasaure sowie deren technische Mischungen mit Ethylendiamin, Propylendiamin, Diethylentriamin, Dipropylentriamin, Triethylentetramin, Tripropylentetramin sowie deren Adduk-ten mit 1 bis 30, vorzugsweise 5 bis 15 und insbesondere 8 bis 12 Mol Ethylenoxid. Der Einsatz von ethoxylierten Fettsäureamidoaminen ist dabei bevorzugt, weil sich auf diese Weise die Hydrophilie der Emulgatoren exakt auf die zu emulgierenden Wirkstoffe einstellen lässt.
  • Anstelle der Fettsäureamidoamine können auch deren Quaternierungsprodukte eingesetzt werden, die man durch Umsetzung der Amidoamine mit geeigneten Alkylierungsmitteln, wie beispielsweise Methylchlorid oder insbesondere Dimethylsulfat nach an sich bekannten Verfahren erhält. Die Quaternierungsprodukte folgen vorzugsweise der Formel (III), [R1CO-NR2-[(A)-N+ R3R6)n-R4]X- (III) in der R1CO für einen linearen oder verzweigten, gesättigten oder ungesättigten Acylrest mit 6 bis 22 Kohlenstoffatomen, R2 für Wasserstoff oder einen gegebenenfalls hydroxysubstituierten Alkylrest mit 1 bis 4 Kohlenstoffatomen, R3 für Wasserstoff, eine (CH2CH20)mH-Gruppe oder einen gegebenenfalls hydroxysubstituierten Alkylrest mit 1 bis 4 Kohlenstoffatomen, R4 für R1CO, Wasserstoff, eine (CH2CH20)mH-Gruppe oder einen gegebenenfalls hydroxysubstituierten Alkylrest mit 1 bis 4 Kohlenstoffatomen, R6 für einen Alkylrest mit 1 bis 4 Kohlenstoffatomen, A für eine lineare oder verzweigte Alkylengruppe mit 1 bis 6 Kohlenstoffatomen, n für Zahlen von 1 bis 4, m für Zahlen von 1 bis 30 und X für Halogenid, speziell Chlorid, oder Alkylsulfat, vorzugsweise Methylsulfat steht. Geeignet für diesen Zweck sind beispielsweise die Methylierungsprodukte der bereits oben genannten bevorzugten Fettsäureamidoamine. Es können des Weiteren auch Mischungen von Fettsäureamidoaminen und deren Quaternierungsprodukten eingesetzt werden, weiche man besonders einfach herstellt, in dem man die Quaternierung nicht vollständig, sondern nur bis zu einem gewünschten Grad durchführt.
  • Der erfindungsgemäße Weichspüler kann die Fettsäureamidoamine und/oder deren Quaternierungsprodukte in Mengen von 0,1 Gew.-% bis 50 Gew.-%, vorzugsweise 1 Gew.-% bis 30 Gew.-% und insbesondere 2 Gew.-% bis 10 Gew.-% - bezogen auf die Endkonzentration - enthalten.
  • Weitere bekannte Emulgatoren schließen die Betaine ein. Betaine stellen bekannte Tenside dar, die überwiegend durch Carboxyalkylierung, vorzugsweise Carboxymethylierung von aminischen Verbindungen hergestellt werden. Vorzugsweise werden die Ausgangsstoffe mit Halogencarbonsäuren oder deren Salzen, insbesondere mit Natriumchloracetat kondensiert, wobei pro Mol Betain ein Mol Salz gebildet wird. Ferner ist auch die Anlagerung von ungesättigten Carbonsäuren, wie beispielsweise Acrylsäure möglich Zur Nomenklatur und insbesondere zur Unterscheidung zwischen Betainen und „echten“ Amphotensiden sei auf den Beitrag von U. Ploog in Seifen-Öle-Fette-Wachse, 108, 373 (1982) verwiesen Weitere Übersichten zu diesem Thema finden sich beispielsweise von A. O'Lennick et al. in HAP-PI, Nov. 70 (1986), S. Holzman et al. in Tens. Surf. Det. 23, 309 (1986), R. Bibo et al. in Soap Cosm. Chem.Spec, Apr. 46 (1990) und P. Ellis et al. in Euro Cosm. 1, 14 (1994) Beispiele für geeignete Betaine stellen die Carboxyalkylierungsprodukte von sekundären und insbesondere tertiären Aminen dar, die der Formel (IV) folgen, R7-N+(R8)(R9)-(CH2)pCOOA (IV) in der R7 für Alkyl- und/oder Alkenylreste mit 6 bis 22 Kohlenstoffatomen, R8 für Wasserstoff oder Alkyl-reste mit 1 bis 4 Kohlenstoffatomen, R9 für Alkylreste mit 1 bis 4 Kohlenstoffatomen, p für Zahlen von 1 bis 6 und A für ein Alkali- und/oder Erdalkalimetall oder Ammonium steht. Typische Beispiele sind die Carboxymethylierungsprodukte von Hexylmethylamin, Hexyldimethylamin, Octyldimethylamin, Decyldimethylamin, Dodecylmethylamin, Dodecyldimethylamin, Dodecylethylmethylamin, C12/14-Kokosalkyldimethylamin, Myristyldimethylamin, Cetyldimethylamin, Stearyldimethylamin, Stearylethylmethylamin, Oleyldimethylamin, C16/18-Talgalkyldimethylamin sowie deren technische Gemische.
  • Weiterhin kommen auch Carboxyalkylierungsprodukte von Amidoaminen in Betracht, die der Formel (V) folgen, R10CO-NH-(CH2)m-N+(R8)(R9)-(CH2)pCOOA (V) in der R10CO für einen aliphatischen Acylrest mit 6 bis 22 Kohlenstoffatomen und 0 oder 1 bis 3 Doppelbindungen, m für Zahlen von 1 bis 3 steht und R3, R9, p und A die oben angegebenen Bedeutungen haben. Typische Beispiele sind Umsetzungsprodukte von Fettsauren mit 6 bis 22 Kohlenstoffatomen namentlich Capronsäure, Caprylsäure, Caprinsäure, Laurensäure, Myristinsäure, Palmitinsäure, Palmoleinsäure, Stearinsäure, Isostearinsäure, Ölsäure, Elaidinsäure, Petroselinsäure, Linolsäure, Linolensäure, Elaeostearinsäure, Arachinsäure, Gadoleinsäure, Behensäure und Erucasäure sowie deren technische Gemische, mit N,N-Dimethylaminoethylamin, N,N-Di-methylaminopropylamin, N,N-Diethylaminoethylamin und N,N-Diethylaminopropylamin, die mit Natriumchloracetat kondensiert werden. Bevorzugt ist der Einsatz eines Kondensationsproduktes von C8/18-Kokosfettsäure-N,N-dimethylaminopropylamid mit Natriumchloracetat.
