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DE102017200847A1 - Etikett - Google Patents

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DE102017200847A1
DE102017200847A1 DE102017200847.4A DE102017200847A DE102017200847A1 DE 102017200847 A1 DE102017200847 A1 DE 102017200847A1 DE 102017200847 A DE102017200847 A DE 102017200847A DE 102017200847 A1 DE102017200847 A1 DE 102017200847A1
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folding
adhesive
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Abstract

Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist ein Etikett aus einem biegeschlaffen flächigen Material, mit einem Faltbereich und zwei Klebebereichen auf derselben Seite des Etiketts, wobei der Faltbereich die Klebebereiche voneinander trennt Das Etikett wird so um einen längserstreckten Gegenstand herumgefaltet, dass die beiden Klebebereiche des Etiketts deckungsgleich aufeinander liegen und aufeinander haften, wobei in dem Teil des Faltbereichs, der mit dem längserstreckten Gegenstand in Kontakt kommt, kein Klebstoff vorhanden ist. Darüber hinaus weist das Etikett eine Falthilfe auf, die das Falten des Etiketts um den längserstreckten Gegenstand unterstützt.

Description

  • Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist ein Etikett, das an längserstreckten Objekten, wie Schnüren, Kabeln, Halmen, Röhrchen, Drähten und ähnlichem angeordnet werden kann. Das Etikett weist dabei einen beschrifteten Teil auf, der nicht an dem längserstreckten Objekt anliegt. Desweiteren werden Verfahren zur Herstellung derartiger Etiketten und eine Verwendung offenbart.
  • Aus dem Stand der Technik ist eine Vielzahl unterschiedlicher Lösungen für Etiketten für Kabel etc. bekannt. Insbesondere werden verschiedene Formen von Kabelmarkern oder Beschriftungsträgern werden genutzt.
  • Die WO 2008/141 885 A beschreibt ein Kunststoffschild, das vollflächig in Metall eingehüllt ist. Es soll zur Kennzeichnung von elektrischen Bauelementen dienen. Im ungenutzten Zustand ist dieses Kennzeichnungsschild mit einer Reihe gleichartiger Schilder über eine Sollbruchstelle mit einem Trägerelement verbunden, von dem es durch Abbrechen an der Sollbruchstelle getrennt werden kann. Die Herstellung eines derartigen mit Metall beschichteten Kunststoffschildes ist aufwendig und das Kunststoffschild ist wenig flexibel. Insbesondere wiederholte Biegebeanspruchung führt zu einem Bruch.
  • Die EP 2 833 341 A1 offenbart ein Etikett, das aus einem Materialstreifen besteht, der von einer ganzen Reihe ähnlicher Streifen, die parallel zueinander angeordnet sind, abgebrochen werden kann. Der einzelne Streifen weist dann neben einem streifenförmigen Beschriftungsträger eine ösenartige Öffnung auf, durch die der Beschriftungsträger geführt werden kann. Der Beschriftungsträger weist seitliche Verdickungen auf, die als Rastpunkte in der ösenartigen Öffnung wirken. Zur Montage wird der streifenförmige Beschriftungsträger um das Kabel herum gelegt und durch die Öse geführt. Ein Lösen des Streifens vom Kabel wird durch die Verdickungen verhindert, die ein Zurückrutschen des Beschriftungsträgers in der Öse verhindern.
  • Bekannte, besonders einfache Beschriftungsträger und Etiketten sehen vor, als einfacher Streifen mittig gefaltet zu werden. In dieser Faltung kommt dann das längserstreckte Objekt zu liegen, an dem das Etikett befestigt wird. Die Streifen sind einseitig mit Klebstoff beschichtet, so dass die beiden aufeinanderliegenden Seiten mittels des Klebstoffs aneinander haften. Aus Gründen einer erleichterten Herstellung ist der gesamte Streifen mit einem gleichartigen Klebstoff beschichtet. Häufig wird dieser durch einen Schutzfilm vor unbeabsichtigtem Ankleben geschützt.
