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Die Erfindung betrifft eine Fahrzeugabschattungsvorrichtung mit einer Stoffbahn, die zwischen einer flächigen Abschattungsstellung und einer Ablagestellung in einem Ablageraum verstellbar ist.
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Aus der
DE 32 48 413 A1 ist eine Fahrzeugabschattungsvorrichtung mit einem beweglichen Himmel bekannt geworden, der unter einem Deckel eines Hebe- oder Spoilerdaches eines Fahrzeugs bewegbar angeordnet ist und zum Freigeben der abzudeckenden Fläche in einen Aufnahmeraum verlagerbar ist. Der Himmel kann ein starrer Himmel, ein aus textilem Material gebildeter und im Aufnahmeraum rolloartig aufwickelbarer Himmel oder auch eine harmonikaartig faltbare Folie sein, die durch manuelles Betätigen eines Zugspriegels in den Aufnahmeraum einschiebbar ist und sich dabei in Falten legt.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine eingangs genannte Fahrzeugabschattungsvorrichtung zu schaffen, die im Hinblick auf das Ablegen der Stoffbahn in einen Ablageraum verbessert ist.
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Die Aufgabe wird bei der eingangs genannten Fahrzeugabschattungsvorrichtung erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass eine drehbar gelagerte und antreibbare Antriebswalze vorgesehen ist und dass die Stoffbahn derart in Kontakt mit einer Umfangsfläche der Antriebswalze geführt ist, dass die angetriebene Antriebswalze die Stoffbahn aus ihrer Abschattungsstellung in den Ablageraum transportiert.
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Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben.
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Mittels der drehbar gelagerten Antriebswalze der Fahrzeugabschattungsvorrichtung wird demnach die Stoffbahn aus einer bzw. ihrer ausgezogenen oder ausgefahrenen Abschattungsstellung in den Ablageraum bewegt, geschoben oder transportiert, um die abzuschattende Fläche zumindest teilweise freizugeben. Die Antriebswalze stellt demnach keine die Stoffbahn aufwickelnde Wickelwelle dar, sondern ein Transportmittel für die Stoffbahn auf ihrem Weg in den Ablageraum.
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Die Stoffbahn ist derart geführt, dass sie zumindest bei ihrer von der Antriebswalze erzeugten Bewegung in den Ablageraum in Kontakt mit der Umfangsfläche der Antriebswalze ist. Dieser Kontakt ist derart gestaltet und ist derart innig, dass die angetriebene Antriebswalze die Stoffbahn aus ihrer Abschattungsstellung in den Ablageraum transportiert, wobei zweckmäßigerweise nur geringer Schlupf oder insbesondere kein Schlupf zwischen der Antriebswalze und der Stoffbahn auftritt. Beim aktiven Einschieben der Stoffbahn in den Ablageraum legt sich die Stoffbahn im Ablageraum bevorzugt in Falten und wird somit platzsparend untergebracht und abgelegt.
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Die Gestaltung und die Abmessungen des Ablageraums können in Abhängigkeit des zur Verfügung stehenden Bauraums vorgenommen und dimensioniert werden. So kann beispielsweise der Ablageraum in z-Richtung oder in vertikaler Richtung bzw. senkrecht zum Fahrzeugdach vergleichsweise klein oder niedrig ausgelegt werden und dafür in x-Richtung oder Auszugsrichtung vergleichsweise lang gestaltet werden. Jedoch liegen grundsätzlich keine insbesondere von einer Wickelwelle mit sich änderndem Durchmesser ausgehenden Beschränkungen für die Auslegung und Gestaltung des Ablageraums vor.
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Als Stoffbahn wird jegliches Abschattungsmaterial bezeichnet, das geeignet ist, eine flächige Abdeck- oder Abschattungsstellung einzunehmen und in Kontakt mit der Antriebswalze in eine insbesondere mit mehreren Faltungen gefaltete Ablagestellung überführt zu werden. Das Material der Stoffbahn ist z. B. ein Stoff wie ein Gewebe, kann aber auch eine Folie oder dergleichen sein.