  • Weiterhin kommen als geeignete Ausgangsstoffe auch Imidazoline in Betracht, die der Formel (VI) folgen,
    Figure DE102018210169A1_0001
    in der R5 für einen Alkylrest mit 5 bis 21 Kohlenstoffatomen, R6 für eine Hydroxylgruppe, einen OCOR5-oder NHCOR5-Rest und m für 2 oder 3 steht. Auch bei diesen Substanzen handelt es sich um bekannte Stoffe, die beispielsweise durch cyclisierende Kondensation von 1 oder 2 Mol Fettsäure mit mehrwertigen Aminen, wie beispielsweise Aminoethylethanolamin (AEEA) oder Diethylentriamin erhalten werden können. Die entsprechenden Carboxyalkylierungs-produkte stellen Gemische unterschiedlicher offenkettiger Betaine dar. Typische Beispiele sind Kondensationsprodukte der oben genannten Fettsäuren mit AEEA, vorzugsweise Imidazoline auf Basis von Laurinsäure oder wiederum C12/14-Kokosfettsäure, die anschließend mit Natriumchloracetat betainisiert werden.
  • Der erfindungsgemäße Weichspüler kann die Betaine in Mengen von 0,1 bis 50, vorzugsweise 1 bis 30 und insbesondere 2 bis 10 Gew.-% - bezogen auf die Endkonzentration - enthalten.
  • In dem erfindungsgemäßen Weichspüler können Kombinationen von nichtionischen Emulgatoren mit weiteren nichtionischen Emulgatoren, anionischen Emulgatoren und/oder kationischen Emulgatoren enthalten sein, wobei der HLB-Wert der Emulgator-Mischung des (mindestens einen) ersten und (mindestens einen) zweiten Emulgators vorzugsweise mindestens 12,0, besonders bevorzugt mindestens 14,0, am meisten bevorzugt mindestens 15,0 beträgt. Vorzugsweise beträgt das Verhältnis des ersten Emulgators zum zweiten Emulgator dabei 0,9 bis 0,1 zu 0,9 bis 0,1. In einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist der zweite Emulgator ebenfalls ein nichtionischer Emulgator.
  • In verschiedenen Ausführungsformen enthält der erfindungsgemäße Weichspüler ferner mindestens ein nicht-wässriges Lösungsmittel ausgewählt aus (Poly)Alkylenglykolen oder Alkoholen, beispielsweise aus der Gruppe der ein- oder mehrwertigen Alkohole. Alkanolamine oder Glycolether kommen ebenfalls in Betracht, sofern sie im verwendeten Konzentrationsbereich mit Wasser mischbar sind. Vorzugsweise werden die Lösungsmittel ausgewählt aus Ethanol, n- oder i-Propanol, Butanolen, Glykol, Propan- oder Butandiol, Glycerin, Diglykol, Propyl- oder Butyldiglykol, Ethylenglykolmethylether, Ethylenglykolethylether, Ethylenglykolpro-pylether, Etheylenglykolmono-nbutylether, Diethylenglykolmethylether, Diethylenglykolethylether, Propylenglykolmethyl-, ethyl- oder -propylether, Dipropylenglykolmethyl-, oder -ethylether, Methoxy-, Ethoxy- oder Butoxytriglykol, 1-Butoxyethoxy-2-propa-nol, 3-Methyl-3-methoxybutanol, Propylenglykoltbutylether, sowie Mischungen dieser Lösungsmittel. In bevorzugten Ausführungsformen ist das mindestens eine nicht-wässrige Lösungsmittel ausgewählt aus Ethanol, Propylenglykol, Dipropylenglykol, Glycerin und Isopropanol.
  • In weiteren Ausführungsformen enthält der erfindungsgemäße Weichspüler ferner mindestens ein Hydrotrop. Als Hydrotrope kommen im Sinne der Erfindung insbesondere aromatische Alkylsulfonate, wie insbesondere Toluolsulfonate, Cumolsulfona-te, Xylensulfonate u.a. in Frage. In verschiedenen Ausführungsformen ist das mindestens eine Hydrotrop insbesondere eine aromatische Alkylsulfonsäure oder ein Ester oder Salz davon, vorzugsweise ausgewählt aus p- Toluolsulfonsäuremethylester, p-Toluolsulfonsäure Monohydrat und p-Cumolsulfon-säure bzw. den entsprechenden Salzen, insbesondere den Natriumsalzen.
  • Neben den vorstehend genannten Bestandteilen kann der erfindungsgemäße Weichspüler weitere Inhaltsstoffe enthalten, die die anwendungstechnischen und/ oder ästhetischen Eigenschaften des Produkts weiter verbessern.
  • Um den pH-Wert des erfindungsgemäßen Weichspülers in den gewünschten Bereich zu bringen, kann der Einsatz von pH-Stellmitteln angezeigt sein. Einsetzbar sind hier sämtliche bekannten Säuren bzw. Laugen, sofern sich ihr Einsatz nicht aus anwendungstechnischen oder ökologischen Gründen bzw. aus Gründen des Verbraucherschutzes verbietet. Üblicherweise überschreitet die Menge dieser Stellmittel 1 Gew.-% der Gesamtformulierung nicht.
  • Farbstoffe werden dem erfindungsgemäßen Weichspüler zugesetzt, um den ästhetischen Eindruck des Produkts zu verbessern und dem Verbraucher neben der Weichheitsleistung ein visuell „typisches und unverwechselbares“ Produkt zur Verfügung zu stellen. Üblicherweise liegt der Gehalt an Farbstoffen unter 0,01 Gew.-% der Formulierung des Mittels. Bevorzugte Farbstoffe, deren Auswahl dem Fachmann keinerlei Schwierigkeit bereitet, besitzen eine hohe Lagerstabilität und Unempfindlichkeit gegenüber den übrigen Inhaltsstoffen der Mittel und gegen Licht sowie keine ausgeprägte Substantivität gegenüber Textilfasern, um diese nicht anzufärben.