  • Die komplexeren Bauformen von Etiketten sind aufwendig in der Herstellung und häufig aufgrund des metallischen Materials biegesteif und wenig verschleißfest.
  • Problematisch an der besonders einfachen Bauform ist, dass das Falten des Streifens selten so gelingt, dass die beiden Klebebereiche exakt deckungsgleich aufeinander liegen. Darüber hinaus bewirkt die vollflächige Beschichtung mit Klebstoff, dass das Etikett an einer Stelle des länglichen Objektes axial fixiert ist. Dies ist nicht für alle Anwendungen optimal.
  • Es stellt sich somit die Aufgabe, ein Etikett vorzuschlagen, das neben einer erleichterten exakten Faltung eine manuelle Verschiebung des Etiketts auf einem länglichen bzw. längserstreckten Objekt ermöglicht, wobei das Etikett dann an der festgelegten Position verbleibt, jedoch auch manuell erneut verschoben werden kann.
  • Erfindungsgemäß wird die Aufgabe mit einem Etikett nach Anspruch 1 gelöst. Vorteilhafte Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Etiketts sind in den rückbezogenen Unteransprüchen offenbart.
  • Das erfindungsgemäße Etikett besteht in seiner einfachsten Ausführungsform aus einem biegeschlaffen flächigen Material mit einem Faltbereich und zwei Klebebereichen auf derselben Seite des Etiketts, wobei der Faltbereich die Klebebereiche voneinander trennt und wobei das Etikett um einen längserstreckten Gegenstand so herumgefaltet werden kann, dass die beiden Klebebereiche des Etiketts deckungsgleich aufeinander liegen und aufeinander haften, wobei
    • - mindestens einer der Klebebereiche mit Klebstoff beschichtet ist oder beide Klebebereiche mit Komponenten beschichtet sind, die bei Kontakt eine Klebwirkung hervorrufen,
    • - in dem Teil des Faltbereichs, der mit dem längserstreckten Gegenstand in Kontakt kommt, kein Klebstoff vorhanden ist,
    • - im Faltbereich, auf der Seite des Etiketts, die mit dem längserstreckten Gegenstand in Kontakt kommt und/oder auf der Seite des Etiketts, die nicht mit dem langgestreckten Gegenstand in Kontakt kommt, eine Falthilfe angeordnet ist, die das Falten des Etiketts um den längserstreckten Gegenstand unterstützt.
  • Als längserstreckter Gegenstand sind im Sinne dieser Erfindung Gegenstände anzusehen, die eine ausgeprägte Ausdehnung in eine Vorzugsrichtung aufweisen. Dies sind bspw. Schnüre, Kabel, Halme, Röhrchen, Drähte und dergleichen. Typischerweise weist ein längserstreckter Gegenstand eine axiale Ausdehnung in der genannten Vorzugsrichtung auf. Das erfindungsgemäße Etikett wird nun um den längserstreckten Gegenstand herumgelegt und erstreckt sich dann bevorzugt senkrecht zur axialen Ausdehnung des längserstreckten Gegenstandes. In einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist der längserstreckte Gegenstand ein biegeschlaffer längserstreckter Gegenstand, bspw. eine Schnur, eine Litze oder ein Kabel geringer Querschnittsfläche (vorzugsweise geringer 20 mm2, besonders bevorzugt geringer als 15 mm2 und ganz besonders bevorzugt geringer als 10 mm2). Der Querschnitt des längserstreckten Gegenstandes ist bevorzugt kreisförmig. Jedoch sind auch andere, insbesondere elliptische oder polygonale Querschnitte möglich.
  • Als biegeschlaffes flächiges Material des Etiketts kann jegliches Material genutzt werden, dass bei hinreichender Haltbarkeit mittels Aufdruck oder auf sonstige Weise (bspw. Nähen, Sticken, Prägen) mit einer visuell erfassbaren Information versehen werden kann. Besonders bevorzugt sind als biegeschlaffes flächiges Material Papier, Textil, Leder, Kunstleder, Filz, Kunststofffolie, Neopren oder Kombinationen dieser Werkstoffe. Besonders bevorzugt sind laminiertes oder in sonstiger Weise gegen Umwelteinflüsse (bspw. gummiert oder durch Wachsbeschichtung) geschütztes Papier oder Textil sowie Neopren.
