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DE102018008202A1 - Einzugsvorrichtung mit einkuppelbarem Federenergiespeicher - Google Patents

Einzugsvorrichtung mit einkuppelbarem Federenergiespeicher Download PDF

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DE102018008202A1
DE102018008202A1 DE102018008202.5A DE102018008202A DE102018008202A1 DE 102018008202 A1 DE102018008202 A1 DE 102018008202A1 DE 102018008202 A DE102018008202 A DE 102018008202A DE 102018008202 A1 DE102018008202 A1 DE 102018008202A1
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DE
Germany
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driving element
housing
spring energy
pin part
feed device
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DE102018008202.5A
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English (en)
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Günther Zimmer
Martin Zimmer
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Individual
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Priority to PCT/DE2019/000266 priority patent/WO2020078495A1/de
Priority to EP19812662.5A priority patent/EP3863474B1/de
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Einzugsvorrichtung mit einem Gehäuse, mit einem im Gehäuse zwischen einer Parkposition und einer Endposition geführten Mitnahmeelement, wobei ein erstes Ende eines Federenergiespeichers mit dem Gehäuse verbunden ist und wobei der Federenergiespeicher bei Lage des Mitnahmeelements in der Parkposition auf einen maximalen Betriebswert geladen und bei Lage des Mitnahmeelements in der Endposition auf einen Restenergiewert entladen ist. Ein zweites Ende des Federenergiespeichers ist mittels einer bistabilen Kupplung entweder am Gehäuse fixierbar oder mit dem Mitnahmeelement kuppelbar. Die Kupplung weist einen zwischen dem Gehäuse und dem Mitnahmeelement verschiebbaren Sperrkörper auf.Mit der vorliegenden Erfindung wird eine geräuscharme Einzugsvorrichtung hoher Lebensdauer entwickelt.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Einzugsvorrichtung mit einem Gehäuse, mit einem im Gehäuse zwischen einer Parkposition und einer Endposition geführten Mitnahmeelement, wobei ein erstes Ende eines Federenergiespeichers mit dem Gehäuse verbunden ist und wobei der Federenergiespeicher bei Lage des Mitnahmeelements in der Parkposition auf einen maximalen Betriebswert geladen und bei Lage des Mitnahmeelements in der Endposition auf einen Restenergiewert entladen ist.
  • Aus der DE 10 2011 010 778 A1 ist eine derartige Einzugsvorrichtung bekannt. Beim Auslösen der Einzugsvorrichtung können Schlaggeräusche auftreten. Außerdem können Beschädigungen der Bauteile während des Betriebs die Lebensdauer begrenzen.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt die Problemstellung zugrunde, eine geräuscharme Einzugsvorrichtung hoher Lebensdauer zu entwickeln.
  • Diese Problemstellung wird mit den Merkmalen des Hauptanspruches gelöst. Dazu ist ein zweites Ende des Federenergiespeichers mittels einer bistabilen Kupplung entweder am Gehäuse fixierbar oder mit dem Mitnahmeelement kuppelbar. Die Kupplung weist einen zwischen dem Gehäuse und dem Mitnahmeelement verschiebbaren Sperrkörper auf.
  • Die Einzugsvorrichtung hat ein Mitnahmeelement, das wegabhängig mit einem Federenergiespeicher kuppelbar ist. Zum Umschalten der Kupplung zwischen den beiden stabilen Betriebszuständen wird ein zwischen dem Gehäuse und dem Mitnahmeelement angeordneter Sperrkörper verschoben. Im ersten Fall kuppelt der Sperrkörper den Federenergiespeicher mit dem Gehäuse. Das Gehäuse hat hierfür z.B. eine Mulde, die eine Klaue der Kupplung bildet. Ein Lösen der Kupplung wird mittels des relativ zum Gehäuse verschiebbaren Mitnahmeelements verhindert.
  • Beim Verfahren des Mitnahmeelements relativ zum Gehäuse ist die Kupplung umschaltbar. Das Mitnahmeelement gibt eine Bewegung des Sperrkörpers frei, der unter gleichzeitiger Entlastung des Federenergiespeichers in eine Kupplungsklaue des Mitnahmeelements, z.B. einer Querrinne, dringt. Nach erfolgter Umschaltung der Kupplung verbindet der Sperrkörper den Federenergiespeicher formschlüssig mit dem Mitnahmeelement. Ein Lösen der Kupplung wird mittels des Gehäuses verhindert. Das Mitnahmeelement ist beispielsweise in einem an die Endposition angrenzenden Teilhub seines Gesamthubs mit dem Federenergiespeicher verbunden.
  • Beim Einsatz der Einzugsvorrichtung in einem Möbelstück kann damit ein Ankuppeln des Mitnehmers an das Mitnahmeelement räumlich und zeitlich versetzt zur Einkuppeln des Federenergiespeichers an das Mitnahmeelement erfolgen. Der Federenergiespeicher bewegt sich nur linear, sodass Geräusche der Feder vermieden werden.
  • Das Mitnahmeelement kann zusätzlich eine im Gehäuse gelagerte Zylinder-Kolben-Einheit betätigen. Diese ist beispielsweise als Dämpfer ausgebildet. Die Betätigung des Dämpfers kann zeitlich vor dem Einkuppeln des Federenergiespeichers erfolgen. Beim Umschalten der Kupplung ist damit die Geschwindigkeit des Mitnahmeelements bereits verzögert. Nach dem Einkuppeln wirkt die Resultierende der Verzögerungskraft der Zylinder-Kolben-Einheit und der Beschleunigungskraft des sich entladenden Federenergiespeichers auf das Mitnahmeelement.
  • Das Mitnahmeelement kann zweiteilig ausgebildet sein. Es besteht dann aus einem Schubzapfenteil und einem Zugzapfenteil, die relative zueinander beweglich sind. Das Schubzapfenteil und das Zugzapfenteil können hierbei in einem Schwenkgelenk oder in einem Schubgelenk miteinander verbunden sein.
  • Weitere Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen und der nachfolgenden Beschreibung schematisch dargestellter Ausführungsformen.
    • 1: Isometrische Darstellung einer Einzugsvorrichtung;
    • 2: Einzugsvorrichtung bei abgenommener Gehäuseschale in der Endposition;
    • 3: Einzugsvorrichtung bei abgenommener Gehäuseschale in der Parkposition;
    • 4: Gehäuseschale;
    • 5: Detail der 4;
    • 6: Schubzapfenteil;
    • 7: Unteransicht der 6;
    • 8: Zugzapfenteil;
    • 9: Zapfenschieber;
    • 10: Teil-Längsschnitt der Einzugsvorrichtung mit dem Mitnahmeelement in der Parkposition;
    • 11: Teil-Längsschnitt der Einzugsvorrichtung bei Kontakt des Mitnahmeelements mit dem Zapfenschieber;
    • 12: Teil-Längsschnitt der Einzugsvorrichtung beim Kuppeln des Federenergiespeichers mit dem Mitnahmeelement;
    • 13: Teil-Längsschnitt der Einzugsvorrichtung nach dem Kuppeln des Federenergiespeichers mit dem Mitnahmeelement;
    • 14: Einzugsvorrichtung mit geänderter Zylinder-Kolben-Einheit in der Endposition;
    • 15: Einzugsvorrichtung aus 14 in der Parkposition.
