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GEBIET DER ERFINDUNG
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Die Erfindung betrifft eine, insbesondere selbstfahrende, Bodenfräsmaschine nach Anspruch 1 und nach Anspruch 20. Demnach ist die Bodenfräsmaschine für eine kontinuierliche und selektive Gewinnung von Rohstoffen im Tagebau geeignet, wobei das Gestein in einem Arbeitsgang gelöst und abtransportiert wird.
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TECHNOLOGISCHER HINTERGRUND
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Bei der Gewinnung von Rohstoffen aus einem Tagebau kommen häufig Sprengungen zum Einsatz und die Produktion wird dabei unterbrochen, wobei das Gestein mit Baggern und anschließend mit einem Lkw abtransportiert wird. Eine kontinuierliche Gewinnung von Gestein im Tagebau wird durch eine Gewinnungsmaschine mit einer rechtwinklig zur Gewinnungsrichtung vorn angeordnete Fräswalze in der Patentschrift
DE 199 41 799 A1 beschrieben. Eine weitere Methode zum Abbau von Gestein durch eine Fräsmaschine mit einer senkrecht von oben, höhenverstellbar, rechtwinklig in der Fahrtrichtung wirkend angeordneter Vorrichtung wird in der Patentschrift
DE 24 11 244 A1 beschrieben. Um im offenen Tagebau eine kontinuierliche Gewinnung von sehr festem Gestein zu erreichen, wird deshalb vorgeschlagen, eine Bodenfräsmaschine mit einer Schneideinrichtung einzusetzen, um das Gestein von oben abzubauen. Durch die Schneideinrichtung wird das Gestein stärker zerkleinert als durch Sprengungen. Anschließend wird der Lkw über eine mitgeführte Förderanlage beladen. Durch die kleinere Gesteinsgröße wird der Füllgrad der Lkw-Ladefläche erhöht und die Anzahl der Lkw-Fahrten wird reduziert.
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DARSTELLUNG DER ERFINDUNG
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Um im offenen Tagebau eine kontinuierliche Gewinnung von sehr festem Gestein zu erreichen, wird vorgeschlagen, eine Bodenfräsmaschine mit einer Schneideinrichtung einzusetzen. Durch die Schneideinrichtung wird das Gestein stärker zerkleinert als durch Sprengungen. Anschließend wird der Lkw über eine mitgeführte Förderanlage beladen. Durch die kleinere Gesteinsgröße wird der Füllgrad der Lkw-Ladefläche erhöht und die Anzahl der Lkw-Fahrten wird reduziert. Besonders effektiv gelingt dies mit einer Bodenfräsmaschine gemäß Anspruch 1. Dabei ist vorgesehen, dass vorzugsweise ein Kettenfahrzeug eingesetzt wird, das während des Schneidens von Gestein entlang der Strecke fährt, einen in Fahrtrichtung senkrecht von oben beweglichen auf die Ortsbrust weisenden längenveränderlichen, insbesondere teleskopierbaren, Tragarm besitzt, um das Gestein von oben abzubauen. Dabei ist der teleskopierbare Tragarm mit einer zur Ortsbrust beweglichen Schneideinrichtung ausgerüstet. Der teleskopierbare Tragarm mit der Schneideinrichtung ist drehbar über einen gekröpften Lagerzapfen in einer ersten Drehdurchführung gelagert, deren Achse senkrecht zur Erdoberfläche zeigt, wobei die Drehdurchführung an einem biegesteifen ersten Tragrahmen befestigt ist. Durch den drehbaren, teleskopierbaren Tragarm ist die Schneidkurve des Schneidkopfes kreisförmig. An der Vorderseite des ersten biegesteifen Tragrahmens in Fahrtrichtung sind unterhalb des ersten biegesteifen Tragrahmens angetriebene, drehbare erste Transporteinrichtungen befestigt. Auf der Rückseite des biegesteifen ersten Tragrahmens sind Führungen für Führungsstangen, die an einem biegesteifen zweiten Tragrahmen befestigt sind. Am biegesteifen zweiten Tragrahmen sind angetriebene, drehbare zweite Transporteinrichtungen befestigt. An dem biegesteifen zweiten Tragrahmen ist ein auf den Gesteinsboden absenkbarer und dabei drehbarer Ladetisch mit Ladearmen befestigt. Der Ladetisch ragt beidseitig über die erste und zweite Transporteinrichtung hinaus. Durch den teleskopierbare Tragarm kann die Schneideinrichtung über den Ladetisch hinausfahren und das Gestein für die Streckenfahrt sowie für die Kurvenfahrt abbauen. Von dem Ladetisch mit dem konkaven Ladeschild wird das, von der Schneideinrichtung, erzeugte Haufwerk zu den Ladearmen geführt und über die Ladearme zum ersten Förderer bewegt. Das Gestein wird mit dem ersten Förderer über eine Übergabestation auf den zweiten Förderer transportiert, der über eine erste Drehvorrichtung auf dem zweiten Tragrahmen gelagert ist.
