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Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zur Abstützung und zur beweglichen Führung eines Stuhles in einer in einem Gehäuse vorgesehenen, als Langlaufführung ausgebildeten Führungskulisse mit einem in der Führungskulisse verfahrbaren, eine Stuhlaufnahme des Stuhles abstützenden Laufwagen, wobei der Laufwagen entlang einer innerhalb der Langlaufführung angeordneten Führungsschiene beweglich ist und wobei das Gehäuse ein auf dem Boden eines Gebäudes abstützbaren, im Querschnitt im Wesentlichen U-förmigen Grundkörper aufweist, der über ein Deckelteil mit zumindest einer Verfahrnut zur Durchführung von einem Teil des Laufwagens verschließbar ist.
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Vorrichtungen zur Abstützung und zur beweglichen Führung eines Stuhles der vorgenannten Art werden beispielsweise in Sitzungssälen von öffentlichen Gebäuden benutzt, in denen die Vorrichtung z. B. in den Saalboden eingelassen sind, um es zu ermöglichen, dass die Stuhlposition zu einem fest montierten Tisch verändert werden kann. Dabei kann vorgesehen werden, dass bei Nichtbesetzung des Stuhles der Stuhl automatisch in eine Ruheposition verfährt, in der die Sitzfläche weitestgehend unterhalb des fest montierten Tisches gelegen ist. Dadurch sind geordnete Stuhlpositionen automatisch einzunehmen, um hinter Rückenlehnenflächen der Stühle ausreichende Durchgänge bereit zu stellen.
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Eine Stuhlführung der eingangs genannten Art ist beispielsweise aus der
DE 203 20 975 U1 bekannt, bei der als Führungskulisse eine Langlaufführung in dem Gehäuse vorgesehen ist und als Stuhlaufnahme eine Stuhlaufnahmehülse dient, deren unteres Ende sich nach unten verjüngend ausgebildet ist und in eine entsprechend ausgeführte Öffnung des Laufwagens formschlüssig eingesetzt ist. In der gebauten Version dieser Stuhlführung ist als Führungsschiene eine Zweischienenführung vorgesehen, die sich jeweils in den beiden Außenseitenkantenbereichen der Langlaufführung erstreckt und die über eine Vielzahl von Schrauben als Verbindungselemente zu befestigen ist. Aufgrund unterschiedlicher Anzugsmomente dieser Schrauben, die sich bei der Montage einer derartigen Stuhlführung nicht vermeiden lassen, sind jedoch aufwendige Nachjustierarbeiten notwendig.
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Zudem ist das Gehäuse mit seinem Grundkörper aus einem Vollmaterial gefertigt, so dass die innere Struktur des Grundkörpers durch aufwendige Fräs- und Bohrarbeiten herzustellen ist. Dies macht das Gehäuse nicht nur außerordentlich schwergewichtig, sondern auch teuer, obgleich das Gehäuse im montierten Zustand der Vorrichtung in einem Bodenbereich eines Gehäuses versenkt und damit verdeckt angeordnet ist.
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Aus der
DE 20 2011 001 821 U1 ist eine Vorrichtung zur Abstützung und zur beweglichen Führung eines Stuhles bekannt, bei der der Stuhlaufnahme eine elektrische, mechanische oder pneumatisch aktivierbare und deaktivierbare Bremsvorrichtung zugeordnet ist, über die die Stuhlaufnahme in der Führungskulisse in einer einstellbaren Fahrposition zu halten ist. Auch bei dieser Vorrichtung ist der Grundkörper des Gehäuses aus einem Vollmaterial gefertigt, so dass mit dieser Vorrichtung auch erhebliche Gestehungskosten einhergehen. Zudem ist die Führungskulisse nicht an individuelle Eigenschaften eines Gebäudebodens anzupassen. Zudem lässt sich die Vorrichtung nur in einer bestimmten Lage, z. B. mittig, auf einen fest montierten Tisch zubewegen. Das schränkt die Bewegungsfreiheit einer auf dem Stuhl sitzenden Person ein.
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Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Vorrichtung zur Abstützung und zur beweglichen Führung eines Stuhles der eingangs genannten Art derart weiterzubilden, dass sich eine auf dem Stuhl sitzende Person freizügiger bewegen kann.