  • Das biegeschlaffe flächige Material des Etiketts kann prinzipiell in jeder gewünschten Form vorliegen, die dem Zweck des Etiketts entspricht. Besonders bevorzugt ist eine streifenartige Ausführung mit parallelen Kanten, optional mit einer Verbreiterung oder Einengung im Faltbereich. Faltbereich ist dabei der Abschnitt des Etiketts, in dem eine Krümmung erfolgt, wenn dieses um den längserstreckten Gegenstand herumgelegt wird. Besonders bevorzugt weist die streifenartige Ausführung an den Ecken Abschrägungen oder Abrundungen auf, da es sich gezeigt hat, dass die Ecken gegen mechanische Beanspruchungen sonst weniger widerstandsfähig sind.
  • Weiterhin bevorzugt sind auch Abwandlungen eines Streifens bspw. in der Form einer wehenden Flagge oder als kreisförmige, polygonale oder ellptische oder in sonstiger Weise abgerundete Formen. Kennzeichnend ist, dass das Etikett um den Faltbereich spiegelsymmetrisch ausgeführt ist, so dass ein deckungsgleiches Verkleben nach dem Umlegen um den längserstreckten Gegenstand möglich ist, ohne dass eines der beiden Klebebereiche über den andere hinausragt.
  • Der Klebstoff in den Klebebereichen des Etiketts wird aus den aus dem Stand der Technik bekannten geeigneten Klebstoffen ausgewählt. Es ist insbesondere möglich, sowohl Klebstoffe, die eine unlösbare Verbindung realisieren, als auch Klebstoffe, die sich bei hinreichendem Kraftaufwand abziehen lassen, einzusetzen. Weiterhin ist es möglich, auf den beiden Klebebereichen Komponenten eines Klebstoffs vorzusehen, die erst bei Kontakt der beiden Klebeflächen den Klebstoff durch chemische Reaktion oder physikalische Effekte ausbilden. Besonders bevorzugt sind Klebstoffe, die bereits jetzt für die Herstellung abziehbarer Aufkleber genutzt werden. Diese ermöglichen es vorteilhaft, ein oder mehrere Etiketten auf einem Trägersubstrat anzuordnen, von dem diese leicht abgezogen und der Verwendung zugeführt werden können. Derartige Kombinationen von Klebern und Trägersubstraten (Folien, laminierte Papiere, gewachste Papiere/Pappe) sind aus dem Stand der Technik bekannt.
  • Etiketten nach dem Stand der Technik sind häufig als einseitig, vollflächig mit Kleber versehene Streifen ausgebildet. Die tägliche Benutzung zeigt, dass derartige Etiketten nur sehr schwer so um einen längserstreckten Gegenstand herumgelegt werden können, dass die Verklebung der beiden Klebebereiche wirklich deckungsgleich erfolgen kann.
  • Es hat sich gezeigt, dass hier Abhilfe geschaffen werden kann, wenn der Teil des Etiketts, der mit dem längserstreckten Gegenstand in Berührung kommt nicht mit Klebstoff beschichtet ist. Ohne Klebstoff lässt sich eine Fehlpositionierung des streifenförmigen Etiketts vor dem Zusammenkleben der beiden Klebebereiche leichter korrigieren. Überraschend hat sich weiterhin gezeigt, dass eine Materialverdickung, mindestens im unmittelbaren Faltbereich, optional auch etwas in Richtung der Klebebereiche überstehend, die Positionierung wesentlich verbessert. Grund hierfür ist, dass das Material beim Umlegen des Etiketts einen fühlbaren Widerstand leistet, der es ermöglicht, durch eine leicht rollende Bewegung die Positionierung fein zu justieren.