  • Als Schauminhibitoren, die in dem erfindungsgemäßen Weichspüler eingesetzt werden können, kommen beispielsweise Seifen, Paraffine oder Silikonöle in Betracht, die gegebenenfalls auf Trägermaterialien aufgebracht sein können. Geeignete Antiredepositionsmittel, die auch als soil repellents bezeichnet werden, sind beispielsweise nichtionische Celluloseether wie Methylcellulose und Methylhydroxypropylcellulose mit einem Anteil an Methoxy-gruppen von 15 bis 30 Gew.-% und an Hydroxy-propylgruppen von 1 bis 15 Gew.-%, jeweils bezogen auf den nichtionischen Celluloseether sowie die aus dem Stand der Technik bekannten Polymere der Phthalsäure und/oder Terephthalsäure bzw. von deren Derivaten, insbesondere Polymere aus Ethylenterephthalaten und/oder Polyethylenglycolterephthalaten oder anionisch und/oder nichtionisch modifizierten Derivaten von diesen. Insbesondere bevorzugt von diesen sind die sulfonierten Derivate der Phthalsäure- und Terephthalsäure-Polymere.
  • Zur Verbesserung des Fließverhaltens können zusätzlich zu den oben genannten weitere Hydrotrope, wie beispielsweise Ethanol, Isopropylalkohol, oder Polyole eingesetzt werden. Polyole, die hier in Betracht kommen, besitzen vorzugsweise 2 bis 15 Kohlenstoffatome und mindestens zwei Hydroxylgruppen. Die Polyole können noch weitere funktionelle Gruppen, insbesondere Aminogruppen, enthalten bzw. mit Stickstoff modifiziert sein. Typische Beispiele sind:
    • • Glycerin,
    • • Alkylenglycole, wie beispielsweise Ethylenglycol, Diethylenglycol, Propylenglycol, Butylenglycol, Hexylenglycol sowie Polyethylenglycole mit einem durchschnittlichen Molekulargewicht von 100 bis 1 000 Dalton,
    • • technische Oligoglycengemische mit einem Eigenkondensationsgrad von 1,5 bis 10 wie etwa technische Diglycengemische mit einem Diglycengehalt von 40 bis 50 Gew -%,
    • • Methyolverbindungen, wie insbesondere Trime-thylolethan, Trimethylolpropan, Trimethylolbutan Pentaerythrit und Dipentaerythrit,
    • • Niedrigalkylglucoside, insbesondere solche mit 1 bis 8 Kohlenstoffen im Alkylrest, wie beispielsweise Methyl- und Butylglucosid,
    • • Zuckeralkohole mit 5 bis 12 Kohlenstoffatomen, wie beispielsweise Sorbit oder Mannit,
    • • Zucker mit 5 bis 12 Kohlenstoffatomen, wie beispielsweise Glucose oder Saccharose,
    • • Aminozucker, wie beispielsweise Glucamin,
    • • Dialkoholamine, wie Diethanolamin oder 2-Ami-no-1,3-propandiol.
  • Als Enzyme kommen insbesondere solche aus der Klassen der Hydrolasen wie der Proteasen, Esterasen, Lipasen bzw. lipolytisch wirkenden Enzyme, Amylasen, Cellulasen bzw. andere Glykosylhydrolasen und Gemische der genannten Enzyme in Frage. Alle diese Hydrolasen tragen in der Wäsche zur Entfernung von Anschmutzungen wie protein-, fett- oder stärkehaltigen Anschmutzungen und Vergrauungen bei. Cellulasen und andere Glykosylhydrolasen können darüber hinaus durch das Entfernen von Pilling und Mikrofibrillen zur Farberhaltung und zur Erhöhung der Weichheit des Textils beitragen. Zur Bleiche bzw. zur Hemmung der Farbübertragung können auch Oxireduktasen eingesetzt werden. Besonders gut geeignet sind aus Bakterienstämmen oder Pilzen wie Bacillus subtilis, Bacil-Ius licheniformis, Streptomyceus griseus und Humicola insolens gewonnene enzymatische Wirkstoffe. Vorzugsweise werden Proteasen vom Subtilisin-Typ und insbesondere Proteasen, die aus Bacillus lentus gewonnen werden, eingesetzt. Dabei sind Enzymmischungen, beispielsweise aus Protease und Amylase oder Protease und Lipase bzw. lipolytisch wirkenden Enzymen oder Protease und Cellulase oder aus Cellulase und Lipase bzw. lipolytisch wirkenden Enzymen oder aus Protease, Amylase und Lipase bzw. lipolytisch wirkenden Enzymen oder Protease, Lipase bzw. lipolytisch wirkenden Enzymen und Cellulase, insbesondere jedoch protease- und/oder lipasehaltige Mischungen bzw. Mischungen mit lipolytisch wirkenden Enzymen von besonderem Interesse. Beispiele für derartige lipolytisch wirkende Enzyme sind die bekannten Cutinasen. Auch Peroxidasen oder Oxidasen haben sich in einigen Fällen als geeignet erwiesen. Zu den geeigneten Amylasen zählen insbesondere a-Amylasen, Iso-Amylasen, Pullulanasen und Pektinasen. Als Cellulasen werden vorzugsweise Cellobiohydrolasen, Endoglucanasen und β-Glucosidasen, die auch Cellobiasen genannt werden, bzw. Mischungen aus diesen eingesetzt. Da sich verschiedene Cellulase-Typen durch ihre CMCase- und Avicelase-Aktivitäten unterscheiden, können durch gezielte Mischungen der Cellulasen die gewünschten Aktivitäten eingestellt werden.
  • Die Enzyme können an Trägerstoffe adsorbiert oder in Hüllsubstanzen eingebettet sein, um sie gegen vorzeitige Zersetzung zu schützen. Der Anteil der Enzyme, Enzymmischungen oder Enzymgranulate kann beispielsweise etwa 0,1 bis 5 Gew.-%, vorzugsweise 0,12 bis etwa 2 Gew.-% betragen.
