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Die Erfindung betrifft ein Kraftfahrzeugtürschloss, insbesondere ein Hauben- oder Klappenschloss, mit einem Gesperre aus im Wesentlichen Drehfalle und Sperrklinke, und mit einem mit der Sperrklinke wechselwirkenden federbelasteten Hebel.
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Hauben- oder Klappenschlösser bei Kraftfahrzeugen, also Kraftfahrzeugtürschlösser, die typischerweise an einer Motorraumklappe, einer Heckklappe oder auch einer Seitenklappe angebracht werden, sind oftmals mit einem separaten Fanghaken ausgerüstet. Dieser Fanghaken stellt sicher, dass die betreffende Haube oder Klappe auch nach einem Öffnungsvorgang des zugehörigen Kraftfahrzeugtürschlosses gefangen gehalten wird.
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Eine solche Vorgehensweise ist insbesondere bei Fronthauben zur Abdeckung des Motorraumes aus Sicherheitsgründen erforderlich und notwendig, um beispielsweise bei einem unbeabsichtigten Öffnungsvorgang des Haubenschlosses zu gewährleisten, dass die Fronthaube während der Fahrt nicht vollständig geöffnet wird. Tatsächlich reicht es meistens für das Öffnen der fraglichen Fronthaube aus, wenn der Fahrzeugführer einen vom Innenraum her zu betätigenden Seilzug beaufschlagt. Auch motorische Beaufschlagungen sind denkbar. Jedenfalls darf die geöffnete Fronthaube durch beispielsweise Fahrtwind nicht vollständig aufgestellt werden, weil hierdurch die Sicht des Fahrzeugführers komplett genommen und Unfälle verursacht werden können.
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Um folglich die fragliche Fronthaube oder Frontklappe letztendlich aufstellen zu können, muss ein Fahrzeugführer das Kraftfahrzeug verlassen und den Fanghaken ertasten. Das ist aufwändig und unbequem.
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Im gattungsbildenden Stand der Technik nach der
DE 10 2009 034 904 A1 wird ein derartiges Kraftfahrzeugtürschloss beschrieben, welches neben einem Gesperre aus Drehfalle und Sperrklinke eine Verriegelungsvorrichtung für eine Kraftfahrzeugfrontklappe aufweist. Die Verriegelungsvorrichtung umfasst eine Blockiereinrichtung, die mit einem Rasthebel ausgerüstet ist. Mit Hilfe des Rasthebels wird die Verlagerung der Sperrklinke blockiert. Hierzu kann der Rasthebel mit einer Feder ausgerüstet werden, die für eine Beaufschlagung in seiner Aufstellrichtung sorgt. Ähnlich wird im Rahmen der
DE 10 2009 037 037 1 vorgegangen.
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Durch die
DE 10 2007 008 700 A1 ist eine vergleichbare Verriegelung bzw. Blockierung der Sperrklinke bekannt. Denn in diesem Fall ist die dortige Sperrklinke mit einer Sperreinrichtung ausgerüstet, die eine Sperrfläche bereitstellt. Die Sperrfläche lässt sich bei in Freigabeposition befindlicher Sperrklinke zur Blockierung der Drehfalle mit einer Haltefläche der Drehfalle kontaktieren.
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Der bisherige Stand der Technik zielt zwar auf eine Verbesserung des Bedienkomforts und darauf, die Zahl der benötigten Bauteile zu reduzieren. Allerdings wird nach wie vor mit einem Fanghaken gearbeitet und ist der konstruktive Aufwand erheblich. Hier setzt die Erfindung ein.
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Der Erfindung liegt das technische Problem zugrunde, ein Kraftfahrzeugtürschloss und insbesondere Hauben- oder Klappenschloss des eingangs beschriebenen Aufbaues so weiter zu entwickeln, dass der Bedienkomfort verbessert ist und auf einen Fanghaken bei beibehaltener Sicherheit möglichst verzichtet werden kann.