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Die Antriebswalze ist z. B. eine Rolle mit zylindrischer Umfangsfläche, die mittels einer Drehachse drehbar gelagert ist.
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Zweckmäßigerweise ist die Stoffbahn mittels einer Andruckeinrichtung in Transportkontakt mit der Umfangsfläche der Antriebswalze gehalten. Die Andruckeinrichtung gewährleistet, dass die Stoffbahn stets mit einem ausreichenden Anpressdruck an der Antriebswalze gehalten ist und von dieser transportiert oder verlagert werden kann.
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In einer bevorzugten Gestaltung weist die Andruckeinrichtung zumindest eine Gleitfläche auf, mit der die Stoffbahn gegen die Umfangsfläche der Antriebswalze gehalten ist. Die Gleitfläche kann eben oder auch konkav oder konvex gekrümmt sein. Des Weiteren kann die Andruckeinrichtung alternativ oder zusätzlich zumindest eine insbesondere antreibbare Andruckrolle umfassen. Bei Verwendung einer Andruckrolle wird ein Gleitkontakt zwischen der Stoffbahn und der Andruckeinrichtung vermieden.
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Es ist besonders bevorzugt, dass die Antriebswalze auf ihrer Umfangsfläche eine Transportstruktur oder ein Transportmaterial zum Bereitstellen eines Transportkontaktes mit der Stoffbahn aufweist. Eine solche Transportstruktur oder ein solches Transportmaterial erhöht die Fähigkeit der Umfangsfläche der Antriebswalze, die Stoffbahn im Wesentlichen ohne Schlupfbewegung relativ zur Antriebswalze zu transportieren. Zweckmäßigerweise kann die Antriebswalze auf ihrer Umfangsfläche zumindest einen insbesondere ringförmig angeordneten Reibabschnitt oder Reibbelag aufweisen. Ein Reibabschnitt oder ein Reibbelag kann eine solche Transportstruktur oder ein solches Transportmaterial darstellen. Die Antriebswalze kann eine solche Transportstruktur oder einen Reibbelag an ihrer gesamten Umfangsfläche oder z. B. nur an einigen ringförmigen Abschnitten aufweisen.
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Zweckmäßigerweise ist die Antriebswalze an ihrem Umfang derart gestaltet, dass die Stoffbahn ausgehend von einem Mittelbereich der Antriebswalze zu den beiden Seiten hin (in y-Richtung oder Querrichtung bzw. in Richtung der Drehachse der Antriebswelle) gespannt wird. Eine solche Stoffspannung kann z. B. durch eine Struktur mit Rippen, die am Umfang schräg verlaufen oder in der Art eines Gewindes angeordnet sind, oder grundsätzlich auch durch solche Strukturformen, die bei der Rotation der Antriebswalze sowohl ohne wie auch mit Relativbewegung zur Stoffbahn eine solche Querverlagerung oder Querspannung erzeugen können, erzielt werden. Eine solche Struktur kann grundsätzlich auch eine Reduzierung oder eine Vermeidung von Schlupf zwischen der Antriebswalze und der Stoffbahn bewirken oder zumindest unterstützen.
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Wenn die Stoffbahn im Ablageraum bevorzugt gefaltet abgelegt ist, kann es zweckmäßig sein, dass sie eine Struktur oder Mittel aufweist, die die Faltungen vorgeben und die insbesondere bei in Abdeck- oder Auszugstellung gespannter Stoffbahn für einen Betrachter im Wesentlichen unauffällig sind.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform weist die Stoffbahn frontseitig einen Zugspriegel auf, der beidseits an Führungsschienen geführt und bevorzugt von einem Zugspriegelantrieb verstellbar ist. Mittels des Zugspiegels wird die Stoffbahn aus dem Ablageraum in ihre Abdeckstellung ausgezogen. Dabei ist zweckmäßigerweise die Antriebswalze unter einer gegen die Auszugsrichtung wirkenden Vorspannung gehalten, damit die Stoffbahn selbst unter einer gewissen Vorspannung und damit in ihrer Auszug- und Abdeckstellung faltenfrei gehalten ist.