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Der nebenher fahrende Lkw wird über den zweiten Förderer beladen. Senkrecht über der ersten Drehvorrichtung des zweiten Förderers ist insbesondere eine Hebevorrichtung mit einer zweiten Drehvorrichtung am zweiten Tragrahmen befestigt, um den zweiten Förderer bei unterschiedlichen Abständen der Lkw zu der Bodenfräsmaschine auf die entsprechende Förderhöhe einzustellen. Bei normaler Fahrt ist der teleskopierbare Tragarm annähernd waagerecht unter dem biegesteifen Träger eingefahren. Aus dieser Position fährt der teleskopierbare Tragarm in die Abbauposition für die Gesteinsförderung oder in eine Position, in der ein Werkzeugwechsel ausgeführt wird. Aus der waagerechten Position kann der Verschleiß an den Werkzeugen durch langsames Drehen der Schneideinrichtung mittels Kameras beobachtet werden, ohne dass der Fahrer die Fahrerkabine verlässt. Beim Einfahren in das Gestein fährt der teleskopierbare Tragarm von oben unter einem Winkel in das Gestein. Infolge dessen wird die siebte und achte verriegelte Kolben-Zylinder-Einrichtung gelöst, sodass die Führungsstangen in den zweiten Führungen gleiten können. Dadurch wird der Höhenunterschied der ersten Transporteinrichtung zur zweiten Transporteinrichtung während des Gesteinsabbaus ausgeglichen, um anschließend in der vorausberechneten Abbautiefe durch die siebte und achte Kolben-Zylinder-Einrichtung verriegelt zu werden. Für die normale Fahrt wird der Ladetisch angehoben.
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Um die Staubbelastung gering zu halten, ist der teleskopierbare Tragarm mit einer teleskopierbaren Absaugung ausgerüstet. Der abgesaugte Staub wird zu dem Schlammbehälter transportiert und mit Wasser benetzt, wobei der so erzeugte Schlamm durch ein Austrittsrohr zu der Übergabestation und anschließend auf den zweiten Förderer transportiert wird. Für die Kurvenfahrt sind die erste und die zweite Transporteinrichtung drehbar.
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Insofern wird das Abbauen von Gestein im Tagebau dadurch verbessert, das eine Bodenfräsmaschine zum Abbau von Gestein im Tagebau, bevorzugt, eine Fahrerkabine umfasst sowie, bevorzugt, ein Motorhaus und einen Wasserbehälter. An dem ersten Tragarm ist, mit einer ersten Führung, mit einer zweiten Führung, mit einer ersten Drehdurchführung und ein, in der ersten Drehdurchführung, drehbar befestigter abgewinkelter, insbesondere gekröpfter, Lagerzapfen mit einer ersten Bolzenverbindung angeordnet. Der Winkel (α) des abgewinkelten Lagerzapfens relativ zur Vertikalen respektive relativ zu einer geeigneten Symmetrieachse der Vorrichtung liegt in einem Winkelbereich zwischen etwa 0° und etwa ±90°. Die Bodenfräsmaschine umfasst eine dritte Kolben-Zylinder-Einrichtung, die am ersten Tragrahmen und am abgewinkelten Lagerzapfen befestigt ist. Der abgewinkelte Lagerzapfen ist über die senkrechte Achse drehbar und der teleskopierbare Tragarm ist über die erste Bolzenverbindung mit dem abgewinkelten Lagerzapfen drehbar befestigt. Der teleskopierbare Tragarm ist über die vierte Kolben-Zylinder-Einrichtung mit dem abgewinkelten Lagerzapfen drehbar befestigt. Die am teleskopierbaren Tragarm befestigte Schneideinrichtung ist durch die am teleskopierbaren Tragarm befestigte erste Kolben-Zylinder-Einrichtung ein- und ausfahrbar.