  • Erfindungsgemäß wird daher vorgesehen, im Faltbereich eine Materialverdickung vorzusehen. Dies erfolgt bevorzugt durch das Anordnen mindestens einer zusätzlichen Materialschicht auf einer oder beiden Seiten des ungefalteten Etiketts im Faltbereich als Falthilfe. Vorteilhaft weist die Falthilfe mindestens eine Länge auf, die größer ist, als die Hälfte des Umfanges des längserstreckten Gegenstandes. Prinzipiell kann die Länge der Falthilfe jedoch auch davon abweichen, insbesondere größer sein. Die Breite der Falthilfe entspricht vorzugsweise der Breite des Etiketts. Es ist jedoch auch möglich, die Falthilfe schmaler (dann steht im Krümmungsbereich Material des Etiketts über) oder breiter (dann steht im Krümmungsbereich Material der Falthilfe über) auszuführen.
  • Die Falthilfe ist bevorzugt in Form eines Streifens oder einer mit der Kontur des Etiketts übereinstimmenden Einlage oder einer zusätzlichen Schicht ausgeführt.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist die Falthilfe nicht als vollflächige Materialverdickung oder Schicht gestaltet, sondern ist durchbrochen und weist so eine oder mehrere Öffnungen auf. Diese Bauformen sind besonders für Falthilfen auf der dem längserstreckten Gegenstand abgewandten Seite geeignet. Sie können auf der, dem längserstreckten Gegenstand zugewandten Seite jedoch auch dann eingesetzt werden, wenn dafür Sorge getragen wird, dass durch die Öffnungen kein Klebstoff gelangt.
  • Bevorzugt besteht die Falthilfe aus demselben Material wie das Etikett selbst. In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform kann es sich jedoch auch um andere faltbare Materialien, vorzugsweise um Kunststoff (Kunststofffolie) oder Metall (dünne Metallbleche/Metallfolie) handeln. Bei einer Falthilfe aus einem plastisch verformbaren Material (Kunststoff, Metall) kann die Falthilfe eine vorteilhafte Klemmwirkung erzielen, durch die das Etikett an einer axialen Position auf dem längserstreckten Gegenstand gehalten wird, bei Bedarf jedoch manuell mit geringem Kraftaufwand axial verschoben werden kann. Diese axiale Verschiebbarkeit ermöglicht vorteilhaft die Anpassung der Position des Etiketts auf dem längserstreckten Gegenstand an wechselnde Anforderungen. So können mehrere Etiketten gleichmäßig auf dem längserstreckten Gegenstand verteilt werden und, bei Hinzunahme neuer Etiketten, erneut durch Verschieben umverteilt werden.
  • Bevorzugt ist die Falthilfe auf der Seite des Etiketts angeordnet, die dem längserstreckten Gegenstand zugewandt ist. Dies ermöglicht es vorteilhaft, dass die Falthilfe am ungefalteten Etikett von derselben Kleberschicht gehalten wird, die außerhalb des Faltbereichs dem Zusammenfügen der beiden Klebebereiche dient.
  • Die Falthilfe kann jedoch auch auf der dem längserstreckten Gegenstand abgewandten Seite des Etiketts angeordnet sein. In einer besonders bevorzugten Ausführungsform, bei der die Falthilfe auf der dem längserstreckten Gegenstand abgewandten Seite des Etiketts angeordnet ist, kann die Falthilfe nach dem Anbringen des Etiketts entfernt werden.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist auf beiden Seiten des Etiketts im Faltbereich eine Falthilfe angeordnet. Diese beiden Falthilfen können aus unterschiedlichem oder gleichem Material bestehen. So hat es sich als vorteilhaft erwiesen, auf der dem längserstreckten Gegenstand zugewandten Seite eine Falthilfe aus Papier vorzusehen, die gut durch die Klebstoffschicht des Etiketts gehalten werden kann, während auf der Außenseite eine metallische oder aus Kunststoff bestehende Falthilfe angeordnet wird, die gut plastisch verformbar ist und so eine gute Klemmwirkung erzielt. Die Abmessungen der Falthilfen auf der innen und der Außenseite müssen nicht identisch sein.