  • Optische Aufheller (sogenannte „Weißtöner“) können den erfindungsgemäßen Weichspülern zugesetzt werden, um Vergrauungen und Vergilbungen der behandelten Textilien zu beseitigen. Diese Stoffe ziehen auf die Faser auf und bewirken eine Aufhellung und vorgetäuschte Bleichwirkung, indem sie unsichtbare Ultraviolettstrahlung in sichtbares längerwelliges Licht umwandeln, wobei das aus dem Sonnenlicht absorbierte ultraviolette Licht als schwach bläuliche Fluoreszenz abgestrahlt wird und mit dem Gelbton der vergrauten bzw. vergilbten Wäsche reines Weiß ergibt. Geeignete Verbindungen stammen beispielsweise aus den Substanzklassen der 4,4'-Diamino-2,2'-stilbendisulfonsäuren (Flavonsäuren), 4,4'-Distyryl-biphenylen, Methylumbelliferone, Cumarine, Dihydrochinolinone, 1,3-Diarylpyrazoline, Naphthalsäureimide, Benzoxazol-, Benzisoxazol- und Benzimidazol-Systeme sowie der durch Heterocyclen substituierten Pyrenderivate. Die optischen Aufheller werden üblicherweise in Mengen zwischen 0,1 Gew.-% und 0,3 Gew.-%, bezogen auf das fertige Mittel, eingesetzt.
  • Vergrauungsinhibitoren haben die Aufgabe, den von der Faser abgelösten Schmutz in der Flotte suspendiert zu halten und so das Wiederaufziehen des Schmutzes zu verhindern. Hierzu sind wasserlösliche Kolloide meist organischer Natur geeignet, beispielsweise die wasserlöslichen Salze polymerer Carbonsäuren, Leim, Gelatine, Salze von Ethersulfonsäuren der Stärke oder der Cellulose oder Salze von sauren Schwefelsäureestern der Cellulose oder der Stärke. Auch wasserlösliche, saure Gruppen enthaltende Polyamide sind für diesen Zweck geeignet. Weiterhin lassen sich lösliche Stärkepräparate und andere als die obengenannten Stärkeprodukte verwenden, z.B. abgebaute Stärke, Aldehydstärken usw. Auch Polyvinylpyrrolidon ist brauchbar.
  • Bevorzugt werden jedoch Celluloseether wie Carboxymethylcellulose (Na-Salz), Methylcellulose, Hydroxyalkylcellulose und Mischether wie Methylhydroxyethylcellulose, Methylhydroxypropylcellulose, Methylcarboxymethylcellulose und deren Gemische in Mengen von 0,1 bis 5 Gew.-%, bezogen auf die Formulierung des Weichspülers, eingesetzt
  • Da textile Flächengebilde, insbesondere aus Reyon, Zellwolle, Baumwolle und deren Mischungen, zum Knittern neigen können, weil die Einzelfasern gegen Durchbiegen, Knicken, Pressen und Quetschen quer zur Faserrichtung empfindlich sind, können die erfindungsgemäßen Formulierungen der Weichspüler synthetische Knitterschutzmittel enthalten. Hierzu zählen beispielsweise synthetische Produkte auf der Basis von Fettsäuren, Fettsäureestern. Fettsäureamiden, -alkylolestem, -alkylolamiden oder Fettalkoholen, die meist mit Ethylenoxid umgesetzt sind, oder Produkte auf der Basis von Lecithin oder modifizierter Phosphorsäureester.
  • Zur Bekämpfung von Mikroorganismen kann der erfindungsgemäße Weichspüler antimikrobielle Wirkstoffe enthalten. Hierbei unterscheidet man je nach antimikrobiellem Spektrum und Wirkungsmechanismus zwischen Bakteriostatika und Bakteriziden, Fungistatika und Fungiziden usw. Wichtige Stoffe aus diesen Gruppen sind beispielsweise Benzalkoniumchloride. Bevorzugte Verbindungen im Rahmen der vorliegenden Erfindung sind beispielsweise Alkylarlylsulfonate, Halogenphenole und Phenolmercuriacetat, wobei bei den erfindungsgemäßen Weichspülem auch gänzlich auf diese Verbindungen verzichtet werden kann.
  • Der erfindungsgemäße Weichspüler kann Konservierungsmittel enthalten, wobei vorzugsweise nur solche eingesetzt werden, die kein oder nur ein geringes hautsensibilisierendes Potential besitzen. Beispiele sind Sorbinsäure und seine Salze, Benzoesäure und seine Salze, Salicylsäure und seine Salze, Phen-oxyethanol, 3-lodo-2-propynylbutylcarbamat, Natrium N-(hydroxymethyl)glycinat, Biphenyl-2-ol sowie Mischungen davon. Ein geeignetes Konservierungsmittel stellt die lösungsmittelfreie, wässrige Kombination von Diazolidinylharnstoff, Natriumbenzoat und Kaliumsorbat (erhältlich als Euxyl® K 500 ex Schuelke & Mayr) dar, welches in einem pH-Bereich bis 7 eingesetzt werden kann. Insbesondere eignen sich Konservierungsmittel auf Basis von organischen Säuren und/oder deren Salzen zur Konservierung des Weichspülers.
  • Um unerwünschte, durch Sauerstoffeinwirkung und andere oxidative Prozesse verursachte Veränderungen an dem erfindungsgemäßen Weichspüler und/ oder den behandelten textilen Flächengebilden zu verhindern, kann der Weichspüler Antioxidantien enthalten. Zu dieser Verbindungsklasse gehören beispielsweise substituierte Phenole, Hydrochinone, Brenzcatechine und aromatische Amine sowie organische Sulfide, Polysulfide, Dithiocarbamate, Phosphite, Phosphonate und Vitamin E.