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Zur Lösung dieser Aufgabe zeichnet sich die Vorrichtung und zur beweglichen Führung des Stuhles der eingangs genannten Art dadurch aus, dass der Laufwagen eine quer zur Langlaufführung der Führungskulisse des Gehäuses ausgebildeten weiteren Führungskörper mit einer Führungskörperlanglochführung aufweist, die die Stuhlaufnahme trägt und in der die Stuhlaufnahme translatorisch bewegbar angeordnet ist, so dass die Stuhlaufnahme über den Laufwagen in eine Längsrichtung und über die Führungskörperlanglaufführung mit ihrer Langlaufführung relativ zu der Führungskulisse in einer im Wesentlichen orthogonal zu dieser Längsrichtung ausgerichteten Querrichtung translatorisch verfahrbar ist.
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Damit ist eine Vorrichtung zur Abstützung und zur beweglichen Führung eines Stuhles geschaffen, mit der sich ein Stuhl wesentlich freizügiger bewegen lässt, nämlich mit zwei Freiheitsgraden, indem beispielsweise die in den Boden über das Gehäuse eingelassene Führungskulisse mit der ersten Langlaufführung dafür sorgt, dass ein Stuhl z. B. parallel zu einer vorderen Tischkante oder eines Bartresens verfahren werden kann, der Stuhl sich jedoch in jeder Position, in der er sich in der Langlaufführung der Führungskulisse befindet, zudem auch noch quer zu der Längsrichtung der Langlaufführung der Führungskulisse relativ zu dieser im Wesentlichen orthogonal in Querrichtung dazu verfahren lässt, so dass der Stuhl sich in Längsrichtung verschieben lässt, aber auch in Querrichtung dazu, so dass die Bedienperson wesentlich freizügiger mit dem Stuhl agieren kann.
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In der Langlaufführung der Führungskulisse kann nicht nur ein weiterer Führungskörper für einen Stuhl vorgesehen sein, um sich quer zur Längsrichtung der Langlaufführung dieser Führungskulisse verfahren lassen. Vielmehr können in dieser Langlaufführung der Führungskulisse auch mehrere weitere Führungskörper zur Halterung und Abstützung weiterer Stühle vorgesehen und translatorisch bewegbar sein. Dies ist beispielsweise von Vorteil, wenn an langen Tischen oder z. B. in einem Thekenbereich größere Distanzen befahren werden sollen. Die Stühle können gleichzeitig oder getrennt voneinander in der Langlaufführung der Führungskulisse verfahren werden, wenn z. B. ein Arbeitsbereich oder Thekenbereich entsprechend groß ist und solche Arbeiten gleichzeitig von zwei oder mehreren Personen erledigt werden sollen. Solche Arbeitsplätze finden sich z. B. in Regieräumen mit vielen Bildschirmen nebeneinander, an Stenographen-Tischen, vor Fließbändern oder Fertigungsstraßen und an Arbeitsplätzen für z. B. komplizierte oder größere Baugruppenfertigungen.
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Besonders bevorzugt wird, wenn maßgebliche Teile der Vorrichtungen wie beispielsweise der Grundkörper oder andere Gehäuse oder Führungskulissenteile aus einem gezogenen Profil oder einen Strangpressprofil gebildet sind, insbesondere einem aus einem Aluminiummaterial gezogenen Profil oder einem Alu-Strangpressprofil. Der Grundkörper kann im montierten Zustand in seiner dem Boden eines Gehäuses zugewandten Unterseite mindestens zwei Stützstege mit zumindest einem zwischen den Stützstegen vorgesehen Nutenraum aufweisen. Ebenfalls ist es möglich, dass der Grundkörper fünf Stützstege mit zwischen den Stützstegen vorgesehenen Nutenräumen aufweist. Dabei kann ein mittlerer Hohlstützsteg mit Hinterschneidungen ausgebildet sein, wobei in den Hohlstützstegen mit seinen Hinterschneidungen ein mit kongruent ausgebildeten Stegen versehenes Bodenteil einer Führungsschiene einführbar ist. Ebenfalls kann vorgesehen sein, dass an Seitenschenkeln des Grundkörpers einwärts gerichtete Haltestegen angeformt sind zur Aufnahme des Deckelteils. Ebenfalls kann vorgesehen sein, dass eine Führungsschiene einen neigungsverstellbar ausgebildeten Neigungskörper aufweist.