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Die Antriebswalze, die zum Transportieren der Stoffbahn in den Ablageraum antreibbar ist, kann zweckmäßigerweise auch zum Ausziehen der Stoffbahn aus dem Ablageraum angetrieben werden. Die Antriebsgeschwindigkeit der Antriebswalze und die Antriebsbewegung des Zugspriegels sind zweckmäßigerweise aufeinander abgestimmt.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen, dass die Antriebswalze beim Transport der Stoffbahn in den Ablageraum mit einer zur Bewegung des Zugspriegels synchronen Stoffbahn-Transportbewegung oder mit einer zur Bewegung des Zugspriegels asynchronen schnelleren Stoffbahn-Transportbewegung angetrieben wird. Wenn die Transportgeschwindigkeit der Stoffbahn beim Einschieben in den Ablageraum größer ist als die Antriebsgeschwindigkeit des angetriebenen Zugspriegels, wird die Stoffbahn durch die sich mit Schlupfbewegung relativ schneller drehende Antriebswalze unter Vorspannung gehalten.
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Zweckmäßigerweise ist der Ablageraum von einem Gehäuse zumindest teilweise oder im Wesentlichen vollständig umgeben. Das Gehäuse ist zweckmäßigerweise unter dem Fahrzeugdach und angrenzend an die abzuschattende Dachfläche angebracht. Die Antriebswalze kann außerhalb oder vor dem Gehäuse angeordnet sein, so dass die Stoffbahn durch eine insbesondere schlitzförmige Öffnung in den Ablageraum im Gehäuse geführt ist und sich darin in Falten legen kann. Die Antriebswalze kann auch im Gehäuse aufgenommen und darin drehbar und antreibbar gelagert sein, so dass das Gehäuse mit der Antriebswalze und zweckmäßigerweise auch mit dem Antrieb als Baueinheit im Fahrzeug angebracht werden kann.
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Vorzugweise ist ein dem Zugspriegel gegenüberliegendes Ende der Stoffbahn im Ablageraum oder an einem Bauteil im oder am Ablageraum oder in einem oder an einem Gehäuse des Ablageraums befestigt. Damit ist die Stoffbahn dauerhaft betriebssicher angeordnet und auch bei einer Fehlfunktion gegen vollständiges Herausziehen aus dem Ablageraum gesichert.
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Die Antriebswalze ist insbesondere als zylindrische Rolle mit einer über ihre Länge linearen Drehachse gebildet. Andererseits kann die Antriebswalze auch eine gekrümmte Drehachse aufweisen, wobei als gekrümmte Drehachse z. B. eine sich kontinuierlich bogenförmig erstreckende Drehachse oder eine aus linearen Segmenten, die jeweils unter einem Winkel zueinander stehen, zusammengesetzte Drehachse verstanden werden kann. Die Antriebswalze kann beispielsweise bei nichtlinearer Drehachse flexibel und elastisch gebildet sein oder aus mehreren starren Walzenelementen gebildet sein, die in Längsrichtung nebeneinander angeordnet sind und deren jeweilige Drehachsen unter einem Winkel zueinander stehen. Eine Ausführungsform der Antriebswalze mit nichtlinearer oder gekrümmter Drehachse ermöglicht die Anpassung an ein in Querrichtung gekrümmtes Fahrzeugdach bzw. an einen gekrümmten abzuschattenden Dachabschnitt.
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Eine Antriebseinrichtung für die Antriebswalze kann z. B. als Elektromotor oder Getriebemotor direkt an der Antriebswalze angekoppelt oder auch in der Antriebswelle integriert sein. Die Antriebseinrichtung kann auch einen motorisch angetriebenen Antriebsriemen oder Zahnriemen aufweisen, der mit einer mit der Antriebswalze verbundenen Riemenscheibe bzw. mit einem Zahnrad zusammenwirkt.