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Zur Lösung dieser technischen Problemstellung ist bei einem gattungsgemäßen Kraftfahrzeugtürschloss vorgesehen, dass der mit der Sperrklinke wechselwirkende federbelastete Hebel die Sperrklinke zumindest in Schließrichtung des Gesperres in gleicher Schließrichtung wie eine an der Sperrklinke angreifende Feder beaufschlagt und dazu an einem Zapfen an der Sperrklinke angreift.
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Im Rahmen der Erfindung sorgt also nicht nur die Sperrklinke für die Einnahme und Beibehaltung der Schließstellung des Gesperres, sondern auch der an der Sperrklinke am dortigen Zapfen angreifende federbelastete Hebel. Dabei wirken die an der Sperrklinke angreifende Feder und der federbelastete Hebel in gleicher Schließrichtung. D. h., die Feder und der federbelastete Hebel beaufschlagen die Sperrklinke derart, dass diese in ihre Schließrichtung verschwenkt wird und hierdurch in der Schließstellung die gewünschte Verrastung mit der Drehfalle eingeht.
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Bei der Schließstellung handelt es sich typischerweise um eine Hauptraststellung, wenngleich als Schließstellung auch eine Vorraststellung des Gesperres gemeint und abgedeckt sein kann. Auf diese Weise sorgt der die Sperrklinke in gleicher Schließrichtung beaufschlagende federbelastete Hebel für eine Redundanz der Befederung der Sperrklinke, und zwar in der Schließrichtung bzw. in geschlossener Stellung des Gesperres. Die erfindungsgemäße Auslegung kann dazu genutzt werden, dass das fragliche Kraftfahrzeugtürschloss ohne Fanghaken realisiert und umgesetzt wird. Außerdem beobachtet man durch die geringe Anzahl an Bauteilen ein minimiertes Gewicht des erfindungsgemäßen Kraftfahrzeugtürschlosses und einen geringen Bauraumbedarf im Vergleich zu den bekannten Kraftfahrzeugtürschlössern mit Fanghaken.
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Der denkbare Entfall des Fanghakens erhöht den Bedienkomfort und erleichtert zudem die Montage des Kraftfahrzeugschlosses im oder am Kraftfahrzeug. Außerdem kann gegenüber bisherigen Ausführungsformen die Sicherheit sogar gesteigert werden. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die fragliche Haube oder Klappe mit zwei der beschriebenen Kraftfahrzeugtürschlösser ausgerüstet wird. Hierin sind die wesentlichen Vorteile zu sehen.
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Nach vorteilhafter Ausgestaltung sind der Hebel und die Sperrklinke in zueinander beabstandeten Ebenen angeordnet. Dadurch besteht generell die Möglichkeit, den Hebel einerseits und die Sperrklinke andererseits getrennt voneinander zu beaufschlagen. Im Regelfall wird jedoch so vorgegangen, dass zumindest zum Öffnen des Gesperres sowohl die Sperrklinke als auch der hiermit in Schließstellung in Eingriff befindliche Hebel gemeinsam von der Drehfalle abgehoben werden. Das geschieht üblicherweise über einen Auslösehebel, der hierzu an der Sperrklinke angreifen mag.
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Der Hebel ist im Allgemeinen mit seinem achsenseitigen Ende drehbar gelagert und liegt mit seinem klinkenseitigen Ende am Zapfen der Sperrklinke an. D. h., das achsenseitige Ende des Hebels weist eine zugehörige Achse bzw. Drehachse auf, um die der Hebel schwenkbar gelagert ist. Dazu kann der Hebel auf einem gehäuseseitigen Bolzen als Drehachse gelagert sein. Meistens ist der Bolzen in einem Schlosskasten angeordnet und hieran festgelegt, welcher auch zur drehbaren Lagerung der Drehfalle und Sperrklinke dient.
