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Die Erfindung betrifft ein Fahrberechtigungssystem nach der im Oberbegriff von Anspruch 1 näher definierten Art. Außerdem betrifft die Erfindung ein Verfahren zum Erteilen einer Fahrberechtigung für ein Fahrzeug mit einem Fahrberechtigungssystem, vorzugsweise dem oben genannten. Zu allerletzt betrifft die Erfindung außerdem ein Verfahren zum Anlegen einer Fahrberechtigung durch einen über das Fahrzeug Verfügungsberechtigten.
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Fahrberechtigungssysteme, über welche der Zugang zu einem Fahrzeug und die Fahrberechtigung, also ob das Fahrzeug gestartet werden darf und insbesondere mit welchen Optionen und an welchen Orten es gefahren werden darf, verwaltet werden, sind soweit aus dem Stand der Technik bekannt. Der Weg geht zunehmend weg von Fahrzeugschlüsseln oder entsprechenden Transpondern, welche auch als Keyless-Go-Schlüssel bezeichnet werden. Um einem Fahrzeugnutzer einen hohen Komfort zu bieten, können für derartige Fahrberechtigungssysteme andere Methoden eingesetzt werden, beispielsweise können grafische Codes, NFC-Tags, RFID-Chips oder dergleichen Verwendung finden, auf welchen eine Zugangsberechtigung zu dem Fahrzeug und eine Fahrberechtigung gespeichert werden kann.
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Beispielsweise beschreibt die
DE10 2003 013 391 A1 ein Authentifizierungsverfahren zur Berechtigungsüberprüfung eines Benutzers eines Fahrzeugs. Dabei kann ein Fahrzeug beispielsweise über ein mobiles Endgerät wie ein Smartphone geöffnet und gestartet werden. Hierfür ist eine Kommunikation zwischen diesem mobilen Endgerät und dem Fahrzeug notwendig, an welche entsprechende Sicherheitsanforderungen zu stellen sind. In der genannten Schrift werden diese Anforderungen dadurch gelöst, dass optische Signale zwischen dem Fahrzeug und dem mobilen Endgerät ausgetauscht werden. Hierfür werden beispielsweise Lichtsignale ausgesendet und von dem jeweiligen Gegengerät empfangen. Dies macht einerseits ein entsprechendes mobiles Endgerät erforderlich, welches in der Lage ist, auf die eingestellte Art mit dem Fahrzeug zu kommunizieren und erzwingt in dem speziellen Fall die Positionierung des mobilen Endgeräts in einer vorgegebenen Position bezüglich des Fahrzeugs, um den Austausch der optischen Signale in jedem Fall zuverlässig zu gewährleisten.
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Eine weitere Variante ergibt sich beispielsweise aus der
WO 2013/177331 A1 . In dieser Schrift ist unter anderem ein am Fahrzeug angebrachter Barcode beschrieben, welcher mit einem geeigneten mobilen Endgerät, beispielsweise einem Smartphone, abgescannt werden kann. Es baut sich dann eine Onlineverbindung zu einem Server auf, welcher die entsprechende Freigabe verwaltet und in Datenaustausch mit dem mobilen Endgerät einerseits und dem Fahrzeug andererseits zum Beispiel das Fahrzeug freigibt und eine Fahrberechtigung erteilt. Der Aufbau ist dabei aufwändig und störanfällig, da er eine Kommunikation beider Geräte mit einem Server benötigt, sodass beispielsweise in einem Parkhaus, in welchem keine ausreichend gute Kommunikationsverbindung zu dem Server hergestellt werden kann, die Technik nicht funktioniert. Auch in Gebieten, in denen die Mobilfunkabdeckung schlecht ist, kann das Verfahren nicht verwendet werden, sodass im schlimmsten Fall der berechtigte Nutzer nicht in der Lage ist, das Fahrzeug zu öffnen und zu fahren.
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Zum weiteren allgemeinen Stand der Technik kann letztlich auch auf die
DE 10 2012 017 934 A1 hingewiesen werden. Die Authentifizierung erfolgt hier über eine Keyless-Go-Funktionalität, woraufhin das Fahrzeug selbstständig autonome Fahrvorgänge durchführt, beispielsweise ein automatisches Ein- oder Ausparken.