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Die Fahrzeugabschattungsvorrichtung kann mit den Führungsschienen z. B. an der Unterseite eines bewegbaren Deckels eines Fahrzeugdaches gelagert sein oder sie ist an einem Dachrahmen eines Fahrzeugdaches oder an einem Schiebedachrahmen einer am Dach anzubringenden Schiebedachbaueinheit angebracht.
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Grundsätzlich kann die Fahrzeugabschattungsvorrichtung unter einem Fahrzeugdach wie auch hinter Fahrzeugscheiben angeordnet sein und die Auszugsrichtung ist aufgrund einer entsprechenden Anordnung des Ablageraums und des Zugspriegels in unterschiedliche Richtungen möglich. Das Verschieben des Zugspriegels kann mittels eines Antriebsmotors über Antriebskabel oder auch manuell erfolgen.
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Nachfolgend wird die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Fahrzeugabschattungsvorrichtung unter Bezugnahme auf die Zeichnung näher erläutert. Es zeigt:
- 1 in einer isometrischen Ansicht ein Fahrzeugdach mit einer abzuschattenden Dachfläche und einer Fahrzeugabschattungsvorrichtung; und
- 2 in einer Längsschnittansicht in schematischer Darstellung die Fahrzeugabschattungsvorrichtung.
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Ein Fahrzeug wie z. B. ein PKW weist ein Fahrzeugdach 1 mit einem transparenten Dachabschnitt 2 auf, der z. B. von einem fest angebrachten Dachabschnitt oder von einem Glasdeckel eines Schiebedaches gebildet ist. Unter dem Fahrzeugdach 1 ist eine Fahrzeugabschattungsvorrichtung 3 mit einer bewegbaren Stoffbahn 4 zum Abschatten des transparenten Dachabschnitts 2 angeordnet.
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Die Stoffbahn 4 weist an ihrem frontseitigen oder vorderseitigen Betätigungsende einen Betätigungs- oder Zugspiegel 5 auf, der an seinen beiden seitlichen Enden an Führungsschienen 6 gelagert ist, die am Fahrzeugdach 1 beidseits des Dachabschnitts 2 längs verlaufend angeordnet sind und zum Öffnen und Schließen der Stoffbahn 4 bzw. zum Ausfahren oder Ausziehen wie auch zum Einfahren oder Ablegen und zum Abdecken bzw. zum Freigeben des Dachabschnitts 2 längs bewegbar ist.
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Unter dem Fahrzeugdach 1 und hinter dem abzuschattenden Dachabschnitt 2 ist ein Ablageraum 7 für die Stoffbahn 4 angeordnet, der sich über die Breite des Dachabschnitts 2 und der Stoffbahn 4 erstreckt und von einem Gehäuse 8 umgeben ist, das zweckmäßigerweise an der Unterseite 9 des Fahrzeugdachs 1 oder an einem Dachrahmen, der den Dachabschnitt 2 begrenzt oder einen öffnungsfähigen Deckel z. B. eines Spoilerdaches oder dergleichen lagert, angebracht ist. Die Stoffbahn 4 ist an ihrem dem vorderseitigen Betätigungsende bzw. dem Zugspiegel 5 gegenüber liegenden Hinterende oder Hinterrand 10 im Ablageraum 7 festgelegt und z. B. am Gehäuse 8 befestigt, zweckmäßigerweise an einem hinteren Bereich oder einer hinteren Wand des Gehäuses 8. Am Vorderende oder im Vorderbereich des Ablageraums 7 bzw. des Gehäuses 8 ist eine drehbar gelagerte Transport- oder Antriebswalze 11 mit ihrer Drehachse 12 derart abgeordnet, dass ein Spalt 13 zwischen der Umfangsfläche 14 der Antriebswalze 11 und der Unterseite 9 des Fahrzeugdachs 1 verbleibt, durch den die Stoffbahn 4 geführt ist. Die Stoffbahn 4 ist angrenzend an ihre flächige Abdeckstellung unter dem Dachabschnitt 2 über die Umfangsfläche 14 der Antriebswalze 11 auf der zur Unterseite 9 des Fahrzeugdachs 1 hin gewandten Oberseite der Antriebswalze 11 geführt. Zweckmäßigerweise ist die Antriebswalze 11 derart positioniert, dass die Stoffbahn 4 tangential aus ihrer flächigen Abdeckstellung an der Umfangsfläche 14 anliegt, jedoch kann auch eine Umlenkung oder eine Umlenkrolle (nicht dargestellt) vor der Antriebswalze 11 auf der Höhe der flächigen Abdeckstellung der Stoffbahn 4 angeordnet sein, so dass die Position der Antriebswalze 11 gegenüber der Darstellung der 2 variiert werden kann, insbesondere der Abstand zur Unterseite 9 des Fahrzeugdachs 1 hin.