  • Weiterhin können die Falthilfen selbst mehrschichtig ausgeführt sein. So hat es sich bewährt, kunststoffbeschichtetes Papier einzusetzen, wobei die kunststoffbeschichtete Seite des Papiers vorzugsweise dem längserstreckten Gegenstand zugewandt ist.
  • In einer ganz besonders bevorzugten Ausführungsform ist die Falthilfe mit Faltprägungen versehen. Diese Faltprägungen verdünnen das Material der Falthilfe im Faltbereich derart, dass ein symmetrisches Umlegen der Falthilfe, und damit des Etiketts, um den längserstreckten Gegenstand erleichtert wird. Vorzugsweise handelt es sich bei den Faltprägungen um eine oder mehrere, parallel zur Längsachse des längserstreckten Gegenstandes verlaufende, Einkerbungen. Die Faltprägungen verlaufen über die gesamte Höhe (entspricht der Breite des Etiketts) oder zumindest einen größeren Teil der Höhe der Falthilfe.
  • Die erfindungsgemäßen Etiketten können einzeln oder zu mehreren auf einem Trägersubstrat angeordnet sein.
  • Das erfindungsgemäße Etikett wird angebracht, indem es um den längserstreckten Gegenstand herumgelegt wird und die beiden Klebebereiche deckungsgleich aufeinander zu liegen kommen. Durch den Klebstoff der dann zwischen den beiden Klebebereichen des Etiketts liegt, werden diese lösbar oder unlösbar (abhängig von der Art des Klebstoffs) aufeinander fixiert. Der längserstreckte Gegenstand wird dann im Faltbereich vom Etikett umschlossen, während der Teil der Klebebereiche vom längserstreckten Gegenstand absteht.
  • Ein bevorzugtes Verfahren zur Herstellung des erfindungsgemäßen Etiketts sieht vor, das flächige Etikettenmaterial einseitig zu bedrucken. Dabei liegt bevorzugt eine Mehrzahl von streifenförmigen Etiketten parallel nebeneinander auf einem Materialbogen vor. Anschließend wird die der bedruckten Seite abgewandte Seite vollflächig mit Klebstoff beschichtet. Danach werden die Falthilfen als vorgeprägter durchgehender Streifen aus Metall in die Faltbereiche eingelegt. Anschließend wird das Trägersubstrat auf die Klebstoffseite aufgebracht. Anschließend werden mittels einer Stanzvorrichtung die Etikettenumrisse und auch de Falthilfen so vorgestanzt, dass diese lediglich durch die Haftung zum Trägersubstrat und nicht mehr zum seitlich umgebenden Material gehalten werden. Nunmehr ist ein Zugriff auf jedes einzelne Etikett durch gezieltes Ablösen vom Trägersubstrat möglich.
  • Ein weiteres bevorzugtes Verfahren sieht vor, die Falthilfen aus Papier anzufertigen. Dabei werden die Etiketten (einzeln oder zu mehreren) in der Art bekannter Aufkleber auf einem Trägersubstrat vorgefertigt. Als Falthilfe wird nunmehr der Teil des Trägersubstrates genutzt, der im Faltbereich des Etiketts angeordnet ist. Dazu wird mittels eines geeigneten Stanzwerkzeugs das Trägersubstrat im Faltbereich umlaufend oder so weitgehend umlaufend, dass ein definiertes Herausbrechen möglich ist, durchtrennt. Nunmehr wird bei einem Ablösen des Etiketts vom Trägersubstrat der Bereich des Trägersubstrates, der im Faltbereich liegt, mit herausgetrennt. Dieser Teil des Trägersubstrates realisiert die erfindungsgemäße Materialverdickung. Optional kann dieses Vorgehen durch einen Prägeschritt, vorzugsweise während des Stanzvorganges oder durch das Aufsetzen einer Falthilfe auf der Vorder- oder Rückseite des Etiketts, ergänzt werden.
  • Das erfindungsgemäße Etikett wird bevorzugt verwendet, um an Reisegepäck befindliche Schnüre mit Kennzeichen bereits besuchter Reiseziele zu versehen. Die Schnüre können dabei bereits vom Hersteller vorgesehen sein (bspw. Zugschnüre zum Verschießen von Rucksäcken) oder sie können zum Sammeln von erfindungsgemäßen Etiketten zusätzlich angebracht werden.
