DE102017203440A1 - Kraftfahrzeug - Google Patents
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Abstract
Aus der DE 102007026380 A1 ist ein Kraftfahrzeug bekannt, bei dem eine aufblasbare Armlehne vorgesehen ist. Aufgabe der Erfindung ist es ein Kraftfahrzeug zu schaffen, bei dem ein verstaubarer Tisch im Bereich eines Sitzteils eines Fahrzeugsitzes in einer Gebrauchsposition aufbaubar ist und in einer Nicht-Gebrauchsposition in einem Hohlraum eines Kraftfahrzeugbauteils verstaubar ist.Dies wird dadurch erreicht, dass in einem Hohlraum eines Fahrzeugbauteiles ein aufblasbarer Tisch in einer Nicht-Gebrauchsposition angeordnet ist und dass in einer Gebrauchsposition der Tisch unter Bildung einer Tischfläche (10) aufgeblasen ist und dass die Tischfläche des aufgeblasenen Tisches einen vorbestimmten Höhen-Abstand zu einer darunter befindlichen Sitzfläche eines Sitzes aufweist.
Description
- Die Erfindung betrifft ein Kraftfahrzeug gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
- Aus der
DE 10 2007 026 380 A1 ist ein Kraftfahrzeug bekannt, bei dem eine Armlehne einen Grundkörper und eine Armauflagefläche aufweist. An dem Grundkörper ist mindestens ein aufblasbares und/oder belüftbares Kissen zur Ausbildung der Armauflagefläche vorgesehen. - Aus der
DE 10 2007 052 975 A1 ist ein Kraftfahrzeug bekannt, bei dem auf der Beifahrerseite vor einem Beifahrersitz kein Armaturenbrett vorgesehen ist oder ein in der Tiefe wesentlich reduziertes Armaturenbrett ausgebildet ist. In dem vor dem Beifahrersitz gebildeten freien Raum ist ein Tisch ausgebildet. Der Tisch kann mittels einer Bewegungsmechanik in einer Gebrauchsposition und in einer Ruheposition verfahrbar sein und in diesen Positionen arretierbar sein. - Aus der
DE 10 2013 015 852 A1 ist ein Kraftfahrzeug bekannt, bei dem zwischen zwei Fahrzeugsitzen eine Mittelarmlehne angeordnet ist, die zusätzlich zur Funktion als Armlehne eine Tischplattenfunktion aufweist. - Aufgabe der Erfindung ist es ein Kraftfahrzeug zu schaffen, bei dem ein verstaubarer Tisch im Bereich eines Sitzteils eines Fahrzeugsitzes in einer Gebrauchsposition aufbaubar ist und in einer Nicht-Gebrauchsposition in einem Hohlraum eines Kraftfahrzeugbauteils verstaubar ist.
- Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
- In einem Fahrzeuginnenraum eines erfindungsgemäßen Kraftfahrzeuges ist gegebenenfalls eine Mittelkonsole zwischen den zwei vorderen Sitzen und gegebenenfalls eine Mittelkonsole zwischen zwei Rücksitzen vorgesehen. Ferner weist das erfindungsgemäße Kraftfahrzeug vordere Seitentüren und gegebenenfalls hintere Seitentüren oder hintere Seitenwände auf.
- Vorteilhafterweise ist in einem Hohlraum eines Fahrzeugbauteiles ein aufblasbarer Tisch in einer Nicht-Gebrauchsposition angeordnet. In einer Gebrauchsposition ist der Tisch unter Bildung einer Tischfläche aufgeblasen. Die Tischfläche des aufgeblasenen Tisches weist einen vorbestimmten Höhen-Abstand zu einer darunter befindlichen Sitzfläche eines Sitzes auf.
- In einer vorteilhaften Ausführungsform ist der Tisch durch eine Hohlkammerstruktur ausgebildet, die zumindest ein sich in vertikaler Richtung erstreckendes Stützelement und einen in der waagrechten Ebene befindlichen Rahmen aufweist. Das Stützelement ist mit dem Rahmen verbunden.
- Der Rahmen weist vorteilhafterweise in der aufgeblasenen Gebrauchsposition einen U-förmigen oder rechteckförmigen oder kreisförmigen Aufbau auf.
- In einer vorteilhaften Ausführungsform ist eine Auflage vorgesehen, die eine Tischfläche bildet, wobei die Auflage aus aufrollbaren Bauteilen besteht.
- Vorteilhafterweise erstrecken sich die aufrollbaren Bauteile im ausgerollten Zustand und im aufgeblasenen Zustand des Rahmens über die Breite des Rahmens und liegen auf einer Auflagefläche der Hohlkammerelemente des Rahmens auf.