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Die Aufgabe der hier vorliegenden Erfindung besteht nun darin, ein Fahrberechtigungssystem nach der im Oberbegriff von Anspruch 1 näher definierten Art anzugeben, dessen Steuerung so konfiguriert ist, dass ein außerordentlich einfaches, sicheres und in jedem Umfeld funktionierendes System bereitgestellt wird. Außerdem ist es die Aufgabe der hier vorliegenden Erfindung, ein entsprechendes Verfahren zum Erteilen einer Fahrberechtigung anzugeben. Ferner ist es die Aufgabe der hier vorliegenden Erfindung, ein hochflexibles Verfahren zum Anlegen einer Fahrberechtigung durch einen über das Fahrzeug Verfügungsberechtigten anzugeben.
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Erfindungsgemäß werden diese Aufgaben durch ein Fahrberechtigungssystem mit den Merkmalen im Anspruch 1, ein Verfahren mit den Merkmalen im Anspruch 7 und ein Verfahren zum Anlegen einer Fahrberechtigung mit den Merkmalen im Anspruch 9 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen ergeben sich dabei jeweils aus den hiervon abhängigen Unteransprüchen.
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Das Fahrberechtigungssystem gemäß der Erfindung nutzt im Wesentlichen Komponenten des Fahrzeugs, welche grundlegend aus dem Stand der Technik bekannt sind, welche hier aber in einer speziellen Art und Weise dazu eingerichtet sind, ein zweistufiges Fahrberechtigungssystem außerordentlich einfach und effizient umzusetzen. Hierfür ist eine Speichereinrichtung mit einer Zugangssteuerung einerseits und einer Fahrberechtigungssteuerung andererseits verknüpft. Das Fahrberechtigungssystem umfasst ferner eine optische Erfassungseinrichtung und ein im Inneren des Fahrzeugs angeordnetes Eingabegerät, welches vorzugsweise durch eine an sich bekannte und in dem Fahrzeug ohnehin vorhandene Nutzerschnittstelle, beispielsweise ein Zentraldisplay mit einem Touchscreen, realisiert werden kann. Erfindungsgemäß ist die optische Erfassungseinrichtung dazu eingerichtet, einen grafischen Code außerhalb des Fahrzeugs zu erfassen. Die Zugangssteuerung ist dazu eingerichtet, diesen über die grafische Erfassungseinheit erfassten grafischen Code mit in der Speichereinrichtung hinterlegten grafischen Codes zu vergleichen und für den Fall den Zugang zu dem Fahrzeug freizugeben, dass der aktuell erfasste grafische Code mit einem der hinterlegten grafischen Codes übereinstimmt. Dabei muss prinzipiell nicht der grafische Code selbst hinterlegt sein, sondern es reicht aus, wenn in der Speichereinrichtung die in dem grafischen Code codierten Inhalte entsprechend hinterlegt sind, vorzugsweise eine Nutzeridentifikation, beispielsweise über einen eindeutigen Nutzernamen, eine dem Nutzer zugeordnete Nummer oder dergleichen. Ist hier eine Übereinstimmung festzustellen, dann kann über die Zugangssteuerung der Zugang zu dem Fahrzeug freigegeben werden. Eine Person, welche den entsprechenden grafischen Code also zur Verfügung hat, sei es als Anzeige beispielsweise auf einem Smartphone, als Ausdruck oder beispielsweise auch als Aufdruck oder Gravur auf einem Wearable wie beispielsweise einem Armband, einem Ring, einem Anhänger oder dergleichen, erhält dann über die Zugangssteuerung Zugang zu dem Fahrzeug, wenn der dieser Person zugeordnete Code bzw. sein Dateninhalt auch in der Speichereinrichtung des Fahrzeugs entsprechend hinterlegt ist. Der entscheidende Vorteil an diesem Schritt besteht darin, dass keinerlei Kommunikationsverbindung zwischen dem Fahrzeug und einem bei dem Nutzer befindlichen Gerät aufgebaut werden muss, sondern dass lediglich das Erkennen des grafischen Codes, beispielsweise über einen Scanner oder eine Kamera, vorzugsweise eine in dem Fahrzeug ohnehin verbaute Kamera, ausreicht. Es ist also weder eine Kommunikation zwischen dem Fahrzeug und dem Gerät, noch zwischen dem Fahrzeug und einem Backendserver oder dergleichen notwendig. Auch ohne eine Kommunikationsverbindung entsteht so ein sicheres System, welches auch in geschlossenen Gebäuden, im Bereich von Funklöchern oder dergleichen, zuverlässig arbeitet.