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Die Breite der Antriebswalze 11 (die die Länge der Antriebswalze 14 in Richtung der Breite der Stoffbahn 4 ist) entspricht zumindest der Breite der Stoffbahn 4.
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Die Fahrzeugabschattungsvorrichtung 1 weist des Weiteren eine Andruckeinrichtung 15 auf, die derart in Zuordnung zur Antriebswalze 11 angeordnet ist, dass sie unter Bildung eines Führungsspaltes 16 unmittelbar benachbart zur Umfangsfläche 14 der Antriebswalze 11 positioniert ist. Durch diesen Führungsspalt 16 ist die Stoffbahn 4 geführt.
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Die Andruckeinrichtung 15 ist z. B. als ebene oder gekrümmte glatte Gleitfläche 17 gebildet, die vertikal bzw. in z-Richtung oberhalb der Umfangsfläche 14 der Antriebswalze 11 positioniert ist, so dass die Stoffbahn 4 in ebener Verlängerung ihrer Position in der Abdeckstellung gerade und ohne Umlenkung dem Führungsspalt 16 zugeführt wird.
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Die Position der Andruckeinrichtung 15 bezüglich der Antriebswalze 11 kann variiert werden. So kann die Andruckeinrichtung 15 in Umfangsrichtung der Antriebswalze 11 weiter einwärts in den Ablageraum 7 angeordnet sein (in 2 in Uhrzeigersinn versetzt), so dass der Spalt 13 in seiner Höhe reduziert sein kann und lediglich zum Hindurchführen der Stoffbahn 4 dimensioniert sein muss.
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Die Umfangsfläche 14 der Antriebswalze 11 weist eine solche Struktur oder einen solchen hohen Reibwert auf, dass die von einem Antrieb angetriebene rotierende Antriebswalze 11 die Stoffbahn 4, die von der Andruckeinrichtung 15 bzw. der Gleitfläche 17, die glatt ist und einen geringen Reibwert aufweist, gegen die Umfangsfläche 14 der Antriebswalze 11 gedrückt wird, aus ihrer Abdeckstellung in den Ablageraum 7 verlagern oder transportieren kann. Die Stoffbahn 4 legt sich im Ablageraum 7 in Falten und wird bei fortschreitendem Transport der Stoffbahn 4 in den Ablageraum 7 dichter gefaltet und/oder gestopft.
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Die Höhe des Ablageraums 7 bestimmt die Faltenbildung der abgelegten Stoffbahn 4. So kann die Höhe des Ablageraums 7 (in z-Richtung oder senkrecht zum Fahrzeugdach) z. B. nur geringfügig größer sein als der Durchmesser der Antriebswalze 11 mit der gegebenenfalls zu addierenden Bauhöhe der Andruckeinrichtung 15. Eine solche vorteilhaft flache oder niedrige Bauhöhe ist nicht von einem sich ändernden Wickeldurchmesser einer aus dem Stand der Technik bekannten Wickelwelle abhängig, deren Wickeldurchmesser beim Aufwickeln der Stoffbahn wesentlich zunimmt.