  • Die 1 zeigt eine Einzugsvorrichtung (10). Derartige Einzugsvorrichtungen (10) werden eingesetzt, um z.B. Schubladen, Schiebetüren, etc. gesteuert in eine offene oder geschlossene Endlage zu führen. Die in den Ausführungsbeispielen dargestellten Einzugsvorrichtungen (10) sind kombinierte Beschleunigungs- und Verzögerungsvorrichtungen (10). In einem an eine Endlage angrenzenden Teilhub der Schublade oder der Schiebetür wirkt eine Resultierende aus einer Beschleunigungskraft einer Beschleunigungsvorrichtung und einer Verzögerungskraft einer Verzögerungsvorrichtung (11) auf die Relativbewegung der Schublade oder Schiebetür zu einem Möbelkorpus, etc. Die Einzugsvorrichtung (10) kann auch ohne eine Verzögerungsvorrichtung (11) ausgebildet sein.
  • Die Einzugsvorrichtung (10) hat ein Gehäuse (20), das beispielsweise aus zwei miteinander gefügten Gehäuseschalen (31, 51) besteht. Im Ausführungsbeispiel sind die beiden Gehäuseschalen (31, 51) miteinander verschraubt. Sie können aber auch miteinander vernietet, verklebt, etc. sein. Die Länge des Gehäuses (20) in der Längsrichtung (15) der Einzugsvorrichtung (10) beträgt im Ausführungsbeispiel 300 Millimeter. Die Höhe des Gehäuses (20) in der Höhenrichtung (16) beträgt beispielsweise ein Zehntel dieser Länge. Die Gesamtbreite in der Breitenrichtung (17) beträgt im Ausführungsbeispiel ein Zwanzigstel der Länge.
  • An seiner Oberseite (21) hat das Gehäuse (20) einen in der Längsrichtung (15) der Einzugsvorrichtung (10) orientierten Längsschlitz (22). Durch diesen Längsschlitz (22) ragt ein im Innenraum (23) des Gehäuses (20) gelagertes Mitnahmeelement (60) in die Umgebung (1). Das Mitnahmeelement (60) ist im Gehäuse (20) entlang beidseitiger Führungsbahnen (32, 33) zwischen der dargestellten Endposition (61) und einer Parkposition (62), vgl. 3 und zurück verfahrbar. Der Gesamthub des Mitnahmeelements (60) beträgt z.B. ein Drittel der Länge der Einzugsvorrichtung (10).
  • Die 2 zeigt die Einzugsvorrichtung (10), bei der eine Gehäuseschale (31; 51) abgenommen ist. Das Mitnahmeelement (60) steht wie in der Darstellung der 1 in der Endposition (61). In dieser Endposition (61) ist das Mitnahmeelement (60) mit einer Federbaugruppe (110) gekuppelt. Die Federbaugruppe umfasst im Ausführungsbeispiel einen Federenergiespeicher (111), der mit einem ersten Ende (112) im Gehäuse (20) und mit einem zweiten Ende (113) in einen Zapfenschieber (121) der Federbaugruppe (110) eingehängt ist. Es ist auch denkbar, die Federbaugruppe (110) ohne den Zapfenschieber (121) auszubilden. Der Federenergiespeicher (111) ist dann beispielsweisebei Lage des Mitnahmeelements (60) in der Endposition (61) direkt mit dem Mitnahmeelement (60) verbunden. Im Ausführungsbeispiel ist der Federenergiespeicher (111) als Zugfeder (111) ausgebildet. Die gehäuseseitige Federhalterung (27) ist in der Nähe der Rückwand (24) des Gehäuses (20) angeordnet. Im dargestellten Zustand ist die Zugfeder (111) gegenüber ihrer vollständig entspannten Länge auf eine minimale Betriebslänge gedehnt. Beispielsweise ist sie mit einem Restenergiewert geladen.
  • Oberhalb des Federenergiespeichers (111) ist in den Darstellungen der 2 und 3 z.B. eine Zylinder-Kolben-Einheit (130) angeordnet. Im Ausführungsbeispiel ist dies eine hydraulische Zylinder-Kolben-Einheit (130). Die Zylinder-Kolben-Einheit (130) kann auch pneumatisch ausgebildet sein. Die Zylinder-Kolben-Einheit (130) hat einen Zylinder (131) und einen im Zylinder (131) mittels einer Kolbenstange (132) geführten Kolben. Beim Einfahren des Kolbens mittels der Kolbenstange (132) wird Betriebsmedium aus einem zwischen dem Kolben und dem Zylinderboden (133) angeordneten Verdrängungsraum gedrosselt in einen zwischen dem Kolben und dem Zylinderkopf (134) liegenden Ausgleichsraum verdrängt. Beim Ausfahren des Kolbens und der Kolbenstange (132) fließt das Betriebsmedium weitgehend widerstandsfrei aus dem Ausgleichsraum in den Verdrängungsraum. Die Zylinder-Kolben-Einheit (130) hat eine Mittelachse (136), die den Zylinder (131) und die Kolbenstange (132) in der Längsrichtung (15) durchdringt. Im Ausführungsbeispiel sind sowohl der Zylinder (131) als auch die Kolbenstange (132) koaxial zur Mittelachse (136) angeordnet.
  • In den Darstellungen der 2 und 3 hat die Kolbenstange (132) einen im Mitnahmeelement (60) gelagerten Kolbenstangenkopf (135). Es ist auch denkbar, den Kolbenstangenkopf (135) mit einer Anschlagfläche für das Mitnahmeelement (60) auszubilden. In diesem Fall kann sich das Mitnahmeelement (60) z.B. bei einem schnellen Verfahren von der Endposition (61) in Richtung der Parkposition (62) von der Kolbenstange (132) lösen. Bei einer derartigen Variante hat die Zylinder-Kolben-Einheit (130) eine z.B. als Druckfeder ausgebildete Rückstellfeder, die zwischen dem Kolben und dem Zylinderboden (133) angeordnet ist. Die Einzugsvorrichtung (10) kann auch ohne Zylinder-Kolben-Einheit (130) ausgebildet sein.
  • Das Mitnahmeelement (60) ist im dargestellten Ausführungsbeispiel zweiteilig ausgebildet. Es besteht aus einem dem Zapfenschieber (121) zugewandten Schubzapfenteil (71) und einem dem Zapfenschieber (121) abgewandten Zugzapfenteil (91). Das Zugzapfenteil (91) ist z.B. in einer Ebene normal zur Längsrichtung (15) der Einzugsvorrichtung (10) relativ zum Schubzapfenteil (71) in der Höhenrichtung (16) verschiebbar. Er ist hierbei am Schubzapfenteil (71) geführt. Das Schubzapfenteil (71) und das Zugzapfenteil (91) bilden hierbei ein Schubgelenk, dessen Vollprisma durch das Zugzapfenteil (91) und dessen Hohlprisma durch das Schubzapfenteil (71) gebildet wird. In der in den 1 und 2 dargestellten Endposition (61) steht das Zugzapfenteil (91) in einer ausgefahrenen Betriebsposition (92). In der in der 3 dargestellten Parkposition (62) steht das Zugzapfenteil (91) in einer eingefahrenen Bereitschaftsposition (93). Es ist auch denkbar, das Zugzapfenteil (91) z.B. in Querrichtung zur Längsrichtung (15) zu verfahren oder in Längs- oder Querrichtung zu schwenken.