- In einer vorteilhaften Ausführungsform stehen in der Gebrauchsposition des Tisches die Lamellen an ihren Längsstirnflächen in einem formschlüssigen Eingriff miteinander.
- Die aufrollbaren Bauteile sind vorteilhafterweise Lamellen, die einen flachen, rechteckförmigen Querschnitt aufweisen.
- In einer vorteilhaften Ausführungsform sind mindestens zwei Spiralfedern oder Rollfedern vorgesehen.
- Vorteilhafterweise ist an der jeweiligen Rollfeder ein jeweiliges stirnseitiges Ende der jeweiligen Lamelle befestigt.
- In der Nicht-Gebrauchsposition des Tisches befindet sich vorteilhafterweise die jeweilige Rollfeder mit den daran befestigten jeweiligen Lamellen und der an den Rollfedern befestigten Hohlkammerstruktur aufgewickelt in dem Hohlraum des betreffenden Kraftfahrzeugbauteils.
- Ein jeweiliges vorderes Ende der jeweiligen Rollfeder und/oder die vorderste Lamelle sind/ist in einer vorteilhaften Ausführungsform an einem vorderen Ende des Rahmens der Hohlkammerstruktur befestigt, so dass beim Aufblasen der Hohlkammerstruktur in die Gebrauchsposition des Tisches die Lamellen und die Hohlkammerstruktur mit den Rollfedern abgewickelt werden.
- Vorteilhafterweise ist eine Sensorvorrichtung vorgesehen, die beim Auftreten eines Fahrzeug-Crashs ein Signal erzeugt. An dem Tisch ist mindestens ein Empfänger angeordnet, der beim Eingang eines Crash-Signales mindestens ein Notventil öffnet. Das jeweilige Notventil ist an der Hohlkammerstruktur angeordnet.
- Eine Ausführungsform der Erfindung wird nachstehend anhand der Zeichnungen beispielshalber beschrieben. Dabei zeigen:
-
1 eine perspektivische Darstellung eines verstaubaren Tisches in einer Gebrauchsposition und -
2 eine Ansicht von vorne auf den in der1 gezeigten Tisch. - In einem Kraftfahrzeug kann in einem Hohlraum einer Seitentür ein Tisch
1 in einem deaktivierten Zustand oder in einer Nicht-Gebrauchsposition verstaut sein. In einem aktivierten Zustand oder einer Arbeitsposition oder einer Gebrauchsposition4 befindet sich der Tisch1 oberhalb der Oberschenkel eines auf einem Sitz befindlichen Fahrzeuginsassen. - Ein Tisch-Ende
1a , das dem auf dem Sitz befindlichen Fahrzeuginsassen zugewandt ist, ist in einem arbeitsgerechten Abstand vor einem Oberkörper des auf dem Sitz befindlichen Fahrzeuginsassen angeordnet, wie dies aus der Tischanordnung derDE 10 2007 052 975 A1 bekannt ist. - In einer anderen Ausführungsform ist mindestens ein Tisch entsprechend der
DE 10 2013 015 852 A1 in einem Hohlraum einer vorderen Mittelkonsole angeordnet und bewegt sich in Fahrzeugquerrichtung aus dem in der Mittelkonsole ausgebildeten Hohlraum in die Gebrauchsposition4 . - In einer anderen Ausführungsform ist eine hintere Mittelarmlehne in einem Fondbereich vorgesehen. Mindestens ein Tisch
1 ist in einem Hohlraum der hinteren Mittelarmlehne angeordnet und bewegt sich in Fahrzeugquerrichtung aus dem in der Mittelkonsole ausgebildeten Hohlraum in die Gebrauchsposition4 . - Der Tisch
1 weist eine Hohlkammerstruktur2 auf. Die Hohlkammerstruktur2 besteht in der gezeigten Ausführungsform aus einem in der Seitenansicht dreieckförmigen in senkrechter Richtung sich erstreckenden Stützelement3 . Das senkrecht sich erstreckende Stützelement3 ist mit einem in einer waagrechten Ebene in der Arbeitsposition oder Gebrauchsposition4 sich befindenden U-förmigen Rahmen5 aus aufgeblasenen Hohlkammerelementen6 ,7 8 verbunden. - In der gezeigten Ausführungsform haben die Hohlkammerelemente
6 ,7 8 sowie das Stützelement3 einen rechteckförmigen oder quadratischen Querschnitt. In einer anderen Ausführungsform können die Hohlkammerelemente6 ,7 8 einen kreisförmigen Querschnitt aufweisen. - Auf einer nach oben gerichteten Außenfläche
6a ,7a und8a des jeweiligen Hohlkammerelementes6 ,7 ,8 ist eine aus Lamellen9a bis9k gebildete Tischfläche10 vorgesehen. Die Lamellen9a bis9k können in einer Rollbewegung auf die Außenflächen6a ,7a und8a der Hohlkammerelemente6 ,7 ,8 aufgelegt werden. - Die Tischfläche
10 hat eine nutzbare Breite B, die beispielsweise bei 20 cm ≤ B ≤ 40 cm liegt. Eine nutzbare Länge Lnutz der Tischfläche10 liegt beispielsweise bei 40 cm ≤ Lnutz ≤ 60 cm liegt. Eine Gesamtlänge Lges der Tischfläche10 liegt beispielsweise bei 50 cm ≤ Lnutz ≤ 70 cm liegt. - In der in der