  • Das erfindungsgemäße Etikett wird ebenfalls bevorzugt an elektrischen Leitungen, wie Ladekabeln von Smartphones, Tablets oder Laptops oder Kabeln von Ohrhörern oder Headsets eingesetzt.
  • Figurenliste
    • 1 zeigt schematisch die Oberseite eines erfindungsgemäßen Etiketts 1. Diese Seite ist die Sichtseite und enthält einen Aufdruck, der hier jedoch nicht dargestellt ist. Die Einschnürung 11 soll die Faltbarkeit des Etiketts weiter unterstützen. Die abgeschrägten Ecken 12 verringern den Verschleiß durch mechanische Beanspruchung.
    • 2 zeigt schematisch die Unterseite des erfindungsgemäßen Etiketts 1. Zwischen den beiden Klebeflächen 13 ist die Falthilfe 2 angeordnet. Diese wird in der hier gezeigte Ausführungsform von der Kleberschicht am Etikett gehalten, weist selbst jedoch an der beim Einsatz dem längserstreckten Gegenstand zugewandten Seite keinen Klebstoff auf. Dies gewährleistet die Verschiebbarkeit des Etiketts auf dem längserstreckten Gegenstand.
    • 3 zeigt schematisch ein erfindungsgemäßes Etikett 1, bei dem das erfindungsgemäße Etikett im Faltbereich schmaler ist, als das Etikett im Klebebereich. Die Klebehilfe 2 folgt in ihrer Außenkonturierung der des Etiketts im Faltbereich.
    • 4 zeigt schematisch ein erfindungsgemäßes Etikett 1, bei dem der Faltbereich breiter ist, als das Etikett im Klebebereich.
    • 5 zeigt das Etikett nach 4 mit einer zusätzlichen Einkerbung 23 zur Unterstützung des Faltvorganges.
    • 6 zeigt das Etikett nach 4 mit abgerundeten Ecken 16.
    • 7 zeigt schematisch eine Reihe von Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Etiketts 1 nach der Montage an dem längserstreckten Gegenstand 4. Die Etiketten 1 weisen verschiedene Formen (Rechteck, Kreis, Sechseck, Dreieck) auf.
    • 8 zeigt in einer geschnittenen Ansicht schematisch das erfindungsgemäße Etikett 1 nach der Montage an einem längserstreckten Gegenstand 4. Die beiden Klebeflächen 13 liegen deckungsgleich aufeinander und werden durch die Klebstoffschicht 131 verbunden. Im Faltbereich 14 ist eine Falthilfe 21 auf der Seite des Etiketts angeordnet, die dem längserstreckten Gegenstand zugewandt ist.
    • 9 zeigt in einer geschnittenen Ansicht schematisch das erfindungsgemäße Etikett 1 nach der Montage an einem längserstreckten Gegenstand 4. Im Faltbereich 14 ist eine Falthilfe 22 angeordnet, die auf der Seite des Etiketts angeordnet ist, die dem längserstreckten Gegenstand abgewandt ist.
    • 10 zeigt in einer geschnittenen Ansicht schematisch das erfindungsgemäße Etikett 1 nach der Montage an einem längserstreckten Gegenstand 4. Im Faltbereich 14 sind zwei Falthilfen 21 und 22 angeordnet, wobei die Falthilfe 21 auf der Seite des Etiketts angeordnet ist, die dem längserstreckten Gegenstand zugewandt ist, während die Falthilfe 22 auf der Seite des Etiketts angeordnet ist, die dem längserstreckten Gegenstand abgewandt ist.