  • Die 4 und 5 zeigen eine Gehäuseschale (31; 51). Die zweite Gehäuseschale (51; 31) ist hierzu spiegelbildlich aufgebaut. Die einzelne Gehäuseschale (31; 51) hat Führungsaufnahmen (25) und Lageraufnahmen (26). Die Länge der dargestellten Führungsschale (31; 51) entspricht der Länge der Einzugsvorrichtung (10).
  • Die Führungsaufnahmen (25) werden im Ausführungsbeispiel durch vier Führungsbahnen (32, 33, 38, 41) gebildet. Eine erste Führungsbahn (32) ist waagerecht angeordnet. Ihre Länge beträgt beispielsweise 36 % der Länge des Gehäuses (20). Ihre Tiefe in der Breitenrichtung (17) beträgt im Ausführungsbeispiel 0,8 % der Länge des Gehäuses (20).
  • Eine zweite Führungsbahn (33) überlagert bereichsweise die erste Führungsbahn (32). In der Höhenrichtung (16) ist sie um ein Drittel höher als die erste Führungsbahn (32). Ihre Tiefe in der Breitenrichtung (17) beträgt ein Drittel der Tiefe der ersten Führungsbahn (32) in dieser Richtung. Die zweite Führungsbahn (33) ist im Ausführungsbeispiel um 4 % der Länge des Gehäuses (20) in der von der Rückwand (24) abgewandten Richtung versetzt zu der ersten Führungsbahn (32). Ihr der Rückwand (24) zugewandtes Ende kann jedoch auch mit dem entsprechenden Ende der ersten Führungsbahn (32) zusammenfallen. Die zweite Führungsbahn (33) hat einen in der Längsrichtung (15) orientierten waagerechten Abschnitt (34), an den sich ein mehrfach gebogener Abschnitt (35) anschließt. Der Übergang zwischen dem waagerechten Abschnitt (34) und dem mehrfach gebogenen Abschnitt (35) liegt beispielsweise an dem der Rückwand (24) abgewandten Ende der ersten Führungsbahn (32). Dieser Übergang ist tangential ausgebildet.
  • Der mehrfach gebogene Abschnitt (35) hat im Ausführungsbeispiel einen nach unten gebogenen ersten Bereich (36) und einen in die Gegenrichtung gebogenen zweiten Bereich (37), vgl. 2. Der erste Bereich (36) überdeckt beispielsweise einen Winkel von 62 Grad. Der vom zweiten Bereich (37) überstrichene Winkel beträgt beispielsweise 21 Grad. Der erste Bereich (36) und der zweite Bereich (37) gehen tangential ineinander über. Der Radius des zweiten Bereichs (37) beträgt im Ausführungsbeispiel das Vierfache des Radius des ersten Bereichs. Die erste Führungsbahn (32) und die zweite Führungsbahn (33) können auch als gemeinsame Führungsbahn ausgebildet sein.
  • Die dritte Führungsbahn (38) ist in den Darstellungen der 4 und 5 unterhalb der ersten Führungsbahn (32) und der zweiten Führungsbahn (33) angeordnet. Die dritte Führungsbahn (38) ist parallel zur ersten Führungsbahn (32) ausgerichtet. Ihre Länge beträgt im Ausführungsbeispiel 94 % der Länge der ersten Führungsbahn (32). Sie ist beispielsweise zumindest annähernd symmetrisch zu einer vertikalen Mittenquerebene der ersten Führungsbahn (32) angeordnet. Der Mittenabstand der ersten Führungsbahn (32) und der dritten Führungsbahn (38) beträgt beispielsweise 4,5 % des Gesamthubs des Mitnahmeelements (60). Die Tiefe der dritten Führungsbahn (38) in der Querrichtung (17) und ihre Höhe in der Höhenrichtung (16) entsprechen beispielsweise den entsprechenden Größen der ersten Führungsbahn (32).
  • Die vierte Führungsbahn (41) ist im Ausführungsbeispiel bereichsweise bündig zur unteren Begrenzung der dritten Führungsbahn (38) ausgebildet. Diese vierte Führungsbahn (41) hat einen in die dritte Führungsbahn (38) übergehenden Gleit-, Roll- oder Wälzabschnitt (46) und eine Mulde (42). Die Mulde (42) ist unterhalb des in den Darstellungen der 2 - 5 rechten Endes der dritten Führungsbahn (38) angeordnet. Sie hat einen in Richtung der Rückwand (24) orientierten Rampenabschnitt (43) und einen der Rückwand (24) abgewandten Anschlagabschnitt (44). Die Höhe der Mulde (42) in der Höhenrichtung (16) beträgt beispielsweise zwei Drittel der Höhe der dritten Führungsbahn (38). Der Rampenabschnitt (43) schließt im Ausführungsbeispiel mit der Längsrichtung (15) einen Winkel von 30 Grad ein.
  • Die Lageraufnahme (26) umfasst die Federhalterung (27) und eine Aufnahmeschale (47) für den Zylinder (131). Die Federhalterung (27) ist im Ausführungsbeispiel an der Rückwand (24) angeordnet. Sie umfasst eine Federkopfaufnahme (28), die von einem Federhaltesteg (29) begrenzt wird. In dem Bereich zwischen dem Federhaltesteg (29) und den Führungsaufnahmen (25) bildet die Führungsschale (31; 51) beispielsweise eine Federführung (48).
  • Oberhalb der Federhalterung (27) ist in der Führungsschale (31; 51) eine als Zylinderinnenwandung ausgeführte Aufnahmeschale (47) ausgebildet. Die Länge der Aufnahmeschale (47) in der Längsrichtung (15) entspricht beispielsweise der Hälfte der Länge des Gehäuses (20). Der Radius der Aufnahmeschale (47) beträgt im Ausführungsbeispiel 1,4 % der Länge des Gehäuses (20). Die Aufnahmeschale (47) ist mittels eines koaxial zu ihrer Mittellinie liegenden Durchbruchs (49) mit der Umgebung (1) verbunden.
  • In den 6 und 7 ist ein Schubzapfenteil (71) in zwei isometrischen Ansichten dargestellt. Hierbei zeigt die 6 das Schubzapfenteil (71) von vorne und oben, während die 7 eine Ansicht von unten und hinten ist. Das Schubzapfenteil (71) hat beispielsweise einen im Längsschnitt L-förmigen Schubzapfenkörper (72), wobei ein erster Schenkel (73) in der Längsrichtung (15) orientiert ist und ein zweiter Schenkel (81) vertikal zum ersten Schenkel (81) nach oben von diesem absteht.