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Da ein solcher grafischer Code gegebenenfalls auch sehr leicht entwendet werden kann, ist dieser nur dafür nutzbar, das Fahrzeug zu öffnen und sich Zugang zu dem Fahrzeug zu verschaffen. Das Fahrzeug selbst kann über diesen grafischen Code nicht gestartet oder gefahren werden. Hierfür ist es vielmehr notwendig, dass ein nur dem berechtigten Nutzer bekanntes und zugängliches Sicherheitsmerkmal über ein in dem Fahrzeug angeordnetes Eingabegerät eingegeben wird. Eine Fahrberechtigungssteuerung wertet dieses eingegebene Sicherheitsmerkmal dann insofern aus, dass sie dieses mit gespeicherten Sicherheitsmerkmalen in der Speichereinrichtung in dem Fahrzeug vergleicht. Wird das entsprechende Sicherheitsmerkmal auch in der Speichereinrichtung in dem Fahrzeug als solches gefunden, entsprechen sich diese Sicherheitsmerkmale also, dann wird über die Fahrberechtigungsteuerung eine Fahrberechtigung erteilt, sodass der berechtigte Nutzer das Fahrzeug fahren kann. Auch dies erfolgt gänzlich ohne eine direkte Kommunikationsverbindung zwischen einem Gerät des Nutzers einerseits und dem Fahrzeug andererseits und kann beispielsweise dadurch realisiert sein, dass das Eingabegerät als Tastatur oder Touchscreen ausgebildet ist, und das Sicherheitsmerkmal als eine dem berechtigten Nutzer bekannte persönliche Identifikationsnummer (PIN). Alternativen wären beispielsweise biometrische Daten wie Fingerabdrücke oder die Struktur der Iris, welche über entsprechende Scanner in dem Fahrzeug als Eingabegerät erfasst werden könnten. Auch eine fahrzeuginterne Kommunikation mit passiven Identifikationsgebern wie NFC-Tags oder RFID-Chips, welche beispielsweise als Aufkleber auf Geräten des Nutzers angebracht werden können, und welche dann über einen NFC- Kommunikationspunkt als Eingabegerät ausgelesen werden können, sind prinzipiell denkbar. Die einfachste Variante stellt jedoch die genannte persönliche Identifikationsnummer PIN dar, sodass nachfolgend primär mit der PIN als Sicherheitsmerkmal die Erfindung beschrieben werden soll, ohne sie darauf zu beschränken, da dies selbstverständlich auch mit den anderen Sicherheitsmerkmalen entsprechend funktionieren würde.
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Der grafische Code kann vorzugsweise ein sogenannter QR-Code sein, welcher gemäß einer sehr vorteilhaften Weiterbildung der Idee ausschließlich eine Nutzeridentifikation als Inhalt hat, um so auch Datenschutzanforderungen ideal zu genügen, da dieser Code gegebenenfalls auch von anderen Personen ausgelesen werden kann, welche mit den Daten, welche dieser Person dann zur Kenntnis gelangen, typischerweise nichts weiter anfangen kann, da diese beispielsweise eine Kundennummer, ein kryptisches dem Nutzer zugeordnetes Kürzel oder dergleichen beinhalten.
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Das erfindungsgemäße Verfahren zur Erteilung einer Fahrberechtigung kann dabei das beschriebene Fahrberechtigungssystem mit den entsprechenden Steuergeräten und der Speicherung nutzen, muss dies jedoch nicht zwingend tun. Das erfindungsgemäße Verfahren beruht im Wesentlichen darauf, dass in einem ersten Schritt ein außerhalb des Fahrzeugs befindlicher Code von einer in dem Fahrzeug befindlichen optischen Erfassungseinrichtung, beispielsweise einem Scanner oder vorzugsweise einer ohnehin vorhandenen Kamera, entsprechend erkannt wird. Der erfasste Code wird dann mit in dem Fahrzeug gespeicherten Codes bzw. deren Dateninhalt verglichen. Im Falle einer Übereinstimmung wird das Fahrzeug entriegelt. Nun wird im zweiten Schritt, wenn der offensichtlich über den Code verfügende und damit vermeintlich berechtigte Nutzer in das Fahrzeug eingestiegen ist, über ein Sicherheitsmerkmal, welches in dem Fahrzeug abgefragt wird, überprüft, ob eine Fahrberechtigung erteilt wird. Wenn das Sicherheitsmerkmal mit einem in dem Fahrzeug hinterlegten Sicherheitsmerkmal übereinstimmt, dann kann, wie oben beim Fahrberechtigungssystem bereits angedeutet, eine entsprechende Fahrberechtigung erteilt werden.