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Der zweite Tragrahmen gleitet mit den Führungsstangen in den zweiten Führungen des ersten Tragrahmens durch die am ersten Tragrahmen und am zweiten Tragrahmen befestigte siebte Kolben-Zylinder-Einrichtung auf und ab. Dabei ist die Arbeitshöhe zu der ersten Transporteinrichtung einstellbar und durch die achte Kolben-Zylinder-Einrichtung, befestigt am ersten Tragrahmen und am zweiten Tragrahmen, verriegelbar. Die zweite Transporteinrichtung ist mit der dritten Drehvorrichtung, mit dem befestigten Lagerzapfen, an der am zweiten Tragrahmen befestigten zweiten Drehdurchführung drehbar, wobei die zweite Drehdurchführung mit der zweiten Transporteinrichtung beidseitig am zweiten Tragrahmen befestigt ist.
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Bevorzugt ist die zweite Transporteinrichtung, mit der dritten Drehvorrichtung, mit dem Lagerzapfen, in der zweiten Drehdurchführung drehbar, mittels fünfter Kolben-Zylinder-Einrichtung, die am zweiten Tragrahmen und am Lagerzapfen befestigt ist.
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Bevorzugt ist der Ladeschild durch die zweite Bolzenverbindung an dem zweiten Tragrahmen befestigt. Der Ladeschild ist durch eine sechste Kolben-Zylinder-Einrichtung drehbar, die an dem zweiten Tragrahmen und an dem Ladeschild befestigt ist.
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Bevorzugt ragt der Ladetisch beidseitig über die erste Transporteinrichtung und über die zweite Transporteinrichtung. Die an dem teleskopierbaren Tragarm befestigte Schneideinrichtung fährt, mit der Drehbewegung durch die dritte Kolben-Zylinder-Einrichtung, über den Ladetisch hinaus und baut dabei das Gestein für die Streckenfahrt sowie für die Kurvenfahrt ab.
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Bevorzugt ist an dem zweiten Tragrahmen ein erster Förderer mit einer Übergabestation für den Gesteinstransport zum zweiten Förderer befestigt.
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Bevorzugt ist am zweiten Tragrahmen die erste Drehvorrichtung mit dem zweiten Förderer befestigt, welche durch die, an dem zweiten Tragarm und an der ersten Drehvorrichtung befestigte, neunte Kolben-Zylinder-Einrichtung drehbar ist, wobei der zweite Förderer durch die dritte Bolzenverbindung mit der ersten Drehvorrichtung drehbar befestigt ist.
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Bevorzugt ist an dem ersten Tragrahmen, mit der ersten Führung, beidseitig die dritte Drehdurchführung befestigt. Die erste Transportvorrichtung, mit der vierten Drehvorrichtung, ist mit dem dritten Lagerzapfen, mit der dritten Drehdurchführung drehbar befestigt.
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Bevorzugt ist die erste Transporteinrichtung durch die, am ersten Tragrahmen, mit der ersten Führung und am dritten Lagerzapfen befestigte, zweite Kolben-Zylinder-Einrichtung drehbar.
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Bevorzugt ist an dem zweiten Tragrahmen eine zweite Drehvorrichtung, mit einer Hebevorrichtung, mit einer Seilwinde senkrecht in einer Achse zu der ersten Drehvorrichtung drehbar befestigt.
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Bevorzugt ist an dem zweiten Tragarm ein Ladetisch mit dem konkaven Ladeschild drehbar befestigt.
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Bevorzugt ist der teleskopische Tragarm mit einer teleskopierbaren Absaugung ausgerüstet.
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Bevorzugt ist auf dem Tragrahmen ein Schlammbehälter mit einer Einrichtung zum Schlammtransport befestigt.