  • Der erste Schenkel (73) hat auf jeder Seite einen vom Schubzapfenkörper (72) abstehenden Führungszapfen (74). Der einzelne Führungszapfen (74) hat einen weitgehend ovalen Querschnitt, dessen lange Achse in der Längsrichtung (15) orientiert ist. Anstatt eines einzelnen Führungszapfens (74) können auf jeder Seite auch mehrere Führungszapfen (74) angeordnet sein. Diese können einen kreisförmigen, ovalen, elliptischen etc. Querschnitt haben.
  • Vor den Führungszapfen (74) hat der erste Schenkel (73) zwei einander gegenüberliegende Führungsnuten (75). Die beiden zueinander parallelen Führungsnuten (75) sind z.B. vertikal ausgerichtet. Im Ausführungsbeispiel haben sie eine rechteckige Querschnittsfläche. Sie schnüren den ersten Schenkel (73) ein.
  • An seiner Unterseite (76) hat der erste Schenkel (73) im Bereich der Führungszapfen (74) eine Querrinne (77). In der Breitenrichtung (17) hat die Querrinne (77) beispielsweise einen konstanten Querschnitt. Die Querschnittsfläche ist z.B. prismenförmig ausgebildet. Sie hat zwei aneinander angrenzende Kopfflächen (78), die jeweils mittels einer Stützfläche (79) mit der Unterseite (76) verbunden sind. Die Länge der Querrinne (77) in der Längsrichtung (15) beträgt beispielsweise 1,7 % der Länge des Gehäuses (20). Die Höhe der Querrinne (20) in der Höhenrichtung (16) beispielsweise 0,7 % der Länge des Gehäuses (20). Die Querrinne (77) kann auch anders gestaltet sein. Sie kann einen rechteckigen, zylinderschalenförmigen, etc. Querschnitt aufweisen. Auch kann sie eine vertikal orientierte, den ersten Schenkel (73) durchdringende Öffnung haben. Anstatt einer Querrinne (77) kann die Unterseite (76) z.B. auch eine kugelabschnittsförmige Einsenkung aufweisen.
  • Der zweite Schenkel (81) des Schubzapfenteils (71) hat im Ausführungsbeispiel eine Kolbenstangenkopfaufnahme (82). Diese umfasst beispielsweise eine in der Breitenrichtung (17) orientierte Querbohrung (83), an die sich ein Stangendurch (84) anschließt. Der Stangendurchbruch (84) hat beispielsweise einen halbovalen Querschnitt und verbindet die Kolbenstangenkopfaufnahme (82) mit einer Rückseite (86) des Schubzapfenteils (71). Bei einer Ausführung der Zylinder-Kolben-Einheit (130) mit einer Rückstellfeder oder bei einer Zylinder-Kolben-Einheit, deren Zylinder (131) zum Schubzapfenteil (71) zeigt, kann das Schubzapfenteil (71) ohne Kolbenstangenkopfaufnahme (82) ausgebildet sein.
  • Auf der der Kolbenstangenkopfaufnahme (82) abgewandten Seite hat der zweite Schenkel (81) eine Schubfläche (85). Diese Schubfläche (85) ist im Ausführungsbeispiel eine ebene Fläche, die bei eingebautem Schubzapfenteil (71) normal zur Längsrichtung (15) der Einzugsvorrichtung (10) orientiert ist. Die Schubfläche (85) steht auch normal zur Mittelachse (136) der Zylinder-Kolben-Einheit (130).
  • Das Schubzapfenteil (71) hat an seiner Rückseite (86) eine Betätigungsfläche (64). Diese ist z.B. normal zur Längsrichtung (15) ausgebildet. Die Betätigungsfläche (64) kann auch einachsig oder zweiachsig gewölbt ausgebildet sein. Im Ausführungsbeispiel geht die Betätigungsfläche (64) in einer Bogenfläche (65) in die Unterseite (76) über. Das Schubzapfenteil (71) kann auch ohne Betätigungsfläche (64) ausgebildet sein.
  • Die 8 zeigt ein Zugzapfenteil (91). Dies ist z.B. ein U-förmiges Bauteil. Es hat zwei vertikal orientierte Gleitschenkel (94, 95), die an ihrem oberen Ende mittels eines waagerecht orientierten Verbindungsschenkels (96) miteinander verbunden sind. An den Außenseiten der zueinander parallelen Gleitschenkel (94, 95) ist jeweils ein Gleitzapfen (97) angeordnet. Der einzelne Gleitzapfen (97) hat im Ausführungsbeispiel eine zumindest annähernd elliptische Querschnittsfläche. Die Schmiegkreise der jeweiligen Ellipse sind durch Geradenabschnitte miteinander verbunden. Die in der Höhenrichtung (16) orientierte Höhe der Gleitzapfen (97) ist beispielsweise um ein Drittel größer als ihre in der Längsrichtung (15) orientierte Länge.
  • Das Zugzapfenteil (91) ist symmetrisch zu einer vertikalen Mittenlängsebene aufgebaut. Der einzelne Gleitschenkel (94; 95) hat in einer normal zur Höhenrichtung (16) orientierten Ebene einen rechteckigen Querschnitt. Die jeweilige Innenseite (98) der Gleitschenkel (94, 95) sowie die in der Längsrichtung (15) hinten liegende Stirnflächen (99) sind eben und glatt ausgebildet, vgl. 11. Die in der Längsrichtung (15) vorne liegende vordere Stirnseite (101) umfasst im Ausführungsbeispiel zwei Führungsflächen (102, 103). Eine untere Führungsfläche (102) ist parallel zur hinteren Stirnfläche (99) angeordnet. Eine obere Führungsfläche (103) ist relativ zur unteren Führungsfläche (102) um 2 Grad nach hinten geneigt. Der Verbindungsschenkel (96) ist damit in der Längsrichtung (15) kürzer als die Gleitschenkel (94, 95). Sowohl die untere Führungsfläche (102) als auch die obere Führungsfläche (103) sind eben ausgebildet und haben eine glatte Oberfläche. Die mit den Stirnseiten (99) der Gleitschenkeln (94, 95) in einer Ebene liegende Stirnseite (104) des Verbindungsschenkels (96) bildet zusammen mit diesen eine Zugfläche (105). Die Zugfläche (105) ist als ebene Fläche ausgebildet.
  • Das Zugzapfenteil (91) kann auch unsymmetrisch ausgebildet sein. So kann es z.B. mit nur einem Gleitschenkel (94; 95) und/oder mit nur einem Gleitzapfen (97) ausgeführt sein.