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Eine sehr vorteilhafte Weiterbildung des erfindungsgemäßen Verfahrens sieht es dabei vor, dass im Rahmen der hinterlegten Daten zu den grafischen Codes und den Sicherheitsmerkmalen für den entsprechenden über den grafischen Code identifizierten Nutzer spezielle Nutzungsrechte hinterlegt sein können. Diese Nutzungsrechte können beispielsweise das Fahren in bestimmten Regionen ausschließlich ermöglichen oder können zeitlich begrenzt oder auf bestimmte Zeitfenster eingeschränkt sein, sodass das Fahrzeug zum Beispiel nur Wochentags vormittags gefahren werden darf oder dergleichen. Ein weiteres Beispiel könnte beispielsweise eine temporäre Berechtigung an einen Dienstleister eines Hotels oder eines Parkhauses sein, sodass dieser das Fahrzeug beispielsweise mit einer eingeschränkter Geschwindigkeit von bis zu 30 km/h für einen Zeitraum von beispielsweise 15 oder 20 Minuten entsprechend bewegen darf, sodass er dieses für den eigentlichen Fahrzeugnutzer bzw. -besitzer einparken kann. Danach würde der entsprechende grafische Code zeitgesteuert verfallen, sodass ein erneutes Öffnen des Fahrzeugs oder gar Bewegen desselben nicht mehr möglich ist.
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Eine derartige Zuordnung von Nutzungsrechten ist insbesondere dann außerordentlich zielführend und in der Nutzung sehr praktisch und komfortabel, wenn das Fahrzeug von einem Verfügungsberechtigten an weitere Personen verliehen wird, beispielsweise im Rahmen einer Vermietung, eines Car-Sharing oder dergleichen.
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Um die entsprechenden Daten in der Speichereinrichtung des Fahrzeugs zu hinterlegen, sodass das oben beschriebene Fahrberechtigungssystem und das Verfahren gemäß der Erfindung ohne eine Onlineanbindung des Fahrzeugs an einen Backendserver des Fahrzeugherstellers funktioniert, kann es vorgesehen sein, dass über das Verfahren zum Anlegen einer Fahrberechtigung gemäß Anspruch 9 eine solche Fahrberechtigung durch einen Verfügungsberechtigten vorab angelegt und in das Fahrzeug übertragen wird. Dafür wird durch den Verfügungsberechtigten ein grafischer Code erzeugt, welcher zumindest, und vorzugsweise ausschließlich, eine Nutzeridentifikation für einen berechtigten Nutzer umfasst, wobei der Verfügungsberechtigte ein weiteres Sicherheitsmerkmal als zweite Authentifizierung festlegt oder vergibt. Dies kann, wie oben bereits erwähnt, beispielsweise eine persönliche Identifikationsnummer sein, welche der Verfügungsberechtigte entsprechend vergibt. Ist dem Verfügungsberechtigten beispielsweise der Fingerabdruck des berechtigten Nutzers bekannt, dann kann er auch diesen entsprechend als zweites Identifizierungsmerkmal festlegen. Er kann, sofern ihm dies bekannt ist, auch Daten eines bei dem berechtigten Nutzer vorhandenen NFC-Tags, RFID-Chips oder dergleichen als zweites Sicherheitsmerkmal festlegen oder andere biometrische Daten wie beispielsweise dessen Iris oder im Rahmen einer Gesichtserkennung auch dessen Gesicht.