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Effektives Abbauen von Gestein im Tagebau gelingt ferner dann, wenn vorzugsweise ein Kettenfahrzeug eingesetzt wird, das während des Schneidens von Gestein entlang der Strecke fährt, einen in Fahrtrichtung senkrecht von oben beweglichen auf die Ortsbrust weisenden Tragarm besitzt, um das Gestein von oben abzubauen. Dabei ist der Tragarm, mit dem teleskopierbaren Schneidarm, mit einer zur Ortsbrust beweglichen Schneideinrichtung ausgerüstet. Durch den drehbaren Tragarm, mit dem teleskopierbaren Schneidarm, ist die Schneidkurve des Schneidkopfes kreisförmig. An der Vorderseite des ersten biegesteifen Tragrahmens in Fahrtrichtung sind unterhalb des biegesteifen Tragrahmens angetriebene, drehbare erste Transporteinrichtungen befestigt. Auf der Rückseite des biegesteifen Tragrahmens sind Führungen für Führungsstangen befestigt. An dem biegesteifen Tragrahmen ist eine Drehdurchführung, mit Abstützungen, drehbar befestigt und der Tragarm ist durch erste Bolzenverbindungen an den Abstützungen der Drehdurchführung drehbar gelagert. Der teleskopische Schneidarm, mit der Schneideinrichtung, ist durch den Tragarm durchführbar und die Länge des teleskopierbaren Schneidarms ist dabei abhängig von der Arbeitshöhe (H) der abzubauenden Ortsbrust. Die Drehdurchführung ist durch die erste Kolben-Zylinder-Einrichtung drehbar und die Schneideinrichtung fährt dabei beidseitig über den biegesteifen Tragrahmen hinaus. Die selbstfahrende Bodenfräse ist mit ersten drehbaren Transporteinrichtungen und mit zweiten Transporteinrichtungen ausgestattet.
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Die zweite Transporteinrichtung ist ausgestattet mit einem ersten und zweiten Förderer, mit einem Ladetisch und mit einer Drehvorrichtung, auf der ein biegesteifer Träger parallel zur Achse (A) befestigt ist, wobei die mit dem biegesteifen Träger befestigten Führungsstangen durch die siebte Kolben-Zylinder-Einrichtung in den Führungen des biegesteifen Tragrahmens auf- und abgleiten, um die Höhenunterschiede zwischen der ersten Transporteinrichtung und der zweiten Transporteinrichtung während des Schneidens von Gestein auszugleichen.
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Dabei wird der biegesteife Träger mit dem biegesteifen Tragrahmen durch die fünfte Kolben-Zylinder-Einrichtung und die siebte Kolben-Zylinder-Einrichtung verriegelt.
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Durch die am Rahmen der zweiten Transporteinrichtung und an der Drehvorrichtung befestigten vierten Kolben-Zylinder-Einrichtung wird der Drehwinkel der zweiten Transporteinrichtung zur Achse (A) eingestellt und somit die Kurvenfahrt beeinflusst. Die Länge der Führungsstangen und der fünften Kolben-Zylinder-Einrichtung und der siebten Kolben-Zylinder-Einrichtung sind abhängig von der Länge des Tragarms sowie von der Länge des teleskopierbaren Schneidarms.
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An dem Rahmen der zweiten Transporteinrichtung ist ein auf den Gesteinsboden absenkbarer und dabei drehbarer Ladetisch mit Ladearmen befestigt. Der Ladetisch ragt beidseitig über die erste und zweite Transporteinrichtung hinaus. Durch den Tragarm mit dem teleskopierbaren Schneidarm kann die Schneideinrichtung über den Ladetisch hinausfahren und das Gestein für die Streckenfahrt sowie für die Kurvenfahrt abbauen. Von dem Ladetisch wird das, von der Schneideinrichtung, erzeugte Haufwerk zu den Ladearmen geführt und über die Ladearme zum ersten Förderer bewegt. Das Gestein wird mit dem ersten Förderer über eine Übergabestation auf den zweiten Förderer transportiert.
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Der nebenher fahrende Lkw wird über den zweiten Förderer beladen. Senkrecht über der ersten Drehvorrichtung des zweiten Förderers ist insbesondere eine Hebevorrichtung mit einer Drehvorrichtung am Rahmen der zweiten Transporteinrichtung befestigt,
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Um die Staubbelastung gering zu halten, ist der Schneidarm mit einer Berieselungsanlage ausgestattet und einer Staubabsaugung.
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Effektives Abbauen von Gestein im Tagebau gelingt ferner mittels einer Bodenfräsmaschine nach Anspruch 20. Die Maschine dient dem Abbau von Gestein im Tagebau. An einem biegesteifen Tragrahmen ist eine Drehdurchführung befestigt, mit daran befestigten Abstützungen und einer an den Abstützungen befestigten ersten Bolzenverbindung. Es ist ein Tragarm vorgesehen, der durch die Drehdurchführung geführt ist, drehbar befestigt ist, mit der zweiten Kolben-Zylinder-Einrichtung, die an den Abstützungen und am Tragarm befestigt ist. Der Schneidarm ist mit der daran befestigten Schneideinrichtung im Tragarm durchgeführt. Der Schneidarm fährt durch die am Tragarm und am Schneidarm befestigte dritte Kolben-Zylinder-Einrichtung ein und aus, wobei die Drehdurchführung durch die erste Kolben-Zylinder-Einrichtung drehbar und am biegesteifen Tragrahmen und an der Drehdurchführung befestigt ist.