  • Das Mitnahmeelement (60) kann einteilig ausgebildet sein. Es hat dann beispielsweise beidseitig zwei zylindrisch ausgebildete Führungszapfen, die in je eine gehäuseseitige Führungsbahn (33) eingreifen. Die Schubfläche (85) und die Zugfläche (105) haben dann einen konstanten Abstand zueinander. Die Zylinder-Kolben-Einheit (130) kann dann in einem Schwenkgelenk am Mitnahmeelement (60) gelagert sein. Anstatt einer Querrinne (77) an der Unterseite hat das einteilige Mitnahmeelement beispielweise eine seitlich angeordnete Vertiefung. Auch ist es denkbar, das Schubzapfenteil (71) und das Zugzapfenteil (91) mittels eines Filmgelenks miteinander zu verbinden.
  • In der 9 ist ein Zapfenschieber (121) dargestellt. Er ist beispielsweise L-förmig aufgebaut und hat einen langen Schenkel (122) und einen kurzen Schenkel (125). Der lange Schenkel (122) ist in der Längsrichtung (15) orientiert. Er hat auf beiden Längsseiten jeweils zwei außenliegende Führungsstifte (123). Diese haben jeweils eine kreisförmige Querschnittsfläche.
  • Im langen Schenkel (122) ist z.B. in der Querrichtung (17) mittig ein Vertikaldurchbruch (124) angeordnet. Dieser Vertikaldurchbruch (124) ist beispielsweise doppelkegelstumpfförmig ausgebildet, wobei sich beide Kegelstümpfe zu einer horizontalen Mittelebene hin verjüngen, vgl. 10. Alle Querschnittsflächen des Vertikaldurchbruchs (124) sind im Ausführungsbeispiel kreisförmig ausgebildet. Die Begrenzungsflächen des Vertikaldurchbruchs (124) können in der Höhenrichtung (16) durchgehende Flächen sein. Der Vertikaldurchbruch (124) kann auch einen rechteckigen, einen elliptischen, ovalen, etc. Querschnitt aufweisen.
  • Der kurze Schenkel (125) ragt in den Darstellungen der 2 und 3 am rückwärtigen Ende des Zapfenschiebers (121) aus diesem heraus. Auf seiner Vorderseite hat er eine schieberseitige Betätigungsfläche (126). Diese schieberseitige Betätigungsfläche (126) ist z.B. eben ausgebildet und liegt in einer Normalenebene zur Längsrichtung (15). Die schieberseitige Betätigungsfläche (126) kann auch einachsig oder zweiachsig gewölbt ausgebildet sein. Beispielsweise kann sie eine konvexe Fläche sein. In der Längsrichtung (15) entspricht der Abstand der Mittellinie des Vertikaldurchbruchs (124) zur schieberseitigen Betätigungsfläche (126) beispielsweise dem Anstand der Mittellinie der Querrinne (77) des Schubzapfenteils (71) zur Betätigungsfläche (64) des Schubzapfenteils (71). Der Zapfenschieber (121) kann auch ohne Zapfenschieber-Betätigungsfläche (126) ausgebildet sein.
  • An seiner Rückseite hat der Zapfenschieber (121) eine Federaufnahme (127). Diese umfasst eine Aufnahmekammer (128), die mittels zweier Haltestege (129) begrenzt ist.
  • Bei der Montage wird beispielsweise zunächst das Zugzapfenteil (91) auf das Schubzapfenteil (71) aufgesteckt. Die Gleitschenkel (94, 95) des Zugzapfenteils (91) werden hierbei in die Führungsnuten (75) des Schubzapfenteils (71) eingesetzt. Die Führungsflächen (102, 103) des Zugzapfenteils (91) zeigen hierbei in die dem zweiten Schenkel (81) abgewandte Richtung. In die Kolbenstangenkopfaufnahme (82) des Schubzapfenteils (71) wird der z.B. T-förmig ausgebildete Kolbenstangenkopf (135) der Zylinder-Kolben-Einheit (130) eingesetzt. Anschließend werden die Zylinder-Kolben-Einheit (130) und das Mitnahmeelement (60) in eine Gehäuseschale (31; 51) eingesetzt. Hierbei wird der Zylinder (131) in die Aufnahmeschale (47) eingelegt. Ein Führungszapfen (74) des Schubzapfenteils (71) wird in die erste Führungsbahn (32) eingeführt. Ein Gleitzapfen (97) des Zugzapfenteils (91) wird in die zweite Führungsbahn (33) eingesetzt. Nach dem Einsetzen durchdringt eine die Mittelachse (136) der Zylinder-Kolben-Einheit (130) enthaltende Gerade die Schubfläche (85) des Schubzapfenteils (71).
  • In die dritte Führungsbahn (38) wird der Zapfenschieber (121) eingeführt, wobei im Vertikaldurchbruch (124) ein Sperrkörper (140) eingesetzt ist. Der Sperrkörper (140) ist im Ausführungsbeispiel eine Kugel (140), die mit geringem Spiel im Vertikaldurchbruch (124) sitzt. Ihr Durchmesser ist im Ausführungsbeispiel um 10 % größer als der Abstand des waagerechten Gleit-, Roll- oder Wälzabschnitts (46) der vierten Führungsbahn (41) zur ersten Führungsbahn (32). Der Durchmesser des Sperrkörpers (140) beträgt im dargestellten Beispiel 83 % des Abstands des Muldenbodens (45) zur ersten Führungsbahn (32). Anstatt einer Kugel kann der Sperrkörper (140) ein querliegender Zylinder, ein Ellipsoid, ein Prisma etc. sein. Der Zapfenschieber (121) wird beispielsweise so in die dritte Führungsbahn (38) eingesetzt, dass der Sperrkörper (140) im Gleit-, Roll- oder Wälzabschnitt (46) der vierten Führungsbahn (41) liegt und in die Querrinne (77) des Mitnahmeelements (60) hineinragt.
  • In die Federaufnahmen (127) des Zapfenschiebers (121) und in die Federhalterung (27) der Gehäuseschale (31; 51) wird die Zugfeder (111) eingesetzt. Anschließend wird das Gehäuse (20) durch Aufsetzen der zweiten Führungsschale (51; 31) verschlossen. Die beiden Führungsschalen (31; 51) können nun gefügt werden, wie oben beschrieben. Auch eine andere Reihenfolge des Zusammenbaus ist denkbar.
  • Die Einzugsvorrichtung (10) kann nun an einem Möbelstückteil, z.B. einer Schublade oder einer Schiebetür montiert werden. Am Möbelkorpus wird dann ein Mitnehmer (2) befestigt. Nach dem Einbau wird das Mitnahmeelement (60) z.B. bei geöffneter Schublade in die in der 3 dargestellte Parkposition (62) gezogen.
  • In der in der 3 dargestellten Parkposition (62) der Einzugsvorrichtung (10) steht das Zugzapfenteil (91) im mehrfach gebogenen Anschnitt (35) der zweiten Führungsbahn (33). Es ist in dieser Bereitschaftsposition (93) relativ zum Schubzapfenteil (71) so weit abgesenkt, dass es nur geringfügig aus dem Gehäuse (20) herausragt. Das Schubzapfenteil (71) steht in der ersten Führungsbahn (32). Das Mitnahmeelement (60) kann in der Parkposition (62) kraft- und/oder formschlüssig gesichert sein.