    • 11 zeigt schematisch die Anordnung mehrerer erfindungsgemäßer Etiketten 1 auf einem gemeinsamen Träger. Die Etiketten sind in der Art der üblichen Aufkleber in einer gemeinsamen Oberfläche 15 angeordnet, aus der sie zu Montage herausgelöst werden. Schematisch angedeutet ist ein Streifen 2 einer Falthilfe, die aus Gründen der leichteren Produktion als durchgehender Streifen ausgeführt ist. Im Bereich der Etiketten ist dieser Streifen während der Produktion, bspw. mittels eines Stanzprozesses, entsprechend der Kanten des Etiketts getrennt worden, so dass beim Herauslösen eines Etiketts 1 aus der gemeinsamen Oberfläche 15 die Falthilfe in ihren seitlichen Abmessungen der Kontur des Etiketts folgend herausgelöst wird.
  • Ausführungsbeispiel
  • Ein Etikett ist streifenförmig mit einer Länge von 7 cm und einer Breite von 1,5 cm ausgeführt. Es ist auf der Oberfläche bedruckt. Im Faltbereich ist das Etikett beidseitig mit einem Winkel von 90 ° über eine Länge von 1 cm eingekerbt. Als Material wird einseitig laminiertes Papier genutzt, das auf einem Wachspapier als Trägersubstrat aufliegt. Das Etikett ist dabei in eine durchgehende Oberfläche eingebunden, von der es durch einen Stanzvorgang abgetrennt ist. Das Etikett kann somit in der Art bekannter Aufkleber von dem Trägersubstrat abgelöst werden, wobei der nicht genutzte Rest der durchgehenden Oberfläche auf dem Trägersubstrat verbleibt.
  • In einem ersten Ausführungsbeispiel ist im Faltbereich zwischen dem Etikett und dem Trägersubstrat ein Messingblech mit einer Materialstärke von 0,04 mm eingelegt. Dieses Messingblech weist eine Länge (parallel zur längsten Ausdehnung des streifenförmigen Etiketts) von 1,2 cm und eine Breite von 0,7 cm auf. Die Breite entspricht damit der geringsten Materialbreite des Etiketts im Faltbereich. Das Messingblech wird durch den Klebstoff an seiner Position gehalten, der sich auf der dem Trägersubstrat zugewandten Seite des Etiketts befindet. Da das Messingblech auf der dem Trägersubstrat zugewandte Seite keinen Klebstoff aufweist, haftet es am Etikett, jedoch nicht am Trägersubstrat und wird beim Herauslösen des Etiketts mit vom Trägersubstrat abgelöst.
  • In einem zweiten Ausführungsbeispiel ist das Trägersubstrat mit einer Materialstärke von 0,15 mm ausgeführt. Während der Herstellung erfolgt auch auf der Unterseite (dem Etikett abgewandten Seite des Etikett/Trägersubstrat-Verbundes) eine Stanzung im Faltbereich des Etiketts, so dass das Trägersubstrat in diesem Bereich durchtrennt ist. Beim Ablösen des Etiketts vom Trägersubstrat wird im Faltbereich das Trägersubstrat mit herausgelöst. Es dient dann als Falthilfe.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Etikett
    11
    Einschnürung des Etiketts
    12
    abgeschrägte Ecke
    13
    Klebefläche
    131
    Klebstoffschicht
    14
    Faltbereich
    15
    Gemeinsame Oberfläche
    16
    abgerundete Ecke
    2
    Falthilfe
    21
    Falthilfe auf der dem längserstreckten Gegenstand zugewandten Seite des Etiketts
    22
    Falthilfe auf der dem längserstreckten Gegenstand abgewandten Seite des Etiketts
    23
    Einkerbung in der Falthilfe zur besseren Faltbarkeit
    4
    Längserstreckter Gegenstand
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • WO 2008/141885 A [0003]
    • EP 2833341 A1 [0004]

Claims (13)

  1. Etikett aus einem biegeschlaffen flächigen Material, mit einem Faltbereich und zwei Klebebereichen auf derselben Seite des Etiketts, wobei der Faltbereich die Klebebereiche voneinander trennt und wobei das Etikett um einen längserstreckten Gegenstand so herumgefaltet werden kann, dass die beiden Klebebereiche des Etiketts deckungsgleich aufeinander liegen und aufeinander haften, dadurch gekennzeichnet, dass - mindestens einer der Klebebereiche mit Klebstoff beschichtet ist oder beide Klebebereiche mit Komponenten beschichtet sind, die bei Kontakt eine Klebwirkung hervorrufen, - in dem Teil des Faltbereichs, der mit dem längserstreckten Gegenstand in Kontakt kommt, kein Klebstoff vorhanden ist, - im Faltbereich, auf der Seite des Etiketts, die mit dem längserstreckten Gegenstand in Kontakt kommt und/oder auf der Seite des Etiketts, die nicht mit dem langgestreckten Gegenstand in Kontakt kommt, eine Falthilfe angeordnet ist, die das Falten des Etiketts um den längserstreckten Gegenstand unterstützt.