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Um die Stoffbahn 4 aus ihrer flächigen Abdeck- oder Abschattungsstellung unter dem abzuschattenden Dachabschnitt 2 in ihre Ablagestellung in den Ablageraum 9 zu verlagern, wird die Antriebswalze 11 von einer Antriebseinrichtung zur Rotation in eine erste Transportrichtung angetrieben (in 2 im Uhrzeigersinn), so dass sie die Stoffbahn 4, die von der Andruckeinrichtung 15 gegen die Umfangsfläche 14 gedrückt wird, aus ihrer Abdeckstellung zieht und in den Ablageraum 9 transportiert.
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Die Antriebseinrichtung weist z. B. einen direkt an der Antriebswalze 11 angekoppelten Getriebemotor oder einen motorisch angetriebenen Antriebsriemen oder Zahnriemen auf, der mit einer mit der Antriebswalze 11 verbundene Riemenscheibe bzw. mit einem Zahnrad zusammenwirkt (eine Antriebeinrichtung mit ihren Bauteilen ist nicht dargestellt).
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Die Antriebswalze 11 dient somit dem Transport der Stoffbahn 4 über den Kontakt an der Umfangsfläche 14 der Antriebswalze 11. Da die Stoffbahn 4 nicht auf der Antriebswalze 11 aufgewickelt wird, ändert sich deren Durchmesser nicht und der Bauraum für die Anordnung der Antriebswalze 11 kann vergleichsweise niedrig sein.
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Der Zugspriegel 5 ist zweckmäßigerweise gleichfalls angetrieben, z. B. über ein Antriebskabel, das jeweils in oder an der Führungsschiene 6 verläuft und z. B. mit dem daran gelagerten Gleiter des Zugspriegels 5 verbunden ist.
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Zweckmäßigerweise ist die Antriebswalze 11 beim Transport der Stoffbahn 4 in den Ablageraum 7 mit einer zur Bewegung des Zugspriegels 5 asynchronen schnelleren Stoffbahn-Transportbewegung angetrieben. Wenn die Transportgeschwindigkeit der Stoffbahn 4 beim Einschieben in den Ablageraum 7 größer ist als die Antriebsgeschwindigkeit des angetriebenen Zugspriegels 5, wird die Stoffbahn 4 durch die sich mit Schlupfbewegung relativ schneller drehende Antriebswalze 11 unter Vorspannung gehalten, so dass eine Faltenbildung vermieden wird.
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Der Ablageraum 7 kann sich in Abhängigkeit der unterzubringenden Stoffbahn 4 in Längsrichtung über eine größere Länge erstrecken und dabei eine geringe Höhe aufweisen, die wesentlich geringer sein kann wie der Durchmesser einer Wickelwelle mit aufgewickelter Rollobahn bei gleicher Länge der Rollobahn. Damit ist der Ablageraum 7 an den Einbauraum unter einem Fahrzeugdach besser anpassbar und er beansprucht weniger Bauraum in vertikaler Richtung im Kopfraum unter dem Fahrzeugdach.
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Die in der Beschreibung und anhand des Ausführungsbeispiels sowie der Figuren offenbarten einzelnen Merkmale können in beliebigen technisch zweckmäßigen Anordnungen und Gestaltungen mit dem jeweiligen Erfindungsgegenstand in seiner allgemeinen Form kombiniert werden.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Fahrzeugdach
- 2
- Dachabschnitt
- 3
- Fahrzeugabschattungsvorrichtung
- 4
- Stoffbahn
- 5
- Zugspiegel
- 6
- Führungsschiene
- 7
- Ablageraum
- 8
- Gehäuse
- 9
- Unterseite
- 10
- Hinterrand
- 11
- Transport- oder Antriebswalze
- 12
- Drehachse
- 13
- Spalt
- 14
- Umfangsfläche
- 15
- Andruckeinrichtung
- 16
- Führungsspalt
- 17
- Gleitfläche
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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