  • Die Kolbenstange (132) der Zylinder-Kolben-Einheit (130) ist ausgefahren. Die Kolbenstange (132) belastet das Mitnahmeelement (60) in Richtung der Parkposition (62). Der Zapfenschieber (121) steht in einer vorderen Position. Der Sperrkörper (140) liegt in der Mulde (42). Beispielsweise liegt er an der Unterseite (76) des Schubzapfenteils (71) an. Das Mitnahmeelement (60) verhindert so ein Verfahren des Zapfenschiebers (121). Das Gehäuse (20), der im Zapfenschieber (121) verschiebbar geführte Sperrkörper (140) und das Mitnahmeelement (60) sind Teile einer Kupplung (150), die in dieser dargestellten Position in einem stabilen ersten Betriebszustand (151) steht. Diese Kupplung (150) ist eine formschlüssige schaltbare mechanische Kupplung (150) in der Bauform einer Klauenkupplung. Das zweite Ende (113) des Federenergiespeichers (111) ist mittels der Kupplung (150) mit dem Gehäuse (20) verbunden. Das Mitnahmeelement (60) ist relativ hierzu in der Längsrichtung (15) beweglich. Der Federenergiespeicher (111) ist geladen. Die Zugfeder (111) ist auf eine maximale Betriebslänge gespannt.
  • Beim Schließen z.B. der Schublade verfährt diese relativ zum feststehenden Mitnehmer (2). In einem an die geschlossene Endlage angrenzenden Teilhub z.B. des Schubladenhubs trifft das Mitnahmeelement (60) mit seiner Schubfläche (85) auf den Mitnehmer (2). Hierbei wird das Mitnahmeelement (60) in der Längsrichtung (15) belastet, ohne dass ein Drehmoment wirksam wird. Die Kraft wird linear auf die Zylinder-Kolben-Einheit (130) übertragen.
  • Die 10 zeigt in einem Teil-Längsschnitt die Einzugsvorrichtung (10) beim Kontakt mit dem Mitnehmer (2). Der Mitnehmer (2) trifft hierbei auf die Schubfläche (85). In der Darstellung der 10 liegt die Unterkante des Mitnehmers (2) unterhalb der die Mitteelinie (136) enthaltenden, die Schubfläche (85) durchdringenden Gerade. Die Auftreffkraft des Mitnehmers (2) wird ohne Umlenkung in die Zylinder-Kolben-Einheit (130) eingeleitet.
  • Das Mitnahmeelement (60) steht in der Parkposition (62). Es blockiert zusammen mit dem Sperrkörper (140) den Zapfenschieber (121), der die gespannte Zugfeder (111) hält. Die Betätigungsfläche (64) des Mitnahmeelements (60) ist beabstandet von der Zapfenschieber-Betätigungsfläche (126). Die Schubrichtung (18) des Mitnahmeelements (60) ist in dieser Darstellung nach links, also nach hinten, orientiert. Die Kupplung (150) ist in der ersten Betriebsstellung (151) blockiert.
  • In der Darstellung der 11 ist z.B. die Schublade weiter eingefahren. Das Gehäuse (20) der Einzugsvorrichtung (10) und der Mitnehmer (2) sind weiter relativ zueinander verschoben. Der Mitnehmer (2) hat das Mitnahmeelement (60) in der Schubrichtung (18) verschoben. Das Mitnahmeelement (60) ist in diesem Ausführungsbeispiel um ein Zwanzigstel des Gesamthubs des Mitnahmeelements (60) in der Schubrichtung (18) verfahren. Beispielsweise ist die Kolbenstange (132) der Zylinder-Kolben-Einheit (130) um den Hub des Mitnahmeelements (60) eingefahren. Im Zylinder (131) verdrängt der Kolben z.B. Öl aus dem Verdrängungsraum in den Ausgleichsraum. Die Bewegungen des Mitnahmeelements (60) und z.B. der Schublade werden verzögert. Die Schublade wird abgebremst.
  • Das Zugzapfenteil (91) des Mitnahmeelements (60) wird geführt am Schubzapfenteil (71) und entlang der zweiten Führungsbahnen (33) nach oben verfahren. Hierbei verhindert der waagerechte Abschnitt (34) der zweiten Führungsbahn (33) ein erneutes Absenken des Zugzapfenteils (91). Das Zugzapfenteil (91) steht in der ausgefahrenen Betriebsposition (92). Der Mitnehmer (2) sitzt jetzt in einer vom Schubzapfenteil (71) und vom Zugzapfenteil (91) begrenzten Mitnahmeausnehmung (63). Bei einem eventuellen Rückprall verhindert der Zugzapfen (91) ein Wiederausfahren des Mitnehmers (2).
  • Das Mitnahmeelement (60) liegt nun mit seiner Betätigungsfläche (64) an der Zapfenschieber-Betätigungsfläche (126) an. Die Querrinne (77) steht in diesem nichtstatischen Zustand über dem Vertikaldurchbruch (124) und dem Sperrkörper (140). Der Sperrkörper (140) liegt weiterhin in der Mulde (42). Der Federenergiespeicher (111) ist nach wie vor mit dem Gehäuse (20) verbunden. Die Sicherung der Kupplung (150) mittels des Mitnahmeelements (60) ist jedoch aufgehoben. Das Mitnahmeelement (60) hat ein Schalten der Kupplung (150) eingeleitet.
  • Die 12 zeigt die Einzugsvorrichtung (10) beim weiteren Einschieben z.B. der Schublade oder nach einem Loslassen der Schublade. Beim weitern Einschieben drückt das Mitnahmeelement (60) sowohl die Kolbenstange (132) als auch den Zapfenschieber (121) weiter in die Schubrichtung (18). Das Mitnahmeelement (60) wird weiter verzögert. Gleichzeitig zieht die sich entspannende Zugfeder (111) den Zapfenschieber (121) mit dem Sperrkörper (140) weiter in die Schubrichtung (18). Der Sperrkörper (140) wird entlang des Rampenabschnitts (43) aus der Mulde (42) herausgezogen. Gleichzeitig greift der Sperrkörper (140) in die Querrinne (77) des Schubzapfenteils (71) ein. Er sperrt damit eine Relativbewegung zwischen dem Mitnahmeelement (60) und dem zweiten Ende (113) des Federenergiespeichers (111). Das Mitnahmeelement (60) ist jetzt mit dem Federenergiespeicher (111) gekuppelt. Das zweite Ende der Zugfeder (111) wird nur in Längsrichtung (15) bewegt. Bei diesem gegenüber der Kupplung des Mitnehmers (2) mit dem Mitnahmeelement (60) verzögerten Auslösen der Zugfeder (111) entstehen keine Geräusche. Das Mitnahmeelement (60) ist damit in einem Teilhub seines Geamthubs mit dem Federenergiespeicher (111) verbunden.