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Auf der zweiten Transporteinrichtung ist eine Drehvorrichtung befestigt, die durch eine an der zweiten Transportvorrichtung und an der Drehvorrichtung befestigte vierte Kolben-Zylinder-Einrichtung drehbar ist. Auf der Drehvorrichtung ist ein biegesteifer Träger, mit den darauf befestigten Führungsstangen, befestigt. Die Führungsstangen in den Führungen des biegesteifen Tragrahmens gleiten durch die am biegesteifen Tragrahmen und am biegesteifen Träger befestigte siebte Kolben-Zylinder-Einrichtung auf und ab, um die Arbeitshöhe (H) zu der ersten Transporteinrichtung einzustellen. Beim Erreichen der Arbeitshöhe (H) ist die zweite Transporteinrichtung zu dem biegesteifen Tragrahmen durch die fünfte Kolben-Zylinder-Einrichtung und die siebte Kolben-Zylinder-Einrichtung verriegelt.
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Bevorzugt ist am biegesteifen Tragrahmen die Drehdurchführung, mit den Abstützungen, befestigt. Der Tragarm ist durch die Drehdurchführung geführt, wobei der Tragarm durch die, auf den Abstützungen befestigte, erste Bolzenverbindungen drehbar ist.
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Bevorzugt ist an den Abstützungen und am Tragarm die erste Kolben-Zylinder-Einrichtung befestigt, die den Tragarm um den Winkel (αmax) so weit dreht, dass der Tragarm die Drehdurchführung nicht berührt.
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Bevorzugt ist der Schneidarm in dem Tragarm insbesondere durchgeführt und durch die dritte Kolben-Zylinder-Einrichtung, die am Tragarm und am Schneidarm mit der Schneideinrichtung, befestigt ist, ein- und ausfahrbar, wobei die ausfahrbare Länge des Schneidarms größer ist als die Arbeitshöhe (H).
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Bevorzugt ist die Drehvorrichtung auf der Mittelachse der zweiten Transportvorrichtung und auf der Mittelachse zwischen den Transporträdern drehbar befestigt. Die Mittelachse der zweiten Transporteinrichtung fluchtet mit der Mittelachse des biegesteifen Tragrahmens und die Querachse sowie die Längsachse des biegesteifen Trägers fluchtet mit der Mittelachse der zweiten Transportvorrichtung und mit der Mittelachse zwischen den Transporträdern, wobei die Längsachse des biegesteifen Trägers mit der Achse (A) fluchtet.
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Bevorzugt ist am Schneidarm die Schneideinrichtung befestigt, wobei die Schneideinrichtung mit einer Berieselungsanlage sowie mit einer Staubabsaugung ausgestattet sein kann.
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Bevorzugt ragt der Ladetisch beidseitig über die erste Transporteinrichtung und über die zweite Transporteinrichtung. Die am Tragarm befestigte Schneideinrichtung fährt mit der Drehbewegung durch die erste Kolben-Zylinder-Einrichtung über den Ladetisch hinaus und baut dabei das Gestein für die Streckenfahrt sowie für die Kurvenfahrt ab.
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Bevorzugt ist der Ladetisch durch die zweite Bolzenverbindung an der zweiten Transporteinrichtung befestigt. Der Ladetisch ist durch eine, an der zweiten Transporteinrichtung und an dem Ladeschild befestigte, sechste Kolben-Zylinder-Einrichtung drehbar.
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Bevorzugt wird das Gestein von dem Ladetisch zu dem, an der zweiten Transporteinrichtung befestigten zweiten Förderer und über eine Übergabestation zu dem an der zweiten Transporteinrichtung drehbar befestigten ersten Förderer transportiert.
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Bevorzugt ist an der zweiten Transporteinrichtung eine drehbare Hebevorrichtung, mit einer Seilwinde, senkrecht in einer Achse zu dem drehbaren ersten Förderer befestigt.
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Die vorgenannten sowie die beanspruchten und in den Ausführungsbeispielen beschriebenen erfindungsgemäß zu verwendenden Bauteile unterliegen in ihrer Größe, Formgestaltung, Materialauswahl und technischen Konzeption keinen besonderen Ausnahmebedingungen, so dass die in dem Anwendungsgebiet bekannten Auswahlkriterien uneingeschränkt Anwendung finden können.