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Diese Daten werden dann als Datenpaket, indem beispielsweise der QR-Code als grafischer Code und eine Zugangs-Pin enthalten ist, an einen Backendserver übertragen und von dort an das Fahrzeug des Verfügungsberechtigten oder, falls dieser über mehrere Fahrzeuge verfügungsberechtigt ist, ein von ihm ausgewähltes Fahrzeug übertragen. Die Daten werden dann in dem Fahrzeug in dessen Speichereinrichtung hinterlegt und stehen dort nur offline zur Verfügung. Das Fahrzeug meldet die erfolgreiche Übertragung an den Backendserver zurück, welcher diese Erfolgsmeldung an den Verfügungsberechtigten weitergibt, sodass dieser weiß, die entsprechenden Daten liegen nun in dem von ihm ausgewählten und gewünschten Fahrzeug vor. Er kann es dann dem berechtigten Nutzer entsprechend ermöglichen, das Fahrzeug zu nutzen.
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Der Verfügungsberechtigte, beispielsweise der Fahrzeugbesitzer oder ein Fahrzeugvermieter, kann den erzeugten grafischen Code beispielsweise per Post oder über eine entsprechende Telekommunikation, beispielsweise per E-Mail, über einen Messenger-Dienst oder dergleichen, an den berechtigten Nutzer verschicken. Unabhängig davon, um die entsprechende Sicherheit aufrechtzuerhalten, kann er dann außerdem das zweite Sicherheitsmerkmal dem berechtigten Nutzer mitteilen, beispielsweise ihm in einem Telefonat eine PIN-Nummer mitteilen oder ihm mit unabhängiger Post eine solche zusenden oder ihm in einem solche Schreiben mitteilen, dass der Fingerabdruck seines rechten Daumens als zweites Sicherheitsmerkmal Verwendung findet oder dergleichen.
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Der berechtigte Nutzer kann dann den Barcode beispielsweise ausgedruckt oder auf einem mobilen Endgerät mit einem Anzeigedisplay mit sich führen und ihn in der entsprechenden Position des Fahrzeugs präsentieren, ihn beispielsweise vor die Linse einer Kamera oder eines Scanners halten. Das Fahrzeug erkennt dann, ob der grafische Code Daten enthält, welche mit hinterlegten Daten in der Speichereinrichtung übereinstimmen. Ist dies der Fall, wird das Fahrzeug geöffnet und der berechtigte Nutzer gelangt in das Innere des Fahrzeugs. Dort kann er über eine Eingabeeinrichtung, beispielsweise ein virtuelles Zahlenfeld auf einem Touch-Display, die PIN eingeben und so eine Fahrberechtigung für das Fahrzeug erhalten.
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Gemäß einer sehr vorteilhaften Weiterbildung des Verfahrens zum Anlegen der Fahrberechtigung kann die Erzeugung des grafischen Codes und das Festlegen des Sicherheitsmerkmals vorzugsweise über eine Anwendung realisiert werden, welche der Verfügungsberechtigte beispielsweise auf einem Smartphone, einem Tablet oder einem Computer startet, welcher den entsprechenden Code erzeugt und das zweite Sicherheitsmerkmal abfragt sowie direkt die Kommunikation zu dem Backendserver aufbaut, um die entsprechenden Daten sicher in dem ausgewählten Fahrzeug zu hinterlegen.
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Eine weitere sehr vorteilhafte Ausgestaltung kann es ferner vorsehen, dass durch den Verfügungsberechtigten bei der Erzeugung des grafischen Codes und der Festlegung des Sicherheitsmerkmals außerdem Fahrzeugnutzungsrechte festgelegt werden, welche dem berechtigten Nutzer mit dem grafischen Code, also speziell diesem Nutzer, gewisse Rechte bezüglich des Fahrzeugs einräumen. Diese Rechte können beispielsweise eine vollständige Nutzung des Fahrzeugs ohne Einschränkungen umfassen oder können auch entsprechende Einschränkungen beinhalten, sodass der entsprechende Nutzer beispielsweise nur in bestimmten regionalen Bereichen fahren kann oder dergleichen. Auch eine zeitliche Einschränkung, beispielsweise bis zum Ablauf eines Mietvertrags, oder im Falle eines Car-Sharings bis zum Ende eines vereinbarten Zeitfensters, sind möglich. Der QR-Code würde dann beispielsweise nach dieser Zeit verfallen. Auch andere Bedingungen sind prinzipiell für die Fahrzeugnutzungsberechtigung denkbar, beispielsweise ein einmaliges Öffnen des Fahrzeugs und ein langsames Fahren desselben, beispielsweise um dieses zu parken, oder lediglich ein Öffnen des Fahrzeugs oder seinem Kofferraum ohne Fahrberechtigung, beispielsweise um durch Hotelangestellte Gepäck aus dem Fahrzeug auf das Zimmer bringen zu lassen, oder auch für eine Paketzustellung im Kofferraum des Fahrzeugs.