  • Sollte z.B. die Schublade beispielsweise in der in der 11 dargestellten Lage stillstehen und losgelassen werden, zieht die sich entspannende Zugfeder (111) den Zapfenschieber (121) in die Schubrichtung (18). Auch in diesem Fall kuppelt der Sperrkörper (140) das Mitnahmeelement (60) mit dem Federenergiespeicher (111). Die Kolbenstange (132) wird auch in diesem Fall weiter eingefahren, wobei die Zylinder-Kolben-Einheit (130) aufgrund der geringen Geschwindigkeit nur eine geringe bis keine Verzögerungswirkung hat.
  • Bei einer Ausbildung des Zapfenschiebers (121) ohne den kurzen Schenkel (125) zieht die sich entspannende Zugfeder (111) entlang des Rampenabschnitts (43) in der Schubrichtung (18). Der Sperrkörper (140) wird auch bei einer derartigen Ausführungsform in die Querrinne (77) verdrängt.
  • In der 13 sind die Einzugsvorrichtung (10) und der Mitnehmer (2) in einem weiter eingefahrenen Zustand z.B. der Schublade dargestellt. Die Kupplung (150) ist jetzt vollständig in einen zweiten stabilen Betriebszustand (152) umgeschaltet. Das zweite Ende (113) des Federenergiespeichers (111) ist mit dem Mitnahmeelement (60) verbunden. Der im Zapfenschieber (121) gelagerte Sperrkörper (140) sitzt z.B. formschlüssig in der Querrinne (77). Das Mitnahmeelement (60), das Gehäuse (20) und der Sperrkörper (140) sind auch in dieser Stellung Teile der Kupplung (150). Auch dieser Teil der Kupplung (150) ist als schaltbare Klauenkupplung ausgebildet. Der Sperrkörper (140) liegt nach dem Schalten am Mitnahmeelement (60) an. Der Gleit- Roll - oder Wälzabschnitt (46) der vierten Führungsbahn (41) verhindert ein Lösen der Kupplung (150).
  • Der Sperrkörper (140) gleitet, wälzt oder rollt entlang des Gleit-, Roll- oder Wälzabschnitts (46) der vierten Führungsbahn (41). Das Mitnahmeelement (60) wird durch die resultierende Kraft der Beschleunigungskraft des sich weiter entladenen Federenergiespeichers (111) und der Verzögerungskraft der Zylinder-Kolben-Einheit (130) beansprucht. Das Mitnahmeelement (60) verfährt in Richtung der Endposition (61). Beispielsweise wird die Schublade mit abnehmender Geschwindigkeit in die geschlossene Endlage gefördert. Dort bleibt sie ohne Anschlag stehen.
  • In der 2 ist die Einzugsvorrichtung (10) in der Endposition (61) des Mitnahmeelements (60) dargestellt. Das Mitnahmeelement (60) steht in der hinteren Lage. Die Kolbenstange (132) der Zylinder-Kolben-Einheit (130) ist eingefahren. Der Federenergiespeicher (111) ist bis auf einen Restenergiewert entladen. Der Federenergiespeicher (111) ist hierbei weiterhin mit dem Mitnahmeelement (60) gekuppelt.
  • Das Öffnen z.B. der Schublade erfolgt in umgekehrter Richtung. Beim Ausfahren der Schublade belastet der Mitnehmer (2) das Zugzapfenteil (91) des Mitnahmeelements (60) in der Zugrichtung (19). Er liegt hierbei an der Zugfläche (105) des Zugzapfenteils (91) an. Das Mitnahmeelement (60) nimmt über die Kupplung (150) den Zapfenschieber (121) und das zweite Ende (113) des Federenergiespeichers (111) mit. Die Kupplung (150) steht hierbei im zweiten stabilen Betriebszustand (152), in dem die Zugfeder (111) mit dem Mitnahmeelement (60) verbunden ist. Die Zugfeder (111) wird gespannt. Die Kolbenstange (132) der Zylinder-Kolben-Einheit (130) wird entweder mittels des Mitnahmeelements (60) oder mittels einer Rückstellfeder ausgefahren.
  • Das Mitnahmeelement (60) verfährt den Sperrkörper (140) weiter in der Zugrichtung (19). Sobald, abhängig vom Weg des Mitnahmeelements (60), der Sperrkörper (140) den Rampenabschnitt (43) erreicht, gleitet, wälzt oder rollt der Sperrkörper (140) entlang des Rampenabschnitts (43) in die Mulde (42), vgl. 12. Das Mitnahmeelement (60) hat den an die Endposition (61) angrenzenden Teilhub durchfahren, in dem es mit dem Federenergiespeicher (111) verbunden ist. Die Kupplung (150) wird umgeschaltet. Die Verbindung des Mitnahmeelements (60) mit dem Zapfenschieber (121) wird gelöst. Das zweite Ende (113) des Federenergiespeichers (111) mit dem Zapfenschieber (121) wird mit Gehäuse (20) gekuppelt, vgl. 11. Ein Lösen der Kupplung (150) wird durch das weiter in der Zugrichtung (19) verfahrende Mitnahmeelement (60) blockiert. Das zweite Ende (113) des Federenergiespeichers (111) ist damit am Gehäuse (20) fixiert.
  • Beim Erreichen der Parkposition (62) des Mitnahmeelements (60) verfährt das Zugzapfenteil (91) relativ zum Schubzapfenteil (71) nach unten. Der Mitnehmer (2) wird freigegeben. Beispielsweise kann die Schublade nun problemlos und weitgehend widerstandsfrei weiter geöffnet werden.
  • Beim Einsatz eines einteiligen Mitnahmeelements (60) hat beispielsweise das Gehäuse (20) eine seitlich in einer Führungsschale (31; 51) angeordnete Mulde (42). Der Federenergiespeicher (111) ist auch in diesem Fall mittels eines Sperrkörpers (140) alternativ mit dem Gehäuse (20) oder mit dem Mitnahmeelement (60) kuppelbar.
  • Die 14 und 15 zeigen eine weitere Einzugsvorrichtung (10). In der Darstellung der 14 steht das Mitnahmeelement (60) in der Endposition (61). Die 15 zeigt diese Einzugsvorrichtung (10) mit dem Mitnahmeelement (60) in der Parkposition (62). Der Aufbau und die Funktion der in diesen Figuren dargestellten Einzugsvorrichtung (10) entspricht weitgehend dem Aufbau und der Funktion der im Zusammenhang mit dem in den 1 - 13 dargestellten Ausführungsbeispiel beschriebenen Einzugsvorrichtung (10).
  • Die Zylinder-Kolben-Einheit (130) ist in Ausführungsbeispiel der 14 und 15 derart im Gehäuse (20) angeordnet, dass die Kolbenstange (132) an der Rückwand (24) fixiert ist oder an die Rückwand (24) anlegbar ist. Der Zylinder (131) ist in der Längsrichtung (15) der Einzugsvorrichtung (10) axial verschiebbar. Gegebenenfalls kann in diesem Ausführungsbeispiel die Führung des Schubzapfenteils (71) im Gehäuse (20) entfallen.
  • Beim Schließen der Schublade werden eventuell auftretende Querkräfte auf die Kolbenstange (132) weiter verringert. Damit werden auch bei vielen Lastzyklen Undichtigkeiten der Zylinder-Kolben-Einheit (130) vermieden.