1 gezeigten Ausführungsform sind zum Aufrollen der Lamellen9a bis9k aus der Gebrauchsposition4 in die Nicht-Gebrauchsposition4 zwei ausgerollte Rollfedern13 ,14 vorgesehen. Ein der Tischfläche10 abgewandtes, hinteres Ende 15, 16 der jeweiligen Rollfeder13 ,14 ist zum einem an einem jeweiligen Ende11 ,12 des jeweiligen Hohlkammerelementes6 ,7 und zum anderen am fahrzeuginnenseitigen Anbringungsort, d.h., an einer Wand des Hohlraumes des benachbarten Fahrzeugbauteiles befestigt. - In der gezeigten Ausführungsform ist das Fahrzeugbauteil beispielsweise die Wand des Hohlraumes der benachbarten Seitentür oder die Wand des Hohlraumes der benachbarten Mittelarmlehne.
- Die Rollfeder
13 ,14 ist in der Regel als eine Spiralfeder ausgebildet. An der jeweiligen Rollfeder13 ,14 ist ein jeweiliges stirnseitiges Ende19a bis19k und20a bis20k der jeweiligen Lamelle9a bis9k befestigt. Ein jeweiliges vorderes Ende21 ,22 der jeweiligen Rollfeder13 ,14 und/oder die vorderste Lamelle9a ist an einem vorderen Ende5a des Rahmens5 befestigt, so dass beim Aufblasen der Hohlkammerstruktur 2 in die Gebrauchsposition4 des Tisches1 die Lamellen9 mit den Rollfedern13 ,14 abgewickelt werden. - In einer Ausführungsform ist ein vorderes Ende
21 ,22 der jeweiligen Rollfeder13 ,14 beispielsweise an dem quer verlaufenden Hohlkammerelement8 befestigt. In einer anderen Ausführungsform ist ein vorderes Ende21 ,22 der jeweiligen Rollfeder13 , 14 beispielsweise an dem jeweiligen längsverlaufenden Hohlkammerelement 6,7 befestigt. - Beim Einfahren des Tisches
1 in die Ruheposition wird das in der Hohlkammerstruktur2 befindliche Gas beispielsweise Luft über Ventile und ggf. über eine Vakuumvorrichtung entfernt. Durch das Entlüften der Hohlkammerstruktur2 verliert die Hohlkammerstruktur2 ihre Steifigkeit. - Ab einer vorbestimmten Labilität der Hohlkammerstruktur
2 rollen die unter maximaler Vorspannung stehenden Rollfedern13 ,14 die daran angeordneten Lamelle9a bis9k und über das daran angeordnete Hohlkammerelement8 die entleerte Hohlkammerstruktur2 auf. Im aufgerollten Zustand der Rollfedern13 ,14 weisen die Rollfedern13 ,14 eine minimale Federkraft auf. - In einer Ausführungsform sind die Lamellen
9a bis9k an ihren Längsstirnflächen17a bis17k und18a bis18k bei gegenüberliegenden Lamellen9 zueinander beabstandet oder liegen an einander an. In der1 weist die Lamellen9a eine vordere Längsstirnfläche17a und eine hintere Längsstirnfläche18a auf. Entsprechend weist die Lamellen9b eine vordere Längsstirnfläche17b und eine hintere Längsstirnfläche18b auf. - In einer anderen Ausführungsform können an den Längsstirnflächen
17 und18 der Lamellen9 formschlüssige Verbindungen, beispielsweise Nut- und Federverbindungen oder dergleichen, ausgebildet sein. - Ferner ist ein Notfallventil vorgesehen, das in Abhängigkeit mit einem Crashsensor automatisch bei einem Crash geöffnet wird, so dass der Tisch
1 weich wird und der Tisch1 durch den auf dem Sitz befindlichen Fahrzeuginsassen weggedrückt wird. - ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
- Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
- Zitierte Patentliteratur
-
- DE 102007026380 A1 [0002]
- DE 102007052975 A1 [0003, 0022]
- DE 102013015852 A1 [0004, 0023]
Claims (12)
- Kraftfahrzeug mit einem Fahrzeuginnenraum, gegebenenfalls mit einer Mittelkonsole zwischen zwei vorderen Sitzen und gegebenenfalls mit einer Mittelkonsole zwischen zwei Rücksitzen, mit vorderen Seitentüren und gegebenenfalls mit hinteren Seitentüren oder hinteren Seitenwänden, dadurch gekennzeichnet, dass in einem Hohlraum eines Fahrzeugbauteiles ein aufblasbarer Tisch (1) in einer Nicht-Gebrauchsposition angeordnet ist und dass in einer Gebrauchsposition (4) der Tisch (1) unter Bildung einer Tischfläche (10) aufgeblasen ist und dass die Tischfläche (10) des aufgeblasenen Tisches (1) einen vorbestimmten Höhen-Abstand zu einer darunter befindlichen Sitzfläche eines Sitzes aufweist, so dass sich der Tisch (1) oberhalb der Oberschenkel einer auf dem Sitz befindlichen Person angeordnet ist.