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Alternativ hierzu ist es aber auch möglich, dass der fragliche federbelastete Hebel auf einem weiteren Hebel gelagert wird. Dieser weitere Hebel kann zusammen mit dem federbelasteten und die Sperrklinke beaufschlagenden Hebel insgesamt ein Hebelwerk definieren. Dadurch besteht u. a. die Möglichkeit, dass der fragliche federbelastete Hebel eine zusätzliche Funktion in Gestalt einer Servoschließung/Zuziehhilfe übernimmt.
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Zu diesem Zweck greift im Allgemeinen ein Antrieb für die Servoschließung bzw. Zuziehhilfe an dem betreffenden federbelasteten Hebel an. D. h., durch den an den Hebel angreifenden Antrieb wird die Drehfalle in Richtung Zuziehen beaufschlagt. Da an der Sperrklinke der federbelastete Hebel seinerseits angreift bzw. die Sperrklinke beaufschlagt, sorgt die fragliche und mit dem Zuziehen oder der Servoschließung verbundene Schwenkbewegung der Drehfalle zugleich dafür, dass über den federbelasteten Hebel zugleich auch die Sperrklinke mit zugezogen wird. Auf diese Weise kann der federbelastete Hebel nicht nur im beschriebenen Sinne der Redundanz genutzt werden, sondern eröffnet auch die Möglichkeit einer gleichzeitigen Kraftübertragung mit Hilfe des Antriebes für die Servoschließung/Zuziehhilfe auf die Drehfalle.
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Die Wechselwirkung des federbelasteten Hebels mit der Sperrklinke ist im Detail so umgesetzt, dass der Hebel mit einem Haken den Zapfen an der Sperrklinke umgreift. Meistens ist der Hebel insgesamt L-förmig mit einem kurzen L-Schenkel ausgebildet, welcher den Haken definiert. Dadurch wird eine insgesamt zugleich kompakte und einfache Bauweise zur Verfügung gestellt, die mit wenigen Hebeln auskommt.
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Im Ergebnis wird ein Kraftfahrzeugschloss zur Verfügung gestellt, welches sich insbesondere als Hauben- oder Klappenschloss besonders eignet und für den beschriebenen Einsatzzweck prädestiniert ist. Dabei wird im Vergleich zu dem Stand der Technik ein gesteigerter Bedienkomfort beobachtet, weil im Regelfall auf den an dieser Stelle obligatorischen Fanghaken verzichtet werden kann. Dies alles gelingt, ohne dass Sicherheitseinbußen beobachtet werden. Denn der federbelastete Hebel sorgt für die zuvor bereits beschriebene Redundanz der Wirkungsweise der Feder an der Sperrklinke.
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Tatsächlich wirken nämlich der federbelastete Hebel und auch die an der Sperrklinke angreifende Feder in gleicher Richtung, nämlich in der Schließrichtung des Gesperres. Dadurch wird die Sperrklinke nicht nur mit Hilfe der ihr zugeordneten Feder in die Schließstellung überführt, sondern hierfür sorgt ergänzend der an der Sperrklinke angreifende federbelastete Hebel. Ein etwaiger Ausfall der Feder an der Sperrklinke wird folglich durch den in gleicher Richtung wirkenden federbelasteten Hebel ausgeglichen, weshalb sich die Redundanz erklärt. Hierin sind die wesentlichen Vorteile zu sehen.
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Im Folgenden wird die Erfindung anhand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel darstellenden Zeichnung näher erläutert.
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Die einzige Figur zeigt ein erfindungsgemäßes Kraftfahrzeugtürschloss in einer Übersicht.
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In den Figuren ist ein Kraftfahrzeugtürschloss dargestellt, das im Ausführungsbeispiel als Hauben- oder Klappenschloss ausgelegt ist. Das Hauben- oder Klappenschloss verfügt über ein Gesperre 1, 2 aus im Wesentlichen einer Drehfalle 1 und einer hiermit wechselwirkenden Sperrklinke 2. Die Drehfalle 1 und auch die Sperrklinke 2 sind gemeinsam in einem Schlosskasten 3 gelagert.