  • Ein erhöhter Tragekomfort kann aus der zusätzlichen Verwendung von Antistatika resultieren, die dem erfindungsgemäßen Weichspüler zusätzlich beigefügt werden. Antistatika vergrößern die Oberflächenleitfähigkeit und ermöglichen damit ein verbessertes Abfließen gebildeter Ladungen. Äußere Antistatika sind in der Regel Substanzen mit wenigstens einem hydrophilen Molekülliganden und geben auf den Oberflächen einen mehr oder minder hygroskopischen Film. Diese zumeist grenzflächenaktiven Antistatika lassen sich in stickstoffhaltige (Amine, Amide, quartäre Ammoniumverbindungen), phosphorhaltige (Phosphorsäureester) und schwefelhaltige (Alkylsulfonate, Alkylsulfate) Antistatika unterteilen. Externe Antistatika sind beispielsweise in den Patentanmeldungen FR 1,156,513 , GB 873 214 und GB 839 407 beschrieben. Die hier offenbarten Lauryl-(bzw. Stearyl)dimethylbenzylammoniumchloride eignen sich als Antistatika für Textilien, wobei zusätzlich ein Avivageeffekt erzielt wird.
  • Der erfindungsgemäße Weichspüler kann auch UV-Absorber enthalten, die auf die behandelten Textilien aufziehen und die Lichtbeständigkeit der Fasern verbessern. Verbindungen, die diese gewünschten Eigenschaften aufweisen, sind beispielsweise die durch strahlungslose Desaktivierung wirksamen Verbindungen und Derivate des Benzophenons mit Substituenten in 2- und/oder 4-Stellung. Weiterhin sind auch substituierte Benzotriazole, in 3-Stellung phenylsubstituierte Acrylate (Zimtsäurederivate), gegebenenfalls mit Cyanogruppen in 2-Stellung, Salicylate, organische Ni-Komplexe sowie Naturstoffe wie Umbelliferon und die körpereigene Urocansäure geeignet.
  • Um während des Konditionierens von gefärbten Textilen Flächengebilden die Farbstoffablösung und/oder die Farbstoffübertragung auf andere Textilen Flächengebilden wirksam zu unterdrücken, kann der fließfähige Weichspüler einen Farbübertragungsinhibitor enthalten. Es ist bevorzugt, dass der Farbübertragungsinhibitor ein Polymer oder Copolymer von cyclischen Aminen wie beispielsweise Vinylpyrrolidon und/oder Vinylimidazol ist. Als Farbübertragungsinhibitor geeignete Polymere umfassen Polyvinylpyrroli-don (PVP), Polyvinylimidazol (PVI), Copolymere von Vinylpyrrolidon und Vinylimidazol (PVP/PVI), Poly-vinylpyrid in-N-oxid, Poly-N-carboxymethyl-4-vinylpy-ridiumchlorid sowie Mischungen daraus. Besonders bevorzugt werden Polyvinylpyrrolidon (PVP), Polyvinylimidazol (PVI) oder Copolymere von Vinylpyrrolidon und Vinylimidazol (PVP/PVI) als Farbüber-tragungsinhibitor eingesetzt. Die eingesetzten Polyvinylpyrrolidone (PVP) besitzen bevorzugt ein mittleres Molekulargewicht von 2.500 bis 400.000 und sind kommerziell von ISP Chemicals als PVP K 15, PVP K 30, PVP K 60 oder PVP K 90 oder von der BASF als Sokalan® HP 50 oder Sokalan® HP 53 erhältlich. Die eingesetzten Copolymere von Vinylpyrrolidon und Vinylimidazol (PVP/PVI) weisen vorzugsweise ein Molekulargewicht im Bereich von 5.000 bis 100.000 auf. Kommerziell erhältlich ist ein PVP/PVI-Copolymer beispielsweise von der BASF unter der Bezeichnung Sokalan® HP 56.
  • Die Menge an Farbübertragungsinhibitor bezogen auf die Gesamtmenge des flüssigen Weichspülers liegt bevorzugt von 0,01 Gew.-% bis 2 Gew.-%, vorzugsweise von 0,05 Gew.-% bis 1 Gew.-% und mehr bevorzugt von 0,1 Gew.-% bis 0,5 Gew.-%.
  • Alternativ können aber auch enzymatische Systeme, umfassend eine Peroxidase und Wasserstoffperoxid beziehungsweise eine in Wasser Wasserstoffperoxid-liefernde Substanz, als Farbübertragungsinhibitor eingesetzt werden. Der Zusatz einer Mediatorverbindung für die Peroxidase, zum Beispiel eines Acetosyringons, eines Phenolderivats oder eines Phenotiazins oder Phenoxazins, ist in diesem Fall bevorzugt, wobei auch zusätzlich die oben genannten polymeren Farbübertragungsinhibitoren eingesetzt werden können.
  • Um die durch Schwermetalle katalysierte Zersetzung bestimmter Inhaltsstoffe zu vermeiden, können Stoffe eingesetzt werden, die Schwermetalle komplexieren. Geeignete Schwermetallkomplexbildner sind beispielsweise die Alkalisalze der Ethylendiamintetraessigsäure (EDTA) oder der Nitrilotriessigsäure (NTA) sowie Alkalimetallsalze von anionischen Polyelektrolyten wie Polymaleaten und Polysulfonaten.
  • Eine bevorzugte Klasse von Komplexbildnern sind die Phosphonate, die in bevorzugten fließfähigen Weichspülern und/oder fließfähigen Duftstoff-formulierungen in Mengen von 0,01 Gew.-% bis 2,5 Gew.-%, vorzugsweise 0,02 Gew.-% bis 2 Gew.-% und insbesondere von 0,03 Gew.-% bis 1,5 Gew.-% enthalten sind. Zu diesen bevorzugten Verbindungen zählen insbesondere Organophosphonate wie beispielsweise 1-Hydroxyethan-1,1-diphosphonsäure (HEDP), Aminotri(methylenphosphonsäure) (ATMP), Diethylentriaminpenta(methylenphosphonsäure) (DTPMP bzw. DETPMP) sowie 2-Phosphonobutan-1,2,4-tricarbon-säure (PBS-AM), die zumeist in Form ihrer Ammonium- oder Alkalimetallsalze eingesetzt werden.
  • Weiterhin kann der Weichspüler wenigstens einen Duftstoff aufweisen. Die Begriffe „Duftstoff“, „Parfüm“ und „Riechstoff“ werden hierin synonym verwendet. Sie bezeichnen chemische Verbindungen mit Geruch, welche bei Menschen ein vorzugsweise angenehmes Geruchsempfinden auslösen und daher zur Parfümierung bzw. Beduftung von technischen und Sanitärartikeln, Seifen, Körperpflegemitteln, Waschmitten, Reinigungsmitteln und dergleichen Verwendung finden.