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Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Fahrberechtigungssystems, des Verfahrens zur Erteilung einer Fahrberechtigung sowie des Verfahrens zum Anlegen einer Fahrberechtigung und der daraus resultierenden Verwendung ergeben sich aus dem Ausführungsbeispiel, welches nachfolgend unter Bezugnahme auf die Figuren näher beschrieben ist.
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Dabei zeigen:
- 1 eine Prinzipdarstellung über den Ablauf beim Anlegen einer neuen Fahrberechtigung;
- 2 eine Prinzipdarstellung der Weitergabe der für die Fahrberechtigung benötigten Informationen an einen berechtigten Nutzer; und
- 3 eine Nutzung des Fahrzeugs mittels des erfindungsgemäßen Verfahrens bzw. Fahrberechtigungssystems.
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Das Ausführungsbeispiel beschreibt nun anhand der drei Figuren einen denkbaren Ablauf, wobei zuerst das Anlegen einer neuen Fahrberechtigung und ihre Möglichkeit zur Weitergabe und anschließend das eigentliche Fahrberechtigungssystem bzw. das Verfahren zum Erteilen einer Fahrberechtigung beschrieben wird. Wie oben bereits angedeutet, beschränkt sich die Beschreibung dabei auf einen QR-Code als ein Beispiel für einen grafischen Code und eine persönliche Identifikationsnummer (PIN) als eine Möglichkeit eines Sicherheitsmerkmals.
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In der Darstellung der 1 ist ein über ein Fahrzeug 1 Verfügungsberechtigter 2 angedeutet. Bei dieser Person kann es sich beispielsweise um den Fahrzeugbesitzer, einen Vermieter von Fahrzeugen oder dergleichen handeln. Dieser will nun einem weiteren berechtigten Nutzer 3, welcher in der Darstellung der 2 erstmals gezeigt ist, eine Fahrberechtigung für das Fahrzeug 1 erteilen. Er bedient sich hierzu beispielsweise einer Anwendung auf einem mobilen Endgerät 4, beispielsweise seinem Smartphone. Er erzeugt damit einen QR-Code 5, welcher eine Nutzeridentifikation für den berechtigten Nutzer 3 enthält. Er legt ferner ein Sicherheitsmerkmal 6 in Form einer PIN 6 fest und vergibt entsprechende Fahrzeugnutzungsrechte 7, welche hier mit R beispielhaft angedeutet sind. Diese Daten 5,6,7 werden nun über eine Kommunikationsverbindung 8 an einen Backendserver 9 übertragen, vorzugsweise einen Backendserver 9 des Fahrzeugherstellers. Diesem ist das dem Verfügungsberechtigten 2 zugeordnete Fahrzeug 1 entweder bekannt oder lässt sich über einen weiteren Dateneintrag entsprechend identifizieren, beispielsweise anhand einer Fahrzeugidentifikationsnummer oder beispielsweise bei einem Vermieter, welcher über eine gewisse Anzahl an Fahrzeugen verfügt, über eine entsprechende Kennziffer, welche häufig aus dem Nummernschild des Fahrzeugs hergeleitet ist oder dergleichen. Über eine Onlineverbindung 10 werden der QR-Code 5, die Pin 6 und die Fahrzeugnutzungsrechte 7 dann an das Fahrzeug 1 übertragen und dort in der hier nicht dargestellten internen Speichereinrichtung gespeichert. Sobald dies erfolgt ist, erfolgt eine Rückbestätigung, dass die Daten von dem Fahrzeug 1 empfangen worden sind, wiederum über eine Onlineverbindung, welche hier beispielhaft angedeutet und mit 11 bezeichnet ist. Der Backendserver 9 generiert dann eine Rückbestätigung an den Verfügungsberechtigten 2 bzw. sein mobiles Endgerät 4, was hier durch eine Kommunikationsverbindung 12 dargestellt ist. Der Verfügungsberechtigte 2 weiß nun, dass die entsprechenden Daten in dem Fahrzeug 1 hinterlegt sind.