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Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile des Gegenstandes der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen, sowie aus der nachfolgenden Beschreibung und der zugehörigen Zeichnung, in der - beispielhaft - ein Ausführungsbeispiel einer Bodenfräsmaschine dargestellt ist. Auch einzelne Merkmale der Ansprüche oder der Ausführungsformen können mit anderen Merkmalen anderer Ansprüche und Ausführungsformen kombiniert werden.
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KURZBESCHREIBUNG DER FIGUREN
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In der Zeichnung zeigen
- 1 eine Seitenansicht einer Variante einer Bodenfräsmaschine in der Arbeitsposition,
- 2 eine perspektivische Ansicht der Bodenfräsmaschine gemäß 1,
- 3 eine Ansicht der Verriegelung des ersten Tragrahmens,
- 4 eine Ansicht der Drehvorrichtung der zweiten Transporteinrichtungen,
- 5 eine Vorderansicht der Drehvorrichtung der ersten Transporteinrichtungen,
- 6 eine Draufsicht der Drehvorrichtung der ersten Transporteinrichtungen,
- 7 eine Seitenansicht einer Variante einer Bodenfräse in der Arbeitsposition,
- 8 eine perspektivische Ansicht der Drehdurchführung gemäß 7 und
- 9 eine perspektivische Ansicht der Bodenfräse gemäß der 7, 8.
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DETAILLIERTE BESCHREIBUNG VON AUSFÜHRUNGSBEISPIELEN
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Die dargestellte Bodenfräsmaschine wird im Tagebau eingesetzt. Die 1-6 zeigen eine Bodenfräsmaschine mit dem biegesteifen Tragarm, an dem die ersten Führungen 1a und die zweiten Führungen 11 sowie die erste Drehdurchführung 10 befestigt sind. Die Drehdurchführung 10 umfasst zumindest eine drehbare Komponente. In der ersten Drehdurchführung 10 ist ein abgewinkelter Lagerzapfen 9, insbesondere zumindest teilweise, drehbar befestigt und durch eine dritte Kolben-Zylinder-Einrichtung 18 zur senkrechten Achse drehbar. Der Winkel α des abgewinkelten Lagerzapfens 9 relativ zur Vertikalen kann zwischen 0° und ±90° liegen. Am abgewinkelten Lagerzapfen 9, mit einer ersten Bolzenverbindung 17, ist der teleskopierbare Tragarm 5 über eine erste Bolzenverbindung 17 drehbar befestigt, wobei der teleskopische Tragarm 5 über die vierte Kolben-Zylinder-Einrichtung 19, durch eine Öffnung im ersten Tragrahmen 1, mit dem abgewinkelten Lagerzapfen 9 verbunden ist.
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Durch das Ein- und Ausfahren der vierten Kolben-Zylinder-Einrichtung 19 kann der teleskopierbare Tragarm 5 in die Abbauposition zum Schneiden des Gesteins oder in die Ruheposition zur Kontrolle der Schneideinrichtung 13 eingestellt werden. Beim Ein- und Ausfahren des teleskopierbaren Tragarms 5 durch die erste Kolben-Zylinder-Einrichtung 12 wird die Schneideinrichtung 13 mit der Berieselungsanlage 37 und die teleskopierbare Absaugung 14 in die Arbeitsposition gefahren. Um die Arbeitsposition des Ladetisches 6 zu erreichen, wird der mit dem biegesteifen ersten Tragrahmen 1 verriegelte biegesteife zweite Tragrahmen 4, der mit seinen Führungsstangen 38 in den zweiten Führungen 11 auf- und abgleitet, durch die siebte Kolben-Zylinder-Einrichtung 23 und durch die achte Kolben-Zylinder-Einrichtung 34 gelöst. Anschließend wird der zweite Tragrahmen 4 durch die siebte Kolben-Zylinder-Einrichtung 23 in die entsprechende Arbeitshöhe zu der ersten Transporteinrichtung 2 eingestellt (1) und durch die siebte Kolben-Zylinder-Einrichtung 23 sowie der achten Kolben-Zylinder-Einrichtungen 34 verriegelt.
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Die zweite Transporteinrichtung 3, mit der dritten Drehvorrichtung 35, mit dem daran befestigten Lagerzapfen 33 ist über die zweite Drehdurchführung 32 beidseitig am Tragrahmen 4 drehbar befestigt.