  • Als Duftstoffe können einzelne Riechstoffverbindungen, z. B. die synthetischen Produkte vom Typ der Ester, Ether, Aldehyde, Ketone, Alkohole und Kohlenwasserstoffe verwendet werden. Riechstoffverbindungen vom Typ der Ester sind z. B. Benzylacetat, Phenoxyethylisobutyrat, p-tert-Butylcyclohexylacetat, Linalylacetat, Dimethylbenzylcarbinylacetat, Phenylethylacetat, Linalylbenzoat, Benzylformiat, Ethylmethylphenylglycinat, Allylcyclohexylpropionat, Styrallylpropionat und Benzylsalicylat. Zu den Ethern zählen beispielsweise Benzylethylether, zu den Aldehyden z.B. die linearen Alkanale mit 8-18 C-Atomen, Citral, Citronellal, Citronellyloxyacetaldehyd, Cyclamenaldehyd, Hydroxycitronellal, Lilial und Bourgeonal, zu den Ketonen z.B. die lonone, alpha-Isome-thylionon und Methylcedrylketon, zu den Alkoholen Anethol, Citronellol, Eugenol, Geraniol, Linalool, Phenylethylalkohol und Terpineol, zu den Kohlenwasserstoffen gehören hauptsächlich die Terpene wie Limonen und Pinen. Bevorzugt werden Mischungen verschiedener Riechstoffe verwendet, die gemeinsam eine ansprechende Duftnote erzeugen.
  • Als Duftstoffe können auch Parfümöle verwendet werden. Diese können ätherische Öle enthalten. Ätherische Öle werden beispielsweise aus Blumen, Gewürzen, Kräutern, Hölzern oder Fasern extrahiert und sind komplexe Mischungen aus verschiedenen organischen Molekülen wie Terpenen, Ethern, Cumarinen, Estern, Aldehyden, Phenylestern, Monoterpenole, Phenolen, Monoterpenen, Oxiden, Sesquiterpenketonen, Sesquiterpenen und Sesquiterpenolen. Durch ihre kleine Molekularstruktur gelangen ätherische Öle über die Haut und/oder die Schleimhaut in den Blutkreislauf und das Gewebe. Auf diesem Weg können sie den gesamten Organismus beeinflussen.
  • In dem erfindungsgemäßen Weichspüler kann eine Vielzahl an ätherischen Ölen eingesetzt werden. Geeignete ätherische Öle umfassen beispielsweise Öle von Abies Sibirica, Amyris Balsamifera, Anis (Illicium Verum), Zitronenmelisse (Melissa Officinalis), Basilikum (Ocimum Basilicum), Piments Acris, Bienenbalsam (Monarda Didyma), Bergamotte (Citrus Aurantium Bergamis), Birke (Betula Aba), Bitterorange (Citrus Aurantium Amara), Hibiskus, hundertblättrige Rose (Rosa Centifolia), Calendula Officinalis, Kalifornische Nusseibe (Torreya Californica), Camellia Sinensis, Capsicum Frutescers Oleoresin, Kümmel (Carum Carvi), Kardamon (Elettaria Cardamomum), Zedernholz (Cedrus Atlantica), Chamaecyparis Obtusa, Kamille (Anthemis Nobilis), Zimt (Cinnamomum Cassia), Zitronengras (Cymbopogon Nardus), Muskatellersalbei (Salvia Sclarea), Nelke (Eugenia Caryophyllus), Koriander (Coriandrum Sativum), Koriandersamen, Cyperus Esculentus, Zypresse (Cupressus Sempervirens), Eucalyptus Citriodora, Eucalyptus Globulus, Fenchel (Foeniculum Vulgare), Gardenia Florida, Geranium Maculatum, Ingwer (Zingiber Officinale), Leindotter (Camelina Sativa), Grapefrucht (Citrus Grandis), Hopfen (Humulus Lupulus), Hypericum Perforatum, Hyptis Suaveo-Iens, Indigo-Strauch (Dalea Spinosa), Jasmin (Jasminum Officinale), Juniperus Communis, Juniperus Virginiana, Labdanum (Cistus Labdaniferus), Lorbeer (Laurus Nobilis), Lavandin (Lavandula Hybrida), Lavendel (Lavandula Angustifolia), Zitrone (Citrus Medica Limonum), Zitronengras (Cymbopogon Schoenanthus), Leptospermum Scoparium, Limette (Citrus Aurantifolia), Linde (Tilia Cordata), Litsea Cubeba, Liebstöckel (Levisticum Officinale), Citrus Nobilis, Massoyrinde, Echte Kamille (Chamomilla Recutita), Marrokanische Kamille, Moschusrose (Rosa Moschata), Myrrhe (Commiphora Myrrha), Myrthe (Myrtus Communis), Picea Excelsa, Muskat (Myristica Fragrans), Olax Dissitiflora, Olibanum, Opoponax, Orange (Citrus Aurantium Dulcis), Palmarosa (Cymbopogon Martini), Petersiliensamen (Carum Petroselinum), Passionsblume (Passiflora Incarnata), Patchouli (Pogcstemon Cablin), Pelargonium Graveolens, Poleiminze (Mentha Pulegium), Pfefferminz (Mentha Piperita), Kiefer (Pinus Palustris), Pinus Pinea, Pinus Pumiho, Pinus Sylvestris, Rosmarin (Rosmarinus Officinalis), Rose, Rosenholz (Aniba Rosseodora), Weinraute (Ruta Graveolens), Salbei (Salvia Officinalis), Sambucus Nigra, Sandelholz (Santalum Album), Sandarak (Callitris Quadrivalvis), Sassafras Officinale, Sisymbrium Ina, Spear-mint (Mentha Viridis), Marjoran (Origanum Majorans), Märzveilchen (Viola Odorata), Holzteer, Thuja Occidentalis, Thymian (Thymus Vulgaris), Vetiveria Zizanoides, Wild Minze (Mentha Arvensis), Ximenia Americana, Schafgarbe (Achilles Millefolium), Ylang Ylang (Cananga Odorata) sowie Mischungen daraus.