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Er kann nun der Person, welcher er das Fahrzeug 1 zur Verfügung stellen will, die entsprechenden Informationen übermitteln. Beispielsweise sendet er - wie es in 2 gezeigt ist - über sein mobiles Endgerät 4 den QR-Code 5 per E-Mail, wie es hier über das Symbol 14 entsprechend angedeutet ist, an den berechtigten Nutzer 3. Weitere Möglichkeiten bestehen beispielsweise im Ausdrucken des QR-Codes 5 und in einem Postversand, welcher hier durch das Symbol 15 entsprechend angedeutet ist. Insbesondere bei einer dauerhaften Vergabe von Nutzungsrechten an dem Fahrzeug 1 wäre es beispielsweise auch denkbar, den QR-Code 5 auf Gebrauchsgegenstände wie beispielsweise einen Ring, ein Armband oder dergleichen aufzubringen, beispielsweise über eine Lasergravur. Dies ist durch das Armband 16 als Beispiel für ein sogenanntes Wearable entsprechend angedeutet. Der Verfügungsberechtigte 3 verfügt nun beispielsweise auf seinem mobilen Endgerät 17 über die Möglichkeit, den QR-Code 5 entsprechend anzuzeigen. Er kann diesen auch ausdrucken und auf einem Blatt Papier 18 mit sich führen oder auf dem angesprochenen Armband 16.
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Hiermit ist er in der Lage, das Fahrzeug 1 entsprechend zu öffnen, indem er den QR-Code 5 beispielsweise vor einen Scanner oder eine Kamera des Fahrzeugs 1, beispielsweise vor eine durch die Frontscheibe blickende Kamera 20 des Fahrzeugs 1 hält, wie es in 3 dargestellt ist. Er gelangt dann in das Fahrzeug 1. Um dieses starten zu können, benötigt er außerdem das Sicherheitsmerkmal. Hierfür kann beispielsweise der Verfügungsberechtigte 2 in einem über das Symbol 19 angedeutetes Telefonat mit dem berechtigten Nutzer 3 diesem die von dem Verfügungsberechtigten 2 bzw. einer Anwendung auf seinem mobilen Endgerät 4 festgelegte PIN 6 entsprechend mitteilen. Dadurch, dass die Übertragungswege des QR-Codes 5 einerseits und des PINs 6 andererseits getrennt voneinander erfolgen, entsteht ein sehr sicheres System.
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Verfügt der Verfügungsberechtigte 3 nun über alle notwendigen Informationen, also den QR-Code 5 einerseits und die PIN 6 andererseits, dann kann er das Fahrzeug im Rahmen der ihm übertragenen Fahrzeugnutzungsrechte 7 entsprechend verwenden. Er führt dazu den QR-Code 5 mit sich, beispielsweise auf eine der in 2 gezeigten Arten. Dies ist auch in der 3 wiederum analog dargestellt. Der Barcode wird dann in den Bereich einer optischen Erfassungseinrichtung, beispielsweise einer Kamera 20 des Fahrzeugs 1, gebracht, sodass er entsprechend eingelesen werden kann. Stimmt er bzw. die in ihm hinterlegten Daten mit den Daten in der Speichereinrichtung des Fahrzeugs 1 überein, dann wird der Zugang zu dem Fahrzeug 1 freigeschaltet und der berechtigte Nutzer 3 kann die Tür öffnen und in das Fahrzeug 1 einsteigen. Der berechtigte Nutzer 3 gibt dann beispielsweise im Bereich der Mittelkonsole in einer ohnehin vorhandenen Benutzerschnittstelle seine PIN 7 ein. Beispielhaft ist ein Eingabegerät 21 im Bereich des Armaturenbretts des Fahrzeugs 2 in der Darstellung der 3 bei dem in der Mitte dargestellten Fahrzeug 1 entsprechend angedeutet. Auch hier erfolgt wieder ein Vergleich, ob der PIN dem in der Speichereinrichtung hinterlegten PIN entspricht. Ist dies der Fall, werden die entsprechenden Fahrzeugnutzungsrechte 7 geladen und der berechtigte Nutzer 3 kann im Rahmen der ihm erteilten Fahrzeugnutzungsrechte 7 das Fahrzeug 1 nutzen, es also insbesondere starten und fahren, was in der 3 ganz rechts entsprechend angedeutet ist.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102003013391 A1 [0003]
- WO 2013/177331 A1 [0004]
- DE 102012017934 A1 [0005]