- Kraftfahrzeug nach
Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet, dass der Tisch (1) durch eine Hohlkammerstruktur (2; 3,5) ausgebildet ist, die zumindest ein sich in vertikaler Richtung erstreckendes Stützelement (3) und einen in der waagrechten Ebene befindlichen Rahmen (5) aufweist, und dass das Stützelement (3) mit dem Rahmen (5) verbunden ist. - Kraftfahrzeug nach
Anspruch 2 , dadurch gekennzeichnet, dass der Rahmen (5) in der aufgeblasenen Gebrauchsposition (4) einen U-förmigen oder rechteckförmigen oder kreisförmigen Aufbau aufweist. - Kraftfahrzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Auflage (9) vorgesehen ist, die eine Tischfläche (10) bildet, und dass die Auflage (9) aus aufrollbaren Bauteilen besteht.
- Kraftfahrzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sich die aufrollbaren Bauteile (9) im ausgerollten Zustand und im aufgeblasenen Zustand des Rahmens (5) über die Breite B des Rahmens (5) erstrecken und auf einer Auflagefläche (6a, 7a, 8a) der Hohlkammerelemente (6, 7, 8) des Rahmens (5) aufliegen.
- Kraftfahrzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in der Gebrauchsposition (4) des Tisches (1) die Lamellen (9) an ihren Längsstirnflächen (17, 18) in einem formschlüssigen Eingriff miteinander stehen.
- Kraftfahrzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die aufrollbaren Bauteile (9) Lamellen sind, die einen flachen, rechteckförmigen Querschnitt aufweisen.
- Kraftfahrzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens zwei Spiralfedern oder Rollfedern (13, 14) vorgesehen sind.
- Kraftfahrzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an der jeweiligen Rollfeder (13, 14) ein jeweiliges stirnseitiges Ende (19, 20) der jeweiligen Lamelle (9) befestigt ist.
- Kraftfahrzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sich in der Nicht-Gebrauchsposition des Tisches (1) die jeweilige Rollfeder (13, 14) mit den daran befestigten jeweiligen Lamellen (9) und der Hohlkammerstruktur (2) aufgewickelt in dem Hohlraum des betreffenden Kraftfahrzeugbauteils befindet.
- Kraftfahrzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein jeweiliges vorderes Ende (21, 22) der jeweiligen Rollfeder (13, 14) und/oder die vorderste Lamelle (9a) an einem vorderen Ende (5a) des Rahmens (5) befestigt ist, so dass beim Aufblasen der Hohlkammerstruktur (2) in die Gebrauchsposition (4) des Tisches (1) die Lamellen (9) und die Hohlkammerstruktur (2) mit den Rollfedern (13, 14) abgewickelt werden.
- Kraftfahrzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Sensorvorrichtung vorgesehen ist, die beim Auftreten eines Fahrzeug-Crashs ein Signal erzeugt, dass an dem Tisch (1) mindestens ein Empfänger angeordnet ist, dass der jeweilige Empfänger beim Eingang eines Crash-Signales mindestens ein Notventil öffnet, und dass das jeweilige Notventil an der Hohlkammerstruktur (2) angeordnet ist.
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| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE102017203440.8A DE102017203440A1 (de) | 2017-03-02 | 2017-03-02 | Kraftfahrzeug |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE102017203440.8A DE102017203440A1 (de) | 2017-03-02 | 2017-03-02 | Kraftfahrzeug |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE102017203440A1 true DE102017203440A1 (de) | 2018-09-06 |
Family
ID=63171095
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE102017203440.8A Withdrawn DE102017203440A1 (de) | 2017-03-02 | 2017-03-02 | Kraftfahrzeug |
Country Status (1)
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|---|---|
| DE (1) | DE102017203440A1 (de) |
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