  2. Etikett nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass als biegeschlaffes flächiges Material Papier, beschichtetes Papier, Leder, Kunstleder, Textil, Filz, Neopren, Kunststofffolie der Kombinationen dieser Stoffe genutzt werden.
  3. Etikett nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Material der Falthilfe mit dem des biegeschlaffen flächigen Materials übereinstimmt oder aus einem plastisch verformbaren Material besteht.
  4. Etikett nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das plastisch verformbare Material Kunststoff oder Metall ist.
  5. Etikett nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Falthilfe in Form eines Streifens oder einer mit der Kontur des Etiketts übereinstimmenden Einlage oder zusätzlichen Schicht oder durchbrochen mit einer oder mehreren Öffnungen ausgeführt ist.
  6. Etikett nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Falthilfe Faltprägungen aufweist, die das Material der Falthilfe im Faltbereich derart verdünnen, dass ein symmetrisches Umlegen der Falthilfe, und damit des Etiketts, um den längserstreckten Gegenstand erleichtert wird.
  7. Etikett nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Faltprägungen als eine oder mehrere parallel zur Längsachse des längserstreckten Gegenstandes verlaufende, Einkerbungen ausgeführt sind.
  8. Etikett nach Anspruch 1, bei dem auf der Seite des Etiketts, die nicht mit dem langgestreckten Gegenstand in Kontakt kommt, eine Falthilfe angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass diese Falthilfe nach dem Aufkleben des Etiketts entfernt werden kann.
  9. Verfahren zur Herstellung eines oder mehrerer Etikette nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch die Schritte: a. Einseitiges Bedrucken des flächigen Etikettenmaterial, b. vollflächiges Beschichten der von der bedruckten Seite abgewandten Seite mit Klebstoff, c. Einlegen der Falthilfe in den Faltbereich bzw. die Faltbereiche, d. Aufbringen des Trägersubstrats auf die Klebstoffseite, e. Vorstanzen der Etikettenumrisse und der Falthilfen derart, dass diese lediglich durch die Haftung zum Trägersubstrat und nicht mehr zum seitlich umgebenden Material gehalten werden.
  10. Verfahren zur Herstellung mehrerer Etikette nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere parallel angeordnete Etiketten hergestellt werden und in Schritt c. eine streifenförmige Falthilfe eingelegt wird, die über die Faltbereiche aller herzustellenden Etiketten reicht.
  11. Verfahren zur Herstellung eines Etiketts nach einem der Ansprüche 1 bis 8, gekennzeichnet durch die Schritte: a. Vorfertigen der Etiketten (einzeln oder zu mehreren) in der Art bekannter Aufkleber auf einem Trägersubstrat, b. Vorstanzen der Etikettenumrisse, dass diese lediglich durch die Haftung zum Trägersubstrat und nicht mehr zum seitlich umgebenden Material gehalten werden, c. Stanzen des Trägersubstrats im Faltbereich umlaufend oder so weitgehend umlaufend, dass ein definiertes Herausbrechen möglich ist.
  12. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Schritte b. und c. in beliebiger Reihenfolge oder gleichzeitig erfolgen.
  13. Verwendung des Etiketts nach einem der Ansprüche 1 bis 8, um an Reisegepäck befindliche Schnüre oder Ladekabeln von Smartphones mit Kennzeichen von Reisezielen zu versehen.
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