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Die zweite Transporteinrichtung 3 ist über die am zweiten Tragrahmen 4 und am Lagerzapfen 33 befestigte fünfte Kolben-Zylinder-Einrichtung 20 drehbar. Der Ladetisch 6 mit seinen Ladearmen 30 ist über eine zweite Bolzenverbindung 22 mit dem biegesteifen zweiten Tragrahmen 4 befestigt und über die sechste Kolben-Zylinder-Einrichtung 21 drehbar. Der Ladetisch 6 ragt beidseitig über die erste Transporteinrichtung 2 und die zweite Transporteinrichtung 3 hinaus. Durch den teleskopierbaren Tragarm 5 fährt die Schneideinrichtung 13 über den Ladetisch 6 hinaus und das Gestein wird für die Streckenfahrt sowie für die Kurvenfahrt abgebaut.
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Von dem Ladetisch 6 mit dem konkaven Ladeschild 31 wird das von der Schneideinrichtung 13 erzeugte Haufwerk zu den Ladearmen (30) geführt und zum ersten Förderer 7 transportiert. Das Haufwerk wird mit dem ersten Förderer 7 über eine Übergabestation 15 auf den zweiten Förderer 8 transportiert, der über eine erste Drehvorrichtung 24 auf dem zweiten Tragrahmen 4 gelagert ist. Senkrecht in der Achse der ersten Drehvorrichtung 24 ist die zweite Drehvorrichtung 25, mit der Hebevorrichtung 39, mit der Seilwinde 40 an dem zweiten Tragrahmen 4 drehbar befestigt, um mit der Seilwinde 40 den zweiten Förderer 8 bei unterschiedlichen Abständen der Lkw zu der Bodenfräsmaschine auf die entsprechende Förderhöhe einzustellen. Die an der ersten Transporteinrichtung 2 befestigte vierte Drehvorrichtung 36 mit dem daran befestigten dritten Lagerzapfen 42 ist mit der, an der ersten Führung 1a befestigte, dritte Drehdurchführung 41 drehbar befestigt. Die erste Transporteinrichtung 2 mit dem dritten Lagerzapfen 42 wird von der zweiten Kolben-Zylinder-Einrichtung 16 gedreht, die an dem ersten Tragrahmen 1 befestigt ist.
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Eine Variante der Bodenfräsmaschine ist in den 7 bis 9 dargestellt. Die selbstfahrende Bodenfräse wird ebenfalls im Tagebau eingesetzt. Die 7 bis 9 zeigen eine selbstfahrende Bodenfräse mit dem biegesteifen Tragrahmen 101 an dem die Drehdurchführung 103 mit den Abstützungen 108 und an den Abstützungen 108 befestigte erste Bolzenverbindung 106 an dem der Tragarm 105, der durch die Drehdurchführung 103 geführt ist, drehbar befestigt ist. Der Tragarm 105 wird durch die, an den Abstützungen 108 und am Tragarm 105 befestigte zweite Kolben-Zylinder-Einrichtung 107 um den Winkel α so weit gedreht das der Tragarm 105 nicht an die Drehdurchführung 103 anschlägt.
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Der Schneidarm 109 mit der daran befestigten Schneideinrichtung 110 wird in dem Tragarm 105 durchgeführt und die Länge des Schneidarms 109 ist abhängig von der Arbeitshöhe H (129) der abzubauenden Ortsbrust. Die Drehdurchführung 103 wird durch die am biegesteifen Tragrahmen 101 und an der Drehdurchführung 103 befestigte erste Kolben-Zylinder-Einrichtung 104 gedreht, sodass die Schneideinrichtung 110 über den biegesteifen Tragrahmen 101 hinaus bewegt wird. Um das abgebaute Gestein zu transportieren, ist die Bodenfräse mit einer zweiten Transporteinrichtung 114 sowie mit einem am Rahmen der zweiten Transporteinrichtung 114 drehbar befestigten Ladetisch 115 und mit einer auf dem Rahmen der zweiten Transporteinrichtung 114 befestigten Drehvorrichtung 118 ausgestattet, wobei die an der Drehvorrichtung 118 und am Rahmen der zweiten Transporteinrichtung 114 befestigte vierte Kolben-Zylinder-Einrichtung 119 die Drehvorrichtung 118 dreht und das auf der Drehvorrichtung 118 ein biegesteifer Träger 120 befestigt ist, der mit seiner Längsachse in einer Flucht zur Achse A liegt. Auf dem biegesteifen Träger 120 sind Führungsstangen 121 befestigt, die in den Führungen 102 des biegesteifen Tragrahmens 101 durch siebte Kolben-Zylinder-Einrichtung 127 auf und ab bewegt werden. Die erste Transporteinrichtung 113 ist bei einer eingestellten Arbeitshöhe H (129) zur zweiten Transporteinrichtung 114 durch die fünfte Kolben-Zylinder-Einrichtung 122 und die siebte Kolben-Zylinder-Einrichtung 127 verriegelt. Zum weiteren Transport des Haufwerks wird das Gestein vom Ladetisch 115 auf den zweiten Förderer 117 und durch eine Übergabestation 125 auf den drehbaren ersten Förderer 116 transportiert, wobei die Abwurfhöhe des ersten Förderers 116 durch die Hebevorrichtung 123 mit der Seilwinde 128 eingestellt ist.