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Der weitere Führungskörper mit seiner eigenen Führungskörperlanglaufführung, z. B. in Gestalt von schlitzförmigen Langlaufführungen, die in Seitenwänden des Führungskörpers vorgesehen sind, ist seinerseits auf dem Laufwagen befestigt, so dass er über den Laufwagen in der Langlaufführung der Führungskulisse längsverschieblich ist. Über die eigene Führungskörperlanglaufführungen, die beispielsweise auch geneigt ausgerichtet sind, so dass ein Stuhl selbsttätig auf einen Tisch oder einen Bartresen infolge Eigengewichts in die ausgerichtete Endposition verfahren kann, ist über die Stuhlaufnahme in Querrichtung, also quer zur Bewegungsrichtung in den Langlaufführungen der Führungskulisse, verfahrbar. Dazu ist bevorzugtermaßen die Stuhlaufnahme im Wesentlichen U-förmig ausgebildet, so dass sie mit dieser U-Form den Führungskörper übergreift und mit den entsprechenden Stegen in die Führungskörperlanglaufführung eingreift. Oberhalb dieses U-förmigen Stuhlaufnahmeteils kann wiederum ein hülsenförmiges Aufnahmeteil für eine Rohrhalterung des Stuhles eingesetzt werden.
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Zur weiteren Erläuterung der Erfindung wird auf weitere Unteransprüche verwiesen, die nachfolgende Beschreibung und die Zeichnung.
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In der Zeichnung zeigen:
- 1: ein Ausführungsbeispiel einer Vorrichtung zur Abstützung und zur beweglichen Führung eines Stuhles mit zwei nebeneinander angeordneten Stühlen, die einem Tisch zugeordnet sind;
- 2: in einer perspektivischen Darstellung das Gehäuse mit der als Langlaufführung ausgebildeten Führungskulisse und dem weiteren Führungskörper mit von diesem getragener Stuhlaufnahme, und
- 3: vergrößert, ausschnittsweise das Ausführungsbeispiel nach 2.
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In der Zeichnung sind grundsätzlich übereinstimmende Teile mit übereinstimmenden Bezugsziffern versehen.
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Allgemein mit 1 ist die Vorrichtung zur Abstützung und zur beweglichen Führung eines Stuhles 2 beziffert. Die Stühle gemäß 1 sind einem Tisch in dem gezeigten Ausführungsbeispiel nach 1 zugeordnet. Die Vorrichtung 1 weist einen einem Gehäuse 4 vorgesehenen, als Langlaufführung 5 ausgebildete Führungskulisse mit Kopfplatten 6 und 9 mit einem in der Führungskulisse verfahrbaren, eine Stuhlaufnahme 7 des Stuhles 2 abstützenden Laufwagen 8, wobei der Laufwagen 8 entlang einer innerhalb der Langlaufführung angeordneten Führungsschiene beweglich ist und wobei das Gehäuse 4 einen auf dem Boden eines Gebäudes abstützbaren, im Wesentlichen U-förmigen Grundkörper 10 aufweist. Dieses Gehäuse 4 ist über ein Deckelteil 11 zu verschließen. Das Deckelteil 11 weist zwei schlitzförmige Langlöcher 12 auf, die von dem Laufwagen 8 zur translatorischen Bewegung der Stuhlaufnahme 7 in Längsrichtung (Pfeil 13 in 3), bewegbar sind.
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Zusätzlich zu der Führungskulisse 6 mit ihrer Langlaufführung 5 ist ein weiterer Führungskörper 14 vorgesehen, der seinerseits Führungskörperlanglaufführungen aufweist. Diese Führungskörperlanglaufführungen 15 sind in Seitenwänden des Führungskörpers 14 ausgebildet. Der weitere Führungskörper 14 ist über Schraubverbindungen an dem Laufwagen 8 befestigt und kann somit mit dem Laufwagen entsprechend den Pfeilrichtungen 13 hin und her translatorisch bewegt werden.
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Die Stuhlaufnahme 7 ist auf diesem weiteren Führungskörper 14 abgestützt. Diese Stuhlaufnahme 7 ist im Wesentlichen U-förmig gestaltet, so dass die Stuhlaufnahme den Führungskörper oben und jeweils seitlich umgreift und mit entsprechenden abgewinkelten Führungskörpern in die Führungskörperlanglaufführung 15 eingreifen, so dass die Stuhlaufnahme in diesen Führungskörperlanglaufführungen 15 entsprechend den Pfeilrichtungen 16 in 3 translatorisch bewegt werden kann, also in einer Richtung, die quer zu der Längsrichtung 13 der Langlaufführung 5 der Führungskulisse ausgebildet ist. Damit ist der Stuhl 2, der in die Aufnahmehülse 17 der Stuhlaufnahme 7 eingebracht werden kann, auf den Tisch 3 zu und von diesem weg zu bewegen, kann jedoch auch mitsamt dem Stuhl parallel zur vorderen Tischkante des Tisches 3 hin und her bewegt werden.