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Zu diesem Zweck lässt sich die Drehfalle 1 um ihre Achse 4 verschwenken. Die Achse 4 wird von einem im Schlosskasten 3 verankerten Gelenkbolzen gebildet. Außerdem ist der Drehfalle 1 eine Feder 5 zugeordnet, mit deren Hilfe im Ausführungsbeispiel die Position der Drehfalle abgefragt wird. Dazu sind lediglich angedeutete Schalter vorgesehen, die jedoch für das weitere Verständnis der Erfindung keine Bedeutung haben.
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Die Sperrklinke 2 ist ebenfalls im Schlosskasten 3 drehbar gelagert. Hierzu verfügt die Sperrklinke 2 über eine Achse 6, die von einem weiteren im Schlosskasten 3 verankerten Gelenkbolzen gebildet wird. Zum weiteren grundsätzlichen Aufbau gehört dann noch ein Hebel 7, der um eine Achse 8 verschwenkbar ausgelegt ist.
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Die Achse 8 für den Hebel 7 kann derart definiert werden, dass hierzu ein Gelenkbolzen im Schlosskasten 3 verankert wird. Nach dem Ausführungsbeispiel ist der fragliche Hebel 7 auf einem weiteren Hebel 9 gelagert, welcher einen die Achse 8 definierenden Stift trägt. Der Hebel 9 ist für die weiteren Betrachtungen von untergeordneter Bedeutung und stellt primär die Achse bzw. Drehachse 8 für den federbelasteten Hebel 7 zur Verfügung. Die Federbelastung des Hebels 7 erklärt sich aufgrund einer Feder 10, die den betreffenden Hebel 7 beaufschlagt, und zwar in der Weise, dass der Hebel 7 eine in der einzigen Figur durch einen Pfeil angedeutete Uhrzeigersinnbewegung um seine Achse 8 vollführt. Auch der Sperrklinke 2 ist eine Feder 11 zugeordnet, die dafür sorgt, dass die Sperrklinke 2 derart vorgespannt wird, dass sie in Bezug auf ihre Achse bzw. Drehachse 6 ebenfalls eine in der Figur angedeutete Uhrzeigersinnbewegung absolviert.
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Der Hebel 7 ist mit seinem achsenseitigen Ende drehbar unter Berücksichtigung der Achse 8 gelagert und mit seinem gegenüberliegenden klinkenseitigen Ende mit einem Haken 12 ausgerüstet. Der Haken 12 greift an einem Zapfen 13 der Sperrklinke 2 an bzw. umgreift den betreffenden Zapfen 13.
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Erfindungsgemäß ist die Auslegung so getroffen, dass der federbelastete Hebel 7 die Sperrklinke 2 zumindest in Schließrichtung des Gesperres 1, 2 in gleicher Schließrichtung wie die an der Sperrklinke 2 angreifende Feder 11 beaufschlagt. Dazu greift der Hebel 7 an dem Zapfen 13 an der Sperrklinke 2 an. Tatsächlich korrespondiert zunächst einmal die Schließrichtung des Gesperres 1, 2 dazu, dass die Drehfalle 1 eine in der Figur angedeutete Uhrzeigersinnbewegung um ihre Achse 4 vollführt. Diese Uhrzeigersinnbewegung wird typischerweise manuell dadurch eingeleitet, dass ein angedeuteter Schließbolzen 14 in der ebenfalls eingezeichneten Richtung im Ausführungsbeispiel nach unten bewegt wird. Da der Schließbolzen 14 an eine zugehörige Haube oder Klappe angeschlossen ist, beispielsweise eine Fronthaube des Kraftfahrzeuges, geht die Schließbewegung der Drehfalle 1 mit einer Absenkbewegung der fraglichen Fronthaube einher.