  • Auch Kombinationen der einzelnen Ausführungsbeispiele sind denkbar.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Umgebung
    2
    Mitnehmer
    10
    Einzugsvorrichtung, kombinierte Beschleunigungs- und Verzögerungsvorrichtung
    11
    Verzögerungsvorrichtung
    15
    Längsrichtung
    16
    Höhenrichtung
    17
    Breitenrichtung, Querrichtung
    18
    Schubrichtung
    19
    Zugrichtung
    20
    Gehäuse
    21
    Oberseite von (20)
    22
    Längsschlitz
    23
    Innenraum von (20)
    24
    Rückwand
    25
    Führungsaufnahmen
    26
    Lageraufnahmen
    27
    Federhalterung; Federaufnahme
    28
    Federkopfaufnahme
    29
    Federhaltesteg
    31
    Gehäuseschale, Führungsschale
    32
    Führungsbahn, erste Führungsbahn
    33
    Führungsbahn, zweite Führungsbahn
    34
    waagerechter Abschnitt
    35
    mehrfach gebogener Abschnitt
    36
    erster Bereich von (35)
    37
    zweiter Bereich von (35)
    38
    Führungsbahn, dritte Führungsbahn
    41
    Führungsbahn, vierte Führungsbahn
    42
    Mulde
    43
    Rampenabschnitt
    44
    Anschlagabschnitt
    45
    Muldenboden
    46
    Gleit-, Roll- oder Wälzabschnitt
    47
    Aufnahmeschale
    48
    Federführung
    49
    Durchbruch
    51
    Gehäuseschale, Gehäuseschale
    60
    Mitnahmeelement
    61
    Endposition
    62
    Parkposition
    63
    Mitnahmeausnehmung
    64
    Betätigungsfläche
    65
    Bogenfläche
    71
    Schubzapfenteil
    72
    Schubzapfenkörper
    73
    erster Schenkel
    74
    Führungszapfen
    75
    Führungsnuten
    76
    Unterseite
    77
    Querrinne, Klaue
    78
    Kopfflächen
    79
    Stützfläche
    81
    zweiter Schenkel
    82
    Kolbenstangenkopfaufnahme
    83
    Querbohrung
    84
    Stangendurchbruch
    85
    Schubfläche
    86
    Rückseite von (71)
    91
    Zugzapfenteil
    92
    ausgefahrene Betriebsposition
    93
    eingefahrene Bereitschaftsposition
    94
    Gleitschenkel
    95
    Gleitschenkel
    96
    Verbindungsschenkel
    97
    Gleitzapfen
    98
    Innenseite
    99
    Stirnflächen
    101
    Stirnfläche
    102
    untere Führungsfläche
    103
    obere Führungsfläche
    104
    Stirnseite von (96)
    105
    Zugfläche
    110
    Federbaugruppe
    111
    Federenergiespeicher, Zugfeder
    112
    erstes Ende von (111)
    113
    zweites Ende von (111)
    121
    Zapfenschieber
    122
    langer Schenkel von (121)
    123
    Führungsstifte
    124
    Vertikaldurchbruch
    125
    kurzer Schenkel
    126
    schieberseitige Betätigungsfläche, Zapfenschieber-Betätigungsfläche
    127
    Federaufnahme
    128
    Aufnahmekammer
    129
    Haltestege
    130
    Zylinder-Kolben-Einheit
    131
    Zylinder
    132
    Kolbenstange
    133
    Zylinderboden
    134
    Zylinderkopf
    135
    Kolbenstangenkopf
    136
    Mittelachse
    140
    Sperrkörper, Kugel
    150
    Kupplung
    151
    erster stabiler Betriebszustand
    152
    zweiter stabiler Betriebszustand
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 102011010778 A1 [0002]

Claims (10)

  1. Einzugsvorrichtung (10) mit einem Gehäuse (20), mit einem im Gehäuse (20) zwischen einer Parkposition (62) und einer Endposition (61) geführten Mitnahmeelement (60), wobei ein erstes Ende (112) eines Federenergiespeichers (111) mit dem Gehäuse (20) verbunden ist und wobei der Federenergiespeicher (111) bei Lage des Mitnahmeelements (60) in der Parkposition (62) auf einen maximalen Betriebswert geladen und bei Lage des Mitnahmeelements (60) in der Endposition (61) auf einen Restenergiewert entladen ist, dadurch gekennzeichnet, - dass ein zweites Ende (113) des Federenergiespeichers (111) mittels einer bistabilen Kupplung (150) entweder am Gehäuse (20) fixierbar oder mit dem Mitnahmeelement (60) kuppelbar ist und - dass die Kupplung (150) einen zwischen dem Gehäuse (20) und dem Mitnahmeelement (60) verschiebbaren Sperrkörper (140) aufweist.
  2. Einzugsvorrichtung (10) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Kupplung (150) eine fremdbetätigt schaltbare Klauenkupplung ist, deren Betätigungselement das Mitnahmeelement (60) ist.
  3. Einzugsvorrichtung (10) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Kupplung (150) mittels des Mitnahmeelements (60) wegabhängig umsteuerbar ist.
  4. Einzugsvorrichtung (10) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (20) und das Mitnahmeelement (60) in beiden stabilen Betriebszuständen (151, 152) der Kupplung (150) einen Kupplungshub des Sperrkörpers (140) begrenzen.
  5. Einzugsvorrichtung (10) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Ende (113) des Federenergiespeichers (111) in einem den Sperrkörper (140) umgreifenden Zapfenschieber (121) gehalten ist.
  6. Einzugsvorrichtung (10) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass bei Lage des Mitnahmeelements (60) in der Parkposition (62) das zweite Ende (113) des Federenergiespeichers (111) mit dem Gehäuse (20) gekuppelt ist und dass bei Lage des Mitnahmeelements (60) in der Endposition (61) das zweite Ende (113) des Federenergiespeichers (111) mit dem Mitnahmeelement (60) gekuppelt ist.
  7. Einzugsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Mitnahmeelement (60) einen Schubzapfenteil (71) und ein relativ zu diesem beweglichen, am Schubzapfenteil (71) gelagerten Zugzapfenteil (91) hat.
  8. Einzugsvorrichtung (10) nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Zugzapfenteil (91) mittels einer im Gehäuse (20) angeordneten Führungsbahn (33) am Schubzapfenteil (71) in einer Ebene normal zu einer Längsrichtung (15) der Einzugsvorrichtung (10) verschiebbar ist.
  9. Einzugsvorrichtung (10) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sie eine mit dem Mitnahmeelement (60) gekoppelte oder koppelbare, im Gehäuse (20) gelagerte Zylinder-Kolben-Einheit (130) aufweist.
  10. Einzugsvorrichtung (10) nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass eine eine Mittelachse (136) der Zylinder-Kolben-Einheit (130) enthaltende Gerade eine Schubfläche (85) des Schubzapfenteils (71) normal durchdringt.
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