  • Der wenigstens eine Duftstoff ist in Mengen von vorzugsweise 0,3 Gew.-% oder weniger, insbesondere von 0,1 Gew.-% oder weniger enthalten.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren kann entweder in einem kontinuierlichen Verfahren oder in einem Batchverfahren durchgeführt werden. In einem kontinuierlichen Verfahren erfolgt die räumlich getrennte Dosierung von zwei Lösungsmittelströmen, wobei die Temperatur T1 der ersten Dosierung höher ist als die Temperatur T2 der zweiten Dosierung. Die zweite kältere Dosierung des Lösungsmittels dient der Verdünnung der weichmachenden Verbindung im ersten Lösungsmittel auf die Endkonzentration und gleichzeitig zur Abkühlung.
  • Im Batchverfahren erfolgt eine zeitliche getrennte Dosierung von zwei Lösungsmittelmengen, wobei die Temperatur des ersten Lösungsmittels höher als die des zweiten ist. Auch hier dient die zweite Lösungsmittelmenge zur Verdünnung der wenigstens einen quartären Ammoniumverbindung auf die Endkonzentration sowie zur Abkühlung.
  • Das Einbringen der quartären Ammoniumverbindung in das wenigstens eine erste Lösungsmittel bei Temperatur T1 ist gefolgt von einer entsprechenden Durchmischung. Auch die Einbringung der Hilfsstoffe in die Mischung bei Temperatur T3 umfasst eine Durchmischung. Die Durchmischung erfolgt insbesondere mit Hilfe eines Mischers, vorzugsweise mit einem dynamischen Mischer, und zwar sowohl im Batchverfahren als auch im kontinuierlichen Verfahren, Insbesondere kann die Durchmischung der quartären Ammoniumverbindung und des ersten Lösungsmittels und/oder die Durchmischung der Hilfsstoffe und der Mischung bei Temperatur T3 mit Hilfe eines solchen Mischers erfolgen.
  • Die Verweilzeit im Mischer beträgt vorzugsweise 0,1 bis 40 Sekunden, insbesondere 0,2 bis 30 Sekunden, bevorzugt 0,4 bs 20 Sekunden.
  • Das wenigstens eine erste Lösungsmittel und das wenigstens eine zweite Lösungsmittel sind bevorzugt gleich. Insbesondere handelt es sich hierbei um Wasser.
  • Vorzugsweise beträgt die Temperaturdifferenz zwischen Temperatur T1 und Temperatur T2 10°C oder mehr. Insbesondere beträgt das Verhältnis der Temperaturen T1 und T2 (in °C) 4:1 bis 1,5:1, insbesondere 3:1 bis 2:1.
  • Um die gewünschte Temperatur T3 des Endproduktes zu erreichen, nämlich im Wesentlichen Raumtemperatur, also beispielsweise ein Temperaturbereich zwischen 18°C und 25°C, beträgt das Mengenverhältnis des wenigstens einen ersten Lösungsmittels mit Temperatur T1 zu dem wenigsten einen zweiten Lösungsmittel mit der Temperatur T2 von 4:1 bis 1:1 insbesondere von 3:1 bis 2:1.
  • Um ein stabiles Produkt einerseits zu erhalten, das sich durch das Einarbeiten der quarternären Ammoniumverbindung in das wenigste eine erste Lösungsmittel mit Temperatur T1 ergibt, gleichzeitig aber ein Endprodukt zu erhalten, das annähernd Raumtemperatur aufweist und somit ohne weitere Kühlung abgefüllt werden kann, ist das Verhältnis V, mit V = T 1 [ ° C ] Menge  ( erstes Lösungsmittel ) [ Gew . % ] T2 [ ° C ] Menge  ( zweites Lösungsmittel ) [ Gew . % ] ,
    Figure DE102018210169A1_0002
    insbesondere im Bereich von 500:1 bis 200:1, vorzugsweise von 400:1 bis 300:1.
  • In einer weiteren Ausführungsform umfasst das erfindungsgemäße Verfahren, dass die Menge an quarternärer Ammoniumverbindung im flüssigen Weichspüler 5 Gew.-% bis 20 Gew.-%, insbesondere von 8 Gew.-% bis 15 Gew.-%, bevorzugt 10 Gew.-% bis 12 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht des Weichspülers beträgt.
  • Das wenigstens eine erste Lösungsmittel, weist vorzugsweise eine Temperatur T1 im Bereich von 20 °C bis 55 °C, insbesondere im Bereich von 25 °C bis 50 °C, vorzugsweise im Bereich von 30 °C bis 45 °C, bevorzugt von 35 °C bis 40 °C auf.
  • Das wenigstens eine zweite Lösungsmittel weist vorzugsweise eine Temperatur T2 im Bereich von 5 °C bis 30 °C, insbesondere im Bereich von 10 °C bis 25 °C, vorzugsweise im Bereich von 15 °C bis 20 °C auf.
  • Die Temperatur T3 der Mischung der beiden Lösungsmittel beträgt vorzugsweise 5 °C bis 55 °C, insbesondere 10 °C bis 50 °C, vorzugsweise 10 °C bis 40 °C, bevorzugt 15 °C bis 35 °C, besonders bevorzugt 18 °C bis 25 °C.
  • Die Temperatur T1 eignet sich zur Einarbeitung der quartären Ammoniumverbindung in das Lösungsmittel. Die Temperatur T2 ist so gewählt, dass die Mischung der Lösungsmittel ein Endprodukt mit der gewünschten Temperatur T3 - annähernd Raumtemperatur - aufweist, die geeignet ist zur Einarbeitung der gewünschten Hilfsstoffe in die Mischung.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform umfasst das erfindungsgemäße verfahren weiterhin den Schritt
    g) Abfüllen des erhaltenen Weichspülers in ein Verpackungsmittel.
  • Der Weichspüler, der nach dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellt wird, ist vorzugsweise flüssig. Dies bedeutet, dass der Weichspüler bei Standardbedingungen (20°C, 10013 mbar) fließfähig sein muss. Darunter wird verstanden, dass es sich ohne weitere Hilfsmittel aus dem Verpackungsmittel in die vorgesehene Maschine oder Dosiervorrichtung dosieren lässt. Zur Dosierung des erfindungsgemäßen Weichspülers kann das Verpackungsmittel einen Ausguss aufweisen. Dieser Ausguss kann insbesondere die Form einer Dosierdüse haben.