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Da die Sperrklinke 2 mit Hilfe der ihr zugeordneten Feder 11 in Bezug auf ihre Achse 6 derart vorgespannt ist, dass sie die angedeutete Uhrzeigersinnbewegung vollführt, kann die Sperrklinke 2 in eine Rast der Drehfalle 1 einfallen, sobald die Drehfalle 1 einen bestimmten Schwenkweg im Uhrzeigersinn um ihre Achse 4 absolviert hat. D. h., die an der Sperrklinke 2 angreifende Feder 11 beaufschlagt die Sperrklinke 2 derart, dass diese die beschriebene Uhrzeigersinnbewegung um ihre Achse 6 ausführt. In dieser gleichen Schließrichtung arbeitet der federbelastete Hebel 7 auf die Sperrklinke 2.
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Denn der Hebel 7 wird mit Hilfe der Feder 10 derart beaufschlagt, dass er ebenfalls die in der Figur dargestellte Uhrzeigersinnbewegung um seine Achse 8 vollführt, so dass der federbelastete Hebel 7 über den Haken 12 den Zapfen 13 an der Sperrklinke 2 in der gleichen Richtung bzw. Schließrichtung beaufschlagt.
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D. h., der federbelastete Hebel 7 arbeitet auf die Sperrklinke 2 ebenfalls in der Weise, dass die Sperrklinke 2 im Uhrzeigersinn um ihre Achse 6 verschwenkt wird.
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Man erkennt, dass der Hebel 7 einerseits und die Sperrklinke 2 andererseits in zueinander beabstandeten Ebenen angeordnet sind. Nach dem Ausführungsbeispiel ist der federbelastete Hebel 7 oberhalb der Sperrklinke 2 und auch oberhalb der Drehfalle 1 angeordnet, so dass auf diese Weise eine besonders kompakte Ausführungsform erreicht und umgesetzt wird.
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Außerdem ist der Hebel 7 L-förmig ausgebildet. Dabei definiert der kurze L-Schenkel den zuvor bereits beschriebenen Haken 12, welcher den Zapfen 13 an der Sperrklinke 2 umgreift. Bei dem Hebel 7 handelt es sich im Ausführungsbeispiel zugleich um einen Auslösehebel. D. h., mit Hilfe des Hebels 7 kann die Sperrklinke 2 von ihrem Eingriff mit der Drehfalle 1 abgehoben werden. Hierzu korrespondiert eine entgegengesetzt zur Schließrichtung vorgenommene Beaufschlagung der Sperrklinke 2, folglich derart, dass die Sperrklinke 2 in Bezug auf ihre Achse 6 im Gegenuhrzeigersinn verschwenkt wird. Dadurch kommt die Sperrklinke 2 außer Eingriff mit der Drehfalle 1, so dass im Anschluss hieran die Drehfalle 1 zum Öffnen des Gesperres 1, 2 federunterstützt öffnet und den zuvor gefangenen Schließbolzen 14 freigibt. Dabei vollführt die Drehfalle 1 eine Bewegung im Gegenuhrzeigersinn.
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Der Hebel 7 kann darüber hinaus eine zusätzliche Funktion in Gestalt einer Servoschließung bzw. Zuziehhilfe übernehmen. Dazu kann ein Antrieb 15 für die Servoschließung bzw. Zuziehhilfe an dem fraglichen Hebel 7 angreifen.
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Das deutet ein Pfeil in der einzigen Figur an, welcher die mit Hilfe des Antriebs 15 initiierte Bewegung des federbelasteten Hebels 7 in diesem Fall dokumentiert. Tatsächlich ist im Detail ein elektrischer Motor als Antrieb 15 vorgesehen, der den Hebel 9 beaufschlagt und darüber auf den Hebel 7 arbeitet. Als Folge hiervon wird der Hebel 7 in der durch den Antrieb 15 angedeuteten Pfeilrichtung beaufschlagt, um die Drehfalle 1 zuzuziehen. Hierbei wird die Drehfalle 1 im Uhrzeigersinn verschwenkt.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102009034904 A1 [0005]
- DE 1020090370371 [0005]
- DE 102007008700 A1 [0006]