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BEZUGSZEICHENLISTE
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- 1
- erster Tragrahmen
- 1a
- erste Führung
- 2
- erste Transporteinrichtung (erstes Raupenfahrwerk)
- 3
- zweite Transporteinrichtung (zweites Raupenfahrwerk)
- 4
- zweiter Tragrahmen
- 5
- (teleskopierbarer) Tragarm
- 6
- Ladetisch
- 7
- erster Förderer
- 8
- zweiter Förderer
- 9
- (abgewinkelter) Lagerzapfen
- 10
- erste Drehdurchführung
- 11
- zweite Führung
- 12
- erste Kolben-Zylinder-Einrichtung
- 13
- Schneideinrichtung
- 14
- (teleskopierbare) Absaugung
- 15
- Übergabestation
- 16
- zweite Kolben-Zylinder-Einrichtung
- 17
- erste Bolzenverbindung
- 18
- dritte Kolben-Zylinder-Einrichtung
- 19
- vierte Kolben-Zylinder-Einrichtung
- 20
- fünfte Kolben-Zylinder-Einrichtung
- 21
- sechste Kolben-Zylinder-Einrichtung
- 22
- zweite Bolzenverbindung
- 23
- siebte Kolben-Zylinder-Einrichtung (Wegmessung)
- 24
- erste Drehvorrichtung
- 25
- zweite Drehvorrichtung
- 26
- Wasserbehälter
- 27
- Schlammbehälter
- 28
- Fahrerkabine
- 29
- Motorhaus
- 30
- Ladearme
- 31
- konkaver Ladeschild
- 32
- zweite Drehdurchführung
- 33
- Lagerzapfen
- 34
- achte Kolben-Zylinder-Einrichtung (Wegmessung)
- 35
- dritte Drehvorrichtung
- 36
- vierte Drehvorrichtung
- 37
- Berieselungsanlage
- 38
- Führungsstange
- 39
- Hebevorrichtung
- 40
- Seilwinde
- 41
- dritte Drehdurchführung
- 42
- dritter Lagerzapfen
- 43
- neunte Kolben-Zylinder-Einrichtung
- 44
- dritte Bolzenverbindung
- 101
- biegesteifer Tragrahmen
- 102
- Führung
- 103
- Drehdurchführung
- 104
- erste Kolben-Zylinder-Einrichtung
- 105
- Tragarm
- 106
- erste Bolzenverbindung
- 107
- zweite Kolben-Zylinder-Einrichtung
- 108
- Abstützung
- 109
- Schneidarm
- 110
- Schneideinrichtung
- 111
- dritte Kolben-Zylinder-Einrichtung
- 112
- Berieselungsanlage
- 113
- erste Transporteinrichtung (erstes Raupenfahrwerk)
- 114
- zweite Transporteinrichtung (zweites Raupenfahrwerk)
- 115
- Ladetisch (mit Ladearmen)
- 116
- erster Förderer
- 117
- zweiter Förderer
- 118
- Drehvorrichtung
- 119
- vierte Kolben-Zylinder-Einrichtung
- 120
- biegesteifer Träger
- 121
- Führungsstange
- 122
- fünfte Kolben-Zylinder-Einrichtung
- 123
- Hebevorrichtung
- 124
- zweite Bolzenverbindung
- 125
- Übergabestation
- 126
- sechste Kolben-Zylinder-Einrichtung
- 127
- siebte Kolben-Zylinder-Einrichtung
- 128
- Seilwinde
- 129
- Arbeitshöhe (H)
- 130
- Transporträder
- 131
- Staubabsaugung