  • In einer weiteren Ausführungsform betrifft die vorliegende Erfindung einen Weichspüler, der nach dem erfindungsgemäßen Verfahren erhalten ist.
  • In einer weiteren Ausführungsform wird ein automatisches Waschverfahren beansprucht, wobei der erfindungsgemäß hergestellte Weichspüler in eine in der Maschine vorgesehene Dosiervorrichtung dosiert wird und gegebenenfalls anschließend der Waschgang in Gang gesetzt wird.
  • Die im Zusammenhang mit dem erfindungsgemäßen verfahren offenbarten Ausführungsformen sind ohne weiteres auch auf die Verwendung bzw. den Weichspüler gemäß der Erfindung übertragbar.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
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    • FR 1156513 [0060]
    • GB 873214 [0060]
    • GB 839407 [0060]
  • Zitierte Nicht-Patentliteratur
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    • P. Ellis et al. in Euro Cosm. 1, 14 (1994) [0039]

Claims (17)

  1. Verfahren zur Herstellung von flüssigen Weichspülern, welche wenigstens ein Lösungsmittel sowie wenigstens eine quartäre Ammoniumverbindung als weichmachende Verbindung aufweisen, umfassend die folgenden Schritte: a) Bereitstellen wenigstens eines ersten Lösungsmittels mit einer Temperatur T1, b) Bereitstellen wenigstens einer quartären Ammoniumverbindung als weichmachende Verbindung, c) Einbringen der wenigstens einen quartären Ammoniumverbindung in das wenigstens eine erste Lösungsmittel bei der Temperatur T1, d) Bereitstellen wenigstens eines zweiten Lösungsmittels mit der Temperatur T2, wobei die Temperatur T2 niedriger als die Temperatur T1 ist, e) Vermischen des wenigstens einen ersten Lösungsmittels mit Temperatur T1 mit dem wenigstens einen zweiten Lösungsmittel mit Temperatur T2, wodurch die Konzentration an quartärer Ammoniumverbindung auf diejenige des gewünschten Produkts reduziert wird und gleichzeitig die Temperatur der Mischung auf eine Temperatur T3 eingestellt wird, wobei die Temperatur T3 kleiner als die Temperatur T1 und größer als die Temperatur T2 ist, f) Bereitstellen eines oder mehrerer weiterer Hilfsstoffe sowie Einbringen dieser Hilfsstoffe in die Mischung bei der Temperatur T3.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Hilfsstoffe ausgewählt sind aus Tensiden, Verdickern, Emulgatoren, Hydrotropen, nicht wässrigen Lösungsmitteln, Elektrolyten, pH-Stellenmitteln, Parfümträgern, Fluoreszenzmitteln, Farbstoffen, Schauminhibitoren, Antiredepositionsmitteln, Enzymen, optischen Aufhellern, Vergrauungsinhibitoren, Einlaufverhinderern, Knitterschutzmitteln, Farbübertragungsinhibitoren, antimikrobiellen Wirkstoffen, Germiziden, Fungiziden, Antioxidantien, Korrosionsinhibitoren, Antistatika, Bügelhilfsmitteln, Phobier- und Imprägniermitteln, Quell- und Schiebefestmitteln sowie UV Absorbern.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Verfahren ein kontinuierliches Verfahren oder ein Batch-Verfahren ist.
  4. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Schritte c) und/oder f) eine Durchmischung des Lösungsmittels beziehungsweise der Mischung mit der quartären Ammoniumverbindung beziehungsweise den Hilfsstoffen in einem Mischer, insbesondere in einem dynamischen Mischer, umfassen.
  5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Verweilzeit im Mischer in Schritt c) und/oder f) 0,1 bis 40 Sekunden, insbesondere 0,2 bis 30 Sekunden, bevorzugt 0,4 bis 20 Sekunden, beträgt.
  6. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das wenigstens eine erste Lösungsmittel und das wenigstens eine zweite Lösungsmittel gleich und insbesondere Wasser sind.
  7. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Temperaturdifferenz zwischen Temperatur T1 und Temperatur T2 10 °C oder mehr beträgt.
  8. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Verhältnis von Temperatur T1 [°C] zu Temperatur T2 [°C] 4:1 bis 1,5:1, insbesondere 3:1 bis 2:1 beträgt.
  9. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Mengenverhältnis des wenigstens einen ersten Lösungsmittels mit Temperatur T1 zu dem wenigstens einen zweiten Lösungsmittel mit der Temperatur T2 von 4:1 bis 1:1, insbesondere 3:1 bis 2:1 beträgt.
  10. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Verhältnis V, mit V = T1 [ °C ] Menge  ( erstes Lösungsmittel ) [ Gew . % ] T2 [ °C ] Menge  ( zweistes Lösungsmittel ) [ Gew . % ] ,
    Figure DE102018210169A1_0003
    500:1 bis 200:1, insbesondere 400:1 bis 300:1 beträgt.
  11. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Anteil an quartärer Ammoniumverbindung 5 Gew.-% bis 20 Gew.-%, insbesondere 8 Gew.-% bis 15 Gew.-%, bevorzugt 10 Gew.-% bis 12 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht des Weichspülers, beträgt.
  12. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Temperatur T1 im Bereich von 20 °C bis 55 °C, insbesondere im Bereich von 25 °C bis 50 °C, vorzugsweise im Bereich von 30 °C bis 45 °C, bevorzugt von 35 °C bis 40 °C liegt.
  13. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Temperatur T2 im Bereich von 5 °C bis 30 °C, insbesondere im Bereich von 10 °C bis 25 °C, bevorzugt im Bereich von 15 °C bis 20 °C liegt.
  14. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Temperatur T3 im Bereich von 5 °C bis 55 °C, insbesondere im Bereich von 10 °C bis 40 °C, vorzugsweise im Bereich von 15 °C bis 35 °C, bevorzugt im Bereich von 18 °C bis 25 °C liegt.
  15. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 14, weiterhin umfassend g) Abfüllen des so erhaltenen Weichspülers in ein Verpackungsmittel.
  16. Weichspüler erhalten nach einem Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 15.
  17. Automatisches Waschverfahren, dadurch gekennzeichnet, dass ein Weichspüler nach Anspruch 16 eingesetzt wird, wobei der Weichspüler in eine in der Maschine vorgesehene Dosiervorrichtung dosiert wird.
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